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Transkript:

Immissionsschutz-Gutachten Schalltechnische Untersuchung zum Neubau eines Aldi-Marktes an der Bahnhofstraße in Steinfurt Auftraggeber Arning Bauunternehmung GmbH Sellen 38 48565 Steinfurt Schallimmissionsprognose Nr. 03 1098 14 vom 13. Mai 2015 Verfasser Dipl.-Ing. Christian Heicke Umfang Textteil 35 Seiten Anhang 18 Seiten Ausfertigung PDF-Dokument Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die Ermittlung von Emissionen/ Immissionen von Geräuschen und Gerüchen an den Standorten Ahaus und Berlin Messstelle nach 26 BlmSchG für Geräusche und Gerüche www.uppenkamp-partner.de info@uppenkamp-partner.de Hauptsitz Ahaus Fon +49 (0) 25 61-44 91 5-0 Niederlassung Berlin Fon +49 (0) 30-69 53 999-60 Niederlassung Hamburg Fon +49 (0) 40-43 91 07 62-0 Kapellenweg 8 48683 Ahaus Zeughofstraße 21 10997 Berlin Kampstraße 9 20357 Hamburg

Inhalt Textteil Zusammenfassung... 4 1 Grundlagen... 5 2 Veranlassung und Aufgabenstellung... 7 3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen... 8 4 Beschreibung des Vorhabens... 13 5 Beschreibung der Emissionsansätze... 14 5.1 Geräusche von Lkw... 14 5.1.1 Fahrvorgänge... 14 5.1.2 Weitere Lkw-Geräusche... 15 5.2 Geräusche von Transportern... 16 5.3 Geräusche beim Be- und Entladen von Lkw und Transportern an Außenrampen... 17 5.4 Schallübertragung von Räumen ins Freie... 19 5.5 Parkplatzgeräusche... 21 5.6 Geräusche von Einkaufswagen-Depots... 25 5.7 Geräusche beim Betrieb eines Schneckenverdichters... 26 5.8 Geräuschquellen von im Freien betriebenen technischen Anlagen... 26 6 Einzuhaltende betriebliche und bauliche Rahmenbedingungen... 28 7 Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse... 29 7.1 Untersuchte Immissionsorte... 29 7.2 Beschreibung des Berechnungsverfahrens... 30 7.3 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen... 32 8 Angaben zur Qualität der Prognose... 33 Inhalt Anhang A B C D E Tabellarisches Emissionskataster Grafisches Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnung Immissionspläne Lagepläne Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Textteil - Inhalt Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 2 von 35

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte 29 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden 8 Tabelle 2: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm 9 Tabelle 3: Geräuschemission bei der Entladung von Paletten mittels Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand an Außenrampen 17 Tabelle 4: Mittlerer Rauminnenpegel für den Bereich der Anlieferungszone 20 Tabelle 5: Bau-Schalldämm-Maße der Außenbauteile im Bereich der Anlieferungszone 20 Tabelle 6: Abschätzung des Verkehrsaufkommens von Kunden und Beschäftigten 23 Tabelle 7: Schallemission des Parkplatzes 24 Tabelle 8: Geräuschquellen im Freien 26 Tabelle 9: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit 30 Tabelle 10: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum 32 Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Textteil - Inhalt Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 3 von 35

Zusammenfassung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens sind die geplante Errichtung und Inbetriebnahme eines Aldi-Marktes mit einer Verkaufsfläche von 1.200 m² an der Friedrich-Hofmann-Straße/ Bahnhofstraße in 48565 Steinfurt. Für die Genehmigung des geplanten Aldi-Marktes ist ein Nachweis erforderlich, dass der Betrieb die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm 1 einhält. Hierzu wurde eine Schallimmissionsprognose erstellt. Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung des vorliegenden Berichts erläutert. Die schalltechnischen Untersuchungen haben Folgendes ergeben: Die geltenden Immissionsrichtwerte werden zur Tageszeit und in der ungünstigsten vollen Nachtstunde an den untersuchten Immissionsorten unter Berücksichtigung der im Gutachten beschriebenen Grundlagen und Rahmenbedingungen eingehalten bzw. unterschritten. Kurzzeitige Geräuschspitzen, die die geltenden Immissionsrichtwerte am Tag um mehr als 30 db und mehr als 20 db nachts überschreiten, sind nicht zu prognostizieren. Die Spitzenpegelkriterien nach Ziffer 6.1 der TA Lärm werden somit ebenfalls eingehalten. Von einer relevanten Vorbelastung durch weitere Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ist nach Inaugenscheinnahme vor Ort nicht auszugehen, sodass eine unzulässige Überschreitung der geltenden Immissionsrichtwerte in der Gesamtbelastung nicht zu prognostizieren ist. Auf eine nähere Untersuchung kann daher u. E. verzichtet werden. Die Untersuchungsergebnisse gelten insbesondere unter Einhaltung der in Abschnitt 6 aufgeführten Lärmminderungsmaßnahmen. Dies ist im Rahmen der Genehmigungsplanung zu beachten. Die Werte im Einzelnen können im Abschnitt 7.3 eingesehen werden. Farbige Immissionspläne für die einzelnen Beurteilungszeiträume sind dem Anhang D beigefügt. 1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Textteil - Kurzfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 4 von 35

1 Grundlagen BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung 4. BImSchV Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der aktuellen Fassung 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) in der aktuellen Fassung TA Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 DIN ISO 9613-2 Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Entwurf September 1997 DIN EN 12354-4 DIN 4109 RLS-90 Parkplatzlärmstudie Lkw-Lärmstudie Studie Einkaufswagendepots Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie, April 2001 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990; eingeführt durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 des Bundesministers für Verkehr, Bonn, den 22. Mai 1990, berichtigter Nachdruck Februar 1992 Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen; Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg, 6. überarbeitete Auflage August 2007 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft Nr. 192, 1995 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Wiesbaden 2005 Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Textteil - Grundlagen Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 5 von 35

Studie Abfallbehandlung Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen, Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft Nr. 1, 2002 Studie zur Verkehrserzeugung Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, Heft 42, Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Teil 2: Abschätzung der Verkehrsplanung, Wiesbaden 2000 (Nachdruck 2005) Ver_Bau Programm zur Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung, Dr. Dietmar Bosserhoff, Gustavsburg 2012 F-Plan Flächennutzungsplan der Ortslage Burgsteinfurt, mit dem Stand Jun. 1999 Informationen und Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt durch: Arning Bauunternehmung GmbH, vertreten durch Herrn Fieke, ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, vertreten durch Herrn Meidt. Ein Ortstermin wurde am 17. Januar 2015 durch Herrn B. Eng. Sebastian Plätzmüller, Sachverständigenbüro Uppenkamp und Partner GmbH, durchgeführt. Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Textteil - Grundlagen Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 6 von 35

2 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens sind die geplante Errichtung und Inbetriebnahme eines Aldi-Marktes auf dem Grundstück Gemarkung Burgsteinfurt, Flur 18, Flurstücke 70, 71, 72, 74, 76, 187, 237, 238 und 383 an der Friedrich-Hofmann-Straße/Bahnhofstraße in 48565 Steinfurt. Der geplante Markt soll über eine Verkaufsfläche von 1.200 m² verfügen. Die Zu- und Abfahrt von Pkw und Lkw zum und vom Grundstück sollen über eine geplante Anbindung an die Bahnhofstraße erfolgen. In der unmittelbaren Umgebung des vorgesehenen Anlagenstandortes sind schutzbedürftige Nutzungen vorhanden. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 2 sind genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen nicht hervorgerufen werden können bzw. verhindert werden, wenn sie nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Kriterien zur Ermittlung von Geräuschimmissionen und Beurteilung, dass die von dem geplanten Vorhaben ausgehenden Geräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen können, sind in der TA Lärm 3 definiert. Für die Genehmigung des geplanten Aldi-Marktes ist ein Nachweis erforderlich, dass der Betrieb die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm einhält. Hierzu wird eine Schallimmissionsprognose erstellt. Sollten die vorgegebenen Anforderungen nicht eingehalten werden, sind geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. 2 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) 3 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 7 von 35

3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Zur Beurteilung von Anlagen, die als genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998 heranzuziehen. Die TA Lärm beschreibt das Verfahren zur Ermittlung der Geräuschbelastungen und stellt die Grundlage für die Beurteilung der Immissionen dar. Immissionsrichtwerte In der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte genannt, bei deren Einhaltung im Regelfall ausgeschlossen werden kann, dass schädliche Umwelteinwirkungen im Einwirkungsbereich gewerblicher oder industrieller Anlagen vorliegen. Die Immissionsrichtwerte gelten akzeptorbezogen. Dies bedeutet, dass die energetische Summe der Immissionsbeiträge aller relevant einwirkenden Anlagen, für die die TA Lärm gilt, den Immissionsrichtwert nicht überschreiten soll. In Abhängigkeit der Nutzung des Gebietes, in dem die schutzbedürftigen Nutzungen liegen, gelten die in Tabelle 1 zusammengefassten Immissionsrichtwerte. Tabelle 1: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Immissionsrichtwerte (IRW) in db(a) Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht 45 35 Reine Wohngebiete (WR) 50 35 Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD), Kerngebiete (MK) 55 40 60 45 Gewerbegebiete (GE) 65 50 Industriegebiete (GI) 70 70 Weiterhin dürfen gemäß TA Lärm einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag (IRWTmax) um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht (IRWNmax) um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 8 von 35

Als Immissionsort gilt allgemein: 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes 4. Anmerkung: Die Art der bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. In Tabelle 2 werden die für Immissionsrichtwerte relevanten Beurteilungszeiträume aufgeführt. Tabelle 2: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm Bezeichnung Beurteilungszeitraum Beurteilungszeit Tag 6:00 bis 22:00 Uhr 16 Stunden Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel (z. B. 5:00 6:00 Uhr) Seltene Ereignisse Können bei selten auftretenden betrieblichen Besonderheiten 5 auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, kann eine Überschreitung zugelassen werden. Die Höhe der zulässigen Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt werden; folgende Immissionshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht 70 db(a) 55 db(a) Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kur-, Wohn- und Mischgebieten tags um nicht mehr als 20 db, nachts um nicht mehr als 10 db überschreiten. 4 Die TA Lärm verweist bei der Definition schutzbedürftiger Räume auf die Norm DIN 4109 5 Definierter Zeitraum: an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden. Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 9 von 35

Gemengelagen Für das Aneinandergrenzen von gewerblich bzw. industriell genutzten Gebieten und Wohngebieten (Gemengelagen) wird die folgende Regelung getroffen: Wenn gewerblich, industriell oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzte und zum Wohnen dienende Gebiete aneinandergrenzen (Gemengelage), können die für die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden, soweit dies nach der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme erforderlich ist. Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden. Es ist vorauszusetzen, dass der Stand der Lärmminderungstechnik eingehalten wird. Für die Höhe des Zwischenwertes nach Absatz 1 ist die konkrete Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebietes maßgeblich. Wesentliche Kriterien sind die Prägung des Einwirkungsgebiets durch den Umfang der Wohnbebauung einerseits und durch Gewerbe- und Industriebetriebe andererseits, die Ortsüblichkeit eines Geräusches und die Frage, welche der unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht wurde. Liegt ein Gebiet mit erhöhter Schutzwürdigkeit nur in einer Richtung zur Anlage, so ist dem durch die Anordnung der Anlage auf dem Betriebsgrundstück und die Nutzung von Abschirmungsmöglichkeiten Rechnung zu tragen. 6 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Kriterien für einen Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind in der TA Lärm unter Ziffer 6.5 aufgeführt. Die betreffenden Zeiträume am Tag sind wie folgt definiert: an Werktagen 6:00 7:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr; an Sonn- und Feiertagen 6:00 9:00 Uhr; 13:00 15:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr. 6 siehe TA Lärm Ziffer 6.7 Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 10 von 35

Für die aufgeführten Zeiten ist in Gebieten nach TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f), d. h. für Reine und Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, in Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten, bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 db(a) zu berücksichtigen. 7 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung Die o. a. Immissionsrichtwerte sind akzeptorbezogen. Das heißt, dass zur Beurteilung der Gesamtbelastung neben den von der zu beurteilenden Anlage verursachten Immissionen (Zusatzbelastung) auch eine evtl. vorliegende Vorbelastung durch Anlagen, für die die TA Lärm gilt, heranzuziehen ist. Die Definition gemäß der TA Lärm lautet folgendermaßen: Vorbelastung: Zusatzbelastung: Gesamtbelastung: Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ohne die Betriebsgeräusche der zu beurteilenden Anlage Immissionsbeitrag durch die zu beurteilende Anlage Immissionen aller Anlagen, für die die TA Lärm gilt Eine Vorbelastung in dem zu beurteilenden Gebiet muss nicht ermittelt werden, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet. 8 Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage soll auch dann nicht versagt werden, wenn die Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung überschritten werden und dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 db(a) beträgt. 7 siehe TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f) 8 siehe TA Lärm Ziffer 3.2.1 Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 11 von 35

Verkehrsgeräusche Fahrgeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei Aus- und Einfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung des Beurteilungspegels zu erfassen und zu beurteilen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Immissionsgrenzwerte betragen nach der 16. BImSchV in: Wohngebieten tags 59 db(a) nachts 49 db(a) Mischgebieten tags 64 db(a) nachts 54 db(a) In Gewerbe- und Industriegebieten sind die Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht zu betrachten. Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 12 von 35

4 Beschreibung des Vorhabens Auf dem Vorhabengrundstück an der Friedrich-Hofmann-Straße/Bahnhofstraße soll ein neuer Aldi-Markt errichtet werden. Die Verkaufsfläche soll 1.200 m² betragen. Auf Grundlage von Angaben des Auftraggebers und vergleichbarer Projekte werden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung folgende Betriebsparameter zugrunde gelegt: Art des Betriebes: Lebensmittel-Discounter Öffnungszeitraum: Mo Sa 6:00 bis 21:45 Uhr Anlieferungszeitraum: Mo Sa 6:00 bis 22:00 Uhr Betriebszeitraum: Mo Sa 6:00 bis 22:00 Uhr Verkaufsfläche: ~1.200 m² Anlieferung: 2 Lkw Grundsortiment 1 Lkw Tiefkühl-Ware 1 Transporter Backwaren 1 Transporter Zeitungsanlieferung Abholung: 1 Lkw Containerwechsel (Papier und Pappe) Betrieb der Lüftungsanlage: permanenter Betrieb (Gerätebetrieb innerhalb des Gebäudes, je ein Zu- und Fortlüftungsgerät über Dach) Betrieb der Heizungsanlage: permanenter Betrieb (Gerätebetrieb innerhalb des Gebäudes, Fortluft über Kamin über Dach) Betrieb der Kälteanlage: permanenter Betrieb (Kompressor Betrieb innerhalb des Gebäudes, Verflüssiger/Rückkühler auf dem Dach aufgestellt Betrieb des Schneckenverdichters: nur während der Betriebszeit (Aufstellungsort östlich des geplanten Gebäudes) Es wird vorausgesetzt, dass die Lkw-Warenanlieferung für den Lebensmittelmarkt einschließlich der Fahrbewegungen ausschließlich im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) stattfindet. Zur Berücksichtigung des ungünstigsten Falles wird die Anlieferung mit einem Kühl-Lkw (7,5 t) sowie mit einem Klein-Lkw (7,5 t) innerhalb der Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit angenommen. Die Zeitungs- und Backwarenanlieferung mittels Transportern wird von 6:00 bis 7:00 Uhr (innerhalb der Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit) berücksichtigt. Die Entladung der Zeitungen und Backwaren erfolgt manuell. Die Anlieferung mittels Transportern vor 6:00 Uhr (Nachtzeitraum) ist ebenfalls berücksichtigt. Die Abholung eines Papier- bzw. Pappcontainers mittels Lkw sowie der Containerwechsel wird werktags zur Tageszeit im Zeitraum zwischen 7:00 und 20:00 Uhr (außerhalb der Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit) in Ansatz gebracht. Betriebsvorgänge im Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) sind mit Ausnahme der Lüftungs-, Heizungs- und Kälteanlage sowie der Zeitungs- und Backwarenanlieferung nicht zu berücksichtigen. Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 13 von 35

5 Beschreibung der Emissionsansätze 5.1 Geräusche von Lkw Lkw erzeugen eine Vielzahl an Geräuschemissionen. Deren Ermittlung und Berechnungsverfahren werden im Folgenden aufgeführt. 5.1.1 Fahrvorgänge In der schalltechnischen Prognose wird entsprechend der Lkw-Lärmstudie 9 für das Vorbeifahrgeräusch eines Lkw folgender längenbezogener Schallleistungspegel 10 angesetzt: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Fahrvorgänge Lkw LWA,1h = 63 db(a) LWA,max = 110 db(a) 11 Anmerkung: Bei der Emissionsberechnung sind ggf. noch Korrekturen für die von Asphaltbelägen abweichenden Fahrbahnoberflächen (DStrO nach Tabelle 4 der RLS-90 12 ) und für Steigungen und Gefälle > 5 % (DStg nach Formel 9 der RLS-90) zu berücksichtigen. Allerdings sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten im vorliegenden Fall diese Korrekturen nicht erforderlich. Kurzzeitige Geräuschspitzen Beim Ablassen der Bremsluft, Schlagen von Aufbauten, beschleunigter Abfahrt etc. können kurzzeitig wesentlich höhere Geräusche auftreten. Für diese Einzelereignisse wird ein mittlerer Maximal-Schallleistungspegel von LWA,max = 97,5 bis 105,5 db(a) 13 angegeben. Tritt allerdings der ungünstigste Fall ein, wird der mittlere Maximal-Schallleistungspegel für Geräusche von Betriebsbremsen von LWA,max =110 db(a) angesetzt. 14 9 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, sowie die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz 10 Der Emissionsansatz gilt für eine Motorleistung von 105 kw, wird jedoch aufgrund der geringen Differenz von 1 db auch für geringere Motorleistungen herangezogen. Der längen- und stundenbezogene Emissionsansatz impliziert einen Schallleistungspegel von LWA = 105 db(a) unter Berücksichtigung einer Geschwindigkeit von 15 km/h. 11 siehe Absatz Kurzzeitige Geräuschspitzen weiter unten 12 RLS-90: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen 13 Quelle: Parkplatzlärmstudie, Bayerisches Landesamt für Umwelt mit Verweis auf die geltenden Regelungen der StVZO und EG-Grenzwerte. 14 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 14 von 35

5.1.2 Weitere Lkw-Geräusche Neben den Lkw-Vorbeifahrgeräuschen gibt es noch weitere Geräuschemissionen 15 ; deren unterschiedliche Emissionsdaten werden im Folgenden dargestellt. Leerlauf- und Rangiergeräusche Der Leerlaufbetrieb von Lkw, der z. B. auf Fahrzeugwaagen stattfinden kann, und Rangiervorgänge sind nach der o. a. Untersuchung ggf. zusätzlich zu den Zufahrtsstrecken zu berücksichtigen. Dabei wird ein Schallleistungspegel LWA für die Leerlaufgeräusche in Höhe von 94 db(a) genannt. Beim Rangieren von Lkw ergeben sich unabhängig von der Motorleistung mittlere Schallleistungspegel, die ca. 5 db über dem Wert des Leerlaufgeräusches liegen. Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Leerlaufgeräusch Lkw Rangieren eines Lkw LWA = 94 db(a) LWA,1h = 84 db(a) 16 LWAmax = 110 db(a) Abstellen und Starten von Lkw Zu den Geräuschereignissen beim Abstellen von Lkw zählen das Öffnen und Schließen der Ladebordwand, das Schlagen von Türen, Druckluftimpulse der Betriebsbremsen und erhöhter Leerlauf z. B. vor der Laderampe. Beim Starten von Lkw werden Türen geschlagen, der Motor angelassen und es werden Geräusche durch Druckluftimpulse, Leerlauf des Motors und durch die Anfahrt erzeugt. Für das Abstellen und Starten von Lkw werden folgende Schallleistungspegel angesetzt: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Abstellen Starten Abstellen und Starten LWA,1h = 85 db(a) LWA,1h = 82 db(a) LWA,1h = 87 db(a) LWAmax = 110 db(a) 15 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, sowie die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz 16 Der Schallleistungspegel LWA,1h für einen Rangiervorgang je Stunde ergibt sich bei einer mittleren Rangierdauer von zwei Minuten pro Vorgang. Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 15 von 35

Fahrzeuggebundene Kühlaggregate Während der Ladevorgänge ist im Bereich der Laderampe mit Betriebsgeräuschen von fahrzeuggebundenen Kühlaggregaten zu rechnen. Die Schallabstrahlung von Kühlaggregaten mit Otto- bzw. Dieselmotoren erzeugt folgenden mittleren Schallleistungspegel 17 : Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Kühlaggregate LWA = 97 db(a) - Im vorliegenden Fall wird im Sinne des Immissionsschutzes konservativ angenommen, dass auch während der Anlieferung im empfindlichen Ruhezeitraum von 6:00 bis 7:00 Uhr bei einem Kühl-Lkw ein Kühlaggregat über eine Zeitspanne von 15 Minuten betrieben wird. Containerabholung Die Geräusche beim Aufnehmen und Absetzen von Abrollcontainern mit einem Hakenlift-System werden wie folgt angesetzt 18 : Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Containerwechsel LWA,1h = 98 db(a) LWAmax = 123 db(a) 5.2 Geräusche von Transportern Die Geräuschemissionen durch Verkehrsvorgänge von Transportern werden nach dem Berechnungsverfahren der RLS-90 bestimmt. Für Verkehrsvorgänge von Transportern auf Betriebsgrundstücken wird dieses Verfahren in der TA Lärm 19 zur Ermittlung der Geräuschemissionen empfohlen. Hiernach berechnet sich folgender Schallleistungspegel für die Fahrbewegung eines Transporters 20. 17 Quelle: Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz 18 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie 19 siehe Anhang A.2.2 der TA Lärm 20 Berechnungsansatz: maßgebende Verkehrsstärke M = 1 Fahrbewegung/h, maßgebender Lkw-Anteil p = 0 %, zulässige Höchstgeschwindigkeit v = 30 km/h (das Berechnungsverfahren der RLS-90 legt eine Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h als untere Grenze fest), Korrektur für die Straßenoberfläche DStrO = 0 db (Asphaltbelag o. Ä.). Daraus ergibt sich ein Emissionspegel Lm,E von 28,5 db(a) in 25 m Abstand Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 16 von 35

Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Transporter-Fahrbewegung LWA = 92 db(a) LWAmax = 93 db(a) 21 Anmerkung: Bei der Emissionsberechnung sind ggf. noch Korrekturen für die von Asphaltbelägen abweichenden Fahrbahnoberflächen (DStrO nach Tabelle 4 der RLS-90) und für Steigungen und Gefälle > 5 % (DStg nach Formel 9 der RLS-90) zu berücksichtigen. Allerdings sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten im vorliegenden Fall diese Korrekturen nicht erforderlich. 5.3 Geräusche beim Be- und Entladen von Lkw und Transportern an Außenrampen Bei der Be- und Entladung von Lkw finden unterschiedliche Schallereignisse statt. Die Emissionsansätze 22 für die im vorliegenden Fall zu betrachtende Verladesituation an Außenrampen werden nachstehend aufgeführt. Tabelle 3: Geräuschemission bei der Entladung von Paletten mittels Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand an Außenrampen Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Fahren des leeren Palettenhubwagens über fahrzeugeigene Ladebordwand LWA,1h = 85,2 db(a) Fahren des beladenen Palettenhubwagens über fahrzeugeigene Ladebordwand LWA,1h = 84,0 db(a) LWAmax = 114 db(a) Rollgeräusch des Palettenhubwagens auf der Ladefläche (2x) Entladung einer Palette/h LWA,1h = 72,7 db(a) LWA,1h = 88 db(a) 21 Quelle: Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, beschleunigte Abfahrt 22 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 17 von 35

Für die Schallimmissionsprognose werden folgende Anzahlen von zu entladenden Paletten je Lkw berücksichtigt: Vorgang Anzahl der Lkw Anzahl der Lkw Anzahl der Paletten je Lkw 6:00-7:00 Uhr bzw. 20:00-22:00 Uhr 7:00-20:00 Uhr Anlieferung Kühlwaren 1 Lkw - 5 Paletten Anlieferung Grundsortiment 1 Lkw 1 Lkw 37 Paletten Die Anlieferungszone an der südlichen Seite des Gebäudes muss aufgrund der nahegelegenen Wohnbebauung umschlossen werden, sodass die Lieferfahrzeuge innerhalb der Umbauung stehen. Dies gilt nicht für Lieferfahrzeuge mit fahrzeuggebundenen Kühlaggregaten. Es wird unterstellt, dass sich das Kühlaggregat außerhalb der Einhausung befindet und somit als freie Schallquelle relevant emittiert. In westlicher Richtung befindet sich die Einfahrtöffnung der Umbauung bzw. Einhausung, welche ohne Tor eingeplant wird. Erfahrungsgemäß wird sich innerhalb der Einhausung ein mittlerer Innenpegel in Höhe von 80 db(a) einstellen. Die Entladung von Waren aus Transportern (im vorliegenden Fall Zeitungen und Backwaren) erfolgt manuell und ist in der Regel schalltechnisch unauffällig. Die Entladung erfolgt innerhalb der eingehausten Anlieferungszone und ist daher schalltechnisch nicht relevant. Für die Schallimmissionsprognose werden folgende Anzahlen von Transportern berücksichtigt: Vorgang Anzahl der Transporter Anzahl der Transporter lauteste Nachtstunde (z.b. 5:00-6:00 Uhr) 6:00-7:00 Uhr bzw. 20:00-22:00 Uhr Anlieferung Zeitungen 1 Transporter 1 Transporter Anlieferung Backwaren 1 Transporter 1 Transporter Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 18 von 35

5.4 Schallübertragung von Räumen ins Freie Ein Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Schallleistungspegel, die von Außenflächen eines Gebäudes ins Freie abgestrahlt werden, wird in der DIN EN 12354-4 23 beschrieben. Die Schallabstrahlung hängt dabei insbesondere vom Rauminnenpegel Lp,in und dem Schalldämm-Maß R der Außenfläche in Verbindung mit der Größe der abstrahlenden Flächen ab. Der Schallleistungspegel LW einer Ersatzschallquelle für einzelne oder zusammengefasste Bauteile einer Gebäudehülle wie Wände, Dach, Fenster, Türen oder Öffnungsflächen berechnet sich nach dieser Norm wie folgt: ( ) in db(a). Hierbei ist: LW Lp,in R' Cd S S0 der Schallleistungspegel der Ersatzschallquelle in db, der Schalldruckpegel im Abstand von 1 m bis 2 m vor der Innenseite des Außenbauteils oder der Bauteilgruppe in db, das Bau-Schalldämm-Maß des jeweiligen Bauteils oder der Bauteilgruppe in db, der Diffusitätstherm für das Innenschallfeld am Bauteil oder an der Bauteilgruppe in db, die Fläche des Bauteils oder der Bauteilgruppe in m², die Bezugsfläche (1 m²). Das Bau-Schalldämm-Maß R' für eine Bauteilgruppe ergibt sich aus den Kennwerten der einzelnen Bauteile nach folgender Beziehung: [ ] db(a). Hierbei ist: Ri Si Dn,e,i A0 m n das Schalldämm-Maß des Bauteils i in db, die Fläche des Bauteils i in m², die Norm-Schallpegeldifferenz des (kleinen) Bauteils i in db, die Bezugsabsorptionsfläche in m² (A0 = 10 m²), die Anzahl großer Bauteile in der Bauteilgruppe, die Anzahl kleiner Bauteile in der Bauteilgruppe. Der Wert des Diffusitätstherms Cd ist abhängig von der Diffusität des Schallfeldes im Gebäudeinneren und von der raumseitigen Absorption des betrachteten Bauteils oder der Bauteilgruppe in der Gebäudehülle. Der Diffusitätstherm nimmt im vorliegenden Fall den Wert -6 db an. 23 DIN EN 12354-4: Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 19 von 35

Die in der Prognose berücksichtigten Schalldruckpegel vor den Außenbauteilen der Einhausung der Anlieferungszone werden auf der Grundlage von Erfahrungswerten wie folgt angesetzt: Tabelle 4: Mittlerer Rauminnenpegel für den Bereich der Anlieferungszone Raumbezeichnung Oktav-Schalldruckpegel Lp,in,Okt in db(a) vor den Außenbauteilen für die Oktavmittenfrequenzen 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1 khz 2 khz 4 khz LpA,in in db(a) innerhalb der Einhausung 48 58 68 74 75 74 70 80 Die Bau-Schalldämm-Maße der Umfassungsbauteile werden frequenzabhängig eingesetzt. In der Prognose werden folgende Materialien bzw. Bau-Schalldämm-Maße berücksichtigt: Tabelle 5: Bau-Schalldämm-Maße der Außenbauteile im Bereich der Anlieferungszone Bauteil Bau-Schalldämm-Maße Ri in db Rw,i 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1 khz 2 khz 4 khz in db Stahlsandwichelemente mit PU-Dämmkern Stahlsandwichelemente mit PU-Dämmkern Wandkonstruktionen 7 14 20 23 16 41 46 25 Dachkonstruktionen 7 14 20 23 16 41 46 25 Bei Einsatz anderer Materialien ist die Einhaltung des jeweils angesetzten Bau-Schalldämm-Maßes darzulegen. Für die offene Westseite der Einhausung wird der Wert Rw = 0 db eingesetzt. Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 20 von 35

5.5 Parkplatzgeräusche Auf Parkplätzen werden durch Fahrbewegungen, Ein- und Ausparkvorgänge sowie je nach Nutzung noch durch weitere Vorgänge Geräuschimmissionen verursacht. Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen werden in der Parkplatzlärmstudie 24 genannt. Beschreibung des Berechnungsverfahrens Zur Ermittlung der von ebenerdigen Parkplätzen abgestrahlten Schallemissionen werden zwei Berechnungsverfahren beschrieben. Für den Fall, dass sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen einigermaßen genau bzw. flächenproportional abschätzen lässt, können die Geräuschemissionen nach dem sog. getrennten Verfahren bestimmt werden. Hierbei werden die Schallanteile des Ein- und Ausparkverkehrs und die des Fahrverkehrs getrennt berechnet und zu einem Gesamt-Emissionspegel zusammengefasst. Lässt sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen nicht ausreichend genau abschätzen, so werden die Geräuschemissionen mit dem vereinfachten, sogenannten zusammengefassten Verfahren berechnet. Die hiermit berechneten Schallleistungspegel liegen auf der sicheren Seite, da der pauschal angesetzte Schallanteil der durchfahrenden Kfz eher überschätzt wird. Im vorliegenden Fall lässt sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen ausreichend genau abschätzen, sodass das getrennte Verfahren angewandt wird. Der Schallleistungspegel des Parkplatzes wird auf der Grundlage folgender Beziehung berechnet: ( ) in db(a) Hierbei ist: LW0= 63 db(a) der Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde KPA KI N B der Zuschlag für Parkplatzart der Zuschlag für die Impulshaltigkeit die Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde) die Bezugsgröße (z. B. Nettoverkaufsfläche in m², Anzahl der Stellplätze, Netto-Gastraumfläche in m² oder Anzahl der Betten) 24 Parkplatzlärmstudie: Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Bayerisches Landesamt für Umwelt Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 21 von 35

Frequentierung des Parkplatzes Im Rahmen der Prognose sind Pkw-Parkvorgänge von Kunden und Mitarbeitern zu berücksichtigen. Anhaltswerte über die Frequentierung von Parkplätzen sind beispielsweise in der Parkplatzlärmstudie 24 und im Heft 42 der Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung 25 angegeben. Die Parkplatzlärmstudie unterscheidet bei der Erhebung und Auswertung von Bewegungshäufigkeiten nach eindeutig zuzuordnenden Nutzungen wie beispielsweise Einkaufsmärkte mit eingeschränkten oder erweiterten Sortimenten oder Fachmärkte. Mischnutzungen, bei denen verschiedene Einzelhandelseinrichtungen an einem Standort oder in einem engeren örtlichen Bereich zusammengefasst sind, werden hingegen nicht beschrieben. Des Weiteren weichen die zugrunde gelegten Strukturparameter der Parkplatzlärmstudie im Hinblick auf die zentrums- oder kerngebietsnahe Lage von denen der vorliegenden Planung ab. Zudem berücksichtigt die Parkplatzlärmstudie aufgrund des z. T. relativ alten Erhebungsstandes zu wenig, dass sich insbesondere in den letzten Jahren eine starke Verdichtung der Filialnetze der typischen Discounter-Märkte mit Tendenz zur Ansiedlung kleinflächiger Einrichtungen mit hohem Parkplatzangebot innerhalb von Wohngebieten oder in Randlagen von Wohngebieten gebildet hat. Hiermit verbunden ist aufgrund der guten Erreichbarkeit zu Fuß oder im nicht motorisierten Verkehr eine Verringerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV), die sich auf die Frequentierung der Parkplätze auswirkt. Diese Entwicklung konnte auch durch eigene Zählungen an mehreren Filialen bekannter Lebensmitteldiscounter eindeutig bestätigt werden. Daher wird von den Berechnungsansätzen der Parkplatzlärmstudie abgewichen und es werden die im Folgenden aufgeführten Erhebungsdaten der Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung verwendet. 25 Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, Heft 42, Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Teil 2: Abschätzung der Verkehrsplanung (aktuelle Kennwerte und Ganglinien gemäß Programmsystem Ver_Bau Programm zur Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung, Programmentwickler Dr. Dietmar Bosserhoff) Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 22 von 35

Tabelle 6: Abschätzung des Verkehrsaufkommens von Kunden und Beschäftigten Art des Verkehrs Kundenverkehr Art der Einrichtung Discounter hier: Aldi Verkaufsfläche (VKF) 1.200 Anzahl der Kunden/m² VKF MIN 2,00 MAX 2,50 Anzahl der Kunden MIN MAX 2.400 3.000 Verkaufsfläche in m² je Beschäftigtem - Anzahl der Beschäftigten - Wegehäufigkeit 2,0 Anzahl der Wege MIN 4.800 MIV-Anteil in % MIN 40 Pkw-Besetzungsgrad 1,2 Konkurrenzeffekt in % ohne Verbundeffekt in % 29 Pkw-Fahrten/Werktag MIN MAX 1.136 2.485 gewählt 2,25 Gewählt 2.700 26 MAX 6.000 MAX 70 gewählt 1.810 Die resultierende Bewegungshäufigkeit von rund 1.810 Pkw-Bewegungen je Tag (Beurteilungszeitraum 16 h) entspricht hinsichtlich der Bezugsgröße Verkaufsfläche einer Frequentierung von 0,09 Bewegungen/(h*m²). Falls zu einem bestehenden Markt in räumlicher Nähe ein weiterer Markt der gleichen Branche hinzukommt (Konkurrenzeffekt), kann davon ausgegangen werden, dass das Kundenpotential der Branche z. T. bereits ausgeschöpft ist. Daher kann nach der Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung bei der Abschätzung des Aufkommens durch den hinzukommenden Markt ein Abschlag von 15-30 % angesetzt werden. Im vorliegenden Fall wurde der Konkurrenzeffekt nicht berücksichtigt. 26 Nach Angaben des Betreibers ist von max. 1500 Kunden/d auszugehen. Im Rahmen eines konservativen Ansatzes wird das arithmetische Mittel auf Grundlage der Ver_Bau Studie in den Berechnungen zugrunde gelegt. Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 23 von 35

Bei der Berechnung des Schallleistungspegels wurden weiterhin folgende Annahmen und Voraussetzungen berücksichtigt: Der Einfluss lärmarmer Einkaufswagen wird bei den Berechnungen nicht berücksichtigt. Die Fahrbahnoberflächen in den Fahrgassen des Parkplatzes werden asphaltiert bzw. mit einer ebenen Pflasterung aus Betonsteine ohne Fase und Fugen 3 mm hergestellt. Schallemission des Parkplatzes Nach der Parkplatzlärmstudie berechnet sich unter Berücksichtigung der angegebenen Bewegungshäufigkeiten folgender Schallleistungspegel LWATm in db(a). Tabelle 7: Schallemission des Parkplatzes Bez. Bezugsgröße B Wert für B in m² bzw. Anzahl N N KPA KI KD KStrO LWATm LWATm Tag Nacht Tag Nacht [h -1 ] [h -1 ] [db] [db] [db] [db] [db(a)] [db(a)] PKunden Netto-Verkaufsfläche 1.200 0,09-3 4-1 90,3* - * Je Stellplatz ergibt sich ein Schallleistungspegel von LWATm = 70,9 db(a). Kurzzeitige Geräuschspitzen Spitzenpegel von Einzelereignissen werden durch das Schlagen von Türen, das Starten des Motors oder das Schließen von Heck- bzw. Kofferraumdeckeln verursacht. Hierfür ist mit Schallleistungspegeln von bis zu LWAmax = 99,5 db(a) zu rechnen. Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen Die Geräuschemissionen durch das Verkehrsaufkommen von Pkw auf den Fahrgassen des Parkplatzes werden nach dem Berechnungsverfahren der RLS-90 27 bestimmt. Hiernach berechnet sich folgender Schallleistungspegel für die Fahrbewegung eines Pkw 28 : 27 RLS-90: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen 28 Berechnungsansatz: Maßgebende Verkehrsstärke M = 1 Fahrbewegung/h, maßgebender Lkw-Anteil p = 0 %, zulässige Höchstgeschwindigkeit v = 30 km/h (das Berechnungsverfahren der RLS-90 legt eine Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h als untere Grenze fest.), Korrektur für die Straßenoberfläche DStrO = 0 db (Asphaltbelag o. Ä.). Daraus ergibt sich ein Emissionspegel Lm,E von 28,5 db(a) in 25 m Abstand. Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 24 von 35

Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Pkw-Fahrbewegung LWA = 92 db(a) LWAmax = 93 db(a) 29 Anmerkung: Bei der Emissionsberechnung sind ggf. noch Korrekturen für die von Asphaltbelägen abweichenden Fahrbahnoberflächen (hierbei wird KStrO* nach der Parkplatzlärmstudie anstelle von DStrO nach Tabelle 4 der RLS-90 verwendet) und für Steigungen und Gefälle > 5 % (DStg nach Formel 9 der RLS-90) zu berücksichtigen. Allerdings sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten im vorliegenden Fall diese Korrekturen nicht erforderlich. 5.6 Geräusche von Einkaufswagen-Depots Auf Betriebsgrundstücken von Verbrauchermärkten entstehen beim Entnehmen und Einstellen von Einkaufswagen Geräusche im Bereich der Sammelboxen. Anhaltswerte für die Schallemissionen dieser Vorgänge werden im Heft 3 der Schriftenreihe des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie 30 genannt. Hiernach ist für ein Ereignis pro Stunde folgender Schallleistungspegel bei Verwendung des Takt- Maximal-Pegelverfahrens anzusetzen: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Entnehmen und Einstellen von Einkaufswagen mit Metallkörben Entnehmen und Einstellen von Einkaufswagen mit Kunststoffkörben LWA,1h = 72 db(a) LWA,1h = 66 db(a) LWAmax = 106 db(a) LWAmax = 99 db(a) Die Impulshaltigkeit der Geräusche ist im Emissionsansatz bereits berücksichtigt. Hiermit wird ein konservativer Ansatz gewählt, da die Impulshaltigkeit von Geräuschen mit wachsender Entfernung von der Quelle abnimmt. 29 Quelle: Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, beschleunigte Abfahrt 30 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3 Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 25 von 35

Im Rahmen der Schallimmissionsprognose werden 150 Entnahme- oder Einstellvorgänge von Einkaufswagen mit Metallkörben je Stunde berücksichtigt 31. 5.7 Geräusche beim Betrieb eines Schneckenverdichters An der Ostfassade wird ein Schneckenverdichter für Papier und Pappe vorgesehen. Das Gerät wird von innen über einen fest mit dem Gebäude verbundenen Einfülltrichter befüllt. Die im Inneren befindliche Förderschnecke transportiert und verdichtet das Material in einen abgeschlossenen Abrollcontainer, der mit der Aufgabe verbunden ist. Der Schallleistungspegel des Schneckenverdichters ist messtechnisch an einer typischen Anlage wie folgt ermittelt worden: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Schneckenverdichters LWA = 79,6 db(a) LWAmax = 87,2 db(a) Das Geräusch weist keine relevanten tonalen oder relevanten impulshaltigen Komponenten auf. Die Anlage arbeitet nach Betätigung eines Tasters an dem Aufgabetrichter und schaltet sich selbsttätig nach ca. 1 Minute automatisch ab. Die Gesamtbetriebszeit für den Schneckenverdichter wird auf maximal 2 Stunden am Tag abgeschätzt. Damit ergibt sich ein Beurteilungsschallleistungspegel LWAr für den Tageszeitraum von 70,5 db(a). 5.8 Geräuschquellen von im Freien betriebenen technischen Anlagen Die gegenständlichen Planungen sehen technische Anlagen vor, die im Freien betrieben werden. Die immissionsschutztechnisch relevanten Anlagen und Aggregate sind in Tabelle 8 angegeben. Tabelle 8: Geräuschquellen im Freien Anlagenbezeichnung Standort/Lage Schallleistungspegel LWA in db(a) Rückkühler/Verflüssiger 1,5 m über Dach 80 70 Kamin Heizungsanlage 2 m über Dach 70 70 Zuluft/Fortluft Lüftungsanlage 2 m über Dach 75 65 Tag Nacht 31 Berechnungsansatz: 80 % der Kunden (1.500 Kunden/d; bei einem Beurteilungszeitraum von 16 h) nutzen einen Einkaufswagen (beinhaltet den Entnahme- und Einstellvorgang). Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 26 von 35

Detaillierte technische Spezifikationen konnten zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht abschließend festgelegt werden, sodass Angaben zur Schallemission dieser Geräuschquellen herstellerseitig nicht zur Verfügung stehen. Daher werden den zu berücksichtigenden Geräuschquellen im Rahmen der Prognoserechnungen die in Tabelle 8 angegebenen Schallemissionskontingente in Form von zulässigen Schallleistungspegeln LWA in db(a) zugewiesen. Diese Schallleistungspegel sind als Gewährleistungspegel zu verstehen und vom Hersteller oder Lieferanten der Anlage nachzuweisen. Die Geräuschemissionen aller genannten Quellen müssen einzeltonfrei im Sinne der TA Lärm sein. Die Inbetriebnahme von Anlagenteilen mit höheren Schallemissionen ist nur zulässig, wenn die schalltechnischen Auswirkungen unter Einbeziehung aller weiteren relevanten Geräuschquellen gutachterlich geprüft und freigegeben worden sind. Die Lage der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Quellen kann dem Emissionskataster im Anhang B entnommen werden. Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 27 von 35

6 Einzuhaltende betriebliche und bauliche Rahmenbedingungen Der vorliegenden Untersuchung wurden betriebliche Rahmenbedingungen zugrunde gelegt, die bereits in den vorherigen Kapiteln benannt wurden. Diese und weitere Rahmenbedingungen und weitere Lärmminderungsmaßnahmen werden in den folgenden Kapiteln zusammengefasst. Die Beurteilung der durch den Betrieb der Anlage verursachten Geräuschsituation in Abschnitt 7 erfordert die Einhaltung dieser Parameter. Betriebszeitraum Die gegenständliche Schallimmissionsprognose berücksichtigt eine Öffnungszeit des Aldi-Marktes von 6:00 bis 21:45 Uhr innerhalb der Betriebszeit im Tageszeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr. Die ausgearbeiteten Schallschutzmaßnahmen dienen zur Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen für den Betrieb in diesem Zeitraum. Zeitraum für die Warenanlieferung Der Zeitraum der Lkw-Warenanlieferungen ist auf den Zeitraum zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr beschränkt, wobei ebenfalls Lkw-Anlieferungen in der Ruhezeit zwischen 6:00 Uhr und 7:00 Uhr im Bereich der Anlieferungszonen des Aldi-Marktes erfolgen. Die Warenanlieferung mittels Transportern kann zur Tages- und Nachtzeit erfolgen. Ausführung der Anlieferungszone des Aldi-Marktes Die Anlieferungszone des Aldi-Marktes ist einzuhausen. In westlicher Richtung (Einfahrtsöffnung) ist der Bereich als offen (d. h. ohne Tor) berücksichtigt. Die in Abschnitt 5.4 aufgeführten Bau-Schalldämm-Maße der Umfassungsbauteile der Einhausung sind als Mindestanforderung zu verstehen und einzuhalten. Zulässige Schallemission gebäudetechnischer Anlagen Mit Bezug auf die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung berücksichtigten Standorte und Betriebszeiten der gebäudetechnischen Anlagen sind die im Abschnitt 5.8 genannten Schallleistungspegel LWA in db(a) als Gewährleistungspegel einzuhalten. Die Einhaltung des zulässigen Schallleistungspegels ist durch einen Herstellernachweis zu belegen. Die Werte gelten unter der Voraussetzung, dass die Emissionen der Geräte einzeltonfrei nach Definition der TA Lärm sind und keine Impulshaltigkeit aufweisen. Bauliche Gestaltung der Fahrbahnoberflächen Die Fahrbahnoberflächen der Fahrgassen des Parkplatzes sind asphaltiert bzw. mit einer ebenen Pflasterung aus Betonsteinen ohne Fase und Fugen 3 mm herzustellen. Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 28 von 35

7 Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse 7.1 Untersuchte Immissionsorte Auf der Grundlage eines am 17. Januar 2015 durchgeführten Ortstermins werden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung die in Abbildung 1 dargestellten Immissionsorte betrachtet. Geobasis NRW 2015 Abbildung 1: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 29 von 35

Nach Angaben des Auftraggebers sowie nach Angaben aus dem aktuell gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Steinfurt 32 ist für die untersuchten Immissionsorte eine Schutzbedürftigkeit entsprechend der von Allgemeinen Wohngebieten (WA) zugrunde zu legen. Es gelten die in Tabelle 9 angegebenen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit: Tabelle 9: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit Immissionsort IP-Nr./Bezeichnung, Fassade, Geschoss IP1-1/ Whs Rohdewaldstraße 19, West, 1.OG IP1-2/ Whs Rohdewaldstraße 19, Nord, 1.OG IP2-1/ Whs Moltkestraße 14, West, 2.OG IP2-2/ Whs Moltkestraße 14, Süd, 2.OG IP3/ geplantes Wohnhaus 1, West, 2.OG IP4/ geplantes Wohnhaus 2, West, 2.OG IP5/ geplantes Wohnhaus 3, West, 2.OG Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte [IRW] in db(a) Tag Nacht WA 55 40 7.2 Beschreibung des Berechnungsverfahrens Die Berechnung der Geräuschimmissionen in der Umgebung des betrachteten Vorhabens erfolgt nach der Norm DIN ISO 9613-2 33. Hierzu wird das Programmsystem MAPANDGIS der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion (1.1.2.3) verwendet. Die Schallausbreitungsberechnung wird mit A-bewerteten Oktav-Schallpegeln im Frequenzbereich von 63 Hz bis 4.000 Hz durchgeführt. Abhängig von der Datenlage werden teilweise A-bewertete Schallpegel für eine Schwerpunktfrequenz von 500 Hz verwendet. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie die Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden soweit vorhanden bzw. schalltechnisch relevant berücksichtigt. Die Topografie des Untersuchungsgebietes wird auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen in das Berechnungsmodell eingestellt. Nach dem o. g. Berechnungsverfahren wird zunächst der äquivalente Dauerschalldruckpegel LAT(DW) in db(a) unter schallausbreitungsgünstigen Witterungsbedingungen 34 berechnet: ( ) in db(a) 35 32 F-Plan der Stadt Steinfurt 33 DIN ISO 9613-2: Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren 34 Diese Bedingungen gelten für die Mitwindausbreitung oder gleichwertig für Schallausbreitung bei gut entwickelter, leichter Bodeninversion, wie sie üblicherweise nachts auftritt. Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 30 von 35

Hierbei ist: LAT(DW) LW DC A Adiv Aatm Agr Abar der A-bewertete Mitwindpegel am Immissionsort der Schallleistungspegel der Geräuschquelle die Richtwirkungskorrektur = Adiv + Aatm + Agr + Abar die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes die Dämpfung aufgrund von Abschirmung Ebenfalls berechnet wird der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel LAT(LT), bei dem eine breite Palette von Witterungsbedingungen berücksichtigt wird. Diese Witterungsbedingungen werden durch die meteorologische Korrektur Cmet berücksichtigt: ( ) ( ) in db(a) 36 Die meteorologische Korrektur wird dabei wie folgt ermittelt 37 : [ ( ) ] wenn ( ) wenn ( ) Hierbei ist: hs hr dp C0 die Höhe der Quelle in Meter die Höhe des Aufpunktes in Meter der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Meter ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in db Der Faktor C0 ist eine insbesondere von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung abhängige Größe. Soweit über die örtlichen Windverteilungen nichts Genaueres bekannt ist, ist der Faktor C0 zu 2 db zu setzen, d. h. für alle Windrichtungen dieselbe Häufigkeit zu berücksichtigen. Die einzelnen Geräuschquellen mit deren Emissionspegeln und die Parameter der Schallausbreitungsberechnung können dem Anhang C entnommen werden. Die von den einzelnen Emittenten verursachten Schalldruckpegel an den untersuchten Immissionsorten werden in der Spalte LAT in Abhängigkeit der unterschiedlichen Zeiteinwirkungen (Spalte Einw.-T) jedes einzelnen Emittenten wiedergegeben. 35 36 Formel (3) der Norm DIN ISO 9613-2 Formel (6) der Norm DIN ISO 9613-2 37 Formeln (21) und (22) der Norm DIN ISO 9613-2 Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 31 von 35

7.3 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die prognostizierten Geräuscheinwirkungen für die geplante Anlage sind auf der Grundlage der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Betriebsbedingungen und Emissionsansätze mit folgenden Beurteilungspegeln Lr für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht als energetische Summe der Schalldruckpegel LAT(LT) aller Einzelquellen anzugeben: Tabelle 10: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung, Fassade, Geschoss IRWT in db(a) Lr,T in db(a) IRWN in db(a) Lr,N in db(a) IP1-1/ Whs Rohdewaldstraße 19, West, 1.OG IP1-2/ Whs Rohdewaldstraße 19, Nord, 1.OG IP2-1/ Whs Moltkestraße 14, West, 2.OG IP2-2/ Whs Moltkestraße 14, Süd, 2.OG IP3/ geplantes Wohnhaus 1, West, 2.OG IP4/ geplantes Wohnhaus 2, West, 2.OG IP5/ geplantes Wohnhaus 3, West, 2.OG 55 55 55 55 55 55 55 53 53 55 54 54 54 54 40 40 40 40 40 40 40 32 38 31 33 37 36 38 Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die geltenden Immissionsrichtwerte zur Tageszeit an den untersuchten Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten werden. Für die untersuchten Immissionsorte wurden gemäß Ziffer 6.5 der TA Lärm Ruhezeitenzuschläge berücksichtigt. In der ungünstigsten vollen Nachtstunde werden die Immissionsrichtwerte ebenfalls eingehalten bzw. unterschritten. Spitzenpegel Die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen (tags IRWT +30 db; nachts IRWN +20 db) werden an den untersuchten Immissionsorten ebenfalls eingehalten bzw. unterschritten. Betrachtung der Vorbelastung Von einer relevanten Vorbelastung durch weitere Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ist nach Inaugenscheinnahme vor Ort nicht auszugehen, sodass eine unzulässige Überschreitung der geltenden Immissionsrichtwerte in der Gesamtbelastung nicht zu prognostizieren ist. Auf eine nähere Untersuchung kann daher u. E. verzichtet werden. Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 32 von 35

8 Angaben zur Qualität der Prognose Allgemein Die Dämpfung von Schall, der sich im Freien zwischen einer Schallquelle und einem Aufpunkt ausbreitet, fluktuiert aufgrund der Schwankungen in den Witterungsbedingungen auf dem Ausbreitungsweg sowie durch Dämpfung oder Abschirmung des Schalls durch Boden, Bewuchs und Hindernisse. Die geschätzten Genauigkeitswerte beschränken sich auf den Bereich der Bedingungen, die für die Gültigkeit der entsprechenden Gleichungen der DIN ISO 9613-2 38 festgelegt sind (werden hier im Einzelnen nicht aufgeführt), und sind unabhängig von Unsicherheiten in der Bestimmung der Schallemissionswerte. Für das Prognoseverfahren der DIN ISO 9613-2 wird eine geschätzte Unsicherheit für die Berechnung der Immissionspegel LAT(DW) unter Anwendung der Gleichungen 1 bis 10 mit breitbandig emittierenden Geräuschquellen angegeben. Die Unsicherheit wird in Abhängigkeit der mittleren Höhe von Schallquelle und Immissionsort in Tabelle 5 der Norm wie folgt beziffert: Mittlere Höhe von Quelle und Immissionsort in m Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 0 < d < 100 m in db Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 100 m < d < 1000 m in db 0 < h < 5 ± 3 ± 3 5 < h < 30 ± 1 ± 3 Bei einem Prognoseverfahren der Genauigkeitsklasse 2 kann davon ausgegangen werden, dass sich die Schätzung der Unsicherheit auf einen Bereich von ± 2 Standardabweichungen bezieht. Somit entspricht die Genauigkeitsschätzung der DIN ISO 9613-2 einer Standardabweichung σprognose von max. 1,5 db. Schallemissionspegel Die im Rahmen dieser Prognose eingesetzten Schallpegel basieren auf Angaben der einschlägigen Fachliteratur bzw. eigenen Messungen. Im Sinne der schutzbedürftigen Nutzungen werden in der Regel konservative Ansätze gewählt. 38 DIN ISO 9613-2: Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 33 von 35

Bau-Schalldämm-Maße Die eingesetzten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße wurden der einschlägigen Fachliteratur entnommen. Betriebsbedingungen Die Angaben über die Betriebsbedingungen basieren auf Erfahrungswerten aus vergleichbaren Gewerbebetrieben. Prognosesicherheit Die Prognosesicherheit wird im Hinblick auf die oben genannten Randbedingungen mit +0 db/-3 db(a) abgeschätzt. Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 34 von 35

Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Bericht verfasst durch: Geprüft und freigegeben durch: Dipl.-Ing. Christian Heicke Stellvertretend Fachlich Verantwortlicher Dipl.-Ing. Matthias Brun Stellvertretend Fachlich Verantwortlicher Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 35 von 35

Anhang Verzeichnis des Anhangs A B C D E Tabellarisches Emissionskataster Grafisches Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnung Immissionspläne Lagepläne Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 1 von 18

A Tabellarisches Emissionskataster Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 2 von 18

Legende Legende Emissionsberechnung TA Lärm/Berechnungen gemäß DIN ISO 9613-2 Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern. Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe RW/HW m Koordinatenangabe hq m Höhe der Emissionsquelle. Index D = Quelle über Dach D0 db Raumwinkelmaß D_Omega KT db Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KI db Zuschlag für Impulshaltigkeit Lw/LmE db(a) Schallleistungspegel der Quelle num.add. db Korrekturfaktor, nach Bedarf (bereits in Lw/LmE enthalten) Bez.Abst. Messfl./Anz. Anz. - MM m m²/- db Messabstand zur Quelle. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Eintragung der Messfläche bzw. der Fläche des schallabstrahlenden Bauteils. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Bei Fahrbewegungen gibt die Zahl die Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke wieder. Eintragung der Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke, getrennt nach Beurteilungszeiträumen. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt. Einw.T min Einwirkzeit der Emissionsquelle RwID - Bezug zum verwendeten Schalldämmspektrum, nach Bedarf ST - Wenn Eintragung = 1, dann handelt es sich um die Berechnung kurzzeitiger Geräuschspitzen. Bei Eintragung = -1 ist die Quelle nicht in den Berechnungen berücksichtigt. Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 3 von 18

Tageszeit Nr. Kommentar Gruppe hq KO KT KI Lw/Lm Lw/Lm num. num. Bez. Messfl. Anz. Anz. MM Einw.T Einw.T Rw ST E E Add. Add. Abst. [m²] T RZ T RZ ID [m] [db] [db] [db] T RZ [db] RZ [m] Anz. [db] [min] [min] [db(a)] [db(a)] [db] #001 An-/Abfahrt Lkw (Warenanlieferung) Fahrverkehr 1.0 0 0 0.0 108.0 111.0 0.0 0.0 0 0.0 2 4 0 0.3 0.3 0 #001 An-/Abfahrt Transporter/Pkw (Warenanlieferung) Fahrverkehr 0.5 0 0 0.0 92.0 98.0 0.0 0.0 0 0.0 0 4 0 0.2 0.2 0 #002 Lkw Rangieren (Warenanlieferung) Fahrverkehr 1.0 0 0 0.0 84.2 87.2 0.0 0.0 0 0.0 1 2 0 60.0 60.0 0 #003 Lkw Kühlaggregat (Warenanlieferung) Fahrverkehr 4.0 0 0 0.0 97.0 97.0 0.0 0.0 0 0.0 0 1 0 0.0 15.0 0 #004 An-/Abfahrt Lkw (Papier und Pappe) Fahrverkehr 1.0 0 0 0.0 108.0 105.0 0.0 0.0 0 0.0 2 0 0 0.1 0.0 0 #005 Dach Einhausung Anlieferungszone Gebäudeabstrahlung 5.0 0 0 0.0 73.2 73.2 0.0 0.0 0 80.0 0 0 0 780.0 180.0 1 0 #006 Südfassade Einhausung Anlieferungszone Gebäudeabstrahlung 5.0 3 0 0.0 72.9 72.9 0.0 0.0 0 75.0 0 0 0 780.0 180.0 1 0 #007 Westfassade Öffnung Einhausung Anlieferungszone Gebäudeabstrahlung 5.0 3 0 0.0 88.0 88.0 0.0 0.0 0 25.0 0 0 0 780.0 180.0 2 0 #008 Containerwechsel (Papier und Pappe) Be- und Entladevorgänge 1.0 0 0 0.0 97.8 97.8 0.0 0.0 0 0.0 1 0 0 60.0 0.0 0 #009 Stellplätze 1 bis 9 Parkplatz 0.5 0 0 0.0 80.4 80.4 0.0 0.0 0 9.0 0 0 0 780.0 180.0 0 #010 Stellplätze 10 bis 21 Parkplatz 0.5 0 0 0.0 81.7 81.7 0.0 0.0 0 12.0 0 0 0 780.0 180.0 0 #011 Stellplätze 22 bis 33 Parkplatz 0.5 0 0 0.0 81.7 81.7 0.0 0.0 0 12.0 0 0 0 780.0 180.0 0 #012 Stellplätze 34 bis 47 Parkplatz 0.5 0 0 0.0 82.4 82.4 0.0 0.0 0 14.0 0 0 0 780.0 180.0 0 #013 Stellplätze 48 bis 61 Parkplatz 0.5 0 0 0.0 82.4 82.4 0.0 0.0 0 14.0 0 0 0 780.0 180.0 0 #014 Stellplätze 62 bis 68 Parkplatz 0.5 0 0 0.0 79.4 79.4 0.0 0.0 0 7.0 0 0 0 780.0 180.0 0 #015 Stellplätze 69 bis 73 Parkplatz 0.5 0 0 0.0 77.9 77.9 0.0 0.0 0 5.0 0 0 0 780.0 180.0 0 #016 Stellplätze 74 bis 86 Parkplatz 0.5 0 0 0.0 82.0 82.0 0.0 0.0 0 13.0 0 0 0 780.0 180.0 0 #017 An-/Abfahrt Pkw (Kunden) Fahrverkehr 0.5 0 0 0.0 120.7 114.3 0.0 0.0 0 0.0 735 170 0 0.9 0.9 0 #018 Einkaufswagendepot Stationäre Quellen 0.5 A 0 0 0.0 104.9 98.5 0.0 0.0 0 0.0 1950 450 0 60.0 60.0 0 #019 Schneckenverdichter Stationäre Quellen 2.0 0 0 0.0 70.5 70.5 0.0 0.0 0 0.0 0 0 0 780.0 180.0 0 #020 Rückkühler / Verflüssiger Stationäre Quellen 1.5 D 0 0 0.0 80.0 80.0 0.0 0.0 0 0.0 0 0 0 780.0 180.0 0 #021 Kamin Heizungsanlage Stationäre Quellen 2.0 D 0 0 0.0 70.0 70.0 0.0 0.0 0 0.0 0 0 0 780.0 180.0 0 #022 Zuluft Lüftungsanlage Stationäre Quellen 2.0 D 0 0 0.0 75.0 75.0 0.0 0.0 0 0.0 0 0 0 780.0 180.0 0 #023 Fortluft Lüftungsanlage Stationäre Quellen 2.0 D 0 0 0.0 75.0 75.0 0.0 0.0 0 0.0 0 0 0 780.0 180.0 0 #024 Lkw (Betriebsbremse) Spitzenpegel 1.0 0 0 0.0 110.0 110.0 0.0 0.0 0 0.0 0 0 0 540.0 420.0 1 #025 Parkplatz (Kofferraum schließen) Spitzenpegel 0.5 0 0 0.0 99.5 99.5 0.0 0.0 0 0.0 0 0 0 540.0 420.0 1 #026 Parkplatz (Kofferraum schließen) Spitzenpegel 0.5 0 0 0.0 99.5 99.5 0.0 0.0 0 0.0 0 0 0 540.0 420.0 1 #027 Pkw (beschleunigte Abfahrt) Spitzenpegel 0.5 0 0 0.0 93.0 93.0 0.0 0.0 0 0.0 0 0 0 540.0 420.0 1 #028 Einkaufswagendepot Spitzenpegel 0.5 A 0 0 0.0 106.0 106.0 0.0 0.0 0 0.0 0 0 0 540.0 420.0 1 #029 Schneckenverdichter Spitzenpegel 2.0 0 0 0.0 87.2 87.2 0.0 0.0 0 0.0 0 0 0 540.0 420.0 1 #030 Containerwechsel Spitzenpegel 1.0 0 0 0.0 123.0 123.0 0.0 0.0 0 0.0 0 0 0 540.0 420.0 1 #031 Transporter (beschleunigte Abfahrt) Spitzenpegel 0.5 0 0 0.0 93.0 93.0 0.0 0.0 0 0.0 0 0 0 780.0 180.0 1 Nachtzeit Nr. Kommentar Gruppe hq [m] KO KT KI [db] [db] [db] #001 An-/Abfahrt Transporter/Pkw (Warenanlieferung) Fahrverkehr 0.5 0 0 0.0 98.0 0.0 0 0.0 4 0 0 0 #020 Rückkühler / Verflüssiger Stationäre Quellen 1.5 D 0 0 0.0 70.0-10.0 0 0.0 0 0 60 0 #021 Kamin Heizungsanlage Stationäre Quellen 2.0 D 0 0 0.0 70.0 0.0 0 0.0 0 0 60 0 #022 Zuluft Lüftungsanlage Stationäre Quellen 2.0 D 0 0 0.0 65.0-10.0 0 0.0 0 0 60 0 #023 Fortluft Lüftungsanlage Stationäre Quellen 2.0 D 0 0 0.0 65.0-10.0 0 0.0 0 0 60 0 #031 Transporter (beschleunigte Abfahrt) Spitzenpegel 0.5 0 0 0.0 93.0 0.0 0 0.0 0 0 60 1 Lw/LmE N [db(a)] num. Add. [db] Bez. Abst. [m] Messfl. [m²] Anz. Anz. N MM [db] Einw.T N [min] Rw ID ST Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 4 von 18

B Grafisches Emissionskataster Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 5 von 18

Planinhalt: Lageplan Geobasis NRW 2015 Maßstab: siehe Plan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Hinweis: Bei den dargestellten Quell-Nummern ist zu beachten, dass einzelne von ihnen nicht dargestellt werden, wenn diese nahe bei- oder übereinander liegen. Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 6 von 18

C Dokumentation der Immissionsberechnung Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 7 von 18

Legende Legende Immissionsberechnung TA Lärm/Berechnungen gemäß DIN ISO 9613-2 Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern. Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe LAT db(a) Schalldruckpegel der Emissionsquelle am Immissionspunkt. Je nach Berechnungsart ist LAT mit oder ohne Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen angegeben. D0 db Raumwinkelmaß D_Omega DT db Korrekturwert für die Einwirkzeit im Verhältnis zum Beurteilungszeitraum +RT db Zuschlag für Tageszeiten erhöhter Empfindlichkeit MM db Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt. KT/KI db Zuschlag für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit Cmet db Meteorologie-Korrektur-Faktor; Größe abhängig von der Lage des Immissionsortes zur Emissionsquelle und der Hauptwindrichtung in dem jeweiligen Gebiet d(p) m Horizontaler (projizierter) Abstand der Emissionsquelle zum Emissionsort. Bei Berechnungen mit Geländeberücksichtigung = Strecke zwischen Emissionsquelle und Immissionsort. DI db Richtwirkungsmaß Abar db Die Dämpfung aufgrund von Abschirmung Adiv db Die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Aatm db Die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption Agr db Die Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts Refl.Ant. db Reflexionsanteil an senkrechten Oberflächen und Decken bzw. Wänden Lw/LmE db(a) Schallleistungspegel der Quelle Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 8 von 18

Berechnungen für den Tageszeitraum (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,T in db(a) Höhe des IO in m IP1-1/ Whs Rohdewaldstraße 19, West, 1.OG 52,8 5 IP1-2/ Whs Rohdewaldstraße 19, Nord, 1.OG 53,2 5 IP2-1/ Whs Moltkestraße 14, West, 2.OG 54,6 7 IP2-2/ Whs Moltkestraße 14, Süd, 2.OG 54,3 7 IP3/ geplantes Wohnhaus 1, West, 2.OG 54,0 7 IP4/ geplantes Wohnhaus 2, West, 2.OG 53,5 7 IP5/ geplantes Wohnhaus 3, West, 2.OG 54,4 7 Der maßgebliche Immissionsort im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, ist im vorliegenden Fall der Immissionsort IP2-1, bezogen auf den Beurteilungszeitraum Tag. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen ist hier eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes am ehesten zu erwarten 39. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsort aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. 39 Da Immissionsrichtwerte gebietsabhängig festgelegt sind, kann eine Überschreitung auch am ehesten an einem Ort zu erwarten sein, der weiter entfernt als andere Einwirkungsorte liegt. Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 9 von 18

IP2-1/ Whs Moltkestraße 14, West, 2.OG Nr. Kommentar Gruppe LAT D0 DT +RT MM KT/KI Cmet [db(a)] [db] [db] [db] [db] [db] [db] #001 An-/Abfahrt Lkw (Warenanlieferung) Fahrverkehr 30.0 3.0 33 5 0 0.0 0.2 104.2 0 0.8 51.4 0.5 2.9 5.7 108.0 111.0 #001 An-/Abfahrt Transporter/Pkw (Warenanlieferung) Fahrverkehr 15.2 3.0 34 5 0 0.0 0.3 104.3 0 0.8 51.4 0.5 3.0-9.6 92.0 98.0 #002 Lkw Rangieren (Warenanlieferung) Fahrverkehr 23.8 3.0 9 5 0 0.0 0.5 101.6 0 5.2 51.1 0.4 3.3 5.2 84.2 87.2 #003 Lkw Kühlaggregat (Warenanlieferung) Fahrverkehr 28.8 3.0 18 6 0 0.0-103.2 0 5.0 51.3 0.4 2.7 - - 97.0 #004 An-/Abfahrt Lkw (Papier und Pappe) Fahrverkehr 5.1 3.0 42-0 0.0 0.4 90.4 0 10.0 50.1 0.3 3.2-6.2 108.0 - #005 Dach Einhausung Anlieferungszone Gebäudeabstrahlung 14.8 3.0 0 2 0 0.0 0 99.6 0 9.4 51.0 0.3 2.5-73.2 73.2 #006 Südfassade Einhausung Anlieferungszone Gebäudeabstrahlung 15.9 6.0 0 2 0 0.0 0.1 105.3 0 16.1 51.5 0.2 2.9 14.7 72.9 72.9 #007 Westfassade Öffnung Einhausung Anlieferungszone Gebäudeabstrahlung 27.9 6.0 0 2 0 0.0 0.1 103.3 0 13.0 51.3 0.4 2.9-88.0 88.0 #008 Containerwechsel (Papier und Pappe) Be- und Entladevorgänge 23.0 3.0 12-0 0.0 0.1 82.8 0 13.1 49.4 0.4 2.8-97.8 - #009 Stellplätze 1 bis 9 Parkplatz 35.0 3.0 0 2 0 0.0 0 60.6 0 0.0 46.7 0.4 2.4-80.4 80.4 #010 Stellplätze 10 bis 21 Parkplatz 42.5 3.0 0 2 0 0.0 0 31.4 0 0.0 40.9 0.3 0.5 20.2 81.7 81.7 #011 Stellplätze 22 bis 33 Parkplatz 46.2 3.0 0 2 0 0.0 0 23.5 0 0.7 38.4 0.2 0.0 25.9 81.7 81.7 #012 Stellplätze 34 bis 47 Parkplatz 40.3 3.0 0 2 0 0.0 0 43.9 0 0.0 43.9 0.3 1.5 16.9 82.4 82.4 #013 Stellplätze 48 bis 61 Parkplatz 37.2 3.0 0 2 0 0.0 0 58.5 0 0.0 46.3 0.4 2.3 10.1 82.4 82.4 #014 Stellplätze 62 bis 68 Parkplatz 22.0 3.0 0 2 0 0.0 0 60.6 0 11.5 46.6 0.2 2.5-1.8 79.4 79.4 #015 Stellplätze 69 bis 73 Parkplatz 19.2 3.0 0 2 0 0.0 0.3 85.1 0 9.5 49.6 0.3 3.1-0.3 77.9 77.9 #016 Stellplätze 74 bis 86 Parkplatz 34.0 3.0 0 2 0 0.0 0.1 73.8 0 0.4 48.4 0.5 2.9 16.3 82.0 82.0 #017 An-/Abfahrt Pkw (Kunden) Fahrverkehr 50.7 3.0 27 2 0 0.0 0 79.9 0 0.2 49.1 0.2 0.7 41.1 120.7 114.3 #018 Einkaufswagendepot Stationäre Quellen 49.2 3.0 9 2 0 0.0 0 47.3 0 4.3 44.5 0.1 1.1 39.7 104.9 98.5 #019 Schneckenverdichter Stationäre Quellen 12.4 3.0 0 2 0 0.0 0 79.0 0 11.4 49.0 0.2 2.4-70.5 70.5 #020 Rückkühler / Verflüssiger Stationäre Quellen 31.1 3.0 0 2 0 0.0 0 102.9 0 2.1 51.3 0.2 1.9 26.1 80.0 80.0 #021 Kamin Heizungsanlage Stationäre Quellen 32.0 2.7 0 2 0 0.0 0 37.9 0 0.0 42.6 0.1 0.0-70.0 70.0 #022 Zuluft Lüftungsanlage Stationäre Quellen 34.0 2.8 0 2 0 0.0 0 54.4 0 0.0 45.7 0.1 0.0 6.6 75.0 75.0 #023 Fortluft Lüftungsanlage Stationäre Quellen 26.6 2.9 0 2 0 0.0 0 88.0 0 2.0 49.9 0.2 1.2-75.0 75.0 #024 Lkw (Betriebsbremse) Spitzenpegel 53.9 3.0-0 0 0 0.0 0.5 105.0 0 3.4 51.4 0.2 3.3 47.0 110.0 110.0 #025 Parkplatz (Kofferraum schließen) Spitzenpegel 64.7 3.0-0 0 0 0.0 0 24.8 0 0.0 38.9 0.0 0.0 61.0 99.5 99.5 #026 Parkplatz (Kofferraum schließen) Spitzenpegel 38.2 3.0-0 0 0 0.0 0.4 92.8 0 9.0 50.4 0.2 3.2-99.5 99.5 #027 Pkw (beschleunigte Abfahrt) Spitzenpegel 43.0 3.0-0 0 0 0.0 0.1 77.3 0 0.0 48.8 0.1 2.8-93.0 93.0 #028 Einkaufswagendepot Spitzenpegel 58.6 3.0-0 0 0 0.0 0 46.7 0 4.1 44.4 0.1 1.1 48.6 106.0 106.0 #029 Schneckenverdichter Spitzenpegel 26.4 3.0-0 0 0 0.0 0 77.3 0 11.3 48.8 0.1 2.4-87.2 87.2 #030 Containerwechsel Spitzenpegel 60.4 3.0-0 0 0 0.0 0 81.7 0 12.1 49.2 0.2 2.8-123.0 123.0 #031 Transporter (beschleunigte Abfahrt) Spitzenpegel 42.5 3.0 0 0 0 0.0 0.3 88.8 0 0.0 50.0 0.2 3.1-93.0 93.0 Sum 54.6 d(p) [m] DI [db] Abar [db] Adiv [db] Aatm [db] Agr [db] Refl. Ant. [db] Lw/Lm E T [db(a)] Lw/Lm E RZ [db(a)] Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 10 von 18

Berechnungen für den Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,N in db(a) Höhe des IO in m IP1-1/ Whs Rohdewaldstraße 19, West, 1.OG 32,4 5 IP1-2/ Whs Rohdewaldstraße 19, Nord, 1.OG 38,4 5 IP2-1/ Whs Moltkestraße 14, West, 2.OG 31,4 7 IP2-2/ Whs Moltkestraße 14, Süd, 2.OG 33,0 7 IP3/ geplantes Wohnhaus 1, West, 2.OG 37,1 7 IP4/ geplantes Wohnhaus 2, West, 2.OG 35,9 7 IP5/ geplantes Wohnhaus 3, West, 2.OG 37,6 7 Der maßgebliche Immissionsort im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, ist im vorliegenden Fall der Immissionsort IP1-2, bezogen auf den Beurteilungszeitraum Nacht. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen ist hier eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes am ehesten zu erwarten 40. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsort aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. 40 Da Immissionsrichtwerte gebietsabhängig festgelegt sind, kann eine Überschreitung auch am ehesten an einem Ort zu erwarten sein, der weiter entfernt als andere Einwirkungsorte liegt. Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 11 von 18

IP1-2/ Whs Rohdewaldstraße 19, Nord, 1.OG Nr. Kommentar Gruppe LAT D0 DT MM KT/KI Cmet [db(a)] [db] [db] [db] [db] [db] #001 An-/Abfahrt Transporter/Pkw (Warenanlieferung) Fahrverkehr 27.2 3.0 25 0 0 0 32.2 0 3.0 41.1 0.2 1.1 15.8 98.0 #020 Rückkühler / Verflüssiger Stationäre Quellen 37.9 1.9 0 0 0 0 14.1 0 0.0 34.0 0.0 0.0 8.4 70.0 #021 Kamin Heizungsanlage Stationäre Quellen 17.4 3.0 0 0 0 0 80.0 0 5.0 49.1 0.2 1.3-70.0 #022 Zuluft Lüftungsanlage Stationäre Quellen 17.6 2.9 0 0 0 0 62.3 0 6.0 46.9 0.1 0.1 14.3 65.0 #023 Fortluft Lüftungsanlage Stationäre Quellen 22.4 2.6 0 0 0 0 29.5 0 4.8 40.4 0.1 0.0 2.6 65.0 #031 Transporter (beschleunigte Abfahrt) Spitzenpegel 42.5 3.0 0 0 0 0.1 58.6 0 4.6 46.4 0.1 2.7 32.0 93.0 Sum 38.4 d(p) [m] DI [db] Abar [db] Adiv [db] Aatm [db] Agr [db] Refl. Ant. [db] Lw/LmE N [db(a)] Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 12 von 18

D Immissionspläne Beim Vergleich von Schallimmissionsplänen mit den an den Immissionsorten ermittelten Beurteilungspegeln ist Folgendes zu beachten: Als Immissionsort außerhalb von Gebäuden gilt allgemein die Position 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109. Dementsprechend werden die Schallreflexionen am eigenen Gebäude nicht berücksichtigt. Die so berechneten Beurteilungspegel werden tabellarisch angegeben. Bei der Berechnung der Schallimmissionspläne werden Schallreflexionen an Gebäuden generell mit berücksichtigt, sodass unmittelbar vor den Gebäuden gegenüber den Gebäudelärmkarten um bis zu 3 db höhere Immissionspegel dargestellt werden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit den Beurteilungspegeln, die mit den entsprechenden Immissionsrichtwerten zu vergleichen sind. Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 13 von 18

-35 db(a) >35-40 db(a) >40-45 db(a) >45-50 db(a) >50-55 db(a) >55-60 db(a) >60-65 db(a) >65-70 db(a) >70-75 db(a) >75-80 db(a) >80-180 db(a) Planinhalt: Lageplan Geobasis NRW 2015 Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr), Höhe des Immissionsrasters 5 m über Gelände Maßstab: siehe Plan Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 14 von 18

-35 db(a) >35-40 db(a) >40-45 db(a) >45-50 db(a) >50-55 db(a) >55-60 db(a) >60-65 db(a) >65-70 db(a) >70-75 db(a) >75-80 db(a) >80-180 db(a) Planinhalt: Lageplan Geobasis NRW 2015 Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr), Höhe des Immissionsrasters 5 m über Gelände Maßstab: siehe Plan Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 15 von 18

E Lagepläne Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 16 von 18

Planinhalt: Lageplan Kommentar: Übersichtslageplan Geobasis NRW 2015 Maßstab: siehe Plan Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 17 von 18

Planinhalt: Lageplan Kommentar: Lageplan mit Darstellung des Vorhabens Geobasis NRW 2015 Maßstab: siehe Plan Gutachten-Nr.: 03 1098 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für einen Aldi-Markt in Steinfurt Seite 18 von 18