29. SITZUNG DER GEMEINDEVERTRETUNG Mäder, 31.03.2014 AUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT aufgenommen über die am Montag, dem 31.03.2014, um 20.00 Uhr im J.J.Ender-Saal (kleiner Saal) abgehaltene 29. Sitzung der Gemeindevertretung. TAGESORDNUNG 1. Bürgeranfragestunde 2. Berichte 3. Region amkumma 4. Flächenwidmung 5. Vergabe Heizungssanierung ÖKO-Mittelschule 6. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung 7. Allfälliges VERLAUF Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist und konstatiert die Beschlussfähigkeit. Punkt 4: Flächenwidmung a) Für die Umlegungsgebiete Hirma West II und Hirma Ost wurde in der GV-Sitzung am 03.02.2014 der Entwurf für die Änderung des Flächenwidmungsplanes (Umwidmung von Bauerwartung Bauwohngebiet in Bauwohngebiet sowie entlang des Egelseegrabens eine Korrektur der Freifläche Freihaltegebiet auf 10 m Breite) beschlossen. Der Entwurf lag gemäß 21 Abs. 1 einen Monat zur allgemeinen Einsicht auf. Die in 21 Abs. 2 Raumplanungsgesetz genannten Stellen wurden verständigt. Es sind keine Änderungsvorschläge eingebracht worden. Die Änderung der Flächenwidmung wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen und folgende Verordnung erlassen: V E R O R D N U N G der Gemeindevertretung der Mäder über die Änderung des Flächenwidmungsplanes für Teilbereiche Hirma Ost, Hirma West II Gemäß 23 in Verbindung mit 21 des Raumplanungsgesetzes, LGBl Nr.39/1996 idf. LGBl. Nr 6/2004, wird verordnet: Niederschrift GVe/29/10-15 am 31.03.2014 Seite 1
Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Mäder Teilbereich Hirma Ost wird wie folgt geändert: Die Grundstücke Nr. 2188, 2189, 2177, 2178, 2179, 2180, 2181, 2191, 2187, 2186, 2176, 2183, 2184, 2172, 2168, 2169, (gesamte Fläche) 60, 1597/3, 2173, 2174, 2175, 2167, 2182, 2185, 2171, 2190, 2170, 1504/3, 1499/2, 1499/1, 1488/1 (Teilfläche), GB Mäder werden nach Maßgabe der im angeschlossenen Lageplan rot umrandeten Grenzen umgewidmet: von in (BW) Bauerwartungsfläche Wohngebiet, BW Baufläche Wohngebiet, Verkehrsfläche, FF Freifläche Freihaltegebiet BW Baufläche Wohngebiet, Verkehrsfläche Straße, FF Freifläche Freihaltegebiet Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Mäder Teilbereich Hirma West II wird wie folgt geändert: Die Grundstücke Nr. 2165, 2162 (ganze Fläche), 2159, 2164, 2161, 2155, 2160, 2149, 2166, 1693/7, 2049, 2054, 2039, 2038 (Teilfläche), GB Mäder werden nach Maßgabe der im angeschlossenen Lageplan rot umrandeten Grenzen umgewidmet: von in (BW) Bauerwartungsfläche Wohngebiet, BW Baufläche Wohngebiet, Verkehrsfläche, FF Freifläche Freihaltegebiet, Gewässer BW Baufläche Wohngebiet, Verkehrsfläche Straße, FF Freifläche Freihaltegebiet, Gewässer Die zeichnerischen Darstellungen liegen im Gemeindeamt während der Kundmachungsfrist zur allgemeinen Einsicht auf. Niederschrift GVe/29/10-15 am 31.03.2014 Seite 2
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Die Änderung des Zonenplanes wurde ebenfalls in der Gemeindevertretungssitzung am 03.02.2014 beschlossen und einen Monat zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Es sind keine Stellungnahmen abgegeben worden. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der um die Umlegungsgebiete Hirma Ost und Hirma West II ergänzte Zonenplan wie folgt einstimmig beschlossen: b) Der Grünmüllplatz bei Familie Fechtig befindet sich unterhalb einer Hochspannungsleitung. Die VKW/Illwerke AG verlangt als Schutzmaßnahme eine maximale Schütthöhe von 2,20m und ein dauerndes Sprenkeln. Außerdem ist ein Großteil des Manipulationsplatzes ebenfalls im Beschränkungsbereich der Hochspannungsleitung. Dietmar Fechtig beantragt daher die südöstlich gelegene Teilfläche der GST-Nrn. 1841 und 1842/1 von Freifläche Freihaltegebiet in Freifläche Sondergebiet Hackschnitzel/Grünmüllverwertung umzuwidmen. Gleichzeitig soll auch ein ca. 20m langer Streifen am südlichen Ende der GST-Nr. 1633 im Gemeindebesitz dieselbe Widmung erhalten. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der vorliegende Entwurf für die Änderung des Flächenwidmungsplanes einstimmig beschlossen. Punkt 5: Vergabe Heizungssanierung Öko-Mittelschule Für die Bauphase 3 der Sanierung der Heizanlage im Schul- und Kulturzentrum (ÖKO MS und Vereinsheim) wurde ein Angebot der Firma Siemens für die Modernisierung der bestehenden Niederschrift GVe/29/10-15 am 31.03.2014 Seite 4
Steuerung in Höhe von netto 81.360,15 gestellt. Die Auftragsvergabe an die Firma Siemens wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen. Punkt 6: Hunde im Rheinvorland Der Vorsitzende erläutert den Vorschlag eines Gentlemen-Agreements zwischen der Gemeinde und den Hundehaltern, was das Verhalten mit Hunden im Rheinvorland betrifft. Er bestätigt, dass bereits zusätzliche Robidogstationen aufgestellt wurden. Nach kurzer Diskussion stellt er den Antrag, die vorliegende Vereinbarung befristet bis zum 10.11.2014 zu beschließen. Auf der dann stattfindenden Gemeindevertretungssitzung soll aufgrund der gemachten Erfahrungen entschieden werden, die Vereinbarung zu verlängern oder statt dieser eine Verordnung zu erlassen. Der Text der Vereinbarung wird im Gemeindeblatt und auf mehreren Hinweistafeln im Rheinvorland kundgemacht. Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben. Punkt 7: Genehmigung der Niederschrift Nachdem keine Einwände gegen die Niederschrift der 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 03.02.2014 erfolgen, erklärt der Vorsitzende diese als genehmigt. Der Vorsitzende: Bürgermeister Rainer Siegele Niederschrift GVe/29/10-15 am 31.03.2014 Seite 5