Anforderung einer Angebotsabgabe: Dateneingabe von Fragebögen

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Transkript:

Anforderung einer Angebotsabgabe: Dateneingabe von Fragebögen Das Deutsche Jugendinstitut e.v. plant die Vergabe eines Auftrags für die Dateneingabe von Fragebögen einer Erhebung zur Weiterbildung frühpädagogischer Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen im Rahmen des Projekts Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF). 1. Über WiFF Die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) verfolgt das Ziel, die Kita bzw. die Elementarpädagogik als Basis des Bildungssystems zu stärken. Dafür muss die Qualität der pädagogischen Arbeit weiterentwickelt werden. Schlüssel dazu ist die Professionalisierung der Fachkräfte: WiFF stellt Fachwissen zu aktuellen Themen der Frühpädagogik zur Verfügung, fördert die Kompetenzorientierung in der Weiterbildung und erhebt empirische Daten über das Arbeitsfeld Kita. Die Weiterbildungsinitiative wurde 2009 gegründet und ist ein Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Robert Bosch Stiftung und des Deutschen Jugendinstituts. WiFF wird aus Mitteln des BMBF gefördert. Weitere Informationen www.weiterbildungsinitiative.de 2. Über die Befragung Das Projekt Weiterbildungsinitiative Frühpädagogischer Fachkräfte (WiFF) führt eine Befragung von frühpädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen durch. Die aktuelle Studie geht zum einen vertiefend auf die Gründe für oder gegen eine Teilnahme an Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen ein. Zum anderen wird das Thema des informellen Lernens speziell im Bereich der Frühpädagogik aufgegriffen und differenziert nach den Bedingungen des Transfers gefragt. Es werden 3.000 Fragebögen an Einrichtungsleitungen (Version 1) und 3.000 Fragebögen an pädagogische Mitarbeiter/innen in Kindertagesstätten (Version 2) versandt. Diese Fragebögen unterscheiden sich nur in einzelnen Punkten voneinander. Wir rechnen mit einem Rücklauf von insgesamt ca. 2.000 Fragebögen á 12 Seiten (je 1.000 Fragebögen Version 1 und 2). 3. Leistungen Ihr Angebot soll die folgenden Leistungen umfassen. Bitte füllen Sie zusätzlich die Anlage I Vorlage Kostenplan aus. a) Codeplan - Kontrolle des Codeplans (Codeplan wird nach Auftragserteilung vom Auftraggeber übergeben) - Gegebenenfalls Korrektur des Codeplans (Terminierung in enger Absprache mit dem Auftraggeber) b) SPSS-Systemfile - Überarbeitung/Korrektur/Fertigstellung des SPSS-Jobs zur Erzeugung des SPSS-Systemfiles (dem Auftragnehmer wird bei Vertragsschluss eine SPSS-Syntax für die Datenmaske übergeben, die alle Variablennamen und -labels enthält) - Dokumentation der Veränderungen (Terminierung in enger Absprache mit dem Auftraggeber) - Dokumentation von Anmerkungen im Fragebogen (nach entsprechender Anleitung)

- Test-Eingabe mit Änderungen/Verbesserungen des Systemfiles c) Manuelle Erfassung von insgesamt ca. 2.000 Fragebögen (á 12 Seiten) in zwei Versionen mit folgender Variablenzahl: - Fragebogen Version 1 38 Fragen mit insgesamt ca. 214 Variablen (inkl. der 26 offenen Nennungen) - Fragebogen Version 2 35 Fragen, mit insgesamt ca. 207 Variablen (inkl. der 22 offenen Nennungen) Bei Fragen, bei denen eigentlich nur eine Nennung erlaubt ist, aber dennoch mehrere Nennungen angegeben sind, soll der eingegebene Wert sich aus der Kombination der Ausprägungen zusammensetzen d) Eingabekontrolle/Dateneingabechecks und Fehlerbereinigung (Terminierung in enger Absprache mit dem Auftraggeber) e) Datentransfers, Dokumentation und Kommunikation mit dem Auftraggeber: Der Auftragnehmer übergibt nach Ende der Durchführung dem Auftragnehmer eine Datei mit dem SPSS-Datensatz. Die ausgefüllten Fragebögen erhält der Auftraggeber zurück. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber den vorläufigen Codeplan, eine SPSS-Syntax für die Datenmaske, die alle Variablennamen und labels enthält und die ausgefüllten Fragebögen. Ihr Angebot sollte außerdem die folgenden Punkte berücksichtigen: - Kosten für die Dateneingabe je Fragebogen - Sonstige anfallende Kosten (Telefonkosten etc.) - Transportkosten für die Abholung und die Rückgabe der Fragebögen (aus Datenschutzgründen ist kein Postversand möglich). Der Auftragnehmer behält sich vor, den Transport bei hohen Kosten selbst zu organisieren - Nachweis über Qualifikation - Zusicherung, dass die Datensicherheit und der Datenschutz gewahrt sind. Zur besseren Kalkulation kann bei der zuständigen Referentin Veronika Gruber (gruber@dji.de; 089/62 306 362) der Fragebogen als PDF-Datei angefordert werden. 4. Zeitlicher Rahmen und Beauftragung Die Fragebögen werden voraussichtlich bis 31.10.2016 ausgefüllt vorliegen. Ggf. kann ein Teil der Fragebögen vorab zur Verfügung gestellt werden. Die Lieferung des Datensatzes erfolgt bis spätestens 21.11.2016 an den Auftraggeber. Wir sind laut Vergabeordnung verpflichtet, Aufträge zu vergleichen. Angebote mit unvollständigen Angaben können deshalb nicht berücksichtigt werden. Die Auftragsbedingungen des DJI finden Sie in der Anlage II. Bitte senden Sie Angebot inkl. Kostenplan im Original unterzeichnet, bis zum 19.09.2016 per Post an folgende Adresse: Deutschen Jugendinstitut e.v. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) Christina von Rohrscheidt Nockherstr. 2 81541 München

Ihre Ansprechpartnerinnen sind: Veronika Gruber (gruber@dji.de; 089/62 306 362) Christina von Rohrscheidt (rohrscheidt@dji.de; 089/62 306 321) München, 26.08.2016 Anlagen: I Vorlage Kostenplan II Auftragsbedingungen des DJI

Anlage Kostenplan Firmenname bzw. Vor- und Nachname: 1 Straße / Haus-Nr. PLZ / Ort Name der Bank IBAN BIC Datum Angebot: Name Ansprechpartner/in: Telefon-Nr. Ansprechpartner/in Steuernummer (auch angeben, wenn steuerbefreit): Leistungen Kosten (netto) Pauschale a) Codeplan: Kontrolle und ggf. Korrektur b) Erstellung SSPS-Systemfile Stückpreis Pauschale c) Manuelle Erfassung der Fragebögen (ca. 2.000 Stück) Pauschale d) Eingabekontrolle/Dateneingabechecks und Fehlerbereinigung e) Datentransfers, Dokumentation und Kommunikation mit dem Auftraggeber f) Transportkosten (optional) Gesamt, netto Mwst. Gesamt, brutto Ort, Datum Unterschrift (im Original) 1 Name des Auftragnehmers einfügen. Auftragnehmer ist derjenige, auf dessen Konto der Auftragswert überwiesen wird. Seite 1

Auftragsbedingungen Deutsches Jugendinstitut e.v., Nockherstraße 2, 81541 München 1 Leistung Der Auftraggeber ist berechtigt, sich jederzeit über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu unterrichten. Der Auftragnehmer wird die Arbeiten / Lieferung / Leistung unter Zugrundelegen des neuesten Erkenntnisstandes von Methoden, Technik etc. durchführen. Er gewährleistet die sachgerechte Sorgfalt. 2 Kosten Mögliche Fremdaufträge werden aus dem vereinbarten Preis gedeckt. Mit dem gezahlten Preis sind alle Ansprüche abgegolten. 3 Versteuerung/Sozialversicherung Die Pflicht zur Versteuerung sowie gegebenenfalls zur Sozialversicherung obliegt dem Auftragnehmer. 4 Sonderleistungen Nachträglich vom Auftraggeber geforderte Leistungen werden nach näherer Vereinbarung gesondert vergütet. 5 Kostenprüfung Kostenprüfungen können auch während der Laufzeit des Auftrages vorgenommen werden. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten alle Prüfungsrechte ein, die nach der VOPR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖA) vom 21.11.1953 in der jeweils gültigen Fassung zulässig sind. 6 VOL/B und VPÖA Soweit in diesen Auftragsbedingungen nichts anderes geregelt ist, gelten die "Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen -VOL-)" sowie die "VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖA) vom 21.11.1953" in der jeweils gültigen Fassung. 7 Abnahme Die Arbeit/Lieferung/Leistung wird von einem Beauftragten, in der Regel ein/e Beschäftigte/r des Auftraggebers, abgenommen. Erst nach der Abnahme beginnt die Zahlungsfrist für die vereinbarte Vergütung. 8 Nutzungsrechte (1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an seinen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die in 15, 23, 87b) und 88 UrhG genannten Nutzungsarten sowie die Bearbeitung und Umgestaltung. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Nutzungsrecht Dritten zu übertragen oder ihnen ein einfaches Nutzungsrecht einzuräumen. Die Ausübung des Rückrufrechtes nach 41 UrhG wird für die Dauer von fünf Jahren ausgeschlossen. Soweit Dritte mit Arbeiten betraut werden, muss sich der Auftragnehmer von dem Dritten vertraglich das ausschließliche Nutzungsrecht einräumen lassen. Er stellt seinerseits den Auftraggeber von evtl. Ansprüchen Dritter frei. (2) Mitteilungen an die Presse oder Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstigen Einzelheiten des vom Auftragnehmer zu erbringenden Werkes sowie jede sonstige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Werk sind allein dem DJI vorbehalten. Soweit der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss er sich von diesen entsprechende Rechte einräumen lassen und auf das DJI weiter übertragen. (3) Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gelten die Absätze (1) und (2) entsprechend für den bereits fertiggestellten Teil des Werkes. - 1 - Stand 10.08.2012 VD/Heydrich/Freiberger

9 Geheimhaltung (1) Der Auftragnehmer wird - auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheit Verschwiegenheit bewahren. (2) Von dienstlichen Schriftstücken, Zeichnungen und dergleichen, die dem Auftragnehmer in Ausführung dieses Auftrages zugänglich gemacht werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers oder sonstiger Verfügungsberechtigter keine Abschriften, Ablichtungen oder andere Vervielfältigungen gefertigt werden. (3) Veröffentlichungen über die im Rahmen des Vertrages gewonnen Erkenntnisse bedürfen der Genehmigung durch den Auftraggeber. 10 Kündigung (1) Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag auch aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht: a) Erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht; b) Leistungsverzug von mehr als zwei Monaten. (2) Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht ihm nur anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu, soweit diese Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind. (3) Wird aus einem Grund gekündigt, den weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zur Kündigung geleistete Arbeit zuzüglich der Aufwendungen zu, die ihm aufgrund des Vertragsverhältnisses erwachsen. (4) Die bis zum Kündigungszeitpunkt vorliegenden Arbeitsergebnisse einschl. etwaiger Nutzungsrechte stehen dem Auftraggeber zu (vgl. 8 (3) dieser Auftragsbedingungen). (5) Die Regelungen in 9 VOL/B bleiben hiervon unberührt. 11 Haftungsausschluss Der Auftraggeber darf aufgrund dieses Vertrages Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden. Jede Haftung des Auftraggebers gegenüber Dritten für Schäden aller Art aus der Durchführung des Auftrages ist ausgeschlossen. 12 Datenschutz Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Falls der Vertragsgegenstand auch die Bearbeitung personenbezogener Daten beinhaltet, verpflichten Sie sich durch Annahme des Auftrages zur Wahrung des Datengeheimnisses nach 5 BDSG. Es ist Ihnen nach dieser Vorschrift untersagt, unbefugt personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit fort. Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach 44, 43 Absatz 2 BDSG sowie nach anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort - und Gerichtsstand - ist München. 14 Schlussbestimmungen Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages/Auftrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte. - 2 - Stand 10.08.2012 VD/Heydrich/Freiberger