E-026/8 MARKT ERGOLDSBACH N I E D E R S C H R I F T (Nr. 02/2013) über die Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses Ergoldsbach am 10. September 2013 im Rathaus-Sitzungssaal Ergoldsbach. Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Robold, Vorsitzender 2. Bürgermeister Sebastian Hutzenthaler bis TOP 10 die Mitglieder des Marktgemeinderates MGR Alfred Mittermeier MGR Günter Wisgalla MGR Jürgen Simmerl (Vertreter für MGR Willi Wittmann) ab TOP 2 MGR Alfons Gmelch MGR Konrad Schweiberger MGR Georg Eichstetter MGR Johann Hummel (Vertreter für MGR Lorenz Heilmeier) Abwesend: MGR Willi Wittmann MGR Lorenz Heilmeier Sonstige Anwesende: Herr Hartmut Klenner, Verwaltungsfachwirt Schriftführer: VFA Kiermeier Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:10 Uhr Zuhörer: keine Presse: keine
Tagesordnung: A) Öffentlicher Teil: P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 09. April 2013 V P. 2 Zuschuss für Kanalbenützungsgebühren bei Nutzung von Brauchwasser aus Regenwasserzisternen P. 3 Bündelausschreibung für Erdgas P. 4 Antrag auf Zuschuss für die Ergoldsbacher Goldbachnarren e.v. P. 5 Mitteilungen, Berichte und Anfragen B) Nichtöffentlicher Teil: Sitzungsverlauf: Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung war gegeben. Einwendungen gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben. A) Öffentlicher Teil: Herr Bürgermeister Robold begrüßte die Mitglieder des Finanz- und Wirtschaftsausschusses zur Sitzung. P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 09. April 2013 Mit 8 : 0 Stimmen wurde die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 09. April 2013 genehmigt. V P. 2 Zuschuss für Kanalbenützungsgebühren bei Nutzung von Brauchwasser aus Regenwasserzisternen Herr Bürgermeister Robold erinnerte an die Sitzung des Marktgemeinderates vom 21. März 2013, in der beschlossen wurde, dass ein Förderprogramm für Eigengewinnungsanlagen aus Zisternen zur Entlastung der Abwassergebühr eingeführt werden sollte. 2
Auf Grund dieses Beschlusses wird ein Förderprogramm für Eigengewinnungsanlagen aus Zisternen zur Entlastung der Abwassergebühren beschlossen. Hiernach soll aus ökologischen Gründen die Nutzung von Brauchwasser aus Regenwasserzisternen gefördert und zur Nachahmung angeregt werden. Der Markt Ergoldsbach fördert den privaten Betrieb von Regenwasserzisternen aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Aus diesen Mitteln werden Anteile der Abwassergebühr aus der Nutzung von Regenwasser aus Zisternen erstattet. Soweit Regenwasser aus Zisternen zur Brauchwassernutzung (Toilettenanlagen, Waschmaschinen usw.) genutzt wird, kann auf Antrag der Anteil der hierfür anfallenden Abwassergebühr, zur Hälfte erstattet werden. Folgende Kriterien werden als Grundlage festgelegt: 1. Die Zisterne hat eine Mindestgröße von 3 m³. 2. Der Verbrauch ist mittels eines geeichten Zählers nachzuweisen. 3. Die Förderung kann rückwirkend ab 01. Januar 2012 beantragt werden. 4. Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt. 5. Die Förderung wird bis Widerruf des Förderprogramms gewährt. Förderanträge sind in der Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach erhältlich und können bis spätestens 30. Juni des Folgejahres gestellt werden. Für das Jahr 2012 können die Anträge noch bis zum 31.12.2013 gestellt werden. (Herr MGR Simmerl ist zur Sitzung erschienen.) Zum Hintergrund und zur Klarstellung des Sachverhaltes wurde der komplette Sitzungspunkt vom 21.03.2013 nochmals durch Herrn Bürgermeister Robold vorgetragen. Mit 9 : 0 Stimmen wurde dem Marktgemeinderat nachfolgender Beschluss empfohlen: Der Markt Ergoldsbach fördert den privaten Betrieb von Regenwasserzisternen aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Aus diesen Mitteln werden Anteile der Abwassergebühr aus der Nutzung von Regenwasser aus Zisternen erstattet. Soweit Regenwasser aus Zisternen zur Brauchwassernutzung (Toilettenanlagen, Waschmaschinen ) genutzt wird, kann auf Antrag der Anteil der hierfür anfallenden Abwassergebühr, zur Hälfte erstattet werden. Folgende Kriterien werden als Grundlage festgelegt: 1. Die Zisterne hat eine Mindestgröße von 3 m³. 2. Der Verbrauch ist mittels eines geeichten Zählers nachzuweisen. 3. Die Förderung kann rückwirkend ab 01. Januar 2012 beantragt werden. 4. Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt. 5. Die Förderung wird bis Widerruf des Förderprogramms gewährt. 3
Förderanträge sind in der Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach erhältlich und können bis spätestens 30. Juni des Folgejahres gestellt werden. Für das Jahr 2012 können die Anträge noch bis zum 31.12.2013 gestellt werden. P. 3 Bündelausschreibung für Erdgas Herr Bürgermeister Robold teilte mit, dass der Bayerische Gemeindetag mit Schreiben vom 29.08.2013 mitgeteilt hat, dass auf Grund der sehr guten Ergebnisse der Bündelausschreibungen im Strombereich der Gemeindetag prüft, ob mit Lieferbeginn 01.10.2014 bzw. 01.01.2015 Bündelausschreibungen für die Beschaffung von Gas für kommunale Liegenschaften und Anlagen angeboten werden sollte. Die Verfahrensweise und die finanziellen Konditionen wären mit der Bündelausschreibung Strom vergleichbar. Zur Einschätzung des Interesses der Mitglieder und zur weiteren Planung sollten bis zum 20. September 2013 bei Interesse die Anzahl der Abnahmestellen an die Firma KUBUS gemeldet werden. Eine verbindliche Teilnahme mit der Rückmeldung ist jedoch nicht verbunden. Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Schreiben des Bayerischen Gemeindetages vom 29. August 2013 bezüglich einer Interessentenabfrage für eine Bündelausschreibung Erdgas wurde Kenntnis genommen. Es besteht grundsätzlich Interesse für eine Bündelausschreibung und es sind deshalb die Liegenschaften, die mit Erdgas versorgt werden mitzuteilen. P. 4 Antrag auf Zuschuss für die Ergoldsbacher Goldbachnarren e.v. Mit 9 : 0 Stimmen wurde die Aufnahme des Beratungspunktes in die Tagesordnung beschlossen. Herr Bürgermeister Robold erklärte, dass mit Schreiben vom 11.08.2013 (Posteingang mit Datum vom 04.09.2013) ein Antrag der Ergoldsbacher Goldbachnarren e.v. eingegangen ist, in dem ein Zuschuss für die Kosten für das Materialdepot, Unterstellplatz und Werbungskosten nach den Förderrichtlinien des Marktes Ergoldsbach beantragt wurde. Nach den allgemeinen Förderrichtlinien werden jedoch Baumaßnahmen mit 20 %, sowie Investitionen mit 10 % gefördert, jedoch keine allgemeine Werbungskosten und Unterstellkosten. Nachdem jedoch von den Frühschöpplern noch ein Sparbuch für die Abrechnungen der Faschingsjahrmärkte vorhanden ist und dieses zur Abwicklung an den Markt Ergoldsbach übergeben wurde, könnten für die nächsten 5 Jahre pro Jahr ein Zuschuss in Höhe von 200,00 für das Materialdepot bezahlt werden. 4
Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Antrag der Ergoldsbacher Goldbachnarren e.v. vom 11.08.2013 auf Zuschuss für die Kosten für das Materialdepot, Unterstellplatz und Werbungskosten wurde Kenntnis genommen. Nachdem nach den Förderrichtlinien nur Baumaßnahmen und Investitionen gefördert werden, jedoch beim Markt Ergoldsbach noch ein Sparbuch für die Abrechnungen der Faschingsjahrmärkte der Frühschöppler vorhanden ist, werden für die nächsten 5 Jahre ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 200,00 für das Materialdepot gewährt und vom Sparbuch an die Ergoldsbacher Goldbachnarren e.v. ausbezahlt. P. 5 Mitteilungen, Berichte und Anfragen Mitteilungen, Berichte und Anfragen erfolgten im öffentlichen Teil der Sitzung keine. E N D E D E R Ö F F E N T L I C H E N S I T Z U N G 5