Senkung der Clearing- und Abwicklungsentgelte für FWB- und Xetra OTC-Geschäfte zum 1. Juli 2009 und zum 2. November 2009



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eurex clearing rundschreiben 029/09 Datum: Frankfurt, 16. Juni 2009 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Thomas Book Senkung der Clearing- und Abwicklungsentgelte für FWB- und Xetra OTC-Geschäfte zum 1. Juli 2009 und zum 2. November 2009 Verweis auf Eurex-Rundschreiben: 207/08 Kontakt: Customer Information & Billing, Tel. +49-69-211-1 33 88 Zielgruppe: Front Office/Handel Middle + Backoffice Revision/Security Coordination Anhänge: Geänderte Abschnitte des Preisverzeichnisses der Eurex Clearing AG zum 1. Juli 2009 Übersicht über geplante Änderungen des Preisverzeichnisses der Eurex Clearing AG zum 2. November 2009 Der Vorstand der Eurex Clearing AG hat mit Wirkung zum 1. Juli 2009 eine Reduzierung des Clearing- Entgelts für FWB-Geschäfte und Xetra OTC-Geschäfte beschlossen. Das fixe Clearing-Entgelt pro ausgeführter Order für FWB-Geschäfte und Xetra OTC-Geschäfte wird von EUR 0,18 auf EUR 0,09 gesenkt. Außerdem wird das Abwicklungsentgelt für den Zahlungsauftrag für FWB-Geschäfte und Xetra OTC- Geschäfte sowie für die physische Belieferung aus Derivatepositionen von EUR 0,30 auf EUR 0,15 gesenkt. Zudem wird mit Wirkung zum 2. November 2009 das bisherige Rabattschema für Orders im Rahmen des Automated Trading Program (ATP) abgelöst und ausgeweitet auf ein Rabattschema für alle FWB-Geschäfte auf Xetra. In diesem Zusammenhang wird der Rabatt pro Volumenstufe von 10 Prozent auf 6 Prozent reduziert und das fixe Clearing-Entgelt pro ausgeführter Order für FWB-Geschäfte und Xetra OTC- Geschäfte weiter auf EUR 0,06 gesenkt. Eurex Clearing AG Neue Börsenstraße 1 60487 Frankfurt/Main Postanschrift: 60485 Frankfurt/Main Deutschland T +49-69-211-1 17 00 F +49-69-211-1 17 01 customer.support@ eurexchange.com Internet: www.eurexclearing.com Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Peter Gomez Vorstand: Andreas Preuß (Vorsitzender), Jürg Spillmann, Thomas Book, Gary Katz, Thomas Lenz, Michael Peters, Peter Reitz Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt/Main HRB Nr. 44828 Amtsgericht Frankfurt/Main

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Seite 1 ***************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND SEITLICH AUFGEFÜHRT ***************************************************************** [ ] Grundsätzliches Das Preisverzeichnis in seiner jeweils gültigen deutschen Fassung ist Bestandteil der Clearing- Bedingungen. Entgeltmodelle Die ECAG führt zum 3. November 2008 ein zusätzliches neues Entgeltmodell ( Entgeltmodell neu ) ein. Für eine Übergangszeit bis zum 30. April 2009 bietet die ECAG zwei Entgeltmodelle nebeneinander an. Die Vorschriften des Entgeltmodell neu gelten ausschließlich für Clearing-Mitglieder, die mit der ECAG entweder eine Verrechnungsvereinbarung für Geschäfte nach Kapitel V Ziffer 2.5 Clearing- Bedingungen abgeschlossen oder die Anwendung des Entgeltmodell neu vereinbart haben. Die Vorschriften des Entgeltmodell neu sind in den mit Entgeltmodell neu gekennzeichneten Ziffern geregelt. Diese sind die Ziffern 3.10.2, 6.1-6.1.3, 9.1-9.2.1.5. Für Clearing Mitglieder, die mit der ECAG das Entgeltmodell neu vereinbart haben, gelten die mit Entgeltmodell alt gekennzeichneten Vorschriften nicht. Dies sind die Ziffern 6.2-6.2.2, 9.2.2-9.2.2.5. Nach dem Wechsel eines Clearing-Mitglieds zum Entgeltmodell neu kann das Clearing- Mitglied das Entgeltmodell nicht mehr wechseln. Zum 1. Mai 2009 gilt das Entgeltmodell neu für alle Clearing-Mitglieder und alle mit Entgeltmodell alt gekennzeichneten Vorschriften treten außer Kraft. 1 Entgelte für Clearing-Lizenzen

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Seite 2 [ ] 3.10 Physische Belieferung aus Derivate-Positionen 3.10.1 Clearing-Entgelte Für Termingeschäfte, welche die Lieferung von Wertpapieren gegen Geldzahlung begründen, sind für das Clearing der entsprechenden Geld- und Wertpapierforderungen Entgelte entsprechend der folgenden Tabelle zu entrichten. Clearing Entgelt pro Transaktion : in Euro denominierte Derivate EUR 0,40 in Schweizer Franken denominierte Derivate CHF 0,65 in US-Dollar denominierte Derivate USD 0,55 3.10.2 Entgelt für Liefermanagement für Aktien und aktienähnliche Instrumente (Entgeltmodell neu) Für die miteinander zur Aufrechnung nach Kapitel I Ziffer 1.6. (1) b. und c. Clearing-Bedingungen der ECAG bestimmten Forderungen aus Termingeschäften, welche die Lieferung von Aktien oder aktienähnlichen Instrumenten gegen Geldzahlung begründen, fällt das untenstehende Entgelt am Fälligkeitstag für alle Forderungen zusammen einmal an, wenn nicht der Saldo dieser Forderungen auf Lieferung von Wertpapieren gleich Null ist. Es wird kein Entgelt erhoben, wenn sich aus der vorstehend genannten Saldierung keine auf die Lieferung von Wertpapieren gerichtete Forderung ergibt. Für am Fälligkeitstag nicht zur Aufrechnung bestimmte Forderungen aus Termingeschäften, welche die Lieferung von Akien oder aktienähnlichen Instrumenten gegen Geldzahlung begründen, fällt an diesem Tag das untenstehende Entgelt jeweils einzeln an. Liefermanagement für Aktien und aktienähnliche Instrumente: Ermittlung der notwendigen Wertpapierüberträge und Zahlungsaufträge Entgelt pro Wertpapierforderung des Clearing-Mitglieds oder gegenüber dem Clearing-Mitglied am Fälligkeitstag EUR 0,40

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Seite 3 3.10.3 Abwicklungsentgelte Für die Abwicklung eines Termingeschäfts durch eine Belieferung/Zahlung bei der Clearstream Banking Frankfurt AG berechnet die ECAG ein Entgelt. Das in der Tabelle genannte Entgelt fällt für folgende Belieferungen/Zahlungen an: Eine Belieferung der zur Aufrechnung gemäß Kapitel I Ziffer 1.6. (1) b. und c. Clearing-Bedingungen bestimmten, aber mangels Gegenforderung nicht aufrechenbaren, Forderungen. Diese Forderungen werden zu je einer Belieferung und einer Zahlung zusammengefasst. Die nicht zur Aufrechnung bestimmten Forderungen aus Termingeschäften, werden jeweils einzeln beliefert/bezahlt. Wird die maximale Größe einer Belieferung überschritten und werden deshalb mehrere Belieferungen veranlasst, so fällt das Abwicklungsentgelt für jede dieser Belieferungen/Zahlungen an. Werden Bezugsrechte auf offene Forderungen gewährt, so fallen für die daraus resultierenden Wertpapierübertragungen und Zahlungsaufträge keine Abwicklungsentgelte an. Für nicht in EUR oder CHF denominierte Wertpapiere wird das Abwicklungsentgelt für Wertpapierübertrag und Zahlungsauftrag in einer Position erhoben. Abwicklung Entgelt pro Belieferung/Zahlung Wertpapierübertrag EUR 0,125 Zahlungsauftrag EUR 0,1530 3.11 Mindestentgelt [ ]

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Seite 4 6 Transaktionsentgelte Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) 1 Für Leistungen gemäß Kapitel I Ziffer 5.2 der Clearing-Bedingungen der ECAG, die entweder im Zusammenhang mit Geschäften an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) gemäß Kapitel V der Clearing-Bedingungen ( FWB-Geschäfte ) oder im Zusammenhang mit außerbörslichen Eingaben im elektronischen Handelssystem der FWB gemäß Kapitel V Ziffer 1.3 der Clearing-Bedingungen (Xetra - OTC Geschäfte) stehen, erhebt die ECAG Transaktionsentgelte. Ebenfalls erhebt die ECAG in diesem Zusammenhang Entgelte für die die von der Clearstream Banking AG, Frankfurt, vorgenommene Abwicklung von FWB-Geschäften und Xetra -OTC Geschäften. Die darüber hinaus anfallenden Serviceentgelte für vorgenannte Geschäfte sind in Ziffer 9 geregelt. 6.1 Clearing-Entgeltemodell neu 6.1.1 Clearing-Entgelte (Entgeltmodell neu) Für das Clearing von FWB-Geschäften und von Xetra -OTC Geschäften sind Entgelte entsprechend der unten stehenden Tabelle zu entrichten: FWB-Geschäfte und Xetra-OTC Geschäfte Fixes Entgelt pro ausgeführter Order bzw. Eingabe Wertbasiertes Entgelt pro ausgeführter Order bzw. Eingabe EUR 0,1809 2 0,0010% (Obergrenze: EUR 3,80) Das fixe Clearing-Entgelt fällt pro ausgeführter Order und Tag einmal an, unabhängig von der Anzahl der (Teil-) Ausführungen der entsprechenden Order und etwaiger unterschiedlicher Ausführungspreise. Die Obergrenze des zusätzlichen wertbasierten Clearing-Entgelts pro ausgeführter Order bzw. Eingabe kommt zur Anwendung, wenn die Summe des Wertes aller taggleichen (Teil-) Ausführungen einer Order bzw. der Wert einer Eingabe den Betrag von EUR 380.000 übersteigt 1 Der Abschnitt 6 sowie die übrigen Bestimmungen des Preisverzeichnisses gelten für das Clearing von an der Börse Düsseldorf abgeschlossenen Geschäften, die den im Kapitel V der Clearing- Bedingungen beschriebenen Merkmalen der an der FWB abgeschlossenen Geschäfte entsprechen und die in das Clearing durch die Eurex Clearing AG einbezogen sind, entsprechend. 2 Für FWB-Geschäfte, die mittels der Funktionalität Xetra BEST getätigt und im A-Account eines Order Flow Providers oder im E-Account eines BEST Executors verbucht wurden, entfällt das fixe Clearing- Entgelt pro ausgeführter Order.

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Seite 5 Rabatte auf das Clearing-Entgelt für FWB-Geschäfte auf Xetra im Rahmen des Automated Trading Program Für FWB-Geschäfte, die mittels Xetra und im Rahmen des Automated Trading Program (ATP) generiert wurden, wird das fixe Clearing-Entgelt pro ausgeführter Order nach folgendem Rabattschema reduziert: Anzahl der ausgeführten ATP Orders (pro ATP Teilnehmer und Monat) Rabatt auf das fixe Entgelt pro ausgeführter ATP Order 0-10.000 0% für die ersten 10.000 Orders 10.001 20.000 10% für die nächsten 10.000 Orders 20.001 40.000 20% für die nächsten 20.000 Orders 40.001 80.000 30% für die nächsten 40.000 Orders 80.001 150.000 40% für die nächsten 70.000 Orders 150.001 300.000 50% für die nächsten 150.000 Orders 300.001 600.000 60% für die nächsten 300.000 Orders 600.001 1.200.000 70% für die nächsten 600.000 Orders >1.200.000 80% für weitere Orders 6.1.2 Entgelt für Liefermanagement für Aktien und aktienähnliche Instrumente (Entgeltmodell neu) Für die miteinander zur Aufrechnung nach Kapitel I Ziffer 1.6. (1) b. und c. Clearing-Bedingungen der ECAG bestimmten Forderungen aus FWB-Geschäften und Xetra -OTC Geschäften fällt das unten stehende Entgelt am Fälligkeitstag für alle Forderungen zusammen einmal an, wenn nicht der Saldo dieser Forderungen auf Lieferung von Wertpapieren gleich Null ist. Es wird kein Entgelt erhoben, wenn sich aus der vorstehend genannten Saldierung keine Forderung auf Lieferung von Wertpapieren ergibt. Für die am Fälligkeitstag nicht zur Aufrechnung bestimmte Forderungen aus FWB-Geschäften und Xetra -OTC Geschäften fällt an diesem Tag das untenstehende Entgelt jeweils einzeln an.

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Seite 6 Bei der Berechnung des Entgelts werden Forderungen gemäß Kapitel V Ziffer 2.5.3 Absatz 3 Clearing- Bedingungen der ECAG nicht zusammengefasst, sondern wie verrechnete Forderungen behandelt. Liefermanagement für Aktien und aktienähnliche Instrumente: Ermittlung der notwendigen Wertpapierüberträge und Zahlungsaufträge Entgelt pro Wertpapierforderung des Clearing-Mitglieds oder gegenüber dem Clearing-Mitglied am Fälligkeitstag EUR 0,40 6.1.3 Abwicklungsentgelte (Entgeltmodell neu) Für die Abwicklung eines Geschäfts durch eine Belieferung/Zahlung bei der Clearstream Banking Frankfurt AG berechnet die ECAG ein Entgelt. Das in der Tabelle genannte Entgelt fällt für folgende Belieferungen/Zahlungen an: Eine Belieferung der zur Aufrechnung gemäß Kapitel I Ziffer 1.6. (1) b. und c. Clearing-Bedingungen bestimmten, aber mangels Gegenforderung nicht aufrechenbaren, Forderungen. Diese Forderungen werden zu je einer Belieferung und einer Zahlung zusammengefasst. Die nicht zur Aufrechnung bestimmten Forderungen, werden jeweils einzeln beliefert/bezahlt. Wird die maximale Größe einer Belieferung überschritten und werden deshalb mehrere Belieferungen veranlasst, so fällt das Abwicklungsentgelt für jede dieser Belieferungen/Zahlungen an. Werden Bezugsrechte auf offene Forderungen gewährt, so fallen für die daraus resultierenden Belieferungen keine Abwicklungsentgelte an. Abwicklung Entgelt pro Belieferung Wertpapierübertrag EUR 0,125 Zahlungsauftrag EUR 0,1530

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Seite 7 6.2 Entgeltmodell alt 6.2.1 Clearing-Entgelte (Entgeltmodell alt) Für das Clearing von FWB-Geschäften und von Xetra -OTC Geschäften erhebt die ECAG die folgenden Entgelte: FWB-Geschäfte (Xetra und Präsenzhandel) 3 Xetra-OTC Geschäfte und maklervermittelte Depotbank-zu-Bank- Geschäfte im FWB-Präsenzhandel 4 Fixes Entgelt pro ausgeführter Order: Wertbasiertes Entgelt pro ausgeführter Order Entgelt pro Transaktion: EUR 0,30 5 6 0,0015% EUR 0,40 Für FWB-Geschäfte (Xetra und Präsenzhandel) fällt das fixe Clearing Entgelt pro Order für alle taggleichen (Teil-) Ausführungen einer Order insgesamt nur einmal an. Das Entgelt ist somit unabhängig von der Anzahl der bei Ausführung der Order möglicherweise entstandenen taggleichen Teilausführungen und unabhängig von der Anzahl der damit verbundenen unterschiedlichen Ausführungspreise. Inklusive des wertbasierten Entgeltes von 0,0015% beträgt das Entgelt für taggleiche (Teil-) Ausführungen einer Order insgesamt höchstens EUR 6,00. Diese Obergrenze wirkt somit für Orders ab einem Wert von EUR 380.000. 3 Mit Ausnahme der maklervermittelten Depotbank-zu-Bank-Geschäfte im FWB-Präsenzhandel. 4 Maklervermittelte Depotbank-zu-Bank-Geschäfte müssen folgende Bedingungen erfüllen: - Geschäftseingabe durch einen mit der Vermittlung und dem Abschluss von Geschäften beauftragten Handelsteilnehmer (Makler), der dabei nicht als Skontroführer tätig ist; - auf der einen Geschäftsseite nur als Makler-Eigengeschäft gekennzeichnete Eingaben für das als Depotbank des Maklers tätige Kreditinstitut, gleichgültig, ob ein oder mehrere Eingaben; - auf der anderen Geschäftsseite nur Eingaben für Kreditinstitute (kein Handel unter Maklern ), gleichgültig, ob ein oder mehrere Eingaben bzw. ob als Makler-Eigengeschäft gekennzeichnet oder nicht; - keine (vorläufigen oder endgültigen) Aufgabegeschäfte. 5 Für FWB-Geschäfte,die mittels der Funktionalität Xetra BEST getätigt und im A-Account eines Order Flow Providers verbucht wurden, entfällt das fixe Clearing-Entgelt pro ausgeführte Order. 6 Für FWB-Geschäfte, die mittels der Funktionalität Xetra BEST getätigt und im E-Account eines BEST Executors verbucht wurden, entfällt das fixe Clearing-Entgelt pro ausgeführte Order

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Seite 8 Rabatte auf Clearing-Entgelte für FWB-Geschäfte auf Xetra Transaktionen im Rahmen des Automated Trading Program Das fixe Clearing-Entgelt pro ausgeführte Order wird für FWB-Geschäfte, die mittels Xetra und im Rahmen des Automated Trading Program (ATP) generiert wurden, nach folgendem Rabattschema reduziert: Anzahl der ausgeführten ATP Orders (pro ATP Teilnehmer und Monat) Rabatt auf das fixe Clearing-Entgelt für ausgeführte ATP Orders 0-6.500 0% für die ersten 6.500 Orders 6.501-25.000 7% für die nächsten 18.500 Orders 25.001-50.000 14% für die nächsten 25.000 Orders 50.001-75.000 21% für die nächsten 25.000 Orders 75.001-100.000 28% für die nächsten 25.000 Orders 100.001-150.000 35% für die nächsten 50.000 Orders 150.001-225.000 42% für die nächsten 75.000 Orders 225.001-49% für weitere Orders 6.2.2 Abwicklungsentgelte (Entgeltmodell alt) Für die Abwicklung eines Geschäfts durch eine Belieferung/Zahlung bei der Clearstream Banking Frankfurt AG berechnet die ECAG ein Entgelt. Das in der Tabelle genannte Entgelt fällt für folgende Belieferungen/Zahlungen an: Eine Belieferung der zur Aufrechnung gemäß Kapitel I Ziffer 1.6. (1) b. und c. Clearing-Bedingungen bestimmten, aber mangels Gegenforderung nicht aufrechenbaren, Forderungen. Diese Forderungen werden zu je einer Belieferung und einer Zahlung zusammengefasst. Die nicht zur Aufrechnung bestimmten Forderungen aus Termingeschäften, werden jeweils einzeln beliefert/bezahlt. Wird die maximale Größe einer Belieferung überschritten und werden deshalb mehrere Belieferungen veranlasst, so fällt das Abwicklungsentgelt für jede dieser Belieferungen/Zahlungen an.

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Seite 9 Wurden Bezugsrechte auf offene Forderungen gewährt, so fallen für die daraus resultierenden Belieferungen keine Abwicklungsentgelte an. Abwicklung: Entgelt pro Belieferung Wertpapierübertrag EUR 0,125 Zahlungsauftrag EUR 0,30 7 Transaktionsentgelte Irish Stock Exchange (ISE) [ ] 9 Serviceentgelte Eurex Deutschland und Eurex Zürich, Eurex Bonds GmbH, Eurex Repo GmbH und Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Für die Inanspruchnahme der von der ECAG im Zusammenhang mit dem Clearing, der Regulierung und der Abwicklung von Derivate-Geschäften mit physischer Belieferung, Eurex Bonds-Geschäften, Eurex Repo-Geschäften, FWB-Geschäften und Xetra -OTC Geschäften angebotenen Services werden folgende Entgelte erhoben: 9.1 Besondere Serviceentgelte Frankfurter Wertpapierbörse (Entgeltmodell neu) 9.1.1 Serviceentgelte für die Bereitstellung von Brutto-Liefermanagement (Entgeltmodell neu) Für die Bereitstellung der elektronisch unterstützten Dienstleistung zur Optimierung der Lieferprozesse (Brutto-Liefermanagement) gemäß Kapitel I Ziffer 1.6 Clearing-Bedingungen berechnet die ECAG in Abhängigkeit von einer taggleichen Verrechnung von Forderungen aus FWB-Geschäften gemäß Kapitel V Ziffer 2.5 Clearing-Bedingungen (Verrechnungsvereinbarung) die folgenden Entgelte. 9.1.1.1 Brutto-Liefermanagement ohne Verrechnungsvereinbarung (Entgeltmodell neu) Bereitstellungsentgelt für Brutto-Liefermanagement ohne taggleiche Verrechnung von Forderungen Fixes Entgelt Wertbasiertes Entgelt

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Seite 10 pro ausgeführter Order bzw. Eingabe pro ausgeführter Order bzw. Eingabe EUR 0,09 7 0,0003% (Obergrenze: EUR 1,14) Das fixe Bereitstellungsentgelt fällt pro ausgeführter Order und Tag einmal an, unabhängig von der Anzahl der (Teil-) Ausführungen der entsprechenden Order und etwaiger unterschiedlicher Ausführungspreise. Die Obergrenze des zusätzlichen wertbasierten Bereitstellungsentgelts pro ausgeführter Order bzw. Eingabe kommt zur Anwendung, wenn die Summe des Wertes aller taggleichen (Teil-) Ausführungen einer Order bzw. der Wert einer Eingabe den Betrag von EUR 380.000 übersteigt 9.1.1.2 Brutto-Liefermanagement bei Verrechnungsvereinbarung (Entgeltmodell neu) Bereitstellungsentgelt für Brutto-Liefermanagement bei taggleicher Verrechnung von Forderungen Wertbasiertes Entgelt pro Verrechnungseinheit 0,0006% Das wertbasierte Bereitstellungsentgelt wird auf Basis der über Wertpapiergattungen zu Verrechnungseinheiten zusammengefassten Forderungen eines Handelstages gemäß Kapitel V Ziffer 2.5 Clearing-Bedingungen der ECAG berechnet. Überschreitet das wertbasierte Bereitstellungsentgelt einer Verrechnungseinheit die Summe der fixen und wertbasierten Bereitstellungsentgelte, die sich ohne taggleiche Verrechnung dieser Forderungen gemäß Ziffer 9.1.1.1 ergeben hätte, so wird für diese Verrechnungseinheit das geringere Entgelt berechnet. Bei der Berechnung des Entgelts wird eine Verrechnung der Forderungen auch dann unterstellt, wenn diese nach Kapitel V Ziffer 2.5.3 Absatz 3 Clearing-Bedingungen der ECAG trotz Verrechnungsvereinbarung unterblieb. 7 Für FWB-Geschäfte,die mittels der Funktionalität Xetra BEST getätigt und im A-Account eines Order Flow Providers oder im E-Account eines BEST Executors verbucht wurden, entfällt das fixe Clearing- Entgelt pro ausgeführter Order.

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Seite 11 9.1.2 Serviceentgelt für nicht zum Clearing berechtigte FWB-Handelsteilnehmer (Entgeltmodell neu) Für an das Clearing-Mitglied (mit Direkt- oder General-Clearing-Lizenz) angeschlossene FWB- Handelsteilnehmer, die nicht zum Clearing berechtigt sind (Nicht-Clearing-Mitglieder), wird dem Clearing-Mitglied von der ECAG ein monatliches Serviceentgelt nach unten stehender Tabelle berechnet: Serviceentgelt für nicht zum Clearing berechtigte FWB-Handelsteilnehmer Entgelt pro Nicht-Clearing-Mitglied und Monat EUR 200 9.1.3 Serviceentgelt für Stammdatenpflege (Entgeltmodell neu) Service Vereinbarung/Aufhebung der Verrechnungsabrede und (bei Verrechnungsabrede) Festlegung der Nutzung / des Verzichts der Bereitstellung von Brutto-Liefermanagement für Handelskonten von FWB-Handelsteilnehmern Entgelt pro Änderung und Abwicklungskonto EUR 100,00 9.2 Allgemeine Serviceentgelte (Entgeltmodell neu) 9.2.1Entgeltmodell neu 9.2.1 Serviceentgelte für Brutto-Liefermanagement (Entgeltmodell neu) Service: Entgelt pro Geschäft: Kennzeichnung eines Geschäfts für Brutto- / Nettoverarbeitung EUR 0,00 Sperre / Freigabe eines Geschäfts über VALUES-API EUR 0,04 Sperre / Freigabe eines Geschäfts über Datenträger EUR 0,06 Manuelle Kopplung von zwei Geschäften EUR 0,04 Automatische Kopplung von zwei oder mehreren Geschäften EUR 0,04 Aufhebung einer Kopplung von Geschäften EUR 0,00

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Seite 12 9.2.2 Serviceentgelte für Datenbereitstellung über Online-Abfragen (Entgeltmodell neu) Die Online-Abfrage von Geschäften durch ein Clearing-Mitglied ist im Rahmen einer festgelegten Anzahl von Abfragen innerhalb eines Tages ( Freigrenze ) entgeltfrei. Die Freigrenze für entgeltfreie Online-Abfragen gilt übergreifend für alle Geschäfte betreffend physische Belieferung aus Derivate-Positionen (Eurex Deutschland und Eurex Zürich), Eurex Bonds GmbH, Eurex Repo GmbH und Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) und wird wie folgt ermittelt: Freigrenze pro Clearing-Mitglied und Tag = 0,5 x Anzahl Geschäfte Überschreitet die Anzahl der Online-Abfragen eines Tages diese Freigrenze, so wird für die über der Freigrenze liegende Anzahl von Abfragen ein Entgelt pro Online-Abfrage erhoben. Die Basis für die Zählung von Online-Abfragen und die Entgeltberechnung sind die aufgrund der Abfrage versandten Datenpakete, wobei ein Datenpaket bis zu 12 Geschäfte umfassen kann. Für die Bereitstellung von Datenpaketen, die über der Freigrenze liegen, erhebt die ECAG folgendes Entgelt: Service: Bereitstellung von Datenpaketen auf Basis von Online-Abfragen über die festgelegte Freigrenze hinaus Entgelt pro Datenpaket EUR 0,05 9.2.3 Serviceentgelte für Kennzeichnung und Ausweisung gesperrter Geschäfte (Entgeltmodell neu) Gemäß den von der ECAG festgelegten Spezifikationen für Lieferprozesse von Geschäften an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Kapitel II der Clearing-Bedingungen), von Eurex Bonds-Geschäften (Kapitel III der Clearing-Bedingungen), von Eurex Repo-Geschäften (Kapitel IV der Clearing- Bedingungen) und von FWB-Geschäften (Kapitel V der Clearing-Bedingungen) bietet die ECAG ihren Clearing-Mitgliedern einen Service an, gesperrte Geschäfte im Aufrechnungsblock nach der Durchführung des Same-Day-Settlements (SDS2) bzw. des Day-Time-Processings (DTP) der Clearstream Banking AG, Frankfurt, am Tag des für das jeweilige Geschäft vertraglich vorgesehenen Abwicklungstages bzw. am Tag der jeweils vorgesehenen Belieferung kenntlich zu machen. Kenntlich gemachte Geschäfte werden in den entsprechenden Reports hinsichtlich des Verhältnisses zwischen dem jeweiligen Clearing-Mitglied und dessen Kunden als offen, d.h. als nicht erfüllt gekennzeichnet und ausgewiesen.

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Seite 13 Für eine Kenntlichmachung gesperrter Geschäfte im Aufrechnungsblock und deren Ausweisung in Reports werden folgende Entgelte erhoben: Service: Kenntlichmachung / Ausweisung gesperrter Geschäfte im Aufrechnungsblock nach SDS2/DTP Entgelt pro gesperrtem Geschäft und je Tag nach SDS2/DTP des vertraglichen Abwicklungstages EUR 0,05 Bei Wahl der gleitenden Geldverrechnung werden die im Aufrechnungsblock kenntlich gemachten Geschäfte nicht reguliert, sondern in den entsprechenden Reports hinsichtlich des Verhältnisses zwischen dem jeweiligen Clearing-Mitglied und der ECAG ebenfalls als offen, d.h. als nicht erfüllt gekennzeichnet und ausgewiesen. Für die gleitende Geldverrechnung wird pro Clearing-Mitglied und Monat zusätzlich ein Entgelt von EUR 700,00 erhoben. 9.2.4 Serviceentgelte für Reportbereitstellung (Entgeltmodell neu) Service: Entgelt pro Report und Monat: Risk-Based-Margining Reports EUR 0,00 Rohdatenreports für Clearing-Mitglied oder Abwicklungsinstitut EUR 0,00 Formatierte Reports für Clearing-Mitglied oder Abwicklungsinstitut EUR 300,00** Rohdatenreports oder formatierte Reports für Börsenteilnehmer* der Frankfurter Wertpapierbörse EUR 300,00*** * Mit Zustimmung des Clearing-Mitgliedes ** Werden formatierte Reports von Clearing Mitgliedern/Abwicklungsinstituten sowohl für Geschäfte an der FWB als auch Eurex Bonds und/oder Eurex Repo bezogen, wird nur eine Reportbereitstellung in Rechnung gestellt. *** Werden sowohl der Rohdatenreport als auch der formatierte Report parallel bereitgestellt, wird nur eine Reportbereitstellung in Rechnung gestellt.

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Seite 14 9.2.1.59.2.5 Serviceentgelte für Stammdatenpflege (Entgeltmodell neu) Service Änderung des Standardfreigabeverfahrens (Positiv-/Negativverfahren) Änderung des Standardverarbeitungsverfahrens (Brutto-/Nettoverarbeitung) Entgelt pro Änderung und Abwicklungskonto EUR 100,00 EUR 100,00 Änderung der Settlement-Netting-Einheit EUR 100,00 Änderung der Methode der Kenntlichmachung/Ausweisung gesperrter Geschäfte EUR 100,00 Löschen/Hinzufügen eines Abwicklungskontos EUR 100,00 9.2.7Entgeltmodell alt 9.2.2.1 Serviceentgelte für Brutto-Liefermanagement (Entgeltmodell alt) Service Entgelt pro Geschäft Kennzeichnung eines Geschäfts für Brutto-/Nettoverarbeitung EUR 0,00 Sperre / Freigabe eines Geschäfts über VALUES-API EUR 0,02 Sperre / Freigabe eines Geschäfts über Datenträger EUR 0,04 Manuelle Kopplung von zwei Geschäften EUR 0,075 Automatische Kopplung von zwei oder mehreren Geschäften EUR 0,075* Aufhebung einer Kopplung von Geschäften EUR 0,00 * Wird eine automatische Kopplung vom Clearing-Mitglied ausgewählt, so wird die Nutzung dieses Services mit maximal EUR 1.500 pro Clearing-Mitglied und Monat berechnet. Wird eine automatische Kopplung von einem oder mehreren vom Clearing-Mitglied beauftragten Abwicklungsinstituten ausgewählt, wird die Nutzung dieses Services mit maximal EUR 1.500 pro Abwicklungsinstitut und Monat dem entsprechenden Clearing-Mitglied in Rechnung gestellt. 9.2.2.2 Serviceentgelte für Datenbereitstellung über Online-Abfragen (Entgeltmodell alt) Bei einer außergewöhnlich hohen Systemnutzung durch ein Clearing-Mitglied wird ein Entgelt für die Online-Abfrage von Geschäften erhoben, soweit eine von der ECAG festgelegte Anzahl von Abfragen ( Freigrenze ) überschritten wurde. Diese Freigrenze wird durch verschiedene Variablen bestimmt und hängt sowohl von der Anzahl der abzuwickelnden Geschäfte als auch von der Anzahl der Nutzung der mittels des Brutto-Liefermanagements verfügbaren System-Funktionen pro Tag ab.

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Seite 15 Die Freigrenze für entgeltfreie Online-Abfragen von Geschäften pro Tag, Clearing-Mitglied und Markt (FWB, Eurex Bonds und/oder Eurex Repo) wird wie folgt ermittelt: Freigrenze = 0,25 x Anzahl von Geschäften pro Markt, die am Tag erstmalig teilweise abgewickelt werden oder sofort vollständig abgewickelt werden + 2,00 x Anzahl der Nutzung der Bruttoliefermanagement-Funktionen (Kennzeichnung von Geschäften zur Brutto- / Nettoverarbeitung, Sperre / Freigabe von Geschäften, manuelle / automatische Verbindung ( Linking von Geschäften). Die Basis für die Zählung von Online-Abfragen und die Entgeltberechnung sind die aufgrund der Abfrage versandten Datenpakete, wobei ein Datenpaket bis zu 12 Geschäfte umfassen kann. Für die Bereitstellung von Datenpaketen, die über der Freigrenze liegenden, erhebt die ECAG folgendes Entgelt: - pro Datenpaket EUR 0,05 9.2.2.3 Serviceentgelte für Kennzeichnung und Ausweisung gesperrter Geschäfte (Entgeltmodell alt) Gemäß den von der ECAG festgelegten Spezifikationen für Lieferprozesse von Geschäften an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Kapitel II der Clearing-Bedingungen), von Eurex Bonds-Geschäften (Kapitel III der Clearing-Bedingungen), von Eurex Repo-Geschäften (Kapitel IV der Clearing- Bedingungen) und von FWB-Geschäften (Kapitel V der Clearing-Bedingungen) bietet die ECAG ihren Clearing-Mitgliedern einen Service an, gesperrte Geschäfte im Aufrechnungsblock nach der Durchführung des Same-Day-Settlements (SDS2) bzw. des Day-Time-Processings (DTP) der Clearstream Banking AG, Frankfurt, am Tag des für das jeweilige Geschäft vertraglich vorgesehenen Abwicklungstages bzw. am Tag der jeweils vorgesehenen Belieferung kenntlich zu machen. Kenntlich gemachte Geschäfte werden in den entsprechenden Reports hinsichtlich des Verhältnisses zwischen dem jeweiligen Clearing-Mitglied und dessen Kunden als offen, d. h. als nicht erfüllt gekennzeichnet und ausgewiesen. Für eine Kenntlichmachung gesperrter Geschäfte im Aufrechnungsblock und deren Ausweisung in Reports werden folgende Entgelte erhoben: Service: Kenntlichmachung / Ausweisung gesperrter Geschäfte im Aufrechnungsblock nach SDS2/DTP Kenntlichmachung / Ausweisung gesperrter Geschäfte im Aufrechnungsblock nach SDS2, wenn zusätzlich die gleitende Geldverrechnung in Anspruch genommen wird/dtp Entgelt pro gesperrtem Geschäft und je Tag nach SDS2/DTP des vertraglichen Abwicklungstages EUR 0,05 EUR 0,10* * Ein monatliches Mindestentgelt in Höhe von EUR 700 wird pro Clearing-Mitglied berechnet.

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Seite 16 9.2.2.4 Serviceentgelte für Reportbereitstellung (Entgeltmodell alt) Service: Entgelt pro Report und Monat: Risk-Based-Margining Reports EUR 0,00 Rohdatenreports für Clearing-Mitglied oder Abwicklungsinstitut (nur FWB-Geschäfte) Rohdatenreports für Clearing-Mitglied oder Abwicklungsinstitut (Eurex Bonds-Geschäfte und/oder Eurex Repo-Geschäfte) EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 50,00* Formatierte Reports für Clearing-Mitglied oder Abwicklungsinstitut EUR 300,00**** Rohdatenreports oder formatierte Reports für Börsenteilnehmer** der Frankfurter Wertpapierbörse Rohdatenreports oder formatierte Reports für Handelsteilnehmer** der Eurex Bonds und/oder Eurex Repo EUR 300,00*** EUR 300,00*** EUR 350,00* * Werden die Reports über S.W.I.F.T. versandt, wird ein zusätzliches Entgelt für die Rohdatenreports erhoben ** Mit Zustimmung des Clearing-Mitgliedes *** Werden sowohl der Rohdatenreport als auch der formatierte Report parallel bereitgestellt, wird nur eine Reportbereitstellung in Rechnung gestellt. **** Werden formatierte Reports von Clearing Mitgliedern /Abwicklungsinstituten sowohl für Geschäfte an der FWB als auch Eurex Bonds und/ oder Eurex Repo bezogen, wird nur eine Reportbereitstellung in Rechnung gestellt.

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Seite 17 9.2.2.5 Serviceentgelte für Stammdatenpflege (Entgeltmodell alt) Service: Änderung des Standardfreigabeverfahrens (Positiv- / Negativverfahren) Änderung des Standardverarbeitungsverfahrens (Brutto- / Nettoverarbeitung) Entgelt pro Änderung und Abwicklungskonto EUR 100,00 EUR 100,00 Änderung der Settlement-Netting-Einheit EUR 100,00 Änderung der Methode der Kenntlichmachung / Ausweisung gesperrter Geschäfte EUR 100,00 Löschen / Hinzufügen eines Abwicklungskontos EUR 100,00 10 Serviceentgelte für den untertägigen Austausch von Sicherheiten [ ]

Übersicht über die zum 2. November 2009 geplanten Änderungen des Preisverzeichnisses der Eurex Clearing AG Seite 1 ***************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND SEITLICH AUFGEFÜHRT ***************************************************************** [ ] 6 Transaktionsentgelte Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) 1 Für Leistungen gemäß Kapitel I Ziffer 5.2 der Clearing-Bedingungen der ECAG, die entweder im Zusammenhang mit Geschäften an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) gemäß Kapitel V der Clearing-Bedingungen ( FWB-Geschäfte ) oder im Zusammenhang mit außerbörslichen Eingaben im elektronischen Handelssystem der FWB gemäß Kapitel V Ziffer 1.3 der Clearing-Bedingungen (Xetra - OTC Geschäfte) stehen, erhebt die ECAG Transaktionsentgelte. Ebenfalls erhebt die ECAG in diesem Zusammenhang Entgelte für die die von der Clearstream Banking AG, Frankfurt, vorgenommene Abwicklung von FWB-Geschäften und Xetra -OTC Geschäften. Die darüber hinaus anfallenden Serviceentgelte für vorgenannte Geschäfte sind in Ziffer 9 geregelt. 6.1 Clearing-Entgelte Für das Clearing von FWB-Geschäften und von Xetra -OTC Geschäften sind Entgelte entsprechend der unten stehenden Tabelle zu entrichten: FWB-Geschäfte und Xetra-OTC Geschäfte Fixes Entgelt pro ausgeführter Order bzw. Eingabe Wertbasiertes Entgelt pro ausgeführter Order bzw. Eingabe EUR 0,096 2 0,0010% (Obergrenze: EUR 3,80) 1 Der Abschnitt 6 sowie die übrigen Bestimmungen des Preisverzeichnisses gelten für das Clearing von an der Börse Düsseldorf abgeschlossenen Geschäften, die den im Kapitel V der Clearing- Bedingungen beschriebenen Merkmalen der an der FWB abgeschlossenen Geschäfte entsprechen und die in das Clearing durch die Eurex Clearing AG einbezogen sind, entsprechend. 2 Für FWB-Geschäfte, die mittels der Funktionalität Xetra BEST getätigt und im A-Account eines Order Flow Providers oder im E-Account eines BEST Executors verbucht wurden, entfällt das fixe Clearing- Entgelt pro ausgeführter Order.

Übersicht über die zum 2. November 2009 geplanten Änderungen des Preisverzeichnisses der Eurex Clearing AG Seite 2 Das fixe Clearing-Entgelt fällt pro ausgeführter Order und Tag einmal an, unabhängig von der Anzahl der (Teil-) Ausführungen der entsprechenden Order und etwaiger unterschiedlicher Ausführungspreise. Die Obergrenze des zusätzlichen wertbasierten Clearing-Entgelts pro ausgeführter Order bzw. Eingabe kommt zur Anwendung, wenn die Summe des Wertes aller taggleichen (Teil-) Ausführungen einer Order bzw. der Wert einer Eingabe den Betrag von EUR 380.000 übersteigt Rabatte auf das Clearing-Entgelt für FWB-Geschäfte auf Xetra im Rahmen des Automated Trading Program Für FWB-Geschäfte, die mittels auf Xetra und im Rahmen des Automated Trading Program (ATP) generiert wurden, wird das fixe Clearing-Entgelt pro ausgeführter Order nach folgendem Rabattschema reduziert: Anzahl der ausgeführten ATP CCP Xetra Orders (pro ATP Teilnehmer und Monat) Rabatt auf das fixe Entgelt pro ausgeführter ATP CCP Xetra Order 0-10.000 0% für die ersten 10.000 Orders 10.001 20.000 106% für die nächsten 10.000 Orders 20.001 40.000 2012% für die nächsten 20.000 Orders 40.001 80.000 3018% für die nächsten 40.000 Orders 80.001 150.000 4024% für die nächsten 70.000 Orders 150.001 300.000 5030% für die nächsten 150.000 Orders 300.001 600.000 6036% für die nächsten 300.000 Orders 600.001 1.200.000 7042% für die nächsten 600.000 Orders >1.200.000 8048% für weitere Orders

Übersicht über die zum 2. November 2009 geplanten Änderungen des Preisverzeichnisses der Eurex Clearing AG Seite 3 6.2 Entgelt für Liefermanagement für Aktien und aktienähnliche Instrumente Für die miteinander zur Aufrechnung nach Kapitel I Ziffer 1.6. (1) b. und c. Clearing-Bedingungen der ECAG bestimmten Forderungen aus FWB-Geschäften und Xetra -OTC Geschäften fällt das unten stehende Entgelt am Fälligkeitstag für alle Forderungen zusammen einmal an, wenn nicht der Saldo dieser Forderungen auf Lieferung von Wertpapieren gleich Null ist. Es wird kein Entgelt erhoben, wenn sich aus der vorstehend genannten Saldierung keine Forderung auf Lieferung von Wertpapieren ergibt. Für die am Fälligkeitstag nicht zur Aufrechnung bestimmte Forderungen aus FWB-Geschäften und Xetra -OTC Geschäften fällt an diesem Tag das untenstehende Entgelt jeweils einzeln an. Bei der Berechnung des Entgelts werden Forderungen gemäß Kapitel V Ziffer 2.5.3 Absatz 3 Clearing- Bedingungen der ECAG nicht zusammengefasst, sondern wie verrechnete Forderungen behandelt. Liefermanagement für Aktien und aktienähnliche Instrumente: Ermittlung der notwendigen Wertpapierüberträge und Zahlungsaufträge Entgelt pro Wertpapierforderung des Clearing-Mitglieds oder gegenüber dem Clearing-Mitglied am Fälligkeitstag EUR 0,40

Übersicht über die zum 2. November 2009 geplanten Änderungen des Preisverzeichnisses der Eurex Clearing AG Seite 4 6.3 Abwicklungsentgelte Für die Abwicklung eines Geschäfts durch eine Belieferung/Zahlung bei der Clearstream Banking Frankfurt AG berechnet die ECAG ein Entgelt. Das in der Tabelle genannte Entgelt fällt für folgende Belieferungen/Zahlungen an: Eine Belieferung der zur Aufrechnung gemäß Kapitel I Ziffer 1.6. (1) b. und c. Clearing-Bedingungen bestimmten, aber mangels Gegenforderung nicht aufrechenbaren, Forderungen. Diese Forderungen werden zu je einer Belieferung und einer Zahlung zusammengefasst. Die nicht zur Aufrechnung bestimmten Forderungen, werden jeweils einzeln beliefert/bezahlt. Wird die maximale Größe einer Belieferung überschritten und werden deshalb mehrere Belieferungen veranlasst, so fällt das Abwicklungsentgelt für jede dieser Belieferungen/Zahlungen an. Werden Bezugsrechte auf offene Forderungen gewährt, so fallen für die daraus resultierenden Belieferungen keine Abwicklungsentgelte an. Abwicklung Entgelt pro Belieferung Wertpapierübertrag EUR 0,125 Zahlungsauftrag EUR 0,15 7 Transaktionsentgelte Irish Stock Exchange (ISE) [ ]