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Transkript:

P R O T O K O L L Sitzung Gemeinderat am Mittwoch 25.03.2015, mit Beginn um 19.30 Uhr, im GZ Eichgraben. Begrüßung Tagesordnung: Punkt 1. Unterfertigung Protokoll vom 10.12.2014 u. vom 04.03.2015 Punkt 2. Rechnungsabschluss 2014 Punkt 3. Subventionen Punkt 4. Ratenansuchen Punkt 5. Beschluss zur Übertragung der Vorschreibung und Einhebung von Gemeindeabgaben an den GVU (Kommunalsteuer und Interessentenbeitrag) Punkt 6. Erlebnisbad Eichgraben, Vertragsauflösung Pacht Kantine Punkt 7. Auftragsvergabe Straßenbau Punkt 8. - Erhaltung und Verwaltung der Gemeinde (Straße, Gehsteig, Mauer, Regeneinläufe) Punkt 9. Abtretungsübereinkommen, L124 Grundabtretung Norbert und Renate Ockermüller Punkt 10. Vergaberichtlinien Betreutes Wohnen Punkt 11. Bestellungen und Bestellungsänderungen in Verbänden und Verwaltungskörpern Punkt 12. Beauftragung einer Arbeitsgruppe zur Umstellung LED Straßenbeleuchtung Punkt 13. Informationen des Bürgermeisters und Ausblick Anwesende: BGM Dr. Martin Michalitsch, die GfGR Anton Rohrleitner, DI Hedwig Thun, Georg Ockermüller u. Thomas Lingler-Georgatselis die GR Maria Reisinger-Loho, Ing. Andreas Binder, Matthias Malecek, Gerda Niemetz, Ruth Waberer, Ing. Johannes Maschl,MSc, Ing. Halim Redzep, Regina Sedlak, Johannes Ganster, Ing. Johannes Trenk, UGR Michael Pinnow, Barbara Skala, Mag.(FH) Cecilia Thurner, Ernst Singer, Andreas Höbart, Fritz Docekal, Helga Maralik, Ing. Manfred Schneider, Alfred Gleitsmann Entschuldigt: VBGM Dr. Elisabeth Götze Schriftführer: Katja Bremer-Wedermann Begrüßung durch den BGM, Bekanntgabe der ordnungsgemäßen Sitzungseinladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass zur heutigen Sitzung 2 Dringlichkeitsanträge gemäß 46 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung 1973 vorliegen. GRin Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen BEILAGE A Der Bürgermeister stellt dazu den Antrag, den Dringlichkeitsantrag gemeinsam mit TOP 12 zu behandeln. Ernst Singer (SPÖ) bringt einen Dringlichkeitsantrag zum Thema WC am Bahnhof ein und verliest diesen. BEILAGE B Mehrheitlich abgelehnt (Dagegen: 14 - ÖVP u. GRÜNE, Dafür: 10 - GEMSAM, SPÖ, GLU, FPÖ) Gemäß 46 Abs. 2 NÖ GO legt der Vorsitzende fest, dass TOP 4 von der Tagesordnung abgesetzt wird - Ratenansuchen sind im Gemeindevorstand zu behandeln ( 36 Abs.3 NÖ GO)

GR-Protokoll vom 25.03.2015, öffentlicher Teil, Seite 2 Der Vorsitzende geht in die Tagesordnung ein. Zu TOP 1 Unterfertigung Protokoll vom 10.12.2014 u. vom 04.03.2015 Es liegen keine Einwendungen gegen die beiden Protokolle vor daher Vornahme der Unterfertigung. Zu TOP 2 Rechnungsabschluss 2014 GfGR Rohrleitner berichtet über den Rechungsabschluss 2014. Der Rechnungsabschluss 2014 weist einen Sollüberschuss von EUR 916.913,68 auf und kann dem Budget 2015 hinzugerechnet werden - im Voranschlag bereits eingerechnet wurden). Dies wurde durch eine Strukturreform unserer Finanzverwaltung, durch eine sparsame Haushaltsführung und einen konsequenten Budgetvollzug möglich. BEILAGE C Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2014 lag durch zwei Wochen in der Zeit vom 23. Februar bis 6. März 2014 zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wurden dazu keine schriftlichen Stellungnahmen abgegeben. Der Prüfungsausschuss hat den Rechnungsabschluss stichprobenartig überprüft und für sachlich und rechnerisch richtig befunden. In der Geschäftsgruppe 1 wurde nach ausführlicher Diskussion und Beantwortung der offenen Fragen durch die Kassenverwalterin eine mehrheitliche Empfehlung für den Gemeindevorstand abgegeben, dieser empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Rechnungsabschluss 2014 zu beschließen. ANTRAG: Der Gemeinderat soll gemäß 35 Abs. 17 in Verbindung mit 84 der NÖ GO von 1973 den vorliegenden Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2014 samt Über- und Unterschreitungen beschließen und den Bürgermeister und die Kassenverwalterin entlasten. Diskussionsbeiträge: GRin Maralik, GfGR Rohrleitner, GRin Skala, BGM Michalitsch Zu TOP 3 Subventionen GfGR Rohrleitner berichtet über Subventionen. Zu folgenden Förderungen liegt eine einstimmige Empfehlung der Geschäftsgruppe 1 und des Gemeindevorstandes vor. Pensionistenverband Eichgraben, Ansuchen vom Februar 2014 um Gewährung eines Zuschusses zur Muttertagsfeier 2015 200,-- Seniorenbund Eichgraben, Ansuchen vom Februar 2014 um Gewährung eines Zuschusses zur Muttertagsfeier 2015 200,-- Elternverein der Volksschule Eichgraben, Elternverein der NÖ Mittelschule Eichgraben, Gewährung eines Zuschusses für den Tischtenniskurs im Schuljahr 2014/2015 00,-- Asphalt und Eisschützenverein Eichgraben, Gewährung eines Zuschusses zu den Betriebskosten 2015 300,-- KOBV Eichgraben, Gewährung einer finanziellen Unterstützung 300,-- Bienenverein Eichgraben, Zuschusses für die geplanten Aktivitäten 2015 200,-- Georg Parma, Sportklettern Naturfreunde Eichgraben, 00,-- Rk Pfarre Eichgraben, Zuschuss zur Turmuhranlage 00,-- VHS Neulengbach,-- Sportverein Eichgraben,-- FVV Kulturbeitrag 2015,-- ANTRAG: Der Gemeinderat möge die angeführten Subventionen in der Gesamthöhe von 16.890,-- genehmigen.

GR-Protokoll vom 25.03.2015, öffentlicher Teil, Seite 3 Nachträglich wurde noch folgendes Subventionsansuchen eingebracht: Der Tennisverein Eichgraben möchte infolge der großen Nachfrage und der Jugendarbeit eine Anlage um ca. 30.000,-- errichten. Ein Ansuchen um Sportförderung wurde bei der NÖ Landesregierung eingebracht. Seitens der Gemeinde wurde bereits im Budget 2015 ein Betrag von 6.000,- vorgesehen. Der Bürgermeister schlägt vor, dass der Gemeinderat auch diese Subvention für die neue Flutlichtanlage beim Tennisplatz Eichgraben gewähren soll. Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die vorliegende Subvention zu genehmigen. ANTRAG: Der Gemeinderat möge die angeführten Subventionen für den Tennisverein Eichgraben in der 6.000,-- genehmigen. Zu TOP 5 Beschluss zur Übertragung der Vorschreibung und Einhebung der Gemeindeabgaben (Kommunalsteuer und Interessentenbeitrag) an den GVU St. Pölten GfGR Anton Rohrleitner berichtet: Der GVU, Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung in St. Pölten, hebt für die Marktgemeinde Eichgraben die Kommunalsteuer und den Interessentenbeitrag ein. Um Rechtssicherheit im Vollzug der Gesetze zu haben, ersucht der Gemeindeverband um einen neuerlichen Beschluss der Übertragung. Für die Durchführung der Abgabeneinhebung zahlt die Gemeinde bei der Kommunalsteuer 3% und beim Interessentenbeitrag 4% der eingehobenen Summe. Dies ist deutlich günstiger, als wenn die Arbeit von der Gemeindeverwaltung zu verrichten wäre. Es sind daher im Gemeinderat folgende Beschlüsse zu fassen: Kommunalsteuer: Übertragung der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einhebung der Kommunalsteuer gemäß Kommunalsteuergesetz 1993 Interessentenbeitrag: Beschluss des Gemeinderates zur Übertragung der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung des Interessentenbeitrags gemäß NÖ Tourismusgesetz 2010. Einstimmige Empfehlungen der Geschäftsgruppe 1 und des Gemeindevorstandes liegen vor. ANTRAG: Der Gemeinderat möge der Übertragung der Vorschreibung und Einhebung des Interessentenbeitrages und der Kommunalsteuer an den GVU St. Pölten wie vorgetragen zustimmen. Zu TOP 6 Auflösung Pachtvertrag Badkantine GfGR Georg Ockermüller berichtet, dass die derzeitige Pächterin der Badkantine, Sissi Maier (Gasthaus Traint-Maier OEG) infolge von betrieblichen Umstellungen durch einen Krankheitsfall, um vorzeitigen Ausstieg aus dem Pachtvertrag angesucht hat. Nach ursprünglich erklärtem Interesse hat ein Eichgrabner Gastronom Mitte März definitiv erklärt, nicht in den Vertrag einsteigen zu wollen. Im Zuge der Diskussion im Gemeindevorstand wurde festgehalten, dass auch Gastronomen aus dem Umland einbezogen werden sollen. Hier werden diese Woche Gespräche geführt (Hr. Wimmer Catering und Frau Breitenecker). Sollte im Rahmen der Gespräche keine Lösung gefunden werden, wird es eine Ausschreibung geben. Angesichts des knappen Zeitplanes bis zur Baderöffnung am

GR-Protokoll vom 25.03.2015, öffentlicher Teil, Seite 4 14.5.2015 (Christi Himmelfahrt) soll die Entscheidung jedenfalls in der Geschäftsgruppe 2 erörtert werden. Eine einstimmige Empfehlung des Gemeindevorstandes zur Auflösung des Pachtvertrages und zur vorgeschlagenen Vorgangsweise liegt vor. ANTRAG: Der Gemeinderat möge die Auflösung des vorliegenden Pachtvertrages zwischen der Marktgemeinde Eichgraben und der Gasthaus Traint-Maier OE beschließen und die vorgeschlagene Vorgangsweise genehmigen. Diskussionsbeiträge: BGM Michalitsch, GR Höbart, GfGR Ockermüller - Im Zuge der Diskussion wird einhellig festgehalten, dass zunächst eine Lösung für ein Jahr angestrebt werden soll. Zu TOP 7 Vergabe Straßenbau In der Sitzung des Gemeinderates am 10.12.2014 wurde die Generalsanierung der Rosenstraße und Erikenstraße genehmigt. Im Februar 2015 wurden die Ausschreibungsunterlagen zur Sanierung der beiden Straßen zusammengestellt und die Ausschreibung gem. dem Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführt. Die Angebotseröffnung wurde am 17.3.2015 im Beisein von ZT DI Christian Groissmaier vorgenommen und brachte folgendes Ergebnis: Swietelsky exkl. USt. Pittel Brausewetter exkl. USt. Held Franke exkl. USt. Teerag Asdag exkl. USt. Leithäusl exkl. USt. Jägerbau exkl. USt. Die Angebotsprüfung hat die Fa. Swietelsky Bauges.m.b.H, Mariazellerstraße 60, 3100 St. Pölten mit einem Angebotspreis von 272.021,18 exkl. USt. ( 326.425,42 inkl. USt) als Bestbieter hervorgebracht. Eine einstimmige Empfehlung der Geschäftsgruppe 3 und des Gemeindevorstandes liegt vor. Für die Rosenstraße liegen Zusagen für Bürgerbeteiligungen in beträchtlicher Höhe vor, für die Erikenstraße sollen diesbezügliche Gespräche sobald wie möglich stattfinden. ANTRAG: Der Gemeinderat möge die Generalsanierung der Rosen- und Erikenstraße gemäß dem Ergebnis der Ausschreibung an die Fa. Swietelsky vergeben. Diskussionsbeiträge: BGM Michalitsch, GR Binder, GRin Maralik, Zu TOP 8 - Erhaltung und Verwaltung der Gemeinde GfGR Thun berichtet über die vorliegende Erklärungen zur Bauführungen des NÖ Straßendienstes und deren Übernahme in die Erhaltung und Verwaltung der Gemeinde. Es handelt sich dabei um die: 1. Umgestaltung der Kreuzung Wienerstraße (B44) Huttenstraße (L2254), inkl. Steinmauer, Stützmauern und Nebenanlagen: ERKLÄRUNG: Die Marktgemeinde Eichgraben übernimmt die vom NÖ Straßendienst, Straßenmeisterei Neulengbach nach Genehmigung durch den Herrn Landeshauptmann, ST-LH-E-16/028-2014, auf Kosten der Gemeinde hergestellten Anlagen (Gehsteige, Fahrbahnverlegung, Entwässerung entlang der Landesstraße LB 44, von km 16,250 - km 16,480 im Ortsbereich von Eichgraben)

GR-Protokoll vom 25.03.2015, öffentlicher Teil, Seite 5 in ihre Verwaltung und Erhaltung. Die Gemeinde bestätigt, dass die vom NÖ Straßendienst hergestellten Anlagen ordnungsgemäß ausgeführt sind und erklärt, an den NÖ Straßendienst aus diesem Titel keine weiteren Forderungen zu stellen bzw. bei Forderungen Dritter den NÖ Straßendienst schad- und klaglos zu halten. 2. Sanierung der Regeneinläufe entlang der Landesstraße LB-44 im Ortsbereich von Eichgraben von km 15,500 bis 16,700: ERKLÄRUNG: Die Marktgemeinde Eichgraben übernimmt die vom NÖ Straßendienst, Straßenmeisterei Neulengbach nach Genehmigung durch den Herrn Landeshauptmann, ST-LH-E-16/028-2014, auf Kosten der Gemeinde hergestellten Anlagen (Regeneinläufe entlang der Landesstraße LB- 44 im Ortsbereich von Eichgraben von km 15,500 bis 16,700) in ihre Verwaltung und Erhaltung. Die Gemeinde bestätigt, dass die vom NÖ Straßendienst hergestellten Anlagen ordnungsgemäß ausgeführt sind und erklärt, an den NÖ Straßendienst aus diesem Titel keine weiteren Forderungen zu stellen bzw. bei Forderungen Dritter den NÖ Straßendienst schadund klaglos zu halten. Eine einstimmige Empfehlung der Geschäftsgruppe 3 und des Gemeindevorstandes, dem Antrag zu folgen, liegt vor. ANTRAG: Der Gemeinderat möge die beiden vorliegenden Übernahmeerklärungen genehmigen. Diskussionsbeiträge: GRin Maralik, BGM Michalitsch, GR Binder, GRin Skala, GR Schneider, Mehrheitlich angenommen ( 2 Enthaltungen GLU ) Zu TOP 9 Abtretungsübereinkommen, L124 Grundabtretung Norbert und Renate Ockermüller GfGR Ockermüller erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der Diskussion bzw. Abstimmung teil. GfGRin Thun berichtet über 15 Liegenschaftsteilungsgesetz / Abtretungsübereinkommen, L124 Hauptstraße, Grundabtretung Ockermüller: Infolge der in Eichgraben gültigen baurechtlichen Bestimmungen ist bei Landesstraßen ein Breite von 14 Metern erforderlich. Im vorliegenden Fall werden diese beiden Teilflächen auf beiden Seiten der Landesstraße L124 abgetreten. Laut Teilungsplan vom 26.11.2014, GZ. 40722 der Vermessung Schubert wird das Trennstück 1 im Ausmaß von 56 m² des Gst. 613 sowie das Trennstück 2 im Ausmaß von 349 m² des Gst. 614/1 jeweils der Liegenschaft Einlagezahl 2698 Grundbuch 19710 Eichgraben mit dem Gst. 614/7 der Liegenschaft Einlagezahl 1036 Grundbuch 19710 Eichgraben (Eigentümerin: Marktgemeinde Eichgraben - Öffentliches Gut) vereinigt. Der vorbezeichnete Vertragsgegenstand wird der Marktgemeinde Eichgraben der öffentlichen Verkehrsfläche zugeschrieben. Die Abtretungsurkunde ist dem Protokoll als Beilage angefügt. Eine einstimmige Empfehlung der Geschäftsgruppe 3 und des Gemeindevorstandes, dem Antrag zu folgen, liegt vor. ANTRAG: Der Gemeinderat möge der Abtretung wie vorgetragen zustimmen. BEILAGE D Diskussionsbeiträge: GRin Maralik, BGM Michalitsch, GfGRin Thun TOP 10 Bürgermeister Michalitsch berichtet über die Vergaberichtlinien zum Projekt Betreutes Wohnen Es soll darauf geachtet werden, dass die BewerberInnen aus Eichgraben kommen oder einen Eichgraben-Bezug haben. Bis dato liegen drei Anmeldungen vor. Von der GEDESAG sollte daher verstärkt Werbung gemacht werden. 75% der 22 Wohnungen, das sind 17 Wohnungen, werden von

GR-Protokoll vom 25.03.2015, öffentlicher Teil, Seite 6 der GEDESAG laut Vertrag nur mit Zustimmung der Gemeinde vergeben. Von den vorliegenden Anmeldungen sind 2 Personen mit Eichgraben-Bezug. Als weitere Vorgangsweise wird festgelegt, dass mindestens 50% der Bewohner und Bewohnerinnen, die von Eichgraben ausgewählt werden, Eichgraben-Bezug haben müssen; Eichgraben-Bezug bedeutet derzeitigen oder vormaligen Wohnsitz in der Gemeinde oder unmittelbar an Eichgrabens Grenze oder Kinder in Eichgraben wohnhaft. Der Bürgermeister bzw. in dessen Auftrag die Gemeindeverwaltung kann demnach ohne weitere Rücksprache mit dem Ausschuss Wohnungen nach diesen Kriterien vergeben. Weitere Kriterien wie Altersgrenze 60 Jahre, Behinderung, Pflegestufe und Einkommensgrenze, werden von der GEDESAG überprüft. Es liegen eine einstimmige Empfehlung der Geschäftsgruppe 4 und des Gemeindevorstandes vor ANTRAG: Der Gemeinderat möge der Vergabe an die 3 BewerberInnen zustimmen und die genehmigen. Diskussionsbeiträge: Ing. Schneider, BGM Michalitsch GRin Niemetz berichtet im Zuge der Diskussion über den aktuellen Stand betreffend des zu gründenden Pflegeverbundes. Mehrheitlich angenommen, 3 Enthaltungen ( GRin Maralik, GRin Sedlak, GR Trenk ) Zu TOP 11 Bestellungen und Bestellungsänderungen in Verbänden und Verwaltungskörpern / Ergänzungswahl Schulausschuss NMS-Gemeinde Eichgraben Maria Anzbach Bestellungen Wasserverband Große Tulln: Energie- und Mobilitätsbeauftragter: Pendlerbeauftragte: Matthias Malecek (VP) (statt Ing. J. Maschl, MSc) Ing. Johannes Maschl, MSc (VP) Maria Reisinger-Loho (VP) Nach erfolgter Absprache sollen folgende Ergänzungswahlen in den Schulausschuss der NMS- Gemeinde Eichgraben-Maria Anzbach durchgeführt werden: Ergänzungswahlen Mittelschulgemeinde: VP: GRÜNE: statt GGRin Maria Reisinger-Loho soll Bürgermeister Dr. Martin Michalitsch in den Ausschuss gewählt werden. statt GGRin Mag.(FH) Cecilia Thurner soll Vizebürgermeisterin Dr. Elisabeth Götze in den Ausschuss gewählt werden. Abstimmung: Mehrheitlich angenommen Dafür: 19 Stimmen Dagegen: 5 Stimmen (2 Nein, 3 Leer) Zu TOP 12 Beauftragung einer Arbeitsgruppe zur Umstellung LED Straßenbeleuchtung BGM Michalitsch regt an, dass das Thema LED Straßenbeleuchtung in einer Arbeitsgruppe im Vorfeld der GGR 1 vorbereitet wird. Die Arbeitsgruppe soll von Umweltgemeinderat Michael Pinnow und vom Energie- und Umweltbeauftragten Ing. Johannes Maschl, MSc geleitet werden. Dabei sollen auch Experten gehört und die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auch die G21 Umweltgruppe einbezogen werden. Einen Bericht soll die Arbeitsgruppe spätestens in der Sommersitzung liefern.

GR-Protokoll vom 25.03.2015, öffentlicher Teil, Seite 7 Diskussionsbeiträge: GRin Maralik, BGM Michalitsch, GR Maschl, UGR Pinnow, GfGR Lingler- Geogatselis. ANTRAG: einstimmig angenommen Zu TOP 13 Informationen des Bürgermeisters und Ausblick mationen des Bürgermeisters und zukünftig dazu dient, nicht nur Termine zu kommunizieren, sondern allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten die Möglichkeit zu geben, Anliegen einzubringen. Termine: 28.03. 19:30 Benefizkonzert für unsere Flüchtlinge im Gemeindezentrum 04.04. 09:00 Monatsmarkt mit Ostermarkt P&R-Anlage 11.04. 10:30 Baustellenbesichtigung Feuerwehrhaus Gemeinderat 16.04. 15:00 Gleichenfeier Kindergarten 24.04. 15:00 Eröffnung neue Postfiliale 14.05. WIR Radfest 10 Jahre Laabentalradweg 31.05. 08:30 Blutspenden ASBÖ Eichgraben BGM Michalitsch informiert über den Blaulichtstammtisch 12.06. Dämmerschoppen beim Gemeindezentrum / Musikverein 26.06. Summer-Opening Gemeindezentrum, welches mit UGR Pinnow ausgearbeitet und ehestmöglich dem Gemeinderat präsentiert werden soll UGR Pinnow schlägt eine Bachreinigungsaktion vor (19. oder 26. April 2015) Ende der Sitzung: 21:15 Uhr Unterfertigungen gemäß 53 (3) NÖ Gemeindeordnung 1973: Bürgermeister und Schriftführer: Im Gemeinderat vertretene Parteien: