Frauenförderplan

Ähnliche Dokumente
Frauenförderplan 2010

Kliniken der Stadt Köln ggmbh. Frauenförderplan. Fortschreibung

Frauenförderplan / Gleichstellungskonzept für die Stadtverwaltung Halle (Westf.) Teil I:

GEMEINDE KIRCHHUNDEM. Bericht zum. Frauenförderplan. der Gemeinde Kirchhundem

10. FRAUENFÖRDERPLAN der Stadtverwaltung Herford

3. Bestandsaufnahme. 3.1 Gesamtpersonalstruktur

Gemeinde Leopoldshöhe

Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Coesfeld

Entgeltungleichheit und Teilzeit im öffentlichen Dienst

Plan zur beruflichen Gleichstellung von Frau und Mann Frauenförderplan

FRAUENFÖRDERPLAN. der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele

Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014

Gleichstellungskonzept 2014

3. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden diese Tätigkeiten ermöglicht?

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode 10. Juli 2000


Teilzeit. Information für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Kerpen. für die Jahre

Erläuterungen zur Tarifeinigung vom 1. April 2014

2013/ / /16 Ist TEUR. 2. Erhöhung/Minderung des Bestandes an unfertigen Ausstattungen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 0 0 0

Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: gültig ab kündbar zum

(z.b. Sachbearbeiter, Buchhalter, technischer

Richtlinien. zur Verbesserung der beruflichen Situation der beim Flecken Steyerberg beschäftigten Frauen (Frauenförderplan)

STELLENPLAN. Tariflich Beschäftigte Sozialdienst/Erzieher. Dienstkräfte in Probe- oder Ausbildungszeit. Nachweisung der Dienstwohnungen

Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsmustern

Teilzeitbeschäftigte 209

FRAUENFÖRDERPLAN DER STADTVERWALTUNG MAYEN

Elternumfrage 2013 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Differenzierung der Entgeltgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein

Frauenförderplan der Gemeinde Hille

Teilzeitbeschäftigung und befristete Arbeitsverträge

Informationen für den Engineering-Bereich

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (TVÜ-KAT) vom 10. Januar 2007

Wir machen s s möglich! m. Teilzeitausbildung. Bündnis für f r Teilzeitausbildung. Handwerkskammer Düsseldorf

Das Gleichstellungsgesetz der Evangelischen Kirche im rheinland

Informatik-Betrieb Bielefeld Erfolgsplan 2015 Planung Ansatz Rechg. Erg T-Euro T Euro T Euro

Chancengleichheitsplan Universität Stuttgart

Beschäftigungsverhältnis im Programm Lehrerdatei an Schulen - WinLD

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Frauen und Männern

ver.di Pausen - KW 21/2014

RUNDSCHREIBEN 4 / 2013

Familienbewusstes NRW Was tun Unternehmen? Ergebnisse einer repräsentativen Beschäftigtenbefragung

Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg hat das folgende Kirchengesetz. 1 Ziel des Kirchengesetzes

Vom 19. November 2004 (ABl S. 2), mit Änderung vom 21. November 2013 (ABl S. 2) 1 Ziel des Gesetzes

S T E L L E N P L A N

aufgehoben durch RdSchr. vom

Frauenförderplan der Stadtverwaltung Marl

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Entwicklung der Callcenter-Branche in Mecklenburg-Vorpommern

White Paper Vierteljährliche Verdiensterhebung

1.1 Welcher Organisationseinheit innerhalb der Universität Trier gehören Sie an? 1.5 Haben Sie einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag?

Beschäftigte (einschl. Beurlaubte) (nach Köpfen, vor Umrechnung in Vollzeitäquivalente) Männlich Weiblich Weibl. In % 5 50 (3)* ( 57,1) 45 ( 26) ( 4)

Geschlechterperspektiven in der Sozialplangestaltung

Zweiter Frauenförderplan der Gemeinde Nottuln

Personalbericht Zahlen und Fakten. Group Human Resources

tekom Gehaltsspiegel 2013

Grundlegende Fragen und Antworten zum Strukturausgleich

Mehr Passagiere, mehr Arbeitsplätze Über Beschäftigte auf Berliner Airports

Tarifvergleich für den Bereich Pflege. Stand Juni Folgende Tarife werden mit den AVR (+1,2%) verglichen:

Tarifverträge. zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (Anwendungs-TV Humboldt-Universität zu Berlin) Zwischen

Tabelle TVöD / VKA. Anlage A zu 15 TVöD - Tarifgebiet West - (gültig ab 1. Januar 2009)

Anzahl der jeweiligen Gehaltsgruppen: 4 (Wach- und Sicherheitsgewerbe u. Geld- und Wertdienste. nein. nein

Analyse der Gehaltsstruktur. der angestellten Mitglieder der Architektenkammer Berlin

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

zu dem o.g. Thema möchten wir Ihnen die nachfolgenden Informationen übermitteln:

Andrea Kocsis Stellvertretende ver.di-vorsitzende Bundesfachbereichsleiterin Postdienste, Speditionen und Logistik

ab ab ab ab ab ab ab ab

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ)

Verfahren zur Gewährung von Altersabminderung (Grundsätze)

Betriebsvereinbarung

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -

WEGE IN DEN RUHESTAND

Deutscher Caritasverband

G4-10 BESCHÄFTIGUNGSARTEN UND ARBEITSVERTRÄGE

Die Tätigkeit als Pädagogische/r Mitarbeiter/in bei der Medienberatung NRW

Haushaltstellen bewirtschaften

Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG)

Tarifvertrag bav für Mitarbeiter in Apotheken

Anforderung an die Personalkostenabrechnung in Projekten

Gleichstellungskonzept

Personalbogen zur Erfassung des Lohnkontos ab 2013

Analyse der Gehaltsstruktur. der angestellten Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg

Verdienste und Arbeitskosten

White Paper WINLine "Vierteljährliche Verdiensterhebung"

Gleitzeitordnung für die Beschäftigten des ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld (ZNF) der Universität Heidelberg (Stand: )

Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte (grau hinterlegte Felder sind vom Arbeitgeber auszufüllen) Firma:

Sparkasse Erzgebirge. Erfahrungen einer Sparkasse

Arbeitsrechtliche Kommission MAS Erzdiözese München und Freising. Herzlich Willkommen. zum Info-Tag SuE

Dienstvereinbarung über eine flexible Arbeitszeit

Personalmanagement der Zukunft für die Freie und Hansestadt Hamburg

Transkript:

förderplan - 1 - förderplan 29-211 (Fortschreibung) 1. Allgemeines Der förderplan (FFP) 29-211 sieht sich als Fortführung des FFP 2. Die dort aufgestellten Richtlinien behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die Arbeit meiner langjährigen Vorgängerin hat wichtige Grundlage für die Gleichstellungsarbeit der Stadt Leichlingen geschaffen. In vielen Bereichen ist förderung ein selbstverständlicher Bestandteil der Personalpolitik geworden. Trotzdem darf förderung, besonders was den Anteil an in Führungspositionen angeht, nicht aus den Blickwinkeln verloren werden. Der förderplan soll zeigen, in welchen Berufsgruppen und Funktionen der anteil nicht die von der LGG NRW vorgegeben Parität erreicht und wo daher Handlungsbedarf besteht. Neu bei der Bestandsaufnahme sind die Daten zu den Neueinstellungen, inklusive Auszubildender und eine Auswertung der Altersstruktur. Mitarbeit: Karne Herbig- Matthiesen Nathalie van Elst Personalservice

förderplan - 2-2. Bestandsaufnahme Fortschreibung des förderplanes der Stadt Leichlingen für die Jahre 29-211 (nach a und 6 Landesgleichstellungsgesetz- LGG) Nach 6 LGG (2) wurde eine Bestandsaufnahme mit folgenden Aussagen gefertigt: 2.1 Beschäftigte insgesamt, unterteilt nach n und Hierzu zählen nicht: - Aushilfen, - Praktikanten/innen - Mitarbeiter/innen der SEL - Mitarbeiter/innen der LBB - Mitarbeiter/innen des städt. Abwasserbetriebes 2.2 Anteil der teilzeitbeschäftigten und 2.3 - und anteile getrennt nach Beamten und Beschäftigten (neue Bezeichnung für Angestellte und Arbeiter mit Einführung des neuen Tarifvertrages TVöD zum 1.1.2 in den jeweiligen Besoldungs- und Vergütungsgruppen. Mit TVöD entfallen die Lohngruppen). Ab dem Jahr 21 gelten für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst die S- Entgeltgruppen 2.4 - und anteil an Führungspositionen 2. - und anteil bei Neueinstellungen, inkl. Auszubildender 2.6 Auswertung der Altersstruktur Als Stichtag für die Bestandsaufnahme wurde jeweils der 3.6. des Jahres zugrunde gelegt.

förderplan - 3-2.1 Beschäftigte aller Dienststellen in der Verwaltung 29-211 Hierzu zählen nicht: - Aushilfen, - Praktikanten/innen - Mitarbeiter/innen der SEL - Mitarbeiter/innen der LBB - Mitarbeiter/innen des städt. Abwasserbetriebes 29 Anzahl Prozent 16 66% 81 34% gesamt 237 1% Gesamtbeschäftigtenzahl 29 34% 66% 21 Anzahl Prozent 11 64% 8 36% gesamt 236 1% Gesamtbeschäftigtenzahl 21 36% 64%

förderplan - 4-211 Anzahl Prozent 14 63% 86 37% gesamt 231 1% Gesamtbeschäftigtenzahl 211 37% 63%

förderplan - - 2.2 Anteil der teilzeitbeschäftigten und ( inkl. Altersteilzeit und Beurlaubung) und der vollzeitbeschäftigten und in den Jahren 29-211 29 21 211 Arbeitszeit Geschlecht absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent Summe Teilzeit Gesamt 86 91 36,29% 2,11% 38,4% 83 7 9 3,12% 2,97% 38,14% 77 7 84 33,33% 3,3% 36,36% Summe Vollzeit Gesamt 7 76 146 29,4% 32,7% 61,86% 68 78 146 28,81% 33,% 61,86% 68 79 147 29,44% 34,2% 63,64% Die tarifliche Wochenarbeitszeit eines/ einer Vollzeitbeschäftigten beträgt 39 Stunden Auswertung Teilzeit 29-211 1 9 8 86 91 9 83 77 84 7 6 4 Gesamt 3 2 1 7 7 29 Die Prüfung der Teilbarkeit der Stellen und die systematische Wiedereingliederung nach der Elternzeit wird auch weiterhin ein wichtiger Bestandteil der förderung sein. Auswertung Vollzeit 29-211 16 14 143 146 147 12 1 8 6 4 76 78 79 7 68 68 Gesamt 2

förderplan - 6-2.3.1 Anzahl der Gesamtbeschäftigten aufgeteilt nach Besoldungsgruppen 29 21 211 Beamte/innen geh. Dienst A 9 6 1 4 1 3 3 A1 8 13 11 A11 1 2 1 2 2 1 A12 2 3 2 2 3 3 A13 1 3 1 2 1 1 A14 1 1 1 1 Auszubild. 1 1 Beamte/innen mittl. Dienst A7 2 2 2 A8 4 3 3 A9S 3 3 2 3 3 2 Auszubild. 1 Aufteilung nach Besoldungsgruppen 14 12 1 8 6 4 2 Stand 6/29 Stand 6/29 Stand 6/21 Stand 6/21 Stand 6/211 Stand 6/211 Beamte/innen A9 A1 A11 A12 A13 A14 Azubi A7 A8 A9S Azubi

förderplan - 7-2.3.2 Anzahl der Gesamtbeschäftigten aufgeteilt nach Entgeltgruppen 29 21 211 Beschäftigte E2C 9 7 7 E3 1 4 3 E4 1 4 E 33 12 2 1 22 16 E6 21 16 13 16 13 1 E7 1 E8 23 14 1 14 3 E9 18 6 14 4 11 2 E9C 6 2 2 6 2 E1 8 8 6 8 6 8 E11 3 6 1 7 1 7 E12 1 1 1 1 1 E13 2 2 4 E14 2 2 2 Azubi 2 1 3 2 2 1 AT 1 4 2 2 1 2 Es ist festzustellen, dass in den Eingruppierungen E 11 und höher nach wie vor unterrepräsentiert sind. Auswertung nach Entgeltgruppen 3 3 2 2 1 1 Reihe1 Reihe2 Reihe3 Reihe4 Reihe Reihe6 E2C E3 E4 E E6 E7 E8 E9 E9C E1 E11 E12 E13 E14 Azubi AT

förderplan - 8-2.3.3 Anzahl der Beschäftigten aufgeteilt nach S- Entgeltgruppen 29 21 211 Beschäftigte S2 bis S 16 6 S6 bis S8 1 S9 bis S14, S11Ü, S12Ü, S13Ü 6 3 7 3 S1 und S16, S16Ü 2 2 S17 1 1 S18 Auswertung nach S- Entgeltgruppen 18 16 14 12 1 8 6 S2 bis S S6 bis S8 S9 bis S14, S11Ü, S12Ü, S13Ü S1 und S16, S16Ü S17 S18 4 2 21 21 211 211 Ab dem Jahr 21 gelten für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst die S- Entgeltgruppen.

förderplan - 9-2.4 - und anteil an Führungspositionen 29 21 211 Fachbereichsleitung 1 1 1 1 1 1 Amtsleitung 6 8 6 8 6 8 - und anteil an Führungspositionen 16 14 12 1 8 6 Gesamt 4 2 29 21 211

förderplan - 1-2. - und anteil bei Neueinstellungen, inkl. Auszubildender 29 21 211 Beschäftigte absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent 21 7% 11 % 62% 7 2% 9 4% 3 38% Gesamt 28 1% 2 1% 8 1% Neueinstellungen 29 3 28 2 2 21 1 1 7 Neueinstellungen 29/Stand 3.6.9 7% 2% 1% Summe Neueinstellungen 21 2 2 2 1 1 11 9 Neueinstellungen 21/Stand 3.6.1 % 4% 1% Summe

förderplan - 11 - Neueinstellungen211 9 8 8 7 6 4 3 3 2 1 Neueinstellungen 211/Stand 3.6.11 1% 63% 38% Summe 2.6. Auswertung der Altersstruktur Auswertung der Altersstruktur 29-211 6 4 1 47 4 4 4 3 2 1 2 18 16 8 11 11 2 28 27 28 29 1817 14 31 29 28 27 31 6 4 3 4 29 21 211 Alterstruktur <2 Alterstruktur 2-3 Alterstruktur 31-4 Alterstruktur 41 - Alterstruktur 1-6 Alterstruktur >6

förderplan - 12-29 21 211 Absolut Prozent Absolut Prozent Absolut Prozent Altersstruktur unter 2 Jahre 1,42% 1,42% 1,42% 1,42% Gesamt 2,84% 2,84% Altersstruktur 2-3 Jahre Altersstruktur 31-4 Jahre Altersstruktur 41- Jahre Altersstruktur 1-6 Jahre Altersstruktur über 6 Jahre 2 8,44% 18 7,63% 16 6,93% 2,84% 2,12% 8 3,46% Gesamt 22 9,28% 23 9,7% 24 1,39% 28 11,81% 27 11,44% 28 12,12% 18 7,9% 17 7,2% 14 6,6% Gesamt 46 18,99% 44 18,64% 42 18,18% 4 22,78% 23,31% 1 22,8% 29 12,24% 31 13,14% 29 12,% Gesamt 83 3,2% 86 36,44% 8 34,63% 47 19,83% 4 19,7% 4 19,48% 27 11,39% 28 11,86% 31 13,42% Gesamt 74 31,22% 73 3,93% 76 32,9% 6 2,3% 2,12% 2,16% 4 1,69% 3 1,27% 4 1,73% Gesamt 1 4,22% 8 3,39% 9 3,9% Summe 16 6,82% 11 63,98% 14 62,77% 81 34,18% 8 36,2% 86 37,23%