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1 17. Wahlperiode Drucksache 17/ Mitteilung zur Kenntnisnahme Planungssituation an der East Side Gallery Drucksachen 17/0866,17/1122, 17/1378, 17/1576, 17/1772, 17/2056, 17/2441, 17/2658 Schlussbericht

2 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2865

3 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - II C / Tel.: An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - M i t t e i l u n g - zur Kenntnisnahme - über Planungssituation an der East Side Gallery - Drucksachen Nrn. 17/0866,17/1122, 17/1378, 17/1576, 17/1772, 17/2056, 17/2441, 17/2658 Schlussbericht Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am Folgendes beschlossen: " Der Senat von Berlin wird aufgefordert, das berlinschädliche bezirkliche Planungschaos an der weltberühmten East-Side-Gallery zu beenden und auf eine diesem Gedenkort von internationaler Bedeutung angemessene Gesamtlösung unter Zugrundelegung folgender Vorgaben hinzuwirken: 1. Die East-Side-Gallery soll als zusammenhängendes Denkmal dauerhaft der Berliner und der Weltöffentlichkeit zur Verfügung stehen und weiterhin als erlebbare Stätte der Mahnung und Erinnerung an die deutsche Teilung und den Willen der Deutschen nach Freiheit und Wiedervereinigung dienen. 2. Der Senat soll mit den Eigentümern der Flurstücke 77 bis 82 des Bebauungsplanes V-74 des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg Gespräche aufnehmen mit dem Ziel, gemeinsam alternative Erschließungsszenarien zu prüfen. In diese Prüfung sind u. a. folgende Varianten einzubeziehen: a) Eine endgültige gemeinsame verkehrliche Erschließung erfolgt ohne weiteren Mauerdurchbruch unter Berücksichtigung des Vergleichsvorschlages des Verwaltungsgerichts durch Nutzung des vorhandenen Durchbruchs, der für die gewerblich gastronomische Zwischennutzung geschaffen wurde. 1

4 b) Eine endgültige gemeinsame verkehrliche Erschließung erfolgt hinter der Mauer parallel zur Mühlenstraße durch die bereits vorhandene große Maueröffnung in östlicher Richtung. c) Eine endgültige gemeinsame verkehrliche Erschließung erfolgt über die Spree durch Anpassung der Planungen für die sog. Brommy-Brücke (Sackgasse ohne Mauerdurchbruch). 3. Der Senat prüft außerdem, ob die bisherigen Planungen für die Errichtung der sog. Brommy-Brücke zum Zwecke der Erschließung des Areals entlang der East-Side-Gallery weiterhin verfolgt werden müssen. 4. Das Abgeordnetenhaus begrüßt den begonnenen Dialog zur Zukunft des Planungsraumes obere Stadtspree, um die Beteiligung der Stadtgesellschaft mit einem Höchstmaß an Transparenz und Akzeptanz sicherzustellen. Hierzu wird berichtet: Zu 1: Die East Side Gallery ist seit 1991 Bestandteil der Berliner Denkmalliste. Als größte Open-Air Gallery der Welt ist sie nicht nur ein Ort der künstlerischen Aneignung der Berliner Mauer im Zustand ihrer Überwindung, sondern als Bestandteil des Grenzsystems, in dessen unmittelbarem Umfeld zahlreiche Maueropfer zu beklagen sind, ist sie auch ein zentraler geschichtlicher Ort der Teilung Berlins, Deutschlands und Europas. Bei der East Side Gallery handelt es sich um einen bedeutsamen, noch am ursprünglichen Ort befindlichen Teil der innerstädtischen deutschdeutschen-grenze, des Eisernen Vorhangs. Die dauerhafte Erhaltung der East Side Gallery als zusammenhängendes Denkmal ist von öffentlichem Interesse. In diesem Sinne ist eine zusammenhängende Lesbarkeit der ehemaligen Grenzanlage in ihrer stadträumlichen Trennwirkung zu bewahren. Die auf dem Flurstück 89 nunmehr vertraglich vereinbarte Maueröffnung mit einer Breite von 6 m anstelle der geplanten 23,4 m ist aus denkmalfachlicher Sicht daher eine positive Entwicklung. Des Weiteren ist geplant, den Gehweg vor der East Side Gallery zu erweitern - zu Lasten der Parkspur. Der Gehweg soll wie bisher aspaltiert werden, um den Anforderungen der Barrierefreiheit zu genügen. Beabsichtigt ist auch eine neue Straßenbeleuchtung im Mosaikstreifen neben dem Bordstein. Um den Gehweg vor Fremdparkern zu schützen, sollen im Mosaikstreifen Poller installiert werden. Zu 2: Planungs- und Bebauungskonzept Die Bauvorhaben auf den beiden Grundstücken Mühlenstr. 60 und (Flurstücke 77 bis 82) sind das Ergebnis eines langjährigen Planungsprozesses. Der Hochhausturm und der benachbarte Gebäuderiegel sollen sowohl den geplanten Brückenkopf an der Brommystraße baulich akzentuieren als auch den angrenzenden Rummelsburger Platz räumlich fassen. Das Bebauungskonzept geht zurück auf den 1992 veranstalteten städtebaulichen Ideenwettbewerb Hauptbahnhof Berlin / Spreeufer (heute Ostbahnhof) und den darauf aufbauenden Rahmenplan Mühlenstraße (1994). Berücksichtigung fand es im Planwerk Innenstadt (1999), im Leitbild Spreeraum (2002) und zuletzt im Planwerk Innere Stadt (2010). 2

5 Das Bebauungskonzept ist im Bebauungsplan V-74 (veröffentlicht im GVBl. für Berlin am , S. 444) rechtsverbindlich gesichert durch Festsetzung eines Kerngebiets nach 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990 sowie einer Baukörperausweisung mit Angaben zur Anzahl der Vollgeschosse und der Geschossfläche. Die Fläche südlich des Baukörpers ist entlang der Spree in einer Breite von 4 m mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit (Spreeuferweg) und einem Fahrrecht zugunsten des zukünftigen Brückenlastträgers zu belasten. Das landeseigene Flurstück 89 ist für den damals beabsichtigten Bau der Brommybrücke als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Der Senat und die betroffenen Grundstückseigentümerinnen, die gleichzeitig auch die Bauherinnen sind, halten an einer Realisierung des Bebauungskonzepts fest, sind aber bestrebt, die Eingriffe in das Denkmal East Side Gallery so gering wie möglich zu halten. Zu diesem Zweck wurden die Erschließungsmöglichkeiten gutachterlich geprüft und zwischen den Beteiligten intensiv erörtert. Das Ergebnis dieser Abstimmungen spiegelt sich in den folgenden Ausführungen zu den beiden Bauvorhaben wider. Bauvorhaben Mühlenstr Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat in ihrer Zuständigkeit als Widerspruchsbehörde am eine Baugenehmigung für den geplanten Hotel- und Wohnriegel auf dem Grundstück Mühlenstr erteilt. Für die Zufahrt zum Grundstück wurde eine Erweiterung der dort bestehenden Maueröffnung mit einer Breite von ca. 4,8 m auf 10,8 m zugelassen. Vor Erteilung der Genehmigung hatte die Grundstückseigentümerin der Senatsverwaltung eine Vollmacht zur Bewilligung einer öffentlich-rechtlichen Baulast ausgehändigt, die dem benachbarten Grundstück Mühlenstr. 60 ein Wegerecht einräumt. Am hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg die entsprechende Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Am konnte auch die Baulast für eine Feuerwehrwendefläche im benachbarten East-Side-Park eingetragen werden. Diese ist für die brandschutztechnische Erschließung des Hotel- und Wohnriegels unumgänglich. Zuvor hatte die Senatsverwaltung für Finanzen eine entsprechende Baulastvereinbarung mit der Bauherrin abgeschlossen in Ausübung des Eingriffsrechts nach 13a des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) zur Wahrung der dringenden Interessen Berlins. Die Senatsverwaltung musste die Angelegenheit an sich ziehen, weil sich das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg als Verwalter der Liegenschaft geweigert hatte, die Baulasterklärung abzugeben. Bewilligt hat die Senatsverwaltung die Baulast unter dem Vorbehalt, dass die Bauherrin ihre Klage gegen die denkmalrechtliche Versagung weiterer Maueröffnungen auf ihrem Grundstück zurücknimmt. Die Bauherrin hat die Klage danach umgehend zurückgenommen; mit Beschluss vom (VG 13 K 17.14) hat das Verwaltungsgericht das Verfahren eingestellt. Gemäß Baugenehmigung vom muss die Bauherrin außerdem vor Baubeginn eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Berlin abschließen für den Bau des geplanten Gehwegs am Spreeufer und dessen öffentliche Nutzung, ebenso für 3

6 einen öffentlichen Zugang auf dem Grundstück von der Mühlenstraße (Mauerlücke) zum Spreeuferweg. An Stelle der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen kann die Bauherrin auch entsprechende Verpflichtungserklärungen abgeben. Bauvorhaben Mühlenstr. 60 Trotz des eingetragenen Wegerechts auf dem Grundstück Mühlenstr hat die Bauherrin des Grundstücks Mühlenstr. 60 weiterhin mit dem Bezirksamt die Bedingungen für die Erschließung ihres Wohnhochhauses verhandelt, da eine Erschließung ausschließlich über das Nachbargrundstück ihrer Ansicht nach nicht den technischen und funktionalen Anforderungen im Hinblick auf Verkehrsabwicklung, Ver- und Entsorgung sowie Brandschutz und Rettungswege genügen würde. Die Bauherrin war jedoch grundsätzlich bereit, auf den im Erschließungsvertrag vom Februar 2013 vereinbarten Mauerdurchbruch von rd. 23 m entsprechend der im Bebauungsplan V-74 festgesetzten Straßenverkehrsfläche für die Reaktivierung der Brommystraße - zu verzichten, soweit eine 6 m breite Zufahrt zum Vorhabengrundstück von der Mühlenstraße über die westliche Seite dauerhaft und kostenfrei gewährleistet sei. Bekanntermaßen hatte die Bauherrin in diesem Bereich der East Side Gallery Ende Februar 2013 die Mauer über eine Länge von 6 m geöffnet, um eine Baustellenzufahrt für das Wohnhochhaus zu schaffen. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat nach langwierigen Verhandlungen mit der Bauherrin eine Änderung des Erschließungsvertrags vom Februar 2013 vereinbaren können. Der Änderungsvertrag wurde am abgeschlossen. Die angestrebte ausschließliche Erschließung des Grundstücks Mühlenstr. 60 über das benachbarte Grundstück Mühlenstr konnte trotz aller Bemühungen nicht erreicht werden. Das Wohnbauvorhaben Mühlenstr. 60 war im Laufe der Verhandlungen bereits fast fertiggestellt, während auf dem Grundstück Mühlenstr mit der Bebauung noch nicht begonnen wurde. Es war zum damaligen Zeitpunkt und ist bis heute noch nicht absehbar, wann die dort geplante Zufahrt hergestellt sein wird. Darüber hinaus konnten die Zweifel der Bauherrin des Grundstücks Mühlenstr. 60 hinsichtlich der verkehrlichen Probleme einer gemeinsamen Zufahrt über das Grundstück Mühlenstr nicht ausgeräumt werden. Vor dem Hintergrund dieser Problemlage haben die Bauherrin des Grundstücks Mühlenstr. 60 und das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg sich darauf verständigt, die derzeitige provisorische Maueröffnung auf dem Flurstück 4031 fachgerecht zu schließen. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt nunmehr durch Öffnung der Mauer auf dem Flurstück 89 und zwar unmittelbar angrenzend zur provisorischen Öffnung, jedoch nicht mit der im öffentlich-rechtlichen Vertrag vom Februar 2013 vorgesehenen Breite von 23,4 m, sondern zur Schonung des Mauerdenkmals lediglich mit einer Breite von 6 m. Die sechs Teile des Mauerbildes La Buerlinica von Stefan Cacciatore sind in den Bereich der derzeitigen Maueröffnung versetzt worden. Der nördliche Teil des landeseigenen Flurstücks 89 dient somit auch der Erschließung des Wohnhochhauses. Die Baustellenzufahrt auf dem westlich benachbarten Flurstück 4031 wurde zurückgebaut und die Fläche als Teil des Parks an der Spree wiederhergestellt. Die Kosten für die Herstellung der Zufahrt, die denkmalfachlich korrekte Versetzung des Mauerbildes und die Wiederherstellung der 4

7 Parkanlage im Bereich der provisorischen Zufahrt trägt die Grundstückseigentümerin Mühlenstr. 60. Fazit Damit sind die Voraussetzungen für eine gesicherte Erschließung und die Realisierung der beiden Bauvorhaben auf den Grundstücken Mühlenstr. 60 und Mühlenstr geklärt und verbindlich geregelt. Auch wenn die maximal wünschbare Variante mit nur einer Maueröffnung nicht durchsetzbar war, konnte mit den vereinbarten zwei Öffnungen mit Breiten von 10,8 m und 6 m ein Ergebnis erreicht werden, welches deutlich hinter den ursprünglich vorgesehenen Eingriffen in die East Side Gallery zurückbleibt. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist die vereinbarte Lösung akzeptabel. Weitere Konzessionen konnten den Grundstückseigentümerinnen nicht abgerungen werden. Zu 3: Der Bau der Brommybrücke als Verbindung für den motorisierten Verkehr ist aus verkehrlicher Sicht nicht erforderlich. Die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg hat sich aber im September 2007 für den Bau einer neuen Brückenverbindung für Fußgänger und Radfahrer in Lage der historischen Brommybrücke ausgesprochen. Der Bau der Brommybrücke als Fußgänger- und Radfahrsteg ist Bestandteil des Konzeptes zur Urbanisierung des Spreeufers. Im Rahmen des Stadtumbaus West sind Planungsmittel für die Brommybrücke berücksichtigt. Die Anfang 2013 avisierte Konkretisierung der Planung und Realisierung des Projekts konnte infolge der erforderlichen Projektpriorisierung bislang nicht erfolgen. Die Brommybrücke kann von Westen durch die vorhandene Maueröffnung gegenüber der Straße der Pariser Kommune über den Postenweg entlang der Spree erreicht werden. Aus Richtung Osten ist die Erschließung über das Grundstück Mühlenstr. 60 und die dort vorhandene Maueröffnung möglich. Damit sind zusätzliche Öffnungen im Zusammenhang mit dem Bau der Brommybrücke nicht erforderlich. Zu 4: Auf Anregung der Stiftung Zukunft Berlin haben die Bürgermeister der Bezirke Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg und der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt zu einem zivilgesellschaftlichen Dialog über die Zukunft des Bereichs Obere Spree eingeladen. Im Ergebnis konnte bestehendes Misstrauen zwischen den sehr unterschiedlichen Akteuren abgebaut und die Bearbeitung zweier strategischer Themenfelder vereinbart werden: Der für die Stadtplanung im Bezirk Mitte zuständige Stadtrat hat sich bereit erklärt, eine bezirksübergreifende Abstimmungsrunde zum Thema Uferweg zu organisieren, sein Fachkollege in Friedrichshain-Kreuzberg eine Arbeitsgruppe zum Thema Lärmkonflikte zwischen Kultur- bzw. Freizeitnutzungen und zunehmenden Wohnnutzungen. Aktuell soll eine erneute Dialogrunde die bisherigen Erfahrungen und weitere Kooperationspotenziale diskutieren. 5

8 Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den Andreas Geisel... Senator für Stadtentwicklung und Umwelt 6

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