Förderung des barrierefreien Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum

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Transkript:

Barrierefreies Bauen Förderung des barrierefreien Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum Das Land Hessen gewährt im Rahmen eines Landesprogramms Kostenzuschüsse für den Umbau von Wohnraum, damit seh- und mobilitätseingeschränkte Mitmenschen einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Auch die barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnungen wird gefördert. Zudem stellt die Kfw-Bank zinsgünstige Kredite für barrierefreie Umbauten bereit. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bad Wildungen ist Frau Lambertz, Tel. (0 56 21) 7 01-3 52. Barrierefreie Umgestaltung von Geschäften und Gaststätten Bad Wildungen als Kur- und Gesundheitsstadt möchte der Bewohnerschaft sowie den Gästen ein möglichst barrierefreies Umfeld bieten. Unter anderem sollen Einzelhandelsgeschäfte und die gastronomischen Betriebe ungehindert, z. B. mit dem Rollator, dem Kinderwagen und dem Rollstuhl, erreichbar sein. Daher stellt die Stadt Bad Wildungen Baukostenzuschüsse zum barrierefreien Umbau von Geschäften und Gaststätten zur Verfügung. Die Zuschusshöhe der Bau- und Baunebenkosten (Kosten u. a. für Bauantrag, Statik, Baugenehmigung, Vermessungsarbeiten etc.) beträgt 15 % der Gesamtkosten. Maximal werden pro barrierefreier Umgestaltung 4.000 ausgezahlt. Barrierefreies Informationen zu den Förderpro

Junge Familien Förderprogramm für junge Familien Die demografische Entwicklung zeigt gerade in den Dörfern erste negative Auswirkungen. Zunehmend sind Gebäude, oft auch historische und aus denkmalpflegerischer Sicht wertvolle Fachwerkgebäude mit ortsprägendem Charakter, vom Leerstand bedroht, die Bevölkerung überaltert und junge Familien mit Kindern fehlen mehr und mehr. In den kleineren Ortsteilen trifft es besonders die alten, historischen Ortskerne. Dieser Tendenz möchte die Stadt Bad Wildungen mit dem neu aufgelegten Förderprogramm entgegenwirken, um nachhaltig Lebensqualitäten zu sichern. Unbewohnte und sanierungsbedürftige Gebäude sollen möglichst schnell wieder belebt bzw. umgenutzt werden. Daher unterstützt das Förderprogramm junge Familien, die sich entscheiden, in den Ortskernen der ländlichen Stadt- und Ortsteile von Bad Wildungen Gebäude für die eigene Wohnnutzung zu sanieren. Für alle Bad Wildunger Stadt- und Ortsteile sind Geltungsbereiche kartografisch festgelegt worden. Innerhalb dieser Kerne wird die Sanierung von eigen genutzten Bereichen eines Wohnhauses gefördert. Die wesentlichen Anforderungen für eine Förderung sind: Objekt muss im vorgegebenen gekennzeichneten Geltungsbereich liegen. Gefördert werden grundlegende Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Bei Antragstellung darf das 40. Lebensjahr eines der Antragsteller noch nicht vollendet sein. grammen: Stadtbauamt Bad Wildungen Tel.: (0 56 21) 70 1

Junge Familien Die Richtlinien sehen vor, dass 20 % des Anschaffungswertes für Baustoffe und Baumaterial bei Eigenleistungen und 30 % der Unternehmerleistungen übernommen werden. Die Förderung erhöht sich um 5 % für jedes im Haushalt lebende Kind bis zum 16. Lebensjahr. Insgesamt ist die Fördersumme auf 10.000 begrenzt. Vitalisierung der Altstadt Altstadtförderung Die Altstadt von Bad Wildungen bietet ein umfassendes Infrastrukturangebot. In dem liebens- und lebenswerten historischen Stadtquartier sind vielfältige Dienstleistungseinrichtungen, Geschäfte, Gastronomiebetriebe sowie unterschiedlichste Wohnangebote vorhanden. Die kurzen Entfernungen zur Erledigung der täglichen Wege stellen eine einmalige Qualität der Altstadt dar. So kann man z. B. den Kindergarten, die Schulen, die Stadtbücherei, das Rathaus oder die Lebensmittelmärkte bequem zu Fuß erreichen. Diese Qualitäten der Altstadt möchte die Stadt Bad Wildungen zusammen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen sichern und hat daher ein Vitalisierungsprogramm aufgelegt. Was bietet das Förderprogramm? 4 10 www.bad-wildungen.de

Vitalisierung der Altstadt Damit sich Gebäudeeigentümer bzw. Kaufinteressenten von Altstadthäusern ein Bild von den Entwicklungs-, Umbau- und Sanierungsmöglichkeiten eines Gebäudes machen können, fördert die Stadt Bad Wildungen Be ratungs- und Vorplanungsleistungen von geeigneten Architekten / Planungsbüros. In den zu erstellenden Konzepten werden unter Beachtung der Vorstellungen der Bauherrschaft Visualisierungen, Kostenschätzungen und Handlungsempfehlungen dargestellt. Hierbei kann auch ein behindertengerechter Umbau ein Baustein einer nachhaltigen Nutzungskonzeption sein. Die Stadt Bad Wildungen trägt die Gesamtkosten dieser Beratungs- und Planungsleistungen. Im Weiteren können auch Investitionen an den Altstadthäusern gefördert werden. Zu nennen sind z. B. Modernisierungsmaßnahmen (auch energetische Maßnahmen), wie der Anbau von Balkonen, die Umsetzung barrierefreier Bau- und Wohnkonzepte sowie die Erneuerung bzw. Sanierung von Fassaden, Fenstern, Türen und Außenanlagen. Die Förderung beträgt 10 % der förderfähigen Kosten (einschl. Planungskosten und Baunebenkosten), höchstens jedoch 10.000 für das Gesamtobjekt. Ein Zuschlag von jeweils 2 % wird auf den Förderbetrag gewährt wenn: Minderjährige Kinder, Haushaltsangehörige ab dem 60. Lebensjahr und Bewohnerinnen und Bewohner mit Behinderungen im Sanierungsobjekt leben. Das zu fördernde Objekt ein hochwertiges Einzeldenkmal darstellt. Informationen zu den Förderprogrammen: Stadt

Informationen Zu diesen Förderprogrammen berät Sie Frau Adler vom Stadtbauamt, Tel. (0 56 21) 7 01-410. Die Richtlinien Altstadtförderung und Junge Familien mit Förderantrag finden Sie unter www.bad-wildungen.de, im Bereich Bürger und Verwaltung unter der Rubrik Förderprogramme. Wichtig: Zu allen Maßnahmen, für die Sie eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, ist vor Bau- bzw. Planungsbeginn eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt Bad Wildungen abzuschließen. Neben der Stadt Bad Wildungen gewähren noch weitere Institutionen Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für die unterschiedlichsten Maßnahmen. Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrer Hausbank beraten. Gerne können Sie sich auch im Internet informieren u. a. bei: www.kfw.de (Kreditanstalt für Wiederaufbau) www.bafa.de (Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle) www.ewf.de (Energie Waldeck-Frankenberg / Rubrik Service) www.baufoerderer.de (Bundesverband Verbraucherzentrale) Darüber hinaus, wird im Rathaus monatlich eine Energieeinsparberatung von der Verbraucherzentrale Hessen angeboten!!! Dieses Angebot bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich ausführlich und individuell in einem Beratungsgespräch zu verschiedenen Themenbereichen der Energieeinsparung, wie z. B. Heiztechnik, Wärmeschutz in Alt- und Neubauten, Warmwasserbereitung und Schimmelbildung in Wohngebäuden durch unabhängige Fachleute beraten zu lassen. wann: jeweils mittwochs alle vier Wochen Kosten: 7,50 Berater: Frau Dipl.-Ing. Rita Träbing Anmeldung: Bürgerbüro im Rathaus Tel. (0 56 21) 7 01-319 Impressum: Herausgegeben vom Magistrat der Stadt Bad Wildungen, Am Markt 1, 34537 Bad Wildungen, Tel. (05621) 701-0 Fotos: K. Jaeger, M. Griesel, R. Pfeil, R. Bockhorn tbauamt Bad Wildungen Tel.: (0 56 21) 70 14 10