Alle relevanten Änderungen kompakt an einem Tag! STROMMARKT 2.0: NEUREGELUNGEN FÜR BILANZKREISVERANTWORTLICHE Umsetzung von Strommarktgesetz und Bilanzkreisvertrag in der Praxis Ihre Termine: 23. August 2016 in Hannover 6. Oktober 2016 in Mannheim
HERZLICH WILLKOMMEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Strommarktgesetz steht kurz vor seiner Verabschiedung und eine neue Fassung des Bilanzkreisvertrags ist in der Erarbeitung. Auf kommt damit eine grundsätzliche Reform des deutschen Strommarktes zu, mit der sich kommunale Energieversorgungsunternehmen nun auseinandersetzen müssen. Von den Änderungen durch das Strommarktgesetz sind besonders die Stromvertriebe und -händler betroffen, z.b. durch die Erhöhung der Ausgleichsenergiekosten, die Abrechnung der Einsatzkosten für die Kapazitätsreserve oder die Öffnung der Bilanzkreise für Dritte, den sogenannten unabhängigen Aggregatoren. Gleichzeitig avisiert der neue Bilanzkreisvertrag erhöhte Anforderungen an das Bilanzkreismanagement. Nicht zuletzt kommen weitere Herausforderungen auf die EVU zu, die sich aus der europäischen Marktintegration für das deutsche Bilanz- und Ausgleichsenergiesystem ergeben. Auf unserem Infotag erfahren Sie aus erster Hand, wie sich der nationale und europäische Wettbewerb zukünftig gestalten wird und wie die Prozesse, Beziehungen und Informationsströme zwischen den beteiligten Marktparteien ablaufen werden. Erfahrene Refereten berichten aus ganz unterschiedlichen Perspektiven über die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen auf ihre Marktrolle und geben Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen. Machen Sie sich fit für den Strommarkt 2.0, um auch künftig im Wettbewerb erfolgreich zu sein. Wir freuen uns, Sie bei unserem Infotag zu begrüßen! Dirk Noack Geschäftsführer VKU Service GmbH Liane Ulbig Projektleiterin Veranstaltungen VKU Service GmbH
PROGRAMM 9.00 Check-In und Begrüßungskaffee 9.30 Herzlich willkommen Begrüßung durch die Seminarleiterin Einführung in die Thematik Sabine Jaacks, VKU 9.45 Überblick und Umsetzung des neuen Strommarktgesetzes Weiterentwicklung des Ausgleichsenergie-Systems Abrechnung der Kapazitätsreserve Öffnen der Bilanzkreise für Dritte Dr. Kathrin Thomaschki, BMWi 10.30 Das neue Strommarktgesetz aus Sicht der kommunalen Unternehmen Versorgungssicherheit und Bilanzkreistreue Viertelstunden-Börsenpreiskopplung Ausgleichenergie-Preis und andere Veränderungen Betroffenheit von n (BKV) Peter Schmidt, VKU 11.15 Kaffee- und Teepause 11.30 Auswirkungen der neuen Regelungen auf Entwicklung im Ausgleichsenergie-System Integration der Regelleistungsvorhaltekosten in die Ausgleichsenergie-Preise Modellergebnisse und Kosteneffekte am Beispiel von Bilanzkreiszeitreihen Folgen für und strategische Reaktionsmöglichkeiten Julius Ecke, enervis energy advisors GmbH 12.15 Leistungsbilanz im Viertelstundentakt: Update zum (neuen) Bilanzkreisvertrag Aktueller Stand zur neuen Branchenlösung Wichtigste Veränderungen im Überblick Folgen aus dem Bilanzkreisvertrag für Stadtwerke Christian Dessau, Becker Büttner Held 13.00 Gemeinsames Mittagessen
PROGRAMM 14.00 Welche Implikationen ergeben sich aus der geforderten Bilanzkreistreue für Händler? Herausforderung 24 x 7 Marktzugang Prognoseprozesse des Direktvermarkters Nutzung vorhandener Flexibilitäten in virtuellen Kraftwerken zur Ausbilanzierung Stefan Sewckow, Trianel GmbH 15.00 Kaffee- und Teepause 15.15 Bilanzkreismanagement für kleine Stadtwerke: Unnötige Last oder erträgliches Geschäft? Die wesentlichen (neuen) Anforderungen an den BKV: Was können Stadtwerke leisten, was nicht? Einpreisung der Regelenergiekosten in das Ausgleichsenergie-System Marktkommunikation mit ÜNB/VNB, Bilanzkreisreporting und Bilanzierung im Rahmen von MaBiS Wirtschaftlicher Nutzen eines ausgelagerten Bilanzkreismanagement anhand ausgewählter von Beispiele Yvonne Grimmer, Energy2market GmbH 16.00 Ausblick: Die europäischen Bilanzierungsvorschriften Der Network Code Electricity Balancing Nationale Umsetzung Das erwartet die deutsche Energiewirtschaft Bedeutung für ÜNB, VNB und Stadtwerke Andreas Walczuch (23.8.), Dr. Ulf Kasper (6.10.), Amprion GmbH 16.45 Gelegenheit für Ihre abschließenden Fragen 17.00 Ende der Veranstaltung Zielgruppe Der Infotag richtet sich an Fach- und Führungskräfte kommunaler EVU, die sich mit Bilanzkreismanagement beschäftigen, besonders aus den Bereichen Vertrieb und Handel sowie dem Netzbereich.
REFERENTEN Ihre Referenten Christian Dessau Rechtsanwalt Becker Büttner Held Julius Ecke Projektleiter für Markt- und Verbändestudien enervis energy advisory GmbH Yvonne Grimmer Leiterin Portfoliomanagement Energy2market GmbH Sabine Jaacks Bereichsleiterin Energieeffizienz, Vertrieb, Handel VKU Dr. Ulf Kasper Implementierung Europäische Strommärkte Amprion GmbH Peter Schmidt Fachgebietsleiter Vertrieb/Handel Strom VKU Stefan Sewckow Leiter Trading und Origination Trianel GmbH Dr. Kathrin Thomaschki Leiterin Referat IIIB4 Versorgungssicherheit und Stromgroßhandel BMWi Andreas Walczuch Leiter Systemdienstleistungen und Energiemarkt Amprion GmbH
ALLGEMEINE HINWEISE Anmeldung Nutzen Sie gerne die Möglichkeit zur Onlineanmeldung unter www.vku-akademie.de Kundenservice VKU Service GmbH Invalidenstraße 91, 10115 Berlin Fon +49 30 58580-444 Fax +49 30 58580-108 Mail info@vku-akademie.de Tagungsbeitrag 650,00 für VKU-Mitglieder 580,00 für jeden weiteren Teilnehmer eines Mitgliedsunternehmens 750,00 für Nicht-Mitglieder Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. In der Tagungspauschale sind Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke und das Mittagessen enthalten. Veranstaltungsorte 23. August 2016 in Hannover Mercure Hotel Hannover City Willy-Brandt-Allee 3, 30169 Hannover Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: http://hotel.vku.services/071 6. Oktober 2016 in Mannheim Leonardo Hotel Mannheim City Center N6, 3, 68161 Mannheim Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: http://hotel.vku.services/072 Teilnahmebedingungen Nach Zusendung des Anmeldeformulars erhalten Sie eine Bestätigung und eine Rechnung. Bitte überweisen Sie den Tagungsbeitrag nach Erhalt der Rechnung innerhalb von sieben Tagen. Bei Absage durch den Veranstalter aus organisatorischen oder sonstigen Gründen wird der Tagungsbeitrag voll erstattet. Stornierungen seitens des Teilnehmers müssen schriftlich per Post, Fax oder E-Mail bei der VKU Service GmbH eingehen. Erfolgt eine Stornierung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung, wird der volle Tagungsbeitrag erstattet. Danach wird der volle Tagungsbeitrag fällig. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich.