-1234526781,+477965:,; <1=>5?@4=?A5:,A5B,$?C6D,65,B1=, (=716?,E6?,#?>D1C48B1=5,>A2, F486?6D,A5B,<1=@>8?A5:,

Ähnliche Dokumente
Social Supply Chain Management

Qualitätsmanagement. Richtlinien- Modell Compliance für Beratungsunternehmen im Bereich Public Affairs. Januar 2014

Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende. Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten?

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze

LOBBYISMUS ALS BERUF HERAUSFORDERUNG ZWISCHEN GESETZ UND KUNDENERWARTUNGEN

Führungsgrundsätze im Haus Graz

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Compliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Management Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016

BMV Visionen Ergebnisbericht der Mitglieder Befragung

Befragt wurden Personen zwischen 14 und 75 Jahren von August bis September Einstellung zur Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz)

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Nicht über uns ohne uns

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger

Alle gehören dazu. Vorwort

Mobile Intranet in Unternehmen

Das Leitbild vom Verein WIR

Womit beschäftigt sich Soziologie? (1) Verschiedene Antworten:

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Christina Klein. So reagieren Sie auf eine Abmahnung. interna. Ihr persönlicher Experte

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Im Prüfungsteil Mündlicher Ausdruck sollen Sie zeigen, wie gut Sie Deutsch sprechen.

Anleitung. Empowerment-Fragebogen VrijBaan / AEIOU

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Erfolgreiche Webseiten: Zur Notwendigkeit die eigene(n) Zielgruppe(n) zu kennen und zu verstehen!

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Mitarbeiterbefragung zur Führungsqualität und Mitarbeitermotivation in Ihrem Betrieb

Die Post hat eine Umfrage gemacht

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen!

Forschen - Schreiben - Lehren

Komplettpaket Coaching. Arbeitsmittel & Checklisten

Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Finanzdienstleistungen

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Skriptum. zum st. Galler

Die Gesellschaftsformen

Unternehmenskultur und Führung von Veränderungsprozessen. Great Place to Work. September 2015

I.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate

Bürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben

Ohne den gewerkschaftlichen Rechtsschutz hätte ich meine Rechte nicht durchsetzen können.

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN

Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems

effektweit VertriebsKlima

Strukturreform & Pension Fund Governance

Code of Conduct FAQ. Was ist der Code of Conduct? Warum braucht B. Braun einen Code of Conduct?

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Entrepreneur. Der Aufbruch in eine neue Unternehmenskultur

Verhaltenskodex der SIMACEK Facility Management Group

Lassen Sie sich entdecken!

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER

Vertrauen in Banken. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage. PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG. Partner der Befragung

Mitarbeitergespräch. Gesprächsleitfaden. Mitarbeiter/Mitarbeiterin. Führungskraft: Datum: Name: Vorname: Abteilung, Bereich, Organisationseinheit:

Gesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch (MAG) für Vorgesetzte

Deutschland-Check Nr. 34

Private Altersvorsorge

Internationale Sportverbände und ihre Rechtsform. Marco Villiger Direktor Recht FIFA

Umfrage: In Deutschland liegt viel Gründerpotential brach

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Einkaufen im Internet. Lektion 5 in Themen neu 3, nach Übung 10. Benutzen Sie die Homepage von:

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

Studieren- Erklärungen und Tipps

Lobbying und Public Affairs Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Wintersemester 2014/15

Grußwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Produktpiraterie

Deutschland-Check Nr. 35

Schnelle Antwort, gute klare Beratung. Ich bin wirklich sehr zufrieden. Auswertung der Mandantenbefragung 2007

Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein

Das EFQM-Model 2013 um besser zu werden?

WSO de. <work-system-organisation im Internet> Allgemeine Information

Leseauszug DGQ-Band 14-26

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Sponsoringkonzept. Unser Partnerkonzept basiert auf dem Prinzip von. Leistung und Gegenleistung!

BETTER.SECURITY AWARENESS FÜR INFORMATIONSSICHERHEIT

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa

Was bedeutet TTIP für die Niedersächsische Wirtschaft

B&B Verlag für Sozialwirtschaft GmbH. Inhaltsübersicht

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Strategische CSR als Mehrwert für Unternehmen und Gesellschaft

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Leben im Alter im Erzbistum Köln Umfrage im Auftrag des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln e.v.

Kundenbefragung als Vehikel zur Optimierung des Customer Service Feedback des Kunden nutzen zur Verbesserung der eigenen Prozesse

Transkript:

"##$%#&'()*+"&'$,-$"'$,.,/0, -1234526781,+477965:,; <1=>5?@4=?A5:,A5B,$?C6D,65,B1=, (=716?,E6?,#?>D1C48B1=5,>A2, F486?6D,A5B,<1=@>8?A5:, G>2?1=,*C1262 (A?4=65H,G>:I,G>=?65>,)=61B8J,G#K, L1:A?>KC?1=H,G>:I,G>=?65,%1A=16?1= "#$%#&'()*+#%*(#",-,.("(-) /0$112$13$145676389:;:6<.=8* >?@A>BA

Responsible Lobbying Verantwortung und Ethik in der Arbeit mit Stakeholdern aus Politik und Verwaltung Master Thesis zur Erlangung des akademischen Grades MSc CSR & ETHISCHES MANAGEMENT eingereicht von Mag. Martina Friedl MSC CSR & ETHISCHES MANGEMENT Veranstalter: Fachhochschule des bfi Wien GmbH 1020 Wien, Wohlmutstraße 22 Begutachter: Mag. Martin Neureiter Wien, im September 2012

Ehrenwörtliche Erklärung Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende wissenschaftliche Arbeit selbstständig angefertigt und die mit ihr unmittelbar verbundenen Tätigkeiten selbst erbracht habe. Ich erkläre weiters, dass ich keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle aus gedruckten, ungedruckten oder dem Internet im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt übernommenen Formulierungen und Konzepte sind gemäß den Regeln für wissenschaftliche Arbeiten zitiert und durch Fußnoten bzw durch andere genaue Quellenangaben gekennzeichnet. Die während des Arbeitsvorganges gewährte Unterstützung einschließlich signifikanter Betreuungshinweise ist vollständig angegeben. Die wissenschaftliche Arbeit ist noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt worden. Diese Arbeit wurde in gedruckter und elektronischer Form abgegeben. Ich bestätige, dass der Inhalt der digitalen Version vollständig mit dem der gedruckten Version übereinstimmt. Ich bin mir bewusst, dass eine falsche Erklärung rechtliche Folgen haben wird. Mag. Martina Friedl Wien, am

Abstract Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, Responsible Lobbying zu definieren. In der Arbeit wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen Lobbying verantwortungsvoll durchgeführt werden kann und welche die entscheidenden Faktoren sind, um als Responsible Lobbyist/in wahrgenommen zu werden. Die Autorin untersucht das Verhältnis von Recht und Moral und die Frage, was ethisches Verhalten ist. Sie behandelt ausführlich die ethischen Aspekte von Lobbying, die Vorgaben der ISO 26000 bzw der ONR 192500 und stellt einen Bezug zur aktuellen Debatte in der Wirtschaftsethik her. Nach einer Umfrage unter den Mitgliedern der österreichischen Public Affairs- Vereinigung ÖPAV hat die Autorin ausgewählte Fragen und Antworten in dieser Arbeit ausgewertet. Außerdem wurden die unterschiedlichen Verhaltenskodizes verglichen, denen sich die Branche in den letzten Jahren selbst unterworfen hat Nach dem Vergleich der Branchenkodizes lässt sich feststellen, dass die wesentlichen Prinzipien Wahrhaftigkeit, Transparenz, Vertraulichkeit, finanzielle Integrität, klare Trennung und Vermeidung von Interessenkonflikten sind. Innerhalb der ÖPAV gibt es ein klares Bekenntnis dazu, dass insbesondere ethisches Verhalten in einer Branche mit hohem Legitimierungsgrad von großer Relevanz ist. Die Branchenvertretungen haben in den vergangenen Jahren durch die Kodifizierung ihrer ethischen Grundhaltungen im Verhaltenskodex eine moralische Führerschaft in der Public Affairs-Branche übernommen und ordnungsbestimmende Akzente gesetzt, um zu einem harmonischen Funktionieren des Systems beizutragen. Bei Responsible Lobbying verpflichten sich Lobbyisten selbst, ethische Richtlinien einzuhalten, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen. Sie bedenken bei ihrem Handeln die Gesamtheit der Folgen ihres Handelns und machen die Bewertung dieser Folgen insb auch für die Gesellschaft zum Maßstab ihrer Entscheidung. Die Chance für Responsible Lobbying liegt darin, dass moralische Korrektheit als Wettbewerbsvorteil und moralische Unkorrektheit als Wettbewerbsnachteil bewertet werden. Master-Thesis Mag. Martina Friedl I

Inhaltsverzeichnis Abstract... I Inhaltsverzeichnis... II Abbildungsverzeichnis... V Abkürzungsverzeichnis... VI 1. Einleitung... 1 1.1. Themenstellung und Relevanz der Themenstellung... 1 1.2. Forschungsfragen... 2 1.3. Aufbau und methodische Vorgehensweise der Arbeit... 3 2. Begriffsbestimmungen und Problemabgrenzung... 5 2.1. Begriffsbestimmungen... 5 2.1.1. Public Affairs... 5 2.1.2. Government Relations... 5 2.1.3. Lobbying... 6 2.1.4. Lobbyist/in... 6 2.1.5. Absender von Public Affairs... 7 2.1.6. Adressaten von Public Affairs... 8 2.1.7. Compliance... 10 2.1.8. Korruption... 10 2.1.9. Verantwortung... 11 2.1.10. Unternehmen und andere Organisationen... 11 2.2. Tätigkeit von Lobbyist/innen und Public Affairs-Verantwortlichen... 12 2.3. Problemfelder... 12 2.4. Rechtliche Lage... 14 3. Responsible Lobbying... 16 3.1. Wirtschaftsethik... 16 3.2. Das Verhältnis von Recht und Moral... 17 3.3. Ethisches Verhalten... 18 3.4. Ethik im Lobbying... 19 3.4. Lobbying in der ISO 26000 und in der ONR 192500... 21 Master-Thesis Mag. Martina Friedl II

4. Umfrage zu CSR innerhalb des österreichischen Branchenverbands ÖPAV 22 4.1. Methodik... 22 4.2. Statistik... 22 4.2.1. Biografische Angaben... 23 4.2.2. Inhaltliche Aussagen... 28 4.3. Analyse der Ergebnisse... 39 5. Systematischer Vergleich der Verhaltenskodizes... 42 5.1. Die Branchenvertretungen... 42 5.1.1. ÖPAV Österreichische Public Affairs Vereinigung... 43 5.1.2. PRVA Public Relations Verband Austria... 44 5.1.3. ALPAC Austrian Lobbying- and Public Affairs Council... 44 5.1.4. SPAG Schweizerische Public Affairs Gesellschaft... 44 5.1.5. Degepol Deutsche Gesellschaft für Politikberatung... 45 5.1.6. SEAP Society of European Affairs Professionals... 45 5.1.7. EPACA European Public Affairs Consultancies' Association... 46 5.2. Die Prinzipien der Verhaltenskodizes... 46 5.2.1. Wahrhaftigkeit, Transparenz... 46 5.2.2. Vertraulichkeit, Diskretion... 48 5.2.3. Keine unlautere Einflussnahme, finanzielle Integrität... 48 5.2.4. Keine Diskriminierung... 49 5.2.5. Respektvoller Umgang... 50 5.2.6. Unvereinbarkeit, klare Trennung... 50 5.2.7. Keine Berufsschädigung... 51 5.2.8. Entgeltvereinbarung... 52 5.2.9. Zielerreichung für den Auftraggeber... 52 5.2.10. Erfüllung von Informationswünschen... 52 5.2.11. Employment of former EU personnel... 52 5.3. Analyse der Verhaltenskodizes... 52 5.3.1. Grundsätzliches... 53 5.3.2. Wahrhaftigkeit, Transparenz... 54 5.3.3. Vertraulichkeit, Diskretion... 54 5.3.4. Keine unlautere Einflussnahme, finanzielle Integrität... 55 5.3.5. Keine Diskriminierung... 56 Master-Thesis Mag. Martina Friedl III

5.3.6. Respektvoller Umgang... 56 5.3.7. Unvereinbarkeit, klare Trennung... 56 5.3.8. Keine Berufsschädigung... 57 5.3.9. Entgeltvereinbarung... 58 5.3.10. Zielerreichung für den/die Auftraggeber/in... 59 5.3.11. Erfüllung von Informationswünschen... 59 5.3.12. Employment of former EU personnel... 60 6. Ansätze für zukünftiges verantwortungsvolles Handeln... 61 7. Conclusio... 62 8. Literaturverzeichnis... 64 Anhang Fragebogen ÖPAV Master-Thesis Mag. Martina Friedl IV

Abbildungsverzeichnis Abb 1: Geschlecht der Befragten... 23 Abb 2: Altersstruktur der Befragten... 24 Abb 3: Bildungsabschlüsse... 25 Abb 4: Position im Unternehmen... 26 Abb 5: Unternehmensgröße nach Mitarbeiter/innen-Zahl... 27 Abb 6: Relevanz von CSR und ethischem Verhalten... 28 Abb 7: CSR-Leitbild... 29 Abb 8: schriftliche CSR-Strategie... 30 Abb 9: Corporate Governance Kodex im Unternehmen... 31 Abb 10: Compliance-Richtlinie im Unternehmen... 32 Abb 11: Verstoß gegen Compliance Richtlinie... 33 Abb 12: Compliance Officer... 34 Abb 13: persönliche Compliance-Vereinbarung... 35 Abb 14: Compliance-Schulungen... 36 Abb 15: Anti-Korruptionsschulungen... 37 Abb 16: Häufigkeit der Schulungen... 38 Master-Thesis Mag. Martina Friedl V

Abkürzungsverzeichnis ALPAC Austrian Lobbying and Public Affairs Council CSR Corporate Social Responsibility Degepol Deutsche Gesellschaft für Politikberatung EPACA European Public Affairs Consultancies Association isd im Sinne des, im Sinne der k.a. keine Angabe LobbyG Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz NGO Non-Governmental Organisation (Nichtregierungsorganisation, zivilgesellschaftlicher Interessenverband) OECD Organisation for Economic Cooperation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) ÖPAV Österreichische Public Affairs-Vereinigung PR Public Relations (Öffentlichkeits- und Medienarbeit) PRVA Public Relationsverband Austria SEAP Society of European Affairs Professionals SPAG Schweizerische Public Affairs Gesellschaft StGB Strafgesetzbuch UWG Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Master-Thesis Mag. Martina Friedl VI

1. Einleitung 1.1. Themenstellung und Relevanz der Themenstellung Lobbying ist die unmittelbare Einflussnahme auf den Prozess der österreichischen Gesetzgebung, ob im Parlament oder bei der Vorbereitung eines Gesetzesentwurfs, aber auch die Einflussnahme auf administrative Entscheidungsprozesse in der Vollziehung und der Privatwirtschaftsverwaltung. Führungskräfte und Mitarbeiter/innen von Unternehmen und Organisationen, Verbänden und NGOs wenden sich mit ihren Anliegen direkt oder indirekt an Politik und Verwaltung. Lobbying kann dabei politische Prozesse durch die Bereitstellung wertvoller Informationen und Einsichten verbessern. Auch international wird transparentes Lobbying positiv gesehen, weil es gut informierte Entscheidungen durch fachliche Beiträge unterstützen und die Zivilgesellschaft durch deren Beteiligung an der Vorbereitung von Entscheidungen stärken kann. Lobbying bereitet aber Probleme, wenn es an Ausübungsregeln und an der notwendigen Transparenz für die Öffentlichkeit und für Entscheidungsträger/innen der öffentlichen Hand fehlt. Die Unsicherheit darüber, was legal und was legitim ist, ist in Zeiten großer österreichischer Korruptionsskandale gestiegen. Viele sind verunsichert, ob sie Einladungen zum Kaffee annehmen oder langjährigen Geschäftspartnern Rabatte gewähren dürfen. Mit dem Beschluss des Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetzes hat der österreichische Gesetzgeber dem Bedürfnis der Gesellschaft entsprochen, demokratische Willensbildungsprozesse transparenter und nachvollziehbarer zu machen und Regeln für die Ausübung aufzustellen. Darin ist vorgesehen, dass sich Lobbyist/innen einem Verhaltenskodex zu unterwerfen haben. Darüber hinaus haben EU-Kommission und EU-Parlament einen gemeinsamen Verhaltenskodex zum European Transparency Register vereinbart. In der jüngeren Vergangenheit kam es in Österreich zu einer Professionalisierung der Public-Affairs-Branche durch die Entwicklung und Definition von Qualitäts- und Verhaltensstandards. Master-Thesis Mag. Martina Friedl 1

Responsible Lobbying Verantwortung und Ethik bei der Arbeit mit Stakeholdern aus Politik und Verwaltung ist die Weiterentwicklung in Richtung einer freiwilligen Selbstverpflichtung auf Basis der gesetzlichen Regelungen. Ethisches Handeln bei der Ausübung dieser demokratiepolitisch wichtigen Tätigkeit unter Berücksichtigung der Folgen seiner eigenen Handlungen zeichnet eine/n verantwortungsvolle/n Lobbyisten/Lobbyistin aus. 1.2. Forschungsfragen Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, Responsible Lobbying zu definieren. In dieser Arbeit wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen Lobbying verantwortungsvoll durchgeführt werden kann und welche besonderen Ansprüche erfüllt werden müssen bzw welche die entscheidenden Faktoren sind, um als Responsible Lobbyist/in wahrgenommen zu werden. Der Untersuchungsgegenstand umfasst einerseits das Verhalten der Mitglieder der österreichischen Public Affairs-Vereinigung ÖPAV in Bezug auf ausgewählte Aspekte von Corporate Social Responsibility. Dazu hat die Autorin im Frühjahr eine Umfrage unter den Mitgliedern gemacht und ausgewählte Fragen und Antworten in dieser Arbeit ausgewertet. Andererseits wurden die unterschiedlichen Verhaltenskodizes verglichen, die sich die Branche in den letzten Jahren selbst unterworfen hat, insbesondere wurden untersucht: der Verhaltenskodex der Österreichischen Public Affairs-Vereinigung (ÖPAV), der Lobbying-Verhaltenskodex des Public Relations Verbands Austria (PRVA), der Verhaltenskodex des Austrian Lobbying and Public Affairs Council (ALPAC), der Verhaltenskodex der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung (Degepol), die Standesregeln der Schweizer Public Affairs Gesellschaft (SPAG), ebenso wie die Kodizes der in Brüssel ansässigen Society of European Affairs Professionals (SEAP) und der European Public Affairs Consultencies Association (EPACA). Master-Thesis Mag. Martina Friedl 2

Es wurden folgende Forschungsfragen entwickelt: Welche Verhaltenskodizes für Lobbyist/innen sind im deutschsprachigen Raum und Brüssel relevant? Welche Prinzipien dieser Verhaltenskodizes bilden sich als die zentralen Leitlinien für Responsible Lobbying heraus? Zur Beantwortung dieser Forschungsfragen wurden folgende Unterfragen formuliert: Welchen gemeinsamen Kern bilden die Verhaltenskodizes? Wodurch unterscheiden sich die Verhaltenskodizes von einander? Wie begründen sich diese Unterschiede? Welche Implikationen können ethische Faktoren für Lobbyist/innen haben? Was sind wichtige gemeinsame Faktoren für Responsible Lobbying? Die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, die Orientierung an den Verhaltenskodizes der Branchenvertretungen und die persönliche Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung unter Berücksichtigung von ethischen Grundsätzen und unter Berücksichtigung der Folgen des eigenen Handelns ermöglichen eine nachhaltige, verantwortungsvolle Ausübung der Tätigkeit als Interessenvertreter/in. Es gilt zu prüfen, ob Transparenz und finanzielle Integrität die zentralen Prinzipien für verantwortungsvolles Lobbying sind, was sowohl aus den Mindeststandards im Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz als auch aus der Kodifizierung der ethischen Grundsätze der Branchenverbände erwartbar ist. 1.3. Aufbau und methodische Vorgehensweise der Arbeit Die Arbeit ist in sieben Abschnitte gegliedert. In der Einleitung behandelt die Autorin die grundlegende Legitimation von Lobbying und die Besonderheiten von Akteuren auf dem Spielfeld Politik. Der zweite Abschnitt ist eine theoretische Abgrenzung des Feldes. Die Autorin stellt die Akteure im Zusammenhang mit Lobbying vor die Adressaten und Absender von Master-Thesis Mag. Martina Friedl 3

Lobbying und definiert Begriffe wie Compliance und Verantwortung. Ein weiteres Kapitel ist der Tätigkeit von Lobbyist/innen und Public-Affairs-Verantwortlichen gewidmet. In einem Kapitel beleuchtet die Autorin die Problemfeldern von Lobbying. Der Abschluss des Abschnitts befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen. Im dritten Abschnitt dieser Arbeit wird Responsible Lobbying behandelt und ein Bezug zur aktuellen Debatte in der Wirtschaftsethik hergestellt. Die Autorin untersucht das Verhältnis von Recht und Moral und die Frage, was ethisches Verhalten ist. Der Abschluss des Kapitels behandelt ausführlich die ethischen Aspekte von Lobbying und die Vorgaben in der ISO 26000 und der ONR 192500. Im vierten Teil dieser Arbeit befasst sich die Autorin mit der Umfrage zu CSR unter den Mitgliedern der österreichischen Public Affairs-Vereinigung ÖPAV. Dabei wurden Fragen zu Compliance und Anti-Korruption analysiert und mögliche Ansätze für Verbesserungen herausgearbeitet. Im fünften Teil setzt sich die Autorin mit den vorhandenen Verhaltenskodizes der Branchenvertretungen im deutschsprachigen Raum und in Brüssel auseinander. Sie vergleicht dabei elf Prinzipien der Branchenrichtlinien und arbeitet Gemeinsamkeiten und Unterschiede heraus. Im sechsten Teil der Arbeit werden Ansätze für zukünftiges verantwortungsvolles Handeln vorgestellt. Das siebte Kapitel fasst die Ergebnisse dieser Arbeit zusammen. Methodisch wurde folgendermaßen vorgegangen: Im Frühjahr 2012 hat die Autorin eine Umfrage zu CSR innerhalb des österreichischen Branchenverbands ÖPAV gemacht und die Ergebnisse dieser Umfrage hier analysiert. Neben einer umfassenden Literaturrecherche hat die Autorin die Problemfelder bei Lobbying und Public Affairs identifiziert und die bestehenden Kodizes verglichen. Master-Thesis Mag. Martina Friedl 4

2. Begriffsbestimmungen und Problemabgrenzung 2.1. Begriffsbestimmungen In dieser Arbeit werden Aktivitäten von Lobbying-Verantwortlichen (in Unternehmen, Agenturen, NGOs etc) behandelt, die mit Stakeholdern aus Politik und Verwaltung interagieren. Vorab ist eine Begriffsbestimmung, insbesondere von Public Affairs, Government Relations und Lobbying sinnvoll. 2.1.1. Public Affairs Nach der Definition der Branchenvertretung, der Österreichischen Public Affairs- Vereinigung (ÖPAV), ist Public Affairs das strategische Management der Außenbeziehungen eines Unternehmens oder einer Organisation an der Schnittstelle zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Man nennt Public Affairs auch die Außenpolitik eines Unternehmens bzw der Organisation. Sie dient dazu, die Beziehungen von Unternehmen und Verbänden gegenüber ihrem Umfeld (Gruppen in Politik und Verwaltung sowie gesellschaftliche Einflussgruppen) zu organisieren und zu verbessern, um die Unternehmer-, Mitarbeiter/innen- oder Mitgliederinteressen im politischen Umfeld zu vertreten und zu vermitteln. Public Affairs soll den Handlungsspielraum des Unternehmens oder der Organisation erhalten bzw vergrößern und potenziell negative Auswirkungen der Aktivitäten von Politik und Gesellschaft begrenzen. Teilbereiche der Public Affairs sind Lobbying, Government Relations, CSR, Issues-Management, Stakeholder- Management und Reputation-Management. 1 2.1.2. Government Relations Als Government Relations wird der Aufbau und die aktive Ausgestaltung und Pflege von Beziehungen zur Politik und zur Verwaltung bezeichnet. Wesentliches Element ist der ständige und kontinuierliche Austausch zwischen Unternehmen und Politik/Verwaltung. Government Relations sind auf die direkte Interaktion mit dem 1 www.oepav.at Master-Thesis Mag. Martina Friedl 5

Gesetzgeber und der Exekutive ausgerichtet. Geht es bei Lobbying immer um ein konkretes, meist aktuelles Anliegen, sind Government Relations auf Dauer angelegt, haben kein unmittelbar akutes Anliegen und fördern die Beziehungen im Allgemeinen. Ziel ist der Aufbau einer tragfähigen und nachhaltigen Vertrauensbasis zu Politik und Verwaltung. 2 2.1.3. Lobbying Eine Lobbying-Tätigkeit im Sinn des Lobbying- und Interessenvertretungs- Transparenz-Gesetzes (in weiterer Folge kurz LobbyG) ist jeder organisierte und strukturierte Kontakt mit Funktionsträger/innen zur unmittelbaren Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse im Interesse eines/einer Auftraggebers/Auftraggeberin. Grundsätzlich sind vom neuen LobbyG alle Kontakte mit Funktionsträger/innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände mit dem Zweck der Einflussnahme auf deren Entscheidungen erfasst. Im Fokus steht zum einen die unmittelbare Einflussnahme auf den Prozess der österreichischen Gesetzgebung, sei dies nun im Parlament oder bei der Vorbereitung eines Gesetzesentwurfs, zum anderen aber auch die Einflussnahme auf administrative Entscheidungsprozesse in der Vollziehung und der Privatwirtschaftsverwaltung einschließlich des Förderwesens und der öffentlichen Auftragsvergabe. 3 Ein Lobbying-Auftrag ist ein entgeltlicher Vertrag zwischen Auftraggeber/in und Auftragnehmer/in, um eine Lobbying-Tätigkeit auszuführen. 2.1.4. Lobbyist/in Als Lobbyist/innen isd LobbyG werden in erster Linie privatrechtlich tätige Personen erfasst. Darüber hinaus unterliegen aber auch die Mitarbeiter/innen von Unternehmen, die im Auftrag ihres Dienstgebers überwiegend Lobbying-Tätigkeiten ausüben (Unternehmenslobbyist/innen), den Pflichten des Gesetzes. Selbstverwaltungskörper und Interessenverbände sollen ebenfalls bestimmte Mindeststandards einhalten und sich wenngleich in abgeschwächter Form 2 www.oepav.at 3 Erläuternde Bemerkungen zum LobbyG Master-Thesis Mag. Martina Friedl 6

registrieren lassen. Dabei ist es unerheblich, ob der-/diejenige, der/die die Lobbying- Tätigkeit oder Interessenvertretung ausübt, seinen/ihren Sitz im In- oder Ausland hat oder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Auch ausländische Unternehmen und Personen unterliegen bei der Ausübung von Lobbying-Tätigkeiten gegenüber österreichischen Funktionsträger/innen den Regelungen des LobbyG. 4 2.1.5. Absender von Public Affairs Public Affairs werden nicht nur von Lobbyist/innen in Form von direktem Lobbying, durch Einflussnahme auf Funktionsträger/innen bzw Amtsträger/innen, ausgeübt. Vielmehr sind alle Kontakte mit Vertreter/innen aus Politik und Verwaltung als Public Affairs-Aktivitäten zu werten. Gespräche bei einer Fachveranstaltung mit eine/m Beamten/Beamtin fallen genauso unter mögliche Verhaltensrichtlinien wie ein Telefonat bei einer Recherchearbeit. Daher umfassen unternehmensinterne Verhaltenskodizes auch über die Bestimmungen des LobbyG hinaus Personen aus Unternehmen, NGOs, Verbänden oder anderen Organisationen, konkret die Geschäftsführer/innen Public Affairs-Verantwortliche in Unternehmen Unternehmenslobbyist/innen Market-Access-Mitarbeiter/innen Government Relations-Verantwortliche Mitarbeiter/innen im Vertrieb (wenn ihr Gegenüber beispielsweise angestellter Arzt in einem öffentlichen Krankenhaus ist) Mitarbeiter/innen im Einkauf verantwortliche Public Relations-Mitarbeiter/innen Kommunikationsverantwortliche im Unternehmen (wenn die Adressaten ihrer Botschaften Politik und Verwaltung zuzurechnen sind) 4 Erläuternde Bemerkungen zum LobbyG Master-Thesis Mag. Martina Friedl 7

Berater/innen und Mitarbeiter/innen von Agenturen (PR-, Lobbying-, Public Affairs-, Politikberatungsagenturen). 2.1.6. Adressaten von Public Affairs 2.1.6.1. Politik Politik entwickelt Strategien und stellt Regeln für das Zusammenleben auf. 5 Zu den Akteuren der Politik zählen alle, die direkt oder indirekt in Entscheidungsfindungsprozesse involviert sind, beispielsweise politische Entscheidungsträger wie Regierungsmitglieder Abgeordnete Bürgermeister/innen und jeweils deren Umfeld (Mitarbeiter/innen, Referent/innen) Mitarbeiter/innen der öffentlichen Verwaltung auf Gemeinde-, Länder-, Bundes- und EU-Ebene. 6 2.1.6.2. Verwaltung Verwaltung ist ein Instrument der Politik. Die Gesetze, die politische Entscheidungsträger erlassen, um gewünschte gesellschaftliche Effekte zu erzielen, werden durch den Einsatz von Verwaltungsbediensteten und der Steuerung von Geld- und Sachmitteln in die Realität umgesetzt. 7 Zu den Verwaltungsmitarbeiter/innen zählen beispielsweise Funktionsträger/innen und Amtsträger/innen. 2.1.6.3. Funktionsträger/innen Funktionsträger/innen isd LobbyG sind 5 vgl Thurich und Heinrich, 11 ff. 6 Thierry in Thierry, 14. 7 Raschauer, 1. Master-Thesis Mag. Martina Friedl 8

der/die Bundespräsident/in die Mitglieder der Bundesregierung die Mitglieder der Landesregierungen die Mitglieder inländischer allgemeiner Vertretungskörper Beamte/Beamtinnen Vertragsbedienstete andere Organe, soweit sie im Rahmen der Gesetzgebung, der Vollziehung oder der Privatwirtschaftsverwaltung der Gebietskörperschaften tätig sind. 2.1.6.4. Amtsträger/innen Amtsträger/innen isd Korruptionsbestimmungen des Strafgesetzbuches (in der Fassung von KorrStrÄG 2012) sind Organe und Dienstnehmer/innen von Gebietskörperschaften andere Person des öffentlichen Rechts Staaten und internationale Organisationen Personen, die Hoheitsverwaltung ausüben Organe und Dienstnehmer/innen von Rechtsträgern mit 50 Prozent- Beteiligung durch Gebietskörperschaften oder die der tatsächlichen Beherrschung oder der Kontrolle durch den Rechnungshof unterliegen. Bei einzelnen Personen ist die Abgrenzung nicht auf den ersten Blick möglich. Es gibt Privatpersonen, die mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind, und es gibt privatwirtschaftlich handelnde Verwaltungsorgane. Ist jemand beispielsweise Arzt/Ärztin und sowohl in einem öffentlichen Krankenhaus als auch zusätzlich als niedergelassene/r Arzt/Ärztin tätig, wäre im Fall einer Geschenkannahme in einem Master-Thesis Mag. Martina Friedl 9

Verfahren zu klären, ob diese Person das Geschenk oder die Zuwendung als niedergelassener Mediziner/in oder als Amtsträger/in bekommen hat. 2.1.7. Compliance Compliance leitet sich von dem englischen Verb to comply with ab und bedeutet das Verhalten in Übereinstimmung mit und das Einhalten von rechtlichen sowie regulativen Vorgaben. 8 Compliance meint damit die Erfüllung von gesetzlichen Normen, darüber hinaus aber auch von Regeln und Verhaltensvorgaben sowie ethischer und moralischer Grundsätze, die vom Unternehmen selbst vorgegeben werden. 9 Vereinfacht gesagt handelt es sich bei einem Compliance-System um eine Vorgabe, wie sich die Führungskraft oder der/die Mitarbeiter/in eines Unternehmens gesetzeskonform und den Grundsätzen des Unternehmens entsprechend richtig verhält. Verbunden mit der Verantwortung der Führungskräfte für die Einhaltung der Verhaltenskodizes, einem entsprechenden Belohnungssystem bei korrektem Verhalten und regelmäßigen Schulungen aller Mitarbeiter/innen ist die Einführung eines Compliance-Systems in einem Unternehmen ein geeignetes Mittel, um Risiken vorzeitig aufzudecken, den Umgang mit Risiken zu regeln und mögliche Schäden zu minimieren. 2.1.8. Korruption Nach der Definition von Transparency International ist Korruption der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Das Wort Korruption stammt vom lateinischen Wort corrumpere und bedeutet verderben, vernichten, bestechen. 10 Korruption richtet großen volkswirtschaftlichen Schaden an und hemmt Innovation und Produktivität einer Wirtschaft. Der Anteil Österreichs am weltweiten Korruptionsaufkommen samt Schmiergeldern von rund einer Billion Euro lag 2012 laut Korruptionsstaatsanwaltschaft bei 27 Milliarden Euro pro Jahr, Tendenz steigend. Etwa 90 Prozent aller Bestechungsfälle konzentrieren sich dabei auf Schnittstellen 8 Menzies, 2, zitiert nach Petsche in Petsche/Mair, 1. 9 Petsche in Petsche/Mair, 2. 10 Transparency International, http://www.ti-austria.at/korruption/was-ist-korruption.html. Master-Thesis Mag. Martina Friedl 10

zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft. 11 Österreich lag beim Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) 2011 von Transparency International auf Platz 16 von 183 beurteilten Ländern. 12 2.1.9. Verantwortung Nach Hans Jonas ist unter Verantwortung einerseits Verantwortung als kausale Zurechnung begangener Taten zu verstehen. Dabei wird der/die Handelnde für seine/ihre Tat verantwortlich gemacht und haftet gegebenenfalls für die Konsequenzen. Begründet wird diese Verantwortung primär mit einem rechtlichen und nicht mit einem moralischen Anspruch einer Instanz gegenüber dem/der Handelnden. Andererseits richtet sich Verantwortung auf das Zu-Tuende, gemäß dem man sich nicht primär für das Verhalten und seine Folgen, sondern für die Sache, die auf das Handeln Anspruch erhebt, verantwortlich fühlt. Verantwortung beinhaltet hierbei die Wohlfahrt Anderer. 13 Als Verantwortungsethiker/in bezeichnete der deutsche Soziologe Max Weber den-/diejenige/n, der/die bei seinem Handeln die Gesamtheit der Folgen seines/ihres Handelns bedenkt und der/die die Bewertung dieser Folgen zum Maßstab seiner/ihrer Entscheidung macht. Er stellt diesem den/die Gesinnungsethiker/in entgegen, der/die sich an Motiv und Absicht der Handlung orientiert. Nach Max Weber ist es Aufgabe politisch Handelnder, eine Balance zwischen Verantwortungsethik und Gesinnungsethik zu finden. 14 2.1.10. Unternehmen und andere Organisationen Nach der Definition der Europäischen Kommission gilt als Unternehmen jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Mitarbeiter/innen von Unternehmen sind von Responsible Lobbying genauso betroffen wie von anderen Organisationen, darunter fallen gemeinnützige Vereine, 11 Transparency International Austrian Chapter, Jahresbericht 2010. 12 Transparency International, Corruption Perceptions Index 2011. 13 Jonas, 172 174. 14 Weber, 551 552. Master-Thesis Mag. Martina Friedl 11

NGOs, Interessengemeinschaften und Konsumentenorganisationen. Ob ein Unternehmen mit Hoheitsgewalt ausgestattet ist und hoheitliche Aufgaben erfüllt, oder zu einem (großen) Teil im Eigentum des Bundes oder einer anderen Körperschaft steht, ist für die Einordnung seiner handelnden Organe als Amtsträger/in relevant. 2.2. Tätigkeit von Lobbyist/innen und Public Affairs- Verantwortlichen Im Rahmen von Lobbying werden Informationen und Argumente in den politischen Meinungsbildungsprozess eingebracht, um Entscheidungen zu forcieren, zu unterstützen, zu verhindern, zu beschleunigen, zu verzögern oder partiell abzuändern. Lobbying bedeutet sowohl das direkte Gespräch mit Entscheidungsträger/innen, aber auch indirekte Maßnahmen zur Beeinflussung von politischen Entscheidungen wie Öffentlichkeitsarbeit, Strategische Allianzen, Cross-Lobbying ua. 15 Public Affairs nennt man den Umgang mit öffentlichen Angelegenheiten, also das Management aller nicht-kommerziellen Beziehungen und Aktivitäten eines Unternehmens an der Schnittstelle von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Daher wird Public Affairs auch als die Außenpolitik von Unternehmen bezeichnet. Zu den Tätigkeitsfeldern gehören das Management von Issues und Stakeholdern, das Management der Beziehungen zu Politik und Verwaltung sowie konkretes Lobbying. Wesentliches Element von Government Relations ist der ständige und kontinuierliche Austausch zwischen Unternehmen und Politik und Verwaltung mit dem Ziel einer tragfähigen und nachhaltigen Vertrauensbasis zu Politik und Verwaltung. 2.3. Problemfelder Führungskräfte und Mitarbeiter/innen von Unternehmen und Organisationen, Verbänden und NGOs wenden sich mit ihren Anliegen direkt oder indirekt an Politik und Verwaltung. Dabei stellt sich die Frage, wo eigentlich die Grenzen zwischen 15 Thierry in Friedl, k.a. Master-Thesis Mag. Martina Friedl 12

Networking und Bestechung, lieben Gewohnheiten und Anfüttern, Gepflogenheiten des Geschäftslebens und Untreue liegen. Die Unsicherheit darüber, was legal und was legitim ist, ist in Zeiten großer österreichischer Korruptionsskandale gestiegen. Viele sind verunsichert, ob sie Einladungen zum Kaffee annehmen oder langjährigen Geschäftspartnern Rabatte gewähren dürfen. Begriffe wie Druckkostenbeitrag, Jagdeinladung und Anfüttern hallen lange in den Köpfen der Verantwortlichen und in den Medien nach. Organisatoren kultureller Veranstaltungen klagen darüber, dass sie ihre Sponsoren und deren langjährige Unterstützung verlieren, weil sie keine Einladungen für ihre Kunden und Lieferanten aussprechen dürfen, ohne gleich in eine fragwürdige Ecke gedrängt zu werden. Korruption umfasst sowohl Bestechung als auch Bestechlichkeit, hat also eine aktive und eine passive Seite. Ein/e Akteur/in stellt zur Durchsetzung seiner/ihrer Interessen jemandem persönliche Vorteile in Aussicht und der/die Adressat/in nimmt das Angebot an, er/sie lässt sich bestechen. 16 Etwa 90 Prozent aller Bestechungsfälle konzentrieren sich auf Schnittstellen zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft. 17 Der/die Politiker/in strebt nach Macht, um Verantwortung zu gewinnen. Im Idealfall wirkt er/sie zum Besten derer, über die er/sie Macht hatte, für die er/sie sie also hat. Das Wesen der Verantwortung des/der Politikers/Politikerin liegt darin, dass das über zum für wird. 18 Bei der Bestechung politischer Entscheidungsträger/innen ergibt sich leicht eine Verzerrung der politischen Prioritäten. Gekaufte Politik hört auf, den Wählerwillen bzw das Allgemeininteresse zu vertreten und wird Erfüllungsgehilfe und Vollzugsorgan von wirtschaftlichen Partikularinteressen. 19 16 vgl Waibl, 149. 17 Transparency International Austrian Chapter, Jahresbericht 2010. 18 Jonas, 181. 19 vgl Waibl, 151. Master-Thesis Mag. Martina Friedl 13

Kritiker des Lobbyismus führen ins Feld, dass Lobbying wettbewerbsverzerrend wirkt, weil sich nicht mehr die Besten durchsetzen, sondern diejenigen, die über die wirksamste Lobby verfügen. 20 Aus einer Studie der internationalen PR-Agentur Burson Marsteller 2009 21 geht hervor, dass Transparenz der wichtigste Faktor bei der Entscheidung ist, ob Politiker/innen mit einem/einer Interessenvertreter/in sprechen. Interessanterweise ist dabei die Registrierungspflicht in einem öffentlichen Lobby-Register kein Kriterium. Kritisch sehen die Befragten, wenn das Interesse des/der Gesprächspartners/- partnerin nicht klar hervorgestrichen wird, wenn die Informationen nicht neutral sind, wenn der demokratische Prozess mit unlauteren Mitteln beeinflusst werden soll und wenn sie von zu vielen Personen zum gleichen Thema kontaktiert werden. Thematisch verwandt damit ist eine mögliche Irreführung durch die Verschleierung von zb Eigentümerstrukturen oder Vertretungsmandaten, die der/die Lobbyist/in in seiner/ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen hat. Ein grundlegendes Problem des Lobbying ist auch die geringe Akzeptanz in der Bevölkerung. Mit einer Professionalisierung der Public Affairs-Branche durch die Entwicklung und Definition von Qualitäts- und Verhaltensstandards, durch Wissenstransfer und die Entwicklung von Weiterbildungsangeboten wollen die Branchenverbände Aufklärungsarbeit betreiben und zur Verbesserung des Images der Branche auch in der Öffentlichkeit beitragen. Moralische, aber auch rechtliche Fragen werden bei der Unvereinbarkeit von öffentlichen Funktionen mit einer Tätigkeit als Interessenvertreter/in aufgeworfen. 2.4. Rechtliche Lage Die Zulässigkeit des Lobbyismus in Österreich gründet sich auf das in Artikel 10 der Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Information und Pressefreiheit, das in Österreich Verfassungsrang hat, und auf Artikel 13 des österreichischen Staatsgrundgesetzes. 20 vgl Waibl, 154. 21 Burson Marsteller Master-Thesis Mag. Martina Friedl 14

Die Spezialnorm ist das neue Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz- Gesetz (LobbyG), das mit 1. Jänner 2013 in Österreich in Kraft tritt. Es wurde als Folge einer Vielzahl von Skandalen in der österreichischen Innenpolitik im Frühsommer 2012 beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, klare Verhältnisse zu schaffen, Transparenz bei Lobbying-Tätigkeit zu erreichen, qualitative Mindestanforderungen für die Ausübung der Lobbying-Tätigkeit zu erreichen und die Unvereinbarkeitsbestimmungen für Funktionsträger/innen klar zu definieren. Das Gesetz stellt neben einer verpflichtenden Registrierung der als Lobbyist/innen Tätigen (es gibt dazu auch Ausnahmen) auch Mindestanforderungen an das Verhalten der Lobbyist/innen: Offenlegung von Aufgabe, Identität und Anliegen des/der Auftraggebers/Auftraggeberin bei Erstkontakt mit Funktionsträger/innen Verbot des Einsatzes unlauterer Mittel zur Informationsbeschaffung Unterlassung von unangemessenen Druck auf Funktionsträger/innen Information über Tätigkeitseinschränkungen und Unvereinbarkeitsregeln des Ansprechpartners Es ist zu erwarten, dass die verpflichtende Registrierung der Lobbyist/innen verstärkte Transparenz schaffen wird, die sich insbesondere die Öffentlichkeit wünscht, die aber auch vorteilhaft für den/die Lobbyisten/Lobbyistin selbst (Stichwort Legitimation) sowie Politiker/innen und sonstige Entscheidungsträger/innen (Stichwort Rechtfertigung) wäre. 22 Der österreichische Gesetzgeber hat aktuell auch die Strafbestimmungen für die Bekämpfung von Korruption nach einer Modifizierung vor einigen Jahren im Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 verschärft. Gefälligkeiten zwischen Politik, Verwaltung, Justiz und Wirtschaft werden beispielsweise zukünftig auch im Ausland verfolgbar sein. 22 Lansky, Ollinger in Thierry, 45. Master-Thesis Mag. Martina Friedl 15

3. Responsible Lobbying 3.1. Wirtschaftsethik Wirtschaftsethik ist die (Wieder-)Vereinigung der Disziplinen Wirtschaftswissenschaften und Philosophie und soll die Integration ökonomischer und ethischer Vernunft und Methodik ermöglichen. 23 Während die Ökonomie in der Analyse der effizienten Nutzung knapper Ressourcen in der Gesellschaft ein Rationalitätsmodell verwendet, das sich am homo oeconomicus orientiert und Werte und Ziele als gegeben ansieht, sucht die Ethik nach der Legitimation des menschlichen Handelns und fragt, was das bonum commune (Gemeinwohl) ausmacht, bzw wie es erreicht werden kann. Wirtschaftsethik soll in einer Verbindung der beiden Disziplinen zeigen, welches wirtschaftliche Handeln ethisch rechtfertigbar ist und welche Systeme, Regeln, Anreize und Konzepte dieses richtige Handeln fördern. Dazu bedarf es der Einsicht, dass ökonomische Realitäten nur ein Teil der gesamten Vernunft darstellt und nicht mit dieser gleichgesetzt werden kann. Ebenso gibt es eine ethische Vernunft, die nicht nur rein strategisch ausgerichtet ist. 24 Die Wirtschaftsethik unterscheidet zwischen Ordnungswirtschaftsethik und Unternehmensethik. Ordnungswirtschaftsethik hat es mit dem Ordnungsrahmen zu tun, innerhalb welchem ein Unternehmen sowohl operativ als auch strategisch agiert. Ordnungswirtschaftsethik diskutiert und evaluiert im Systemvergleich die wertmäßigen Vor- und Nachteile von Wirtschaftsordnungen, zb der freien Marktwirtschaft im Vergleich zu autoritären Lenkungs- und Planungswirtschaften. Weil die Ausgestaltung des Ordnungsrahmens nicht nur Sache der Politik ist, sondern von den Unternehmen mitgestaltet werden kann, ist das Nutzen von Freiräumen im Sinn einer moral leadership wichtig, weil dadurch wichtige ordnungsbestimmende Akzente gesetzt werden können, die zu einem 23 Karmasin, Litschka, 20. 24 Karmasin, Litschka, 21. Master-Thesis Mag. Martina Friedl 16

harmonischeren Funktionieren des Systems und zu einer besseren Systemakzeptanz beitragen. 25 3.2. Das Verhältnis von Recht und Moral Ethik und Recht wollen menschliches Handeln anleiten, indem sie Vorschriften für gutes und gerechtes Verhalten aufstellen. 26 Eine strikte Trennung von Recht und Moral ist nicht möglich; es gibt regelmäßig Begriffe, die einer sittlich bestimmten Ausführung bedürfen (Mensch, Billigkeit) oder Kriterien, die beispielsweise über die Vorrangigkeit zwischen Rechten entscheiden. 27 Den Normen von Recht und Moral gemeinsam sind die Sollensforderungen, die der Handlungsregulierung dienen mit dem Ziel, das spontane, egoistische Handeln der Menschen einzuschränken und sozial verträglich zu machen. Im Unterschied zum gesatzten Recht sind moralische Normen im Regelfall ungeschrieben. Regelverstöße sind im Recht einklagbar, in der Moral nicht. Recht und Moral besitzen unterschiedliche Sanktionsinstrumente, um den Normen Verbindlichkeit zu sichern: die rechtlichen Sanktionen sind direkt und mit Hilfe von Staatsgewalt erzwungen, die moralischen Sanktionen sind indirekt und nur sozialer Natur. Wer sich falsch benimmt, wird sozial ausgegrenzt oder mit Kundenboykotten bestraft. Bei moralischen Verstößen kommt noch die innere Sanktion in Form von Schuldgefühlen hinzu. 28 Das Rechtssystem beurteilt Handlungen unter dem Gesichtspunkt der Legalität, nicht der Moralität. Für den Gesetzgeber ist es gleichgültig, aus welchen Gründen die Gesetze befolgt werden, ob aus moralischen oder aus außermoralischen Gründen, etwa aus Angst vor Strafverfolgung. 29 25 Waibl, 29. 26 Kühl in Düwell, 486. 27 Brieskorn in Düwell, 497. 28 Waibl, 23. 29 Waibl, 24. Master-Thesis Mag. Martina Friedl 17

Moralität ist auch immer dann gefordert, wenn gesetzliche Regelungen hinter anerkannten moralischen Forderungen zurückbleiben oder ihnen gar widersprechen. Moral ist eine Erweiterung und Korrektiv des Rechts. 30 3.3. Ethisches Verhalten Was ist ethisches Verhalten? Ethik beschäftigt sich seit der Antike mit drei Grundfragen: Was ist gutes Leben? Was ist gerechtes Zusammenleben? Und was ist verantwortliches Handeln? Ethische Entscheidungen müssen immer drei Kriterien genügen: sie müssen sinnvoll sein (aus der Perspektive des guten Lebens ), sie müssen gerecht sein (aus der Perspektive des gerechten Zusammenlebens ) und sie müssen zweckmäßig sein (im Sinne verantwortlichen Handelns ). Im Unterschied zur Moral, die ein Set von Werten, Normen und Prinzipien bezeichnet, das in einer Gesellschaft faktisch Geltung beansprucht, ist die Ethik eine Theorie der Moral, die sie reflektiert und begründet. Aufgabe der Ethik ist es, geltende Werte und Normen zu begründen. 31 Ethik beurteilt menschliches Handeln und Verhalten unter dem moralischen Gesichtspunkt von Gut und Böse. Ethik ist nicht Handlungsvorschrift, sondern entwickelt allgemeine Prinzipien und Grundsätze, nach denen in jeder Situation gehandelt werden soll. Ihr kommt daher eine grundlegende Orientierungsfunktion zu. Ethisches Handeln ist die Bereitschaft und Fähigkeit, Handlungssituationen und Verhalten sorgfältig und (selbst-)kritisch zu erwägen. 32 Adam Smith, der Begründer der klassischen ökonomischen Wissenschaft, orientiert sich zur Zähmung individueller Eigennutzen-Strebens am unparteiischen Zuschauer. Er beurteilt Handlungen dahingehend, ob der/die Handelnde sie auch aus der Sicht der von der Handlung betroffener Personen als fair und angemessen beurteilen würde. Smith bezeichnet den unparteiischen Zuschauer als Spiegel, der es uns ermöglicht, die Schicklichkeit unseres eigenen Verhaltens einigermaßen mit den Augen anderer Leute zu untersuchen. 33 30 Waibl, 25. 31 Weber-Berg, 23. 32 Waibl, 12 14. 33 Smith A. in Eckstein, 170; zitiert nach Weber-Berg C., 42. Master-Thesis Mag. Martina Friedl 18

3.4. Ethik im Lobbying Lobbying als unmittelbare Einflussnahme auf politische Entscheidungsprozesse ist in hohem Maß mit Verantwortung verbunden. Es ist jeder natürlichen und jeder juristischen Person durch ihre vertretungsbefugten Organe möglich, auf Grund des in der Verfassung verankerten Rechts auf Meinungsfreiheit ein Anliegen zu formulieren und es politisch legitimierten Entscheidungsträger/innen vorzutragen. Dabei sind Interessengruppen, Interessenvertreter/innen und Politikberater/innen keine Entscheidungsträger/innen, sie versuchen aber, politische Entscheidungen zu beeinflussen. Die Anliegen entsprechen im Normalfall Partikularinteressen, die nicht am Willen der Mehrheit ausgerichtet und nicht ausschließlich gemeinwohlorientiert sind. Im Verantwortungsbereich der mit Durchsetzungsmacht ausgestatteten politisch legitimierten Entscheidungsträger/innen liegt es, den Ausgleich verschiedener Interessen, die Abwägung und Bewertung zur Grundlage ihrer Entscheidung zu machen. 34 Das führt idealerweise zu einer Verbesserung der Qualität der Gesetze und Entscheidungen durch gut informierte Entscheidungsträger/innen. Ein/e Akteur/in auf dem Spielfeld Politik muss die überdurchschnittlich hohe Verantwortung von politischen Entscheidungsträger/innen als Maßstab für sein/ihr eigenes Tun ansetzen. Dabei sind Integrität, eine gute Reputation, Transparenz und Rechenschaft gegenüber der Öffentlichkeit zentrale Elemente. Es gibt Bedarf innerhalb der Public Affairs-Branche, sich insbesondere auf Grund der Partizipation an politischen Prozessen mit ethischen Fragen auseinander zu setzen. Ethik ist überall dort von Bedeutung, wo Menschen von Entscheidungen über andere Menschen betroffen sind. 35 Die Umfrage zum Thema Corporate Social Responsibility (gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen) unter ÖPAV- Mitgliedern im Mai 2012 zeigt, dass es für 66 Prozent der Befragten sehr zutreffend ist, dass insbesondere ethisches Verhalten in einer Branche mit hohem Legitimierungsgrad von großer Relevanz ist. 34 vgl Meier in Thierry, 38. 35 vgl Weber-Berg, 20. Master-Thesis Mag. Martina Friedl 19

Aus ethischer Sicht ist nicht immer legitim, was gesetzlich erlaubt ist. Hier beginnt Responsible Lobbying (verantwortungsvolles Lobbying). Es besteht darin, sich selbst zu verpflichten, ethische Richtlinien einzuhalten, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen und (im Sinne von Hans Jonas) bei seinem Handeln die Gesamtheit der Folgen seines Handelns zu bedenken und die Bewertung dieser Folgen insb auch für die Gesellschaft zum Maßstab seiner Entscheidung zu machen. Der Nutzen für eine verantwortungsvoll lobbyierende Organisation erstreckt sich dabei von einem Mehrwert für Investor/innen, die Bewertungskriterien für ihre Risiken brauchen, über verbesserte Beziehungen zu Kundinnen und Kunden, die Vertrauen in das Unternehmen und seine Produkte haben, über die erfolgreiche Rekrutierung von Mitarbeiter/innen bis hin zu einer hohen Reputation bei Politik und Gesellschaft. Mit möglicherweise legalen, aber gesellschaftlich fragwürdigen Praktiken schädigt ein Unternehmen sein Ansehen zunehmend. Wer seinen Profit durch eine Umgehung ethischer Standards erhöht, nimmt einen Reputationsschaden in Kauf, der im besten Fall von öffentlicher Entrüstung und im schlechtesten Fall von Boykotten der Konsument/innen begleitet wird. Der/die moderne Konsument/in interessiert sich für die Vorgänge in Politik und Wirtschaft und sieht in Echtzeit zu, was global passiert. Das Internet schafft Zugänge zu Informationen, die früher im Shredder gelandet sind, heute aber auf Facebook oder auf Wikileaks öffentlich zugänglich werden. Konsument/innen erwarten heute von Unternehmen Ehrlichkeit und Transparenz und bündeln ihre Kräfte auf Konsument/innen-Plattformen und in Form von Bürger/innen- Beteiligungen. Wenn Unternehmen, die sich nachweislich korrupt verhalten, von öffentlichen Aufträgen zukünftig ausgeschlossen würden, dann ist moralische Korrektheit ein Wettbewerbsvorteil und moralische Unkorrektheit ein Wettbewerbsnachteil. Investor/innen könnten zukünftig Kapital nur noch den Unternehmen zur Verfügung stellen, die ökologische, arbeitsrechtliche und andere Standards erfüllen (Socially Responsible Investment SRI), dann könnte auch Korruption zu einem negativen Kriterium für Investitionsentscheide erklärt werden. 36 36 vgl Waibl, 152. Master-Thesis Mag. Martina Friedl 20

Nur ethisch handelnde Lobbyist/innen erhalten wiederholt Zugang zur Politik, nur ethisch handelnde Unternehmen bestehen nachhaltig am Markt. Im Zuge der ansteigenden Kritik an Unternehmen und ihrer Wertschöpfung gewinnt die Frage nach der Sicherung der Aufrechterhaltung der Licence to operate (Betriebslizenz) eines Unternehmens, das auf der intersubjektiven Wahrnehmung der Gesellschaftsmitglieder basiert, auch für die Public-Affairs-Branche zunehmend an Relevanz. 3.4. Lobbying in der ISO 26000 und in der ONR 192500 Sowohl die ISO 26000 als auch die ONR 192500, die internationale bzw die österreichische Norm für gesellschaftliche Verantwortung von Organisationen, widmen ein Kernthema den Fairen Betriebs- und Geschäftspraktiken. Dabei befassen sich die beiden Handlungsfelder Antikorruption und Verantwortungsbewusste politische Mitwirkung unmittelbar mit illegaler bzw legaler Einflussnahme auf politische Willensbildungsprozesse. Organisationen sind demnach aufgefordert, Korruptionsrisiken zu identifizieren, das Bewusstsein für Korruption in der Organisation zu schärfen, sicherzustellen, dass die Vergütung von Beschäftigten nur für rechtmäßige Leistungen erfolgt und ggf Verstöße zu melden. Das setzt ein wirksames System zur Korruptionsbekämpfung voraus, das beispielsweise in Form einer Compliance-Richtlinie in der Organisation umgesetzt werden kann. Verantwortungsvolle politische Mitwirkung verlangt Richtlinien und Leitfäden für die Umsetzung von Lobbying und politischer Beteiligung innerhalb einer Organisation. Die Organisation soll transparent damit umgehen, die Beschäftigten über die Inhalte der Vorgaben informieren und ihr Bewusstsein schärfen, ungebührliche Einflussnahme auf politische Entscheidungsträger vermeiden und Aktivitäten verhindern, die Fehlinformationen beinhalten können. 37 37 ISO 26000, ONR 192500 Master-Thesis Mag. Martina Friedl 21

4. Umfrage zu CSR innerhalb des österreichischen Branchenverbands ÖPAV 4.1. Methodik Die Befragung fand im Mai 2012 mittels Fragebogen statt. Der Fragebogen wurde online erstellt und ein Link wurde per E-Mail an die Mitglieder verschickt mit einem Aufforderungsschreiben, an der Befragung teilzunehmen. Die Befragung wurde nach drei Wochen geschlossen. Der Fragebogen enthielt 44 Fragen, davon waren 18 nicht standardisierte Fragen und 26 standardisierte Fragen 38. 19 Fragen konnten mit Ja/Nein/Weiß ich nicht beantwortet werden. 4.2. Statistik Zum Zeitpunkt der Befragung im Mai 2012 waren 79 Personen aus 61 Unternehmen Mitglied der Österreichischen Public Affairs-Vereinigung ÖPAV. 7 (Unternehmen) waren außerordentliche Mitglieder. 31 Personen haben an der CSR-Umfrage teilgenommen, das deckt statistisch 50 Prozent der (ordentlichen) Mitglieder- Unternehmen ab. 38 Atteslander, 144. Master-Thesis Mag. Martina Friedl 22

4.2.1. Biografische Angaben 4.2.1.1. Geschlecht An der Umfrage haben 31 Personen teilgenommen, davon waren 48 Prozent Männer und ein Viertel Frauen. 8 Personen haben keine Angabe zu ihrem Geschlecht gemacht. Damit haben etwas weniger als doppelt so viele Männer wie Frauen an der Umfrage teilgenommen. Derzeit sind 69 Prozent der ÖPAV-Mitglieder Männer 39. Die höhere Beteiligung der Frauen an der Umfrage mag dem Thema CSR geschuldet sein. Männer Frauen k.a. Abb 1: Geschlechtsverteilung Quelle: Eigene Grafik Männer: 15, Frauen: 8, k.a.: 8 39 Stand 31. August 2012 Master-Thesis Mag. Martina Friedl 23

4.2.1.2. Alter Die Befragten waren zu 48 Prozent zwischen 25 und 45 Jahre alt. 8 Personen haben keine Angabe zu ihrem Alter gemacht. 25 bis 35 35 bis 45 45 bis 55 älter als 55 k.a. Abb 2: Alter der Befragten Quelle: Eigene Grafik 25 bis 35: 7; 35 bis 45: 8; 45 bis 55: 5; älter als 55: 3; k.a.: 8 Master-Thesis Mag. Martina Friedl 24

4.2.1.3. Bildungsabschlüsse Etwas mehr als zwei Drittel der Befragten haben einen tertiären Bildungsabschluss, 8 Personen haben keine Angabe zu ihren Bildungsabschlüssen gemacht. Lediglich 12 Prozent der Befragten Personen haben (nur) einen höheren sekundären Bildungsabschluss. Universität Matura Masterlehrgang Universitätslehrgang Fachhochschule k.a. Abb 3: Bildungsabschlüsse Quelle: Eigene Grafik Universität 17; Matura 4; Master 2; Universitätslehrgang 1; FH 1; k.a. 8 Master-Thesis Mag. Martina Friedl 25