wertkreis Gütersloh ggmbh Berufliche Bildung und Integrationsassistenz zeigen neue Wege der Werkstätten auf

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Transkript:

wertkreis Gütersloh ggmbh Berufliche Bildung und Integrationsassistenz zeigen neue Wege der Werkstätten auf

Inhalt: 1. Der wertkreis Gütersloh in Stichworten 2. Rechtliche Grundlagen 3. Teilhabe am Arbeitsleben im wertkreis Gütersloh Berufliche Bildung Berufliche Teilhabe Berufliche Inklusion

1. Der wertkreis Gütersloh in Stichworten

1. wertkreis Gütersloh in Stichworten wertkreis Gütersloh Das sind wir Seit 1962 setzen wir uns für Menschen mit Behinderung ein. Damals wurden 10 Mitarbeiter in einer Tagesstätte betreut. Heute arbeiten bei wertkreis Gütersloh rund 2.100 Mitarbeiter/-innen in Brockhagen, Gütersloh, Halle/Westf., Rheda-Wiedenbrück und Rietberg. Davon sind 1.460 Menschen mit Behinderung. Wir erreichen mit unseren Angeboten für Kinder, mit unseren Wohneinrichtungen und Werkstätten sowie einem Altenzentrum rd. 2500 Menschen im Kreisgebiet. Seit 1989 sind wir eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Unsere Gesellschafter sind der Kreis Gütersloh mit 74 Prozent der Gesellschafteranteile und die Lebenshilfe Kreisvereinigung Gütersloh e.v., die 26 Prozent der Gesellschafteranteile hält. Wir sind Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. Die Bilanzsumme beträgt rd. 45 Mio. Euro (2011).

1. wertkreis Gütersloh in Stichworten wertkreis Gütersloh Ziel und Vision Selbstbestimmung und Teilhabe das ist unser Ziel Selbstbestimmt leben und gleichberechtigt sein das wollen Menschen mit Behinderung und Menschen mit Pflegebedarf. Dafür setzen wir uns auch als Träger der Alten- und Behindertenhilfe ein. Inklusion das ist unsere Vision Zu wertkreis Gütersloh gehören das integrative Hotel Flussbett, der Bioland-Hof Kiebitzhof. In diesen Integrationsunternehmen arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung zusammen. Unser Altenzentrum Wiepeldoorn steht für Kompetenz in der Pflege und für ein Leben in familiärer Atmosphäre. In diesen Unternehmen sind wir unserer Vision von Inklusion schon sehr nah.

2. Rechtliche Grundlagen 136 SGB IX (1) Die WfbM ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können 1. eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und 2. zu ermöglichen, ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wieder zugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiter zu entwickeln Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen. Sie verfügt über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst. Zum Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen gehören ausgelagerte Plätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die ausgelagerten Arbeitsplätze werden zum Zwecke des Übergangs und als dauerhaft ausgelagerte Plätze angeboten.

2. Rechtliche Grundlagen UN Behindertenrechtskonvention Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Die Vertragsstaaten anerkennen das Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf Arbeit und das Recht auf die Möglichkeit den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen haben. Die Vertragsstaaten vereinbaren: Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung zu verbieten (Auswahl-, Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen etc.) Chancengleichheit und gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit, sichere, gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt, sowie Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim Erhalt und der Beibehaltung des Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg zu fördern (Auszug aus der UN-Behindertenrechtskonvention)

3.1 Beruflichen Bildung Aktuell : 200 Teilnehmer/innen Menschen mit einem geistigen Handicap: 100 Menschen mit einem psychischen Handicap: 100

3.1 Beruflichen Bildung 1. Wir sind eine Brücke zum allgemeinen Arbeitsmarkt 2011 20 Praktika (z.b. Gerry Weber, Kreishauskantine, Offener Ganztag, Treffpunkt Pflege) 60 Praktika in Integrationsfirmen - und gruppen (Großewinkelmann, Fischerfertigungstechnik) 80 wertkreis ggmbh 2012 27 Praktika (z.b. Schulkantine, Abbruchunternehmen Reichel) 20 Praktika in Integrationsfirmen (z.b. Großewinkelmann, Flussbett) 35 Praktika wertkreis ggmbh Zielvereinbarung mit der Bundesagentur:25 Teilnehmer/50 Betriebspraktika in 2011/2012 2.Wir qualifizieren individuell und ermöglichen allen Personen eine optimale Teilhabe am Arbeitsleben. Die Vermittlungsquote liegt momentan bei 10 % außerhalb der Werkstatt.

3.1 Beruflichen Bildung Ermittlung der Stärken für das Berufsleben durch eine standardisierte Methode (KODE) die Personale Kompetenz die Fachlich Methodische Kompetenz die Aktivitäts und Handlungskompetenz die Sozial - Kommunikative Kompetenz Zielvereinbarungen werden zwei Mal im Eingangsverfahren und jeweils zwei Mal im Folgejahr im Dialog gesetzt. (mit Selbst und Fremdeinschätzung)

Berufliche Inklusion Erfahrungen in der Arbeitswelt KODE Berufliche Bildung FiLB Weiterbildung Qualifizierung

3.2 Berufliche Teilhabe Arbeitsplätze für Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen an den Standorten in Gütersloh Halle/ Westfalen Rheda-Wiedenbrück Rietberg Steinhagen Das Leistungsspektrum der Werkstätten umfasst folgende Tätigkeiten: Metall- und Elektromontagen, Verpackungen, Konfektionieren, Metall-, Blech-, und Holzverarbeitung, Wäschereinigung, EDV, Druckerei, Garten- und Landschaftsbau, ökologische Landwirtschaft, Gemüsegärtnerei nach Biolandrichtlinien, Obst- und Gemüseverarbeitung und veredlung, Bäckerei und Hauswirtschaft

3.3 Berufliche Inklusion Integrationsarbeitsplätze im wertkreis Gütersloh Integrationsarbeitsplätze mit Werkstattstatus 75 Integrationsarbeitsplätze in Integrationsfirmen/-abteilungen 80 Praktikumsplätze in Integrationsgruppen (BBB und AB) 21 Gesamt: 176 = 10 %

3.3 Berufliche Inklusion Bewerberauswahl und Qualifizierung in den Integrationsgruppen Seit 2010 werden offene Stellen in Integrationsgruppen und wertkreis-intern (WfbM- Status) beschrieben und über eine Stellenausschreibung (mit Stellenprofil) den Mitarbeitenden zugänglich gemacht Kontaktaufnahme über zuständigen Sozialdienst mit Formular Bewerberprofil Bewerberauswahlgespräch Konzept für abgelehnte BewerberInnen Langzeit-Praktika mindestens 6 Wochen und bis zu 3 Monate

3.3 Berufliche Inklusion Bewerberauswahl und Qualifizierung in den Integrationsgruppen: immer 1 Anleiter vor Ort, praxisnahe Qualifizierung (vormachen/nachmachen/selber machen/selber kontrollieren) 1 mal pro Woche Sozialpädagogische Begleitung/ 1 Stunde vor Ort Regelmäßige Reflektionsgespräche bzgl. Übergangsmöglichkeiten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Aufnahme in Übergangsgruppe = Meldung an den LWL/ IFD

3.3 Berufliche Inklusion Beratung und Begleitung beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt: Perspektive Übernahme erwächst in der Regel nach langfristig erfolgreicher Kennenlernphase (6-12 Monate Integrationsarbeitsplatz) Integrationsassistenz und Integrationsfachdienst beraten den Mitarbeiter mit Behinderung Finanzielle Vor- und Nachteile (Rente, Einkommen, Besteuerung etc.) Rechte & Pflichten als Arbeitnehmer/und insbesondere bei Vorliegen einer Schwerbehinderung (Überstunden, Sonderurlaub) Soziales Umfeld (durch Wegfall von ehemaligen Kollegen, sozialpädagogischer Betreuung der WfbM und Wohnheim)

3.3 Berufliche Inklusion Beratung und Begleitung beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt: Integrationsassistenz und Integrationsfachdienst beraten Arbeitgeber Arbeitsplatzgestaltung, ggf. behindertengerechte Ausstattung über Fachdienst IFD Fördermöglichkeiten durch das Integrationsamt LWL (Aktion 5/ Einstellungsprämie und laufende Leistungen, Übergang plus) und der Agentur für Arbeit (Eingliederungszuschuss) Rechte & Pflichten (Gestaltung Arbeitsvertrag, Entlohnung, Kündigungsschutz etc.) Sozialpädagogische Betreuung über Integrationsfachdienst ist weiterhin gegeben