Marktgemeinde Strengberg

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1 Marktgemeinde Strengberg Verw. Bezirk: Amstetten Land Niederösterreich Lfd. Nr.: 4 / 2010 Seite 1 Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 08. Juli 2010 im Sitzungssaal der Marktgemeinde Strengberg Die Einladung erfolgte am 29. Juni 2010 durch Kurrende. Beginn: 19,30 Uhr Ende: 21,00 Uhr Anwesend waren: Bürgermeister Dietl Roland Vizebürgermeister - x - die Mitglieder des Gemeinderates 1. gf. GR Lettner Anneliese 2. gf. GR Gschwandtner Gerlinde 3. gf. GR Lang Renate 4. GR Haselhofer Leopold 5. GR Widhalm Herbert 6. GR Miedl Franz 7. GR Hirsch Johannes 8. GR Kinast Franz 9. GR Bruckner Thomas 10. GR Kirchweger Franz 11. GR Grim Elke 12. GR Bruckner Wolfgang 13. GR Peirleitner Franz 14. GR Haas Ulrike 15. GR Schlaipfer Sylvia 16. GR Anwesend waren außerdem: 1. Schriftführer Franz Blumauer Entschuldigt abwesend waren: 1. Vbgm Papst Maria 2. gf.gr Ortner Johann 3. GR Ing. Pallinger Thomas 4. GR Habsburg-Lothringen Martin 5 GR Dipl.Ing. Königshofer Martin Nicht entschuldigt abwesend waren: Vorsitzender: Bürgermeister Roland Dietl Die Sitzung war öffentlich. Die Sitzung war beschlussfähig.

2 Seite 2 Tagesordnung: 1. Genehmigung des letzten Protokolls; 2. Bericht der Gemeindekassenprüfung vom ; 3. Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2010; 4. Darlehensaufnahme für a.o. Vorhaben Straßenbau 5. Aufschließungsabgabe Anhebung des Einheitssatzes (Verordnung); 6. Gemeinde-Wohnbauförderung Änderung der Richtlinien; 7. Gemeinde-Betriebsförderung Änderung der Richtlinien; 8. Schulungsbeitrag Gemeinderatsfraktionen; 9. Kindergartengebühren - Elternbeitrag und Fahrtkostenbeitrag; 10. Förderungen und Beiträge an Vereine; 11. Förderungen Landwirtschaft; Verlauf der Sitzung 1.) Genehmigung des letzten Protokolls; Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2010 wird vom Gemeinderat einstimmig genehmigt und unterfertigt. 2.) Bericht der Gemeindekassenprüfung vom : Der Obmann des Prüfungsausschusses GR Franz Peirleitner bringt dem Gemeinderat den Bericht von der Gebarungsprüfung vom 8. Juni 2010 zur Kenntnis. Er berichtet über die stark sinkenden Einnahmen bzw. steigenden Einbehalte von den Abgaben- Ertragsanteilen. Weiters bringt er dem Gemeinderat die Endabrechnung von der Wohnhaussanierung (Hoftrakt des Amtshauses) mit Gesamtkosten von ,49 zur Kenntnis. 3.) Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2010 Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat den Entwurf des zweiten Nachtragsvoranschlages für 2010 zur Kenntnis. Der 2. Nachtragsvoranschlag war in der Zeit vom bis zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Erinnerungen zum Nachtragsvoranschlag wurden nicht eingebracht. Die Erstellung eines Nachtragsvoranschlages wurde aus nachstehenden Gründen erforderlich: Die Bedarfszuweisung zum Ausgleich des ordentlichen Haushaltes 2010 werden nicht wie im 1.NVA 2010 veranschlagt sondern nur betragen. Die Aufschließungsabgaben (Einnahmen) können mit veranschlagt werden, da voraussichtlich auf Grund der Anhebung des Einheitssatzes noch Grundstücke zum Bauplatz erklärt werden und die entsprechenden Aufschließungsabgaben eingehoben werden können. Im ordentlichen Haushalt werden noch einige Haushaltsansätze geändert, wie der Beitrag zum Musikschulverband, die vorzeitige Tilgung des Darlehens von Eco-plus, die noch zugesagten Betriebsförderungen und Instandhaltungen von Gemeindestraßen. Auf Grund der Vorgaben des Landes für Abgangsgemeinde werden die meisten Beiträge und Subventionen gestrichen und Gebühren angehoben.

3 Seite 3 Straßenbau: Im 1.NVA wurden an Bedarfszuweisung, und ein zinsenloses Darlehen von und ein FSA Darlehen von veranschlagt. Da der ord. Haushalt nur mit Landeshilfe ausgeglichen werden kann, die Bedarfszuweisung entfällt und das Darlehen von Eco-plus nicht mehr gewährt wird, ist eine höhere Darlehensaufnahme mit ,- zum Ausgleich dieses Vorhabens unumgänglich. Den Gemeinderäten wurde ein Entwurf mit den geänderten bzw. neuen Haushaltsansätzen vorgelegt. (Beilage A) Der Bürgermeister beantragt, den Nachtragsvoranschlag 2010 wie im Entwurf vorgelegt mit den darin angeführten Ansätzen zu beschließen. Das Darlehen für das ao Vorhaben Straßenbau darf erst nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung aufgenommen werden. Ordentl. Haushalt Einnahmen / Ausgaben Gesamt ,-- AOH Straßenbau Einnahmen / Ausgaben Gesamt ,-- Der Gemeinderat beschließt einstimmig den zweiten Nachtragsvoranschlag 2010 mit den geänderten Ansätzen in der im Entwurf vorgesehenen Höhe. 4.) Darlehensaufnahme für a.o. Vorhaben Straßenbau Zur Ausfinanzierung des außerordlichen Vorhabens Straßenbau ist die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von ,-- erforderlich. Beim Amt der NÖ Landesregierung wurde um die Gewährung eines Zinsenzuschusses und um die Übernahme der Haftung im Rahmen der NÖ Landesfinanzsonderaktion angesucht. Derzeit wird der Fehlbetrag aus den Vorjahren und die bereits im laufenden Haushaltsjahr fälligen Rechnungen mit dem Girokonto (Kassenkredit) bedeckt. Die Aufnahme eines Darlehens ist auf Grund der niedrigeren Zinsen kostengünstiger und die Ausfinanzierung des a.o. Vorhabens Straßenbau ist ohne Darlehensaufnahme nicht möglich. Für die Darlehensaufnahme wurden Angebote von fünf Banken eingeholt. Das günstigste Angebot wurde von der Volksbank Enns-St.Valentin mit einem Aufschlag von 0,68 Prozent auf den 6-Mon-Euribor gelegt. Der Bürgermeister beantragt die Aufnahme des Darlehens vom Bestbieter zu beschließen. Es wird einstimmig beschlossen, von der Volksbank Enns-St.Valentin ein Darlehen in der Höhe von ,-- und einer Laufzeit von 10 Jahren, rückzahlbar in 20 Halbjahresraten, beginnend ab und einer Verzinsung von derzeit 1,66 %, gebunden an den 6-Mon-Euribor mit halbjähriger Zinsanpassung aufzunehmen. Die Zuzählung des Darlehens kann erst nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung erfolgen. 5.) Aufschließungsabgabe Anhebung des Einheitssatzes (Verordnung); Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe laut Vorgabe des Landes, auf den Mindestsatz von 450,-/lfm ab 1. Oktober 2010 anzuheben und legt den Entwurf für die Verordnungskundmachung vor: (Beilage B) V e r o r d n u n g Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe gemäß 38 (6) der NÖ Bauordnung 1996, LGBl i.d.g.f. wird mit 450,-- gültig ab 1. Oktober 2010 festgesetzt.

4 Seite 4 Die Anhebung des Einheitssatzes von derzeit 300,-- auf 450,-- ab 1. Oktober 2010 wird mit 15 Stimmen dafür und einer Gegenstimme von GR Schlaipfer Sylvia beschlossen. 6.) Gemeinde-Wohnbauförderung Änderung der Richtlinien; a) Aufhebung der bisherigen Richtlinien für die Gemeinde-Wohnbauförderung: Der Bürgermeister beantragt lt. Vorschlag des Gemeindevorstandes die bisherige gestaffelte Gemeinde-WBF (5-50%) ab sofort nicht mehr zu gewähren. Die Aufschließungsabgabe ist daher nach Vorschreibung in der gesetzlichen Frist vollständig an die Gemeinde zu entrichten. Dies wird einstimmig beschlossen. b) neue Regelung für eine Gemeinde-WBF: Auf Antrag des Bürgermeisters und nach Vorschlag des Gemeindevorstandes soll eine Gemeindewohnbauförderung in der Höhe von 2.000,-- gewährt werden, wenn * ein Baugrundstück gekauft, * die Aufschließungsabgabe vollständig bezahlt, * ein Wohnhaus errichtet und * ein Hauptwohnsitz an dieser Adresse begründet wurde. Diese neue Richtlinie wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. 7.) Gemeinde-Betriebsförderung Änderung der Richtlinien; a) Aufhebung der bisherigen Richtlinien für die Gemeinde-Betriebsförderung: Der Bürgermeister beantragt lt. Vorschlag des Gemeindevorstandes die bisherige Gemeinde-Betriebsförderung (80% der Aufschließungsabgabe) ab sofort nicht mehr zu gewähren. Die Aufschließungsabgabe ist bei Vorschreibung in voller Höhe zu entrichten. Dies wird einstimmig beschlossen. b) neue Richtlinien für eine Gemeinde-Betriebsförderung: Um auch künftig eine Betriebsförderung für Betriebsansiedelungen geben zu können, soll eine neue auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichtete Regelung beschlossen werden. Ein Vorschlag wäre, die Gewährung von 1.000,- pro neu geschaffenen Arbeitsplatz, wenn: * ein Betriebsgrundstück gekauft, * die Aufschließungsabgabe vollständig bezahlt, * ein Betriebsgebäude errichtet und * Arbeitnehmer an diesem Standort angemeldet wurden. Die ÖVP Fraktion beantragt, die neue Regelung für eine Betriebsförderung erst in der nächsten Sitzung zu beschließen. Abstimmung: Es wird mit 10 Stimmen dafür und 6 Gegenstimmen (GGR Lang, GR Grim, GR Haas, GR Bruckner, GR Peirleitner und GR Schlaipfer) beschlossen diesen Tagesordnungspunkt mit der Beschlussfassung über eine Neuregelung der Betriebsförderung in die nächste Sitzung zu vertagen. 8.) Schulungsbeitrag Gemeinderatsfraktionen; Der Bürgermeister beantragt den Schulungsbeitrag der Gemeinderatsfraktionen von derzeit 5% auf 2% der Mandatarsbezüge ab zu reduzieren. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Senkung des Schulungsbeitrages auf 2%.

5 Seite 5 9.) Kindergartengebühren - Elternbeitrag und Fahrtkostenbeitrag; Für den Besuch des Kindergarten darf für die Beschaffung von Beschäftigungsmaterial höchsten ein kostendeckender Beitrag eingehoben werden. Der Beitrag zu den Transportkosten soll jedoch in kostendeckender Höhe eingehoben werden. Der Bürgermeister schlägt vor, diese Beiträge wie im Gemeindevorstand vorgeschlagen ab September 2010 neu festzulegen: Elterbeitrag für Beschäftigungsmaterial 12,-- (mtl. pro Kind 10 x jährlich) Elternbeitrag für den Transport der Kinder zum Kindergarten und wieder nach Hause 30,-- pro Kind und Monat (10x jährlich) für das zweite Kind 20,-- pro Kind und Monat; Diese Beitragserhöhung wird mit 15 Stimmen dafür und einer Gegenstimme (GR Schlaipfer) beschlossen. 10.) Förderungen und Beiträge an Vereine; Der Bürgermeister bringt die Liste der Vereinförderungen des Vorjahres zur Kenntnis. Entsprechend den Vorgaben des Landes für Abgangsgemeinden werden diese für heuer ausgesetzt, bzw. können nicht mehr gewährt werden. Die freiwilligen Leistungen der Gemeinde an private Haushalte und Vereine dürfen nicht mehr als 10,- pro Einwohner und Jahr betragen. Das sind für 2010 rund Ausgenommen von dieser Regelung sind die Freiw. Feuerwehren und Jugendförderungen. Auch die Beiträge an die beiden Feuerwehren und die Musikkapelle werden für 2010 und 2011 vermindert. Die Sportunion (und deren Sektionen) erhalten erst nach Vorlage eines konkreten Förderungsansuchens einen entsprechenden Beitrag bewilligt. Die Festlegung betreffend der Aussetzung bzw. Verminderung der Beiträge und Subventionen wird einstimmig beschlossen. Seit Jahren wird die Konsumation der Musikkapelle am Fronleichnamstag und die Konsumation der FF Thürnbuch/Au bei der Prozessionen zu Maria Heimsuchung von der Gemeinde bezahlt. Diese Konsumation stellt keine Entschädigung für die Ausrückung dar, sondern ist ein Dankeschön der Gemeinde für die Freiwilligentätigkeit dieser Vereine. Frau GR Grim schlägt vor, bei der Pfarre wegen eines Kostenbeitrages anzufragen. 11.) Förderungen Landwirtschaft; Die Gemeinde hat in den letzten Jahren einen freiwilligen Beitrag zur künstlichen Besamung von Schweinen gewährt. Dadurch soll die Qualität der Schweinezucht gefördert und gehoben werden. Laut Vorgabe des Landes haben Konsolidierungsgemeinden die in der Verordnung festgelegten Sätze bindend einzuhalten. Eine darüber hinausgehende Förderung für andere Tierarten (Schweine) ist nicht möglich. Der Bürgermeister beantragt daher die Einstellung dieser Förderung zu beschließen. Es wird einstimmig beschlossen, den Tierzuchtförderungsbeitrag für Schweine ab dem Jahr 2010 nicht mehr zu gewähren.

6 Seite 6 12.) Allfälliges a) Gewerbepark: Die Aufschließungsstraße zum Betriebsgrundstück Adlboller soll bis zur Firmeneinfahrt mit einer Bitukiesdecke versehen werden. Kostenschätzung: ca. 100 to Mischgut für ca. 400 m² Straßenfläche mit Gesamtkosten von 7.800,-- (geschätzt) Die Gräderplanie und der Einbau der Bitukiesdecke würde auf Kosten der Fa. Adlboller erfolgen. Die Fa. Altmann möchte noch im Herbst 2010 mit dem Bau des Firmengebäudes im Gewerbepark beginnen. Die Zufahrt zu diesem Betriebsgrundstück erfolgt über die Aufschließungsstraße und muss daher im Grundbau (mit Einbau der Wasserleitung, des RW- und SW-Kanales) dringend hergestellt werden. Es wird festgelegt, dass der Bürgermeister und Hr. Stefan Haider am die Baustellen besichtigen und Angebote von Baufirmen einholen. Die Aufträge können an den Bestbieter erteilt werden. b) Fahrbahnschwellen in der Höffeterstraße Die Anrainer der Höffeterstraße haben die Errichtung von Fahrbahnschwellen auf eigene Kosten beantragt. Der Straßenausschuss hat diesem Ansuchen zugestimmt. Falls ein Anrainer dieser Straße die Demontage der Schwellen verlangt, werden diese wieder entfernt. Ebenso werden die Schwellen zeitgerecht vor dem Winter zur ungehinderten Schneeräumung wieder abgebaut. c) FCU Zeltfest: Die GGR Anneleise Lettner lädt alle Gemeinderäte zum Vereinsabend beim Zeltfest am Freitag, um 19,45 Uhr ein. Treffpunkt bei Fa. Groißböck; d) weitere Termine: Sonntag, 18. Juli Zillenfahrerschulung Überführn FF Thürnbuch/Au bei der Donau; Samstag, 11. September Stockmeisterschaften am Stockplatz; e) Energiepreis: Der GR Franz Kinast berichtet über die Auszeichnung der Gemeinde Strengberg mit dem Energietrend Einsparung von kg CO² pro Einwohner. Das ist eine Einsparung von 61% über dem Bundesschnitt. Dieses Protokoll wurde in der Sitzung am genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderat

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