Literatur. Einführung: Das Recht. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil 1. Teil Einführung. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka

Ähnliche Dokumente
Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil

[1] Dr. Jacoby IPR Einführung I. 1. Def. Internationales Privatrecht?

Einführung in die Grundbegriffe des öffentlichen Rechts LV

Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht

Hauptsächliche praktische Bedeutung der Unterscheidung

eine Auffrischung Alfred B. ZECHLING

Wozu dient Recht? Verhaltensregeln

Abkürzungsverzeichnis...XIII

Allgemeines Zivilrecht

Einführung in das Bürgerliche Recht

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Allgemeine Fragen

Einführung in das bürgerliche Recht

Recht (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ Feininger) / /

1 Wirtschafts- und Rechtsordnung S Wirtschafts- und Rechtsordnung 1

Die folgenden Übersichten stellen nur einen Überblick dar und ersetzen kein Lehrbuch. 1. Grundlegendes

Recht, Sitte und Moral

Wortauslegung. Folien 2. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Interpretation: (Auslegung) Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka SS 2011

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Fakultät Wirtschaft und Recht Studiengang Immobilienwirtschaft

Notwendigkeit einer Rechtsordnung

A. Grundlagen. I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht. II. Das BGB im Überblick

1 Einleitung. SchuldR AT Grundwissen 1. A. Ziel dieses Skriptums

Teil I: Grundlagen der Sozialverwaltung

1. Teil: Grundlagen. I. Wesen des Rechts

Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege. - HR Nord - Hildesheim

A. Grundlagen. I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht. II. Das BGB im Überblick

Verträge mit. Partnern. ausländischen. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April 2015.

Internationales Privatrecht Allgemeine Lehren

Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG

Grundlagen des Bürgerlichen Rechts

Grundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012. Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13

Verwaltungsrecht I. Wintersemester 2015/16. Einführung. 1. Vorlesung. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: )

Internationales Privatrecht. Einheit 1: Überblick

1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

Übung Bürgerliches Recht SS 2016

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Einleitende Hinweise zu diesem Buch... VII. Abkürzungsverzeichnis...XV

Rechtswissenschaftliches Institut. Verwaltung Verwaltungsrecht

Grundzüge der Rechtslehre (V ) Übersicht

Gliederungen des positiven Rechts

Folien 8. Fristen und Termine. Fristenberechnung. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka

Einführung in die. 7. Vorlesung

Fakultät Lehrstühle/Professuren Prof. Dr. Rossi Downloads AG GK ÖR II (Teil 1) VerwR Allgemeine Materialien

Der Mensch ( natürliche Person) ist rechtsfähig, solange er lebt. II. Eine Mehrheit von Personen kann als solche rechte und Pflichte haben..

Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 1. Grundlagen der Rechtsordnung

Grundlagen, Teil 2. von Eckart Stets. SE Informatik und Recht 29. April 2009

3. Rechtsquellen Nach Art. 2 EGBG ist Gesetz jede Rechtsnorm ; (P): was bedeutet das?

1. Der Begriff des Rechts eine erste zarte Annäherung

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Einleitung und Problemaufriss... 1

Recht und andere gesellschaftliche Systeme oder Normengefüge

SchiedsamtsZeitung 72. Jahrgang 2001, Heft 06 Online-Archiv Seite Organ des BDS. Zum unberechtigten Parken auf einem Privatparkplatz

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I VORLESUNG ÖFFENTLICHES RECHT I

Urteil = Sachentscheidung Beschluss

BGB Allgemeiner Teil

Deutsches Staatsrecht

Verfassung und Grundrechte

Univ.-Prof. Dr. Klaus Lüdicke. Grundfragen des Kirchenrechts und der Kirchenverfassung

Arbeitsmaterialien. Gesetzestext: BGB (DTV). Hans-Joachim Musielak, Grundkurs BGB, 6. Auflage, München 1999.

Der Verwaltungsakt. Rechtsanwältin Christiane Müller

Sicherheitstagung 2010

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Allgemeines Zivilrecht

Einführung in das portugiesische Recht

Rechtssubjekte. Bürgerliches Vermögensrecht I. Die natürliche Person II. Die natürliche Person I. Die juristische Person I. Die juristische Person II

Vorlesung Gesetzliche Schuldverhältnisse / Schadenersatzrecht WS 2016/2017

BGB Allgemeiner Teil

Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XIII

Inhalt. Verzeichnis der Übersichten 12. Teil I Grundlagen der Sozialverwaltung

Einführung ins Recht. Skript: Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit im Überblick

Rechtssubjekte. Sonderformen außerhalb BGB: Aktiengesellschaften (AktG) Kommanditgesellschaften auf Aktien (AktG) Eingetragene Genossenschaften

Anlage zur SPO Modulübersicht und Leistungspunktetabelle zu 41 Absatz 7

WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN WIRTSCHAFTSINFORMATIK WIRTSCHAFTSRECHT

Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht)

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen

EU-Erbrechtsverordnung. Law Days St. Gallen 2016

Nichterfüllungsschaden

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Internationales Privatrecht

Art. 55 ZGB. Die Organe sind berufen, dem Willen der juristischen Person Ausdruck zu geben.

Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten

Voraussetzungen für das Studium im Schwerpunktbereich 1 Wirtschaft und Unternehmen

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 3 Ehewirkung

Wiederholung. 1. Was ist der Unterschied von Eigentum und Besitz?

Einführung in das österreichische Recht

Modul IV Ermessen. verlangt (fehlende Tatbestandsbestimmtheit).

Was haben ArbeitsmedizinerInnen beim Impfen aus rechtlicher Sicht zu beachten?

Zertifikatslehrgang Recht für Mediziner

Definitionsversuche zum Begriff Recht

Prof. Dr. Christoph Gröpl Staatsrecht I Universität des Saarlandes

Klausurfragestellungen im Öffentlichen Recht

Die Scheidung im brasilianisch-deutschen Rechtsverkehr vor und nach dem Inkrafttreten der Rom III-VO

V. Rechtsetzung der Europäischen Gemeinschaften. - Stufen des Gemeinschaftsrechts. zukünftig: geschriebene Verfassung?

Gesellschaftsrecht (für Wirtschaftswissenschaftler) Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2011/12

Inhaltsübersicht. 1. Abschnitt Grundlagen des Familienrechts. 1. Kapitel Grundbegriffe. 2. Kapitel Familie in Gesellschaft und Recht

Die Kodifikation des Tierschutzrechts

Recht Wesen Beispiel Objektives Recht

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen

Lernziele Einführung ins Recht

4. Einheit. Subsidiarität des Verwendungsanspruchs im dreipersonalen Verhältnis

Folien 9. Grundzüge des Sachenrechts. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka

Inhaltsverzeichnis. Die Grundrechte

Folien 10. Grundzüge des Schuldrechts. Schuldverhältnis. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka

Transkript:

VO Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil 1. Teil Einführung Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka 1 Literatur Koziol/Welser, Grundriss bürgerliches Recht I, 14. Auflage, AT Mader, Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil, 8. Auflage (Orac Skriptum) Schwimann, Bürgerliches Recht für Anfänger, 10. Auflage (Orac Skriptum) Gruber/Graf, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 10. Auflage (Orac Skriptum) P. Bydlinski, Bürgerliches Recht I: AT 6. Auflage und Dullinger, Bürgerliches Recht II: Schuldrecht AT, 4. Auflage 2 Einführung: Das Recht Recht als Ordnung menschlichen Zusammenlebens Recht im objektiven Sinn Recht im subjektiven Sinn 3 1

Recht im objektiven Sinn Gesamtheit von Normen, die Zusammenleben von Menschen durch Verhaltenspflichten und Befugnisse regeln und mit staatlicher Zwangsgewalt durchsetzbar sind z.b. Strafe, Exekution Recht im objektiven Sinn 4 Abgrenzung von Sitte und Moral Sitte: Laufend geübte, nach außen hin erkennbareverhaltensweisen nicht unbedingt rechtlich beachtlich Moral: Billigung oder Missbilligung eines Verhaltens aufgrund des Gewissens manchmal weitergehend als Rechtsordnung 5 Recht im subjektiven Sinn Unterscheide: Subjektive Rechte dem Einzelnen von der Rechtsordnung verliehene Befugnis, das von ihr umschriebene Verhalten anderer unter Zuhilfenahme staatlicher Zwangsgewalt durchzusetzen 6 2

Einteilung der subjektiven Rechte Persönlichkeitsrechte Familienrechte Vermögensrechte: dingliche Rechte Immaterialgüterrechte Forderungsrechte Erbrecht 7 Einteilung nach dem Inhalt der Befugnis bzw der Dispositionsmöglichkeit Herrschaftsrechte Gestaltungsrechte Ansprüche/Forderungsrechte Übertragbare Rechte Nicht übertragbare/ höchstpersönliche Rechte 8 Rechtsdurchsetzung Subjektive Rechte sind grundsätzlich vor Gericht zu verfolgen: 1. Instanz: Bezirksgericht 2. Instanz: Landesgericht 1. Instanz: LG 3. Instanz: Oberster Gerichtshof 2. Instanz: OLG 3. Instanz: OGH Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz: Verwaltungsgerichte des Bundes (Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzgericht) oder Landesverwaltungsgerichte 2. Instanz: VwGH, VfGH (bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen) 9 3

Rechtsdurchsetzung Nur in Ausnahmefällen gilt anderes siehe 19 ABGB Notwehr Notstand ( 1306a ABGB) Zurückbehaltungsrecht ( 471 ABGB) Privatpfändung ( 1321 ABGB) 10 Materielles und formelles Recht Materielles Recht: Inhaltliche Vorschriften der das Zusammenleben regelnden Ordnung Formelles Recht: Regelungen über das Verfahren zur Rechtsdurchsetzung 11 Internationales Privatrecht IPRG: Sachverhalte mit Auslandsbezug Welches Recht kommt zur Anwendung? Verweisung auf materielles Recht/gesamte Rechtsordnung Bsp.: Tod eines Franzosen, der seit 20 Jahren in Ö lebt; hat eine Liegenschaft in Frankreich. Gewöhnlicher Aufenthalt in Ö Verlassenschaftsabhandlung in Ö nach ö Recht (Art 4 EuErbVO) 12 4

IPR der Europäischen Union Rom I: Vertragliche Schuldverhältnisse Rom II: Außervertragliche Schuldverhältnisse Rom III: Trennung von Ehen 13 Zwingendes und dispositives Recht Zwingendes Recht: Durch autonome Rechtsgestaltung (va Verträge) nicht abdingbar Dispositives Recht: Lässt abweichende privatautonome Rechtsgestaltung zu Sinn? Ergänzung unvollständigerverträge Auslegung indiziert Richtigkeitsgewähr 14 Entstehung von Recht Primär: Gesetzgebung durch Bundesgesetzgeber (Nationalrat & Bundesrat) Landesgesetzgeber (Landtage) Anm.: Im Rahmen der Europäischen Union geschaffenes Gemeinschaftsrecht gilt teilweise unmittelbar in Österreich! 15 5

Stufenbau der Rechtsordnung Grundlegende Prinzipien ( Bausteine ) der Verfassung Europarecht (primäres und sekundäres) Verfassungsgesetze (auch LandesverfassungsG) Einfache Gesetze Verordnungen Einzelfallentscheidungen: Urteile/Beschlüsse/Bescheide 16 Gewaltenteilung Gesetzgebung (Legislative) Vollziehung (Exekutive) Rechtsprechung (Judikative) 17 Der Rechtssatz Rechtssatz: Sollenssätze/Geltungsanordnung = Tatbestand + Rechtsfolge Tatbestand: Summe aller juristischen Tatsachen, die verwirklicht sein müssen, damit die Rechtsfolge eintritt. Rechtsfolge: Ansprüche oder Pflichten als Konsequenz des tatbestandmäßigenverhaltens. 18 6

Beispiel 1320 Satz 1 ABGB: Wird jemand durch ein Tier beschädigt (Tatbestand), so ist derjenige dafür verantwortlich (Rechtsfolge), der es [ ] zu verwahren vernachlässigt hat. Tatbestand: Schädigung durch ein Tier Rechtsfolge: Haftung des Verwahrers 19 Juristische Tatsachen Juristisch relevante Fakten können in unterschiedlicher Form in Erscheinung treten: Handlungen Unterlassungen Rechtmäßiges und rechtswidriges Verhalten Eigenschaften einer Person Rechtliche Verhältnisse 20 Tatbestandliche Begriffe Allg. verwendete Begriffe Fachbegriffe Erfahrungsbegriffe Wertbegriffe Rechtsbegriffe Legaldefinitionen 21 7

Beispiele 879 (1) ABGB: Ein Vertrag der gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. Gute Sitten : Wertbegriff 40 ABGB: Unter Familie werden die Stammeltern und ihre Nachkommen verstanden. Familie: Allgemeinbegriff, vom Gesetz präzisiert Rechtsbegriff 22 Rechtsanwendung Subsumtion des Sachverhalts (= konkrete Lebenssituation) unter den Tatbestand: Tatbestand (Obersatz) Sachverhalt (Untersatz) Rechtsfolge (Conclusio) Feststellung, dass der Sachverhalt die Merkmale eines Tatbestands erfüllt. 23 Beispiel Tatbestand: 1328a: Wer rechtswidrig und schuldhaft in die Privatsphäre eines Menschen eingreift oder Umstände aus der Privatsphäre eines Menschen offenbart oder verwertet Rechtsfolge: hat ihm den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Sachverhalt: Moritz macht in einem Bekleidungsgeschäft heimlich Fotos der Witwe Bolte in der Umkleidekabine. 24 8

Beispiel Das Umkleiden in der Kabine eines Kleidungsgeschäftes gehört zur Privatsphäre der Witwe Bolte. Indem Moritz gegen ihren Willen Fotos von ihr macht, greift er in diese Sphäre ein. SUBSUMTION 25 9