VO Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil 1. Teil Einführung Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka 1 Literatur Koziol/Welser, Grundriss bürgerliches Recht I, 14. Auflage, AT Mader, Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil, 8. Auflage (Orac Skriptum) Schwimann, Bürgerliches Recht für Anfänger, 10. Auflage (Orac Skriptum) Gruber/Graf, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 10. Auflage (Orac Skriptum) P. Bydlinski, Bürgerliches Recht I: AT 6. Auflage und Dullinger, Bürgerliches Recht II: Schuldrecht AT, 4. Auflage 2 Einführung: Das Recht Recht als Ordnung menschlichen Zusammenlebens Recht im objektiven Sinn Recht im subjektiven Sinn 3 1
Recht im objektiven Sinn Gesamtheit von Normen, die Zusammenleben von Menschen durch Verhaltenspflichten und Befugnisse regeln und mit staatlicher Zwangsgewalt durchsetzbar sind z.b. Strafe, Exekution Recht im objektiven Sinn 4 Abgrenzung von Sitte und Moral Sitte: Laufend geübte, nach außen hin erkennbareverhaltensweisen nicht unbedingt rechtlich beachtlich Moral: Billigung oder Missbilligung eines Verhaltens aufgrund des Gewissens manchmal weitergehend als Rechtsordnung 5 Recht im subjektiven Sinn Unterscheide: Subjektive Rechte dem Einzelnen von der Rechtsordnung verliehene Befugnis, das von ihr umschriebene Verhalten anderer unter Zuhilfenahme staatlicher Zwangsgewalt durchzusetzen 6 2
Einteilung der subjektiven Rechte Persönlichkeitsrechte Familienrechte Vermögensrechte: dingliche Rechte Immaterialgüterrechte Forderungsrechte Erbrecht 7 Einteilung nach dem Inhalt der Befugnis bzw der Dispositionsmöglichkeit Herrschaftsrechte Gestaltungsrechte Ansprüche/Forderungsrechte Übertragbare Rechte Nicht übertragbare/ höchstpersönliche Rechte 8 Rechtsdurchsetzung Subjektive Rechte sind grundsätzlich vor Gericht zu verfolgen: 1. Instanz: Bezirksgericht 2. Instanz: Landesgericht 1. Instanz: LG 3. Instanz: Oberster Gerichtshof 2. Instanz: OLG 3. Instanz: OGH Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz: Verwaltungsgerichte des Bundes (Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzgericht) oder Landesverwaltungsgerichte 2. Instanz: VwGH, VfGH (bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen) 9 3
Rechtsdurchsetzung Nur in Ausnahmefällen gilt anderes siehe 19 ABGB Notwehr Notstand ( 1306a ABGB) Zurückbehaltungsrecht ( 471 ABGB) Privatpfändung ( 1321 ABGB) 10 Materielles und formelles Recht Materielles Recht: Inhaltliche Vorschriften der das Zusammenleben regelnden Ordnung Formelles Recht: Regelungen über das Verfahren zur Rechtsdurchsetzung 11 Internationales Privatrecht IPRG: Sachverhalte mit Auslandsbezug Welches Recht kommt zur Anwendung? Verweisung auf materielles Recht/gesamte Rechtsordnung Bsp.: Tod eines Franzosen, der seit 20 Jahren in Ö lebt; hat eine Liegenschaft in Frankreich. Gewöhnlicher Aufenthalt in Ö Verlassenschaftsabhandlung in Ö nach ö Recht (Art 4 EuErbVO) 12 4
IPR der Europäischen Union Rom I: Vertragliche Schuldverhältnisse Rom II: Außervertragliche Schuldverhältnisse Rom III: Trennung von Ehen 13 Zwingendes und dispositives Recht Zwingendes Recht: Durch autonome Rechtsgestaltung (va Verträge) nicht abdingbar Dispositives Recht: Lässt abweichende privatautonome Rechtsgestaltung zu Sinn? Ergänzung unvollständigerverträge Auslegung indiziert Richtigkeitsgewähr 14 Entstehung von Recht Primär: Gesetzgebung durch Bundesgesetzgeber (Nationalrat & Bundesrat) Landesgesetzgeber (Landtage) Anm.: Im Rahmen der Europäischen Union geschaffenes Gemeinschaftsrecht gilt teilweise unmittelbar in Österreich! 15 5
Stufenbau der Rechtsordnung Grundlegende Prinzipien ( Bausteine ) der Verfassung Europarecht (primäres und sekundäres) Verfassungsgesetze (auch LandesverfassungsG) Einfache Gesetze Verordnungen Einzelfallentscheidungen: Urteile/Beschlüsse/Bescheide 16 Gewaltenteilung Gesetzgebung (Legislative) Vollziehung (Exekutive) Rechtsprechung (Judikative) 17 Der Rechtssatz Rechtssatz: Sollenssätze/Geltungsanordnung = Tatbestand + Rechtsfolge Tatbestand: Summe aller juristischen Tatsachen, die verwirklicht sein müssen, damit die Rechtsfolge eintritt. Rechtsfolge: Ansprüche oder Pflichten als Konsequenz des tatbestandmäßigenverhaltens. 18 6
Beispiel 1320 Satz 1 ABGB: Wird jemand durch ein Tier beschädigt (Tatbestand), so ist derjenige dafür verantwortlich (Rechtsfolge), der es [ ] zu verwahren vernachlässigt hat. Tatbestand: Schädigung durch ein Tier Rechtsfolge: Haftung des Verwahrers 19 Juristische Tatsachen Juristisch relevante Fakten können in unterschiedlicher Form in Erscheinung treten: Handlungen Unterlassungen Rechtmäßiges und rechtswidriges Verhalten Eigenschaften einer Person Rechtliche Verhältnisse 20 Tatbestandliche Begriffe Allg. verwendete Begriffe Fachbegriffe Erfahrungsbegriffe Wertbegriffe Rechtsbegriffe Legaldefinitionen 21 7
Beispiele 879 (1) ABGB: Ein Vertrag der gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. Gute Sitten : Wertbegriff 40 ABGB: Unter Familie werden die Stammeltern und ihre Nachkommen verstanden. Familie: Allgemeinbegriff, vom Gesetz präzisiert Rechtsbegriff 22 Rechtsanwendung Subsumtion des Sachverhalts (= konkrete Lebenssituation) unter den Tatbestand: Tatbestand (Obersatz) Sachverhalt (Untersatz) Rechtsfolge (Conclusio) Feststellung, dass der Sachverhalt die Merkmale eines Tatbestands erfüllt. 23 Beispiel Tatbestand: 1328a: Wer rechtswidrig und schuldhaft in die Privatsphäre eines Menschen eingreift oder Umstände aus der Privatsphäre eines Menschen offenbart oder verwertet Rechtsfolge: hat ihm den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Sachverhalt: Moritz macht in einem Bekleidungsgeschäft heimlich Fotos der Witwe Bolte in der Umkleidekabine. 24 8
Beispiel Das Umkleiden in der Kabine eines Kleidungsgeschäftes gehört zur Privatsphäre der Witwe Bolte. Indem Moritz gegen ihren Willen Fotos von ihr macht, greift er in diese Sphäre ein. SUBSUMTION 25 9