BAG Bundesarbeitsgemeinschaft. Das Persönliche Budget. Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. im Übergang von der Schule in den Beruf

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Transkript:

BAG Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. Das Persönliche Budget im Übergang von der Schule in den Beruf Monika Scholdei-Klie, Neuss, 9. November 2010

Paradigmenwechsel Das Persönliche Budget soll: gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen Selbstbestimmung unterstützen Elemente des fürsorgestaatlichen Umgangs abbauen das Wunsch- und Wahlrecht besser umsetzen der Mensch mit Behinderung entscheidet über seinen Weg Leistungen in der Leistungsform des Persönlichen Budgets können alle behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen erhalten, und zwar unabhängig von der Art und der Schwere der Behinderung und unabhängig von der Art der benötigten Leistungen. (BMAS)

Das Gesetz SGB IX, 17 Abs. 1: Der zuständige Rehabilitationsträger kann Leistungen zur Teilhabe 1. allein oder gemeinsam mit anderen Leistungsträgern, 2. durch andere Leistungsträger oder 3. unter Inanspruchnahme von geeigneten, insbesondere auch freien und gemeinnützigen oder privaten Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen ( 19) ausführen. Er bleibt für die Ausführung der Leistungen verantwortlich. Abs. 2: Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein monatliches persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

mögliche Leistungsträger sind (entsprechend den Leistungen): die Krankenkasse, die Pflegekasse, der Rentenversicherungsträger, der Unfallversicherungsträger, der Träger der Alterssicherung der Landwirte, der Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge, der Jugendhilfeträger, der örtliche und überörtliche Sozialhilfeträger, das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit

bisherige Sachleistungserbringung Dreiecks-Verhältnis Antrag auf Teilhabeleistungen Leistungsträger Antragsberechtigte Person (Leistungsempfänger) Bewilligung und Zuweisung auf Grundlage einer Leistungsvereinbarung Sachleistung Leistungsdurchführender Träger: Bildungsinstitut, BBW, Bildungsträger, Dienstleister, ambulanter Dienst, Verein, WfbM

Leistung über das persönliche Budget Antrag Antragsberechtigter (Leistungsempfänger) wählt aus auf Teilhabeleistungen Zielvereinbarung Leistungsträger Bewilligung und Auszahlung Verschiedene Leistungsdurchführende Träger

Grundsätzlich gilt: Das Persönliche Budget kann nur jemand erhalten, der auch Anspruch auf die entsprechende Sachleistung hat. Die Teilnahme am Persönlichen Budget ist freiwillig, eine Rückkehr zum Sachleistungsprinzip (zum vorherigen Zustand) ist nach einer Frist von 6 Monaten jederzeit möglich. Das Geld wird i.d.r. zum Monatsanfang auf das Konto des Budgetnehmers überwiesen. Dieser kauft sich dann die entsprechende Leistung ein. Ein persönliches Budget macht nur dann Sinn, wenn eine andere Umsetzung als der bisher üblichen Sachleistung gewünscht wird oder ein anderer Träger beauftragt werden soll.

Entscheidungsprozess (für Schulabgänger/innen mit Lernschwierigkeiten) Übergang von der Schule WfbM gewollt: Anmeldung in WfbM Übergang von der Schule WfbM nicht gewollt: Reha-Beratung klärt ab, ob auch eine andere Maßnahme zielführend ist unter Zuhilfenahme weiterer Dienste / Maßnahmen: Medizinischer Dienst Psychologischer Dienst DIA-AM Ziel: Klärung der Fragen: Ist eine Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gegeben? Welche Maßnahme ist die richtige?

Übergang Schule Beruf Allgemeiner Arbeitsmarkt Geschützter Arbeitsmarkt BBW Ziel: nach Ausbildung Arbeit BvB Ziel: Ausbildung oder Arbeit UB Ziel: Arbeit WfbM Berufsbildungsbereich BvB Dauer: 11 Monate Dauer: 1 1/2 Jahre Dauer: 2 Jahre Dauer: 2 Jahre Gruppe der behinderten Jugendlichen

Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Arbeitsbereich Außenarbeitsplätze TaFö Allgemeiner Arbeitsmarkt Berufsbildungsbereich Eingangsbereich Dauer: 1-3 Monate Zuweisung durch die Reha-Berufsberater der Agentur für Arbeit

Zwei getrennte Arbeitsmärkte Allgemeiner Arbeitsmarkt = erwerbsfähig Geschützter Arbeitsmarkt-WfbM = nicht erwerbsfähig Arbeitnehmerstatus Werkstatt-Status Unterhaltssicherung über Lohn Ergänzung ggf. über ALG II Werkstatt-Entgelt Grundsicherung nach SGB XII Alterssicherung über Rentenversicherungsbeiträge Werkstatt-Rente nach 20 Jahren Werkstattzugehörigkeit Bei Arbeitslosigkeit: ALG I + II / kein Recht auf einen Arbeitsplatz Arbeitsplatzverlust droht nicht / Recht auf Arbeit in einer WfbM

Einsatzmöglichkeit des PB im Übergang Schule - Beruf Beispiele: Die Anzahl der ausgeschriebenen Plätze für UB reicht nicht Man ist mit der Leistung eines Trägers nicht zufrieden Der Berufsbildungsbereich soll nicht in der WfbM umgesetzt werden Es gibt einen Betrieb, der für die Einarbeitung und berufliche Qualifizierung finanziellen Unterstützungsbedarf hat

Individuelle Umsetzung des Berufsbildungsbereichs für Roxane M.

Individuelle Umsetzung der Tagesförderstätte für Zaki H.: Liebe Frau Scholdei- Klie, ich will haupt schulabschluss machn. ich will real schulabschluss machn. ich will abi machn. ich will ausziehen. ich will nach new york. liebe grüsse, zaki h.

Individuelle Umsetzung der Werkstattleistung für Handan:

Der Weg zum persönlichen Budget I beim Übergang Schule - Beruf 1. Die Agentur für Arbeit hat den Bedarf ist festgestellt und weist Jugendlichen in den Berufsbildungsbereich einer WfbM 2. Antragstellung auf Persönliches Budget: Berufsbildungsbereich soll nicht in der WfbM durchgeführt werden 3. Vorlegung eines tragfähigen Teilhabe-Konzepts: Wie soll die Leistung anders als bisher umgesetzt werden? - wie sieht das Konzept aus? - welchen Dienstleistungsträger kann man mit ins Boot holen? - wer kann helfen?

Der Weg zum persönlichen Budget II 4. Bewertung und Abwägung durch den Reha-Berater 5. Budgethöhe orientiert sich an der Sachleistung für die Umsetzung des Konzepts dazu kommen: - Fahrtkosten (entsprechen Regelungen der Sachleistung) - Ausbildungsgeld (entsprechend der Sachleistung) 6. Zielvereinbarung 7. rechtsmittelfähiger Bescheid

Mögliche Probleme Die Kostenträger entscheiden sich nicht - es dauert ewig lange, bis man etwas von ihnen hört Zuständigkeitserklärung (SGB IX, 14) Die Höhe des Budgets wird zu gering bemessen. Das Budget muss den Bedarf decken. Es soll nicht höher als die bisherige Sachleistung sein.

Probleme bei den Werkstattleistungen BMAS präveriert den Weg über die UB Werkstatt-Status ist nicht budgetfähig nur in Kooperation und in Verantwortung der WfbM - ansonsten Status-Verlust

Fazit: Persönliches Budget im Übergang individueller Gestaltungsspielraum Eigenverantwortlichkeit, Selbstbestimmung Wahl- und Entscheidungsmöglichkeit eigene Organisation komplexes Verfahren hoher Informationsbedarf bei fehlender Budgetassistenz im Vorfeld der Antragstellung Bildungsträger müssen in Vorleistung gehen noch fehlender Markt von Anbietern WfbM-Status nicht übertragbar

Danke für Ihre Aufmerksamkeit