Neuer Mittelfristiger Finanzrahmen : Kürzungen von bis zu 20% in der 2. Säule und 9% in der 1. Säule

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Transkript:

Florian Schöne NABU-Bundesverband, Berlin Gesellschaftlicher Rahmen GAP: Sehr viel Geld wird sehr breit verteilt (historische Begründung) - große Betriebe erhalten mehr Geld Cross-Compliance-Standards sind bezügl. der Umwelt minimal und sehr allgemein, greifen z.t. nicht einzelbetrieblich Bürokratisch komplexe Umsetzung Finanzsituation: Mitgliedstaaten wollen Agrarausgaben deutlich senken und gleichmäßiger verteilen Neuer Mittelfristiger Finanzrahmen 2014-2020: Kürzungen von bis zu 20% in der 2. Säule und 9% in der 1. Säule => Trotz enormer Geldmittel keine Lösung von Minimalanforderungen im Natur- und Umweltschutz => Zahlungen ohne Gegenleistungen nicht mehr zu rechtfertigen!

Analyse des Status quo aus Umweltsicht Aktuelle Situation zeigt deutliche Negativtrends: Rückgang der Biodiversität, z.b. Agrarvögel (auch andere Tier- und Pflanzenarten Agrarlandschaft) Rückgang von seltenen Kultursorten und Nutztierrassen (genetische Vielfalt) Anhaltend hohe Stickstoff- und Pestizidaufwandmengen Klimaschutz kontraproduktive Entwicklungen (z.b. Grünlandumbruch, Intensivierung Nutzung) Monotonisierung der Landnutzung (z.b. Maisanbau, Rückgang Ackerbrachen) Aussagen Ob wir wollen oder nicht: Agrarpolitik ist zunehmend Gesellschaftspolitik und nicht mehr die traditionelle Klientelpolitik, die nur die Landwirte im Blick hat. Chefredakteur Thomas Preuße, DLG-Mitteilungen 6/2010 Ein paar neue Ackerrandstreifen könnten durchaus der Preis für die Prämie werden. Thomas Preuße, DLG-Mitteilungen 3/2011 Agrarkommissar Ciolos, NOZ, 15.2.2013

Die Verteilung der Ausgaben der GAP Agrarhaushalt der EU 2007-2013 2013 (EU 25) in Mrd. Euro Quelle: SRU/Stellungnahme Nr. 14 2009/Abb. 1-1; Datenquelle: (RAT DER EUROPÄISCHEN UNION 2005, ohne Modulation nach Health Check); Euronatur (schriftliche Mitteilung, 24. Januar 2008; ohne Modulation nach Health Check, ohne Rumänien und ohne Teile von Spanien, ohne nationale Kofinanzierung) GAP-Reform: Situation Greening

Aufweichungsversuche Greening Aufweichun ngsversuche Freiwillige Teilnahme bzw. nur an Teil der DZ binden Aufweichung der Auflagen (z.b. %-Zahl für ÖVF) Flexibilität für nationale Umsetzung Obligatorische Teilnahme; gesamte DZ an Greening- Teilnahme binden EU-weit einheitliche Rahmenregelung Außer Ökolandbau keine Ausnahmen (für ÖL nur Verzicht auf ÖVF-Vorgabe) Forderu ungen Quellen: SRU 2013, Deutscher Bundestag 2012; Rat der Europäischen Union 2012b; Europäisches Parlament Greening: Aktueller Sachstand Trilog Offen: Baseline Greening-Maßnahmen/ Vermeidung Doppelförderung (Rat für einheitliche Baseline, EP & KOM wollen Differenzierung) Vorschlag KOM zur Baseline: Entweder Greening bei Prämienberechnung allgemein einbeziehen oder Pauschalabzug vornehmen. Äquivalenz: Rat will mehr Flexibilität, KOM hält das für zu kompliziert und will Positivliste von Maßnahmen, ggf. durch MS notifiziert. KOM will Entwurfsliste vorlegen. Fruchtartendiversifizierung: Einigung auf 75% für eine Fruchtart, Vorbehalte KOM gegen Mindestfläche von 30 ha Cross Comp: Widerstand von Rat & EP gegen WRRL, EP & KOM beharren auf Schutz von C-reichen Böden und Feuchtgebieten (GLÖZ) ÖVF: EP will Ausweitung 2017, Rat 2018.

Zweite Säule/ ELER-Verordnung Grünland: Sachstand 10

Nationale Spielräume: Modulation, gekoppelte Zahlungen Umschichtung von max. 15% des Budgets von 1. in 2. Säule Keine Kofinanzierung notwendig (MFR) Effekt: zusätzliche Mittel, evtl. einfachere Abwicklung Gekoppelte Zahlungen von max. 5% (10%) der DZ Keine Kofinanzierung notwendig z. B. Weideprämie, Blühstreifen, Ökolandbau Effekt: andere Kontrollraten, Einjährigkeit, Entlastung des AUM-Budgets Ausgleichzulage in der 1. Säule max. 5% der DZ Keine Kofinanzierung notwendig Effekt: andere Kontrollraten, Einjährigkeit, Entlastung des AUM-Budgets Wichtig: 1. Säule darf Einkommenswirkung haben NLWKN Empfehlungen für Länderprogramme

Eckpunkte für ökologische Vorrangflächen Ökologische Voraussetzungen kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln Bodenbearbeitung bis max. 15. April, mögliche Nutzung/ Ernte frühestens ab 1. August eines Jahres (Hintergrund: Brut- und Aufzuchtzeit Jungvögel und Wild bis Mitte/Ende Juli, Angebot für Blütenbesucher erhalten bis nach Ende der Getreideernte) Belassung von Stoppeln / ggf. auch Ernteresten t bis Ende November (wichtig für durchziehende Vögel, Ackerwildkrautschutz, Insekten, Feldhamster etc.) Ökologische Bewertung der Eignung als ÖVF Vielzahl von Kulturen sind geeignet; Besonders geeignet Blühflächen, auch Linse als extensive Ackerkultur; Gut geeignet extensiver Getreidebau ohne PSM- und Düngereinsatz (hier mehrere Varianten denkbar) Mäßig geeignet Mischkulturen, Flachs, mit Einschränkungen auch Esparsette und Rotklee Wichtig für die Zukunft: Optimierung der Kombinationseffekte Ökologie + Produktion im Extensivgetreidebau Je intensiver Produktion/ Betriebsmitteleinsatz, desto schlechter die Eignung der Kulturen Eckpunkte (Rahmenbedingungen) für den Anbau wichtig

Fazit Greening-Auflagen weiter unter Druck, zweite Säule hat nur in Sonntagsreden Bedeutung Aktuelle Entwicklungen in Gunstregionen macht Naturschutz- Planungen eher noch schwerer Aufgrund knapper Mittel und Greening in erster Säule muss die Baseline für AUM angehoben werden Qualitätssprung Qualitätssprung und zielgerichtete Maßnahmen in der 2. Säule dringend erforderlich Nationale Handlungsspielräume und Umschichtungsmöglichkeiten nutzen nach der Reform ist vor der nationalen Umsetzung! Erste Säule muss perspektivisch abgeschafft werden: Keine Leistung kein Geld! Florian Schöne NABU-Bundesverband Tel: 030.284 984-1615 Florian.schoene@NABU.de www.nabu.de/agrarkampagne NABU/ K. Karkow