17. Wahlperiode Drucksache 17/2441 08.09.2015 Mitteilung zur Kenntnisnahme Planungssituation an der East Side Gallery Bezirkliches Planungschaos an der East- Side-Gallery beenden Drucksachen 17/0866,17/1122, 17/1378, 17/1576, 17/1772, 17/2056 6. Zwischenbericht
Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2441
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - II C 2-6151/02-3000 - Tel.: 9025-1432 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - M i t t e i l u n g - zur Kenntnisnahme - über Planungssituation an der East Side Gallery Bezirkliches Planungschaos an der East-Side-Gallery beenden - Drucksachen Nrn. 17/0866,17/1122, 17/1378, 17/1576, 17/1772, 17/2056 6. Zwischenbericht --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 07.03.2013 Folgendes beschlossen: " Der Senat von Berlin wird aufgefordert, das berlinschädliche bezirkliche Planungschaos an der weltberühmten East-Side-Gallery zu beenden und auf eine diesem Gedenkort von internationaler Bedeutung angemessene Gesamtlösung unter Zugrundelegung folgender Vorgaben hinzuwirken: 1. Die East-Side-Gallery soll als zusammenhängendes Denkmal dauerhaft der Berliner und der Weltöffentlichkeit zur Verfügung stehen und weiterhin als erlebbare Stätte der Mahnung und Erinnerung an die deutsche Teilung und den Willen der Deutschen nach Freiheit und Wiedervereinigung dienen. 2. Der Senat soll mit den Eigentümern der Flurstücke 77 bis 82 des Bebauungsplanes V-74 des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg Gespräche aufnehmen mit dem Ziel, gemeinsam alternative Erschließungsszenarien zu prüfen. In diese Prüfung sind u. a. folgende Varianten einzubeziehen: a) Eine endgültige gemeinsame verkehrliche Erschließung erfolgt ohne weiteren Mauerdurchbruch unter Berücksichtigung des Vergleichsvorschlages des Verwaltungsgerichts durch Nutzung des vorhandenen Durchbruchs, der für die gewerblich gastronomische Zwischennutzung geschaffen wurde. 1
b) Eine endgültige gemeinsame verkehrliche Erschließung erfolgt hinter der Mauer parallel zur Mühlenstraße durch die bereits vorhandene große Maueröffnung in östlicher Richtung. c) Eine endgültige gemeinsame verkehrliche Erschließung erfolgt über die Spree durch An-passung der Planungen für die sog. Brommy-Brücke (Sackgasse ohne Mauerdurchbruch). 3. Der Senat prüft außerdem, ob die bisherigen Planungen für die Errichtung der sog. Brommy-Brücke zum Zwecke der Erschließung des Areals entlang der East-Side-Gallery weiterhin verfolgt werden müssen. 4. Das Abgeordnetenhaus begrüßt den begonnenen Dialog zur Zukunft des Planungsraumes obere Stadtspree, um die Beteiligung der Stadtgesellschaft mit einem Höchstmaß an Transparenz und Akzeptanz sicherzustellen. Hierzu wird berichtet: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg verhandelt weiterhin mit der Bauherrin des Wohnhochhauses Mühlenstr. 60 über die Änderung des im Februar 2013 abgeschlossenen Erschließungsvertrags. Dieser sieht noch einen rund 23 m breiten Mauerdurchbruch westlich des Grundstücks vor entsprechend der im Bebauungsplan V-74 festgesetzten Straßenverkehrsfläche für die Reaktivierung der Brommystraße. Außerdem enthält der Erschließungsvertrag in Abstimmung mit der Oberen und Unteren Denkmalschutzbehörde die Regelung, wonach die Mauer so zu öffnen sei, dass jeweils vollständige Bilder der East Side Gallery erhalten bleiben. Die von der Bauherrin im Zuge der Baustelleneinrichtung geschaffene provisorische Maueröffnung mit einer Breite von rund 6 m befindet sich daher nicht, wie ursprünglich vorgesehen, in Höhe des Flurstücks 89 in der Flucht der Brommystraße, sondern vollständig auf dem westlich angrenzenden Flurstück 4031. Das Flurstück 4031 liegt ebenso wie das Flurstück 89 im Eigentum des Landes Berlin. Es ist jedoch Teil des Parks an der Spree und als öffentliche Grünanlage gewidmet. Ziel der laufenden Verhandlungen ist bekanntermaßen die Vermeidung der im Erschließungsvertrag vereinbarten endgültigen Maueröffnung in einer Breite von 23 m. Bestenfalls soll auch die provisorische Maueröffnung von 6 m wieder geschlossen werden und das Wohnhochhaus allein über das benachbarte Grundstück Mühlenstraße 61-63 erschlossen werden; die nötige Baulast für das Zufahrtsrecht ist bereits im Baulastenverzeichnis des Bezirksamtes eingetragen. Allerdings hat die Eigentümerin des Nachbargrundstücks noch nicht mit dem Bau des dort genehmigten Hotel- und Wohnriegels begonnen. Mithin ist nicht absehbar, wann die gewünschte Zufahrt hergestellt wird. Im Übrigen hat die Bauherrin des Wohnhochhauses immer noch Zweifel, ob die ausschließliche Erschließung ihres Vorhabens über das Nachbargrundstück den technischen und funktionalen Anforderungen genügt, was Verkehrsabwicklung, Ver- und Entsorgung sowie Brandund Rettungswege anbelangt. Nach den vorliegenden Informationen ist damit zu rechnen, dass das Wohnhochhaus im Frühherbst 2015 bezugsfertig ist. Aus diesen Gründen streben Bezirksamt und Bauherrin an, zunächst eine temporäre Erschließung über die bestehende Maueröffnung von rund 6 m zu vereinbaren. Wie das Grundstück Mühlenstr. 60 endgültig erschlossen wird, soll angesichts der offenen Fragen erst später bestimmt werden. Für die weitere provisorische Erschließung des Wohnhochhauses über das Flurstück 4031 muss die Zustimmung des Eisenbahnbundesamtes und der 2
Deutschen Bahn eingeholt werden, weil die beanspruchte Parkfläche nach dem Planfeststellungsbeschluss Umbau Bahnhof Berlin Ostkreuz als naturschutzrechtliche Kompensationsfläche gilt. Wegen der laufenden Abstimmungen zwischen Senat, Bezirk und der Eigentümerin des Grundstücks Mühlenstr. 60 kann ein Schlussbericht immer noch nicht vorgelegt werden. Ich bitte daher, den Berichtstermin bis Ende Dezember 2015 zu verlängern. Berlin, den 01.09.2015 Andreas G e i s e l... Senator für Stadtentwicklung und Umwelt 3