FAQ s zur Zusatzqualifikation Europaassistent/in im Handwerk Stand 25.07.2007 - Wer darf an der Zusatzqualifizierung teilnehmen? Teilnehmen können Auszubildende mit (Fach-) Hochschulreife und (bei positiver Leistungsbeurteilung durch die Berufsschule) mit Fachoberschulreife, wenn der einzelne Ausbildungsbetrieb zustimmt. - Können auch nichthandwerkliche Berufe für die Zusatzqualifizierung Europaassistent/in zugelassen werden (wie z.b. Büro- oder Automobilkaufleute)? Findet die Ausbildung in einem Handwerksbetrieb statt, ist die Teilnahme am Europaassistenten möglich. - Wann beginnt die Zusatzqualifizierung? Die Zusatzqualifizierung beginnt im zweiten Halbjahr des ersten Ausbildungsjahres und dauert 2 Jahre. Lehrlinge aus der Mittelstufe können nach Absprache mit dem Berufskolleg ebenfalls an der Zusatzqualifizierung zum Europaassistenten teilnehmen. Es ist für die Handwerkskammer unerheblich, dass der zusätzliche Berufsschulunterricht bis in die Zeit nach der Gesellen- oder Abschlussprüfung reicht. - Ist eine Teilnahme auch bei einer verkürzten Ausbildung (zwei Jahre) möglich? Jugendliche, die ihre Ausbildung auf zwei Jahre verkürzen, können ebenfalls an der Zusatzqualifizierung teilnehmen. Mit dem Berufskolleg muss abgesprochen werden, dass der Unterricht auch nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses weiter besucht werden kann. - Wann wird die Zusatzqualifizierung vom Berufskolleg durchgeführt? Die Zusatzqualifizierung erfolgt im Rahmen des Differenzierungsbereiches. Der Unterricht kann integrativ oder ausgekoppelt (abends, freitags nachmittags, samstags) durchgeführt werden. - Wird eine berufshomogene Lerngruppe für die Umsetzung der Zusatzqualifikation benötigt? Die an der Zusatzqualifizierung teilnehmenden Auszubildenden können aus verschiedenen Berufen kommen. 1/5
- Mit wem sollte die Einrichtung des Angebotes der Zusatzqualifizierung abgestimmt werden? Das Berufskolleg muss die Einrichtung des Angebotes mit dem Bildungsdezernenten der zuständigen Handwerkskammer abstimmen (vgl. 7 Abs.4 Anlage A der APO-BK). - Mit wem sollte der Auszubildende die Teilnahme an der Zusatzqualifizierung abstimmen? Der Teilnahme müssen der Ausbildungsbetrieb und das durchführende Berufskolleg zustimmen. - Welche Fremdsprachen können unterrichtet werden? Die Sprache des Fremdsprachenunterrichts wird vom Berufskolleg festgelegt. Auszubildende können nach Absprache mit dem Berufskolleg auch eigenständig eine andere Fremdsprache erlernen als diejenige, die im Berufskolleg angeboten wird. Diese andere Fremdsprache muss jedoch ebenfalls mit einem Zertifikat mindestens der Kompetenzstufe A2 (Waystage) des europäischen Referenzrahmens abgeschlossen werden. - Können bereits vorhandene Fremdsprachenkenntnisse anerkannt werden? In Ausnahmefällen können bereits vorhandene Fremdsprachenkenntnisse anerkannt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass die erworbenen Sprachzertifikate mindestens der Kompetenzstufe A2 (Waystage) des europäischen Referenzrahmens entsprechen. - Welche Vorgaben gibt es für das Auslandspraktikum? Das Praktikum sollte mindestens 3 Wochen dauern und in einem Betrieb im Ausland absolviert werden. Trotz der Bezeichnung Europaassistent/in im Handwerk kann das Praktikum auch im außereuropäischen Ausland durchgeführt werden. Der Zeitpunkt des Praktikums kann nach Absprache frei gewählt werden, empfehlenswert ist eine Durchführung ab dem 2. Ausbildungsjahr. - Findet das Praktikum des Auszubildenden im Rahmen der normalen Arbeitszeit statt? Es wird in Einzelregelungen zwischen Auszubildendem und Betrieb festgelegt, ob der Auszubildende für das Praktikum ggf. anteilig Urlaub nehmen muss. - Muss der Betrieb über die Dauer des Auslandspraktikums die Ausbildungsvergütung fortzahlen? Ja, der Betrieb muss die Ausbildungsvergütung fortzahlen. 2/5
- Wie kann das Auslandspraktikum organisiert bzw. finanziert werden? Das Berufskolleg ist für die Organisation des Prozesses zuständig, welcher es dem Auszubildenden ermöglicht, ein Auslandspraktikum zu absolvieren. Einen Praktikumsplatz sollte sich der Auszubildende eigenständig suchen. Der Auszubildende muss damit rechnen, anfallende Kosten selber zu tragen. Vom Westdeutschen Handwerkskammertag wurde ein ausführlicher Leitfaden zur Durchführung von Mobilitätsmaßnahmen mit Auszubildenden entwickelt, in dem auch Hinweise auf Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung enthalten sind. Der Leitfaden steht auf folgender Website im Bereich Service zur Verfügung: www.handwerk-nrw.de. Des Weiteren werden im Rahmen des Projektes let s go Auslandspraktika in der handwerklichen Ausbildung Beratungen bei der Durchführung von Mobilitätsmaßnahmen angeboten. - Manche Mobilitätsmaßnahmen beruhen auf gegenseitigem Austausch- ist die Aufnahme eines Lehrlings aus dem Ausland für den Ausbildungsbetrieb zwingend? Ein Austausch von Praktikanten ist nicht zwingend, kann aber bei der Inanspruchnahme bestimmter Förderprogramme erforderlich sein. - Wer stellt den europass Mobilität für die Teilnahme am Auslandspraktikum aus? Erste Adresse bei allen Fragen rund um den europass Mobilität in Deutschland ist die InWEnt ggmbh in Bonn. Weitere Ausgabestellen finden Sie unter: http://www.europass-info.de/de/europass-ausgabestellen.asp - Wann findet die Fortbildungsprüfung statt? Die Fortbildungsprüfung sollte nach Abstimmung des Berufskollegs mit der zuständigen Handwerkskammer im Anschluss an die schulische Qualifizierung des Europaassistenten erfolgen. Das Zertifikat über eine bestandene Fortbildungsprüfung wird aber erst nach erfolgreich abgelegter Gesellen- bzw. Abschlussprüfung ausgestellt. - Kann die Zusatzqualifikation auf die Meisterprüfung angerechnet werden? Eine Anrechnung der Zusatzqualifikation auf die Meisterprüfung ist nicht möglich, da es inhaltlich keine Schnittmenge gibt. - Gibt es eine Prüfung, die auf diese Fortbildungsprüfung aufbaut? Derzeit gibt es keine darauf aufbauende Prüfung. - Wer nimmt die Prüfung zur/zum Europaassistent/in im Handwerk ab? Die Prüfung zur/zum Europaassistent/in im Handwerk nimmt der zuständige Fortbildungsprüfungsausschuss der jeweiligen Handwerkskammer ab. 3/5
- Können Lehrkräfte vom Berufskolleg als Mitglieder am Prüfungsausschuss teilnehmen? Die Beteiligung von Lehrkräften am Prüfungsausschuss ist erwünscht. - Welche Vorraussetzungen müssen für den Erhalt der Zusatzqualifikation Europaassistent/in im Handwerk erfüllt sein? Die bestandene Gesellenprüfung, die bestandene Fortbildungsprüfung, die erfolgreich abgelegte Fremdsprachenprüfung (Abschluss mit Zertifikat mindestens der Kompetenzstufe A2), sowie das absolvierte Auslandspraktikum berechtigen zur Führung des Titels Europaassistent/in im Handwerk. - Warum sollten Auszubildende an der Zusatzqualifizierung Europaassistent/in im Handwerk teilnehmen? Die Auszubildenden erhalten bereits während der dualen Erstausbildung die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, ihre Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich über die Erstausbildung hinaus beruflich zu qualifizieren. Besonders das Auslandspraktikum fördert die sozialen Kompetenzen der Jugendlichen. Sie arbeiten selbständiger und lernen, über den eigenen Horizont hinaus zu schauen. - Warum sollten Betriebe die Teilnahme ihres Lehrlings an der Zusatzqualifizierung unterstützen? Der Betrieb profitiert direkt von der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung seines Lehrlings. Durch die zusätzliche Qualifizierung und das Praktikum im Ausland steigern sich das Selbstbewusstsein und die Motivation der Auszubildenden. Dadurch sind sie im Betrieb flexibler einsetzbar und arbeiten selbständiger. Das Angebot dieser Zusatzqualifizierung erhöht zudem die Attraktivität des Betriebes für leistungsstarke Lehrlinge. Mit diesem Angebot kann der Betrieb um Auszubildende werben. Durch hoch qualifiziertes Personal ist der Betrieb in der Lage, seine Wettbewerbsfähigkeit im gemeinsamen europäischen Wirtschaftssystem steigern. - Warum sollten Berufskollegs die Zusatzqualifizierung anbieten? Die Zusatzqualifizierung Europaassistent/in im Handwerk bietet Berufsschulen eine hervorragende Möglichkeit, das Angebot ihrer Schulen qualitativ zu erweitern und sich damit zu profilieren. Dies gilt vor allem hinsichtlich des kommenden Wegfalls der Schulbezirksgrenzen. 4/5
- Wer sind die Ansprechpartner bei Fragen zum Europaassistenten? Folgende Personen können Sie bei Fragen zum Europaassistenten kontaktieren: HWK Aachen: Barbara Lüke-Kreutzer, 0241/ 9674-105 HWK Arnsberg: Rainer Koßmann 02931/ 877-118 HWK Bielefeld: Elmar M. Barella 0521/ 5608-300 Helmut Brodowski 0521/ 5608-310 HWK Dortmund: Martina Schmidt, 0231/ 5493-132 HWK Düsseldorf: Britta Withöft 0211/ 8795-610 HWK Köln: Ferdinand Fuchs 0221/ 2022-252 HWK Münster: Anita Urfell, 0251/ 705-1460 LGH: Daniela Bruchsteiner, 0211/ 30 108-108 5/5