Vergaberecht. Umfangreiche Neuregelungen Nikolausseminar RA Dr. Jörg Klingmann 1

Ähnliche Dokumente
Az.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht

Vergabe öffentlicher Aufträge

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen

Inhaltsverzeichnis. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012

Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus?

Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Neuerungen in NRW

Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. J. Schäfer-Sack Bergheim,

Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren

Energietag Roth. Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm. Roth, 22. Juli 2009

DAS NEUE VERGABERECHT

Rechtliche Grundlagen des Vergaberechts

Bevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand?

BMWi, I B Dezember 2015

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte?

Handkommentar zur VOB. Teile A und B, Rechtsschutz im Vergabeverfahren

e121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Stand April 2016 Vergabestelle:

Qualität fängt bei der Ausschreibung an. Vergaberecht in der Schulverpflegung

Vergaberecht 2011 News und Fristen

Unterstützung bei der Vergabe & Ausschreibung

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung

Rechtssichere Vergabe bei Planung, Bau und Gründung Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte 13./14. April 2010, Augsburg

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42

Wettbewerblicher Dialog Absendung an EU-Amtsblatt am Einreichungstermin. Ort siehe Vergabestelle. Raum Zuschlagsfrist endet am

wir möchten Sie über die Änderung der Zuständigkeit für Vergabenachprüfungsverfahren in der Landesdirektion Sachsen informieren.

Schnelleinstieg Vergaberecht

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

1. Überblick über die Regelungsstruktur - europäische und deutsche Vorschriften zur Auftragsvergabe

Rechtliche Anforderungen an die Vergabe von Energiespar-Contracting- Aufträgen

Vergabeverfahren. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April Harald Müller

Grundlagen des Vergaberechts. Thomas Ferber

Landesfeuerwehrschule BW: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Manfred Hafner: Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen

211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU Einheitliche Fassung)

GPA-Mitteilung Bau 3/2001

Vergabe-Leitfaden. Inhaltsübersicht. Stand: Allgemeine Erläuterungen 2

Vergabevorschriften und ihre Anwendung

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen

Bekanntmachung einer Öffentlichen Ausschreibung nach 12 Abs. 1 VOB/A

Vergabe von Rettungsdienstleistungen

Inhaltsübersicht. Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Bearbeiterverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII. A. Formulare zum Vergaberecht

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A

Das neue Vergaberecht

Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist

Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte. Herbert Kempf Finanzministerium Baden-Württemberg

Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG

LANGUAGE: NO_DOC_EXT: SOFTWARE VERSION: 9.1.8

Der Regierungsentwurf eines neuen Vergaberechts als Vollzug EU-rechtlicher Vorgaben

Dr. Fridhelm Marx Reform des Vergaberechts 2016

Ausschreibung & Vergabe

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Ausschreibung öffentlicher Aufträge

121 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung

Checkliste Verwaltungskontrolle Vergabe

Beratungs- und a hnlichen Unterstu tzungsleistungen

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Christian-Albrechts-Universität, Kiel

Deutschland-Dorfen: Bau von Sporthallen 2015/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag

Einkauf von Liefer- und Dienstleistungen unter Beachtung der e-vergabe

Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am folgende Vergabeordnung beschlossen.

BAW Baugrundseminar. Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung von Baugrundaufschlüssen. Gründungsgutachten. BDir Wolfgang Feist WSD Mitte

Ausschreibung öffentlicher Aufträge

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

Rechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung. Betrieb - Erneuerung - Vergabe

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

Freiberufliche Bodenkunde

Tele Columbus AG. Ausschreibung der Abschlussprüfung des Tele Columbus Konzerns

L 2110 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots - VOL)

Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Verhandlungsverfahren

Rudolf Weyand. Nationale Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A 2009

Kurzüberblick Vergabeverfahren für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Rechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg

Vergabeverfahren Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2014 ; Angebotsschreiben

Informationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ( 97 ff GWB in der seit 1. Januar 1999 geltenden Fassung)

b) Unterteilung in Lose (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden): Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.

MERKBLATT. Rechtsschutz für Bieter Checkliste für Nachprüfungsanträge und Beispiel für eine Rüge

Korruptionsgefahr bei der Auftragsvergabe. Workshop 3. Oliver Schubert, Stand: Juni 2014 Folie 1. kundenfreundlich

VERGABEBEKANNTMACHUNG (UNTER EU-SCHWELLENWERT)

VOB/A VOL/A VOF. Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte

Übersicht über die Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen. Interreg V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein

1. Muss die Gemeinde ein Vergabeverfahren durchführen?

Bekanntmachung einer Öffentlichen Ausschreibung nach 12 Abs. 1 VOB/A

Fristen bei Vergabeverfahren. Thomas J. Ferber, Juli 2010,

I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B

Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit)

MERKBLATT. Richtig ausschreiben. Checkliste für öffentliche Auftraggeber

Deutschland-Mainz: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2015/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Vergabeverfahren zwischen der Stadt Siegburg und der Stadt Lohmar

Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Offizielle Bezeichnung: Nationale Identifikationsnummer: 2

Nr. Unregelmäßigkeit Empfohlene Korrektur 1 Verstoß gegen die

Die Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts vom

Die neuen Schwellenwerte ab 2012

35. Reutlinger Insolvenz-Forum Vergabeverfahren und Insolvenzrecht - eine Übersicht über die Schnittstellen

2. Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, 22 Abs. 1 SVHV i. V. m. VOL/A 1. Abschnitt.

Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts

Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

HKW MÜHLHAUSEN Erw. biolog. Stufe 6. BA Umbau Gebläsehaus 02 Projekt-Nr: I Vergabeeinheit VE: 112,113,115,303,306,315,316,319,348,392,394

Die wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern

Öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom /2, - im Einvernehmen mit MI, MF, MS, MK -

Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts

Transkript:

Vergaberecht Umfangreiche Neuregelungen 2016 Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 1

Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte Bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte findet traditionell Haushaltsrecht Anwendung. Über entsprechende Verweise in der Bundeshaushaltsordnung sowie in den Landeshaushaltsverordnungen finden die 1. Abschnitte der Vergabe- und Vertragsordnungen für Liefer-, Bau- und Dienstleistungen Anwendung: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A, Abschnitt 1: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen(VOL/A) Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A, Abschnitt 1: Basisparagraphen, Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen(VOB/A) Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 2

Schwellenwerte seit 01.01.2016 Liefer-und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern 418.000 Bauaufträge 5.225.000 Liefer-und Dienstleistungsaufträge für oberste, obere Bundesbehörden und vergleichbare Bundeseinrichtungen Liefer-und Dienstleistungsaufträge für alle anderen Auftraggeber 135.000 209.000 Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 3

Ausblick auf die künftigen Vergaberegeln unterhalb der Schwellenwerte: Unterschwellenvergabeordnung - UVgO Diskussionsentwurf BMWi vom 31.08.2016 mit 52 auf 26 Seiten Geltungsbereich: öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge, d. h. VOL/A wird dadurch ersetzt und fällt vollständig weg Im Einzelnen weitgehende Übernahme der Verfahrensregeln, die oberhalb der Schwellenwerte für die europaweite Auftragsvergabe gelten. Direktauftrag(ohne Durchführung Vergabeverfahren) bis 1.000,00 Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 4

Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 5

Wesentliche Verfahrensregelungen finden sich nun im GWB selbst Die wesentlichen Vorgaben zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Konzessionen - neben den Verfahrensarten etwa auch Vorgaben zur Leistungsbeschreibung, zur Bietereignung oder zu den Ausschlussgründen - im 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) direkt geregelt. Dies erklärt - jedenfalls zum Teil - den gewachsenen Umfang des GWB-Vergaberechts: Während das bisherige Vergaberecht im 4. Teil des GWB 45 Paragraphen umfasste, sind es nun 90 Paragraphen. Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 6

Neu ist etwa die Gleichrangigkeit von Offenem und Nichtoffenem Verfahren: Anders als bisher stehen Auftraggebern die beiden Verfahren gemäß 119 Abs. 2 GWB nach ihrer Wahl zur Verfügung. Ebenso wie in der neuen EU-Vergaberichtlinie soll gibt es auch im GWB selbst eine eigene Regelung dazu geben, unter welchen Voraussetzungen Änderungen laufender Verträge über öffentliche Aufträge die Ausschreibungspflicht nach sich ziehen ( 132 GWB). Wie in der Richtlinie gilt auch hier eine de Minimis-regel: Nach 132 Abs. 3 GWB ist die Beauftragung zusätzlicher Leistungen ohne weitere Begründung und ohne Neu-Ausschreibung zulässig, wenn die Mehrleistungen höchstens 10 % bzw. bei Bauaufträgen 15 % des Gesamtvolumens des Auftrags ausmachen und ihr Wert unterhalb des maßgeblichen Schwellenwerts liegt. Umfangreiche Regelungen zur In-house-Vergabe und interkommunalen Zusammenarbeit. Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 7

Mittelstandfreundliche Vergabe Gebot der Losaufteilung Anforderungen an Mindestjahresumsatz sind auf das Zweifache des Auftragswertes beschränkt (Ausnahmen bei besonderem Risiko) Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 8

Belange von Menschen mit Behinderung Leistungsbeschreibung/Technische Spezifikationen: Müssen unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit erstellt werden (Ausnahme ordnungsgemäß begründete Fälle) Mögliches Zuschlagskriterium: Design für alle Vorbehaltene Aufträge für Werkstätten mit behinderten Menschen möglich Elektronische Mittel im Vergabeverfahren: Sind möglichst so zu gestalten, dass niemand beim Zugang sowie bei der Nutzung beeinträchtigt wird. Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 9

Wirtschaftskriminalität wirksam bekämpfen Obligatorische Ausschlussgründe u.a. Korruption Geldwäsche Betrug Menschenhandel Neu: Nicht-Bezahlen von Steuern oder Sozialbeiträgen Fakultative Ausschlussgründe u.a. Verletzung der Vorgaben in Art. 18 Abs. 2 KlassRL Insolvenz schweres berufliches Fehlverhalten Fehlverhalten in Vergabeverfahren, Absprachen etc. Neu: wegen erheblicher Schlechtleistung in vorherigen Verfahren Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 10

Elektronische Kommunikation elektronische Durchführung von Vergabeverfahren, insb. elektronische Erstellung und Bereitstellung der Bekanntmachung und Vergabeunterlagen auf einer Vergabeplattform elektronische Kommunikation während des gesamten Verfahrens elektronische Angebotsabgabe elektronische Vorbereitung der Auftragserteilung (Zuschlag) Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 11

Ab Oktober 2018 (für Zentrale Beschaffungsstellen ab April 2018) werden dann die elektronische Angebotsabgabe und die komplette elektronische Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter - z.b. das Einreichen und die Beantwortung von Bieterfragen, das Nachfordern und Nachreichen von Nachweisen oder die Übermittelung ergänzender Informationen zum Vergabeverfahren- zur Pflicht. Die internen Prozesse innerhalb der Vergabestelle sind von der EU- Richtlinie nicht erfasst. Öffentliche Auftraggeber sind also weiterhin EU- Richtlinie nicht verpflichtet, die eingegangenen Angebote und Teilnahmeanträge automatisiert zu verarbeiten und auszuwerten, eine elektronische Vergabeakte zu führen oder behördenintern im Vergabeverfahren nur elektronisch zu kommunizieren. Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 12

Rechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte Primärrechtsschutz: Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer / Beschwerde zum Oberlandesgericht BW: Karlsruhe / OLG Karlsruhe RP: Mainz / OLG Koblenz Hessen: Darmstadt / OLG Frankfurt Sekundärrechtsschutz: Klage vor den Amts- und Landgerichten Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 13

Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte Primärrechtsschutz: Einstweilige Verfügung vor den Amts- und Landgerichten Sekundärrechtsschutz: Klage vor den Amts- und Landgerichten Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 14

Davon zu unterscheiden: verwaltungsinterne Prüfung von Handlungen und Entscheidungen des Auftraggebers: 21 VOB/A, Abschnitt 1, Nachprüfungsstellen In der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sind die Nachprüfungsstellen mit Anschrift anzugeben, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann. Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 15

Kommunalaufsichtsbehörde - Beanstandung rechtswidriger Entscheidungen, - Treffen geeigneter Anordnungen, - Aussetzung des Verfahrens, - Aufhebung einzelner Vergabeentscheidungen, - jeweils nach Maßgabe der landesrechtliche Vorschriften, - keine drittschützende Wirkung, -rechtswidrig erteilter Zuschlag ist dennoch wirksam und kann von den Bietern nicht angegriffen werden. Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 16

18 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B Streitigkeiten Entstehen bei Verträgen mit Behörden Meinungsverschiedenheiten, so soll der Auftragnehmer zunächst die der auftraggebenden Stelle unmittelbar vorgesetzte Stelle anrufen. Diese soll dem Auftragnehmer Gelegenheit zur mündlichen Aussprache geben und ihn möglichst innerhalb von 2 Monaten nach der Anrufung schriftlich bescheiden und dabei auf die Rechtsfolgen des Satzes 3 hinweisen. Die Entscheidung gilt als anerkannt, wenn der Auftragnehmer nicht innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Bescheides schriftlich Einspruch beim Auftraggeber erhebt und dieser ihn auf die Ausschlussfrist hingewiesen hat. Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 17

Anrufung der sogenannten VOB-Schlichtungsstelle = unmittelbar vorgesetzte Stelle, d.h. auch hier Kommunalaufsicht, aber wegen kommunaler Selbstverwaltung nur Rechtsaufsicht, nicht Fachaufsicht -fakultativ, d.h. Auftragnehmer kann auch gleich die staatlichen Gerichte anrufen - kaum praktische Bedeutung - keine Hemmung der Verjährungsfristen -meistens erfolglos und insbesondere in komplexen Fällen nicht geeignet Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 18

Beispielsfälle zur Frage der Ausschreibungspflicht und zum Vergabeverfahren Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 19

1. Die Gemeinde XY verkauft ein in ihrem Eigentum stehendes Grundstück an einen privaten Investor. Dieser beabsichtigt darauf die Errichtung eines Büround Gewerbekomplexes zur Vermietung an Dritte. Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 20

2. Die Gemeinde XY verkauft ein in ihrem Eigentum stehendes Grundstück an einen privaten Investor. Dieser beabsichtigt darauf die Errichtung eines Büround Gewerbekomplexes zur Vermietung an Dritte. Der Kaufvertrag enthält u. a. die Regelung, dass der Investor das Gebäude nach Entwurfsplänen herzustellen hat, die er dem Gemeinderat vor der Beurkundung präsentiert hatte und außerdem auf dem Grundstück mindestens 50 Stellplätze zu schaffen sind. Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 21

3. Die Gemeinde XY verkauft ein in ihrem Eigentum stehendes Grundstück an einen privaten Investor. Dieser beabsichtigt darauf die Errichtung eines Büround Gewerbekomplexes zur Vermietung an Dritte. Der Kaufvertrag enthält u. a. die Regelung, dass der Investor das Gebäude nach Entwurfsplänen herzustellen hat, die er dem Gemeinderat vor der Beurkundung präsentiert hatte und außerdem auf dem Grundstück mindestens 50 Stellplätze zu schaffen sind. Ferner ist im Kaufvertrag bereits geregelt, dass die Gemeinde bis zur Fertigstellung des Objekts die Option hat, das 3. und/oder 4. OG zur Unterbringung verschiedener Ämter sowie bis zu 40 der entstehenden Stellplätze anzumieten. Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 22

4. In der Stadt S sprudelt die Gewerbesteuer. Sie beabsichtigt auf einem in ihrem Eigentum stehenden Grundstück den Bau einer repräsentativen Realschule sowie einer davon ca. 50 m entfernt stehenden Sporthalle, welche außerhalb der Schulzeit auch durch die örtlichen Vereine genutzt werden soll. Die schlüsselfertige Bauleistung soll nun an einen GU vergeben werden. Die eingeholte Kostenschätzung liegt für das Schulgebäude bei 4,5 Mio. und für diehallebei3,8 Mio..UmnichtüberdenSchwellenwertvon5,25Mio. zu kommen werden beide Teile separat nach VOB/A national ausgeschrieben. Zulässig? Wie ist es, wenn nur ein Budget von 5 Mio. zur Verfügung steht und man sich daher entschließt, zunächst nur das Schulgebäude zu bauen und je nach Kassenlage die Sporthalle eventuell im nächsten oder übernächsten Jahr zu errichten? Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 23

5. Die Stadt XY schreibt die Errichtung eines neuen, ca. 2 km langen Radwegs zwischen zwei Stadtteilen aus. Der Auftrag beinhaltet entlang der parallel verlaufenden Straße die Errichtung eines Geländers. Hier hat sich der Gemeinderat u. a. aus gestalterischen Gründen für eine Ausführung aus Stahl mit grüner Lackierung entschieden. Bieter B. gibt ein Angebot ab und unterbreitet für das Geländer ein Nebenangebot. Darin schlägt er vor, das Geländer nicht zu lackieren, sondern in verzinkter Form zu montieren. Das sei was objektiv zutrifft länger haltbar und vermeide spätere Instandhaltungsaufwendungen für Neuanstriche. Außerdem ist der für das Nebenangebot angebotene Einheitspreis wesentlich geringer. Das Hauptangebot des Bieters B. liegt nach Submission preislich auf Rang 3. Wertet man allerdings das Nebenangebot liegt B. preislich vorne. Die Stadt will eigentlich am grünen Geländer festhalten, ist sich aber nicht sicher, ob sie rechtlich verpflichtet ist, das Nebenangebot zu beauftragen. Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 24

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Nikolausseminar 02.12.2016 - RA Dr. Jörg Klingmann 25