(Biozid-Richtlinie).DiesewurdeinsbesonderedurchdasBiozid-GesetzsowiedurcheineReihevonRechtsverordnungen
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- Ulrike Fried
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kauch, Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/3683 Änderungsbedarf bei der europäischen Biozid-Richtlinie Vorbemerkung der Fragesteller DenrechtlichenRahmenfürdieHerstellungsowiefürdenVertriebundden EinsatzvonBioziden,d.h.vorallemvonSchädlingsbekämpfungsmitteln,regeltinnerhalbderEuropäischenUnioninsbesonderedieRichtlinie98/8/EGdes EuropäischenParlamentesunddesRatesvom16.Februar1998überdasInverkehrbringenvonBiozid-Produkten (Biozid-Richtlinie).DiesewurdeinsbesonderedurchdasBiozid-GesetzsowiedurcheineReihevonRechtsverordnungen indeutschesrechtumgesetzt.imrahmenderumsetzungderrichtliniein DeutschlandwarseitensdesDeutschenBundestageseinregelmäßigerBericht derbundesregierungeingefordertworden,umaufmöglichefehlentwicklungenrechtzeitigreagierenzukönnen.vordiesemhintergrundhatdiebundesregierungsoebendenzweitenberichtüberdenaktuellensachstandzurumsetzungderbiozid-richtlinievorgelegt (vgl.bundestagsdrucksache16/2909 vom 9.Oktober 2006). DerBerichtweistzwaraufbestimmteProblemeundFehlentwicklungenhin, scheintjedochwesentlicheproblemeundauswirkungen,diemitderumsetzungdereu-biozid-produkte-richtlinieverbundensind,imbereichdesgesundheits-undhygieneschutzeszuunterschätzen.konkretverdeutlichteinberichtdesumweltbundesamtes (UBA)überdieErgebnisseeinerFachtagungzu diesemthemaeinereihenichtbeabsichtigterfolgewirkungenderbiozid- Richtlinie (vgl.dokumentationderfachtagungvom16./17.märz2006zudem Thema GesundheitsschutzdurchSchädlingsbekämpfung weiterhinmöglich?wievielbiozidbrauchtdermensch? (UBA-Texte22/06)).Sobedingen diestrengenvorgaben relativhoheaufwendungenfürdiezulassung Diese Aufwendungenwerdenmanchmalgescheut.DieUntersuchungenerscheinen zuteuerunddiewirkstoffewerdennichtnotifiziertundunterstützt.manrechnet,dass2010nurnochdiehälftederbiozidprodukteaufdemmarktsein wird.warum?biozidproduktesindmeistnichtsogroßvolumigwiepflanzenschutzmittel und deshalb nicht so lukrativ (ebenda, S. 114 f.). DermittlerweiledeutlichspürbareWegfallbestimmterWirkstoffehatausder PerspektivedesGesundheitsschutzesundderHygienebedenklicheKonsequenzen,diebeispielsweise zueinschränkungenbeidenbehördlichanzuord- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,Naturschutzund Reaktorsicherheit vom 13.Dezember2006übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode nendenbekämpfungsmaßnahmenimseuchen-undtierseuchenbereichführen können:a)einereduzierungderzahlvorhandenerwirkstoffeerhöhtbeispielsweisediewahrscheinlichkeit,dasslückeninderbehandlungspalettegegen bestimmtezieltiere (Mücken,Flöhe,Zecken,Schaben,Stallfliegen) auftreten BesondereKonsequenzenhateinesolcheEntwicklungfürdiebehördlich anzuordnendenbekämpfungsmaßnahmenimseuchen-undtierseuchenbereich.dasschutzgut Gesundheit könnteschlechtestenfallssomitingefahr geraten.b)durchdiereduzierungvorhandenerwirkmechanismenkanndie WahrscheinlichkeitderResistenzentwicklungbeidenzubekämpfendenZieltierensteigen.DieResistenzderZieltieregegendiezurVerfügungstehenden MittelhatwiederumKonsequenzenfürdasSchutzgutMenschimInfektionsschutz (Kurzfassung der zitierten UBA-Studie, S. 3). DieSituationistnachunsererAuffassungtatsächlichernst (Langfassungder zitierten UBA-Studie, S. 109). Vorbemerkung der Bundesregierung InderAnfragederFDPwirdanmehrerenStellendiePublikationUBA-Texte 22/06zitiert.HierbeihandeltessichwederumeinenBericht,nochumeine Studie,sondernumdieZusammenstellungallerBeiträgederFachtagung GesundheitsschutzdurchSchädlingsbekämpfung weiterhinmöglich?wieviel BiozidbrauchtderMensch?,diedasUmweltbundesamtam16./17.März2006 veranstaltete.diebezeichnung UBA-Studie istinderanfragederfdpinsofern irreführend. 1.TrifftesnachKenntnisderBundesregierungzu,dassimVergleichzumgegenwärtigenStandderDingebereitsimJahr2010 nurnochdiehälfte derbiozidprodukteaufdemmarktseinwird (Langfassungderzitierten UBA-Studie, S.15)? 2.Wennja,wiebewertetdieBundesregierungdiesenSachverhalt,undwelche Wennnein,welcheanderslautendenErkenntnisseliegenderBundesregierung hierzu vor? BeiderzitiertenAussagehandeltessichumeineplakativformulierteVermutunghinsichtlichdesfürdasJahr2010projiziertenmöglichenAngebotsan Biozid-ProduktenaufdemdeutschenMarkt.Esfehltallerdingseinebelastbare Aussagedazu,wievieleundwelcheBiozid-ProdukteinDeutschlandvordem WirksamwerdenderEG-Biozid-RichtlinieunddesaufdieseRichtliniegestütztenÜberprüfungsprogrammsfüralteBiozid-Wirkstoffe ( Review-Programm ) aufdemmarktwaren.belastbarezahlengibteserstseitdemwirksamwerden einermeldepflichtfürbiozid-produkteimrahmenderbiozid-meldeverordnung,alsoseitjuli2005.aufgrundderdaraufhinbeidernationalenzulassungsstellefürbiozid-produkteabgegebenenmeldungenistbekannt,dassheuteetwa 18000Biozid-ProdukteinDeutschlandindenVerkehrgebrachtwerden.Zudem istbelegt,dassderanteilvonbiozid-produktenmitwirkstoffen,dienichtfür daseuropäischereview-programmgemeldetwurden,andergesamtzahlder Produktemitca.10Prozentgeringist.Lediglichfürdiese10ProzentkannjedochaufgrundvonunmittelbargeltendemEG-RechtdiegesicherteAussagegetroffenwerden,dasssieseitdem1.September2006nichtmehrverkehrsfähig sind. Alle sonstigen in die Zukunft gerichteten Aussagen sind spekulativ. 3.TrifftesnachKenntnisderBundesregierungzu,dasssichbeidenInsektizideneinedramatischeSituationderEinengungundBereinigungdesMarktes abzeichne,wonach nur100von400bekanntenwirkstoffennotifiziert
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/3909 (seien),und (man)nichtvonallen100 annehmendürfe,dasssieletztlich dasreview-verfahrenimwirkstoffprogrammdereuerfolgreichdurchlaufen (würden,was)indertatschwierigkeitenfürdeninfektions-und Gesundheitsschutzhervorrufen könnte (LangfassungderzitiertenUBA- Studie, S.15)? 4.Wennja,wiebewertetdieBundesregierungdiesenSachverhalt,undwelche Wennnein,welcheanderslautendenErkenntnisseliegenderBundesregierung hierzu vor? EsisteinZielderBiozid-Richtlinie,dassbedenklicheWirkstoffeeinerseitssowienichtwirksameBiozideandererseitsvomMarktgenommenwerden.Damit ist konsequenterweise eine Marktbereinigung verbunden. Gleichwohlkannnichtvoneiner dramatischensituationdereinengungdes Marktes gesprochenwerden.etwa110wirkstoffezurbekämpfungvoninsektenundanderenarthropodenwurdenfürdaseuropäischereview-programmgemeldet;einvielfachesanproduktenmitdiesenwirkstoffenwird weiterhin vermarktet. 5.TrifftesnachKenntnisderBundesregierungzu,dasssichdie Mittelfür diebekämpfungvonfliegen inderletztenzeitvon32imjahre1989auf neunimjahre2006reduziert (haben),sodassbeigleichertendenzinder nächstenzeitmiteinerlückenindikationfürfliegenzurechnen sei,dass imvergleichzumjahr1989lückenfürdieindikationenwanzenund MückenaufgetretenseienunddassfürdieIndikationenFlöhe,Kleiderläuse, LederzeckenundSchildzeckenbereitszuBeginndesVergleichszeitraums Behandlungslückenvorhandenwaren,da entwederzuwenigmitteloder aberzuwenigwirkstoffefürdiebekämpfungverfügbarwaren (Langfassung der zitierten UBA-Studie, S. 103 ff.)? 6.Wennja,wiebewertetdieBundesregierungdiesenSachverhalt,undwelche Wennnein,welcheanderslautendenErkenntnisseliegenderBundesregierung hierzu vor? EineZuordnungvonWirkstoffenzubestimmtenIndikationen ( gegenfliegen, gegenwanzen )siehtdiebiozid-richtlinienichtvor.dieaufnahmeeines WirkstoffesindieListederaufGemeinschaftsebenezulässigenWirkstoffe (AnhangIderBiozid-Richtlinie)wirdvielmehrlediglichunterNennungderrelevantenProduktarterfolgen.EinsolcherEintraginAnhangIwürdesomit WirkstoffxzurBekämpfungvonInsekten lauten.grundsätzlichkannder entsprechendewirkstoffinproduktenzurbekämpfungjeglicherinsekteneingesetztwerden,sofernfürdasjeweiligeprodukteinzulassungsantraggestellt und positiv beschieden wird. Wieobenausgeführt,stehenderzeitetwa110WirkstoffefürdieseProduktgruppe zur Verfügung. 7.TrifftesnachKenntnisderBundesregierungzu,dassdiegewaltigeRücknahmederpropoxurhaltigenMittel (zehnmittel1986versuseinmittel 2006)dazuführt,dassaktuellkeineBekämpfungsmöglichkeitfürdieIndikationLederzeckenzurVerfügungstehtunddassdieRücknahmevonvier propoxurhaltigenmittelnzueinersiebzigprozentigeneinbußeanmittelnzur BekämpfungvonFlöhen,zueinerVerringerungderMittelgegenAmeisen um50prozentundjeweilsum30prozentdermittelgegenwanzenundmücken geführt hat (Langfassung der zitierten UBA-Studie, S. 106)?
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 8.Wennja,wiebewertetdieBundesregierungdiesenSachverhalt,undwelche Wennnein,welcheanderslautendenErkenntnisseliegenderBundesregierung hierzu vor? AufgrundvonunmittelbargeltendemEG-RechtistderWirkstoffPropoxurals WirkstoffinPflanzenschutzmittelnnichtmehrzulässig.WelcheEntscheidung für den Biozid-Sektor getroffen wird, ist noch nicht absehbar. PropoxurwurdealsinsektiziderWirkstofffürdasEU-Arbeitsprogrammzur ÜberprüfungalterBiozid-Wirkstoffegemeldet.DemzufolgesindBiozid-ProduktezurInsektenbekämpfung,welchedenWirkstoffPropoxurenthalten,weiterhinverkehrsfähig,solangekeineanderslautendeEntscheidungaufGemeinschaftsebenegetroffenwird.HinsichtlichderimBiozid-Rechtnichtbestehenden KopplungzwischenWirkstoffundspeziellerIndikationwirdaufdieAntwortzu den Fragen 5 und 6 verwiesen. HinsichtlichderBekämpfungvonLederzeckenstehteinVerfahrenmit4Mitteln (Kenn-Nr.B ,B ,B ,B )zur Verfügung. 9.TrifftesnachKenntnisderBundesregierungzu,dassbeispielsweisefür akuterforderlicheschädlingsbekämpfungsmaßnahmenetwainschiffscontainerncyanwasserstoffdaseinzigemittelausdergruppedertoxischengaseist,dasnachinfektionsschutzgesetzfürentsprechendemaßnahmenzugelassenist,undwennnein,wiestelltsichdersachverhaltstatt dessen dar? ZurBehandlungvonContainernsindnurwenigeBegasungsmittelüberhaupt geeignet, da die Ware durch die Behandlung nicht beschädigt werden darf. CyanwasserstoffistdaseinzigenochverkehrsfähigetoxischeGasfüreineAkutbehandlungvonNagetieren,dasfürbehördlicheMaßnahmennach 18des Infektionsschutzgesetzes gelistet ist. ImBereichVorratsschutz (pflanzlichelebensmittelbzw.pflanzenundderen Erzeugnisse)sindzurBehandlungvonVorratsgüterninContainernfürWarensendungenfolgendeWirkstoffegegenInsektenbefallinzugelassenen/genehmigten Pflanzenschutzmitteln enthalten: Magnesiumphosphid (gegeninsekteningewürzen,tee,trockenobst, GetreideerzeugnissewieMehleundFlocken,Kakao,Kaffee,fetthaltige Samen,Arzneipflanzen,Schalenobst,Trockengemüsesowiegegendenkleinen Tabakkäfer und die Tabakmotte in Tabak) Aluminiumphosphid (gegeninsekteninvorratslagerndemgetreide,ausgenommenmais) Phosphorwasserstoff (gegen Insekten in vorratslagerndem Getreide) Sulfuryldifluorid (gegeninsektenintrockenobst,schalenobstsowierund-, Pack- und Stauholz zur Verschiffung). 10.Triffteszu,dassdieBundesregierungnachInfektionsschutzgesetzinder Pflichtist,mindestenseinwirksamesMittelfüreinimvorstehendenSinne wichtigesanwendungsgebietvorzuhalten,dasimseuchenfallzügigeingesetztwerdenkann,undwennnein,wiestelltsichdersachverhaltstatt dessen dar? DasInfektionsschutzgesetzenthältkeineRegelung,nachderdieBundesregierungverpflichtetist,fürbestimmteAnwendungsgebietemindestenseinMittel vorzuhalten.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/3909 In 18Abs.1desInfektionsschutzgesetzesistgeregelt,dassfürbestimmtevon BehördenangeordneteGesundheitsschutzmaßnahmennursolcheMittelund Verfahrengelistetundverwendetwerdendürfen,diehinreichendwirksamsind und keine unvertretbaren Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt haben. 11.TrifftesnachKenntnisderBundesregierungzu,dassCyanwasserstoffseit August2006hierfürnichtmehrzurVerfügungsteht,weildieNominierungsfristen abgelaufen sind? 12. Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt statt dessen dar? Wennja,wiebewertetdieBundesregierungdiesenSachverhalt,undwelche CyanwasserstoffwurdeursprünglichnachdenRegelungenderVerordnung (EG) Nr.2031/2003 ( 1.Review-Verordnung )nichtfürdaseuropäischereview- Programmgemeldet.SomitwäredasInverkehrbringenvonBiozid-Produkten, diecyanwasserstoffalswirkstoffenthalten,nachdem1.september2006egrechtswidrig geworden. MitderVerordnung (EG)Nr.1048/2005 ( 3.Review-Verordnung )wurdejedocheineweiterefristfürdaseinreichenvonantragsunterlagenzuraufnahmeindaseuropäischereview-programmeingeräumt.fürcyanwasserstoff wurdenfristgerechtunterlagenfürdieproduktartenholzschutzmittel,rodentizideundinsektizideeingereicht.dieeuropäischekommissionhatdieseunterlagenalsvollständiganerkannt.derständigeausschussfürbiozidehatauf seinersitzungam8.september2006deraufnahmevoncyanwasserstoffin daseuropäischereview-programmzugestimmt.demzufolgekönnencyanwasserstoffhaltigeproduktedergenanntenproduktartenweiterindenverkehrgebrachtwerden,bisüberdieaufnahmeodernicht-aufnahmevoncyanwasserstoffindielistederzulässigenwirkstoffe (AnhangIderBiozid-Richtlinie) entschieden worden ist. 13.WievieleBiozid-ProduktewurdenmitBezugaufdie Verordnungüber diemeldungvonbiozidproduktennachdemchemikaliengesetz biszum 28.Juli2005inDeutschlanddurchinsgesamtwievieleUnternehmengemeldet? Biszum28.Juli2005wurden12353Biozid-Produktevon604Firmengemeldet.DieZahlenhabensichbisheutenochdeutlicherhöht:DiegenaueZahlder gemeldetenprodukteamstichtag23.november2006betrug18877;diemeldungen wurden von Firmen abgegeben. 14.WiehochsindnachKenntnisderBundesregierungdieKostenundder bürokratischeaufwandfürdiewirkstoffüberprüfungundproduktzulassung imrahmenderbiozid-richtlinieundderdamitinverbindungstehenden Vorschriften? DiederWirtschaftentstehendenKostenfürdieWirkstoffüberprüfungunddie ProduktzulassungergebensichzumeinenaufgrundderbehördlicherseitsgestelltenGebührenundzumanderenaufgrundderKostenfürdieZusammenstellungderAntragsunterlagen,insbesonderederKostenfürdieDurchführung von Laborprüfungen. EntsprechendderChemikalien-KostenverordnungbetragendieGebührenfür diebehördlicheprüfungeinesbiozid-wirkstoffes75000bis100000euro (neuerwirkstoff)bzw.75000bis125000euro (alterwirkstoff).diegebüh-
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode renfürdiezulassungeinesbiozid-produktesbetragenzwischen10000und Euro. HinsichtlichderdemAntragstellerfürdieZusammenstellungderAntragsunterlagenentstehendenKostenwirdaufdenZweitenBerichtderBundesregierungzumBiozid-GesetzgemäßBundestagsdrucksache16/2909verwiesen. DieserBerichtenthältalsAnlagediederBundesregierungseitensdesVerbandesderchemischenIndustrievorgelegtenBeispielefürdieGesamtkostender Wirkstoffüberprüfung.AnsonstenwirdaufdieebenfallsindiesemBericht gemachteaussageverwiesen,dassfundierteundrepräsentativeaussagenzu denauswirkungenderbiozid-regelungen,insbesondereauchzudenkosten, erstdanngemachtwerdenkönnen,wenndiekommissionimjahr2007gemäß Artikel18Abs.5derRichtlinie98/8/EGeinenBerichtüberdieErfahrungen mitderanwendungdervorschriftendieserrichtlinievorlegenwird.indiesem BerichtwerdenAngabenBerücksichtigungfinden,diediebetroffenenUnternehmenentsprechenddeneinschlägigenVorschriftenderErstenundZweiten Review-VerordnungzudenmitderPrüfungeinesWirkstoffesverbundenKosten machen. 15.TrifftesnachKenntnisderBundesregierungzu,dassimUnterschiedbei- spielsweisezummarktfürpflanzenschutzmitteldermarktfürbiozid- ProduktedurchzahlreicheunterschiedlicheProdukttypenundAnwendungenmitinderRegelkleinerenHerstellungsmengensowiedurchkleine undmittlereunternehmengeprägtistunddassderkostengetriebenewegfallvielerwirkstoffeundprodukteinsbesonderekleineundmittelständische Unternehmen in Deutschland betrifft bzw. betreffen wird? DiebetroffeneWirtschaftselbstvermitteltdasobenzitierteBild,dassder Biozid-MarktinsbesonderevonkleinenundmittelständischenUnternehmen geprägtist.andereerkenntnisseliegenderbundesregierungnichtvor.ebenso liegen keine belastbaren Informationen über die Herstellungsmengen vor. 16.ErwägtdieBundesregierung,aufeuropäischerEbeneaufkonkreteÄnderungenderBiozid-RichtlinieimSinnedervorstehenderwähntenAspekte hinzuwirken? 17. Wenn nein, weshalb nicht? Wennja,welchekonkretenZielewilldieBundesregierungbezüglichgenauwelcherProblemeundbezüglichwelchergegenwärtigenRegelungssachverhalte erreichen? 18.SiehtdieBundesregierungHandlungsbedarf,umaufeuropäischerEbene auchimrahmenderdeutscheneu-ratspräsidentschaftaufdiebestimmungenderbiozid-richtlinieeinflusszunehmen,undwelchekonkreten MöglichkeitensiehtdieBundesregierungindiesemSinne,zumaldiebetreffendenRegelungenfürDeutschlandalsherausragendemeuropäischem Chemiestandort von besonderer Bedeutung sind? EntsprechendArtikel18Abs.5derBiozid-RichtlinieistdieKommissionverpflichtet,demRatimJahr2007einenBerichtüberdenVollzugderRichtlinie, insbesondereüberdasfunktionierendervorgeschriebenenverfahren,vorzulegen.entsprechenddemzeitplanderkommissionistmitdervorlagedieses BerichtesgegenEnde2007zurechnen.DieserBerichtkann,sofernerforderlich, auch Vorschläge zur Revision der Richtlinie enthalten. DieKommissionwirdihrenBerichtaufeinegründlicheAnalysederAuswirkungenderBiozid-Richtliniestützen.DiedazuvonderKommissionbeauftragtenEinrichtungenhabensichbereitsmitFragebogenanallevonderBiozid-
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/3909 RichtlinieBetroffenengewandt,einschließlichdernationalenZulassungs-und Überwachungsbehörden,derHerstellervonWirkstoffen,derFormuliererund HändlervonBiozid-Produkten,derAnwenderundsonstigerinteressierter Kreise.EssolltedarüberKonsensbestehen,dassdenErgebnisseneinersolchen fundiertenundrepräsentativenanalysedervorzugvoreinzelneneindrücken übermöglichefehlentwicklungeninsonderfällenzugebenist.möglichevorschlägederbundesregierungzurrevisionderbiozid-richtliniewerdensich daheraufdieergebnissedieseranalyseabstützen.darüberhinausistesfürdie Bundesregierungselbstverständlich,dassimHinblickaufdieRevisionder RichtlinieeinintensiverDialogmitdenBetroffenengesuchtwird.Hierwerden auchdieindustrieverbändegefordertsein,insbesonderediebelangederkleinen Unternehmen adäquat darzustellen. ImHinblickaufdieEindämmungunvorhersehbarerGefahrenbzw.derBekämpfungernsterGefahrenzurweiterenSicherstellungdesFunktionierensder GesellschaftenthaltensowohldieBiozid-RichtlinieselbstalsauchdasuntergesetzlicheRegelwerkbesondereRegelungen,vondenendieMitgliedstaatenGebrauch machen können: EinMitgliedstaatkanndasInverkehrbringenvonBiozid-Produkten,dieden VorschriftenderRichtlinienichtentsprechen,zurBekämpfungeinerunvorhergesehenenGefahrbefristetgestatten,soferndieseGefahrnichtmitanderen Mitteln eingedämmt werden kann. InsbesondereaufDrängenderBundesregierungwurdedenMitgliedstaaten diemöglichkeiteingeräumt,ihreventuellesbesonderesinteressefüreinen Wirkstoff,dernichtvonderWirtschaftfürdasÜberprüfungsprogrammgemeldetwurde,zubekundenundihrerseitsdiePflichteneinesAntragstellers, also insbesondere die Erstellung von Prüfunterlagen, zu übernehmen. DieMitgliedstaatenkönnenbeiderKommissionbeantragen,dassaufihrem StaatsgebieteinWirkstoff,dernichtfürdasÜberprüfungsprogrammfüralte Biozid-Wirkstoffegemeldetwurdeundsomitgrundsätzlichnichtmehrzulässigist,weiterhininBiozid-Produkteneingesetztwerdendarf,wenndieser WirkstoffausGründendesGesundheitsschutzes,derSicherheitoderdes SchutzesdesKulturerbesvonwesentlicherBedeutungoderunverzichtbar für das Funktionieren der Gesellschaft ist. VonderletztgenanntenMöglichkeithaterstkürzlichu.a.FrankreichGebrauch gemacht:dermitgliedstaathatbeiderkommissioneinenantragaufweitere VerkehrsfähigkeitdesinsektizidenWirkstoffsTemephosgestelltunddiesmit derbekämpfungvonseuchenausbrüchenindenfranzösischenüberseegebietenbegründet,insbesonderedesausbruchsdervonmückenübertragenenchikungunya-fiebers auf Réunion. Die Kommission wird dem Antrag stattgeben. DieBundesregierunghatbislangvondenvorgenanntenMöglichkeitenkeinen Gebrauch machen müssen.
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10472 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11621 16. Wahlperiode 16. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2912 16. Wahlperiode 11. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11998 16. Wahlperiode 17. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11928 16. Wahlperiode 27. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion
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