Vereinheitlichung der öffentlich geförderten Beschäftigung für behinderte und nicht behinderte Menschen?

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Transkript:

Inklusiver Arbeitsmarkt Wege aus der Langzeitarbeitslosigkeit Vereinheitlichung der öffentlich geförderten Beschäftigung für behinderte und nicht behinderte Menschen? Vorstellung des Gutachten für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW am 08.4.2016 in Düsseldorf

Inklusion als Grundlage gleichberechtigter sozialer Teilhabe Grundlage des Gedankens der Inklusion ist die Beseitigung gesellschaftlicher Barrieren, um benachteiligten und/oder behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Fragestellung ist daher Welche Ansätze der Teilhabe an Arbeit, die aktuell bereits Barrieren für Menschen mit Behinderung abbauen, können auch für andere benachteiligte Zielgruppen des Arbeitsmarktes genutzt werden oder müssen hier andere und weitergehende Formen des Abbaus von Barrieren erfolgen? Gefahr: Wie können gute Ansätze der beruflichen Teilhabe übernommen werden, ohne dadurch gesellschaftliche Barrieren zwischen den angesprochenen Gruppen aufzubauen? 2

Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit Monatliche Abgangsraten aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt nach Dauer vorangegangener Arbeitslosigkeit Westdeutschland, 1998 2011 14% 12% 10% 8% 6% 4% 2% bis 6 Mon 6-9 Mon 9-12 Mon 1 - unter 2 Jahre 2 Jahre und länger Linear (1 - unter 2 Jahre) Linear (2 Jahre und länger) 0% 3

Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit Struktur der Abgänge aus Langzeitarbeitslosigkeit 2014 13% 4% 62% 20% Beschäftigung am regulären AM Beschäftigung am 2. AM Ausbildung oder Maßnahme Nichterwerbstätigkeit Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Statistik (2015): Die Arbeitsmarktsituation von langzeitarbeitslosen Menschen 2014. Nürnberg. 4

Integrationsprojekte als Modell für Sozial- bzw. Inklusionsunternehmen Integrationsprojekte sind in mehrfacher Hinsicht vorbildlich für die Beschäftigungsförderung auch von dauerhaft aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossenen nicht behinderten Menschen. Sie sind gesetzlich als Teil des allgemeinen Arbeitsmarktes definiert und unterliegen keinerlei Beschränkungen hinsichtlich ihrer Beteiligung am Markt. Integrationsunternehmen sind ein Bestandteil eines inklusiven Arbeitsmarktes, die Ausweitung ist allerdings marktabhängig. 5

Integrationsprojekte als Modell für Sozial- bzw. Inklusionsunternehmen Integrationsunternehmen müssen ihre Marktaktivitäten ausweiten, wenn sie ihre Beschäftigung ausweiten und arbeitsmarktpolitische Zielgruppen aufnehmen sollen. Eine erhebliche Ausweitung des Instrumentes, um die große Anzahl von langzeitarbeitslosen Menschen einzubinden, stößt auf Basis der e.g. Bedingung auf Grenzen. Die gesetzlich definierten Größen und die Vorgaben zu bestehenden Benachteiligungen zur Aufnahme in IU müssten verändert und erweitert werden in den Rechtsgrundlagen. 6

Integrationsprojekte als Modell für Sozial- bzw. Inklusionsunternehmen Weitere politische Vorgaben und Festlegungen würden allerdings die Grundlagen des Instrumentes verzerren. Ein zeitlich unbegrenzter Minderleistungsausgleichs ist zurzeit nicht einmal für Menschen mit Behinderung gewährleistet und müsste ausreichend zur Verfügung gestellt werden. Ist eine Ausweitung einer unbefristete Subvention für alle weiteren dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgegrenzten Menschen möglich? 7

Integrationsprojekte als Modell für Sozial- bzw. Inklusionsunternehmen Zum Aufbau eines Sozialen Arbeitsmarktes für dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossene Personen ohne anerkannte Schwerbehinderung sind neben den Integrationsunternehmen weitere Initiativen erforderlich: "Soziale Beschäftigungsunternehmen" Analog zu Integrationsprojekten könnten auch "Soziale Beschäftigungsunternehmen" einen gesetzlich definierten Status erhalten (Steuerrecht, Förderrecht, Vergaberecht) 8

Berücksichtigung bei der öffentlichen Auftragsvergabe Die Vergabe öffentlicher Aufträge kann ein entscheidendes Vehikel sein, um Märkte für Integrationsunternehmen und Soziale Beschäftigungsunternehmen zu erschließen. Die stärkere Einbindung des Gedankens der beruflichen Integration und sozialer Teilhabe durch Arbeit würde für die künftige Weiterentwicklung des deutschen Vergaberechts einen Paradigmenwechsel fixieren. Grundlage wäre die Einbindung auch langzeitarbeitsloser Menschen und ergänzend die Anwendung auf unterschwellige Ausschreibungsverfahren. 9

Dauerhafte Förderung Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erfolgt auf unbegrenzte Zeit mit unterschiedlichen Zuschüssen; für weitere benachteiligte Arbeitslose steht kein unbefristet einsetzbares Beschäftigungsinstrument mehr zur Verfügung. Können nicht auch Personen ohne anerkannte Behinderung von einer dauerhaften und irreversiblen Minderleistung betroffen sein? 10

Dauerhafte Förderung Die unbefristete Förderung führt zu wachsenden Mittelbindungen, die nur durch einen (allerdings notwendigen) Teilausgleich in Form des Passiv-Aktiv Transfer abgefedert werden kann. Der Passiv-Aktiv-Transfer würde zwar finanzielle Spielräume erweitern, aber finanzielle Grenzen nicht aufheben. 11

Dauerhafte Förderung Man könnte innerhalb des SGB II-Leistungsrechts einen analogen Status zum SGB IX vorsehen, der die dauerhafte Förderung eines Beschäftigungsverhältnisses erlaubt. Stigmatisierungsfreie Kriterien könnten Grundlage sein, wie das Lebensalter in Verbindung mit längerer Arbeitslosigkeit. Automatische Degression im akzeptablen Rahmen könnte die Gefahr beheben, dass Beschäftigte im Zuge der Förderung weiterhin defizitorientiert bewertet werden müssten. 12

Ein Sozialer Arbeitsmarkt soll von drei Gruppen von Arbeitgebern gestaltet werden privaten erwerbswirtschaftlich orientierten, Beschäftigungsträgern und Sozialen Beschäftigungsunternehmen Arbeitgeber jeglicher Art, die Arbeitsplätze für am Arbeitsmarkt ausgegrenzte Personen einrichten, sollen eine Anschubfinanzierung erhalten können für strukturelle Veränderungen und ebenfalls auf einen dauerhaften Minderleistungsausgleich zurückgreifen können. 13

flankierende und personalentwickelnde Maßnahmen als Grundlage Alle arbeitsmarktferne Personen benötigen eine (unterschiedlich große) Unterstützung bei der Eingliederung im Betrieb und bei der Bewältigung der Arbeitsanforderungen. Bisher gibt es hierfür vielfach nur vorübergehende Programme, es fehlt an einer dauerhaften und stabilen Struktur nach dem Vorbild der Integrationsfachdienste. Zur Sicherstellung der Kontinuität der Betreuung wären hier wesentlich längere Zeiträume der Beauftragung vorzusehen. 14

Für die benannten Arbeitgeber müssen fortwährend ergänzend begleitende und auf Anforderung abrufbare Unterstützung zur Verfügung stehen, um die Anforderungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Sozialen Arbeitsmarkt abzufedern. 15

Der Inklusive Arbeitsmarkt als Kooperationsmodell Private erwerbswirtschaftlich orientierte Arbeitgeber gewinnen durch Verlagerung der Arbeitgeberverpflichtungen (kooperative Beschäftigung bzw. integrative Arbeitnehmerüberlassung, START Zeitarbeit, Chance P) 16

Fazit Zum Verhältnis der geförderten Beschäftigung für Menschen mit und ohne anerkannte Behinderungen: Gleichwertigkeit der Förderung statt Vermischung der Probleme! 17

HERZLICHEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! 18