ANFORDERUNGEN AN QUALITÄTSENTWICKLUNG IM GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND PRÄVENTION IN KONTEXT DES PRÄVENTIONSGESETZES

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Transkript:

ARMUT UND GESUNDHEIT 2016 ANFORDERUNGEN AN QUALITÄTSENTWICKLUNG IM GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND PRÄVENTION IN KONTEXT DES PRÄVENTIONSGESETZES BARMER GEK Wuppertal 1100 Dr. Rüdiger Meierjürgen

EINE KLEINE GESCHICHTE DER PRÄVENTION. Oder: Eine fast unendliche Geschichte vom kurzen Aufschwung, zahlreichen Rückschlägen und einem kleinen Lichtblick 1989 bis 2000: Höhen und Tiefen 2000 bis 2013: Drei gescheiterte Anläufe für ein Präventionsgesetz Gesundheitsreform-Gesetz 1989 GKV-Gesundheitsreform 2000 Beitragsentlastungsgesetz 1997 2005: Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention der rot-grünen Bundesregierung. 2007: Eckpunkte und Referentenentwurf Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und gesundheitlichen Prävention der schwarz-roten Bundesregierung 2013: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention der schwarz-gelben Bundesregierung 14.06.2016 Seite 2 QS/QE-Prävention 1100

PHASEN DER QUALITÄTSSICHERUNG 20 SGB V. 1. Pionierphase 2. Entwicklung- und Verankerung von Verfahren der QS in der GKV Erste Ansätze der QS vor allem in der Individualprävention Wettbewerbsauswüchse 3. Kooperative Qualitätssicherung u. -entwicklung Ziel dieses Gesetzes ist es daher, die Gesundheitsförderung und Prävention insbesondere in den Lebenswelten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, Bauchtanz an sich ist nicht unsinnig! Zwischenruf Jürgen W. Möllemann F.D.P Quelle: Deutscher Bundestag, Stenografisches Protokoll 108. Sitzung, 24.05.1996 Gesundheitsreform-Gesetz Beitrags- entlastungs- Gesetz Leitfaden Prävention jährlicher GKV-Präventionsbericht Gemeinsame u. einheitliche Instrumente und Verfahren der Evaluation Zahlreiche Einzelprojekte GKV-Gesundheitsreform-Gesetz 1989 1996 2000 2015 die Wirksamkeit und Qualität von Präventionsmaßnahmen sicherzustellen, das Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz zu verbessern. (Entwurf PrävG vom 11.03.2015) Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention 14.06.2016 Seite 3 QS/QE-Prävention 1100

Settingansatz und QS im Leitfaden Prävention. Der GKV-Leitfaden Prävention ist das zentrale Instrument für das Qualitätsmanagement der kassengeförderten Primärprävention und Gesundheitsförderung. Für den Settingansatz sind allgemeine Kriterien für Maßnahmen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention und jeweils spezielle Kriterien für KiTA, Schule und Kommune/Stadtteil formuliert. Leitfaden verweist u. a. auf die Kriterien guter Praxis Leitfaden Prävention, S. 25 Kriterien guter Praxis Allgemeine Kriterien Leitfaden Prävention 14.06.2016 Seite 4 QS/QE-Prävention 1100

QUALITÄTSSICHERUNG IM PRÄVENTIONSGESETZ. Im PrävG finden sich zahlreiche Maßnahmen zur Qualitätssicherung Stärkung der Zielorientierung Weiterentwicklung Handlungsfelder u. Kriterien ( Leitfaden Prävention ) Zertifizierung von Leistungen Veröffentlichung zertifizierter Leistungen im Internet Bundesrahmenempfehlungen Handlungsfelder u. Kriterien der Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen Modellvorhaben zur Verbesserung von Qualität u. Effizienz Beauftragung BZgA mit der Qualitätsentwicklung lebensweltbezogener Prävention Präventionsbericht (alle 4 Jahre) Landesrahmenempfehlungen

GKV-AUFTRAG AN BZgA: SICHERUNG UND WEITER- ENTWICKLUNG DER QUALITÄT DER LEISTUNGEN. Das PrävG weist der BZgA neue Aufgaben als Auftragnehmerin des GKV- Spitzenverbandes zu 20 a Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (3) Zur Unterstützung der Krankenkassen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur GF/Präv in Lebenswelten für in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte, insbesondere in Kitas, in sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Schulen sowie in den Lebenswelten älterer Menschen und zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Leistungen beauftragt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen die BZgA ab dem Jahr 2016 insbesondere mit der Art und Qualität krankenkassenübergreifender Leistungen, deren Implementierung und deren wissenschaftlicher Evaluation. Im Rahmen des Auftrags soll die BZgA geeignete Kooperationspartner heranziehen. Über die Ausgestaltung des Auftrags wird gegenwärtig verhandelt.

BUNDESRAHMENEMPFEHLUNGEN DER NATIONALEN PRÄVENTIONSKONFERERENZ VOM 19.02.2016. Die Rahmenempfehlungen dienen der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Zusammenarbeit insbesondere durch Festlegung gemeinsamer Ziele, vorrangiger Handlungsfelder und Zielgruppen, zu beteiligender Organisationen und Einrichtungen sowie zu Dokumentations- und Berichtspflichten. (Präambel) Gemeinsame Ziele Ziel Gesund aufwachsen Ziel Gesund leben und arbeiten Ziel Gesund im Alter 14.06.2016 Seite 7 QS/QE-Prävention 1100

QS/QE UND PRÄVENTIONSGESETZ Das Präventionsgesetz weist der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention einen zentralen Stellenwert zu. QS und QE in Lebenswelten Verschiedene Instrumente und Verfahren von niedrigschwelligen Ansätzen bis hin zu komplexen Qualitätstableaus Unterschiede in Inhalt und Verbindlichkeitsgrad der Regelungen (Empfehlungen, Richtlinien, gesetzliche Regelungen) Lebenswelten müssen für sich betrachtet werden Keine One-Fits- All - Lösung möglich Gemeinsames trägerübergreifendes Verständnis über die Qualität der Maßnahmen und Aktivitäten der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention entwickeln. vgl. Walter 2015 14.06.2016 Seite 8 QS/QE-Prävention 1100

GOOD PRACTICE KRITERIEN ALS SCHLÜSSEL FÜR MEHR QUALITÄT Die im Rahmen des Kooperationsverbunds Gesundheitliche Chancengleichheit erarbeiteten Good Practice Kriterien bieten fachliche Orientierung in der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung sind anwendungsbezogen - weisen einen hohen Praxisbezug auf erleichtern den Akteuren die Entscheidungsfindung, ohne ihnen das Ermessen zu nehmen müssen in Projekten konkretisiert ( übersetzt ) und gegeneinander abgewogen werden. Zentrale Herausforderung: Wie kann die Anschlussfähigkeit der Qualitätskriterien an die anderen Qualitäts-Systeme bei unterschiedlichen Trägern und in den verschiedenen Lebenswelten hergestellt werden? 14.06.2016 Seite 9 QS/QE-Prävention 1100

FAZIT Um die lebensweltbezogene Gesundheitsförderung und Prävention voranzutreiben, sollten Krankenkassen künftig ihre Anstrengungen in der Qualitätssicherung intensivieren. Dies kann nur kooperativ erfolgen. Die Good Practice Kriterien sind ein Schlüsselkonzept der Qualitätsentwicklung im Bereich der niedrigschwelligen soziallagenbezogene Gesundheitsförderung und Prävention. Die Krankenkassen sind gut beraten, die Erprobung, Weiterentwicklung und Verbreitung der Good Practice Kriterien über den Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit weiter zu unterstützen und zu fördern. 14.06.2016 Seite 10 QS/QE-Prävention 1100

VIELEN DANK.

Mitglieder mit Stimmrecht Mitglieder mit beratender Stimme An der Vorbereitung beteiligt Gesetzliche Krankenversicherung: GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Krankenkassen (zwei Sitze) Soziale Pflegeversicherung: GKV- Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Pflegekassen (zwei Sitze) Gesetzliche Unfallversicherung: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (jeweils ein Sitz) Gesetzliche Rentenversicherung: Deutsche Rentenversicherung Bund (zwei Sitze) Im Falle einer angemessenen finanziellen Beteiligung der Unternehmen der privaten Krankenversicherung an Programmen NATIONALE PRÄVENTIONSKONFERENZ Bundesministerien (vier Sitze) Landesministerien (vier Sitze) Deutscher Städtetag (ein Sitz) Deutscher Landkreistag (ein Sitz) Deutscher Städte- und Gemeindebund (ein Sitz) Bundesagentur für Arbeit (ein Sitz) Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (ein Sitz) Deutscher Gewerkschaftsbund (ein Sitz) Patientenvertretung nach 140f SGB V (zwei Sitze) Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.v. (als Vertretung des Präventionsforums) (ein Sitz) Bundesagentur für Arbeit Kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende über ihre Spitzenverbände auf Bundesebene die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die obersten Landesjugendbehörden

BUNDESRAHMENEMPFEHLUNGEN DER NATIONALEN PRÄVENTIONSKONFEREERENZ VOM 19.02.2016 PRÄAMBEL- Die Rahmenempfehlungen dienen der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Zusammenarbeit der für die Erbringung von Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten und in Betrieben zuständigen Träger und Stellen insbesondere durch Festlegung gemeinsamer Ziele, vorrangiger Handlungsfelder und Zielgruppen, zu beteiligender Organisationen und Einrichtungen sowie zu Dokumentations- und Berichtspflichten. Sie sind beim Beschluss der trägerübergreifenden Rahmenvereinbarungen zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie in den Ländern, unter Beachtung der länderspezifischen Bedarfe, durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen (auch für die Pflegekassen), die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mit den in den Ländern zuständigen Stellen zu berücksichtigen. Die Bundesrahmenempfehlungen sollen dazu beitragen, die Zusammenarbeit von gesetzlicher Kranken-, Unfall-, Renten- sowie sozialer Pflegeversicherung auf der Grundlage gemeinsamer Ziele untereinander und mit den Zuständigen für die jeweiligen Lebenswelten in Bund, Ländern, Kommunen und weiteren Sozialversicherungsträgern zu stärken. 14.06.2016 Seite 13 QS/QE-Prävention 1100

Aktivitäten der Gesetzlichen Krankenkassen u. der Unfallversicherungsträger - Ziel gesund aufwachsen - Gesetzliche Krankenkassen: Bedarfsermittlung (z.b. Befragungen von Zielgruppen) und Zielentwicklung im Setting Beratung zu verhältnispräventiven Umgestaltungen sowie Initiierung von Gestaltungsprozessen und entsprechendem Strukturaufbau Fortbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Prävention und Gesundheitsförderung Planung und Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung Öffentlichkeitsarbeit Förderung von Vernetzungsprozessen Aktive Mitwirkung in kommunalen Gremien zur Gesundheitsförderung mit allen verantwortlichen Partnern (Lebensweltbezogenes Gesundheitsförderungsziel der GKV). Gesetzliche Unfallversicherungsträger: Die Unfallversicherungsträger haben im Rahmen ihrer Präventionsleistungen in Bildungseinrichtungen folgende Schwerpunkte: Prävention von Unfällen Psychische Gesundheit Gewaltprävention Förderung von Bewegung, Spiel und Sport Vermittlung von Sicherheits- und Gesundheitskompetenzen Verkehrserziehung Förderung einer Präventions- und Sicherheitskultur. 14.06.2016 QS/QE-Prävention 1100 14

Zielgruppe Handlungsfeld Beiträge der beteiligten Sozialversicherungsträger Werdende und junge Familie Kinder und ihre Eltern in der Kita-Phase Kinder und Jugendliche im Schulalter bzw. in der Ausbildung Familienbezogene Prävention und Gesundheitsförderung Prävention, Gesundheits- und Sicherheitsförderung in Kindertagesstätten Prävention, Gesundheits- und Sicherheitsförderung in Schulen (einschl. berufsbildender Schulen) und Freizeiteinrichtungen GKV: Aktivitäten zur Umsetzung des lebensweltbezogenen Gesundheitsförderungsziels Kommune ; Leistungen nach dem Setting-Ansatz Kommune des Leitfadens Prävention GKV: Leistungen nach dem Setting-Ansatz Gesundheitsfördernde Kindertagesstätte des GKV- Leitfadens Prävention GUV: Präventionsleistungen nach dem Ansatz der Guten gesunden Kita (Konzept wird derzeit entwickelt) GKV: Aktivitäten zur Umsetzung der lebensweltbezogenen Präventions- und Gesundheitsförderungsziele; Leistungen nach dem Setting-Ansatz Gesundheitsfördernde Schule des Leitfadens Prävention GUV: Präventionsleistungen nach dem Konzept Mit Gesundheit gute Schule entwickeln (DGUV Information 202-083) Zu beteiligende Organisationen und Einrichtungen* Öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe Kita-Träger und Träger von anderen Betreuungseinrichtungen, Kommunen (auch unabhängig von etwaiger Trägerschaft), freigemeinnützige Organisationen wie z.b. Sportvereine Länder, Schulträger, Kommunen (auch unabhängig von etwaiger Trägerschaft), freigemeinnützige Organisationen wie z.b. Sportvereine Jugendliche und junge Erwachsene im Studium Prävention, Gesundheits- und Sicherheitsförderung in Hochschulen GKV: Leistungen nach dem Setting-Ansatz des Leitfadens Prävention GUV: Maßnahmen nach dem Präventionsleistungskatalog Hochschulen, Kommunen, freigemeinnützige Organisationen wie z.b. Sportvereine, Hochschulsport, Studierendenwerke * Exemplarische Nennung; weitere Organisationen, Einrichtungen und Akteure (z.b. Länder / Öffentlicher Gesundheitsdienst; Netzwerke oder freigemeinnützige Organisationen etwa aus dem Ernährungs- und / oder Bewegungsbereich) können sich themenbezogen und in Abhängigkeit der regionalen Bedarfe und Möglichkeiten mit Ressourcen einbringen. 14.06.2016 QS/QE-Prävention 1100 15

LANDESPROGRAMM BILDUNG UND GESUNDHEIT NRW 14.06.2016 Seite 16 QS/QE-Prävention 1100