1 Vorwort Akkreditierung zum Handwerksgehilfen Holz/Metall und Hilfskraft im Gartenbau und in der Hauswirtschaft
2 Vorwort 1 Vorwort Berufliche Qualifizierung gibt dem Leben Dynamik und Perspektive. Sie ist Voraussetzung für eine weitgehend geregelte Teilhabe am Arbeitsleben, die jedem Menschen Würde, Sicherheit und Bestätigung gibt und seinen Alltag strukturiert. Arbeit ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben und eine Weiterentwicklung persönlicher, sozialer und fachlicher Fähigkeiten. Vor ungefähr 3,5 Jahren haben wir uns mit diesen Gedanken auf den Weg gemacht und erste Ideen mit der zuständigen Handwerkskammer ausgetauscht. Ziel war es, die Notwendigkeit eines jeden Menschen, durch Qualifizierung in den Vordergrund zu bringen. Nicht die Behinderung soll vorrangig gesehen werden, sondern die Fähigkeiten und das gemeinsame Tun. Aufbauend auf die Durchführungskonzeption 2010 des Berufsbildungsbereiches sind diese Qualifizierungsunterlagen für den Handwerksgehilfen entwickelt worden als Resultat wochenlanger Arbeit von Vielen. Durch binnendifferenzierte Qualifizierung, inhaltlich aussagekräftige Rahmenpläne, Berufsschulunterricht, Einsatz eines Bildungsbegleiters und die Durchführung von Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wird den Fähigkeiten, aber auch den Ansprüchen vieler Teilnehmer Rechnung getragen, einen Berufsbildungsbereich zu durchlaufen, der zu mehr als reiner Werkstatttätigkeit qualifiziert. Es war für uns daher ein zwingender Schritt, eine solche Qualifizierung entsprechend auszuzeichnen und anzuerkennen. Mit der Akkreditierung durch die Handwerkskammer geschieht beides: Die Arbeit mit den Teilnehmenden und die Qualifizierungsinhalte bekommen eine hohe fachliche Bedeutung, darüber hinaus bietet die Möglichkeit eines Abschlusses zum Handwerksgehilfen eine Auszeichnung, die genau diesen Ansprüchen und Fähigkeiten der Teilnehmenden gerecht wird. Damit steigt die Chance, auf dem Arbeitsmarkt eine Hilfstätigkeit zu finden und nicht zuletzt auch Selbstwert, Anerkennung und damit Dynamik und Perspektive. Nach Durchlaufen des Berufsbildungsbereiches in den Gewerken Holz oder Metall kann der Teilnehmende sich zum Ende des Qualifizierungsganges für die Prüfung zum Handwerksgehilfen anmelden. Auch Beschäftigte aus den Werkstätten können nach entsprechend geregelten Voraussetzungen (siehe Prüfungsordnung) an der Prüfung teilnehmen. Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer das vom Träger und der Handwerkskammer gemeinsam ausgestellte Zertifikat zum Handwerksgehilfen. Diese Bezeichnung ist traditionell im Handwerk verankert und ermöglicht den Betrieben die damit verbundene Qualifikation und das Leistungsvermögen richtig einzuordnen. Aber auch über die regionalen Grenzen soll diese Qualifizierung und das Zertifikat Beachtung, Anerkennung und Nachahmer finden. Im Folgenden sind daher die zur Akkreditierung notwendigen Regelungen und Dokumente aufgeführt. Diese sollen anderen Werkstätten bei der Einführung als Richtlinie und Leitfaden dienen. Die Regelungen liegen im Einzelfall jedoch bei den verschiedenen Landeskammern. Ich bedanke mich bei allen, die an dieser Konzeption mitgewirkt haben. Johannes Münzebrock Geschäftsführer Vertrieb, Auftragsbeschaffung und Bildung zur Teilhabe am Arbeitsleben
3 Vorwort Muster Vitus: Anlage Kammer Einleitung Berufliche Qualifizierung dient als wichtiges Element zu unabhängiger Lebensgestaltung und Selbstwert. Dieses Bedürfnis ist immer stärker auch bei Menschen mit Behinderung sichtbar. Die berufliche Bildung von Menschen mit Behinderung ändert sich seit Inkrafttreten der UN- Konvention und der Reform der Berufsbildungsbereiche stetig. Durch eine starke Ausrichtung auf den allg. Arbeitsmarkt, die Schaffung von Rahmenplänen und durch ein binnendifferenziertes Qualifizierungskonzept gleicht sich die Qualifizierung der Menschen mit Behinderung immer deutlicher den theoriereduzierten Ausbildungen an. Besonders die beiden Stufen der berufsfeld- und berufsbildorientierten Qualifikationen zeigen deutliche Schnittstellen zu anderen Qualifizierenden Maßnahmen auf, z. B. den bundeseinheitlichen Qualifizierungsbausteinen des Zentralverbandes des deutschen Handwerks und der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk und den theoriereduzierten, sogenannten Werkerausbildungen. Dabei ist bei Menschen mit Behinderung nicht allein auf fachliche Qualifizierung zu achten; besonders in den sozialen Kompetenzen sowie den Grundkompetenzen bedarf es eingehender Förderung. Berufliche Bildung basiert also auf drei Säulen, wie das Bild links verdeutlicht. Aufgrund des Ausbildungssystems in Deutschland ist für Menschen, die den Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen absolvieren, kein Bildungsabschluss oder Berufsbezeichnung vorgesehen. Dieses stellt trotz einer in einigen Fällen vergleichbar hohen Qualifikation ein deutliches Vermittlungshemmnis dar. Denn in der Praxis zeigt sich, dass Menschen mit Behinderung Fähigkeiten erlernt haben und besitzen, die sie zu einfachen Hilfstätigkeiten im Handwerk, in der industriellen Fertigung, der Gastronomie, der Landschaftspflege und Hauswirtschaft durchaus befähigen. Das Bildungsportfolio der St-Vitus-Werk GmbH richtet sich nach den Bedürfnissen der Teilnehmer und unterscheidet sich hinsichtlich der erforderlichen Fachlichkeit. Mit zunehmender Fachlichkeit steigt auch die Nähe zum allgemeinen Arbeitsmarkt. In Zusammenarbeit mit Handwerkskammer Osnabrück soll nun ein Qualifizierungswerkzeug entstehen, dass einerseits ein eindeutiges und Aussagekräftiges Zeugnis über Erfahrung, Fähigkeiten und Fachrichtung darstellt, andererseits den Menschen mit Behinderung eine Chance gibt, sich auf dem Arbeitsmarkt als gelernte Kraft zu bewerben. Als Berufsbezeichnung wurde in gemeinsamen Überlegungen der Begriff des Handwerksgehilfen gewählt. Diese Bezeichnung ist ein traditionell im Handwerk verankerter Begriff, bei dem viele Betriebe und Handwerker in etwa dessen Leistungsumfang und Qualifikation abschätzen können.
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6 Vorwort Inhalt und Zielsetzung des Zertifikats Die Dauer zur Erlangung der Berufsbezeichnung des Handwerksgehilfen umfasst die Zeit des Berufsbildungsbereiches und beträgt 2 Jahre. Die Qualifizierung findet in der Regel im Berufsbildungsbereich statt. In manchen Fällen kann das Zertifikat auch lange nach dieser Zeit erworben werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Inhalte orientieren sich an den geltenden gemeinsamen Rahmenplänen der St.-Vitus- Werk GmbH und der Osnabrücker Werkstätten. Die von uns erarbeiteten Rahmenpläne haben eine sehr hohe Übereinstimmung mit den Ausbildungsrahmenplänen anerkannter Ausbildungsberufe aus dem Bereich Holz und Metall. Die Durchführung der Maßnahme geschieht in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer, den Berufsbildenden Schulen und der Agentur für Arbeit. Übersicht über Träger und Rahmenbedingungen Trägerzulassung und Zertifikate Die St-.Vitus-Werk GmbH ist eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Seit 2008 sind wir zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. Seit 2012 ist die St.-Vitus-Werk GmbH zertifiziert nach 2 AZAV (Definition), zugelassen für die Bereiche - Berufliche Weiterbildung (FbW) nach 179 SGBIII für den Fachbereich gewerblich technisch - Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen nach 45 SGBIII - Maßnahmen zur Förderung der Berufsauswahl und Berufsausbildung nach 48-80 SGBIII - Maßnahmen zur Teilhabe für behinderte Menschen und Rehabilitanten nach 117 SGBIII. Fachlichkeit und Stellenschlüssel Räumlichkeiten Ausstattung Zertifikat/Abschluss Voraussetzungen für die Teilnahme Ablauf der Prüfung
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8 Vorwort Ihre Ansprechpartner: Johannes Münzebrock Kompetenzfeldleiter St. Vitus Werk, Meppen Kontaktdaten: Telefon: 0177/3376358 Mail: vab.gmbh@t-online.de