Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung am Leben in der Gemeinde

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Transkript:

Rechtliche Grundlagen Sozialgesetzbuch (SGB IX) Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch ( ), um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern

Rechtliche Grundlagen Landesrahmenvertrag für M-V nach 79 Abs. 1 SGB XII für stationäre und teilstationäre Einrichtungen Auszug aus der Präambel Die Leistungen der Sozialhilfe sollen den Leistungsberechtigten soweit wie möglich zur Selbsthilfe befähigen und ihm die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft sowie die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen

Rechtliche Grundlagen Leistungs- und Prüfungsvereinbarung gem. 75 Abs. 3 Nr. 1 und 3 SGB XII für vollstationäre Einrichtungen II. Ziel der Leistungen gem. LRV M-V: Die Eingliederung in die Gesellschaft sowie Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wird sichergestellt

am Leben in der Gemeinde Fragestellungen Wie lässt sich die Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung am Leben in der Gemeinde verwirklichen? Wie kann die Teilhabe der Bewohner eines Wohnheims für Erwachsene mit geistigen Behinderungen am Leben in der Gemeinde gefördert werden?

am Leben in der Gemeinde Leben in der Gemeinde Die Gemeinde ist neben der Familie eine der wichtigsten Grundformen der Gesellschaft Gemeinde wird in dieser Hinsicht nicht als Verwaltungseinheit betrachtet, sondern als soziales Gebilde / soziale Gruppe und als ein Wir-Raum, einem Raum, in dem Menschen sich einem konkreten Wir zugehörig fühlen

Leben in Nachbarschaften Nachbarschaft ist die Lebendigkeit des Sozialraums (Klaus Dörner) Nachbarschaftliche Beziehungen sind wichtig für die Teilhabe in der Gemeinde. Sie können helfen, Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen abzubauen Eine gelingende Nachbarschaft ist eine örtliche Gemeinschaft, in der man sich kennt, sich trifft, Gedanken, Gefühle und Informationen mitteilt, sich gegenseitig hilft und gemeinsam aktiv wird.

Ausgangsbedingungen Die Begegnung mit Behinderungen löst bei vielen nicht behinderten Menschen tief verwurzelte Ängste und Abwehrgefühle aus Diese Ängste und Abwehrgefühle stehen im Gegensatz zu den gesellschaftlich gültigen Anti-Diskriminierungs- Normen Das bedingt Verhaltensunsicherheiten, die als unangenehm erlebt werden und tendenziell zur Vermeidung von Begegnungen führen

am Leben in der Gemeinde Ausgangsbedingungen Die meisten der nicht behinderten Menschen haben keine Gelegenheit, ihre Ängste gegenüber Menschen mit geistiger Behinderung abzubauen, da sie ihnen zu wenig begegnen Daher begünstigen Einrichtungen, die Begegnungen zwischen nicht behinderten und geistig behinderten Menschen verhindern, die bereits dargestellten Ängste, Abwehrgefühle und Verhaltensunsicherheiten

Ausgangsbedingungen Die wichtigste Bedingung für Teilnahme von Menschen mit geistiger Behinderung am Leben in der Gemeinde ist, dass die nichtbehinderte Bevölkerung die Bereitschaft zeigt, behinderte Menschen als gleichberechtigte Bürger und Nachbarn zu akzeptieren

Handlungsbedarf und -möglichkeiten des Wohnheims in Altefähr Begegnungen der Bewohner mit anderen Mitgliedern der Gemeinde ermöglichen und fördern Das Bewusstsein in der Gemeinde für Menschen mit geistiger Behinderung bilden mit dem Ziel, Ablehnung, gesellschaftliche Ausgrenzung und Stigmatisierung zu überwinden

Begegnungen ermöglichen und fördern Beteiligung an Festen der Gemeinde, z. B. mit einem eigenen Stand am Heringsfest in Altefähr und am Adventsmarkt Ermutigen der Bewohner, Freizeitangebote in der Gemeinde zu nutzen Begegnungsräume und-anlässe für die Bewohner und Nachbarn des Wohnheims und andere Bürger in der Gemeinde schaffen, z. B. offenes Sommerfest auf dem Gelände des Wohnheims

Bewusstsein bilden Öffentlichkeitsarbeit stärken, z. B. durch Nutzung von gemeindeorientierten Medien ( Der Fährmann ) Informationsveranstaltungen für Nachbarn und andere Bürger in der Gemeinde (z. B. Gesprächsabende) durchführen

Beides müssen wir tun: Menschen mit Handicaps in ihrem Selbstbewusstsein, in ihren Teilnahme- und Mitsprachemöglichkeiten stärken - und gleichzeitig unser eigenes Interesse und Verantwortungsgefühl (Richard von Weizsäcker)