B 11744 AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises



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Transkript:

B 11744 AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 43/44 Tirschenreuth, den 28.10.2013 69. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite Aufnahme in das Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth für das Schuljahr 2014/2015 199 Haushaltssatzung des Schulverbandes Erbendorf, Landkreis Tirschenreuth für das Jahr 2013 200 Haushaltssatzung des Grundschulverbandes Mitterteich für das Haushaltsjahr 2013 201 Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Mitterteich für das Haushaltsjahr 2013 202 Einwohnerzahlen der Gemeinden des Landkreises Tirschenreuth am 30.06.2013 204 Verwaltungsgemeinschaft Kemnath Amtliche Bekanntmachung gemeindlicher Satzungen; hier: Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung von Kemnath-West und des Ortsteils Oberbruck der Gemeinde Kulmain für das Haushaltsjahr 2013 204 Verwaltungsgemeinschaft Kemnath Amtliche Bekanntmachung gemeindlicher Satzungen; hier: Haushaltssatzung des Grundschulverbandes Kemnath für das Haushaltsjahr 2013 206 Verwaltungsgemeinschaft Kemnath Amtliche Bekanntmachung gemeindlicher Satzungen; hier: Haushaltssatzung des Mittelschulverbandes Kemnath für das Haushaltsjahr 2013 208 Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Jugendherberge Tannenlohe Heizungs- und Sanitärinstallationsarbeiten 210

Seite 199

Seite 200 B e k a n n t m a c h u n g Haushaltssatzung des Schulverbandes Erbendorf, Landkreis Tirschenreuth für das Jahr 2013 Aufgrund Artikel 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG - i.v.m. Art. 40 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit - KommZG - sowie der Artikel 63 ff. der Gemeindeordnung - GO hat die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Erbendorf folgende Haushaltssatzung 2013 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 790.700 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 23.100 ab. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 2 3 4 A. Verwaltungsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Aus-gaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 382.950 festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schul-verbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2012 auf 207 Verbandsschüler festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.850,00 festgesetzt. B. Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Das Landratsamt Tirschenreuth hat mit Schreiben vom 07.10.2013 Nr. 941/03-13 Sch festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. II.

Seite 201 III. Der Haushaltsplan liegt vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung zwei Wochen lang bei der Stadt Erbendorf (Rathaus) Zi.Nr. 201 während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Erbendorf, 21.10.2013 SCHULVERBAND ERBENDORF gez. Donko 1. Vorsitzender Bekanntmachung Haushaltssatzung des Grundschulverbandes Mitterteich für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund Art. 9 Abs. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) vom 24.07.1986 i. V. m. Art. 26, 40 KommZG und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Grundschulverband folgende Haushaltssatzung: I. 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 466.211,00 und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 31.698,00 ab. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht fest-gesetzt. 2 3 A. Verwaltungsumlage 4 Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungs- und Ver-mögenshaushalts wird auf 399.036,00 festgesetzt. Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2012 wird auf 195 Verbandsschüler festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird somit je Verbandsschüler auf 2.046,34 festgesetzt.

Seite 202 Auf die Verwaltungsumlage werden von den Mitgliedern während des Haushaltsjahres bedarfsgemäße Vorauszahlungen erhoben. B. Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 77.700,00 festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Das Landratsamt Tirschenreuth hat mit Schreiben vom 14.10.13 Nr. 941/03-13-Sch festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung während des Jahres 2013 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich, Kirchplatz 12, 95666 Mitterteich, Zimmer Nr. E.05, öffentlich zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Mitterteich, 22.10.2013 Grundschulverband Mitterteich gez. Grillmeier Schulverbandsvorsitzender II. III. Bekanntmachung Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Mitterteich für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund Art. 9 Abs. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) vom 24.07.1986 i. V. m. Art. 26, 40 KommZG und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Mittelschule Mitterteich folgende Haushaltssatzung: I. 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 509.822,00 und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 16.350,00 ab.

Seite 203 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht fest-gesetzt. A. Verwaltungsumlage 2 3 4 Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungs- und Ver-mögenshaushalts wird auf 475.008,00 festgesetzt. Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2012 wird auf 124 Verbandsschüler festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird somit je Verbandsschüler auf 3.830,71 festgesetzt. Auf die Verwaltungsumlage werden von den Mitgliedern während des Haushaltsjahres bedarfsgemäße Vorauszahlungen erhoben. B. Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 84.900,00 festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. II. Das Landratsamt Tirschenreuth hat mit Schreiben vom 14.10.13 Nr. 941/03-13-Sch festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung während des Jahres 2013 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich, Kirchplatz 12, 95666 Mitterteich, Zimmer Nr. E.05, öffentlich zur allgemeinen Einsichtnahme auf. III. Mitterteich, 22.10.2013 Schulverband Mittelschule Mitterteich gez. Grillmeier Schulverbandsvorsitzender

Seite 204 Einwohnerzahlen der Gemeinden des Landkreises Tirschenreuth am 30.06.2013 Nachstehend werden die vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung übermittelten mit dem auf Basis Zensus 2011 fortgeschriebenen Einwohnerzahlen nach dem Stand vom 30.06.2013 bekannt gegeben. Gemeinde Einwohner 3 77 112 Bärnau, St 3.235 3 77 113 Brand 1.160 3 77 115 Ebnath 1.313 3 77 116 Erbendorf, St 5.182 3 77 117 Falkenberg, M 961 3 77 118 Friedenfels 1.274 3 77 119 Fuchsmühl, M 1.625 3 77 127 Immenreuth 1.836 3 77 128 Kastl 1.381 3 77 129 Kemnath, St 5.310 3 77 131 Konnersreuth, M 1.856 3 77 132 Krummennaab 1.485 3 77 133 Kulmain 2.273 3 77 137 Leonberg 1.036 3 77 139 Mähring, M 1.836 3 77 141 Mitterteich, St. 6.769 3 77 142 Neualbenreuth, M 1.389 3 77 143 Neusorg 1.907 3 77 145 Pechbrunn 1.382 3 77 146 Plößberg, M 3.258 3 77 148 Pullenreuth 1.752 3 77 149 Reuth b. Erbendorf 1.185 3 77 154 Tirschenreuth, St. 9.073 3 77 157 Waldershof, St. 4.341 3 77 158 Waldsassen, St. 6.766 3 77 159 Wiesau, M 4.099 Kreissumme 73.684 Tirschenreuth, den 22.10.2013 L a n d r a t s a m t gez. Wolfgang Lippert Landrat Verwaltungsgemeinschaft Kemnath 941-3-Schm. Amtliche Bekanntmachung gemeindlicher Satzungen; hier: Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung von Kemnath-West und des Ortsteils Oberbruck der Gemeinde Kulmain für das Haushaltsjahr 2013 I. Aufgrund des 16 der Verbandssatzung und der Art. 35 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 41 Abs. 1 KommZG i.v. mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erläßt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013

Seite 205 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 36.600 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 45.000 ab. Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 1) Eine Verwaltungsumlage wird nicht erhoben. 2) Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. 2 3 4 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000,-- festgesetzt. Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen. 6 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2013 in Kraft. II. Das Landratsamt Tirschenreuth hat mit Schreiben vom 09.10.2013 Nr. 941/15-13 Sch mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. III. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2013 liegen mit sämtlichen Anlagen gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom Tage ihrer Veröffentlichung, während der gesamten Dauer ihrer Gültigkeit in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kemnath, Stadtplatz 38, Zi.Nr. 25, innerhalb der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. Kemnath, den 24.10.2013 gez. Hautmann Verbandsvorsitzender

Seite 206 Verwaltungsgemeinschaft Kemnath Az: 941-3-Schm. Amtliche Bekanntmachung gemeindlicher Satzungen; hier: Haushaltssatzung des Grundschulverbandes Kemnath für das Haushaltsjahr 2013 I. Aufgrund des Art. 9 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) vom 24.07.1986 i.v.m. Art. 42 ff KommZG und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Grundschulverband Kemnath folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 397.000,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 10.000,00 Euro ab. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 2 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 3 4 A) Verwaltungsumlage Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts wird auf insgesamt 318.300,00 Euro festgesetzt (Umlagesoll). Für die Berechnung der Umlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2012 herangezogen. Die Grundschule wurde am 01. Oktober 2012 von insgesamt 250 Schülern (ohne Gastschüler) besucht. Stadt Kemnath: 186 Grundschüler Gemeinde Kastl 64 Grundschüler

Seite 207 Für die Bemessung der Verwaltungsumlage nach der Schülerzahl beträgt der Betrag je Schüler im Verwaltungshaushalt: 1.273,20 Euro B) Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 40.000 Euro festgesetzt. 6 Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft. II. Das Landratsamt Tirschenreuth hat mit Schreiben vom 10.10.13 Nr.941/03-13 Sch mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. III. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2013 liegen mit sämtlichen Anlagen gem. Art.65 Abs.3 der Gemeindeordnung vom Tage ihrer Veröffentlichung, während der gesamten Dauer ihrer Gültigkeit in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kemnath, Stadtplatz 38, Zi.Nr. 25, innerhalb der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. Kemnath, den 24.10.2013 gez. Nickl Verbandsvorsitzender

Seite 208 Verwaltungsgemeinschaft Kemnath Az: 941-3-Schm. Amtliche Bekanntmachung gemeindlicher Satzungen; hier: Haushaltssatzung des Mittelschulverbandes Kemnath für das Haushaltsjahr 2013 I. Aufgrund des Art. 9 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) vom 24.07.1986 i.v.m. Art. 42 ff KommZG und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Mittelschulverband Kemnath folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 476.000,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 20.000,00 Euro ab. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 2 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 3 4 A) Verwaltungsumlage Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts wird auf insgesamt 353.000,00 Euro festgesetzt (Umlagesoll). Für die Berechnung der Umlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2012 herangezogen. Die Mittelschule wurde am 01. Oktober 2012 von insgesamt 152 Schülern (ohne Gastschüler) besucht. Stadt Kemnath: 66 Mittelschüler Gemeinde Kastl 18 Mittelschüler Gemeinde Kulmain 33 Mittelschüler Gemeinde Immenreuth

Seite 209 35 Mittelschüler Für die Bemessung der Verwaltungsumlage nach der Schülerzahl beträgt der Betrag je Schüler im Verwaltungshaushalt: 2.322,37 Euro B) Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 40.000 Euro festgesetzt. 6 Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft. II. Das Landratsamt Tirschenreuth hat mit Schreiben vom 10.10.13 Nr.941/03-13 Sch mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. III. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2013 liegen mit sämtlichen Anlagen gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindordnung vom Tage ihrer Veröffentlichung, während der gesamten Dauer ihrer Gültigkeit in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kemnath, Stadtplatz 38, Zi.Nr.25, innerhalb der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. Kemnath, den 24.10.2013 gez. Nickl Verbandsvorsitzender

Seite 210

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Seite 212

Seite 213 Der Landrat in Tirschenreuth gez. Lippert Druck: Landratsamt Tirschenreuth Mähringer Str. 7 95643 Tirschenreuth Verantwortlich für den Inhalt: Das Landratsamt Tirschenreuth oder die einsendende Dienststelle oder Gemeinde