Beschäftigungssituation der Beamtinnen und Beamten bei den Postnachfolgeunternehmen

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1 r Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/12750 Beschäftigungssituation der Beamtinnen und Beamten bei den Postnachfolgeunternehmen Vorbemerkung der Fragesteller DiePostnachfolgeunternehmenPostAG,PostbankAG undtelekomagbeschäftigenaufdergrundlagedespostpersonalrechtsgesetzesbeamtinnenundbeamtendesbundes.insbesonderebeider ntelekomagbestehenpersonalüberhänge,diedieertragssituation desunternehmensbelastenunddiebeschäftigungssituationderbeamtinnen und Beamten negativ beeinflussen. 1.WievieleBeschäftigtehabendiePostnachfolgeunternehmeninsgesamt, wievielehiervonsindbeamtinnenundbeamte (bitteunterschiedennach Unternehmen,getrenntnachmännlichundweiblichundgegliedertnach Laufbahnen und Laufbahngruppen)? Die Beschäftigtenstruktur ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Telekom AG Post AG Postbank AGSumme Beschäftigte davon: Beamtinnen Beamte ohne Zuordnung verbeamtet insg DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom17.Juni2009 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ r Bundestag 16. Wahlperiode Telekom AG Post AG Postbank AGSumme Laufbahngruppen einfacher Dienst mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst ohne Zuordnung Laufbahnen technischer Dienst nicht-technischer Dienst Keine Angaben verfügbar 2.WievieleBeamtinnenundBeamtesindaktivbeidenUnternehmenim SinnedesArtikels143bAbsatz3desGrundgesetzesselbsttätig,wieviele in-sich-beurlaubt,wievielezutochter-bzw.beteiligungsunternehmender UnternehmenundwievielefüreineTätigkeitbeidenUnternehmenbeurlaubt,undwievieleTochtergesellschaftenundBeteiligungenzugewiesen (bitteunterschiedennachunternehmen,getrenntnachmännlichundweiblich und gegliedert nach Laufbahnen und Laufbahngruppen)? Die Aufteilung ist in folgender Tabelle dargestellt. Beamtinnen und Beamte Telekom AG Post AG Postbank AG bei den Unternehmen aktiv tätig davon Beamtinnen Beamte einfacher Dienst mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst In-sich-Beurlaubung davon Beamtinnen Beamte einfacher Dienst mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst

3 r Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/13403 Beamtinnen und Beamte Telekom AG Post AG Postbank AG beurlaubt zu Tochterunternehmen und anderen anerkannten Arbeitgebern davon Beamtinnen Beamte einfacher Dienst mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Zuweisung zu Tochter-/Beteiligungsunternehmen davon Beamtinnen Beamte einfacher Dienst mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Keine Angaben verfügbar DifferenzenzuderinderAntwortzuFrage1angegebenenGesamtzahlderBeamtinnenundBeamtenbeideneinzelnenUnternehmenberuhendarauf,dass unteranderembeamtinnenundbeamteinderfreistellungsphasederaltersteilzeitoderineinerfamilienbedingtenbeurlaubungohnebesoldungnichtin den Zahlen erfasst sind. 3.WievieleBeamtinnenundBeamtederPostnachfolgeunternehmensindseit wannzurbundesagenturfürarbeitabgeordnet,undbestehtdieabsichtder endgültigen Versetzung, und wenn nein, warum nicht? NachdemStandvom28.Februar2009sind3902BeamtinnenundBeamteder PostnachfolgeunternehmenimRahmenvonAmtshilfeverträgenzurBundesagenturfürArbeit (BA)abgeordnet.DieerstenAbordnungenwurdenzum 1.Oktober2004wirksam.DiedamaligenAbordnungenerfolgtenzurWahrnehmungvonÜberleitungsaufgabenzurZusammenführungvonArbeitslosen-und SozialhilfezurGrundsicherungfürArbeitsuchende.EinTeilderseinerzeitmit ÜberleitungsaufgabenbeauftragtenKräftewurdespäterzurWahrnehmungvon AufgabenimRechtskreisSGBIIindenArbeitsgemeinschaftenundAgenturen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung abgeordnet und ist bis heute dort tätig. ImRahmenderAmtshilfewirdvonderBAausschließlichvorübergehender Personalmehrbedarfgedeckt.EineDauerübernahmedesgesamtenAmtshilfepersonalswarinsbesonderewegendesnichtabsehbarenDauerbedarfszukeinerZeitbeabsichtigt.ImJahr2006wurden174imRechtskreisSGBIItätige Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen zur BA versetzt. ÜbernahmemöglichkeitenvonAmtshilfemitarbeitern/Amtshilfemitarbeiterinnen im Haushalt 2009: DerBeschlussderBundesregierungzurGenehmigungdesHaushalts2009der BAgibtderBAdieMöglichkeit,dassinsgesamtbiszu250zum31.Dezember 2009imRechtskreisSGBIIalswegfallendeingestellteStellenerhaltenbleiben können,wenndiesestellenmitamtshilfepersonalausdenarbeitsgemein-

4 Drucksache 16/ r Bundestag 16. Wahlperiode schaftenundagenturenmitgetrennteraufgabenwahrnehmungaufdauerbesetztwerden.überwiegendwerdennachdemderzeitigenstandbeamtinnen undbeamtederpostnachfolgeunternehmenfürdieübernahmeaufdauerzum Zugekommen.IndenFällen,indenendiekünftigwahrzunehmendenAufgabeneinemniedrigerenalsdemstatusrechtlichenAmtderbetroffenenKräfte entsprechen,sindzunächstweiterefragen,insbesonderehinsichtlichbesoldungs-undversorgungslasten,einvernehmlichzwischendenbeteiligten Dienstherrn zu klären. ImÜbrigenhängtdieFragekünftigbestehenderVersetzungsmöglichkeiten vomdauerhaftenpersonalbedarfderbaab,derinsbesonderedurchdienoch nichterfolgtenotwendigegesetzesänderungzurorganisationderaufgabenerledigung im Bereich des SGB II beeinflusst wird. 4.GibtesweitereAbordnungsfälle,undwennja,unterwelchenUmständen, undwiegroßistdiezahl (bitteunterschiedennachunternehmen,getrennt nachmännlichundweiblichundgegliedertnachlaufbahnenundlaufbahngruppen),undbestehthierdieabsichtderendgültigenversetzung,und wenn nein, warum nicht? DieweiterenAbordnungsfällesindinderfolgendenTabelledargestellt.DifferenziertereDatenstehennichtzurVerfügungundkönntenindenUnternehmen auch nur mit einem erheblichen Aufwand erhoben werden. Telekom AG Post AG Postbank AG Abordnungen (ohne BA) davon Option auf Versetzung139 k.a.nein Vollzeitäquivalente DievergleichsweisegeringeAussichtaufendgültigeVersetzunghatihren Grund vor allem in dem nur temporären Bedarf. 5.GewährleistendieUnternehmendenAnspruchderBeamtinnenundBeamtenaufeineamtsangemesseneBeschäftigung,undwennja,wie,undwenn nein, warum nicht? DieUnternehmensindgrundsätzlichbemüht,denAnspruchderbeiihnenbeschäftigtenBeamtinnenundBeamtenaufamtsangemesseneBeschäftigungzu erfüllen.allerdingsführendiewirtschaftlichenzwänge,denensichdieunternehmenaufgrunddessichverschärfendenwettbewerbsunddererwartungen derkapitalanlegergegenübersehen,hierbeizuzunehmendenproblemen.insoweitbleibtesauchdenpostnachfolgeunternehmenüberlassen,wiesiedenanspruchderbeiihnenbeschäftigtenbeamtinnenundbeamtenaufamtsangemesseneverwendungkonkreterfüllen.dieunternehmennutzendabeialleihnen vomgesetzgeberzurverfügunggestelltendienstrechtlicheninstrumente,wie z.b.befristeteunddauerhaftezuweisungenzutochter-undenkelunternehmen,in-sich-beurlaubungen,altersteilzeitbeschäftigungsowiezeitlichbefristetegeringerwertigeeinsätze.dietelekomagnutztzudemauchdas InstrumentdesVorruhestandessehrintensiv.DarüberhinaussinddieUnternehmenauchunterEinsatzfinanziellerMittelbemüht,amtsangemesseneAnschlussverwendungenfürBeschäftigteimPersonalüberhangaußerhalbder Unternehmen in anderen Bundesbehörden oder Verwaltungen zu finden.

5 r Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ GibtodergabesRechtsstreitigkeiten (Verwaltungsverfahren,Widerspruchsverfahren,Gerichtsverfahren)überdenAnsprucheinzelnerBeamtinnenundBeamtenaufamtsangemesseneBeschäftigung,undwennja,wie vieleseit1998,wievielesindabschließenderledigtdurchbescheid,widerspruchsbescheid,gerichtsentscheidung,wievielezugunstenderbeamtinnenundbeamten,wievielezugunstendereinzelnenunternehmen,wie viele durch Vergleich, wie viele sind noch anhängig? DadenUnternehmendieAusübungderDienstherrnbefugnissefürdiebeiihnenbeschäftigtenBeamtinnenundBeamtenübertragenwurde,werdenauch dieverwaltungsverfahrenundggf.darananschließenderechtsbehelfs-und KlageverfahrenvondenUnternehmenselbständiggeführt.EineNachfragehat ergeben,dassinallendreiunternehmennurdiegerichtlichanhängigenverfahrenstatistischerfasstwerden,wobeijedochinkeinemderunternehmeneine solche Statistik seit dem Jahr 1998 geführt wird. Im Einzelnen: Telekom AG DieTelekomAGführtseit2004zudengerichtsanhängigenVerfahreneineStatistik.Seitdemhatten109Rechtsstreitedirektundausschließlich dieübertragungamtsangemessenerfunktionsämterzuminhalt.davonwurden elfzugunstenderntelekomagentschieden,62zugunstender Beschäftigten.36RechtsstreiteendetenmitVergleichen.Seit2006 (Urteiledes BVerwGvom22.Juni2006zurVersetzungzweierBeamterzuVivento, Az.BVerwG2C26/05undBVerwG2C1/06)wirdfastdurchgängigzugunstenderBeamtinnenundBeamtenentschieden.Anhängigsindaktuell68Verfahren, zum Teil auch Vollstreckungsanträge. Post AG VerwaltungsrechtlicheStreitigkeitenwerdenseitdemJahr2000erfasst.Im Zeitraumab2000wurdeninsgesamt25KlagenwegeneinesAnspruchesauf amtsangemessenebeschäftigungerhoben.davonwiesendieverwaltungsgerichtein13fällendieklagenab,indreifällenentschiedensiezugunstender Kläger, neun Gerichtsverfahren sind derzeit noch anhängig. Postbank AG DerzeitsindbeiderPostbankAGkeineRechtsstreitigkeitenüberAnsprücheaufamtsangemesseneBeschäftigunganhängig.IndenJahren2004bis 2008wareninsgesamt60VerfahrenwegenamtsangemessenerBeschäftigung vorgerichtenanhängig.hierbeihatdiepostbankagin19verfahren obsiegtundinsechsfällenwarsieunterlegen.indenübrigenfällenerfolgte eine außergerichtliche Erledigung. 7.WelchehauptsächlichenSchwierigkeitenbestehenausSichtdereinzelnen UnternehmenbeiderBeschäftigungvonBeamtinnenundBeamteninden Postnachfolgeunternehmen, bei ihren Töchtern oder Beteiligungen? DiehauptsächlicheSchwierigkeitbestehtausSichtallerdreiUnternehmendarin,dasssichaufGrundderverschärftenWettbewerbssituation,desständigen technischenfortschrittsunddarausresultierenderorganisatorischerveränderungenderpersonalbedarfinsgesamtunddamitverbundenauchdieamtsangemesseneneinsatzmöglichkeitenfürbeamtinnenundbeamteständigverringern.hinzukommengeänderteanforderungenundtätigkeitsprofile.diesgilt sowohlfürdieunternehmenselbstalsauchfürderentochter-undenkelgesellschaften.

6 Drucksache 16/ r Bundestag 16. Wahlperiode DieTelekomAGgehtdavonaus,dassderFestnetz-KernmarktundderMobilfunkmarktweiterhinstarkschrumpfenwerden.Mitdem NextGenerationNetworkbeabsichtigtdieTelekomAGeinenvollständigIP-basiertensprachdatenintegriertenDienstbereitzustellen.Sieerwartet hierdurcheineweitereverringerungdeswartungsbedarfs,dereineweiterepersonalreduzierung nach sich ziehen wird. NachdenAngabendernPostAGistgeradedasBriefaufkommenin denletztenjahrenrückläufig,dadiekommunikationaufelektronischemwege als oderüberdasinternetzunehmenddenklassischenbriefersetze.so stelltenunteranderemvieletelekommunikationsdienstleisterundbankenihre gesamtekundenkommunikationauf um.derbriefmarktindeutschland seiliberalisiertunddiekonkurrenzversuche,mitniedrigenpreisenmarktanteilezugewinnen.darüberhinausbleibediepreisgestaltungweitgehenddurch dieregulierungsbehördefestgelegt.aufdieselangfristigenentwicklungen werdediepostagauchzukünftigmiterheblichenkostensenkungen reagierenmüssen.diedienstleistungenunddiearbeitsprozessemüsstendabei an die wirtschaftlichen Erfordernisse angepasst werden. 8.WelcheInstrumentehabendieeinzelnenUnternehmeninderVergangenheit in welchem Umfang zum Abbau von beamtetem Personal eingesetzt? Die Nutzung der Abbauinstrumente ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Instrument Telekom AG Post AG Postbank AG Gesetzlicher Vorruhestand bis Altersteilzeit Gesetzlicher Vorruhestand seit SehendieeinzelnenUnternehmendieNotwendigkeitzueinemweiteren Abbau von beamtetem Personal, und wenn ja, warum? DieTelekomAGunddiePostAGsehenauchfürdieZukunftweiterhineinekonkreteNotwendigkeitzumPersonalabbau.DiePostbankAGsiehtzwarzurzeitkeinekonkreteNotwendigkeitfürPersonalanpassungsmaßnahmen,schließtdiesjedochjenachMarktentwicklungim Finanz-undBankensektorfürdieZukunftnichtgänzlichaus.VongegebenenfallserforderlichenRationalisierungsmaßnahmenund/oderUmorganisationen werdenauchdiearbeitsplätzeunddementsprechenddieeinsatzmöglichkeiten vonbeamtinnenundbeamtenindenunternehmenbetroffensein.zurbegründung wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 10. Reichen die vorhandenen Instrumente aus, und wenn nein, warum nicht? NachübereinstimmenderAuffassungderdreiPostnachfolgeunternehmenwerdendievorhandenenInstrumentenichtausreichen,umdenBeamtenbereichin ZukunftindenerforderlichenPersonalabbauausreichendunddemAnteilan dergesamtbeschäftigtenzahlentsprechendeinbeziehenzukönnen.diesitua- tionwerdesichnocherheblichverschärfen,wenndiemöglichkeitaltersteil-

7 r Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/13403 zeitbeschäftigungfürbeamtinnenundbeamtezumjahresende2009unddie MöglichkeitdesVorruhestandsfürBeamtinnenundBeamte unabhängigvon derfragederfinanzierbarkeit zumjahresende2012auslaufenwerden.als größtesmankowirdvonallendreiunternehmenempfunden,dasskeinezahlenmäßiggrößerenübernahmemöglichkeitenfürbeamtinnenundbeamteinsbesondere im Bereich des Bundes bestehen. 11.WelchedarüberhinausgehendenInstrumenteerachtendieeinzelnen Unternehmen als erforderlich an, und welche schlagen sie vor? Hierzu haben die Postnachfolgeunternehmen folgende Vorschläge gemacht: Telekom AG DieTelekomsiehtinsbesonderezweikumulativeLösungsmöglichkeiten: VersetzungüberzähligerBeamterindieBundesverwaltung,dazuVereinbarung fester Übernahmekontingente nach Menge und Zeit; FlankierenddazuReduzierungdesBeitragsandiePostbeamtenversorgungskasse bis zur marktüblichen Belastung. Post AG UmdendauerhaftenWechselvonBeamtinnenundBeamtenindieprivate Wirtschaftzuermöglichen,befürwortetdiePostAGdieMitnahmefähigkeitderVersorgungsanwartschaften/ Portabilität.WechselwilligeBeamtinnenundBeamtemüssteneinenAnreizzumWechselindiePrivatwirtschaft im Hinblick auf ihre zukünftige Altersversorgung erhalten. Postbank AG DiePostbankAGstrebtzumeineneineVerlängerungderAltersteilzeitüberden31.Dezember2009hinausan,dadiesesInstrumentbislangvon denbeamtinnenundbeamtenderpostbankingroßemumfanggenutztwerde. ZumanderenbefürwortetdiePostbankAGdieMitnahmefähigkeit der Versorgungsanwartschaften. 12. Zählt dazu auch die Mitnahmefähigkeit der Versorgung? AlledreiPostnachfolgeunternehmenbefürwortendieMitnahmefähigkeitder Versorgung. 13. Wie sollen diese Instrumente im Einzelnen ausgestaltet werden? NachübereinstimmenderAuffassungderdreiPostnachfolgeunternehmensollte einetätigkeitsaufnahmeinderfreienwirtschaftdurchbeamteundbeamtinnenunterstütztwerden,indemdiebisherigenachversicherungindergesetzlichenrentenversicherungbeientlassungausdembeamtenverhältnisdurch eineregelungabgelöstwird,diediebiszumwechselindieprivatwirtschaft erdientenversorgungsansprücheerhält.dietelekomagmacht hierzugeltend,dasseinesolcheregelungallerdingsnichtzukostenbelastungen der Unternehmen führen dürfe. BezüglichderAltersteilzeitkönntedieBefristungverlängertoderaufgehoben werden.weitergehendevorstellungenwurdenvondenunternehmennichtmitgeteilt.

8 Drucksache 16/ r Bundestag 16. Wahlperiode 14. Welche Haltung hat die Bundesregierung zu den Fragen 7 bis 13? MitderAnfang1995inKraftgetretenenPostreformIIwurdedenPostnachfolgeunternehmenimRahmenderEntscheidungdesGesetzgeberszurPrivatisierungderehemaligennBundespostdurchEinfügungdesArtikels143b Absatz3Satz1GGdiePflichtzurWeiterbeschäftigungderimjeweiligenBereichtätigenBeamtinnenundBeamtenunterBeibehaltungihrerRechtsstellung auferlegt.dieunternehmenübendabeidiedienstherrnbefugnissefürden Bundaus.WettbewerbsbedingteRationalisierungsmaßnahmenhaben,auch dannwennsiezupersonalüberhängenführen,grundsätzlichkeineneinfluss aufdieweiterbeschäftigungspflichtderunternehmen.beiderdiskussionüber darausresultierendebelastungenderpostnachfolgeunternehmensolltenicht übersehenwerden,dassihnenimrahmenderprivatisierungeinerhebliches Betriebsvermögenüberlassenwurde,dasunterEinsatzerheblicheröffentlicher MittelgeschaffenwordenistunddenUnternehmenerstdenerfolgreichenEintritt in den Wettbewerb ermöglicht hat. Eine Rückübernahme derbetroffenenbeamtinnenundbeamtendurchden BundistwederimGrundgesetznocheinfachgesetzlichgeregeltundwürde auchnurzueinerverlagerungdesproblemsführen.mehrbelastungendesbundeshaushaltsmitpersonalkostenwärendiefolge.imübrigenstündenauch beimbundkeineausreichendenangemessenenbeschäftigungsmöglichkeiten fürdiebeamtinnenundbeamtenzurverfügung.alleinderumstand,dassdie GewinnederUnternehmenhöherausfallenkönnten,wennderBundsievonder imzusammenhangmitderprivatisierungdernbundespostauferlegtenbeschäftigungspflichtfürdieübergeleitetenbeamtinnenundbeamtenentlastenwürde,kannnichtzueinerentsprechendenverpflichtungdesbundes führen. DerGesetzgeberhatdenPostnachfolgeunternehmenbereitsinsehrweitem UmfangmitSonderregelungenInstrumentezurVerfügunggestellt,dieesihnen unterberücksichtigungderunternehmensspezifischenbesonderheitenerleichternsollen,zumeinenihrerbeschäftigungspflichtnachzukommenundzumanderenbeamtinnenundbeamteninerforderlichepersonalabbaumaßnahmen einzubeziehen. Beispiele hierfür sind: ImJahr2006Schaffungeinerzunächstbis2010befristetenunddurchdas Dienstrechtsneuordnungsgesetzbiszum31.Dezember2012verlängerten Möglichkeit zum Vorruhestand ab Vollendung des 55. Lebensjahrs. MöglichkeitunbefristeterZuweisungen auchohnezustimmungderbeamtinnenundbeamten zutochter-undenkelunternehmensowievorübergehendmitzustimmungderbeamtinnenundbeamtenzujedemanderen Unternehmen. MöglichkeitvonunbefristetenruhegehaltfähigenIn-sich-Beurlaubungen undbeurlaubungenzutochter-/enkelunternehmensowieauchanderen Unternehmen unter Wegfall der Besoldung. MöglichkeitderBeurlaubungzurAufnahmeeineranderenTätigkeitunter Fortzahlung der Besoldung für die Dauer von bis zu fünf Jahren. MöglichkeitdervorübergehendenVerwendungaufeinemimVergleichzum statusrechtlichenamtgeringerwertigenarbeitsplatzunterbelassungder Bezüge. ZuordnungderPostnachfolgeunternehmenzudenPersonalüberhangbereichenunddamitMöglichkeitderunbeschränktenWeiternutzungdesInstruments der Altersteilzeitbeschäftigung bis zum 31. Dezember 2009.

9 r Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/13403 DieStellenentwicklungbeidenPostnachfolgeunternehmenseit1995zeigt, dassmitdenbishervonderbundesregierungzurverfügunggestelltenmitteln einereduzierungderanzahlderbeamtinnenundbeamtenvon311374im Jahr 1995 auf zum Stand 31. Dezember 2008 möglich war. ZurHaltungderBundesregierungzurMitnahmefähigkeitbeamtenrechtlicher VersorgungsanwartschaftenwirdaufdenBerichtderBundesregierung (Bundestagsdrucksache16/12036)Bezuggenommen,derbereitsGegenstandeiner öffentlichenanhörungdurchdeninnenausschussdesnbundestages war.diemitnahmefähigkeitvonversorgungsanwartschaftenstelltdemnachbei AuflösungdesDienstverhältnisseslediglicheinevonmehrerenHandlungsoptionendar.DabeidürfenmöglicheAuswirkungenaufdenBundeshaushaltnicht außerachtgelassenwerden,zumaldurchdieeinführungneuerdienstrechtlicherinstrumenteveranlasstezusätzlichekostenbelastungenderunternehmen nachderenvorstellungenausgeschlossenseinsollen,vgl.hierzuantwortzu Frage 13. DieBundesregierungistaberbereit,auchweiterhinAnregungenderUnternehmenunterBerücksichtigungverfassungsrechtlichvorgegebenerSchrankensowiegesetzlicherundhaushaltsrechtlicherVorgabenaufihreUmsetzbarkeithin zu prüfen. 15.WelchekonkretenberuflichenPerspektivenhabendieBeamtinnenund Beamten bei den Postnachfolgeunternehmen, auch soweit sie beurlaubt, in-sich-beurlaubt, abgeordnet oder zugewiesen sind? EineBeurlaubung,AbordnungoderZuweisunghatkeinenegativenAuswirkungenaufdieberuflichenPerspektivenderBeamtinnenundBeamten.Sie könnengrundsätzlichbeivorliegenderlaufbahnrechtlichenundsonstigenvoraussetzungen wieindenunternehmenimbeamtenverhältnisweiterbeschäftigtebeamtinnenundbeamte weiterhinbefördertwerden.siekönnensich auchweiterhinaufindenunternehmenausgeschriebeneaufstiegsverfahren bewerben. DesWeiterenbestehtdieMöglichkeit,imRahmeneinerIn-sich-Beurlaubung durchprivatrechtlichevereinbarung unabhängigvondenlaufbahnrechtlichen undsonstigenrechtlichensowietatsächlichenvoraussetzungen besonders leistungsstarkenbeamtenmithöherwertigenaufgabenzubetrauenunddiese entsprechend zu vergüten. 16.WelchekonkretenberuflichenPerspektiven,insbesonderewelcheBeförderungsaussichtenhabendieBeamtinnenundBeamtendereinzelnen Postnachfolgeunternehmen in Abordnungsfällen? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.

10 Drucksache 16/ r Bundestag 16. Wahlperiode 17.WelcheBeförderungsstandzeitengibtesindenjeweiligenLaufbahnenin deneinzelnenunternehmenaktuell (gegliedertnachverliehenenämtern)? DieimJahr2008befördertenBeamtinnenundBeamtenhattenimDurchschnitt folgende Verweildauern in ihrer bisherigen Besoldungsgruppe: Verweildauer in bisheriger BesGr (Jahre) Beförderung von BesGr in BesGr Telekom AG technischerdienst Telekom AG nicht-technischer Dienst Post AG Postbank AG A4 > A5 15,83,0 A5 > A6vz 13,812,3 A6 > A7 3,8 7,2 A7 > A812,212,012,411,4 A8 > A9vz14,113,411,29,7 A9vz > A9vz+Z10,710,78,27,4 A9 > A10 1,2 2,4 A10 > A113,83,812,25,6 A11 > A126,98,49,98,3 A12 > A13vz9,69,58,58,3 A13vz > A13vz+Z11,7 8,5 A13 > A14 1,0 A14 >A15 13,311,5 A15 > A16 13,09,0 Daten liegen nicht vor. Hierzu ist Folgendes anzumerken: Beförderungenerfolgen wieauchinderübrigenbundesverwaltung nach demleistungsprinzipaufdergrundlageeinerbestenauslesenacheignung, BefähigungundfachlicherLeistungimRahmenderfüreineBesetzungzur VerfügungstehendenvakantenPlanstellenundbeiVorliegenderweiterenlaufbahnrechtlichenVoraussetzungen (insbesonderewahrnehmungeineshöherwertigendienst-bzw.arbeitspostensunderfolgreichebewährung).abgesehenvonderlaufbahnrechtlichenmindestwartezeitvoneinemjahrzwischen zweibeförderungenundderzurbegrenzungderüberschreitungenderstellenobergrenzenimrahmendergenehmigungderstellenplänederunternehmenfürdiedortbeschäftigtenbeamtinnenundbeamtenvombundesministe-

11 r Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/13403 riumderfinanzen (BMF)derzeitvorgegebenenWartezeitenvongrundsätzlich zweibzw.fürdiespitzenämterderlaufbahnendreijahrensetzteinebeförderungkeinemindestverweildauerimbisherigenamtvoraus.diedurchschnittlicheverweildauerderimjahr2008befördertenbeamtinnenundbeamten lässtdaherkeinerückschlüsseaufdiebeförderungssituationbeidenpostnachfolgeunternehmenzu.siewirdlediglichalsprüfkriteriumfürdieplausibilität undberechtigungvonüberschreitungenderansonsteninderbundesverwaltunggeltendenstellenobergrenzennach 9Absatz3und4Postpersonalrechtsgesetz im Rahmen der Genehmigung der Stellenpläne herangezogen. 18.WieverhaltensichdieseZeitenimVergleichzudendurchschnittlichen Beförderungsstandzeiten bei der Bundesverwaltung? EntsprechendeDatenfürdieBundesverwaltungliegennichtvor.EinVergleich ist daher nicht möglich. 19.WieverhaltensichdieaktuellenBeförderungswartezeitenbeidenjeweiligenUnternehmenimVergleichzudenBeförderungszeitenbeiderfrüherennBundespost,undwassinddieGründefürAbweichungen bzw. Unterschiede? Ein derartiger Vergleich ist mangels aussagekräftiger Daten nicht möglich. 20.WelchekonkretenAuswirkungenhateinedauerhafteodervorübergehendeZuweisungzueinerTochteroderBeteiligungderUnternehmenauf die Beförderungsmöglichkeiten? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 15 und 21 verwiesen. 21.Triffteszu,dassbeieineramtsangemessenenZuweisungfürdieDauer derbefristungeinebeförderungnachdemzuweisungsleitfadendern Telekom AG ausgeschlossen ist, und wenn ja, warum? DieAnnahmetrifftzu.VoraussetzungfüreineBeförderungistimmerdie WahrnehmungeinerhöherwertigenTätigkeit.Derlediglichamtsangemessene Einsatz steht einer Beförderung entgegen (vgl. 32 BLV) 22.WelcheSchrittesindvondenjeweiligenPostnachfolgeunternehmenfür diepersonalentwicklungindervergangenheitunternommenworden,und welchemaßnahmenhältdiebundesregierungkonkretfürerforderlichsowohliminteressederunternehmenalsauchderbetroffenen,nichtzuletzt auchumdereneinsatzfähigkeitundverwendbarkeitinnerhalbundauch gegebenenfalls außerhalb der Unternehmen sicherzustellen? AlledreiUnternehmenhabenangegeben,dasssiedieinderBundeslaufbahnverordnungvorgesehenenPersonalentwicklungsinstrumentenutzen.Dies schließt insbesondereimbereichderntelekomag auchgegebenenfallsfüreineverwendungaußerhalbderunternehmenerforderlichequalifizierungsmaßnahmen ein. DieAuswahlundDurchführungderentsprechendenMaßnahmenobliegtim RahmenderÜbertragungderAusübungderDienstherrnbefugnissedemjeweiligenUnternehmen.DieBundesregierungsiehtimRahmenderRechtsaufsicht keine Veranlassung, lenkend einzugreifen.

12 Drucksache 16/ r Bundestag 16. Wahlperiode 23.WelcheMaßnahmensinderforderlich,umdieAttraktivitätvondienstlichenBeurlaubungenvonBeamtinnenundBeamtenzurBeschäftigungauf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses zu verbessern? DieUnternehmenvertretenhierzuübereinstimmenddieAuffassung,dasshinsichtlichderBeurlaubungsmöglichkeitenfürTätigkeiteninnerhalbderUnternehmenoderzuTochter-undEnkelunternehmendiebestehendenMöglichkeitenausreichendsind.AllerdingskönnteausihrerSichtdieAttraktivitätvon BeurlaubungenfürTätigkeitenbeidrittenprivatenUnternehmenerhöhtwerden,indemauchfürdiesedasdienstlicheInteresseanerkanntwürde,dasVoraussetzung für die Ruhegehaltfähigkeit der entsprechenden Zeiten ist. NachAuffassungderBundesregierungstellendiebereitsexistierendenBeurlaubungsmöglichkeiteneinausreichendesInstrumentariumdar,mitdemder GesetzgeberdieBerücksichtigungunternehmensspezifischerBesonderheiten erleichtert. 24.HaltendiePostnachfolgeunternehmendiebestehendenRegelungendes Laufbahnrechts auchnachdernovellierungderbundeslaufbahnverordnung für ausreichend? DieNovellierungderBundeslaufbahnverordnungmachtaucheineÜberarbeitungderPostlaufbahnverordnungerforderlich.Beidiesersindundwerdendie UnternehmenbeteiligtundkönnenihreVorstellungeneinbringen.DieBundesregierungwirddieAnregungensorgfältigdaraufhinprüfen,inwieweitden WünschenderPostnachfolgeunternehmenRechnunggetragenwerdenkann. AuchimHinblickaufdieangespannteBeschäftigungssituationbeidenUnternehmensolltenabweichendeRegelungenmöglichstvermiedenwerden,die einenspäterenwechselzubehördeninderbundesverwaltungoderinandere Verwaltungen erschweren oder behindern könnten. 25.StrebendieUnternehmeneineÄnderungderLaufbahnvorschriftenan, undwenn z.b.inbezugaufdieverändertenaufstiegsmöglichkeiten ja, in welchen Punkten und mit welchem Inhalt? Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 26.WelcheHaltunghatdieBundesregierunggegebenenfallszudiesenVorschlägen der Postnachfolgeunternehmen? Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 27.SinddiejeweiligenUnternehmenbereit,eineerweiterteprivateAltersvorsorgezuermöglichen,umeineBeurlaubungattraktiverzumachen, undwennja,gibteskonkretevorschläge,undwelchehaltungnimmtdie Bundesregierung dazu ein? DieUnternehmenhabenhierzuübereinstimmendmitgeteilt,dassunterBerücksichtigungderohnehinimVergleichzuanderenimWettbewerbstehendenUnternehmenhohenPersonalkostensowiederimRegelfallbestehendenRuhegehaltfähigkeitderBeurlaubungszeitenundderVerpflichtungderUnternehmen auchfürruhegehaltfähigbeurlaubtebeamtinnenundbeamteunternehmensbeiträgeinhöhevon33vomhundertderjeweiligenfiktivenbeamtenbesoldungandiepostbeamtenversorgungskassezuleisten,keinefinanzierungeiner weitergehenden privaten Altersvorsorge beabsichtigt sei.

13 r Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/ GehtdieBundesregierungdavonaus,dassvorhandeneBeamtinnenund BeamtebeidernTelekomAGimZugeeinerWeiterentwicklung undmodernisierungdermobil-undfestnetzkommunikationeingesetzt werden können? NachAuskunftdernTelekomAGkönntenmehrInvestitioneninden AusbauunddieModernisierungderTelekommunikationsinfrastrukturauchzu temporärenpositivenbeschäftigungseffektenbeiderntelekomag führen,insbesondereimbereichdertechnischenlaufbahnen.dieswürdedas Personalüberhangproblemkurz-bismittelfristigmildern,einenachhaltige Lösung dürfte damit aber nicht verbunden sein. 29.BeabsichtigtdieBundesregierung,fürBeamtinnenundBeamtederPostnachfolgeunternehmenweitereBeschäftigungsmöglichkeiteninderBundesverwaltung zu schaffen? DasBMFsiehtbereitsseitEnde2003regelmäßigindenHaushaltsführungsrundschreibendieMöglichkeitderAusbringungvonkw-StellenfürdieÜbernahmevonBeamtinnenundBeamtenderPostnachfolgeunternehmenindie Bundesverwaltungvor.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzudenFragen3und 14 verwiesen. 30.SiehtdieBundesregierungrealistischeMöglichkeiten,Beamtinnenund BeamtederPostnachfolgeunternehmenbeianderenGebietskörperschaftenzuverwenden,undwelcheVoraussetzungen,insbesondereinfinanzieller,personeller,organisatorischerundhaushaltsrechtlicherHinsicht, müssten dazu geschaffen werden? EineInitiativedesBundesministeriumsdesInnern (BMI)unddesBMF,in derenrahmenaufstaatssekretärsebenediejeweiligenländerkollegenumdie PrüfungvonÜbernahmemöglichkeitenvonBeamtinnenundBeamtenderPostnachfolgeunternehmengebetenwurden,istaufkeineResonanzgestoßen.Es werdendaherkeinerealistischenmöglichkeitenfürdievermittlungeinernennenswertenanzahlvonbeidenpostnachfolgeunternehmenbeschäftigten BeamtinnenundBeamtenzuanderenGebietskörperschaftengesehen.Die Unternehmensindjedochweiterhinbemüht,entsprechendeVerwendungsmöglichkeitenauchunterGewährungvonfinanziellenAnreizenauchfürdieaufnehmenden Gebietskörperschaften zu akquirieren. 31.SindQualifizierungsmaßnahmenfürwechselbereiteBeschäftigtevorgesehen, und wenn ja, welche, bzw. wenn nein, warum nicht? DieUnternehmenhabenübereinstimmenderklärt,dasssie wieauchinder VergangenheitbereitsimEinzelfallgeschehen beikonkretenwechselperspektivenimvorfeldbereitseien,einenbeitragzubedarfsgerechtenqualifizierungsmaßnahmen zu leisten. 32.WelcheArbeitszeitregelungengeltenfürBeamtinnenundBeamteder PostnachfolgeunternehmeninVerbindungmitwelchenBezahlungsregelungen in welchem Einsatzbereich? FürdiebeidenUnternehmenbeschäftigtenBeamtinnenundBeamtengelten grundsätzlichdiefürbeamtinnenundbeamtedesbundesgeltendenarbeitszeit-undbesoldungsrechtlichenregelungen,soweitkeineabweichenden

14 Drucksache 16/ r Bundestag 16. Wahlperiode RegelungeninVerordnungenoderGesetzenvorgesehensind.ImBereichaller dreiunternehmenwurdeninentsprechendenarbeitszeitverordnungenabweichenderegelungenzurarbeitszeitverordnungdesbundesgetroffen.diese betreffenimwesentlichendiehöhederwochenarbeitszeit.diesebeträgtfür diebeiderntelekomagbeschäftigtenbeamtinnenundbeamten inderregel34stundenundfürdiebeidernpostagundder npostbankagbeschäftigtenbeamtinnenundbeamte38,5stunden. DieabweichendenWochenarbeitszeitengeltenjedochnichtwährendderDauer vonabordnungenzubundesbehördenoderzuanderenverwaltungen;dann geltendiedortigenarbeitszeitrechtlichenregelungen.beizuweisungenzu Tochter-undEnkelunternehmenoderzuöffentlichenEinrichtungenohne DienstherrneigenschaftenkanneineabweichendeFestlegungentsprechendder dortgeltendenbetriebsüblichenregelmäßigenarbeitszeiterfolgen.diearbeitszeitvonbeurlaubtenbeamtinnenundbeamtenrichtetsichnachdenjeweilsfür siegeltendentarifvertraglichenund/oderindividualarbeitsvertraglichenregelungen. FürdieBezahlungdernichtbeurlaubtenBeamtinnenundBeamtengeltendie besoldungsrechtlichenregelungendesbundessowiedieimpostpersonalrechtsgesetzvorgesehenensonderregelungen.eshandeltsichdabeiimwesentlichenumdieregelungendes 10Postpersonalrechtsgesetzundderhierzuerlassenen Verordnungen. 33.InwievielenFällenhabendieUnternehmenvonderMöglichkeitGebrauchgemacht,dieregelmäßigeArbeitszeitfürdieBeamtinnenundBeamteninbestimmtenDienstzweigenoderbeibestimmtenbediensteten Gruppen zu verlängern? VonderangesprochenenundnachdenjeweiligenbesonderenArbeitszeitregelungenfürdieUnternehmenvorgesehenenMöglichkeit,dieaufdiedirektim UnternehmenbeschäftigtenBeamtenundBeamtinnenbeschränktist,hatnur dietelekomaggebrauchgemacht.vonentsprechendenentscheidungendesvorstandessindnachauskunftderntelekomagderzeit insgesamt Beamtinnen und Beamte erfasst. 34. Welche Arbeitszeit gilt für Beamtinnen und Beamte in Zuweisungsfällen? NachAuskunftderUnternehmenwirdindenFälleneinerZuweisungzuTochter-undEnkelunternehmen soweitdieseabweichendearbeitszeitregelungen haben grundsätzlichvondernachdenjeweiligenbesonderenarbeitszeitregelungenfürdieunternehmenvorgesehenenmöglichkeitgebrauchgemacht,die WochenarbeitszeitaufdieindenZielorganisationenbetriebsüblichenoder regelmäßigenarbeitszeitenfestzulegen.imübrigenwirdaufdieantwortzu Frage 32 verwiesen. 35. Welche Arbeitszeitregelungen gelten im Falle einer Abordnung? Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. 36.HaltendiejeweiligenPostnachfolgeunternehmenbzw.dieBundesregierungweitereMaßnahmenaufdemGebietderArbeitszeitinVerbindung mitdenbezahlungsregelungenfürdenkbar,nützlichunderfolgreich,um die Beschäftigungssituation bei den Unternehmen zu verbessern? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 10 bis 14 verwiesen.

15 r Bundestag 16. Wahlperiode 15 Drucksache 16/ WievieleFrühpensionierungenvonBeamtinnenundBeamtenwegen DienstunfähigkeithatesseitdemJahr2002jährlichbeidenUnternehmen gegeben (bitteunterschiedennachunternehmen,getrenntnachmännlich und weiblich und gegliedert nach Laufbahnen und Laufbahngruppen)? DieVersetzungenindenRuhestandaufGrundvonDienstunfähigkeitsindin derfolgendentabellezusammengefasst.eineaufschlüsselungnachgeschlecht, Laufbahnen und Laufbahngruppen ist nicht verfügbar. Anzahl Jahr Telekom AG Post AG Postbank AG Summe MitwelchemLebensalterwurdendienstunfähigeBeamtinnenundBeamtenimvorgenanntenZeitraumzurRuhegesetzt (bitteaufgeschlüsselt nachvollendetenlebensjahrenundjeweiligerzugehörigkeitzudenpostnachfolgeunternehmen)? DasdurchschnittlicheLebensalterdienstunfähigerBeamtinnenundBeamterist soweitstatistischerfasst innachfolgendertabelledargestellt.einedifferenzierung nach Geschlecht ist nicht verfügbar. Jahr Durchschnittsalter bei Dienstunfähigkeit Telekom AG Post AG Postbank AG Zahlen nicht verfügbar.

16 Drucksache 16/ r Bundestag 16. Wahlperiode Nach 48Absatz2BBGwerdenKrankheitsdiagnosendenUnternehmennicht mitgeteilt, sodass eine statistische Aufarbeitung nicht existiert. 39.MitwelchenKrankheitsdiagnosenwurdendiedienstunfähigenBeamtinnenundBeamtenimvorgenanntenZeitraumhauptsächlichzurRuhegesetzt (bittediejevierhäufigstenursachenfürdiedienstunfähigkeitauflisten)? 40.InwievielenFällenkamesimvorgenanntenZeitraumbeiZurruhesetzungwegenDienstunfähigkeitzuBeanstandungendurchdiezuständige Aufsichtsbehörde, und was war der Grund hierfür? DieBeanstandungendurchdiezuständigeAufsichtsbehörde diebundesanstaltfürpostundtelekommunikationbundespost sindinder folgenden Tabelle quantitativ dargestellt. JahrAnzahl Beanstandungen Telekom AG Post AG Postbank AG Summe Zahlen nicht verfügbar. DerHauptgrundfürdieBeanstandungenwardiefehlendeAktualitätvonärztlichenGutachtenzumGesundheitszustandderbetreffendenBeamtinnenund Beamten. 41.WiehochistdieAnzahlderBeamtinnenundBeamten,dieeinenAntrag aufversetzungindenvorruhestandnachdenbestehendengesetzlichen Regelungengestellthaben (bitteunterschiedennachunternehmen,getrenntnachmännlichundweiblichundgegliedertnachlaufbahnenund Laufbahngruppen)? DieAnträgeaufVersetzungindenVorruhestandsindinfolgenderTabelledargestellt.EineBewilligungvonAnträgenerfolgtbishernurimBereichder ntelekomag.nebendenindertabelleaufgeführtenbewilligten AnträgenhatdieTelekomAGjedochauch244weitereAnträgeabgelehnt,weildieVoraussetzungenfürdieInanspruchnahmenichtvorlagen.Eine DifferenzierungderAnträgenachdenKriterienmännlichundweiblichundgegliedert nach Laufbahnen und Laufbahngruppen ist nicht verfügbar.

17 r Bundestag 16. Wahlperiode 17 Drucksache 16/13403 Anzahl Vorruhestandsanträge Telekom AG Post AG Postbank AG Einfacher Dienst Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst Summe bewilligte Anträge Anträge gestellt 42.WiehochistdieAnzahlderBeamtinnenundBeamten,dieeinenAntrag aufversetzungindenvorruhestandnachdenbestehendengesetzlichen RegelungenstellenkönnenunddavonvoraussichtlichGebrauchmachen werden (bitteunterschiedennachunternehmen,getrenntnachmännlich und weiblich und gegliedert nach Laufbahnen und Laufbahngruppen)? Hierzu haben die Postnachfolgeunternehmen folgende Zahlen gemeldet: Telekom AG DasGesamtpotenzialfürdieInanspruchnahmederVorruhestandsregelungbis 2010 (übereineverlängerungbis2012habedervorstandderntelekomagnochnichtentschieden)liegebeirund25000beamtinnenundbeamten (20000männlich,5000weiblich;400EinfacherDienst,14000Mittlerer Dienst, Gehobener Dienst, 400 Höherer Dienst). Post AG IndieantragsberechtigtenJahrgängevon1.Mai1945bis31.Dezember1957 entfallen19393beidernpostagbeschäftigtebeamtinnenundbeamte. Postbank AG MitStand31.März2009könnten511Beamtinnenund846BeamteaufGrund ihres Alters einen Antrag auf Vorruhestand stellen. ObundinwieweitderVorruhestand auchimvergleichzueineraltersteilzeitbeschäftigung fürdiebeamtinnenundbeamtenattraktivist,hängtvonden individuellengegebenheitenab.eineprognosezuranzahlderanträgeist daher nicht möglich. 43.WiehochistdieZahlderBeamtinnenundBeamten,diebeidenPostnachfolgeunternehmenseit2003wegenDienstunfähigkeitindenRuhestand versetztwordensind,undwiehochistdiezahlderjenigen,diediemöglichkeitendesgesetzlichenvorruhestandsinanspruchgenommenhaben (bitteunterschiedennachunternehmen,getrenntnachmännlichund weiblich und gegliedert nach Laufbahnen und Laufbahngruppen)? Auf die Antwort zu den Fragen 37 und 41 wird verwiesen.

18 Drucksache 16/ r Bundestag 16. Wahlperiode 44.WelcheUnterschiedebezüglichderTragungderVersorgungskostenbestehenzwischendenjenigenBeamtinnenundBeamten,dieinfolgevon DienstunfähigkeitindenRuhestandversetztwordensind,unddenjenigen, die die Vorruhestandsregelungen in Anspruch genommen haben? DieVersorgungsleistungenauchfürdiewegendauernderDienstunfähigkeitin denruhestandversetztenbeamtenwerdenimrahmenderbesonderengesetzlichenregelungender 15,16PostPersRGdurchdiePostbeamtenversorgungskasseerbracht.DiePostnachfolgeunternehmenleistenzurFinanzierung derpensionsverpflichtungen ( 16PostPersRG)seitdemJahr2000einenjährlichenBeitraginHöhevon33vomHundertderBruttobezügeihreraktivenund der ruhegehaltfähig beurlaubten Beamten. FürdenVorruhestandgeltendiegesetzlichenRegelungendesZweitenGesetzes zuränderungdesgesetzeszurverbesserungderpersonellenstrukturbeim BundeseisenbahnvermögenundindenUnternehmendernBundespost (2.ÄndGzumVerbessPersStrGvom16.November2006).DieUnternehmenleistenandenBundAusgleichszahlungen,dieimGesetzaufderBasisversicherungsmathematischerBerechnungensofestgelegtwurden,dassinjedem Einzelfall die dem Bund entstehenden Mehrkosten gedeckt werden. 45.WiehochistdieZahlderBeamtinnenundBeamten,beidenenseit1999 vondeminstrumentderbegrenztendienstfähigkeitstatteinerversetzung indenruhestandwegendienstunfähigkeitbeidenpostnachfolgeunternehmengebrauchgemachtwordenist (bitteunterschiedennachunternehmen,getrenntnachmännlichundweiblichundgegliedertnachlaufbahnen und Laufbahngruppen)? DieZahlderBeamtinnenundBeamten,beidenenvondemInstrumentderbegrenztenDienstfähigkeitGebrauchgemachtwordensei,wurdevondernTelekomAGaufachtFälle,dernPostAGauf88Fälleundder npostbankagaufeinenfallbeziffert.eineaufteilungnachgeschlecht, Laufbahnen sowie Laufbahngruppen sei statistisch nicht erfasst. 46.WiehochistdieZahlderBeamtinnenundBeamten,beidenenseit1998 vondeminstrumentderreaktivierungnachwiederherstellungder DienstfähigkeitbeidenPostnachfolgeunternehmenGebrauchgemacht wordenist (bitteunterschiedennachunternehmen,getrenntnachmännlichundweiblichundgegliedertnachlaufbahnenundlaufbahngruppen)? NachAngabendernTelekomAGwurdenseitherdreiBeamteerfolgreichreaktiviert;diePostAGreaktivierte86,diePostbank AGeinenBeamten.EineAufteilungnachGeschlecht,LaufbahnensowieLaufbahngruppen sei statistisch nicht erfasst. 47.WelcheGründeführendiePostnachfolgeunternehmenfürdieHandhabungdieInstrumentederbegrenztenDienstfähigkeitundderReaktivierungnachWiederherstellungderDienstfähigkeitanundwelcheAnsicht vertritt dazu die Bundesregierung? DiePostnachfolgeunternehmenweisendaraufhin,dasssiedieInstrumenteder begrenztendienstfähigkeitundderreaktivierungnachwiederherstellungder DienstfähigkeitentsprechenddemgesetzlichverankertenGrundsatz Rehabilitation vor Versorgung ( 44 ff. BBG) anwenden.

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20 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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