Freibetrag für investierte Gewinne ( 10 EStG 1988)

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Transkript:

Freibetrag für investierte Gewinne ( 10 EStG 1988) Begutachtungsentwurf zum EStR 2000- Wartungserlass*) Dr. Martin Atzmüller, BMF Die Präsentation enthält den Stand des Versendungsentwurfs, der sich nicht mit dem endgültigen Stand decken muss.

Rechtspolitisches Anliegen (Eigenkapital)Stärkung der Klein- und Mittelbetriebe + Investitionsbegünstigung Instrumente zur Eigenkapitalstärkung im EStG: - ( 11 - Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses bis 2003) - 11a Begünstigte Besteuerung für nicht entnommenen Gewinne - > Nur für Bilanzierer -> Nicht für Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit (VfGH-Beschwerde anhängig) 2

Voraussetzungen - Einkommensteuerpflichtige (natürliche Personen) - Einnahmen-Ausgaben-Rechner -> Nicht bei: Vollpauschalierung (zb Gastwirte/Lebensmittelpauschalierung) -> Ausschluss bei Pauschalierung? - Nur bei Vorhandensein eines (laufenden) Gewinnes 3

Voraussetzungen Natürliche Personen, die den Gewinn eines Betriebes gemäß 4 Abs. 3 ermitteln, Vorhandensein eines Betriebes --> Stets bei betrieblichen Einkünften oder --> nur, wenn auch ein Betrieb (Rz 409 EStR) vorhanden ist? Ausschluss zb für > Ärzte mit Sonderklassegebühren ( 22 Z 1 lit a letzter Satz)? > Gesellschafter-Geschäftsführer ( 22 Z 2 zweiter Teilstrich)? 4

Begünstigte Wirtschaftsgüter Anlageninvestitionen Körperliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermöges mit betriebsgewöhnlicher ND von mindestens vier Jahren -> Verwendung in Betriebsstätte im EU/EWR- Raum -> Keine Verwendung außerhalb EU/EWR- Raum auf Grund entgeltlicher Überlassung 5

Begünstigte Wirtschaftsgüter Wertpapierinvestitionen WP im Sinne des 14 Abs. 5 Z 4 EStG 1988 (Deckung Abfertigungsrückstellung) -> Widmung für Anlagevermögen über mind. vier Jahre -> im Umfang der Widmung notwendiges BV -> WP mit Laufzeit von weniger als vier Jahren ungeeignet -> Ersatzbeschaffung möglich ( Übertragung des Freibetrages ) 6

Anschaffung/Herstellung Geltendmachung nur im Jahr der Anschaffung/Herstellung Kein Freibetrag von Teilherstellungskosten/ Teilanschaffungskosten Nachträgliche Anschaffungskosten: Einbeziehung in FB des Anschaffungsjahres möglich -> RND von weniger als vier Jahren unschädlich Vorauszahlungen Kein FB, da keine Anschaffung 7

Ausschlüsse Gebäude -> Herstellungsaufwand auf Gebäude -> Superädifikate -> Mieterinvestitionen -> begünstigt bleiben: selbständige Wirtschaftsgüter 8

Ausschlüsse PKW/Kombi -> begünstigt bleiben: Fahrschulfahrzeuge und Taxis -> Abgrenzung nach der VO BGBl II Nr. 193/2002 Luftfahrzeuge GWG, wenn sofort abgesetzt 9

Ausschlüsse Gebrauchte WG -> Vorführfahrzeuge sind gebraucht -> Ausstellungsstücke sind ungebraucht -> Hergestellte Wirtschaftsgüter (75% der Herstellungskosten betreffen ungebrauchte Bestandteile und Eigenleistung) 10

Ausschlüsse Beherrschender Einfluss Wirtschaftsgüter, die von einem Unternehmen erworben wurden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht. FFB -> Inanspruchnahme Frascati-FFB und Auftragsforschungsfreibetrag schädlich -> Inanspruchnahme Forschungsprämie nach 108c schädlich (keine Doppelförderung) 11

Vierjährige Mindestnutzungsdauer Maßgebend ist ND für AfA Maßgebend sind Verhältnisse bei Anschaffung oder Herstellung -> Nachträgliche Verkürzungen der ND (zb erhöhter Nutzungseinsatz) bleiben ohne Auswirkung -> Nachträgliche Korrekturen der ND (Betriebsprüfung): -> Nachträgliche Erhöhung (auf vier Jahre): ermöglicht FB -> Nachträgliche Verminderung (auf unter vier Jahre): Streichung nur wenn ND willkürlich festgelegt wurde. 12

Betriebsstätte im Inland oder EU/EWR-Raum A) Eigennutzung -> Funktionelle Zuordnung zur inländischen Betriebsstätte, (Einsatzlenkung, Leistungserbringung für Betriebsstätte im Inland EU/EWR-Raum) -> Verbringung in Nicht-EWR-Raum unschädlich, wenn bloß vorübergehender Auslandseinsatz von nicht mehr als zwölf Monaten 13

Betriebsstätte im Inland oder EU/EWR-Raum B) Fremdnutzung Wirtschaftsgüter, die auf Grund einer entgeltlichen Überlassung überwiegend außerhalb des EU/EWR-Raumes eingesetzt werden gelten nicht als in einer Betriebsstätte im EU/EWR-Raum verwendet. -> Maßgebend ist der Einsatz des Nutzenden (Mieter, Pächter, Leasingnehmer) -> Überwiegen: maßgebend ist Verhältnis ND zum zeitlichen Ausmaß des ausl. Nutzungseinsatzes -> nicht ortsfest eingesetzte WG (zb LKWs): funktionelle Zuordnung maßgebend 14

Höhe des Freibetrages Drei Parameter 1. 10% des laufenden Gewinnes (ohne Veräußerungsgewinn,Übergangsgewinn) inklusive endbesteuerungsfähiger Kapitalerträge 2. 100.000 - maximaler FB (Deckel) 3. Anschaffungs/Herstellungskosten begünstigter WG (Anlagen, Wertpapiere) -> nicht einzubeziehen: WG, die der Ersatzbeschaffung für WP dienen -> Zuordnung des Freibetrages erfolgt in der Beilage 15

Ausweis in der Steuererklärung, Beilage Formalvoraussetzungen: -> Eintragung des FB in vorgesehener Kennzahl der Erklärung -> Berichtigung bis zur Rechtskraft möglich -> Aufnahme der WG (Anlagegüter, Wertpapiere) in Erklärungsbeilage -> WP werden durch Aufnahme (Widmung) notwendiges BV -> Zuordnungswahlrecht 16

Behaltefrist, Nachversteuerung FB-begünstigte WG müssen vier Jahre ab Anschaffung/Herstellung (Behaltefrist) im BV gehalten werden. Schädlich ist vor Ablauf der Behaltefrist: -> Ausscheiden aus BV [zb Verkauf außerhalb einer (Teil)Betriebsübertragung, Entnahme, Untergang ohne höherer Gewalt] -> Verbringung in ausländische Betriebsstätte (ausgenommen vorübergehender Einsatz von nicht mehr als zwölf Monate) Bei körperlichen WG immer, bei Wertpapieren nur, wenn keine Ersatzbeschaffung innerhalb desselben (Wirtschafts)Jahres erfolgt. 17

Behaltefrist, Nachversteuerung Unschädlich ist vor Ablauf der Behaltefrist: -> Ausscheiden durch höhere Gewalt -> Ausscheiden durch behördlichen Eingriff (zb Enteignung) -> Ausscheiden zur Vermeidung eines nachweisbar unmittelbar drohenden behördl. Eingriffs (analog 12 Abs. 5) -> Ausscheiden im Zug einer (Teil)Betriebsübertragung -> Ausscheiden im Zug einer Umgründung (Art III, IV oder V) -> Vorübergehender Nutzungseinsatz in ausländischer Betriebsstätte -> Wechsel der Gewinnermittlung 18

Behaltefrist läuft von Tag zu Tag. Beginn: Folgetag nach Anschaffung/Herstellung Ende: Vier Jahre nach Beginn des Fristenlaufs Beispiel: Anschaffung Maschine am 12.5.2007. Wird die Maschine am a) 10.5.2011 b) 14.5.2011 verkauft. Die Behaltefrist beginnt am 13.5.2007 und endet am 12.5.2011. Im Fall a) hat eine Nachversteuerung des FFB im Jahr 2011 zu erfolgen, im Fall b nicht. 19

Ersatzbeschaffung Nur bei Ausscheiden (Verbringen) von Wertpapieren möglich Ersatzbeschaffung durch begünstigte Anlagegüter oder WP möglich, die im selben WJ angeschafft (hergestellt) werden. Ersatzbeschaffung ist zwingend vorzunehmen -> bei angeschafften/hergestellten begünstigten körperlichen WG immer (kein Wahlrecht) -> bei angeschafften WP, wenn sie für Ersatzbeschaffung gewidmet (Wahlrecht hins. der Behandlung als Betriebsvermögen) Ersatzbeschaffung ist in Beilage zur Steuererklärung auszuweisen 20

Ersatzbeschaffung Ersatzbeschaffung unterdrückt Nachversteuerung -> im Umfang der Ersatzbeschaffung keine Einbeziehung in Bemessungsgrundlage für FB des Jahres der Ersatzbeschaffung Beispiel: Im Jahr 2007 angeschaffte Wertpapiere (AK 10.000, FB in Anspruch genommen) werden 2008 verkauft. Im Jahr 2008 wird eine (begünstigt) Maschinen um a) 8.000 b) 12.000 angeschafft. Im Fall a) unterbleibt in Höhe von 8.000 eine Nachversteuerung des FB aus 2007, der Rest des FB aus 2007 ist nachzuversteuern. Im Fall b) unterbleibt die Nachversteuerung des FB aus 2007 zur Gänze, Für 2.000 kann 2008 ein FB in Anspruch genommen werden. 21

Ersatzbeschaffung Fortsetzung des Fristenlaufs Beim ersatzbeschafften WG ist Fristenlauf des ausgeschiedenen Wertpapiers auf Lauf der Behaltefrist anzurechnen. a) Ersatzbeschaffung zeitlich nach Ausscheiden des WPs: -> Ursprgl. Frist (WP) verlängert sich um die Lücke Beispiel: WP-Anschaffung 1.3.2007, Verkauf 1.2.2008, Ersatzbeschaffung 1.11.2008 Fristende für ersatzbeschafftes WG: 1.3.2011 + 8 Monate (Lücke) = 1.11.2011 22

Ersatzbeschaffung Fortsetzung des Fristenlaufs b) Ersatzbeschaffung zeitlich vor Ausscheiden des WPs: -> Ursprgl. Frist (WP) wird fortgesetzt Beispiel: WP-Anschaffung 1.3.2007, Verkauf 1.11.2008, Ersatzbeschaffung 1.2.2008 Fristende für ersatzbeschafftes WG: 1.3.2011 Für den Fristenlauf des ersatzbeschafften WG gilt somit: Ersatzbeschafftes WG setzt ursprünglichen Fristenlauf fort, Lücken im Bestand verlängern den Fristenlauf, Überlappungszeiträume verkürzen ihn nicht. 23

Betriebsübertragung a) Betriebsübertragung mit Übertragung des FB-begünstigten WGs -> Nachversteuerungsverpflichtung geht auf Rechts- nachfolger über -> Nachversteuerung bei diesem nur, wenn er schädliche Maßnahme ohne Ersatzbeschaffung setzt b) Betriebsübertragung ohne Übertragung des FB-begünstigten WGs -> Nachversteuerungsverpflichtung verbleibt beim Übergeber Betriebsaufgabe vor Ablauf der Behaltefrist Nachversteuerung Wechsel der Gewinnermittlung unschädlich 24

Mitunternehmerschaften Bei Mitunternehmerschaften mit E-A-Rechnung können die Mitunternehmer einen FB in Anspruch nehmen für -> Investitionen im BV (der MU, anteilig) und -> Investitionen im Sonderbetriebsvermögen A) MU-Anteil (E-A-R) gehört nicht zum BV eines E-A-Rechners (zb privat gehalten Beteiligung): -> Berücksichtigung des FB beim Gewinnanteil (MU-Ergebnis) -> Voraussetzung: Beteiligter muss (laufenden) Gewinn erzielen -> Investitionen im BV (anteilig) sowie im jeweiligen Sonder-BV -> 100.000 (Höchstbetrag) wird nach Gewinnbeteiligung aliqotiert 25

Mitunternehmerschaften B) MU-Anteil (E-A-R) gehört zum BV eines E-A-Rechners: -> Berücksichtigung des FB beim Einzelunternehmerergebnis -> Voraussetzung: Einzelunternehmer muss (unter Berücksichtigung des MU-Ergebnisses) laufenden Gewinn erzielen -> Investitionen im BV (Einzelunternehmen), BV (MU, anteilig) und Sonder- BV (MU) 26