Wegleitung Kauffrau / Kaufmann M-Profil. gemäss BiVo 2012

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Transkript:

Wegleitung Kauffrau / Kaufmann M-Profil gemäss BiVo 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Promotion und Profilwechsel im M-Profil 2 1.1. Promotionsbedingungen 2 1.2. Provisorische Promotion 2 1.3. Wiederholung des Qualifikationsverfahrens 3 2. Lektionentabelle 3 3. Lerninseln in den Fremdsprachen 4 4. Lerngefässe 4 4.1. Vertiefen und Vernetzen (V&V) / IDPA 4 4.2. Überfachliche Kompetenzen (ÜfK) 4 Quelle Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung Zentrum für Berufsentwicklung Kirchlindachstrasse 79 3052 Zollikofen Weitere Informationen Detaillierte Informationen finden Sie unter www.kvnet.ch (Kaufmännische Grundbildung) www.ehb-schweiz.ch www.rkg.ch 1

1. Promotion und Profilwechsel im M-Profil 1.1. Promotionsbedingungen Die Promotionsordnung im M-Profil bleibt mit der Einführung der Bildungsverordnung Kauffrau / Kaufmann EFZ bestehen. Lernende, die die Promotionsbedingungen zweimal nicht erfüllen, und zwar unabhängig davon, ob aufeinanderfolgend oder nicht, werden ins E-Profil umgeteilt. Die Promotionsbedingungen umfassen die drei folgenden Kriterien: Notendurchschnitt von 4.0 in allen Fächern maximal zwei ungenügende Noten Abweichung dieser ungenügenden Noten zur Note 4 gesamthaft maximals 2.0 Punkte. Promotionswirksame Fächer sind Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, VBR, FRW, Geschichte sowie das Ergänzungsfach im zweiten Ausbildungsjahr. Bei einem Wechsel von der lehrbegleitenden Berufsmaturität in das E-Profil zählen für die Fachnoten gemäss Artikel 44 Absatz 2 nur die neuen Erfahrungsnoten, wobei mindestens zwei Erfahrungsnoten berücksichtigt werden müssen. Erfahrungsnoten aus IKA und V&V können übernommen werden, letztere allerdings nur, solange sie genügend sind. 1.2. Provisorische Promotion Die individuelle Rückmeldung der Schule informiert die Vertragsparteien über den bisherigen Lernerfolg der lernenden Person sowie deren Defizite. Beim erstmaligen Nichterfüllen der Promotionsvoraussetzungen prüfen die Vertragsparteien die untenstehenden Massnahmen. Eine sofortige Umteilung erhöht in Fällen, in denen der Druck auf die lernende Person bereits sehr gross ist, die Chance auf den Ausbildungserfolg. Individuelle Rückmeldung durch die Schule Prüfung möglicher Massnahmen durch die Vertragsparteien Vermehrte Lernanstrengungen Gespräch mit den Vertragsparteien unter Einbezug der Schule Sofortige Umteilung ins E-Profil Auflösung des Lehrvertrages oder andere Massnahmen 2

1.3. Wiederholung des Qualifikationsverfahrens Die Wiederholung des Qualifikationsverfahrens ist im M-Profil höchstens einmal möglich. Bereits früher bestandene Teile müssen nicht wiederholt werden. 1 Muss ein Qualifikationsbereich wiederholt werden, so ist er in seiner Gesamtheit zu wiederholen. Bei vorzeitig abgelegten Abschlussprüfungen (MA, IKA) muss beachtet werden, dass diese zum gesamten Qualifikationsverfahren gehören. Eine Repetition ist erst nach der Eröffnung des Resultats am Ende der Ausbildung möglich, d.h. zusammen mit anderen nicht bestandenen Qualifikationsbereichen. Nicht bestandene Teile können ein Jahr später wiederholt werden. 2. Lektionentabelle M-Profil 1.LJ 2. LJ 3. LJ 2012-2014 2 Schultage 2 Schultage 2 Schultage Total Grundlagenfächer Deutsch 2 2 2 240 Französisch 2 2 2 240 Englisch 2 2 2 240 Geschichte 0 2 2 160 VBR (inkl. V+V) 3 2 4 360 Mathematik 2 2 160 Schwerpunktfach Rechnungswesen 2 2 3 280 Ergänzungsfach Informatik oder Spanisch 3 120 Weitere Fächer üfk 1 40 IKA (inkl. V+V) 3 1 160 Sport 2 2 2 240 IDPA (1) 40 Total 19 20 17 2240 1 Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung, BBV) vom 19. November 2003 (Stand 1. Januar 2012) 3

3. Lerninseln in den Fremdsprachen Die Lerninseln dienen dazu, die praxisorientierten, geschäftssprachlichen Leistungziele des Fremdsprachenunterrichts zu ergänzen und zu vertiefen. Die Lerninseln 1 und 2 werden ins erste Ausbildungsjahr integriert, die Lerninseln 3 und 4 ins zweite sowie die Lerninseln 5 und 6 ins dritte. Jede Lerninsel umfasst rund vier Lektionen und die Reihenfolge der Lerninseln ist vorgegeben. Sie umfassen folgende Themen: 1. Telefonieren und Telefonnotizen ausfüllen; E-Mails, einfache Mitteilungen verstehen und verfassen; 2. Kundinnen, Kunden und Gäste zuvorkommend empfangen; 3. Unternehmung, Produkt oder Dienstleistung präsentieren; 4. Grafiken und Tabellen lesen, verstehen und kommentieren; 5. Geschäftsbriefe schreiben (Anfrage, Bestellung, Reklamation etc.); 6. Bewerbungsschreiben und CV verfassen. 4. Lerngefässe 4.1. Vertiefen und Vernetzen (V&V) / IDPA Vertiefen und Vernetzen (V&V) bietet ein Lern-, Arbeits- und Beurteilungsgefäss, das die ganzheitliche, problem- und handlungsorientierte Arbeitsweise der Lernenden fördert. Insgesamt werden drei V&V-Module durchgeführt, und zwar am Ende des zweiten und dritten Semesters je eines in IKA sowie zu Beginn des vierten Semesters eines in VBR. Die V&V-Noten werden in den Semesterzeugnissen separat ausgewiesen. Sie finden keinen Eingang in die Zeugnisnoten von IKA und VBR. Es handelt sich dabei um EFZ-, nicht aber um BM-Noten. Im fünften Semester wird die IDPA geschrieben. Die IDPA-Note fliesst in die Erfahrungsnoten des sechsten Semesters der beteiligten Fächer ein und wird im BM-Zeugnis separat aufgeführt. Das gesamte Lerngefäss - inklusive IDPA - umfasst 120 Lektionen. 4.2. Überfachliche Kompetenzen (ÜfK) Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen (MSS) sind ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung zur Kauffrau / zum Kaufmann EFZ. Sie umfassen die folgenden Bereiche: Methodenkompetenzen 1. Effizientes und systematisches Arbeiten 2. Vernetztes Denken und Handeln 3. Erfolgreiches Beraten und Verhandeln 4. Wirksames Präsentieren Sozial- und Selbstkompetenzen 1. Leistungsbereitschaft 2. Kommunikationsfähigkeit 2. Teamfähigkeit 4. Umgangsformen 5. Lernfähigkeit 6. Ökologisches Bewusstsein 4