Hinweise zum Hessischen Perspektiv-Programm zur Verbesserung der Arbeits-Markt-Chancen schwer-behinderter Menschen

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Transkript:

Hinweise zum Hessischen Perspektiv-Programm zur Verbesserung der Arbeits-Markt-Chancen schwer-behinderter Menschen Achtung! Die Hinweise sind nur zum leichteren Lesen. Sie gelten nicht vor dem Gesetz. Behinderte Menschen haben das Recht auf eine Berufs-Ausbildung und auf eine Arbeit. Sie sollen dort arbeiten können, wo auch nicht-behinderte Menschen arbeiten. So steht es in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention. Das ist der Vertrag über die Rechte für behinderte Menschen in der ganzen Welt. HePAS Damit das gut gelingt, haben die Landes-Regierung und das Integrations-Amt vom LWV Hessen zusammen gearbeitet. Und sie haben ein Programm aufgeschrieben. Das Programm heißt: Hessisches Perspektiv-Programm zur Verbesserung der Arbeits-Markt-Chancen schwer-behinderter Menschen Wir sagen kurz HePAS dazu. Was ist das Integrations-Amt? Das Integrations-Amt ist ein Amt beim LWV Hessen. Es unterstützt behinderte Menschen, wenn es um Arbeit geht. Und es unterstützt Arbeit-Geber. Seite 1 von 13

Wer ist der LWV Hessen? LWV Hessen ist die Abkürzung für Landes-Wohlfahrts-Verband Hessen. Der Landes-Wohlfahrts-Verband Hessen ist ein großes Amt. Was macht das Programm HePAS? HePAS II Das HePAS unterstützt Firmen dabei, Arbeits-Plätze für behinderte Menschen zu schaffen. So können behinderte und nicht-behinderte Menschen zusammen arbeiten. Das Programm HePAS war bis zum Jahr 2016 gültig. Mit dem Programm HePAS wurden viele Arbeits-Plätze geschaffen. Das zeigt: Das Programm ist gut! Deshalb haben die Landes-Regierung und das Integrations-Amt gesagt: Das Programm soll es weiter geben. Das Programm wurde noch besser gemacht und neu aufgeschrieben. Das neue Programm heißt HePAS II. II ist eine römische Zahl. Sie bedeutet die Zahl 2. Die Paragrafen vom HePAS II Das HePAS II hat 14 Paragrafen. Paragrafen sind Text-Abschnitte. Das Zeichen für Paragraf ist. Wir erklären in diesem Papier, was in den Paragrafen steht. Seite 2 von 13

Wir haben den Text nur in männlicher Sprache geschrieben. So kann man den Text besser lesen. Zum Beispiel steht im Text manchmal nur das Wort Kollege. Das Wort Kollegin steht nicht im Text. Kollegen können aber auch Frauen sein. Diese Informationen finden Sie im HePAS II auf Seite Das steht in 1: Für wen ist das Programm HePAS II?... 4 Das steht in 2: Wie bekommen Arbeit-Geber die Prämien?... 6 Das steht in 3: Prämien für einen Praktikums-Platz... 7 Das steht in 4: Prämien für eine Probe-Beschäftigung... 8 Das steht in 5: Prämien für einen Ausbildungs-Platz... 9 Das steht in 6: Prämien für eine feste Einstellung... 9 Das steht in 7: Prämien für Arbeits-Möglichkeiten - für behinderte Schüler, die mit der Schule fertig sind und - für behinderte Menschen aus einer WfbM... 10 Das steht in 8: Integrations-Abteilungen... 10 Das steht in 9: Beratung und Unterstützung... 11 Das steht in 10: Förderung von guten Ideen... 11 Das steht in 11: Wann eine Prämie zurück-gezahlt werden muss... 12 Das steht in 12: Wer ist zuständig für HePAS II?... 12 Das steht in 13: Informationen für das Integrations-Amt... 12 Das steht in 14: Noch mehr Informationen für das Integrations-Amt.. 13 Haben Sie noch Fragen?... 13 Seite 3 von 13

Das steht in 1: Für wen ist das Programm HePAS II? HePAS II soll helfen, neue Arbeits-Plätze zu schaffen. Die Arbeits-Plätze sind für behinderte Menschen, die keine Arbeit haben, für behinderte Menschen, die in einer WfbM arbeiten, oder für behinderte Schüler, die mit der Schule fertig sind. Die Arbeits-Plätze sind nicht für Personen, die schon eine Arbeit haben. Auch dann nicht, wenn ihnen die Arbeit nicht mehr gefällt. Übrigens: WfbM ist die kurze Form für Werkstatt für behinderte Menschen. Arbeit-Geber bekommen Geld, wenn sie Arbeits-Plätze für behinderte Menschen schaffen. Das Geld nennt man Prämie. Dafür müssen die Arbeit-Geber aber Regeln einhalten. Zum Beispiel: Die Arbeit darf nicht gegen das Gesetz sein. Der Arbeits-Platz muss in Hessen sein. Und der Arbeit-Nehmer muss in Hessen wohnen. Nur manchmal gibt es Ausnahmen: Dann darf der Arbeits-Platz auch in einem anderen Bundes-Land sein. Aber der Arbeit-Nehmer muss trotzdem in Hessen wohnen. Seite 4 von 13

Die Wochen-Arbeits-Zeit darf nicht zu niedrig sein. Der Lohn für die Arbeit darf nicht zu niedrig sein. Zum Beispiel: 2 Kollegen machen die gleiche Arbeit. Dann muss der Lohn auch ungefähr gleich hoch sein. Können Arbeit-Geber auch mehr als eine Prämie bekommen? Arbeit-Geber können mehr als eine Prämie bekommen. + Zum Beispiel: Ein behinderter Mensch macht eine Ausbildung bei einer Firma. Dafür bekommt der Arbeit-Geber eine Prämie. Nach der Ausbildung stellt der Arbeit-Geber die Person fest ein. Dafür bekommt der Arbeit-Geber noch eine Prämie. Seite 5 von 13

Das steht in 2: Wie bekommen Arbeit-Geber die Prämien? Der Arbeit-Geber muss einen Antrag stellen. Den Antrag stellt er beim Integrations-Amt vomlwv Hessen. Der Arbeit-Geber muss den Antrag stellen, bevor der behinderte Mensch anfängt zu arbeiten. Unterstützung von anderen Stellen Manchmal bekommen Arbeit-Geber noch Geld von anderen Stellen. Zum Beispiel von der Agentur für Arbeit. Auch das Geld soll helfen, Arbeits-Plätze für behinderte Menschen zu schaffen. Die Prämien aus dem Programm HePAS II bekommt der Arbeit-Geber aber trotzdem. Wie lange gilt das Programm HePAS II? Das Programm HePAS II gilt vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2019. Dann wird geprüft, ob sich etwas verändert hat. Wer bezahlt das Programm HePAS II? Große Firmen müssen an das Integrations-Amt Geld bezahlen: wenn sie keine behinderten Menschen beschäftigen oder wenn sie nicht genug behinderte Menschen beschäftigen. Das nennt man Ausgleichs-Abgabe. Aus der Ausgleichs-Abgabe wird das Programm HePAS II bezahlt. Seite 6 von 13

Das steht in 3: Prämien für einen Praktikums-Platz Manche Arbeit-Geber bieten Praktikums-Plätze an. Bei einem Praktikum ist es möglich, sich eine Arbeit genauer anzusehen. Man hat verschiedene Aufgaben. Dabei wird der behinderte Mensch von einer Fach-Kraft unterstützt. Ein Praktikum hat viele Vorteile. Zum Beispiel: Wenn man lange nicht gearbeitet hat. Man kann sich dann besser wieder an das Arbeiten gewöhnen. Man kann testen, welche Aufgaben gut klappen. Und der Chef kann sehen, welche Aufgaben gut klappen. Für ein Praktikum bekommt man meistens keinen Lohn. Das ist wichtig: Das Praktikum muss 4 bis 6 Wochen dauern. Die Arbeits-Zeit muss mindestens 15 Stunden in der Woche betragen. Der behinderte Mensch soll verschiedene Arbeiten kennen lernen. Am Ende vom Praktikum schreibt der Arbeit-Geber dem behinderten Menschen eine Bescheinigung. Darin steht, dass er ein Praktikum bei der Firma gemacht hat. Seite 7 von 13

Das steht in 4: Prämien für eine Probe-Beschäftigung Bei einer Probe-Beschäftigung arbeitet eine Person für eine bestimmte Zeit in einer Firma. Dafür bekommt sie Lohn. Bei der Probe-Beschäftigung kann die Person testen: Ob ihr die Arbeit gut gefällt. Ob sie sich gut mit den Kollegen versteht. Ob sie sich gut mit dem Chef versteht. Ob der Chef zufrieden ist. Eine Probe-Beschäftigung soll nicht länger als 3 Monate dauern. Das sagt das Gesetz. Vielleicht reichen 3 Monate aber nicht aus. Zum Beispiel: Wenn man eine Arbeit noch mehr üben muss. Mit dem Programm HePAS II kann die Probe-Beschäftigung verlängert werden. Manchmal wird nach einer Probe-Beschäftigung ein fester Arbeits-Vertrag gemacht. Das ist wichtig: Die Probe-Beschäftigung darf nicht länger als 6 Monate dauern. Die Arbeits-Zeit beträgt mindestens 18 Stunden in der Woche. Seite 8 von 13

Das steht in 5: Prämien für einen Ausbildungs-Platz Manche Firmen bieten auch Ausbildungs-Plätze für behinderte Menschen an. Dort kann man dann einen Beruf lernen. Eine Ausbildung dauert meistens 2 bis 3 Jahre. Das ist wichtig: Es soll die erste Berufs-Ausbildung sein. Man soll vorher noch keinen anderen Beruf gelernt haben. Sonst bekommt der Arbeit-Geber vielleicht keine Prämie. Nur manchmal darf der behinderte Mensch noch eine Ausbildung machen. Der Arbeit-Geber muss vorher beim Integrations-Amt fragen. Das steht in 6: Prämien für eine feste Einstellung Bei einer festen Einstellung bekommt der behinderte Mensch einen Arbeits-Vertrag. Das bedeutet auch: Die behinderten Menschen haben die gleichen Rechte wie nicht-behinderte Menschen. Und sie haben die gleichen Pflichten. Das ist wichtig: Der Arbeits-Vertrag muss mindestens 12 Monate dauern. Die Arbeits-Zeit beträgt mindestens 18 Stunden in der Woche. Seite 9 von 13

Das steht in 7: Prämien für Arbeits-Möglichkeiten - für behinderte Schüler, die mit der Schule fertig sind und - für behinderte Menschen aus einer WfbM Besonders unterstützt werden behinderte Menschen, die vorher in einer WfbM gearbeitet haben oder die mit der Schule fertig sind. Eine Fachkraft unterstützt die Personen bei ihrer neuen Arbeit. Sie werden 6 Monate unterstützt. Machen sie eine Berufs-Ausbildung, werden sie länger unterstützt. So lange, bis sie mit der Berufs-Ausbildung fertig sind. Das steht in 8: Integrations-Abteilungen Manche Firmen haben Integrations-Abteilungen. Das bedeutet: In einer Abteilung arbeiten behinderte und nicht-behinderte Menschen zusammen. So können sich die Mitarbeiter gegenseitig unterstützen. Integrations-Abteilungen sind eine gute Idee. Mit dem Programm HePAS II sollen noch mehr Integrations-Abteilungen geschaffen werden. Seite 10 von 13

Das steht in 9: Beratung und Unterstützung Firmen können sich von Fach-Leuten beraten lassen. Zum Beispiel von Mitarbeitern vom Integrations-Amt oder von der Bundes-Agentur für Arbeit. Auch behinderte Menschen können sich dort beraten lassen, wenn sie eine Arbeit suchen. Firmen können sich auch unterstützen lassen. Da gibt es viele Möglichkeiten. Zum Beispiel unterstützen Fach-Kräfte beim Einrichten vom Arbeits-Platz oder wenn es mal Probleme gibt. Das steht in 10: Förderung von guten Ideen Möchte eine Firma etwas Neues ausprobieren, kann sie das dem Integrations-Amt sagen. Oft helfen gute Ideen, Arbeits-Plätze für behinderte Menschen zu schaffen. Das Programm HePAS II hilft, die Idee umzusetzen. Dafür können bis zu 150.000 bezahlt werden. Seite 11 von 13

Das steht in 11: Wann eine Prämie zurück-gezahlt werden muss Ein Beispiel: Ein Arbeit-Geber möchte eine Prämie für einen neuen Arbeits-Platz haben. Dafür muss er einen Antrag beim Integrations-Amt stellen. In dem Antrag muss er verschiedene Angaben machen. Die Angaben müssen richtig sein. Macht der Arbeit-Geber falsche Angaben, muss er die Prämien vielleicht wieder zurück geben. Das steht in 12: Wer ist zuständig für HePAS II? Die Mitarbeiter vom Integrations-Amt kümmern sich, dass HePAS II gut klappt. Dabei werden sie von Mitarbeitern anderer Stellen unterstützt. Zum Beispiel von Mitarbeitern von Integrations-Fach-Diensten oder von Mitarbeitern von der Agentur für Arbeit. Das steht in 13: Informationen für das Integrations-Amt Für eine gute Arbeit braucht das Integrations-Amt Informationen. Zum Beispiel: Wie vielen behinderten Menschen das Integrations-Amt geholfen hat. Seite 12 von 13

Das steht in 14: Noch mehr Informationen für das Integrations-Amt Manchmal hat das Integrations-Amt noch andere Fragen an Arbeit-Geber. Alle Fragen haben mit den Arbeits-Plätzen zu tun. Die Arbeit-Geber müssen die Fragen richtig beantworten. Haben Sie noch Fragen? Wenn Sie Fragen haben, können Sie Herrn Lange vom Integrations-Amt anrufen. Er hat die Telefon-Nummer: 0561 1004-2975. Oder schreiben Sie ein E-Mail an: kontakt-integrationsamt@lwv-hessen.de Übersetzung: Carmen Vaupel, Fachbereich 206, LWV Hessen Piktogramme: Lebenshilfe Bremen e.v. - Stefan Albers, Atelier Fleetinsel Stand: 24.01.2017 Seite 13 von 13