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Transkript:

2014/2015 ZUM DURCHFÜHRUNGSBERICHT 2014/2015 ESF-OP BADEN-WÜRTTEMBERG 2014-2020 INHALT 1. WAS IST DER EUROPÄISCHE SOZIALFONDS? EINE KURZE EINFÜHRUNG SEITE 02 2. WAS WIRD GEFÖRDERT? ESF-FÖRDERPROGRAMME IN 2014/2015 SEITE 03 3. WER WIRD GEFÖRDERT? DIE ZIELGRUPPEN DES ESF SEITE 05 4. WIE WIRD DAS FINANZIERT? SEITE 07 5. WAS BEWIRKT DER ESF? ZUSAMMENFASSUNG DER EVALUATIONSERGEBNISSE SEITE 08 6. BEISPIELE VON ESF-PROJEKTEN AUS DEN JAHREN 2014/2015 SEITE 10 7. WIE WIRD ÜBER DEN ESF INFORMIERT? SEITE 11 8. FAZIT SEITE 12 IMPRESSUM ESF-Verwaltungsbehörde gemäß Artikel 123 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Schellingstr. 15 70174 Stuttgart ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH Weinsbergstr. 190 50825 Köln Bildnachweis: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Weiterführende Informationen finden Sie auf der ESF-Webseite: http://www.esf-bw.de Stand: 11. Mai 2016 SEITE 01

1. WAS IST DER EUROPÄISCHE SOZIALFONDS? EINE KURZE EINFÜHRUNG Der Europäischen Sozialfonds (ESF) ist seit 1957 das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der europäischen Union. Seine Fördermaßnahmen sollen dazu beitragen, Menschen bei der (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen zu fördern sowie Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen. Der ESF gehört zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF). Deren Ziel ist es, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt ( Kohäsion ) in Europa zu festigen und die wirtschaftliche Entwicklung in sämtlichen EU- Ländern zu unterstützen. Zu den ESI-Fonds zählen ferner der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), der Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der Europäischen Meeresund Fischereifonds (EMFF) und der Kohäsionsfonds. Die Förderung aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds ESIF orientiert sich an der im Jahr 2010 vom Europäischen Rat verabschiedeten Europa 2020 Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Es trägt den Titel Chancen fördern und hat drei Schwerpunkte: > Nachhaltige Beschäftigung und Fachkräftesicherung > Soziale Inklusion und Bekämpfung von Armut und Diskriminierung > Lebenslanges Lernen Mit sozial innovativen Maßnahmen unterstützt die ESF-Förderung wichtige landespolitische Strategien: Das Landesarbeitsmarktprogramm, das Ausbildungsbündnis, die Allianz für Fachkräfte und das Bündnis für Lebenslanges Lernen. An der Umsetzung des ESF sind neben dem Sozialministerium weitere Ressorts beteiligt: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau verwaltet als Zwischengeschaltete Stelle ein Drittel des ESF-Budgets. ESF-Projekte werden auch in den Zuständigkeitsbereichen des Kultusministeriums, des Wissenschaftsministeriums und des Justizministeriums durchgeführt. Für die Umsetzung der ESF-Förderung sind in Deutschland der Bund und die Länder zuständig. Dem Land Baden-Württemberg stehen für die Förderperiode 2014-2020 insgesamt knapp 260 Mio. Euro ESF-Mittel zur Verfügung. Das Operationelle ESF-Programm (ESF-OP) wurde auf Grundlage eines breiten Beteiligungsverfahrens von der ESF-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Soziales und Integration (Sozialministerium) erstellt. Vertreter der Zivilgesellschaft, Wirtschafts- und Sozialpartner sowie weitere Ressorts der Landesregierung haben an der Planung mitgewirkt und begleiten nun auch die Umsetzung während Programmlaufzeit. Am 1. September 2014 wurde das ESF- OP für Baden-Württemberg von der EU-Kommission als erstes deutsches und zweites europäisches OP genehmigt. Zentrale Bewilligungsstelle für alle ESF-Maßnahmen ist die L-Bank. Eine Besonderheit des ESF in Baden-Württemberg ist die regionale Förderung. 42 regionale ESF-Arbeitskreise erstellen auf Grundlage des ESF-OP regionale Arbeitsmarktstrategien und veröffentlichen in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen eigene Förderaufrufe. Die zur Förderung ausgewählten regionalen Projekte werden dann von der L-Bank für einen Zeitraum von ein oder zwei Jahren bewilligt. Im ESF-OP ist nachzulesen, welche Ziele und Zielgruppen Baden-Württemberg mit dem ESF erreichen möchte. Das ESF-OP und viele weiterführende Informationen sind auf der zentralen Webseite www.esf-bw.de zu finden. SEITE 02

2. WAS WIRD GEFÖRDERT? ESF-FÖRDERPROGRAMME IN 2014/2015 Bereits im Sommer 2014 waren die ersten Förderaufrufe veröffentlicht worden, so dass die ESF-Förderung zu Beginn des Jahres 2015 planmäßig und in ganzer Breite starten konnte. Insgesamt wurden im Jahr 2015 1.286 Vorhaben bewilligt, von denen 1.143 im selben Jahr angelaufen sind. In PRIORITÄTSACHSE A Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte starteten 2015 insgesamt 919 Vorhaben: > Investitionspriorität A1 Zugang zu Beschäftigung für Arbeitssuchende und Nichterwerbstätige : Vier Vorhaben, die im Rahmen des Landesprogramms Gute und sichere Arbeit wie bereits in der Förderperiode 2007-2013 die Integration von Langzeitarbeitslosen, Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrern sowie atypisch Beschäftigten in reguläre Beschäftigungsverhältnisse unterstützen. > Investitionspriorität A2 Dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt : 7 Vorhaben. Ebenfalls dem Landesprogramm zuzuordnen ist die Förderung der Teilzeitausbildung: 5 Vorhaben bieten Beratung und Unterstützung für Alleinerziehende an, die wegen familiärer Pflichten eine duale Ausbildung nur in Teilzeit absolvieren können. Darüber hinaus wird bei Ausbildungsbetrieben dafür geworben, dieses Modell stärker anzubieten. Das bereits in der letzten Förderperiode erfolgreiche Projekt BPJ 21 wird wieder an 25 Standorten für schwächere Jugendliche als ausbildungsvorbereitendes Langzeitpraktikum angeboten. Die assistierte Ausbildung wird nach der Übernahme des Modells carpo in den Leistungskatalog des SGB III im Jahr 2015 ausfinanziert. > Investitionspriorität A5 Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel : 908 Vorhaben. Die Umsetzung von 895 Vorhaben im Förderbereich Wirtschaft erfolgt über Förderprogramme und Projektaufrufe. In den zwei Förderprogrammen Fachkurse berufliche Weiterbildung und Coaching für KMU können Anträge jederzeit und aus jeder Region entsprechend dem individuellen Bedarf vor Ort gestellt werden. > Weiterhin wurden 8 Projektaufrufe auf den Weg gebracht: Die 36 in der Regel dreijährigen Projekte widmen sich der Beratung von Gründungswilligen und KMU-Nachfolgen, dem Aufschließen von Familien mit Migrationshintergrund für die berufliche Bildung, der Sicherung des Fachkräftenachwuchses im Gastgewerbe, der Internationalisierung der Ausbildung, einer familienbewussten Arbeitswelt sowie Frauen auf dem Weg in Führungspositionen. In Investitionspriorität A5 starteten zudem 13 Projekte zur Alphabetisierung aus dem Förderbereich Arbeit und Soziales. SEITE 03

In PRIORITÄTSACHSE B Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung starteten 2015 insgesamt 135 Vorhaben: In PRIORITÄTSACHSE C Investition in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen starteten 2015 insgesamt 89 Vorhaben: > Investitionspriorität B1 Aktive Inklusion durch Förderung der Chancengleichheit und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit : Die Förderung wird sowohl regional als auch zentral umgesetzt. 130 Vorhaben werden für die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, über die 42 regionalen Arbeitskreise gefördert. Fünf Vorhaben werden über die zentrale Förderung umgesetzt. Drei werden über das Justizministerium umgesetzt und richten sich gezielt an Menschen, die aus Strafhaft oder Arrest entlassen bzw. von Straffälligkeit bedroht sind. Eines dieser Vorhaben hat eine transnationale Kooperation mit Partnern in Italien. Ein Vorhaben wird im Rahmen der sozialen Landwirtschaft für Langzeitarbeitslose mit Kooperationen zu Beschäftigungsträgern im Donauraum (Österreich, Rumänien) gefördert. Ein weiteres Vorhaben bietet Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung gezielt für chancenarme, langzeitarbeitslose und sozial benachteiligte Frauen im Bereich Gastronomie, Hauswirtschaft und Dienstleistungen an. > Investitionspriorität C1 Verringerung und Verhütung des vorzeitigen Schulabbruchs : 72 Vorhaben werden über die 42 regionalen Arbeitskreise zur Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit für benachteiligte junge Menschen umgesetzt. > Investitionspriorität C4 Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und Weiterbildung sowie Erleichterung des Übergangs von der Bildung zur Beschäftigung : Insgesamt 17 Vorhaben. Davon dienen 15 Vorhaben der Verbesserung der Berufsorientierung und der Vorbereitung des Übergangs von der Schule in den Beruf. Diese Vorhaben werden ausschließlich über das Kultusministerium umgesetzt. Auch im Bereich des Wissenschaftsministeriums werden ESF-Projekte durchgeführt: Ein Projekt unterstützt Habilitandinnen an wissenschaftlichen und künstlerischen Hochschulen des Landes, ein weiteres bietet Coaching, Mentoring- und Trainingsprogramme für Studentinnen an mit dem Ziel, mehr Frauen in Führungspositionen zu begleiten. Im Mai 2015 wurde der zentrale Aufruf Auf- und Ausbau von Strukturen der wissenschaftlichen Weiterbildung an Hochschulen in Baden-Württemberg ausgeschrieben. 16 Vorhaben sind ausgewählt und werden im Jahr 2016 beginnen. SEITE 04

3. WER WIRD GEFÖRDERT? DIE ZIELGRUPPEN DES ESF Im Jahr 2015 haben in Baden-Württemberg insgesamt 37.218 Männer und Frauen eine ESF-Maßnahme begonnen. Der Frauenanteil lag bei 41,1 %. Die meisten Teilnehmereintritte wurden in Projekten zur Beschäftigungsförderung (PRIORITÄTSACHSE A) gezählt, und zwar 22.410 Personen bzw. 60,2 % aller Eintritte. In Projekten zur Förderung der sozialen Inklusion (PRIORITÄTSACHSE B) traten 5.808 Personen ein (15,6 % aller Eintritte). Rd. ein Viertel (24,2 %) aller Teilnehmenden bzw. 9.000 Personen nahmen an (Aus-)Bildungsmaßnahmen (PRIORITÄTSACHSE C) teil. Neben den genannten Personen wurden auch 683 Unternehmen, z. B. durch Coachings oder die Förderung von Unternehmensnachfolgen, aus dem ESF gefördert. Damit EU-weit über die Fortschritte der Umsetzung in allen europäischen ESF-Programmen berichtet werden kann, wurden sog. gemeinsame Outputindikatoren festgelegt. Jede ESF-geförderte Region berichtet also die gleichen Outputindikatoren. Darüber hinaus konnte jede Region auch noch eigene, programmspezifische Outputindikatoren bilden. TABELLE 1 gibt einen Überblick über die gemeinsamen und programmspezifischen Outputindikatoren im Jahr 2015 1 in Baden-Württemberg. Aus den Outputindikatoren lässt sich auch die Zusammensetzung der Teilnehmerschaft ablesen. So waren 14.354 Personen (38,6 %) unter 25 Jahre alt, wobei die Teilnehmenden in Maßnahmen zur Berufsorientierung oder den Boys Day-Akademien am jüngsten waren. 2.689 Teilnehmende (7,2%) waren 54 Jahre und älter. Anteilsmäßig die meisten Älteren fanden sich in den Fachkursen und der Spitzenfrauen-Förderung sowie in den regionalen Projekten. Knapp die Hälfte der Teilnehmenden (46,7 % bzw. 17.380 Personen) verfügte über ein geringes Bildungsniveau (ISCED 1 und 2), darunter auch Schülerinnen und Schüler, die sich noch in der schulischen Ausbildung befanden. Ein Drittel der Teilnehmenden (32,7 % bzw. 12.163 Personen) besaß ein mittleres Bildungsniveau (ISCED 3 und 4), hatte also eine abgeschlossene Berufsausbildung. Weitere 20,6 % bzw. 7.675 Personen verfügten mit Meister- oder Hochschulabschluss über ein hohes Bildungsniveau (ISCED 5-8). Bezogen auf den Erwerbsstatus machte die Gruppe der Erwerbstätigen mit 48,0 % bzw. 17.861 Personen den Löwenanteil aus, was v. a. auf die hohe Teilnehmerzahl in den Fachkursen zur überbetrieblichen beruflichen Qualifizierung im Förderbereich Wirtschaft zurückzuführen ist (15.460 Personen bzw. 41,5 % der Teilnehmenden). 31,6 % bzw. 11.779 Personen waren hingegen nicht erwerbstätig, darunter v. a. Schülerinnen und Schüler, die z. B. an Berufsorientierungsmaßnahmen teilnahmen. 20,4 % bzw. 7.578 Personen waren arbeitslos gemeldet, darunter 5.300 Langzeitarbeitslose. Wie die Outputindikatoren weiter zeigen, wurden zahlreiche benachteiligte Personen von der ESF-Förderung erreicht. So waren 7.404 Personen bzw. 19,9 % der Teilnehmenden Alleinerziehend, 33,6 % bzw. 12.497 Personen waren Migrantinnen und Migranten oder Angehörige von Minderheiten, 2,4 % bzw. 911 Teilnehmende hatten eine Behinderung und 1,1 % waren Obdachlos. Von allen Teilnehmenden kamen 19,3 % bzw. 7.195 Personen aus einer ländlichen Region. 1 Da die Förderung erst im Jahr 2015 angelaufen ist, lauten die Werte für das Jahr 2014 stets 0. SEITE 05

TABELLE 1: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren Quelle: L-Bank Datenreports (Stand: 2. April 2016), ISG eigene Berechnung. Spezifisches Ziel A2.1: Verbesserung der Übergangs- und Ausbildungssituation von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf, Spezifisches Ziel B1.1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung betroffen sind, Spezifisches Ziel C1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit, Spezifisches Ziel C4.2: Intensivierung des lebenslangen Lernens. SEITE 06

4. WIE WIRD DAS FINANZIERT? Der ESF beteiligt sich in der Regel mit bis zu 50 % an den Gesamtkosten eines Vorhabens. Die restlichen Mittel (sog. Kofinanzierung ) steuern öffentliche Finanzierungsquellen (z. B. kommunale Mittel, Mittel der Bundesagentur für Arbeit, Landesmittel), Projektträger oder auch die Teilnehmenden selbst bei. Bis zum 31.12.2015 sind insgesamt 1.286 Vorhaben bewilligt worden, darunter auch mehrjährige Projekte. So konnten bereits 82,6 Mio. Euro ESF-Mittel bewilligt werden (vgl. Abbildung 1). Das entspricht rd. einem Drittel (31,8 %) des gesamten ESF-Budgets in Höhe von 259,7 Mio. Euro für die Förderperiode 2014-2020. Betrachtet man nur die abgerechneten, geprüften Mittel, sind bis 31.12.2015 rd. 13,6 Mio. Euro ESF-Mittel abgerechnet worden (5,3 % des gesamten ESF-Budgets). ABBILDUNG 1: Geplante, bewilligte und abgerechnete ESF-Mittel Quelle: ESF-Finanzdatenreport (Stand: 23.03.2016), ISG eigene Berechnung. In PRIORITÄTSACHSE A Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte wurden von den in 2014-2020 zur Verfügung stehenden 119,2 Mio. Euro ESF-Mitteln rd. 45,6 Mio. Euro bewilligt und 6,0 Mio. Euro abgerechnet. In PRIORITÄTSACHSE B Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung wurden von den für 2014-2020 geplanten 62,6 Mio. Euro ESF-Mitteln bis Ende 2015 rd. 20,7 Mio. Euro bewilligt und 5,1 Mio. Euro abgerechnet. In PRIORITÄTSACHSE C Investition in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen wurden von den in 2014-2020 zur Verfügung stehenden 67,5 Mio. Euro ESF-Mitteln bis Ende 2015 rd. 16,1 Mio. Euro bewilligt und 2,5 Mio. Euro abgerechnet. In PRIORITÄTSACHSE D Technische Hilfe wurden von den für 2014-2020 geplanten 10,4 Mio. Euro ESF-Mitteln bis Ende 2015 rd. 0,3 Mio. Euro bewilligt und 0,1 Mio. Euro abgerechnet. Zusammen mit der Kofinanzierung wurden bereits 211,3 Mio. Euro Gesamtmittel bewilligt (40,7% der geplanten Gesamtmittel) und 37,0 Mio. Euro abgerechnet (7,1% der geplanten Gesamtmittel, in der Abbildung aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht enthalten). SEITE 07

5. WAS BEWIRKT DER ESF? ZUSAMMENFASSUNG DER EVALUATIONSERGEBNISSE Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens wurde das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, Köln, von der ESF-Verwaltungsbehörde im Sozialministerium Baden-Württemberg mit der sozialwissenschaftlichen Begleitung des ESF-OP Baden-Württemberg 2014-2020 beauftragt. Das ISG hat einen Bewertungsplan erstellt, der im Juni 2015 vom ESF-Begleitausschuss verabschiedet wurde. Die Evaluation verfolgt drei Hauptziele: Sie soll erstens zur Verbesserung der Qualität der Gestaltung und Umsetzung des ESF-OP sowie zweitens zur Steigerung der Wirksamkeit und Effizienz herangezogen werden. Drittens ist der Beitrag des Programms zur Europa 2020 Strategie für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu bewerten. TABELLE 2 gibt einen Überblick über die gemeinsamen und programmspezifischen Ergebnisindikatoren. Zu beachten ist, dass die Ergebnisindikatoren immer eine Veränderung der Situation anzeigen. Personen, die beispielsweise bei Eintritt und auch bei Austritt erwerbstätig waren, werden unter dem Indikator Anzahl Teilnehmer/-innen, die nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschl. Selbständige nicht gezählt. Dies gilt nur für Personen, die zuvor nicht erwerbstätig oder arbeitslos waren. Für die anderen Indikatoren gilt dies analog. Da die Förderung erst in 2015 angelaufen ist, konnten bisher erst wenige Ergebnisse erzielt werden. In 2015 wurden v. a. vorbereitende Evaluationsaktivitäten durchgeführt. So fanden Analysen von Projektanträgen und Monitoringdaten statt und es wurden erste Experteninterviews durchgeführt. Zudem wurde mit den Arbeiten zur Entwicklung von Messinstrumenten begonnen. Außerdem wurden die in der Kommunikationsstrategie vorgesehenen Erhebungen zur Wirkung der Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Eine Kurzzusammenfassung zu den Ergebnissen der Bevölkerungsbefragung 2015 und der Akteursbefragung 2015 findet sich in Abschnitt 7. Im Jahr 2015 haben insgesamt 24.168 Teilnehmende eine ESF-Maßnahme beendet. 17.141 Personen haben die Maßnahme mit einer Qualifizierung (z. B. in einem Fachkurs) abgeschlossen. 1.333 Personen, die vorher arbeitslos oder nicht erwerbstätig waren, haben unmittelbar nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz gefunden oder sich selbständig gemacht. SEITE 08

TABELLE 2: Gemeinsame und programmspezifische Ergebnisindikatoren Quelle: L-Bank Datenreports (Stand: 2. April 2016), ISG eigene Berechnung. Spezifisches Ziel A5.1: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Erwerbstätigen und mittelständischer Wirtschaft, Spezifisches Ziel B1.1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung betroffen sind, Spezifisches Ziel C1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit, Spezifisches Ziel C4.2: Intensivierung des lebenslangen Lernens. SEITE 09

6. BEISPIELE VON ESF-PROJEKTEN AUS DEN JAHREN 2014/2015 Projektbeispiel aus dem FÖRDERBEREICH WIRTSCHAFT PRIORITÄTSACHSE A EXI-Gründungs-Gutschein, RKW Baden-Württemberg GmbH Wegbereiter Mittelstand Sabrina M. erfüllte sich im Sommer 2015 einen Kindheitstraum: Sie übernahm den traditionsreichen Kutschbetrieb in Baden-Baden. Zur Planung und Vorbereitung nutzte sie einen Exi-Gründungsgutschein. Mit den Gründungsgutscheinen erhalten Gründungsinteressierte, die eine gewerbliche oder freiberufliche selbständige Tätigkeit in Baden-Württemberg planen, eine kostenlose individuelle Einstiegsberatung und bei Bedarf eine mehrtägige Intensivberatung zu stark vergünstigten Konditionen. ESF-Mittel im Gesamtprojekt: 1.562.500 Investitionsvolumen gesamt: 3.125.000 Projektbeispiel aus dem FÖRDERBEREICH ARBEIT UND SOZIALES PRIORITÄTSACHSE B INSA - Integration straffälliger Frauen und Männer in Arbeit Für Strafentlassene, Straffällige und von Straffälligkeit bedrohte arbeitslose Menschen werden berufliche Perspektiven in einem innovativen beschäftigungsorientierten Übergangsmanagement entwickelt. Im Austausch mit regionalen Partnern der Rechtspflege sowie zwei Partnern in Italien (Brixen und Volterra) werden Erfahrungen und neue Impulse zur Praxis der Straffälligenhilfe und der Arbeitsintegration gewonnen. ESF-Mittel: 1.325.000 Investitionsvolumen gesamt: 2.269.944 Projektbeispiel aus dem FÖRDERBEREICH ARBEIT UND SOZIALES PRIORITÄTSACHSE C Chancensprung Anschluss halten und fit in Ausbildung gehen, Regionales Projekt im Rems Murr-Kreis Schulmüde Jugendliche, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind bzw. ausbildungsferne Jugendliche, die von den regelhaften Angeboten nicht oder nicht mehr erreicht werden, werden individuell unterstützt und auch aktiviert. Die Durchführung erfolgt in Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt sowie den Schulen des Landkreises. Zentrale Ziele sind die Reintegration in das (Regel)Schulsystem, die Berufswegeplanung sowie Stärkung der Ausbildungsreife von jungen Menschen mit Förderbedarf. ESF-Mittel: 193.461 Investitionsvolumen gesamt: 424.342 SEITE 10

7. WIE WIRD ÜBER DEN ESF INFORMIERT? Mit dieser vorliegenden Bürgerinfo wird fortan jedes Jahr berichtet, wie die ESF-Gelder im Vorjahr verwendet wurden und welche Ergebnisse erreicht wurden. Zudem werden erfolgreiche Beispiele für ESF-Projekte vorgestellt. Die Bürgerinfo richtet sich an ein Fachpublikum und die interessierte Öffentlichkeit. Alle Informationen zum ESF sind über die Webseite www. esf-bw.de im Internet abzurufen. Interessenten und Projektträger finden dort auch alle Unterlagen, die für eine Antragstellung und für die Projektdurchführung erforderlich sind. In die neue Förderperiode ist der ESF mit einer Auftaktveranstaltung im Herbst 2014 gestartet. Beim Europaaktionstag auf dem Stuttgarter Schlossplatz ist der ESF jedes Jahr Anfang Mai mit einem breiten Informationsangebot und interessanten Projektpräsentationen vertreten. Aktuelle Informationen werden zudem über Pressemitteilungen und einen Newsletter (auf der Webseite zu abonnieren) verbreitet. Der ESF will das Fachpublikum ebenso wie die breite Öffentlichkeit umfassend über seine Aktivitäten informieren. Die wichtigsten ZIELE der Öffentlichkeitsarbeit sind: > Transparenz; die ESF-Aktivitäten sollen für alle Akteure und für die Öffentlichkeit transparent sein, z. B. durch die Veröffentlichung einer Liste aller Vorhaben auf der Webseite, > der Bekanntheitsgrad des ESF soll durch Bekanntmachung der Rolle und Errungenschaften der Kohäsionspolitik und speziell des ESF erhöht werden, ZIELGRUPPEN der Öffentlichkeitsarbeit sind: > Potenziell Begünstigte, > Begünstigte, d. h. Organisationen und Institutionen, die Vorhaben durchführen, > Multiplikatoren, z. B. Akteure, die mit der ESF-Förderung zu tun haben und > die breite Öffentlichkeit. > Offenheit; die ESF-Förderung soll für alle potenziellen Projektträger offen sein. Eine repräsentative Bevölkerungsbefragung im Jahr 2015 ergab, dass 40 % der befragten Personen in Baden-Württemberg schon einmal vom ESF gehört hatten. Eine Befragung von arbeitsmarktpolitischen Akteuren des Landes im Jahr 2015 zeigte bei dieser Zielgruppe einen guten Informationsstand rund um den ESF. Die Förderstrategie wurde von der großen Mehrheit der Befragten für zweckmäßig und zielführend befunden. SEITE 11

8. FAZIT Die ESF-Förderung konnte zu Beginn des Jahres 2015 planmäßig und in ganzer Breite starten. Insgesamt wurden im Jahr 2015 1.286 Vorhaben bewilligt, von denen 1.143 im selben Jahr angelaufen sind. 2015 haben 37.218 Männer und Frauen eine ESF-Maßnahme begonnen. Außerdem wurden 683 Unternehmen gefördert, z. B. durch Coachings oder die Förderung von Unternehmensnachfolgen. Zur Zusammensetzung der Teilnehmerschaft lässt sich feststellen, dass der Frauenanteil bei 41,1 % lag. Der ESF erreichte viele junge Menschen. So waren 38,6 % der Teilnehmenden unter 25 Jahre alt; demgegenüber waren nur 7,2 % 54 Jahre und älter. Entsprechend den Zielgruppen der Förderung (z. B. Schülerinnen und Schüler, Arbeitslose und Benachteiligte) verfügte knapp die Hälfte (46,7 %) über ein geringes Bildungsniveau (ISCED 1 und 2), 32,7 % besaßen ein mittleres Bildungsniveau (ISCED 3 und 4) und 20,6 % ein hohes Bildungsniveau (ISCED 5-8). Bezogen auf den beruflichen Status waren 31,6 % der Teilnehmenden nicht erwerbstätig und 20,4 % waren arbeitslos gemeldet. Mit 48,0 % stellten die Erwerbstätigen einen großen Anteil, was v. a. auf die Fachkurse zur überbetrieblichen beruflichen Qualifizierung zurückzuführen ist. Ferner erreichte der ESF zahlreiche benachteiligte Personen: 19,9 % der Teilnehmenden waren Alleinerziehend, 33,6 % waren Migrantinnen und Migranten oder Angehörige von Minderheiten, 2,4 % hatten eine Behinderung und 1,1 % waren Obdachlos. 19,3 % kamen aus einer ländlichen Region. Das ISG hat für die sozialwissenschaftliche Begleitung einen Bewertungsplan erstellt. Die Evaluation stützt sich auf einen Methodenmix aus qualitativen und quantitativen Methoden. In 2015 wurden vor allem vorbereitende Evaluationsaktivitäten durchgeführt. Zu den Ergebnissen lässt sich für 2015 festhalten, dass 24.168 Teilnehmende eine ESF-Maßnahme beendet haben. 17.141 Personen haben die Maßnahme mit einer Qualifizierung abgeschlossen. 1.333 Personen, die vorher arbeitslos oder nicht erwerbstätig waren, haben unmittelbar nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz gefunden. Die ESF-Öffentlichkeitsarbeit umfasste Informationsangebote im Internet, Veranstaltungen, sowie Presse- und Informationsmaterial. Die Bevölkerungsbefragung 2015 ergab, dass 40 % der befragten Personen in Baden-Württemberg schon einmal vom ESF gehört hatten. Allerdings bestehen noch erhebliche Informationsdefizite in Bezug auf den ESF, dessen Tätigkeitsbereiche und Ziele. Die Akteursbefragung 2015 zeigte einen guten Informationsstand rund um den ESF unter den arbeitsmarktpolitischen Akteuren des Landes. Die Förderstrategie 2014-2020 wurde von der großen Mehrheit der Befragten für zweckmäßig und zielführend befunden. Nach einem Förderjahr sind 82,6 Mio. Euro bzw. ein Drittel des ESF-Budgets der Förderperiode 2014-2020 bewilligt. Betrachtet man nur die geprüften Mittel, sind bis 31.12.2015 rd. 13,6 Mio. Euro abgerechnet worden (5,3 % des ESF-Budgets). Der ESF gewährt keine Vollfinanzierung, sondern beteiligt sich mit bis zu 50 % an den Kosten eines Vorhabens ( Kofinanzierung ). Zusammen mit der Kofinanzierung wurden rd. 211,3 Mio. Euro bewilligt und 37,0 Mio. Euro abgerechnet. SEITE 12

VERTEILERHINWEIS Diese Informationsschrift wird von der Landesregierung in Baden-Württemberg im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidatinnen und Kandidaten oder Helferinnen und Helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. Erlaubt ist es den Parteien jedoch, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden. SEITE 13