auf die Große Anfrage der Abgeordneten Frau Eid, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN Drucksache 11/1997



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Transkript:

Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/2402 03.06.88 Sachgebiet 642 Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Frau Eid, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN Drucksache 11/1997 Hermes-Kredite der Bundesregierung an die Dritte Welt I. Geschäftsergebnis der Hermes-Bürgschaften 1. Warum mußte die Bundesregierung im Jahre 1987 überplanmäßige Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen in Höhe von 500 Mio. DM tätigen (Kapitel 32 08 Titel 870 01 des Bundeshaushalts)? Die überplanmäßigen Ausgaben bei Kapitel 32 08 Titel 870 01 im Jahre 1987 betrugen 380 Mio. DM. Der Grund für diese Mehrausgaben gegenüber dem geschätzten Bedarf lag im wesentlichen in Entschädigungen für Forderungen an Nige ria, Ägypten und Libyen, die bei Aufstellung des Haushaltes 1987 noch nicht etatreif erschienen. 2. Wie sind die höchsten Schadensfälle für Exportbürgschaften und -garantien (im folgenden als Hermes-Bürgschaften bezeichnet) des Jahres 1987 im einzelnen zu erklären (vgl. Woche im Bundestag, 20. Januar 1988): Nigeria 680 Mio. DM, Polen 393 Mio. DM, Brasilien 251 Mio. DM, Argentinien 151 Mio. DM, Ägypten 142 Mio. DM, Mexiko 121 Mio. DM? Die Entschädigungsleistungen bei gedeckten Exportgeschäften mit Schuldnern in den vorgenannten Ländern sind hauptsächlich auf die politischen Risiken der Zahlungsunfähigkeit bzw. nur eingeschränkten Zahlungsfähigkeit dieser Länder zurückzuführen. Die Schadenszahlungen betrugen im Jahr 1987 für Nige ria 658 Mio. DM, für Polen 298 Mio. DM, für Brasilien 259 Mio. DM, für Argentinien 156 Mio. DM, für Ägypten 169 Mio. DM und für Mexiko 138 Mio. DM.

Drucksache 11/2402 Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode 3. Wie hoch waren die jeweiligen Beträge für folgende Schlüsselpositionen hinsichtlich des Geschäftsergebnisses der Hermes-Bürgschaften in den Jahren 1985 bis 1987: a) Schadenszahlungen für politische und wi rtschaftliche Schäden incl. Umschuldungen, b) vereinnahmte Entgelte und Gebühren, c) Jahresergebnis (wird voll vom Bundeshaushalt abgedeckt)? zu a) zu b) zu c) Beträge in TDM 1985 1 765 625 705 1986 1 929 507 927 1987 2 321 492 1 479 Es handelt sich bei c) um das kassenmäßige Ergebnis des entsprechenden Jahres ohne Zinseinnahmen und (kalkulatorische) Zinsaufwendungen. Es entspricht nicht der Differenz zwischen a) und b), da bei den Ausgaben auch Kosten und bei den Einnahmen Rückflüsse und Wechselkursgewinne zu berücksichtigen sind. 4. Mit welchen jährlichen Summen für die in der vorherigen Frage genannten Posi tionen a) bis c) rechnet die Bundesregierung für den Zeitraum 1988 bis 1990? Den Einnahme- und Ausgabesätzen für Gewährleistungen im Haushalt 1988 (Kapitel 32 08 Titel 111 01 und 870 01) und in der Finanzplanung für 1989 und 1990 liegen, was die Ausfuhrgewährleistungen angeht, folgende Schätzungen zugrunde: zu a) zu b) zu c) Beträge in TDM 1988 2 150 570 800 1989 2 200 600 600 1990 2 200 600 450 Diese Schätzungen sind jedoch mit zahlreichen Unwägbarkeiten behaftet und erlauben keine sichere Voraussage der tatsächlichen Ergebnisse. 11. Hermes-Kredite und Umschuldungsvereinbarungen 5. Wie groß ist die Gesamtsumme der bisher von der Bundesregierung entschädigten und noch nicht zurückgeflossenen Forderungen gegenüber Staaten der. Dritten Welt aus Schadenszahlungen für Hermes-Bürgscha ften (im folgenden als Hermes-Kredite bezeichnet)? Die gesamten Außenstände aus politischen Schäden einschließlich Umschuldungen für gedeckte Geschäfte im Rahmen der Ausfuhrgewährleistungen des Bundes (entschädigte und noch nicht zurückgeflossene Forderungen) gegenüber den Entwicklungsländern laut DAC-Länderliste (OECD-Development Aid Committee) betrugen am 31. Dezember 1987 6 648 Mio. DM.

Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/2402 6. Wie verteilt sich diese Gesamtsumme auf die einzelnen Schuldner (Angabe der jeweiligen Einzelforderungen gegenüber den betroffenen Dritte-Welt-Staaten)? 7. Wie rechtfertigt die Bundesregierung ihre bisherige Weigerung, der Offentlichkeit Angaben über die Hermes-Kredite an einzelne Lander zu machen, da es sich hier doch um den Einsatz öffentlicher Gelder aus dem Bundeshaushalt handelt? Ebenso wie andere Exportländer veröffentlicht die Bundesregierung keine Zahlen über die Außenstände einzelner Länder aus gedeckten Ausfuhrgeschäften. Sie ist jedoch bereit, in den zuständigen Bundestagsausschüssen auf Grundlage der notwendigen Vertraulichkeit nähere Angaben über die Aufteilung der Außenstände nach einzelnen Ländern zu machen. 8. Wie hoch war der Anteil der bundesdeutschen Forderungen an der Gesamtsumme der Umschuldungsaktionen im Pariser Club von a) 26,2 Mrd. US-$ in 1987, b) 14,2 Mrd. US-$ in 1986 (vgl. Die Welt, 30. Januar 1988)? Die in der Frage genannten Zahlen beziehen sich auf die Gesamtsumme der Forderungen, die insgesamt im Pariser Club in den Jahren 1986 und 1987 umgeschuldet wurden. Im Jahre 1986 wurden nur Verbindlichkeiten von Entwicklungslände rn in Höhe von 14,2 Mrd. US-$ umgeschuldet; im Jahre 1987 entfällt auf Entwicklungsländer ein Betrag von 17,8 Mrd. US-$. Der Anteil der Bundesregierung hieran betrug a) 1987 3 034 Mio. DM, b) 1986 3 603 Mio. DM. 9. Um welche Länder und um jeweils welche Be träge handelte es sich 1986 und 1987 bei den von den Umschuldungsaktionen des Pariser Clubs betroffenen Forderungen der Bundesregierung (ge trennte Aufstellung für Entwicklungshilfe-Kredite und Hermes-Kredite)? Über die von Umschuldungen im Pariser Club betroffenen Forderungen aus bundesgedeckten Handelsgeschäften und Darlehen der Finanziellen Zusammenarbeit an einzelne Länder informiert die Bundesregierung nur in Einzelfällen, wenn sie davon ausgehen kann, daß einer solchen Veröffentlichung die Interessen des jeweiligen Schuldnerlandes nicht entgegenstehen. Sie ist jedoch bereit, in den zuständigen Bundestagsausschüssen auf Grundlage der notwendigen Vertraulichkeit nähere Angaben zu den mit einzelnen Ländern vereinbarten Umschuldungsbeträgen zu machen. Insgesamt waren 1986 und 1987 gegenüber Entwicklungsländern bestehende Forderungen aus bundesgedeckten Handelsgeschäften (Handel) und Darlehen der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) von Umschuldungen im Pariser Club in folgender Höhe betroffen (Mio. DM):

Drucksache 11/2402 Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode a) 1986 Handel Finanzielle Zusammenarbeit Afrika 2 858 118 Lateinamerika, Europa 505 122 Insgesamt 3 363 240 b) 1987 Afrika 1 005 195 Lateinamerika, Asien 1 685 149 Insgesamt 2 690 344 10. Wie hoch ist der Durchschnittszinssatz für die 1986 und 1987 umgeschuldeten Hermes-Kredite [ge trennte Auflistung nach Ländergruppen: LDCs (Least Developed Countries), andere ärmere Länder, sonstige Länder, Länder Afrikas südlich der Sahara]? 11. Warum weigert sich die Bundesregierung bisher, der Öffentlichkeit genauere Angaben über die Umschuldungszinssätze bei Hermes Krediten zu machen, da hiervon doch die zukünftigen Einnahmen der Bundesregierung berührt werden? Die Zinssätze für umgeschuldete Zahlungsverpflichtungen aus bundesgedeckten Ausfuhrgeschäften werden gemäß den Vereinbarten Protokollen des Pariser Clubs auf der Basis des angemessenen Marktzinssatzes" vereinbart. Die nach diesen Grundsätzen unabhängig von den in Frage 10 aufgeführten Ländergruppen ausgehandelten Zinssätze behandelt die Bundesregierung vertraulich, da eine Offenlegung die Interessen der Vertragspartner berühren würde. Durchschnittszinssätze für verschiedene Ländergruppen wären weder vergleichbar noch aussagekräftig, da sie für die noch in der Abwicklung befindlichen Umschuldungsabkommen einen Zeitraum seit Anfang der siebziger Jahre und damit sowohl solche Umschuldungsabkommen erfassen müßten, die zu Hoch-, wie auch solche, die zu Niedrigzinsperioden geschlossen wurden. Die Bundesregierung ist jedoch bereit, in den zuständigen Bundestagsausschüssen auf Grundlage der notwendigen Vertraulichkeit nähere Angaben über die bilateral vereinbarten Zinssätze zu machen. 12. Welche Bundesministerien sind an den Umschuldungsaktionen für Hermes-Kredite beteiligt, und welches Resso rt trägt die Federführung? Für die multilateralen Verhandlungen über die Umschuldung von Hermes-Krediten im Pariser Club ist der Bundesminister für Wirtschaft federführend, für die bilateralen Verhandlungen der Bundesminister der Finanzen; beteiligt sind das jeweils andere Ressort sowie das Auswärtige Amt und der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit. 13. Zu welchen Bedingungen hat der Pariser Club 1987 Umschuldungsaktionen für Somalia und Mosambik beschlossen? -

Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/2402 Das mit Somalia am 22. Juli 1987 im Pariser Club vereinbarte Protokoll sieht die Umschuldung staatlicher und staatlich verbürgter Kredite zu zehn Frei- und zehn Rückzahlungsjahren vor. Zahlungsverpflichtungen aus einer früheren Umschuldung sind in fünf Jahren nach fünf Freijahren zurückzuzahlen. Das mit Mosambik am 16. Juni 1987 vereinbarte Protokoll sieht die Umschuldung staatlicher und staatlich verbürgerter Kredite zu zehn Frei- und zehn Rückzahlungsjahren vor. 14. Auf welche Länder sollen die vergleichsweise günstigen Bedingungen in Zukunft angewandt werden? Im Pariser Club sind die dort vertretenen öffentlichen Gläubiger im Frühjahr 1987 übereingekommen, nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls, Ländern, die besonders arm und zugleich besonders hoch verschuldet sind und sich ernsthaft um Anpassung und Reformen bemühen, wesentlich verlängerte Rückzahlungsfristen (maximal 20 Jahre) einzuräumen. 15. Wie hoch sind die Forderungen der Bundesregierung gegenüber Somalia und Mosambik (getrennte Aufstellung für Entwicklungshilfe-Kredite und Hermes-Kredite), die von den Umschuldungsvereinbarungen im Pariser Club 1987 betroffen sind, und zu welchen Konditionen (insbesondere hinsichtlich der Zinshöhe) hat die Bundesregierung mit diesen Ländern bilaterale Umschuldungsabkommen abgeschlossen? Die Bundesregierung ist von dem am 22. Juli 1987 im Pariser Club mit Somalia vereinbarten Protokoll als Gläubigerin nicht betroffen. Mit Mosambik hat die Bundesregierung auf der Grundlage des Pariser Protokolls vom 16. Juni 1987 noch kein bilaterales Umschuldungsabkommen abgeschlossen. Zur Frage nach der Höhe der Forderungen der Bundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 16. Auf welche Zahlungsverpflichtungen Ägyptens an die Bundesregierung bezieht sich das kürzlich unterzeichnete Umschuldungsabkommen in Höhe von 870 Mio. DM (800 Mio. DM Hermes Kredite, 70 Mio. DM Entwicklungshilfe-Kredite; vgl. Nachrichten für Außenhandel, 9. Dezember 1987)? Das deutsch-ägyptische Umschuldungsabkommen bezieht sich auf bis zum 30. Juni 1988 fällig werdende Forderungen in Höhe von 880 Mio. DM (vgl. BMF-Finanznachrichten 53/87 vom 1. Dezember 1987). 17. Trifft es zu, daß der Zinssatz für die Hermes-Kredite in diesem Umschuldungsabkommen bei 6,85 % liegt und die Gesamtforderungen gegenüber Ägypten aus Hermes-Krediten 1,9 Mrd. DM betragen (vgl. Frankfu rter Rundschau, 28. November 1987)? -

Drucksache 11/2402 Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Die in bilateralen Umschuldungsabkommen vereinbarten Zinssätze werden von der Bundesregierung vertraulich behandelt. Demzufolge kann der genannte Zinssatz weder bestätigt noch dementiert werden. Zur Frage nach den Gesamtforderungen aus bundesverbürgten Hermes-Krediten wird auf die Antwort zu Frage II, 7 verwiesen. 18. Auf welche Zahlungsverpflichtungen Zaires an die Bundesregierung bezieht sich das am 10. September 1987 abgeschlossene Umschuldungsabkommen für eine Gesamtsumme von 166 Mio. DM, und zu welchen Konditionen wurde umgeschuldet (vgl. BMF Finanznachrichten, 14. September 1987)? Das am 5. Januar 1988 inkraftgetretene Umschuldungsabkommen mit Zaire regelt die Umschuldung bis zum 14. Mai 1988 fälliger Forderungen. Die umgeschuldeten Beträge sind in neun Jahren nach sechs Freijahren zurückzuzahlen (vgl. BMF-Finanznachrichten 38/87 vom 14. September 1987). 19. Auf welche Zahlungsverpflichtungen der philippinischen Regierung an die. Bundesregierung bezieht sich das am 17. September 1987 abgeschlossene Umschuldungsabkommen für eine Gesamtsumme von 56,5 Mio. DM, und zu welchen Konditionen wurde umgeschuldet (vgl. ap, 17. September 1987)? Das am 17. September 1987 in Kraft getretene Umschuldungsabkommen mit den Philippinen betrifft Tilgungs- und Zinszahlungsverpflichtungen mit Fälligkeiten zwischen dem 1. Januar 1987 und dem 30. Juni 1988. Die umgeschuldeten Beträge sind in fünf Jahren nach fünf Freijahren zurückzuzahlen. 20. Auf welche Zahlungsverpflichtungen Chiles an die Bundesregierung bezieht sich das im August 1987 ratifizierte Umschuldungsabkommen für eine Gesamtsumme von 11 Mio. DM, und zu welchen Konditionen wurde umgeschuldet (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 1. September 1987)? Das Umschuldungsabkommen mit Chile regelt die Umschuldung von Zahlungsverpflichtungen, die zwischen dem 15. April 1987 und dem 31. Dezember 1988 fällig sind. Die umgeschuldeten Beträge sind in vier Jahren nach drei Freijahren zurückzuzahlen. 21. Auf welche Zahlungsverpflichtungen Gabuns an die Bundesregierung bezieht sich das am 12. Mai 1987 abgeschlossene Umschuldungsabkommen für eine Gesamtsumme von 68 Mio. DM, und zu welchen Konditionen wurde umgeschuldet (vgl. dpa/vwd, 14. Mai 1987)? Das am 12. Mai 1987 unterzeichnete Umschuldungsabkommen mit Gabun regelt die Umschuldung von Zahlungsverpflichtungen, soweit diese zwischen dem 21. September 1986 und dem 31. Dezember 1987 fällig wurden. Die umgeschuldeten Beträge sind in sechs Jahren nach vier Freijahren zurückzuzahlen.

Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/2402 III. Schuldenmoratorium, Zinserleichterungen und Schuldenerlaß 22. Welche Zahlungsausfälle hat die Bundesregierung bisher aufgrund des von Brasilien auch gegenüber Forderungen der westlichen Regierungen (zeitweilig) verhängten Schuldendienst-Morato riums zu verzeichnen, und mit welchen Ausfällen rechnet sic in den nächsten Jahren? Brasilien hat gegenüber den im Pariser Club vertretenen Gläubigerländern zu keiner Zeit ein förmliches Schuldendienst-Moratorium verhängt. Es sind jedoch Zahlungsrückstände auch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Hermes gedeckten Exportgeschäfte und der im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit gewährten Darlehen aufgelaufen. Aus politischen Gründen und im Interesse der betroffenen Schuldnerländer veröffentlicht die Bundesregierung jedoch keine Angaben über Zahlungsrückstände einzelner Länder. Sie ist aber bereit, in den zuständigen Bundestagsausschüssen auf der Grundlage der notwendigen Vertraulichkeit entsprechende Angaben zu machen. 23. Welche anderen Schuldnerländer haben bisher ein Morato rium für den Schuldendienst gegenüber den Gläubigerregierungen des Pariser Clubs beschlossen, und welche Zahlungsausfälle hat die Bundesregierung daraus bisher zu verzeichnen? Förmliche Schuldendienst-Moratorien wurden bislang von keinem Schuldnerland gegenüber den im Pariser Club vertretenen öffentlichen Gläubigern ausgesprochen. Es sind jedoch auch in der Vergangenheit immer wieder Zahlungsrückstände aufgetreten, die aber überwiegend später im Pariser Club und den auf dieser Grundlage abgeschlossenen bilateralen Umschuldungsabkommen geregelt werden konnten. Dadurch wurden und werden den Schuldnerländern Erleichterungen bei der Bedienung ihrer Auslandsschulden in beträchtlicher Höhe eingeräumt und zugleich der Rückfluß der Kapitalforderungen bei angemessener Verzinsung sichergestellt. 24. In welcher Form hat die Bundesregierung bisher den Beschluß des Weltwirtschaftsgipfels 1987 in Venedig in die Praxis umgesetzt, gegenüber den ärmsten Schuldnerstaaten Zinserleichterungen in Erwägung zu ziehen? Die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) erhalten Mittel der Finanziellen Zusammenarbeit nur noch in Form von Zuschüssen. Frühere Forderungen aus Darlehen der Finanziellen Zusammenarbeit gegenüber diesem Länderkreis sind, bis auf wenige Ausnahmefälle, erlassen worden. Nicht erlassene Forderungen aus Darlehen der Finanziellen Zusammenarbeit wurden zu konzessionären Zinssätzen umgeschuldet. Die Anwendung solcher Zinssätze auf die Umschuldung kommerzieller Forderungen lehnt die Bundesregierung ab. Sie beteiligt sich jedoch an Maßnahmen wie etwa der Erweiterten Strukturanpassungsfazilität (ESAF) des IWF, dem Afrikasonder- -

Drucksache 11/2402 Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode programm der Weltbank und der Aufstockung des afrikanischen Entwicklungsfonds, durch die den ärmsten Ländern zusätzliche Finanzmittel zu konzessionären Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Diese Maßnahmen erleichtern die Finanzierung des Schuldendienstes dieser Länder. 25. Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Bundesregierung zusammen mit den USA bisher die Umsetzung der Initiative des britischen Schatzkanzlers, Lawson, verhindert hat, durch die den Staaten Afrikas südlich der Sahara Zinserleichterungen in Höhe von 3 Prozentpunkten bei Umschuldungsaktionen im Pariser Club eingeräumt werden sollen? Ein wesentlicher Grundsatz des Pariser Clubs ist die Vertraulichkeit der dort geführten Diskussionen. Aus diesem Grunde können die genannten Pressemeldungen von der Bundesregierung weder bestätigt noch dementiert werden. 26. Ist die Bundesregierung zu einem Schuldenerlaß bei den Hermes Krediten bereit, vor allem gegenüber den LDCs und den afrikanischen Staaten südlich der Sahara, deren Bevölkerung besonders unter den Folgen der Schuldenkrise leidet? Das vom Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) geforderte langfristige finanzielle Gleichgewicht der Ausfuhrgewährleistungen (Selbstfinanzierung) setzt voraus, daß Entschädigungen für Forderungen an souveräne Staaten, sei es auch verzögert im Rahmen von Umschuldungsmaßnahmen, zurückfließen. Ein Verzicht auf solche Forderungen würde die Selbstfinanzierung gefährden und zu einer Subvention an die Exportwirtschaft führen, die die Bundesregierung ablehnt. Der Erlaß kommerzieller Forderungen würde zudem die Kreditwürdigkeit der betroffenen Schuldnerländer nachhaltiger beeinträchtigen, als dies bei Umschuldungen der Fall ist. 27. Ist die Bundesregierung bereit, einzugestehen, daß sie für ihren Anteil an den Hermes-Krediten durch einen Schuldenerlaß vornehmen kann, ohne damit in die Rechte der p rivaten Exporteure hinsichtlich des ihrer Selbstbeteiligung entsprechenden (sehr viel kleineren) Anteils der Forderungen einzugreifen? Ein Verzicht nur auf den der Bundesregierung zustehenden Forderungsanteil ohne Eingriff in die Rechte der Deckungsnehmer ist nicht möglich, weil dadurch die Risikogemeinschaft zwischen Bund und Deckungsnehmer, die Geschäftsgrundlage des Gewährleistungsvertrages ist, aufgehoben würde. Die isolierte Durchsetzung des der Selbstbeteiligung entsprechenden Forderungsteils wäre mit erheblichen zusätzlichen Risiken für den Dekkungsnehmer behaftet. -

Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/2402 28. Wie bewe rtet die Bundesregierung die Meinung des Mitarbeiters des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik, Kampffmeyer, das gesamte Obligo der Bundesregierung aus Hermes-Bürgschaften gegenüber hochverschuldeten Dritte-Welt-Staaten müßte in eine globale Vergleichslösung nach einheitlichen Kriterien einbezogen werden, und wie hoch wären die mit einer solchen Lösung verbundenen Kosten für die Bundesregierung (vgl. Kampffmeyer, Die Verschuldungskrise der Entwicklungsländer, Deutsches Ins titut für Entwicklungspolitik, Berlin 1987, S. 131)? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß es zu der gegenwärtigen einzelfallbezogenen Schuldenstrategie der finanziellen Flankierung erfolgversprechender Anpassungsbemühungen der Schuldnerländer keine realistische Alternative gibt. Eine globale Vergleichslösung nach einheitlichen Kriterien bezieht sie deshalb in ihre Erwägungen zur Fortentwicklung der Schuldenstrategie nicht ein. Im übrigen können die Kosten, die mit einer globalen Vergleichslösung für die Bundesregierung verbunden wären, ohne genauere Vorstellungen über die Art eines solchen Vergleichs" nicht beziffert werden.