Erben, Vererben, Unternehmensnachfolge

Ähnliche Dokumente
Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.

Von Notar Nico Matheis, Mallersdorf-Pfaffenberg am in der Sparkasse Mallersdorf

Geschenkt ist geschenkt.

Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt

Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen.

Erbe, Erbschaft, Testament. Notar Dr. Jens Fleischhauer

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße Frankfurt am Main

Testament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer

Erbe, Erbschaft, Testament Was ist zu beachten? Notar Dr. Jens Fleischhauer

Erbrecht. Aktiv gestaltenoder. Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1

Dr. Paul Rombach, LL.M. Dr. Claudie Rombach Notare

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick

Erbrecht für Versicherungsmakler

Richtig erben und vererben Richtig erben und vererben

Erbschaft- und Schenkungsteuer

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.

Immobilien richtig weitergeben und vererben.

Erben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?

Rechtsanwalt und Notar Friedrich Schmidt, Giessen: Erbrecht und Beratung durch den Notar

Wissenswertes zu Testament und Erbe

Erbfolgeplanung. RA Uwe Frosch. Rechtsanwälte Görgen & Frosch, Andernach 1

Die Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes -

Erben und Vererben. Vortrag am Die Heilsarmee in Deutschland

Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.

Ihr Vermögen in guten Händen

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen.

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:

Erben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent:

Die Notare Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel

Die gesetzliche Erbfolge

Testamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung

Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

Vererben und verschenken

Vererben und Schenken. Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013

Rechtlich richtig vorsorgen. Notar Dirk Höfinghoff, Siegburg

Das Berliner Testament

Übertragung privater Liegenschaften

Monika Dittmer Tanneck Rendsburg Tel / Fax: 04331/ Erben und Vererben

Schenken und Vererben in Familien mit einem behinderten Kind

Erben und Vererben. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer. Jörg Lemmer, Rechtsanwalt

Nachfolgeplanung für Versicherungsmakler gut vorbereitet auf den eigenen Ruhestand

Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt. Dr. Pantförder & Partner. VESTIA-WP GmbH. Dr. Pantförder + Kollegen GmbH

Gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung?

5. Kapitel Der Erbfall I. Maßnahmen nach dem Todesfall

Notar Schwarzer, Tegernsee. Erben und Vererben. Erben und Vererben. Notar Wilfried Schwarzer Tegernsee

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

Erbrecht und Vorsorgevollmacht

Immobilien übertragen auf Kinder. Notar Dirk Höfinghoff, Siegburg

Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht. Das Testament und Erbrechtsgrundlagen aus juristischer Sicht

BETRIEBSÜBERGABE IN DER HOTELLERIE UND GASTRONOMIE

Basiswissen ERBEN & VERERBEN

Ortenauer Erbrechtstage

Kreishandwerkerschaft Füssen-Marktoberdorf. Erben und Vererben. Die Erbfolge nach Gesetz oder die Alternative: Testament

Richtig vererben was Sie wissen sollten

Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Notar Dr. Johannes Benz, LL.M.

Thema: Testamente Testamente 1

T A X W R K beraten gestalten vertreten

Erben und Vererben mit Kindern

Vererben von Immobilien im Ausland

Erbschafts-Ratgeber für Eigentümer von Anlageimmobilien

Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl

Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

ERBRECHT. Die wichtigsten Stichpunkte zum Ehe-, Familien- und Erbrecht. CHRISTINA ANJA GIESE Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht

Von Mensch zu Mensch - Bremer Stiftung Martinsclub

Erben und Vererben Nachfolgeplanung in der Praxis

Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen

Ernst-Reuter-Platz Augsburg. Telefon (0821) Telefax (0821)

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Vererben rund um die Immobilie

Kirche für Sie. Ein kleiner Leitfaden durch den»erbschaftsdschungel«

Merkblätter. Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt

Themenbereiche. Überblick über das gesetzliche Erbrecht. Pflichtteilsrecht. Übergabe zu Lebzeiten versus Erbschaft. Problematik Pflegeheim

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009

sterben erben streiten?

DER NOTAR INFORMIERT. Erbe und Schenkung. Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe. notar. DNotV. GmbH

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament

Beispielsfälle zur Erbschaftssteuer

Immobilien übertragen in der zweiten Lebenshäl6e Chancen und Risiken. Notar Dirk Höfinghoff, Siegburg

Erben, Vererben und Verkaufen von Immobilien in Österreich. Dr. Johann Bründl öffentlicher Notar 5730-Mittersill

Grundstücksbewertung im Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Erben und Vererben. Was heißt eigentlich erben? Notarin Susanne Pöllmann-Budnick

Vermögensnachfolge im Betrieb mit Testament, Übergabe und Vollmachten

Erbrecht: Grundzüge und Neuerungen Di., 16. April Dr. jur. Marie-Theres Frick 1

VERMÖGEN SCHENKEN STEUERN SPAREN

CVJMRatgeber. Spuren der Liebe hinterlassen Ratgeber zu Testament und Erbschaft

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis...

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.

Wintersemester 2011/2012. RiBFH Dr. Matthias Loose Lehrstuhl für Steuerrecht Ruhr-Universität Bochum

Dr. Matthias Mlynek, LL.M., MBL., öffentlicher Notar 3470 Kirchberg am Wagram, Marktplatz 27/2

Transkript:

Erben, Vererben, Unternehmensnachfolge Landshut, 21.05.2015 Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin Briefe an Leroy 1789 2

Überblick Grundbegriffe Erbfolge ohne Testament Erbfolge mit Testament Lebzeitige Überlassung Erbschaft- und Schenkungsteuer Exkurs: Unternehmensnachfolge Zusammenfassung Diskussion und Fragen 3 Erben und Überlassen Mit dem Tod eines Menschen (=Erbfall) geht sein Nachlass automatisch auf die Erben über. Der Nachlass umfasst das ganze Vermögen (Haus, Geld, Auto, Hausrat), aber auch die Verbindlichkeiten. Die Erben übernehmen also automatisch auch die Schulden. Ein Testament kann zu Lebzeiten im Regelfall geändert werden. Wenn das Haus oder sonstiges Vermögen schon zu Lebzeiten überschrieben werden soll, spricht man von Überlassung oder Übergabe, nicht von Vererben. Gegenstand einer Überlassung ist nicht das gesamte Vermögen einschließlich Schulden, sondern ein konkretes Objekt (Haus, Betrieb). Die Überlassung ist endgültig. 4

Wer wird Erbe? Hinterlässt der Erblasser kein Testament und keinen Erbvertrag, gilt die gesetzliche Erbfolge. Wenn es ein Testament oder einen Erbvertrag gibt, richtet sich die Erbfolge hiernach (so genannte gewillkürte Erbfolge). 5 Gesetzliche Erbfolge hängt davon ab, ob der Erblasser verheiratet war, in welchem Güterstand der Erblasser verheiratet war und welche Verwandte der Erblasser hinterlässt. 6

gesetzliche Erbfolge Großvater Vater Onkel Erblasser Bruder Cousin Sohn Neffe Großcousin Enkel Großneffe Groß- Großcousin 1. Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers 2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge 3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge 7 Gesetzliche Erbfolge Der Ehegatte (gesetzlicher Güterstand) erbt die Hälfte neben Verwandten 1. Ordnung und drei Viertel neben Verwandten 2. Ordnung. Ein Verwandter erbt nicht, wenn ein Verwandter vorhergehender Ordnung vorhanden ist. Ein Kind schließt das von ihm stammende Enkelkind aus, ein Bruder den von ihm stammenden Neffen. 8

Gewillkürte Erbfolge Wie regeln? Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag. Was regeln? Erbfolge, Vermächtnis, Auflage, Sonstiges. 9 Privatschriftliches Einzeltestament Vollständig handschriftlich schreiben und unterschreiben. Bloßes Unterschreiben eines maschinenschriftlichen Texts genügt nicht! Ort und Datum nicht vergessen. Vorteil: keine Kosten. Nachteile: Häufig juristische Fehler oder Unklarheiten. Gefahr, dass das Testament nach dem Tod nicht gefunden oder absichtlich vernichtet wird, weil sich der Finder benachteiligt fühlt. Erben benötigen meist einen Erbschein. 10

Notarielles Einzeltestament Um die Formalitäten kümmert sich der Notar. Vorteile: klar und sicher kein Streit! Notarielles Testament ersetzt in der Regel den Erbschein und erspart den Erben die Kosten hierfür. Nachteil: Notarkosten, abhängig vom Vermögen, z. B.: Vermögen 10.000 Gebühr 75 Vermögen 100.000 Gebühr 273 Vermögen 500.000 Gebühr 935 jeweils zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer 11 Gemeinschaftliches Testament Privatschriftlich oder notariell möglich. Kann nur von Ehegatten errichtet werden. Kann nur gemeinsam geändert werden, nach dem Tod des Erstversterben also gar nicht mehr (Bindungswirkung). Häufige Gestaltung: Beim ersten Todesfall erbt der Überlebende allein, beim zweiten Todesfall die Kinder ( Berliner Testament ) 12

Erbvertrag Nur notariell möglich. In der Wirkung dem gemeinschaftlichen Testament ähnlich. Wird häufig mit Ehevertrag kombiniert (Eheund Erbvertrag). 13 Gestaltung der Erbfolge Als Erbe kann jedermann eingesetzt werden, auch Minderjährige, auch gemeinnützige Organisationen, nicht aber Haustiere. Wenn die nächsten Angehörigen (Kind, Ehegatten, u. U. Eltern) übergangen werden, haben diese aber Pflichtteilsansprüche in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbrechts. Beispiel: Der verwitwete Erblasse setzt eines seiner beiden Kinder zum Alleinerben ein. Das andere hat Pflichtteilsanspruch in Höhe eines Viertels des Nachlasswerts. 14

Vermächtnis Die Erbeinsetzung bezieht sich immer auf den ganzen Nachlass. Soll ein bestimmter Gegenstand (z. B. das Haus, ein bestimmtes Bild, die beim Tod vorhandenen Ersparnisse) einer bestimmten Person zustehen, kann dieser Gegenstand als Vermächtnis zugewendet werden. 15 Auflage Dem Erben können Pflichten im Wege einer Auflage auferlegt werden. Häufige Auflage: Bestattung in einem bestimmten Grab und anschließende Pflege dieses Grabs. 16

Überlassung Bei lebzeitiger Überlassung (insb. von Haus oder Betrieb) werden oft Gegenleistungen vereinbart, z. B. Wohnungsrecht oder Nießbrauch. Oft wird vereinbart, dass der Erwerber das Objekt zu Lebzeiten des Übergebers nur mit dessen Zustimmung verkaufen darf. Häufig behält sich der Übergeber für bestimmte Fälle die Rückforderung vor, z. B. bei Vorversterben oder Scheidung des Erwerbers. Vielfach verzichten weichende Geschwister dabei (ggf. gegen Abfindung) auf ihren Pflichtteil, was späteren Streitigkeiten vorbeugt. 17 Bedürftigkeit des Übergebers Wer etwas verschenkt und innerhalb von 10 Jahren finanziell hilfsbedürftig wird (insbesondere bei Pflegeheimunterbringung), kann die Schenkung zurückfordern. Das Rückforderungsrecht besteht kraft Gesetzes und kann nicht ausgeschlossen werden. Das Rückforderungsrecht kann unter Umständen auch vom Sozialhilfeträger durchgesetzt werden. Der Beschenkte muss dann entweder den Fehlbetrag bei den Heim- und Pflegekosten zuschießen oder dulden, dass die Schenkung rückabgewickelt und verwertet wird. 18

Vor- und Nachteile lebzeitiger Überlassung Vorteile lebzeitiger Überlassung: Planungssicherheit für Erwerber, insb. wenn er investieren will. Frühzeitige Verkleinerung des Nachlasses kann Vorteile bei Erbschaftsteuer, Pflichtteilsansprüchen und Sozialhilfe haben. Nachteile lebzeitiger Überlassung: Die Überlassung ist endgültig, die Situation kann sich aber ändern. Die künftigen Erben müssen sich keine Mühe mehr geben, nett zu sein. 19 Erbschaft- und Schenkungsteuer Erbschaften und Überlassungen (Schenkungen) werden steuerlich weit gehend gleich behandelt. Das Erbschaftsteuerrecht wurde zum 01.01.2009 grundlegend reformiert und in Details zum 01.01.2010 erneut geändert. Immobilien werden seither mit ihrem tatsächlichen Marktwert angesetzt. Vergünstigungen für Betriebsvermögen wurden am 17.12.2014 vom Bundesverfassungsgericht beanstandet und müssen bis 30.06.2016 reformiert werden. 20

Freibeträge und Steuersätze 21 Gründe für die Betriebsübergabe Alter und Gesundheit des Übergebers. Planungssicherheit und Außenwirkung für Erwerber. Frühzeitige Verkleinerung des Nachlasses kann Vorteile haben bei Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für Pflichtteilsansprüche anderer Kinder. Der richtige Zeitpunkt hängt in erster Linie von persönlichen Faktoren ab wie Gesundheit des Übergebers und Ausbildungsstand des Erwerbers, sollte nicht zu spät sein. Jedenfalls sollte nicht zugewartet werden, bis äußere Faktoren zur Übergabe zwingen. 22

Absicherung des Übergebers Nießbrauch oder Wohnungsrecht, insbesondere bei gemischt genutzten Immobilien. monatliche Zahlungen (Leibrente, dauernde Last). Zurückbehalten eines Gesellschaftsanteils. Zurückbehalten von Gesellschafterdarlehen. Entnahmen bzw. Gewinnausschüttungen vor Übergabe. 23 Betriebsübergabe - Erbschaftsteuer Bislang wurde Betriebsvermögen verschont zu 85 % bei 5 Jahre Betriebsfortführung, Erhaltung der meisten Arbeitsplätze (400 % Lohnsumme) und höchstens 50 % Verwaltungsvermögen. zu 100 % bei 7 Jahren Betriebsfortführung, Erhaltung aller Arbeitsplätze (700 % Lohnsumme) und höchstens 10 % Verwaltungsvermögen. Lohnsummenregelung gilt jedoch nur für Betriebe ab 20 Mitarbeiter. Auch sehr große Vermögen können bislang vollständig steuerfrei übergeben werden. 24

Betriebsübergabe - Erbschaftsteuer 17.12.2014: Bundesverfassungsgericht beanstandet die bestehenden Verschonungsregeln und fordert Neuregelung bis 30.06.2016. 27.02.2015: Bundesministerium der Finanzen stellt erstes Eckpunktepapier für Neuregelung vor: Verschonung (85 % bzw. 100 %) gilt nur, soweit das übergebene Vermögen EUR 20 Mio. nicht übersteigt. Bei größeren Werten Zumutbarkeitsprüfung. Lohnsummenregelung ist relevant, wenn Unternehmenswert größer EUR 1 Mio. Für Übergaben bis zur Neuregelung dürfte in der Regel noch die bisherige Rechtslage gelten. Wenn eine Übergabe im Raum steht, unbedingt jetzt prüfen, ob altes Recht günstiger. 25 Zusammenfassung Wer von der gesetzlichen Erbfolge abweichen will, muss ein Testament oder einen Erbvertrag errichten. Testamente sind zwar auch in selber geschriebener Form gültig. Häufig gibt es dann aber Streit über Wirksamkeit und Inhalt. Beim notariellen Testament besteht Rechtssicherheit. Die anfänglichen Mehrkosten gleichen sich nach dem Erbfall oft aus, weil in der Regel kein Erbschein mehr nötig ist. Wer sicher und endgültig weiß, wie er sein Vermögen verteilen will, kann bereits zu Lebzeiten überlassen, insbesondere Immobilien. Für Betriebsübergaben stehen steuerliche Änderungen an, weswegen in vielen Fällen rasches Handeln angezeigt ist. 26