Das Ausbildungskonzept der Regionalen Berufsbildungszentren Neumünster Elly-Heuss-Knapp-Schule Theodor-Litt-Schule Walther-Lehmkuhl-Schule

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Transkript:

Das Ausbildungskonzept der Regionalen Berufsbildungszentren Neumünster Elly-Heuss-Knapp-Schule Theodor-Litt-Schule Walther-Lehmkuhl-Schule Fassung ab 01. Februar 2014

Herausgeber: Elly-Heuss-Knapp-Schule Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster AöR Theodor-Litt-Schule Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster AöR Walther-Lehmkuhl-Schule Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster AöR Verantwortliche: Ausbildungskoordinator/in Bettina Schuldt Elly-Heuss-Knapp-Schule Olaf Hirt Theodor-Litt-Schule Erik Sachse Walther-Lehmkuhl-Schule Ausbildung für ReferendarInnen im Netz www.ehks.neumuenster.de Elly-Heuss-Knapp-Schule www.tls.neumuenster.de Theodor-Litt-Schule www.wls.neumuenster.de Walther-Lehmkuhl-Schule Datum: 01.08.2013 Stand: 131217 Version: v1

Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 16 1 Vorwort... 5 2 Leitbild... 5 3 An der Ausbildung Beteiligte... 5 4 Organisatorischer Rahmen... 6 4.1 Hospitationsbausteine... 6 4.2 Unterricht unter Anleitung... 6 4.3 Monatliche Treffen zwischen LiV und AK... 6 4.4 Schulrecht... 6 4.5 Ausbildungsberatungen... 6 4.6 Ausbildungsbausteine... 7 4.7 Orientierungsgespräche/Portfoliogespräche... 7 5 Aufgaben der an der Ausbildung Beteiligten... 7 5.1 Aufgaben der/des Schulleiterin/s (SL)... 7 5.2 Aufgaben der Ausbildungskoordinatoren/in (AK)... 8 5.2.1 Interne Aufgaben... 8 5.2.2 Externe Aufgaben... 8 5.3 Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte (AL)... 8 5.4 Aufgaben der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) und Fachlehreranwärter/innen (FLA)... 9 6 Spezielle Regelungen der jeweiligen Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)... 11 6.1 Elly-Heuss-Knapp-Schule (EHKS)... 11 6.1.1 Teamteaching im 2. Semester der Ausbildung... 11 6.1.2 Dienstliche Beurteilung... 11 6.1.3 Ziele... 11 6.2 Theodor-Litt-Schule (TLS)... 12 6.2.1 Ergänzungen zu den Kapiteln... 12 6.2.2 Aufgaben der PraktikumsbetreuerInnen... 12 6.2.3 Aufgaben der PraktikantInnen... 12 6.2.4 Rückmeldung zur Ausbildung... 12 6.3 Walther-Lehmkuhl-Schule (WLS)... 13 6.3.1 Ergänzungen zu den Kapiteln... 13 6.3.2 Problem- und Exitstrategien... 13

Seite 4 von 16 6.3.2.1 Ausbildungslehrkräfte... 13 6.3.2.2 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst... 13 6.3.3 Unterricht im AVJ - Kooperation der LiV/FLA untereinander... 13 6.3.4 Rückmeldung zur Ausbildung... 14 7 Anhang... 15 7.1 Schulübergreifender Anhang... 15 7.1.1 Ausbildungsbausteine... 15 7.2 Anhang EHKS... 15 7.3 Anhang TLS... 15 7.3.1 Schulrechtsveranstaltungen TLS (Schuljahr 2013/2014)... 15 7.3.2 Schulspezifische Aufgaben TLS... 16 7.3.3 Hinweise... 16 7.4 Anhang WLS... 16 7.4.1 Schulspezifische Aufgaben WLS... 16

Seite 5 von 16 1 Vorwort Dieses Ausbildungskonzept basiert auf der APO II vom 24. Juni 2011, insbesondere vor dem Hintergrund der Ausbildungsstandards. 1 Gleichzeitig resultiert es aus der Kooperation der drei RBZ Neumünster, und hier besonders der gemeinsamen Ausbildungskoordination. In diesem Kontext sind unter anderem die gemeinsamen Ausbildungsbausteine entstanden. Das Ausbildungskonzept stützt sich zum Großteil auf die Gemeinsamkeiten der drei Regionalen Berufsbildungszentren in der Ausbildung der Referendarinnen und Referendare bei gleichzeitiger Berücksichtigung der schulspezifischen Besonderheiten (vgl. Kapitel 6). Das vorliegende Ausbildungskonzept wird laufend angepasst und dem Ausbildungsprozess entsprechend aktualisiert. 2 Leitbild Der Lehrerausbildung kommt die Aufgabe zu, die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer darin zu fördern, sich wirksam und nachhaltig Kompetenzen anzueignen, die zur Wahrnehmung ihrer Bildungs- und Erziehungsaufgaben und zur aktiven Beteiligung an der Schulentwicklung notwendig sind. Unter den an der Ausbildung beteiligten Personen herrscht Konsens darüber, dass subjektive Theorien Teil der eigenen Identität sind. Dieser Prämisse folgend, ist es die Aufgabe der an der Ausbildung beteiligten Personen, Prozesse zu fördern, welche die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) dazu befähigen, sich weiter zu entwickeln, um den didaktischen und berufspädagogischen Anforderungen zu entsprechen. Dadurch sollen die LiV in die Lage versetzt werden, in jeder Situation mit den Schülerinnen und Schülern einen kompetenten und wertschätzenden Umgang pflegen zu können. Dieses gilt darüber hinaus auch für den Umgang mit Kolleginnen und Kollegen und den Partnern der Schule. Es wird angestrebt, in professioneller Hinsicht Vorbild zu sein, so dass auch auf Seiten der LiV einer breiten und flexiblen Einsetzbarkeit nichts im Wege steht. Dieses ist neben einer soliden didaktischen Kompetenz durch gute Fachlichkeit und Methodenkompetenz begründet. Das Ziel ist die Entwicklung kompetenter, selbstbewusster und zielsicher agierende, authentische Lehrkräfte, die ihren eigenen Stil entdecken und einbringen können. Der Aufbau eines eigenen Rollen- und Berufsverständnisses muss stattfinden. 3 An der Ausbildung Beteiligte An der Ausbildung Beteiligte sind: Schulleiter/in bzw. Geschäftsführer/in (SL) Ausbildungskoordinator/in (AK) Ausbildungslehrkräfte (AL) Praktikumsbetreuer/in (PB) Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) 1 vgl. APO II vom 24.06.2011, Abschnitt 2, 10 (1)

Seite 6 von 16 Fachlehreranwärter/in (FLA) Praktikant/in (PK) Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) Studienleiter (StL) 4 Organisatorischer Rahmen Die maßgeblichen Punkte der APO II werden an dieser Stelle aufgenommen und für die schulinterne Ausbildung adaptiert. 4.1 Hospitationsbausteine Hospitationen sollen sich über den gesamten Zeitraum der Ausbildung erstrecken. Im Rahmen dieser sollen die LiV/FLA a) an der eigenen Schule in möglichst allen Schularten bzw. Fachrichtungen 25 Schulstunden (45 Minuten) über drei Semester hospitieren. Empfehlung: 1. Semester 15 Schulstunden, 2. Semester 5 Schulstunden 3. Semester 5 Schulstunden b) in einem der anderen RBZ Neumünster insgesamt 4 Schulstunden pro Halbjahr hospitieren. c) in den abgebenden allgemein bildenden Schulen 2 Schulstunden pro Halbjahr hospitieren. 4.2 Unterricht unter Anleitung Unterricht unter Anleitung findet 10 Schulstunden im Semester statt, nach Absprache mit den beiden AL und der LiV bzw. der/dem FLA. Dabei wird der Unterricht gemeinsam geplant, durchgeführt und reflektiert. Dieses ist im Portfolio zu dokumentieren. 4.3 Regelmäßige Treffen zwischen LiV und AK Regelmäßig treffen sich die LiV/FLA mit der AK. Des Weiteren finden halbjährliche Treffen des Ausbildungsteams (SL, AK, AL, LiV/FLA) statt. 4.4 Schulrecht Schulrechtstermine werden durch den/die SL oder eine beauftragte kundige Person regelmäßig durchgeführt. Der/Die SL oder die/der Durchführende(r) geben im Vorfeld das Thema bekannt. Die LiV tragen auftretende Fragen an die SL heran. Die Protokolle der Schulrechtssitzungen stehen den LiV/FLA zur Verfügung. 4.5 Ausbildungsberatungen Durch die APO II sind 4 Ausbildungsberatungen je Fach und Fachrichtung über 3 Semester vorgegeben. Darüber hinaus sind zwei Ausbildungsberatungen in Berufspädagogik durchzuführen. Der/Die SL und AK sind zu der Ausbildungsberatung jeweils gesondert einzuladen. Nach Möglichkeit sollte einer der Funktionsträger der jeweiligen Schule an dem Unterricht zur Ausbildungsberatung teilnehmen. Zusätzliche Unterrichtsbesuche vor

Seite 7 von 16 SL und AK können bei besonderer Veranlassung schulspezifisch festgelegt werden. 4.6 Ausbildungsbausteine Die Ausbildungsbausteine finden an den vom IQSH freigestellten Ausbildungstagen statt. Sie umfassen sowohl Pflichtbausteine als auch freiwillige Angebote (auch von Seiten der LiV/FLA) Die Ausbildungsbausteine werden bedarfsgerecht angepasst und weiterentwickelt. Pflichtbausteine sind unter anderem: 1. Teambildende Maßnahmen für das erste Semester 2. Ein- und Überblick in das berufsbildendende System (in der Regel mit LiV der allgemeinbildenden Kooperationsschulen) 3. Weiterentwicklung des Ausbildungskonzeptes 4.7 Orientierungsgespräche/Portfoliogespräche Sechs Wochen nach Beginn der Ausbildung findet das erste Orientierungsgespräch zwischen AL und LiV/FLA, im Verlauf des zweiten Halbjahres findet ein weiteres Orientierungsgespräch im gleichen Rahmen statt (siehe APO II). Portfoliogespräche mit dem AK können schulspezifisch zu Beginn des zweiten Semesters und kurz vor der Abgabe des Prüfungsportfolios durchgeführt werden. 5 Aufgaben der an der Ausbildung Beteiligten Zur besseren Koordinierung der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche des von Seiten der Schule an der Ausbildung beteiligten Personenkreises, werden unten stehend die entsprechenden Aufgaben zugeordnet. 5.1 Aufgaben der/des Schulleiterin/s (SL) Der/Die SL benennt den AK. Der/Die SL stimmt sich mit dem AK und den Abteilungsleitungen über den Bedarf und den Einsatz zukünftiger LiV/FLA ab und stellt gemeinsam darüber Überlegungen an, wer die Funktion als AL übernehmen sollte. Dieser Prozess ist transparent zu gestalten und mögliche AL sollten in die Vorabüberlegungen rechtzeitig miteinbezogen werden. Bei der Stundenplanung ist von dem/der SL bzw. der/dem Verantwortlichen für die Stundenplangestaltung darauf zu achten, dass gegenseitige Hospitationen zwischen LiV/FLA und AL möglich sind. Der/Die SL nimmt nach Möglichkeit an den Unterrichtsbesuchen zu den Ausbildungsberatungen der LiV/FLA teil. Der/Die SL verschafft sich regelmäßig einen Einblick in den Ausbildungsstand der LiV/FLA. Der/Die SL erstellt gem. 14 APO Lehrkräfte II die dienstliche Beurteilung für die LIV/FLA auf der Grundlage eigener Erkenntnisse, ggf. unter Mitwirkung des AK und der Abteilungsleitungen. Der/Die SL führt im Rahmen der schulinternen Ausbildung die Schulrechtsveranstaltungen für die LIV/FLA durch oder delegiert diese an andere Personen.

Seite 8 von 16 5.2 Aufgaben der Ausbildungskoordinatoren/in (AK) Die Aufgaben des/der AK gliedern sich in interne und externe Aufgaben: 5.2.1 Interne Aufgaben Sprecher des schulinternen Ausbildungsteams und Leitung der Ausbildungsteamsitzungen. Unterstützung der SL bei der Festlegung des Bedarfs an LiV/FLA und der Benennung der AL. Koordination der Fortschreibung des Ausbildungskonzeptes. Weiterleitung von Informationen zwischen allen an der Ausbildung beteiligten Personen bzw. Institutionen (SL, AL, LiV, IQSH). Beratung der AL und LiV bezüglich der Ausbildung und der APO Lehrkräfte II (z.b. bei allgemeinen Fragen zur APO Lehrkräfte II, zur Ausbildungsleistung des IQSH und der Ausbildungsschule, zu den Ausbildungsstandards, zur Gestaltung des Portfolios, zur Zielsetzung der Orientierungsgespräche, zur Durchführung der Prüfung etc.). Nimmt nach Möglichkeit an den Unterrichtsbesuchen im Rahmen der Ausbildungsberatungen der LiV/FLA teil. Organisation von regelmäßigen LiV/FLA-Treffen. Unterstützung der SL bezüglich der Beurteilung. Information über die Ausbildung in den schulischen Gremien (z.b. Pädagogische Konferenz, Fachkonferenzen). Fortbildungen für AL und LiV/FLA organisieren und zertifizieren. 5.2.2 Externe Aufgaben Koordination und Organisation der Ausbildungsbausteine. Kontakt zur AK anderer RBZ und berufsbildender Schulen sowie Unterstützung gegenseitigen Informationsaustauschs. Ansprechpartner für Informationen und Anfragen von, an der Schule interessierte Nachwuchslehrkräfte, vor Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Kontakt und Zusammenarbeit zu allgemein bildenden Kooperationsschulen. 5.3 Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte (AL) Jede/Jeder LiV/FLA hat je Fachrichtung und Fach eine AL. Inhaltlich orientiert sich die Zusammenarbeit zwischen AL und LiV/FLA an den Ausbildungsstandards des IQSH, sowie am individuellen Bedarf der/des LiV/FLA. Die AL beraten und unterstützen die LiV/FLA in allen fachlichen, methodischen, didaktischen, berufspädagogischen sowie schulorganisatorischen Fragestellungen mit Blick auf die Ausbildungsstandards. Die AL erhalten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zwei Ausgleichsstunden. Die AL führen die LiV/FLA zu Beginn der Ausbildung in die organisatorischen Rahmenbedingungen und Strukturen der Schule ein. Die AL führen die Orientierungsgespräche. Die AL führen regelmäßige Unterrichtsbesuche bei ihren LiV/FLA durch, zudem gestalten die AL mit ihren LiV/FLA Unterricht unter Anleitung.

Seite 9 von 16 AL sind durch das IQSH zertifiziert oder qualifizieren sich vor bzw. während der Übernahme der Ausbildungsverantwortung. Das Zertifikat gilt für einen Zeitraum von sechs Jahren. Die AL bilden sich zum Ausbau ihrer Qualifikation ständig bedarfsorientiert fort. Die AL kooperieren mit den StL des IQSH, insbesondere durch die Mitwirkung in den Ausbildungsberatungsgesprächen. 5.4 Aufgaben der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) und Fachlehreranwärter/innen (FLA) Die LiV/FLA sind für die Gestaltung des Ausbildungsprozesses verantwortlich, um eigene Zielsetzungen entwickeln und realisieren zu können. Die LiV/FLA unterrichten durchschnittlich zehn Schulstunden pro Woche bedarfsgerecht in Fachrichtung und Fach in verschiedenen Schularten eigenverantwortlich. Die LiV/FLA planen, gestalten und reflektieren Lernsituationen. Die LiV/FLA integrieren Medien sowie Informations- und Kommunikationstechniken didaktisch sinnvoll und reflektieren ihren Medieneinsatz hinsichtlich der beruflichen Realitätsnähe und des Lebensbezugs der Schüler. Die LiV/FLA planen, organisieren und reflektieren in Zusammenarbeit mit der AL Unterricht unter Anleitung. Die LiV/FLA hospitieren während ihrer gesamten Ausbildungszeit in allen Schulformen der ausbildenden Schule sowie an kooperierenden und allgemeinbildenden Schulen. Die folgende Übersicht stellt einen Richtwert für den Umfang der Hospitationen im Durchschnitt dar. Hospitiert wird möglichst in allen Schularten bzw. Berufsrichtungen 25 Schulstunden (45 Minuten) über drei Semester in der eigenen Schule. in einer der anderen RBZ Neumünster insgesamt 4 Schulstunden pro Halbjahr. in den abgebenden allgemein bildenden Schulen 2 Schulstunden pro Halbjahr. Die LiV/FLA organisieren Ausbildungsberatungen. Diese können in Abstimmung mit den Studienleitungen in Form von Einzelberatungen oder Seminarveranstaltungen durch das IQSH (Modultage) durchgeführt werden. Die LiV/FLA bereiten die Ausbildungsberatungs- und Seminarveranstaltungen in Abstimmung mit der Studienleitung organisatorisch vor. Die LiV/FLA laden den/die SL, den/die AK sowie die AL fristgerecht zu den Ausbildungsberatungen ein. Die LiV/FLA führen zu Beginn ihrer Ausbildung sowie im zweiten Semester Orientierungsgespräche mit ihren AL, welche dokumentiert 2 werden. Die Orientierungsgespräche können zwischen einer AL und seiner LiV/FLA oder zwischen beiden AL und der LiV/FLA stattfinden. Auf Wunsch der Beteiligten können diese Gespräche vom AK begleitet werden. 2 Die Art der Dokumentation kann individuell / schulspezifisch geregelt werden und verbleibt bei der LiV.

Seite 10 von 16 Die LiV/FLA führen ein Portfolio, das die Dokumentation der eigenen Arbeit sowie eine Auflistung der am IQSH wahrgenommenen Ausbildungsveranstaltungen enthält. Die Dokumentation enthält auswertende Berichte über die eigenen unterrichtlichen und schulischen Aktivitäten, die Unterrichtshospitationen und die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen. Im 3. Semester legen die LiV/FLA spätestens 4 Wochen vor Prüfungstermin das Portfolio vor. Die LiV/FLA erstellen bis spätestens bis zum Ende des 2. Semesters gemäß 13 APO II eine Hausarbeit. Die LiV/FLA nehmen an den Ausbildungsbausteinen der kooperierenden RBZ teil. Die LiV/FLA sind verpflichtet, an den von der Schule angesetzten Veranstaltungen zum Thema Schulrecht teilzunehmen. Die LiV/FLA sollen sich im Schulalltag sowie im Rahmen von Schulentwicklung einbringen. Die Aufgaben können schulspezifisch variieren.

Seite 11 von 16 6 Spezielle Regelungen der jeweiligen Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) Nachfolgend werden die von den gemeinsamen Ausbildungsinhalten abweichenden schulinternen Regelungen aufgeführt. 6.1 Elly-Heuss-Knapp-Schule (EHKS) Für die EHKS gelten noch die folgenden Spezifika. 6.1.1 Teamteaching im 2. Semester der Ausbildung Im Verlauf des 1. Ausbildungshalbjahres findet zwischen allen LiV des 1. Semesters mit deren AL und der/dem AK ein Gespräch statt, in dem das Teamteaching des 2. Semesters geplant wird. Das Teamteaching umfasst 2 Schulstunden. Jede LiV entscheidet sich für den Rahmen des Teamteachings, der zum einen mit den anderen LiV desselben Semesters durchgeführt werden kann oder mit einem/r Kollegen/in der Schule oder mit dem AL. Die LiV entscheidet sich in dem Gespräch für eine Variante und hält diese schriftlich fest. Dieses Schreiben wird bei der/dem AK hinterlegt. Die Entscheidung für den Rahmen des Teamteachings wird den beteiligten Abteilungsleiter/innen und dem Stundenplanbüro mitgeteilt. Die Erfahrungen des Teamteachings werden in einem Reflexionsgespräch mit der/dem AK formuliert und im Portfolio dokumentiert. Das Teamteaching ist Teil der dienstlichen Beurteilung. 6.1.2 Dienstliche Beurteilung Der/Die SL führt zeitnah zur dienstlichen Beurteilung ein Gespräch mit den AL über die LiV zur Vervollständigung der eigenen Erkenntnisse, um eine möglichst umfassende, objektive Beurteilung zu erstellen. 6.1.3 Ziele Das Ausbildungsteam der EHKS setzt sich das Ziel, die folgenden Themen 2014 zu institutionalisieren: Rückmeldung zur Ausbildung Etablierung einer schulinternen Plattform, auf der die Unterrichtsentwürfe der LiVs schulintern zugänglich für alle KollegInnen gestellt werden

Seite 12 von 16 6.2 Theodor-Litt-Schule (TLS) Für die TLS gelten zunächst noch die folgenden Spezifika. 6.2.1 Ergänzungen zu den Kapiteln Zu Kapitel 4 Die Konferenz Ausbildungsschule wird von der/dem AK dann einberufen, wenn eine neue LiV/FLA ihren Dienst an der Theodor-Litt-Schule beginnt oder mindestens einmal im Jahr. Bei außergewöhnlichen Anlässen oder bei Bedarf seitens der SL, der AL oder der LiV/FLA beruft der AK ebenfalls eine Konferenz ein. Die Teamkonferenz ist verpflichtend für alle LiV/FLA und diejenigen AL, die zum Zeitpunkt der Teamkonferenz eine LiV/FLA betreuen. Zu Kapitel 4.7 Die LiV gibt das Portfolio 14 Tage nach Beginn des 2. Semesters beim AK ab. Im 3. Semester legt der LiV spätestens 4 Wochen vor Prüfungstermin das Portfolio vor. Der AK lädt zu einem Auswertungsgespräch ein. Zu Kapitel 5.4 Jede LiV nimmt innerhalb der Ausbildungszeit nach Absprache mit der SL mindestens eine im Anhang befindliche Aufgabe wahr (vgl. Kapitel 7.3.2). 6.2.2 Aufgaben der PraktikumsbetreuerInnen Koordination der Unterrichtspraktika von Studenten/innen. Koordination und Betreuung der Fremdsprachenassisten/innen. 6.2.3 Aufgaben der PraktikantInnen Erfüllung des von den Praktikumsbetreuer/innen aufgestellten Praktikumsplans. Teilnahme an den im Praktikumsplan eingearbeiteten Schulveranstaltungen. Die Modalitäten werden von denen an der Schulveranstaltung beteiligten AL und LiV festgelegt. 6.2.4 Rückmeldung zur Ausbildung Die LiV/FLA erhalten die Gelegenheit, nach ihrer 2. Staatsprüfung zeitnah Rückmeldung über die Qualität ihrer Ausbildung zu geben. Die/Der AK thematisiert auf den regelmäßigen Treffen mit den LiV bzw. den AL die etwaigen Verbesserungsvorschläge, die ggf. als Grundlage für die Anpassung des Ausbildungskonzepts dienen.

Seite 13 von 16 6.3 Walther-Lehmkuhl-Schule (WLS) 6.3.1 Ergänzungen zu den Kapiteln Für die WLS gelten zunächst noch die folgenden Spezifika. Zu Kapitel 4.7 Die LiV/FLA geben das Portfolio 14 Tage nach Beginn des 2. Semesters beim AK ab. Im 3. Semester legen die LiV/FLA spätestens 4 Wochen vor Prüfungstermin das Portfolio vor. Der AK lädt zu einem Auswertungsgespräch ein. 6.3.2 Problem- und Exitstrategien 6.3.2.1 Ausbildungslehrkräfte Treten Schwierigkeiten in der Ausbildung auf, die die AL mit den Mitteln der Beratung nicht abstellen können, signalisieren diese der AK zunächst einen erhöhten Bedarf an Unterrichtsbesuchen. Zeigt die LiV bzw. die/der FLA sich nicht bereit oder ist nicht in der Lage von der AL, der/dem AK oder dem/der SL/in angesprochene Mängel in angemessener Zeit abzustellen, nutzt die WLS zum Schutz der LiV bzw. der/des FLA - sofern verfügbar - folgende Möglichkeiten: Inanspruchnahme externer Beratung (z.b. Coaches des IQSH). Bestellung zusätzlicher Ausbildungslehrkräfte. Austausch der AL. Einsatz der LiV bzw. der/des FLA in anderen Klassen/Kursen. Hilfestellung beim Wechsel der Ausbildungsschule. Die AL haben die Möglichkeit, ihr Amt niederzulegen, wenn das persönliche Verhältnis zu ihrer LiV eine erfolgreiche Ausbildung nicht mehr zulässt oder wenn notwendige Ausbildungserfolge ausbleiben. Diese Reaktion kann nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Der/Die SL wird dann gemeinsam mit der LiV die Möglichkeiten zum Abbruch oder zur Fortsetzung der Ausbildung beraten und ggf. die oben genannten Mittel nutzen. Hierbei berücksichtigt der/die SL die Stellungnahme der/des AK. 6.3.2.2 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst Die LiV/FLA haben die Möglichkeit, im Gespräch mit den AL Mängel in deren Ausbildungstätigkeit oder Probleme im persönlichen Verhältnis anzusprechen. Entspricht die gemeinsame Arbeit auch nach längerem Bemühen nicht den Anforderungen der APO II und den Vorgaben dieses Ausbildungskonzepts oder lässt sich eine Vertrauensbasis nicht herstellen, kann die LiV bzw. die/der FLA den die/den AK sowie den örtlichen Personalrat einschalten. Diese werden zusammen mit der SL Lösungen erarbeiten, die eine erfolgreiche Ausbildung an der WLS oder einer anderen Ausbildungsschule sicherstellen. 6.3.3 Unterricht im AVJ - Kooperation der LiV/FLA untereinander Die LiV/FLA planen, unterrichten und reflektieren gemeinsam Unterrichtseinheiten in den Fächern WiPo und Deutsch (vgl. Konzept im Anhang).

6.3.4 Rückmeldung zur Ausbildung Seite 14 von 16 Die LiV/FLA erhalten die Gelegenheit, nach ihrer 2. Staatsprüfung zeitnah Rückmeldung über die Qualität ihrer Ausbildung zu geben. Die/Der AK thematisiert auf den regelmäßigen Treffen mit den LiV/FLA bzw. den AL die etwaigen Verbesserungsvorschläge, die ggf. als Grundlage für die Anpassung des Ausbildungskonzepts dienen.

Seite 15 von 16 7 Anhang 7.1 Schulübergreifender Anhang Die nachfolgenden Punkte zeigen die Anhänge auf, die für alle drei RBZ gelten. 7.1.1 Ausbildungsbausteine Bei den Ausbildungsbausteinen handelt es sich um Veranstaltungen, die gemeinsam von den drei RBZ Neumünster gestaltet und durchgeführt werden. An der Gestaltung und Durchführung, sowie der Ideenfindung sind die LiV/FLA maßgeblich beteiligt. Das Programm wird von Semester zu Semester terminlich und inhaltlich festgelegt und daraus folgernd bestimmt, welche LiV/FLA verpflichtend teilnehmen müssen. Folgende Ausbildungsbausteine können rollierend angeboten werden: Baustein1: Verschiedene Schulrechtsthemen Baustein2: Teambildende Maßnahmen Baustein3: Das berufsbildende System Baustein4: Variabler Baustein (z.b. Gefahrstoffe und Arbeitssicherheit, Sucht und Prävention, Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Lehrkräfte) Die Liste der Ausbildungsbausteine wird bei Bedarf erweitert. Zu den einzelnen Veranstaltungen wird gesondert eingeladen. 7.2 Anhang EHKS 7.3 Anhang TLS Nachfolgende sind die Anhänge der TLS aufgeführt. 7.3.1 Schulrechtsveranstaltungen TLS (Schuljahr 2013/2014) Die Termine werden unter Vorbehalt wie folgt für das gesamte Schuljahr 2013/2014 festgelegt: 19.08.2013 16.09.2013 21.10.2013 18.11.2013 16.12.2013 20.01.2014 17.02.2014 17.03.2014 07.04.2014 19.05.2014 16.06.2014

Seite 16 von 16 7.3.2 Schulspezifische Aufgaben TLS Folgende schulspezifische Aufgaben sollen an dieser Stelle als Beispiel für die Möglichkeiten zur Schulentwicklung durch die LiV dienen. Pflege der Materialien für Moderation, Präsentation und Gruppenarbeit (z.b. Prüfung der Koffer auf Vollständigkeit, Bedarfsermittlung, Veranlassung von Bestellungen, Einsortieren von Lieferungen, Ergänzung der Materialien) Beschaffung von Broschüren für den Unterricht und Bestandspflege (z.b. Informationen zur politischen Bildung, Ausbildung und Beruf) Pflege der Materialien zur Berufsorientierung (z.b. Aushänge Informationsbretter, Aushänge Ausbildungsplatzangebote, Gestaltung der Auslage von Broschüren) Pflege des Kalenders für Lehrkräfte in Ausbildung (z.b. Netzwerktage, Modultage, Veranstaltungen, etc.) Betreuung besonderer temporärer Projekte (z.b. Wettbewerbe, Einführung eines Bildungsangebotes, Umgestaltung eines Fachraumes) Übernahme der Raumpatenschaft für die Tagungsräume K1 und K2 Betreuung von Inter- und Intranetseiten 7.3.3 Hinweise Auf der Intranet-Seite der Theodor-Litt-Schule sind unter dem Menüpunkt Ausbildungsschule Informationen und Unterlagen hinterlegt, die laufend ergänzt werden: Unterrichtsentwürfe an der TLS durchgeführten Schulstunden Hausarbeiten, die an der TLS geschrieben und mit mindestens gut bewertet wurden Organisatorische Hinweise bezüglich der Durchführung von IQSH-Modulen oder anderen Veranstaltungen, die durch die Lehrkraft organisiert wird Den Zugang zu den internen Seiten finden Sie unter der Adresse www.tls.neumuenster.de. Benutzername und Passwort erfragen Sie bitte im Sekretariat oder bei dem Ausbildungskoordinator 7.4 Anhang WLS Folgende schulspezifische Aufgaben sollen an dieser Stelle als Beispiel für die Möglichkeiten zur Schulentwicklung durch die LiV dienen. 7.4.1 Schulspezifische Aufgaben WLS Gestaltung aktiver Lernortkooperationen, z.b. durch Hospitationen in überbetrieblichen Ausbildungsstätten und Teilnahme an Innungsversammlungen sowie Prüfungsausschüssen Durchführung von Betriebserkundungen/Exkursionen mit Lerngruppen