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Transkript:

- 119 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen und angebautem Heizhaus, Carport und Nebengebäude (Abstellräume) in Deggendorf, Bruck 1, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 53 und 53/8 der Gemarkung Mietraching durch Frau Anna Maierhofer, Bruck 3, 94469 Deggendorf (Bauplan-Nr. B-2011-155) Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom 23.09.2011 SG 40/km-ha (Bauplan-Nr. B-2011-155)... 120 Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Erweiterung der Werkstatt im bestehenden Geschäftshaus und Anbau eines WC s in Deggendorf, Bahnhofstraße 16, auf dem Grundstück Fl.Nr. 255 der Gemarkung Deggendorf durch Frau Andrea Schmidt, Bahnhofstraße 16, 94469 Deggendorf (Bauplan-Nr. B-2011-230) Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom 19.09.2011 SG 40/km-ha (Bauplan-Nr. B-2011-230)... 122 Nachbarbeteiligung durch öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) Vollzug der Bayer. Bauordnung (BayBO) und des Baugesetzbuches (BauGB); Errichtung von zwei Bienenhäusern in Deggendorf, auf dem Grundstück Fl.Nr. 123 der Gemarkung Natternberg, durch Herrn Albert Lipp Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom 12.09.2011 SG 40 Ei-ha (Bauplan-Nr. B-2011-177)... 124 Wassergesetze; Herstellung eines bleibenden Gewässers durch Kiesabbau im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 249 u. w. (s. Antrag), Gemarkung Michaelsbuch, Fl. Nrn. 1294 u. w., Gemarkung Steinkirchen, sowie Fl. Nrn. 944 u. w., Gemarkung Natternberg, Stadt Deggendorf, durch die Michael Hacker GmbH & Co. KG, Betriebsstr. 18-20, 94469 Deggendorf; Anhörungsverfahren... 126 Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG); Erlass der Naturschutzgebietsverordnung Deggendorfer Himmelreich in den Gemarkungen Schaching und Deggendorf der Stadt Deggendorf... 127

4 3-120 - Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) 78/ 39 199 40/4 78/7 47 3 53 35 35/1 55a 55 1 39/1 48 40/10 38 32/64 2 172/12 40/2 53/8 40/3 32/70 32/71 32/70 32/99 50 32/73 57 Ruselbergstraße (St 2135) 50/3 49 54 37 46 78/2 58 44 78/3 258/2 1 61/2 61 53/1 53 1a 2 53/6 53/5 1b 65/1 9 56 65/2 61/3 6 5 56/4 7 9a 56/5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen und angebautem Heizhaus, Carport und Nebengebäude (Abstellräume) in Deggendorf, Bruck 1, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 53 und 53/8 der Gemarkung Mietraching durch Frau Anna Maierhofer, Bruck 3, 94469 Deggendorf (Bauplan-Nr. B-2011-155) Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom 23.09.2011 SG 40/km-ha (Bauplan-Nr. B-2011-155) 1. Mit Bescheid der Stadt Deggendorf vom 23.09.2011, SG 40/km-ha (Bauplan-Nr. B-2011-155) wurde Frau Anna Maierhofer die bauaufsichtliche Genehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen und angebautem Heizhaus, Carport und Nebengebäude (Abstellräume) in Bruck 1, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 53 und 53/8 der Gemarkung Mietraching erteilt. 2. Gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO i.v.m. 2 Abs. 1 Satz 2 GaStellV wird wegen Unterschreitung der erforderlichen Zu- und Abfahrt von drei Meter Länge vor der Garage um teilweise bis zu zwei Meter die Abweichung von 2 Abs. 1 Satz 1 GaStellV zugelassen. 3. Die Baugenehmigung enthält als Nebenbestimmungen Auflagen und Bedingungen, die unter Ziffer III. des genannten Bescheides festgesetzt sind. 4. Es sind mehr als 20 Nachbarn im gleichen Interesse beteiligt, weshalb gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Deggendorf ersetzt wurde.

- 121-5. Alle Beteiligten gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BayBO können bei der Stadt Deggendorf Sachgebiet 40 Bauverwaltung, Bauordnung Neues Rathaus Franz-Josef-Strauß-Straße 3 94469 Deggendorf Zimmer 225 Telefon 0991/2960-405 bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, das ist der 31.10.2011, während der allgemeinen Öffnungszeiten den Baugenehmigungsbescheid sowie die genehmigten Planunterlagen einsehen. Die Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch, Freitag sowie 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Deggendorf) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 22. Juni 2007 (GVBl Seite 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch E-Mail) ist unzulässig. Gegen eine eventuelle Anordnung der sofortigen Vollziehung kann ein Antrag gem. 80 Abs. 5 VwGO beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg gestellt werden. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Deggendorf, 26.09.2011 STADT DEGGENDORF gez. Anna Eder Oberbürgermeisterin

7 5-122 - Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) W 281 7a 7 283/1 Westl. Zwing 2 20 18 16 An der Stadtmauer 14 268 12 10 8 6 4 2 27 268/2 1 269 268/1 3 249 250 254 7 255 257 5 266/1 266 264/1 264 5 256 24 284 45 13a 248 8 280 22 249/1 252 20 252/1 252 18 16 14 Bahnhofstr. 12 259 10 8 6 4 258 260 263 261 234/1 233/4 44 7 13 11 3 243 242 14 12 238 235/1 231/1 230/1 230 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Erweiterung der Werkstatt im bestehenden Geschäftshaus und Anbau eines WC s in Deggendorf, Bahnhofstraße 16, auf dem Grundstück Fl.Nr. 255 der Gemarkung Deggendorf durch Frau Andrea Schmidt, Bahnhofstraße 16, 94469 Deggendorf (Bauplan-Nr. B-2011-230) Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom 19.09.2011 SG 40/km-ha (Bauplan-Nr. B-2011-230) 1. Mit Bescheid der Stadt Deggendorf vom 19.09.2011, SG 40/km-ha (Bauplan-Nr. B-2011-230) wurde Frau Andrea Schmidt die bauaufsichtliche Genehmigung für die Erweiterung der Werkstatt im bestehenden Geschäftshaus und den Anbau eines WC s in der Bahnhofstraße 16, auf dem Grundstück Fl.Nr. 255 der Gemarkung Deggendorf erteilt. 2. Gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO wird wegen der Abstandsflächenunterschreitung vor der Ostumfassung die Abweichung von der Abstandsflächenvorschrift des Art. 6 Abs. 5 Bay- BO zugelassen. 3. Gemäß 31 Abs. 2 BauGB werden wegen der Überschreitung der rückwärtigen Baulinie, der Unterschreitung der festgesetzten Dachneigung von 28 bis 35 Grad und der Dachdeckung mit Blech anstatt der vorgeschriebenen Materialien Tonziegel oder Biberschwanz die Befreiungen von den entsprechenden Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 50 Altstadt Block 2 erteilt 4. Die Baugenehmigung enthält als Nebenbestimmungen Auflagen und Bedingungen, die unter Ziffer III. des genannten Bescheides festgesetzt sind. 5. Es sind mehr als 20 Nachbarn im gleichen Interesse beteiligt, weshalb gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Deggendorf ersetzt wurde.

- 123-6. Alle Beteiligten gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BayBO können bei der Stadt Deggendorf Sachgebiet 40 Bauverwaltung, Bauordnung Neues Rathaus Franz-Josef-Strauß-Straße 3 94469 Deggendorf Zimmer 225 Telefon 0991/2960-405 bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, das ist der 31.10.2011, während der allgemeinen Öffnungszeiten den Baugenehmigungsbescheid sowie die genehmigten Planunterlagen einsehen. Die Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch, Freitag sowie 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Deggendorf) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 22. Juni 2007 (GVBl Seite 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch E-Mail) ist unzulässig. Gegen eine eventuelle Anordnung der sofortigen Vollziehung kann ein Antrag gem. 80 Abs. 5 VwGO beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg gestellt werden. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Deggendorf, 26.09.2011 STADT DEGGENDORF gez. Anna Eder Oberbürgermeisterin

- 124 - Nachbarbeteiligung durch öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) Vollzug der Bayer. Bauordnung (BayBO) und des Baugesetzbuches (BauGB); Errichtung von zwei Bienenhäusern in Deggendorf, auf dem Grundstück Fl.Nr. 123 der Gemarkung Natternberg, durch Herrn Albert Lipp Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom 12.09.2011 SG 40 Ei-ha (Bauplan-Nr. B- 2011-177) 1. Mit Bescheid der Stadt Deggendorf vom 12.09.2011 SG 40 Ei-ha (Bauplan-Nr. B- 2011-177) wurde Herrn Albert Lipp die Genehmigung für die Errichtung von zwei Bienenhäusern in Deggendorf, auf dem Grundstück Fl.Nr. 123 der Gemarkung Natternberg erteilt. 2. Die Baugenehmigung enthält als Nebenbestimmungen Auflagen, Bedingungen und Vorbehalte, die unter Ziffer II. des genannten Bescheides festgesetzt sind. 3. An dem Verfahren sind mehr als 20 Nachbarn beteiligt. Gem. Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO wird die Zustellung nach Art. 66 Abs. 1 Satz 6 BayBO durch die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Deggendorf ersetzt. 4. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung, das ist der 30.09.2011, als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO). 5. Alle Beteiligten gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BayBO können bei der STADT DEGGENDORF Sachgebiet 40 Bauverwaltung, Bauordnung Neues Rathaus Franz-Josef-Strauß-Straße 3 94469 Deggendorf Zimmer 219

- 125 - Telefon 0991/2960 442 bis zum Ablauf der Klagefrist, das ist der 31.10.2011, während der allgemeinen Öffnungszeiten den Baugenehmigungsbescheid sowie die genehmigten Planunterlagen einsehen. Die Öffnungszeiten sind: Montag: Dienstag: Mittwoch Donnerstag: Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr 08.00 Uhr bis 12:00 Uhr Nachmittag geschlossen 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg; Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Deggendorf) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 22. Juni 2007 (GVBl. Seite 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. - Gegen eine eventuelle Anordnung der sofortigen Vollziehung kann ein Antrag gemäß 80 Abs. 5 VwGO beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg gestellt werden. - Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Deggendorf, 14.09.2011 STADT DEGGENDORF gez. Anna Eder Oberbürgermeisterin

- 126 - B E K A N N T M A C H U N G Wassergesetze; Herstellung eines bleibenden Gewässers durch Kiesabbau im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 249 u. w. (s. Antrag), Gemarkung Michaelsbuch, Fl. Nrn. 1294 u. w., Gemarkung Steinkirchen, sowie Fl. Nrn. 944 u. w., Gemarkung Natternberg, Stadt Deggendorf, durch die Michael Hacker GmbH & Co. KG, Betriebsstr. 18-20, 94469 Deggendorf Anhörungsverfahren Für das oben näher bezeichnete Vorhaben wird ein Planfeststellungsverfahren nach 68 Abs. 1 WHG mit Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Dies geben wir hiermit bekannt mit folgenden Hinweisen: 1. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 4. Oktober bis 3. November 2011 im Rathaus der Stadt Deggendorf, Neues Rathaus, Franz-Josef-Strauß-Straße 3, 94469 Deggendorf (Zimmer-Nr. 201), und beim Landratsamt Deggendorf, Herrenstr. 18, 94469 Deggendorf, 2. Stock, Zimmer-Nr. 209, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. 2. Jeder, dessen Belange durch das geplante Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 17. November 2011 bei der Stadt Deggendorf oder beim Landratsamt Deggendorf, Herrenstr. 18, 94469 Deggendorf, 2. Stock, Zimmer 209, Einwendungen gegen den ausgelegten Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. 3. Werden Einwendungen erhoben, so werden diese in einem Termin erörtert, der rechtzeitig ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die formgerecht Einwendungen erhoben haben, werden zusätzlich gesondert vom Erörterungstermin benachrichtigt. Werden von mehr als 50 Beteiligten Einwendungen erhoben, so können diese Beteiligten durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. 4. Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 5. Einwendungen, die nach Ablauf der Einwendungsfrist eingehen, können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben. 6. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden. gez. B i s c h o f f Oberregierungsrätin

- 127 - Landratsamt Deggendorf Stadt Deggendorf BEKANNTMACHUNG Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG); Erlass der Naturschutzgebietsverordnung Deggendorfer Himmelreich in den Gemarkungen Schaching und Deggendorf der Stadt Deggendorf Die Regierung von Niederbayern beabsichtigt, gemäß 23 BNatschG in Verbindung mit Art. 52 BayNatSchG die o.a. Rechtsverordnung zu erlassen und damit die auf den der Verordnung beigefügten Karten gekennzeichneten Bereiche als Naturschutzgebiet auszuweisen. Das vorgesehene Naturschutzgebiet hat eine Größe von ca. 104,3 ha. Die Abgrenzung ist in Karten M 1:25 000 und 1:5 000 dargestellt. Der Entwurf der Verordnung mit Karten und weiteren erläuternden Unterlagen liegt in der Zeit während der allgemeinen Dienststunden vom 25.10. 2011 bis einschließlich 24.11. 2011 jeweils Montag bis Freitag (vormittag) von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag (nachmittags) von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag (nachmittags) von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr beim Landratsamt Deggendorf, Herrenstr. 18, 94469 Deggendorf, Zimmer 204, II. Stock, sowie bei der Stadt Deggendorf, Bauamt, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf, Zimmer 237, II. Stock, öffentlich zur Einsicht aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen beim Landratsamt Deggendorf und bei der Stadt Deggendorf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Hinweis: Nach Art. 54 Abs. 3 BayNatSchG sind im vorgesehenen Naturschutzgebiet ab sofort bis zum Inkrafttreten der Rechtsverordnung, längstens 1 Jahr lang, alle Veränderungen verboten. Die im Zeitpunkt dieser Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bodennutzung bleibt unberührt. Deggendorf, 22.09.11 gez.... Bischoff Oberregierungsrätin