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Transkript:

Ausgabe 24 l 2017 l Das neue Bundesteilhabegesetz Worüber Funktionsträger in Betrieben Bescheid wissen müssen Seite 2 l Weniger Missverständnisse Leichte Sprache erleichtert den Arbeitsalltag in Betrieben so geht s Seite 4 l Aktuelle Tipps Interessante Broschüren und Internetseiten Seite 7 l Kurse Integrationsamt Schwaben Seite 8 l Veranstaltungen rem Schwaben Seite 9

Ausgabe 24 l 2017 Seite 2 l Das neue Bundesteilhabegesetz Die wichtigsten Neuerungen, über die Funktionsträger in den Betrieben Bescheid wissen müssen Der Bundestag hat am 1. Dezember 2016 in zweiter und dritter Beratung das Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschlossen. Im Wesentlichen in Kraft treten wird es am 1. Januar 2018. Die stufenweise Umsetzung ist bis zum Jahr 2023 ausgelegt. Das neue Gesetz hat Änderungen in mehreren Gesetzbüchern zur Folge. Sein Artikel 1 enthält die neue Fassung des SGB IX, das ab 2018 umgesetzt werden muss. Doch schon jetzt gelten einige vorgezogene Änderungen. Dabei geht es hauptsächlich um die Einfügung des überarbeiteten und weiter entwickelten Rechts der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung. Diese Leistung ist Aufgabe des Bezirks. Änderungen gibt es auch im Schwerbehindertenrecht, das im SGB IX bislang im zweiten Teil geregelt ist. Im Vordergrund steht hier die Stärkung der Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung. Dies wird einige Änderungen in der SBV-Arbeit in Betrieben mit sich bringen. Neue Regelungen im Vertretungsfall der Vertrauensperson Heranziehung von stellvertretenden Mitgliedern Unwirksamkeitsklausel bei Kündigungen Freistellungvoraussetzungen (100er Grenze) Schulung von stellvertretenden Mitgliedern Das gesamte Schwerbehindertenrecht wird ab 2018 im Teil 3 des SGB IX geregelt. Damit wird sich die Paragrafenfolge deutlich verschieben. Eine große Umstellung für alle, die täglich mit dem Schwerbehindertenrecht arbeiten. Lesen Sie weiter auf Seite 3

Ausgabe 24 l 2017 Seite 3 Fortsetzung von Seite 2 Unser Tipp: Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat in einer kostenlos erhältlichen Broschüre die wichtigsten Änderungen auf 12 Seiten zusammengefasst. In diesem übersichtlich gestalteten Leitfaden ist alles enthalten, was Funktionsträger in Betrieben wissen müssen. Toller Service: Das stufenweise Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist mit verschiedenen Farben in der Broschüre schön übersichtlich dargestellt. Außerdem wird sofort deutlich, was genau neu ist. Zusätzlich gibt es konkrete Tipps für die tägliche Arbeit der und mit der Schwerbehindertenvertretung in den Betrieben. Sie können sich die Broschüre Das neue SGB IX hier kostenlos herunterladen. Zurück zur Übersicht

Ausgabe 24 l 2017 Seite 4 l Weniger Missverständnisse dank Leichter Sprache Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geringen Sprachkenntnissen verstehen Anweisungen in Betrieben oft falsch. Erklärende Texte in Leichter Sprache helfen. In vielen Firmen hängen Ver- und Gebotsschilder, die den reibungslosen Ablauf der Arbeitsvorgänge sowie Betriebssicherheit garantieren sollen. Doch Menschen mit Lernschwierigkeiten bzw. geistigen Behinderungen haben Probleme mit diesen Schildern. Auch Migrantinnen und Migranten, die nicht gut Deutsch lesen können, verstehen sie unter Umständen nicht. Piktogramme können ohne Erklärung ebenfalls missverständlich sein. Ein gutes Beispiel ist ein Hinweisschild mit folgendem Text: Der Zutritt ist nur den hier beschäftigten Personen gestattet. Das ist nicht für jeden deutlich genug und kann deshalb zu gefährlichen Zwischenfällen führen. Hier hilft die Leichte Sprache. Diese Sprache ist eine Ausdrucksform, die besonders leicht verständlich ist. Leichte Sprache wurde 1994 von einer Gruppe Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt. Sie folgt klar festgelegten Regeln. Eine zentrale Regel ist beispielsweise, dass jeder Satz nur eine Aussage beinhalten darf. Schwierige Wörter müssen immer erklärt werden, und bei Fremdwörtern sollte auch die Aussprache des Wortes beschrieben werden. Auch die optische Gestaltung spielt im Regelwerk eine große Rolle: Schrift und Zeilenabstand sollten bestimmten Normen folgen und Aussagen mit erklärenden Zeichnungen oder Fotos illustriert werden. Lesen Sie weiter auf Seite 5

Ausgabe 24 l 2017 Seite 5 Fortsetzung von Seite 4 Die Regeln der Leichten Sprache wurden von Sprachwissenschaftlern der Universität Hildesheim aufbereitet und im Duden für Leichte Sprache veröffentlicht. Ein Schild mit der Aussage Der Zutritt ist nur den hier beschäftigten Personen gestattet könnte in Leichter Sprache so aussehen, wie Sie es auf der vorigen Seite neben der Überschrift zu diesem Artikel sehen. Es ist auch möglich, Arbeitsanweisungen, Hausordnungen und Briefe in Leichte Sprache zu übersetzen. Informationen in Leichter Sprache helfen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in mehrfacher Hinsicht: Es gibt weniger Missverständnisse. Arbeitnehmer mit Lernschwierigkeiten oder geringen Deutschkenntnissen fühlen sich verstanden und in ihren Bedürfnissen ernst genommen. Diese Arbeitnehmer können dadurch leichter ihr volles Potential am Arbeitsplatz entfalten. Leichte Sprache soll kein Ersatz für die herkömmliche Sprache sein, sondern ein Zusatzangebot. Deshalb empfehlen Übersetzer für Leichte Sprache, Texte immer in zwei Versionen zu veröffentlichen: in herkömmlicher Sprache und in Leichter Sprache. Lesen Sie weiter auf Seite 6

Ausgabe 24 l 2017 Seite 6 Fortsetzung von Seite 5 Texte in Leichter Sprache sind ein Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft, indem sie sprachliche Barrieren abbauen. Alle Menschen haben ein Recht auf barrierefreie Information. Das spiegelt sich auch in der aktuellen Gesetzgebung wider. Laut dem neuen Behindertengleichstellungsgesetz müssen beispielsweise ab 2018 die Bundesbehörden ihre Bescheide für Menschen mit geistiger Behinderung in Leichter Sprache erläutern. Eine Übersetzung in die Leichte Sprache erfolgt in drei Schritten: Als erstes schickt der Auftraggeber den zu übersetzenden Text an ein zertifiziertes Übersetzungsbüro für Leichte Sprache. Dort wird der Text übersetzt und illustriert. Danach folgt der wichtigste Teil der Übersetzung: Eine Gruppe von Menschen mit Lernschwierigkeiten prüft den Text auf Verständlichkeit. Nur wenn die Prüfgruppe zur Auffassung kommt, dass der Text für Menschen mit Lernschwierigkeiten verständlich ist, erhält der Text dieses Siegel für Leichte Sprache. Somit ist Leichte Sprache doppelt inklusiv. Eine gute Zusammenfassung der Regeln der Leichten Sprache gibt es in einer Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hier zum Herunterladen. Autorin: Constanze Kobell, Übersetzerin für Leichte Sprache, www.leichtesprache-kobell.de

Ausgabe 24 l 2017 Seite 7 l Aktuelle Tipps ZB Ratgeber Die Leistungen des Integrationsamtes Welche Aufgaben hat das Integrationsamt? Wann ist es überhaupt zuständig? Welche finanziellen Leistungen können Arbeitgeber erhalten? Was ist zu tun, wenn ein Arbeitsplatz für einen Mitarbeiter mit Behinderung geschaffen oder erhalten werden soll? Welche finanziellen Leistungen können schwerbehinderte Berufstätige erhalten? Was macht der Integrationsfachdienst? Antworten auf diese und mehr Fragen liefert der ZB Ratgeber Die Leistungen des Integrationsamtes aus der Reihe Behinderung & Beruf. Dieser kann hier kostenlos heruntergeladen werden. www.einfach-teilhaben.de mit Infos für Arbeitgeber www.einfach-teilhaben.de ist ein barrierefreies Webportal für Menschen mit Behinderung, Angehörige und auch für Arbeitgeber und Verwaltungen. Die Inhalte sind unter anderem in leichter Sprache als auch in Gebärdensprache abrufbar. Es gibt neun große Themenbereiche. Einer davon ist das Thema Ausbildung und Arbeit, der unter anderem Infos zu Förderungen oder zur Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes liefert. Zurück zur Übersicht

Ausgabe 24 l 2017 Seite 8 l Kurse Integrationsamt Schwaben Konfliktlösung durch Verhandlung (Fachkurs) Montag, 22.05.2017, 9 bis 16 Uhr, Zentrum Bayern Familie und Soziales, Augsburg Fachkurs: Mediation im Schwerbehindertenrecht Details zu diesem Kurs gibt es hier. Leistungen und Förderprogarmme für Arbeitgeber (Arbeitgeberveranstaltung) Donnerstag, 01.06.2017, 17 bis 20 Uhr, Convikt Stadthotel, Dillingen Details zu dieser Veranstaltung gibt es hier. Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung (Fachkurs) Donnerstag, 06.07.2017, 9 bis 16 Uhr, Zentrum Bayern Familie und Soziales, Augsburg Details zu diesem Kurs gibt es hier. Alle Termine immer aktuell unter www.kurse-integrationsamt-bayern.de Zurück zur Übersicht

Ausgabe 24 l 2017 Seite 9 l Veranstaltungen rem Schwaben Infotreffs für Vertrauensleute Augsburger Infotreff für Vertrauensleute Donnerstag, 01.06.2017, 14 bis 17 Uhr, Hotel am alten Park, Augsburg Thema: Betriebliche Suchtprävention Wege aus der Sucht u. rechtliche Aspekte Referenten: Barbara Habermann, Caritas Augsburg; Prof. Dr. jur. Thomas Dill Allgäuer Infotreff für Kempten, Oberallgäu und Lindau in Kempten Donnerstag, 22.06.2017, 14 bis 17 Uhr, Hotel St. Raphael, Kempten Thema: Betriebliche Suchtprävention Wege aus der Sucht u. rechtliche Aspekte Referenten: Barbara Habermann, Caritas Augsburg; Prof. Dr. jur. Thomas Dill Nordschwäbischer Infotreff in Dillingen Mittwoch, 28.06.2017, 13 bis 16 Uhr, Hotel Konvikt, Dillingen Thema: BEM in Ihrem Unternehmen Referenten: Mitarbeiter des Integrationsamtes und von rem Schwaben; Monika Köppe, BSH GmbH Dillingen Informations- und Erfahrungsaustausch für Personalverantwortliche Für Nordschwaben in Dillingen Dienstag, 30.05.2017, 15 bis 18 Uhr, Hotel Konvikt, Dillingen Thema: Führung und Reduzierung von Fehlzeiten Referentin: Elisabeth Schmid, Business Consulting Wertingen Alle Termine auch immer aktuell unter www.rem-schwaben.de

Ausgabe 24 l 2017 Seite 10 l Herausgeber Das Projekt rem Regionales Eingliederungsmanagement unterstützt und fördert die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Vordergrund stehen die Information und der Erfahrungsaustausch mit Personalverantwortlichen und betrieblichen Interessenvertretern. Hierdurch wird auch der Aufbau wirkungsvoller Netzwerke zur Förderung der Beschäftigung (schwer-)behinderter Menschen nachhaltig unterstützt. Sie können den Newsletter per E-Mail an newsletter@rem-schwaben.de bestellen. Bei Interesse an rem oder den Veranstaltungen, wenden Sie sich bitte an: Ansprechpartner: Christine Stark Florian Benz Tel.: 0178 31 26 594 Tel.: 0160 90 54 43 58 E-Mail: starkc@rem-schwaben.de E-Mail: benzf@rem-schwaben.de Weitere Informationen unter: http://www.rem-schwaben.de Zurück zur Übersicht