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Transkript:

TBA Technisch-Betriebswirtschaftliche Abteilung Von der Publikation bis Baubeginn / Ausführung Unternehmerspezifische Beurteilung des Bauvorhabens Allgemeine Beurteilung des Bauvorhabens - Bauvorhaben, allgemeine Beurteilung - Kompetenzen der Unternehmung bezüglich Bauvorhaben - Interesse am Auftrag - allein - mit Subunternehmern - in einer ARGE - Verfügbare Ressourcen - Personal - Material - Inventar - Fremdleistungen - Bauherr - Projektierende Ingenieure / Architekten - Bauleitung - Zeitachse - Konkurrenzlage - Eigene Stärken / Unternehmervarianten - Ergebnis: Offertstellung durch Unternehmung oder Sofern sich der Unternehmer an der Offertstellung beteiligen will, erfolgt die weitere Beurteilung wie folgt: Publikation Grobbeurteilung der Ausschreibungsunterlagen - Werden die folgenden aufgeführten Basisdokumente verwendet: - SIA 118 Allgemeine Bedingungen - SIA 118/XYZ (ABB) - Technische Normen - NPK / crbox

- Inhalte / Gehalte der Dokumente - Werkvertragsentwurf - Allgemeine Bestimmungen - Besondere Bestimmungen (NPK 102) - Kostengrundlagen (NPK 103) - Leistungsbeschreibungen (NPK XYZ) bzw. Baubeschrieb - Beilagen des Bauherrn - Sind die Ausschreibungsunterlagen vollständig und werden sie zeitgerecht abgegeben (spätestens bei der Begehung) - Ist die Definition des Bauobjektes verständlich - Müssen für die Offertstellung besondere Massnahmen ergriffen werden, z.b. das Einverlangen von Zusatzdokumenten Die detaillierte Beurteilung der Ausschreibung Werkvertragsentwurf (Anforderungen erfüllt) - vorhanden - Standardinhalte enthalten, vollständig - Korrekte Ermittlung der Werkvertragssumme (Akkord, Regie / ohne Skonto) - Zahlungsbedingungen (Rabatte, Skonto bei 30 / 60 Tagen) - Teuerungsabrechnung geregelt - Spezielle Inhalte wie Erfüllungsgarantien, Abnahmen, Rüge- und Ga- rantiefristen, Streiterledigung Allgemeine Bestimmungen (Anforderungen erfüllt) - Ist die Norm SIA 118 Vertragsbestandteil - Sind die ABB (SIA 118/XYZ) Vertragsbestandteile - Macht der Bauherr wichtige Ausnahmen oder bedingt er wesentliche Teile der allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten aus - Verwendet der Bauherr eigene Ergänzungen zur Norm SIA 118 - Sind in den Allgemeinen Bestimmungen Widersprüche auszumachen Besondere Bestimmungen (Anforderungen erfüllt) (Die Nummerierung entspricht den Abschnitten des NPK 102) 100 Bauherr, Zweckbestimmung (Anforderungen erfüllt) - Werden die Checklisten und Textbausteine des NPK 102 als Grundlage verwendet - Bestehen Widersprüche zum Werkvertragsentwurf - Ist das Bauvorhaben bzw. sind die Vorstellungen des Bauherrn klar umschrieben (hinreichend klares Projekt gemäss SIA Norm 118 Art. 5) 13.01.04 / hr-ck SBV - TBA - BVN 2 / 7

200 Ausschreibung, Eignungs- und Zuschlagskriterien, Beilagen zum Angebot (Anforderungen erfüllt) - Hat der Bauherr Eignungs- und Zuschlagskriterien definiert. Entsprechen die Vorgaben des öffentlichen Bauherrn den massgebenden Bestimmungen von Gesetz und Verordnung - Sind die Details für die Beurteilung der Zuschlagskriterien bekannt - Sind die Eingabefristen dem Bauvorhaben entsprechend angesetzt - Ist der Eingabeort und sind die Eingabemodalitäten bekannt - Sind die für Unternehmervarianten notwendigen Randbedingungen genügend klar beschrieben - Werden zur Beurteilung des Angebotes mit der Offerteingabe unnötige Beilagen verlangt - Sind die verlangten Beilagen getrennt nach mitzuliefern und nachzuliefern 300 Baugrund, örtliche Gegebenheiten (Anforderungen erfüllt) - Ist der Baugrund genügend klar umschrieben (SIA Norm 118 Art. 5) - Ist das Baugrundrisiko (Art. 5 SIA 118, Art. 365, 376 OR) beim Bauherrn - Sind Behinderungen, Einschränkungen und Erschwernisse in der Arbeitsausführung genügend klar umschrieben - Werden nicht kalkulierbare Risiken dem Unternehmer überbunden 400 Grundstücksbenützung, Benützungsrechte (Anforderungen erfüllt) - Sind alle vom Bauherrn zu liefernden Angaben bezüglich Baustellen- einrichtungen vorhanden 500 Schutz von Personen, Eigentum, Baustelle, Umgebung (Anforderungen erfüllt) - Hat der Bauherr die Massnahmen zur Gewährleistung der Arbeits- sicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie deren Koordination festgelegt 600 Bauabläufe, Fristen, Prämien, Strafen (Anforderungen erfüllt) - Sind die Bauabläufe genügend klar festgelegt - Ist der Baubeginn realistisch festgelegt, wurde die AVOR des Unternehmers berücksichtigt - Sind die Ausführungsfristen realistisch festgelegt - Entsprechen Bonus-Malus-Regelungen den üblichen Gepflogenheiten - Ist die Streiterledigung (z.b. gemäss der Norm 641 510) geregelt 700 Normen, Regelwerke, besondere Anforderungen (Anforderungen erfüllt) - Werden die technischen Normen der Baufachverbände angewendet - Werden das gewöhnliche Mass übersteigende besondere Anforderungen an das Bauwerk verlangt - Werden unverhältnismässig hohe Anforderungen bezüglich Material- qualität verlangt 13.01.04 / hr-ck SBV - TBA - BVN 3 / 7

800 Bauarbeiten, Baubetrieb (Anforderungen erfüllt) - Macht der Bauherr unverhältnismässige Auflagen zur Ausführung (Ressourcen) - Ist die erstmalige Absteckung für das Bauvorhaben durch den Bauherrn geregelt - Entsprechen die Regelungen des Bauherrn bezüglich Unterhalt, Reinigung, Winterdienst den üblichen Usanzen 900 Versicherungen, Bauausführungskontrollen (Anforderungen erfüllt) - Hat der Bauherr eine eigene Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und ist eine allfällige Beteiligung des Unternehmers an den Kosten vernünftig - Hat der Bauherr eine eigene Bauwesenversicherung abgeschlossen und ist eine allfällige Beteiligung des Unternehmers an den Kosten vernünftig - Sind Abrechnungs- und Zahlungsfristen geregelt - Liegen die durch den Bauherrn zu beschaffenden Bewilligungen vor - Hat der Bauherr dem Unternehmer Auflagen der Behörden / Ämter bekannt gegeben - Ist das Qualitätsmanagement ausreichend und genügend klar geregelt Kostengrundlagen (Anforderungen erfüllt) - Sind die Kostengrundlagen entsprechend dem NPK 103 konzipiert - Ist der Stichtag richtig festgelegt - Ist der mittlere Grundlohn Bestandteil der Kostengrundlagen - Sind das LNK-Schema und das Kalkulationsschema Bestandteil der Kostengrundlagen - Ist das Verfahren für die Preisänderungsberechnung geregelt und sind die notwendigen Angaben vorgegeben - Ist das vom Bauherrn vorgeschlagene Preisänderungsverfahren dem Bauvorhaben angemessen und kann es angewendet werden Leistungsbeschreibung und / oder Baubeschrieb (Anforderungen erfüllt) - Sind die Leistungsbeschreibungen mit dem NPK konzipiert - Enthält das Leistungsverzeichnis unverhältnismässig viele R-Positionen - Sind die R-Positionen gerechtfertigt als nicht normengerechte Leistungen - Lassen die R-Positionen auf ungenügende NPK-Sachkenntnisse des Planers schliessen - Lässt das LV eine genügend klare Kalkulation zu, so dass die Leistungen allenfalls pauschaliert angeboten werden können Beilagen des Bauherrn (Anforderungen erfüllt) - Sind die Beilagen übersichtlich - Sind die Beilagen selbstredend bzw. sind sie genügend erläutert - Erfolgen Präzisierungen / Nachlieferungen von Dokumenten in der Zeit zwischen Publikation und Eingabe der Bauarbeiten - Ist die Rangfolge der Beilagen im Werkvertrag geregelt 13.01.04 / hr-ck SBV - TBA - BVN 4 / 7

Bearbeitung der Submission durch den SBV gemäss Reglement über das Angebotswesen vom 21. November 2002 - Definition / Konkretisierung der Mitwirkung / Betreuung durch den SBV - Meldewesen (Anbieter TBA oder Sektionen SBV) - Einladen zur Versammlung - Durchführen der Versammlung und deren Protokollierung - Festlegen von Präzisierungen und Vorbehalten / Fragen allgemeiner Art durch den SBV - Gezielte einzelne Interventionen beim Bauherrn oder Planer - Festlegen von Fragen unternehmerspezifischer Art - Beurteilung einer allfälligen Intervention beim SIA, der VSS und bei der WEKO bei Verdacht auf Ausübung einer Nachfragemacht Eingabe - Entspricht die Eingabefrist beim öffentlichen Bauherrn dem BöB (40 Tage ab Publikation) - Ist die Eingabefrist bei privaten Bauherren genügend - Steht genügend Zeit zur AVOR zur Verfügung (Vergabe bis Baubeginn) - Mit der Eingabe bekundet der Unternehmer sein Einverständnis mit den Bedingungen der Ausschreibung: sind Vorbehalte oder Präzisierungen zum Angebot anzubringen (vgl. Art. 15 und 16 SIA 118) - Bringt der Verband die Vorbehalte an Vergabe- und Vertragsverhandlungen - Stimmt das Verhältnis Preis-Leistung - Stimmt die Verteilung der Risiken - Ist die Vergütungsregelung korrekt - Wird dem Beziehungscharakter bei komplexen Langzeitverträgen genügend Rechnung getragen (Betonung des Partnerschaftsgedankens) - Sind die Vertretungen z.b. mit einer Liste der Befugnisse geregelt - Sind Bestellungsänderungen genügend klar geregelt - Wurde die Tauglichkeit des Baugrundes überprüft (Mängelhaftung) - Wird das Baugrundrisiko unkorrekterweise auf den Unternehmer abgewälzt - Müssen widersprüchliche Rangordnungsbestimmungen korrigiert werden - Müssen bei mangelnder Koordination der Vertragsbestandteile innervertragliche Widersprüche bereinigt werden - Müssen einseitige Auslegungsklauseln korrigiert werden - Gibt es einseitige Änderungsrechte des Bauherrn ohne Vergütung - Sind bereits jetzt Abmahnungen vorzunehmen 13.01.04 / hr-ck SBV - TBA - BVN 5 / 7

- Müssen Vergütungsbestimmungen präzisiert werden - Sind Sicherheits- und Garantieverpflichtungen zu präzisieren - Verstehen beide Parteien unter einem möglicherweise pauschalierten bzw. globalisierten Angebot dasselbe - Verstehen beide Parteien unter den Vertragsgrundlagen dasselbe - Muss ein (aussergerichtliches) Streitschlichtungsverfahren festgelegt werden - Sind Konventionalstrafen korrekt und nicht einseitig vereinbart worden - Ist das PQM auch auf Seiten des Bauherrn genügend geregelt - Muss der Zeitpunkt der Vergütungsleistung (Zahlungsplan) konkretisiert werden - Sind die Termine für die Leistungserbringung genügend klar festgelegt (Zwischentermine, Bonus-Malus, Konventionalstrafe) - Müssen Terminanpassungsklauseln festgelegt werden (Folgen bei Terminüberschreitungen) - Müssen im Zusammenhang mit Subunternehmern oder Lieferanten Beizugs-, Koordinations-, Zahlungs- oder Haftungsklauseln festgelegt werden - Ist das Rapport- und Ausmasswesen genügend geregelt - Zeichnen BH / BL die zeitlichen Vorgaben und die während der Submission und der Bauausführung eingetretenen Änderungen auf - Sind die Massnahmen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie die Koordination dieser Massnahmen schriftlich festgelegt (Vereinbarung) - Ist das Entsorgungskonzept geregelt Vergabe (vor Vertragsunterzeichnung) - Wurde die Vertragsüberprüfung (Vollständigkeit) vor der Unterschrift vorgenommen - Ist eine allfällige Bonitätsüberprüfung des Bauherrn notwendig - Muss ev. eine Sicherheitsleistung des Bauherrn verlangt werden - Wurde die Kompetenzregelungen Bauherr / Bauleitung nochmals überprüft Baubeginn - Sind alle Unterlagen für die AVOR (rechtzeitig) vorhanden - Liegen alle erforderlichen Bewilligungen des Bauherrn vor - Ist eine letzte zusätzliche Begehung vor Ort mit dem Bauherrn und mit den Behördevertretern notwendig oder angezeigt 13.01.04 / hr-ck SBV - TBA - BVN 6 / 7

Ausführung - Sind die Verantwortlichkeiten genügend klar aufgezeigt - Sind Bauleitungssitzungen organisatorisch genügend festgelegt (Standardisierte Protokollführung) - Wird eine Liste geführt, wann, wo und wie abgemahnt werden soll - Wird eine Liste geführt über auslösende Umstände für Bestellungs- änderungen (Claim-Management) - Sind Grundsätze festgelegt, wann allenfalls ein Jurist für das Claim-Management beigezogen werden soll - Sind Beweissicherung und und die Anordnung vorsorglicher Massnahmen geregelt - Wird der LMV / GAV integral eingehalten (Arbeitszeitkalender) Weitergehende SBV-interne Aktivitäten gemäss MS TBA - Archivierung der Akten - Protokollierung aller Aktivitäten auf Formular / (Gesamtbeurteilung der Submission vornehmen) - Mögliche Schulungsziele erfassen - Schulung mit Partnern vorbereiten und durchführen - Informationen in der Fachpresse - Auswirkungen auf das Normenschaffen beurteilen und allenfalls entsprechende Massnahmen einleiten 13.01.04 / hr-ck SBV - TBA - BVN 7 / 7