Erstellt: 17.03.2017 12:08:00; Fassung: 23.03.2017 09:51:00 Merkblatt Bundesunterstützungspersonal Ausländerbehörden (ABHn) Ansprechpartner für Fragen und Rückmeldungen ist die BFM Clearingstelle Tel.: 0228 99643 5100 Fax: 0228 9910643 5100 Mail: bfm-abh-info@bamf.bund.de Darüber hinaus bitten wir zu beachten, dass die Bedarfsmeldungen der Ausländerbehörden ausschließlich über einen Online-Fragebogen möglich sind. Der Zugang zum Online- Fragebogen wird per E-Mail an die auf dem gesonderten Rückmeldebogen genannten Ansprechpartner der ABH zugesendet. Ziel der Unterstützungsaktion Die Zahl der Ausreisepflichtigen wird in 2017 bundesweit auf geschätzt 485.000 steigen. Ziel ist es, durch die Unterstützung weitere Verbesserungen in der Rückkehrpolitik zu erreichen. Die Bundeskanzlerin hat daher mit den Ministerpräsidenten im Beschluss zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 09. Februar 2017 MPK Beschluss vereinbart, dass die Bundesregierung die Länder bei Rückführungsaufgaben durch Personal des Bundes ergänzend unterstützen wird. Die Unterstützung erfolgt in Form von temporärem Einsatz von Bundespersonal in den ABHn, Hilfestellung bei der Besetzung offener Stellen durch unsere Partner - Vivento (Deutsche Telekom AG) und die - Bundesagentur für Arbeit (BA). A. Temporäre Unterstützung durch Bundesbedienstete Der Bund wird ABHn bei Rückkehraufgaben temporär für 6 bis 15 Monate mit Bundesbediensteten unterstützen. Das Personal soll in den ABHn mit Rückführungsaufgaben eingesetzt werden (vgl. Ziffer 6 des MPK-Beschlusses). Das Personal des Bundes unterstützt die Ausländerbehörde (ABH) bei der Bearbeitung von Aufgaben im Bereich der Rückkehr von Ausreisepflichtigen (z.b. Duldungsprüfung, Organisation der Rückkehr, Prüfung Mitwirkungspflichtverletzungen, Etablierung aller nötigen Schnittstellen). Es wird erwartet, dass die Mitarbeiter/-innen zweckgebunden in diesen Bereichen eingesetzt werden. Seite 1 von 5
Verfahren Der Bund wird für diese Unterstützungsaktion Mitarbeiter/-innen aus allen Bundessressorts für einen Zeitraum zwischen 6 und 15 Monaten bereitsstellen. Hiervon werden rd. 1/3 dem gehobenen und rd. 2/3 dem mittleren Dienst angehören. Zur koordinierenden Unterstützung hat der Beauftragte für Flüchtlingsmanagement (BFM), Herr Frank-J. Weise eine Clearingstelle eingerichtet. Die Clearingstelle - ermittelt per Abfrage den Personalbedarf der Ausländerbehörden für Aufgaben im Zusammenhang mit der Thematik Rückführung. Dazu erhalten die ABHn eine gesonderte E-Mail mit einer Einladung zu einer Online-Befragung; - legt nach einer Priorisierungslogik und in Abstimmung mit den Ländern die konkrete Verteilung und Zuteilung des Personals fest und informiert die Ausländerbehörden zeitnah über die tatsächliche Personalgestellung; - leitet im Rahmen der Personalbedarfsabfrage gemeldete freie Stellen an die Bundesagentur für Arbeit und Vivento weiter, die wiederum freie Stellen der ABHn gezielt bei geeignetem Personal bewerben. Tätigkeitsprofile Aus Vereinfachungsgründen wurden für die Gewinnung von Bundespersonal nur drei Tätigkeitsprofile definiert. Damit werden die Chancen einer Gewinnung von Bundespersonal erhöht und ferner kann die erforderliche Personaleinsatzplanung (sog. Matching) erleichtert werden. Tätigkeitsprofil 1 (mittlerer Dienst) Durchführung der nötigen Prozessschritte in den jeweiligen Aufgabenbereichen (z.b. Duldungsprüfung, Organisation der Rückkehr, Prüfung Mitwirkungspflichtverletzungen, Etablierung aller nötigen Schnittstellen) Pflege der Daten in den jeweiligen Datenbanken (z.b. AZR) Seite 2 von 5
Tätigkeitsprofil 2 (gehobener Dienst) Schwerpunkt Recht Anleitung sowie teilweise Durchführung der nötigen Prozessschritte in den jeweiligen Aufgabenbereichen (z.b. Duldungsprüfung, Organisation der Rückkehr, Prüfung Mitwirkungspflichtverletzungen, Etablierung aller nötigen Schnittstellen) ggfls. Personalführung von Mitarbeitern in zugewiesenem Aufgabenbereich Unterstützung der Leitung bei der Nachhaltung von Erfolgskennzahlen und Erstellung des Reporting - Anwendung einer Rechtsnorm auf einen Lebenssachverhalt mit Hilfe von Checklisten, nach einer entsprechenden Einarbeitung Tätigkeitsprofil 3 (gehobener Dienst) Schwerpunkt Organisation Anleiten von generellen administrativen Tätigkeiten für die Standortleitung ggf. Personalführung von Mitarbeitern in zugewiesenem Teilbereich Unterstützung der Leitung bei der Nachhaltung von Erfolgskennzahlen und Erstellung des Reporting - Kenntnisse im Bereich Ablauforganisation, Prozessmanagement nach einer entsprechenden Einarbeitung Rahmenbedingungen Die Unterstützung kann in Form einer Dienstreise oder Abordnung erfolgen. Die Entscheidungsbefugnis hierfür obliegt dem Dienstherrn. Hierbei gilt folgendes: Kostenregelung Die Personal- und Personalnebenkosten für das Unterstützungspersonal trägt der Bund. Die Bundesressorts gewähren den Bundesbediensteten Trennungsgeld, regelmäßige Heimfahrten, Kosten der Unterkunft (Personalnebenkosten). Die Bundesressorts verzichten gegenüber den aufnehmenden Landes- bzw. Kommunalbehörden auf Erstattung der Bezüge und der Personalnebenkosten. Seite 3 von 5
Die Zahlung etwaiger Personalgewinnungsprämien an die zur Verfügung gestellten Bundesbediensteten obliegt den Landes- bzw. Kommunalbehörden nach eigenem Ermessen. Schulungen Die Schulung bzw. Einarbeitung des Personals des mittleren Dienstes soll vor Ort durch die Ausländerbehörden erfolgen. Für das Personal des gehobenen Dienstes werden ergänzend zu den Ausbildungsmaßnahmen innerhalb der ABH vorab zentrale Schulungen im materiellen Ausländerrecht durchgeführt. Datenschutz Die im Zusammenhang mit der Erhebung / Abwicklung an die Clearingstelle übermittelten Daten werden nach Einsatzende vernichtet bzw. an Ihre Dienststelle zurückgegeben. B. Besetzung bereits vorhandener offener Stellen Neben der temporären Personalgestellung unterstützt die Clearingstelle die Ausländerbehörden auch bei der Besetzung der zurückgemeldeten offenen Stellen. Die Personalgewinnung erfolgt hierbei in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Vivento. Gegebenenfalls kann das Personal, welches zur Bewältigung der Flüchtlingswelle mit Zeitverträgen beim BAMF eingestellt war, über die BA vermittelt werden. Die Beamtinnen und Beamten der Postnachfolgeunternehmen werden durch den Personaldienstleister Vivento vermittelt. Zurückgemeldete offene Stellen werden bei externen Dienstleistern veröffentlicht (z. B. www.interamt.de). Mit der Meldung erklärt sich die ABH hiermit ausdrücklich einverstanden. Die Unterstützung der Ausländerbehörden soll zügig beginnen. Daher soll nach erfolgtem Abgleich der zurückgemeldeten offenen Stellen und deren konkreter Stellenbeschreibung sofort mit dem Bewerbungsprozess begonnen werden und zwar wie folgt: Besetzung durch Vivento Vereinfachtes, einheitliches Bewerbungsverfahren Bewerbungsvorblatt mit personal- und stellenrelevanten Angaben (Stammdaten) Standardisierter Lebenslauf Seite 4 von 5
Für Beamtinnen und Beamten der Postfolgeunternehmen ist vor einer Versetzung zunächst eine zeitlich befristete Abordnungszeit (Probezeit) vorgesehen. Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit Die Bundesagentur für Arbeit vermittelt den örtlichen Ausländerbehörden geeignete Bewerber/-innen für die der Clearingstelle gemeldeten offenen Stellen. Das BAMF hat die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit darum gebeten, im Vermittlungsprozess auch die ehemalig befristet beschäftigten Mitarbeiter/-innen des BAMF zu berücksichtigen, da diese bereits umfangreiche Kenntnisse aus dem Bereich des Ausländerrechtes mitbringen. Die näheren Einzelheiten zum Besetzungsprozess werden von den Arbeitsagenturen mit den örtlichen Ausländerbehörden abgestimmt. Seite 5 von 5