Hessen: vielfältig und diskriminierungsfrei

Ähnliche Dokumente
Diskriminierungserfahrungen in Deutschland. Praxistag Vielfalt! Gewusst wie! 27. April 2017 / Heike Fritzsche, Referentin Forschung und Grundsatz

Antidiskriminierungsstelle Rheinland-Pfalz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unter dem Gesichtspunkt des Wohnungsmarktes

Grenzen setzen. Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Input: Diskriminierung erkennen und handeln!

Rassismus im Betrieb und Ausbildung

Vielfältig. Anders. Gleich! Die Anti-Diskriminierungs-Stelle Rheinland-Pfalz

Für Vielfalt und Chancengleichheit

Wer darf im Bereich des Arbeitsrechts nicht gegen das AGG verstoßen?

Einführung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bildungswerk.de

Gibt es einen Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

BiG-Bildungsinstitut im Gesundheitswesen

Sie fühlen sich sexuell belästigt?

Regionales Antidiskriminierungsnetzwerk Südhessen

Beratungsangebote für Betroffene von rassistischer Diskriminierung in Bremen und Bremerhaven

Ratgeber für diskriminierte Jugendliche. DISSEN mit mir nicht! Amt für Integration und interkulturelle Angelegenheiten Antidiskriminierungsstelle

Publikation in leichter Sprache. Grenzen setzen Was kann man bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz machen?

«Diskriminierung und Antidiskriminierung im Kreuzberger Alltag»

Netzwerk Antidiskriminierung e.v. Region Reutlingen - Tübingen. Beratung Empowerment Bildung Einmischung

Barrierefreie Publikationen und Informationen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Grußwort von. Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Gleichstellungsarbeit mit und ohne Gleichstellungsgesetz: Erfahrungen in der Schweiz Fachtagung «Schutz vor Diskriminierung: Lernen von Europa?

Inhaltsübersicht. Abschnitt I. Allgemeines zum AGG

Vielfalt in der Verwaltung (ViVe)

Nach 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf niemand wegen

Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Bericht September 2012 Dezember 2013 zur Antidiskriminierungsarbeit:

Diskriminierung im Engagement erkennen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Thema im August 2016: 10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz

Erklärung des Netzwerks gegen Diskriminierung Hessen für ein JA zur Vielfalt!

Rechtliche Informationen

Kultureinrichtungen und Diversität Vielfalt - das Erfolgsmodell?

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Auskunft über die Beschäftigung in Baden-Württemberg

Antidiskriminierungsarbeit in Thüringen Ein aktueller Einblick in die Praxis. Dr. Janine Dieckmann Thadine-Fachtag, Erfurt,

(Vo V r o lä l uf u ig i e g ) Z i Z e i le l u n u d n d Grun u d n s d ätze d e d r M a M nn n h n e h im i e m r

Diskriminierung Was ist das?

Vielfalt Respekt, Toleranz und gute Zusammenarbeit

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1

Sicht bar keit. Daten zur Sichtbarmachung rassistischer Diskriminierung. Warum sich die Suche nach neuen Wegen lohnt

Gleiches Recht für alle!

Richtlinie der Hochschule Rhein-Waal gegen Diskriminierung und Belästigung. vom (Amtl. Bekanntmachung 08/2017)

Diskriminierungsfreie Personalrekrutierung im Rahmen des 11 AGG

Tagung der Europäischen Rechtsakademie ERA EU-Antidiskriminierungsrecht Trier, 7. November 2016 CLAIRE BRUTON BL

Einfluss des EU-Rechts auf deutsches Recht: Gleichbehandlung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Herzlich Willkommen

Ungleich besser! Verschiedenheit als Chance

Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, Integrationsrat. Diskriminierungsschutz in der Kommune, Sachstandsbericht aus den Fachbereichen

Diversity und Empowerment in der Antidisikriminierungsarbeit

Mobbing ein bleibendes gesellschaftliches Problem

Grenzen setzen Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Von Christine Lüders. Text erschienen im Loccumer Pelikan 3/2015. Religionspädagogisches Institut Loccum. Vorweg

Forschung der ADS auf einen Blick: Beschwerdestelle und Beschwerdeverfahren nach 13 AGG

Gewalt, Übergriffe und sexuelle Belästigung

Antidiskriminierungsrecht in Deutschland. (c) Laura Wallner, M.A., Universität Würzburg, GSiK

100 Jahre Frauen*wahlrecht für alle? Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte fordern ihre politische Teilhabe ein

Diskriminierungsschutz im Bundes- Gleichbehandlungsgesetz

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

1. WAS REGELT DAS ALLGEMEINE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ? 4 2. WAS SIND DISKRIMINIERUNGSMERKMALE? 5 3. WELCHE FORMEN DER BENACHTEILIGUNG KENNT DAS AGG?

1. Teil: Stand der Forschung-Auswertung vorhandener Untersuchungen 39

Benachteiligungen sind - im Bereich des Arbeitsrechts - unzulässig in Bezug auf

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Familie und Antidiskriminierung. Robin Büttner 23. Oktober 2017

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Einzelfallberatung in der Antidiskriminierungsarbeit

Einzelfallberatung in der Antidiskriminierungsarbeit

Der Beauftragte für Flüchtlings,- Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Schnelleinstieg für die Personalarbeit

Wann spricht man von Diskriminierung? Bayerisches Präventionsforum Sucht und AIDS, 25.Oktober 2018 Anna Braunroth Antidiskriminierungsstelle des

Fachforum Betreuung trifft Migration 22. März 2017

Der Fachbereich LSBTI. Fachbereich für die Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Beratungspraxis

Herzlich Willkommen zur Konferenz VIELFALT in COTTBUS/CHÓŚEBUZ (ER)LEBEN!

Was tun bei Diskriminierung?

Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

Politische Teilhabe. Anti-Diskriminierung

LEITFADEN GENDER UND DIVERSITYGERECHTE PERSONALAUSWAHL

Allgemeines GleichbehandlungsGesetz

P R E S S E - I N F O R M A T I O N. Bekenntnis zu Fairness und Respekt

Workshop (3) Gleichstellung und Diversity

Antidiskriminierung in der Personalabteilung

des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

Inhaltsverzeichnis III

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Impulse zur Antidiskriminierungsarbeit an Hochschulen Am Beispiel der Universität Bremen

EMPFEHLUNG DER GLEICHBEHANDLUNGSANWALTSCHAFT

Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar. Verkündungsblatt Nr. 3/2008

Anonyme Bewerbung. Fazit und Diskussion

EU-Antidiskriminierungsrichtlinien. Volker Kaufmann

16 Regelungsinhalte. (Metallverarbeitung, / ) Betriebsklima/Unternehmenskultur

MENSCHENRECHTSKOMPASS SALZBURG. Aktiv in Salzburg.

CEDAW Magna Charta der Frauenrechte Kommunale Relevanz in Graz Elke Lujansky-Lammer

Antidiskriminierungskampagne der Europäischen Union (EU) zwecks Förderung von Vielfalt und Teilhabe

Das Salzburger Gleich-Behandlungs-Gesetz

Sport und Flüchtlinge. Angelika Ribler

Transkript:

Hessen: vielfältig und diskriminierungsfrei

Grußwort Sehr geehrte Interessierte, Vielfalt schätzen das ist unser Grundsatz. Deshalb will die Hessische Landesregierung das Bewusstsein der Bevölkerung für jede Form von Diskriminierung schärfen und sich für echte Gleichbehandlung einsetzen. Denn nur wer von seinen Mitmenschen und vor dem Recht als gleichwertig anerkannt wird, kann sein Leben selbstbestimmt leben. Uns allen muss bewusst sein: Diskriminierungen verletzen in vielfältiger Weise, sie grenzen aus und prägen Identitäten und Lebenswege nachhaltig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Benachteiligungen bewusst oder unbewusst stattfinden. Unser Ziel ist es, die Erfahrungen der Betroffenen sichtbar zu machen, Diskriminierung effektiv zu bekämpfen und Veränderungen im Land anzustoßen. Für uns gilt: Diskriminierung und Rassismus werden wir entschieden entgegentreten und die Anstrengungen der Landesregierung in einer Antidiskriminierungsstrategie bündeln. Deshalb wurde die Antidiskriminierungsstelle als Stabsstelle im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eingerichtet und mir, als Bevollmächtigten für Integration und Antidiskriminierung, direkt zugeordnet. Wir setzen uns jeden Tag für Vielfalt und ein wertschätzendes Miteinander in Hessen ein. Es grüßt Sie Ihr Jo Dreiseitel Staatssekretär

Was ist Diskriminierung? Benachteiligung! Zum Beispiel: In einer Stellenausschreibung werden ausschließlich Bewerbende mit der Muttersprache Deutsch gesucht. Zum Beispiel: Männern mit Migrationshintergrund wird der Einlass in eine Diskothek verwehrt. Vor und nach ihnen werden jedoch Personen, die vom Aussehen her keinen Migrationshintergrund haben, eingelassen. Belästigung! Zum Beispiel: Rassistische Anfeindungen, behindertenfeindliche Anspielungen oder Äußerungen. Sexuelle Belästigung! Zum Beispiel : Obszöne Sprüche, anzügliche E-Mails, das zufällige Berühren eines Gesäßes oder das unerwünschte Zeigen von pornografischen Darstellungen. Wo passiert Diskriminierung? Diskriminierung kann überall passieren, zum Beispiel: am Arbeitsplatz, bei der Wohnungs- oder Arbeitsplatzsuche, in Behörden, beim Einkauf im Supermarkt, oder in der Straßenbahn. Es handelt sich jeweils nur um Beispiele, die nicht verallgemeinert werden können. Jede mögliche Diskriminierung muss im Einzelfall geprüft werden.

Die Antidiskriminierungsstelle Grundlage Unsere Arbeit stützt sich u. a. auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Umgangssprachlich ist das AGG auch als Antidiskriminierungsgesetz bekannt. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus/ wegen: rassistischen Gründen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist eine Ungleichbehandlung aufgrund einer oder mehrerer vom Gesetz geschützter Diskriminierungsmerkmale (siehe oben) ohne einen sachlichen Grund, der die Ungleichbehandlung rechtfertigen würde. Unser Angebot Schnelle und unbürokratische Hilfe für von Diskriminierung Betroffene. Grundsätzliche Informationen zum AGG, Ersteinschätzung zum potenziellen Diskriminierungsfall, Weitervermittlung an spezialisierte Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen, Kontaktaufnahme zu potenziellen Diskriminierungsverantwortlichen, um Stellungnahmen einzuholen und sensibilisierend einzuwirken. Keine rechtliche Beratung im Einzelfall!

Vernetzung Die Antidiskriminierungsstelle ist auf lokaler, regionaler sowie Landesund Bundesebene vernetzt. Sie fördert und unterstützt den Erfahrungsund Wissensaustausch aller wichtigen Akteurinnen und Akteure der Antidiskriminierungsarbeit. Unsere Partnerinnen und Partner sind: Ministerien des Bundeslandes Hessen, Gemeinden und Landkreise, Antidiskriminierungsstelle des Bundes (www.antidiskriminierungsstelle.de) Antidiskriminierungsstellen anderer Bundesländer, Selbstvertretungsorganisationen, Verbände, Initiativen, Institutionen, Organisationen und Vereine. Wie zum Beispiel: Netzwerk gegen Diskriminierung Hessen (www.netzwerk-gegen-diskriminierung-hessen.de), Das Beratungsnetzwerk Hessen/Opferberatungsstelle (www.beratungsnetzwerk-hessen.de). Wie Sie uns erreichen Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Stabsstelle Antidiskriminierung Dostojewskistraße 4 65187 Wiesbaden Telefon: 0611 817 3391 Telefax: 0611 32 719 3406 E-Mail: antidiskriminierungsstelle@hsm.hessen.de Internet: www.soziales.hessen.de

Impressum Herausgeber Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat Öffentlichkeitsarbeit Dostojewskistraße 4 65187 Wiesbaden www.soziales.hessen.de Redaktion Stabsstelle Antidiskriminierung Esther Walter (verantwortlich) Erstellung und Gestaltung Referat Öffentlichkeitsarbeit, Gabriela Wegscheider