Das Präventionsgesetz im Überblick

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Transkript:

Dr. Rüdiger Meierjürgen Das Präventionsgesetz im Überblick Köln, 26. April 2017

Gliederung 1. Ziele 2. Leistungen 2.1 Verhaltensprävention 2.2 Lebensweltbezogene Gesundheitsförderung 2.3 Betriebliche Gesundheitsförderung 3. Finanzierung 4. Koordination und Steuerung 5. Landesrahmenvereinbarung NRW

Träger der Gesundheitsförderung und Prävention Zahlreiche Träger mit unterschiedlichen Zuständigkeiten auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene arbeiten auf der Grundlage unterschiedlicher Gesetze, Vorschriften, Regelungen Bund Bundes- Vereinigung Gesundheit Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung Ärzteverbände/ kammern Vereine, Initiativen Selbsthilfe Pflegeversicherung BA für Arbeit Länder Unfall versicherung Städte u. Gemeinden Sportverbände Rentenversicherung BZgA Gesundheits ämter Vereine, Initiativen Robert- Koch- Institut 3

Grenzen der föderalen Kompetenzordnung Gesundheitsförderung und Prävention sind Aufgaben vieler Akteure staatlicher wie nicht-staatlicher Akteure Bund kann Gesundheitsförderung und Prävention nicht umfassend regeln Wenn der Bund Gesundheitsförderung und Prävention gestalten will, muss er von seiner Kompetenz zu Regelungen im Bereich der Sozialversicherung Gebrauch machen.

Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland Unzulängliche Zielorientierung Maßnahmen der Verhaltensprävention überwiegen Unzulängliche Erreichung sozialund gesundheitlich benachteiligter Gruppen Unzureichende Koordination und Kooperation Unzureichende Ressourcenausstattung Unzureichende Qualitätssicherung und Evaluation

EINE KLEINE GESCHICHTE DER PRÄVENTION. Oder: Eine fast unendliche Geschichte vom kurzen Aufschwung, zahlreichen Rückschlägen und einem kleinen Lichtblick 1989 bis 2000: Höhen und Tiefen 2000 bis 2013: Drei gescheiterte Anläufe für ein Präventionsgesetz Gesundheitsreform-Gesetz 1989 GKV-Gesundheitsreform 2000 Beitragsentlastungsgesetz 1997 2005: Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention der rot-grünen Bundesregierung. 2007: Eckpunkte und Referentenentwurf Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und gesundheitlichen Prävention der schwarz-roten Bundesregierung 2013: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention der schwarz-gelben Bundesregierung

Ziele des Präventionsgesetzes unter Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger sowie der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung die Gesundheitsförderung und Prävention insbesondere in den Lebenswelten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten weiterzuentwickeln und das Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz zu verbessern (PrävG-Entwurf).

Das Präventionsgesetz Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger Gesundheitsförderung und Primärprävention werden zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Die Leistungen sollen insbesondere zur Verminderung sozial bedingter und geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen. Bei der Ausgestaltung der Leistungen sollen Nationale Gesundheitsziele berücksichtigt werden (www.gesundheitsziele.de). Stärkung der Koordination und Kooperation der Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene 8

Leistungen Primärprävention und Gesundheitsförderung Verhaltensprävention 20 Abs. 1 SGB V Gesundheitsförderung und Prävention in Settings 20 a SGB V Betriebliche Gesundheitsförderung 20 b SGB V

Leistungen der Verhaltensprävention Wie in der Vergangenheit erbringen Krankenkassen Leistungen der Verhaltensprävention in Form von Gesundheitskursen oder Beratungen Weiterentwicklung Leitfaden Prävention Die Leistungen der Verhaltensprävention werden von einer Prüfstelle Prävention zertifiziert. Krankenkassen berücksichtigen ärztliche Präventionsempfehlungen

Zentrale Prüfstelle Prävention Feststellung der Leitfadenkonformität als Basis der Bezuschussung Onlinebasiertes Prüfsystem Eintragung der Prüfergebnisse in Datenbank Herstellung von Qualitätsstandards auf der Basis des Leitfaden Prävention Nachhaltige Sicherung der Qualitätsstandards bei Präventionskursen www.zentrale-pruefstelle-praevention

GKV-Aktivitäten 2015

Leistungen lebensweltbezogene Gesundheitsförderung und Prävention werden bei ihren Aktivitäten und der Qualitätssicherung von der BZgA unterstützt fördern Aufbau/Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen kooperieren und erbringen kassenübergreifende Leistungen können Leistungen bei angemessener Eigenleistung der Träger erbringen Gesetzliche Krankenkassen kooperieren mit der BA für Arbeit u. kommunalen Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende bei beruflicher Eingliederung Lebenswelten: Für die Gesundheit bedeutsame abgrenzbare soziale Systeme Wohnen Lernen Studieren Med. u. pfleg. Versorgung Freizeitgestaltung (einschl. Sport)

LEBENSWELTBEZOGENE PRÄVENTION UND GESUNDHEITSFÖRDERUNG ROLLE DER BZgA ( 20 a SGB V) Krankenkassen werden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Kindertageseinrichtungen, in sonstigen Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe, in Schulen sowie in den Lebenswelten älterer Menschen und zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Leistungen von der BZgA unterstützt. Der GKV-SV beauftragt die BZgA insbesondere mit der Entwicklung der Art und der Qualität krankenkassenübergreifender Leistungen, deren Implementierung und deren wissenschaftlicher Evaluation. Im Rahmen des Auftrags soll die BZgA geeignete Kooperationspartner heranziehen. Die BZgA erhält eine pauschale Vergütung von 0,45 je Versicherten aus dem Betrag den die Krankenkassen für die lebensweltbezogene Prävention aufzuwenden haben.

Ziele und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung 1. Mit Leistungen der Krankenkassen zur Gesundheitsförderung im Betrieb mehr kleine und mittelständische Unternehmen erreichen 2. Bessere Verschränkung von Arbeitsschutz und betrieblicher Gesundheitsförderung Neuregelungen BGF Stärkung der finanziellen Ressourcen Maßnahmen zur Verzahnung Arbeitsschutz und BGF Aufbau regionaler Koordinierungsstellen

Weiterentwicklung betriebliche Gesundheitsförderung Die Krankenkassen fördern mit Leistungen der BGF insbesondere den Aufbau u. die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen ( 20 b SGB V) Engere Verzahnung von BGF und Arbeitsschutz Berücksichtigung nat. Arbeitsschutzziele Zusammenarbeit zwischen GKV, GUV und Arbeitsschutzbehörden auf Landesebene Beteiligung von Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit an BGF Schaffung regionaler Koordinationsstellen Nutzung bestehender Strukturen zur Beratung und Unterstützung von Betrieben Abschluss gemeinsamer u. einheitlicher Verträge auf Landesebene unter Einbindung örtlicher Unternehmensorganisationen Verträge zwischen GKV u. Arbeitsmedizinern über BGF, Präventionsempfehlungen, Vorsorgeleistungen, Heilmittelversorgung, Schutzimpfungen möglich Finanzierung, u. a. aus nicht verausgabten Mitteln

BGF-Koordinierungsstellen Bausteine 1-3 1 Individuelle Beratung der Betriebe durch Krankenkassen 2 Kooperation mit Unternehmensorganisationen BGF-Informationsportal 3 Zielgruppe: Unternehmen 08.05.2017 Seite 18 Titel

Das Präventionsgesetz - Finanzierung Die Finanzierung des PrävG erfolgt primär durch die Beitragszahler der GKV Budget 2016: 7,- EUR je Versicherten, davon lebensweltbezogene Gesundheitsförderung und Prävention: mind. 2,- EUR (davon 0,45 EUR an BZgA) Betriebliche Gesundheitsförderung: mind. 2,- EUR Verhaltensprävention: 3,- EUR 600 500 in Mio. EUR 490 400 300 200 100 0 65 BGF 140 140 34 Kitas, Schulen etc. 190 210 Kurse 289 gesamt 2014 2016 19

Aufbau von Steuerungsstrukturen auf der Bundes- und Länderebene Gemeinsame Nationale Präventionsstrategie Bund Nationales Präventions- Forum berät Nationale Präventionskonferenz erarbeitet Beratende Mitglieder Länder BA Kommunale SpitzenV Patientenverbände Bundesrahmenempfehlung Präventionsbericht Landesrahmenvereinbarungen 20

LANDESRAHMENVEREINBARUNGEN ( 20 f SGB V) werden zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie geschlossen Landesministerium GKV-Landesverbände & Ersatzkassen RV-Träger UV-Träger Inhalte Gemeinsame Ziele und Handlungsfelder Koordinierung von Leistungen Klärung von Zuständigkeitsfragen Zusammenarbeit mit ÖGD u. örtlicher Jugendhilfe Mitwirkung weiterer Einrichtungen u. Organisationen Beteiligung u. Beitrittsmöglichkeiten Kommunale Spitzenverbände auf Landesebene Bundesagentur für Arbeit Landesarbeitsschutzbehörden

Landesrahmenvereinbarung Prävention NRW Unterzeichnung am 26. August 2016

Prävention NRW

Aufbauend auf dem OPUS Programm Anfang der 2000er Jahre von AOK, BARMER, BKK Landesband und Unfallkasse NRW mit dem Bildungsministerium vereinbart, geht im Sommer in die dritte Programmphase Seit 2017 beteiligen sich alle Krankenkassen Verlängerung des Programmes um 5 Jahre vorgesehen Land NRW finanziert 13 Lehrerstellen für Koordinatoren (insgesamt ca. 40 Koordinatoren, entspricht ca. 800 Tsd. ) 310 Schulen wirken z. Zt. mit 200 Tsd. Schüler (9% aller Schüler NRW), 14 % aller Lehrkräfte werden z. Zt. erreicht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 31

Schwerpunkte Landesrahmenvereinbarung Prävention NRW Verminderung sozialbedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen Fortführung, Weiterentwicklung und Ausbau bewährter Ansätze und Kooperationen, sowie auch neue Maßnahmen oder Initiativen zu vereinbaren und gemeinsam voranzubringen Ziele und Handlungsfelder Koordinierung der Leistungen Zusammenarbeit der Partner Schaffung von transparenten Strukturen durch regelmäßige Festlegung von Handlungsschwerpunkten Vor allem integrierte Konzepte im kommunalen Raum / Quartier lebensweltübergreifenden Präventionsketten und Bündelung von Aktivitäten Qualifizierung, Befähigung und Teilhabe unter Berücksichtigung interkultureller Kompetenz im Sinne des Empowerments und der Nachhaltigkeit Evaluation und Qualitätssicherung