Ernst-Reuter-Platz Augsburg. Telefon (0821) Telefax (0821)
|
|
- Kasimir Fleischer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 NOTAR PAUL MICHELFEIT Ernst-Reuter-Platz Augsburg Telefon (0821) Telefax (0821) ERBEN UND VERERBEN Im Gesetz wird s schon stehen? Das Gesetz regelt das Erbrecht, aber oft anders, als man denkt, und anders, als man will. Diese Broschüre will einen ersten Einblick in das Erbrecht geben. Sie stellt vieles vereinfacht dar und ersetzt daher keine konkrete, rechtliche Beratung. Sonderfragen (z.b. bei ausländischer Staatsangehörigkeit, Auslandsvermögen und Gesellschaften) werden nicht behandelt. 1. WER BEERBT MICH? GESETZLICHE ERBFOLGE Ein gesetzliches Erbrecht haben nur Ehegatten, Verwandte und der Staat. Unverheiratete und Verschwägerte beerben sich gesetzlich nicht. EHEGATTE Das Erbrecht des Ehegatten hängt vom Güterstand und von den vorhandenen Verwandten ab: Gesetzlicher Güterstand: neben Kindern (bzw. Nachkommen) ½ und neben Eltern ¾. Gütergemeinschaft: neben Kindern (bzw. Nachkommen) ¼ und neben Eltern ½. Notar Paul Michelfeit, Augsburg Seite 1
2 Alleinerbe ist der Ehegatte nur, wenn weder Nachkommen, Eltern, Geschwister, Nachkommen von Geschwistern noch Großeltern vorhanden sind, der Verstorbene also kinderloses Einzelkind ist. KINDER UND WEITERE VERWANDTE Die Verwandten erben (vereinfacht) in der Reihenfolge Kinder bzw. Enkel Eltern bzw. deren Nachkommen, also Geschwister, Neffen/ Nichten Großeltern bzw. deren Nachkommen also Tanten und Onkels. Alle Kinder erben zu gleichen Teilen. Dies gilt auch für nichteheliche Kinder, Kinder aus früheren Ehen und adoptierte Kinder (Ausnahmen für Altfälle ). Anstelle eines bereits verstorbenen Kindes erben ersatzweise die jeweiligen Enkel ( Erbfolge nach Stämmen ). Stiefkinder und Schwiegerkinder erben nicht diese sind nicht verwandt. 2. WIE ERBT MAN? Die Erben erhalten den Nachlass sofort und automatisch. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Jeder Nachlassgegenstand gehört allen Erben gemeinsam. Verfügungen sind nur mit Zustimmung aller Erben möglich. Zum Nachweis der Erbenstellung müssen letztwillige Verfügungen an das Nachlassgericht abgeliefert werden. Das Nachlassgericht eröffnet sie, ermittelt die Verwandten und protokolliert dies in der Eröffnungsniederschrift. Sofern keine notarielle Verfügung vorliegt, muss ein Erbschein beantragt werden. Mit Vollmachten über den Tod hinaus kann sofort gehandelt werden. Erbengemeinschaften haben mehrere Möglichkeiten: Die Auseinandersetzung des Nachlasses. Diese, notfalls durch Versteigerung, kann jeder Erbe jederzeit verlangen. Der Nachlass kann gemeinsam verwaltet werden. Einzelne Erben können abgefunden werden (Erbteilsübertragung oder Notar Paul Michelfeit, Augsburg Seite 2
3 Abschichtung). 3. WAS KANN ICH REGELN? Von der gesetzlichen Erbfolge kann vollständig abgewichen werden. Alle gesetzlichen Erben, auch Kinder und Ehegatten, können enterbt werden. Vorsicht: Nicht alles, was möglich ist, ist sinnvoll! DER ERBE Es gibt mindestens einen Erben. Er wird automatisch Nachfolger in allen Rechtsbeziehungen (auch Schulden, Miet- und Pachtverträge, Versicherungen, Bankkonten usw.). Richtiges Beispiel: Ich setze meinen Ehepartner zu meinem Erben ein. Ihr Ehepartner erhält alles. Was er erbt (Haus, Geld usw.) muss nicht erwähnt werden und sollte auch nicht erwähnt werden! Mehrere Erben müssen nach Quoten (also z.b. 1/3, 2/3) eingesetzt werden. Falsch ist: Mein Sohn erbt das Haus. Meine Tochter erbt das Geld. Wie mehrere Erben den Nachlass verteilen sollen, kann in einer Teilungsanordnung geregelt werden. Wichtig ist dann, dass die zugewandten Gegenstände den Wert der Quote nicht übersteigen und im Nachlass vorhanden sind. Der Erbe kann ein Mensch, aber auch z.b. ein Verein/ eine Stiftung sein. Ohne Erbeinsetzung gibt es kein sinnvolles Testament! VOR- UND NACHERBEN Ein Vorerbe ist Erbe auf Zeit. Er muss den Nachlass zu einem bestimmten Zeitpunkt an den Nacherben herausgeben. Das eigene Vermögen des Erben und der Nachlass müssen getrennt verwaltet werden. Andernfalls ist später unklar, was der Nacherbe erhält. Notar Paul Michelfeit, Augsburg Seite 3
4 Der Vorerbe benötigt zu bestimmten wichtigen Geschäften die Zustimmung des Nacherben. Der Nacherbe steht unabänderlich fest. Sinnvoll ist die Nacherbfolge, wenn verhindert werden muss, dass beim Tod des Erben das Vermögen auf unerwünschte Personen, meist geschiedene Ehegatten, übergeht und sich dieses Problem nicht auf der Ebene des Erben einfacher regeln lässt; oder erbschaftsteuerliche Vorteile wegen der Verwandtschaftsbeziehung zwischen Erblasser und Nacherbem gesichert werden sollen. Verwenden Sie nie ohne rechtliche Beratung in einem Testament die Worte Vorerbe und Nacherbe! VERMÄCHTNISSE Ein Vermächtnisnehmer erhält nur einen bestimmten Gegenstand. Der Gegenstand muss dem Vermächtnisnehmer vom Erben übergeben werden ( Vermächtniserfüllung ). Beispiel: Mein Ehemann erhält unser gemeinsames Wohnhaus. Der Ehemann wird dadurch nicht Erbe. Eigentümer des Wohnhauses werden zunächst die Erben (z.b. Erbengemeinschaft aus dem Ehemann und den Kindern). Kinder und Ehemann müssen zusammen zum Notar und das Vermächtnis in einer Notarurkunde erfüllen. AUFLAGEN Der Erbe/ Vermächtnisnehmer wird durch die Auflage zu bestimmten Leistungen verpflichtet, z.b. zur Grabpflege, Abhaltung von Seelengottesdiensten oder Pflege eines Haustiers. Die Auflage ist verpflichtend, kann aber nicht eingeklagt werden. Notar Paul Michelfeit, Augsburg Seite 4
5 TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG Der Testamentsvollstrecker verwaltet an Stelle der Erben den Nachlass und/ oder setzt ihn unter den Erben auseinander. Ein Testamentsvollstrecker verhindert Streit um die Auseinandersetzung, sollte dazu aber selbst durchsetzungsfähig sein; erleichtert die technische Nachlassabwicklung bei mehreren Erben, da seine Unterschrift für die Abwicklung genügt; ermöglicht über die Verwaltungsbefugnis eine Sicherung des Nachlasses, bis die Erben ggf. reif genug sind; schützt den Nachlass vor dem Zugriff von Gläubigern des Erben (Insolvenz- und Pflegefälle). 4. AUF WEN MUSS ICH RÜCKSICHT NEHMEN? Ein Pflichtteilsrecht haben Ehepartner Kinder (ersatzweise Enkel usw.) Eltern, wenn keine Nachkommen vorhanden sind. Andere Personen haben keine Pflichtansprüche. Das Pflichtteilsrecht kann vermieden werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte in notarieller Urkunde auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet hat oder der Erblasser bei Schenkungen bestimmt, dass diese auf den Pflichtteil angerechnet werden und der Pflichtteil damit schon erfüllt ist. Der Pflichtteil muss nur auf Verlangen gezahlt werden und verjährt in drei Jahren. Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geldzahlung in Höhe des halben gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsberechtigte erhält keine Nachlassgegenstände. Der Erbe muss die Geldmittel zur Auszahlung des Pflichtteils zu beschaffen. Beispiel: Der Ehemann vererbt seiner Ehefrau Das Kind wurde enterbt. Gesetzlicher Erbteil des Kindes wäre ½. Die Hälfte davon ist ¼. Der Pflichtteil ist also ¼ des Nachlasswertes oder An das Kind sind Notar Paul Michelfeit, Augsburg Seite 5
6 in bar zu zahlen. 5. WAS BEKOMMT DAS FINANZAMT? Die Höhe der Erbschaftsteuer bestimmt sich danach, wer den Nachlass erhält (Steuerklasse) und wie viel der jeweilige Bedachte erhält (Tarifstufe). Grundlage ist der Erbschaftsteuerwert; dieser sollte seit Erbschaftsteuerreform (2009) grundsätzlich dem Verkehrswert entsprechen. FREIBETRÄGE BEI ERBE UND SCHENKUNG Steuerklasse I Ehegatte Haus Kinder qm-Haus Enkel Eltern und Großeltern (Erbfall) und Urenkel Steuerklasse II Geschwister, Neffen/ Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten Steuerklasse III Alle anderen Lebenspartner (eingetragen) Stiefkinder stehen Kindern steuerlich gleich. Wohnhaus im Erbfall nur steuerfrei bei 10jähriger Weiternutzung. TARIF Steuerwert bis einschl. % Satz in der Steuerklasse Euro I II III Über Notar Paul Michelfeit, Augsburg Seite 6
7 6. SOLL ICH EIN TESTAMENT ERRICHTEN? PROBLEME DER GESETZLICHEN ERBFOLGE EHEPAARE MIT KINDERN Zwischen Ehepartner und Kindern entsteht gesetzlich eine Erbengemeinschaft. Für minderjährige Kinder ist ein Ergänzungspfleger und die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung für bestimmte Geschäfte nötig. Erben Kinder zu früh, verlieren Sie unter Umständen Ansprüche auf staatliche Unterstützung (z.b. BaföG oder Arbeitslosengeld II). Ein Testament empfiehlt sich, wenn Kinder minderjährig, in Ausbildung oder arbeitslos sind; Erbengemeinschaften vermieden werden können. EHEPAARE OHNE KINDER Beim ersten Todesfall entsteht zwischen dem Ehepartner und dessen Schwiegereltern eine Erbengemeinschaft. Beim zweiten Todesfall wird der überlebende Ehepartner allein von seinen Eltern/ Verwandten beerbt. Wessen Verwandte mehr erben, hängt von der Todesreihenfolge ab. Ein Testament sollte unbedingt vorhanden sein, wenn ein Ehepartner, aber keine Kinder vorhanden sind. EHEN OHNE TRAUSCHEIN Bei unverheirateten Paaren sind gesetzliche Erben alleine die jeweiligen Verwandten. Der Partner erhält nichts. Ein Testament muss vorhanden sein, wenn Paare nicht verheiratet sind, der Partner aber etwas erhalten soll. Notar Paul Michelfeit, Augsburg Seite 7
8 MINDERJÄHRIGE, EINSEITIGE KINDER Es entsteht eine Erbengemeinschaft aus dem Ehepartner, gemeinsamen Kindern und Kindern aus früheren Ehen oder nichtehelichen Beziehungen. Minderjährige Kinder werden vom jeweiligen leiblichen Elternteil vertreten. Der Nachlass muss daher z.b. gemeinsam von der ersten, geschiedenen Ehefrau und der zweiten, verwitweten Ehefrau geregelt werden. Ein Testament sollte unbedingt vorhanden sein, wenn einseitige Kinder vorhanden sind. PFLEGEBEDÜRFTIGE ERBEN Das Erbe wird oft für Pflegekosten verbraucht. Bei der Verteilung des Nachlasses wirkt oft ein gerichtlich bestellter Betreuer und das Vormundschaftsgericht mit. Ein Testament empfiehlt sich, wenn der gesetzliche Erbe den Nachlass nicht selbst verwalten kann oder der Nachlass für Pflegekosten verbraucht würde. NOTWENDIGKEIT EINER TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG Ein Testament ist nötig, wenn eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden soll. (Zu den Fallgruppen siehe oben.) 7. WIE SCHREIBE ICH EIN TESTAMENT? Ein eigenhändiges Testament ist ebenso gültig wie ein notarielles Testament. Es muss vollständig handschriftlich geschrieben und eigenhändig unterschrieben sein. Ort und Datum sollen angegeben werden. Vorsicht vor Formfehlern, unklaren Formulierungen, Formulierungen, die nicht zu den Begriffen des Gesetzes passen, ungewollten Nebeneffekten (z.b. Anordnung von Vor- und Nacherbfolgen) und Verlust (Ablieferung beim Amtsgericht möglich). Fehler werden in der Regel erst nach Ihrem Tod entdeckt und können Notar Paul Michelfeit, Augsburg Seite 8
9 nicht mehr korrigiert werden! Ehegatten (nicht Verlobte!) können ein eigenhändiges Testament auch gemeinsam als gemeinschaftliches Testament errichten. Es genügt, wenn ein Ehepartner das Testament mit eigener Hand schreibt und beide Ehepartner am Schluss (!) eigenhändig unterschreiben. Zu Lebzeiten ist ein einseitiger Widerruf dann nur notariell beurkundet möglich. Nach dem Tod des Ehepartners ist der Überlebende unter Umständen an die Verfügungen unabänderlich gebunden. 8. WANN SOLL ICH ZUM NOTAR GEHEN? Der Notar berät über Gestaltungsmöglichkeiten; er klärt über Vor- und Nachteile verschiedener, rechtlich möglicher Regelungen auf, zeigt Möglichkeiten, die Erbschaftsteuer zu reduzieren sorgt für die Einhaltung der Formvorschriften, schützt vor Anfechtung wegen (angeblicher) Geschäftsunfähigkeit sorgt für die sichere Verwahrung und das Auffinden im Todesfall, haftet für Fehler. Notarielle Verfügungen machen einen Erbschein in der Regel entbehrlich sparen Ihren Erben Zeit, Ärger und Geld. Der Notar sollte immer Ihr Ansprechpartner sein, wenn Sie mehr als nur eine Erbeinsetzung vornehmen wollen, die familiäre Situation komplex ist oder besondere Vermögensgegenstände (z.b. Unternehmen oder ausländisches Vermögen) vorhanden sind. Notar Paul Michelfeit, Augsburg Seite 9
10 TESTAMENT ODER ERBVERTRAG? Verfügungen in einem Testament können Sie jederzeit wieder ändern. Vertragsmäßige Verfügungen in einem Erbvertrag (oder bindende Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament) können nur mit Zustimmung des Vertragspartners wieder geändert werden. Erbverträge müssen vor einem Notar geschlossen werden. Der Erbvertrag empfiehlt sich, wenn sich z.b. Ehepartner die gegenseitige Erbeinsetzung fest zusichern wollen. NOTARKOSTEN Geschäftswert ist das Reinvermögen bei Abfassung des Testaments. Die Gebühren decken alle Leistungen des Notars (Beratung und Beurkundung) ab. Beispiele: Wert Testament Erbvertrag Erbschein wenn keine notarielle Verfügung (Notargebühren jeweils zuzüglich Mwst. und Auslagen) Kostenvorteile: Erbscheine werden meist entbehrlich. Der Notar schlägt - wenn möglich - Gestaltungen vor, die spätere Notarund Grundbuchkosten und Erbschaftsteuern sparen. Werden zur Vermächtniserfüllung Grundstücke notariell übertragen, ermäßigen sich die Gebühren auf ¼ der sonst fälligen Gebühren. Notar Paul Michelfeit, Augsburg Seite 10
11 9. SCHENKUNGEN ZU LEBZEITEN ALS ALTERNATIVE? VORTEILE GLEITENDE ÜBERGABE UND EIGENE ABSICHERUNG Sicherung eigener Pflege. Entlastung, wenn die Kinder für Verwaltung zuständig werden. STEUER- UND SOZIALRECHT Steuerfreibeträge mehrfach (alle 10 Jahre) ausnutzbar. Schutz vor Zugriff der Sozialhilfeträger. PFLICHTTEILSRECHTE Einbeziehung aller Kinder vermeidet Streit. Umgehung von Pflichtteilsrechten möglich. Geschenke können auf den Pflichtteil angerechnet werden. Der Schenker ist dann bezüglich des Restvermögens frei. Dazu immer quittieren lassen: Ich bestätige den Erhalt von in Anrechnung auf meinen Pflichtteil nach NACHTEILE Geschenkt ist geschenkt. Eine eigene Verwertung ist nicht mehr möglich. Die Verteilung ist (fast immer) unwiderruflich, auch wenn die Beziehung zum Beschenkten die Erwartungen nicht erfüllt. Notar Paul Michelfeit, Augsburg Seite 11
12 10. VORSORGE FÜR DAS ALTER WER SORGT FÜR MICH? BETREUER Wenn Sie nicht mehr für sich selbst sorgen können, bestellt das Amtsgericht einen Betreuer. Den Betreuer können Sie in einer Betreuungsverfügung selbst benennen. Sonst ist das Gericht in der Auswahl frei. Der Betreuer wird vom Vormundschaftsgericht kontrolliert, muss diesem alle Nachweise (z.b. Einkaufsbelege) vorlegen und seine Handlungsfähigkeit ist beschränkt. VORSORGEVOLLMACHT Eine Vorsorgevollmacht vermeidet eine Betreuung. Eine Vorsorgevollmacht ist eine Generalvollmacht für alle Vermögens- und alle persönlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist Ihr uneingeschränktes Vertrauen zum Bevollmächtigten. Vorsorgevollmachten sollten notariell beurkundet werden. WIE WERDE ICH BEHANDELT? In einer Patientenverfügung können Sie selbst bestimmen, wie Sie als Patient behandelt werden wollen, also welche Behandlungen Sie wann ablehnen vor allem wann Sie passive Sterbehilfe wünschen und welche Behandlungen Sie ausdrücklich wünschen. Passive Sterbehilfe ist nur in Übereinstimmung mit Ihrem Willen zulässig. Ohne Patientenverfügung ist dieser schwer feststellbar. Notar Paul Michelfeit, Augsburg Seite 12
Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main
Immobilien richtig vererben Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Übersicht Gesetzliches Erbrecht Ordnungs- und Stämmesystem Erbrecht des Ehegatten
MehrNichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden
Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Hans-Oskar Jülicher Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Ostpromenade 1, 52525 Heinsberg Telefon: 02452
MehrFachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser
Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass
MehrDas gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament
Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge für Ehegatten Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch
MehrInhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5
Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis
MehrVorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?
Vorwort 4 Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 13 1. Was bestimmt das Gesetz? 13 1.1 Das Erbrecht Ihrer Verwandten 14 1.2 Das Erbrecht Ihres
MehrVorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl
1 Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl Im Rahmen der Vortragsreihe der Sparkasse Geseke hat
Mehr14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses
7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten
MehrErbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick
Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE
MehrInhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird
9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben
MehrErben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland
Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3
Mehr14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses
7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten
MehrErbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:
Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen
Mehrbei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.
Herzlich willkommen bei Ihrer Sparkasse. Erben und Vererben RA Gerhard Ruby 25./26. November 2009 Seite 1 Erben und Vererben das geänderte Erbschaftsteuerrecht und seine größten Irrtümer Referent: RA Gerhard
MehrPlötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie
Unternehmerforum der Sparkasse Karlsruhe -Ettlingen Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Dienstag, den 24. April 2012 Vortragsgliederung A. Gesetzliche
MehrDie Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis
Generalvollmacht Vertretungsmacht in jeglicher Hinsicht betreffend sämtlicher Vermögenswerte Problem: Vertrauensmissbrauch, eigene Interessen Vorteil: Aufgaben mehrerer Verfügungen sind erfüllt Vorsicht:
MehrGrundzüge der Nachlassplanung
Grundzüge der Nachlassplanung Dr. Holger Hoffmann Fachanwalt für Erbrecht Referent Herr Dr. Hoffmann ist Fachanwalt für Erbrecht und Partner der Kanzlei Menz und Partner Rechtsanwälte und Steuerberater
MehrErbrecht Das kluge Testament. Sieben Thesen zum klugen Testament
Erbrecht Das kluge Testament Thesen des Vortrags von Dr. Anton Steiner Fachanwalt für Erbrecht Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.v. für Handicap International e.v. vom 12.04.2013 Sieben Thesen
MehrVorerbschaft und Nacherbschaft im Testament
Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament 6. Februar 2015 Sie können in einem Testament (oder einem Erbvertrag) ihre Erbfolge frei bestimmen. Im Normalfall wird ein Erbe bestimmt, der bei Ihrem Tod ohne
MehrNichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.
Vorsorge Testament, Überlassung, Patientenverfügung Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin
MehrZu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen.
Erbrecht I. Vorüberlegungen zur Nachlassgestaltung Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. 1. Was habe ich zu vererben? Vermögensstatus
MehrMerkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt
Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche Hinweise 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5
MehrErben und Vererben. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer. Jörg Lemmer, Rechtsanwalt
Erben und Vererben Das letzte Hemd hat keine Taschen Jörg Lemmer, Rechtsanwalt Ablauf Einleitung / Fakten Vererben Gesetzliche Erbfolge Testament Erbvertrag / Schenkung zu Lebzeiten Erben (u.u.) Rechte
MehrErbrecht. Aktiv gestaltenoder. Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1
Erbrecht Aktiv gestaltenoder Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1 Gesetzliche Erbfolge 1.Ordnung: Abkömmlinge -Kinder -Enkel etc. 2.Ordnung: Eltern & Abkömmlinge -Eltern -Geschwister
MehrDie gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge Was und wie wird geerbt? Gesamtrechtsnachfolge. Mit dem Tode eines Menschen geht sein Vermögen ohne dass die Erbin oder der Erbe etwas tun muss oder Kenntnis von dem Erbfall hat
MehrRichtig vererben was Sie wissen sollten
Richtig vererben was Sie wissen sollten Immer wieder wird die Liebenzeller Mission nach Informationen zum Thema Vererben gefragt. Es müssen mehrere Dinge beachtet werden, damit mit dem eigenen Besitz nach
MehrHinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
MehrTestament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Kinderloser Erblasser setzt seine Eltern und seinen Bruder als Erben ein (inklusive weiterer Bestimmungen).
MehrErbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB
Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere
MehrErben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?
1 Erben und Vererben 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? Ohne Testament tritt gesetzliche Erbfolge ein. Gesetz = BGB Bürgerliches Gesetzbuch Gilt seit 1.1.1900,
MehrMonika Dittmer Tanneck 16 24768 Rendsburg Tel. 04331/149172 Fax: 04331/3387680. Erben und Vererben
Monika Dittmer Tanneck 16 24768 Rendsburg Tel. 04331/149172 Fax: 04331/3387680 Erben und Vererben Die Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes - V. V.
MehrS t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs
S t e u e r b e r a t e r Herzlich Willkommen zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs 1 Tod und Erbeinsetzung 2 Todesfall Ø Benachrichtigung eines Arztes 3 Ø Ausstellung eines Totenscheins 4 Verdacht auf
MehrHinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen
MehrKapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen
7 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 14 Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen 1. Was Testierfreiheit im deutschen Recht bedeutet... 15 2. Der»Erbfall«... 16 3. Was vererbt werden
MehrCheckliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages
Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) (bitte vollständig aufführen) Bei mehreren Staatsangehörigkeiten: Welche war für den Verstorbenen wichtiger? Familienstand
MehrWenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann...
Wenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann... Leitfaden für : Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung Totenfürsorge Organspendeausweis Bestattungsvorsorge Testament Vorwort Im
Mehr1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.
Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?
MehrMuster: Festsetzen einer Auflage im Testament
Muster: Festsetzen einer Auflage im Testament Hiermit lege ich, Hans Schmidt, geb., wohnhaft., meinen letzten Willen wie folgt fest: 1. Zu meinem Alleinerben setze ich den Gemeinnützigen Verein der Katzenfreunde«mit
MehrFragebogen für Erblasser
Fragebogen für Erblasser I. Personalien des Erblassers Name Geburtsname Vorname Geburtstag Staatsangehörigkeit Geburtsort Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Beruf/Tätigkeit II. Familiäre Situation Familienstand
MehrRechtsanwalt und Notar Friedrich Schmidt, Giessen: Erbrecht und Beratung durch den Notar
Vorsicht... Erbschaft! Eine Erbschaft bedeutet nicht nur wegen des traurigen Anlasses ein eingeschränktes Vergnügen. Auch nach dem Erbfall erwarten den Erben - in wirtschaftlicher wie in menschlicher Hinsicht
MehrErbe, Erbschaft, Testament Was ist zu beachten? Notar Dr. Jens Fleischhauer
Was ist zu beachten? Übersicht Warum ein Testament? Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt was? Testament und Erbvertrag: Gestaltungsmöglichkeiten Grenze der Testierfreiheit: Pflichtteilsrecht Erbschaftsteuer:
MehrEINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln
EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln 1. Fall Der, unverheiratet, hinterlässt zwei Kinder K1 K2 1. Fall K1 K2 ½ ½ Der, unverheiratet,
MehrErben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent:
Aktuelle Rechts- und Steuerfragen des Eigenheims: Vererben oder Schenken 09.30 12.30 Uhr 1.Teil Referent: Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht Merksatz: Wer keine eigene letztwillige Verfügung
MehrThema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien
Rechtsanwälte & Kollegen Postfach 1251 53498 Bad Breisig Elmar Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Gabriele Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Erbrecht Milca Büro Bad Breisig
MehrErben und Vererben. Was heißt eigentlich erben? Notarin Susanne Pöllmann-Budnick
Notarin Susanne Pöllmann-Budnick Erben und Vererben Hauptmarkt 11, 90403 Nürnberg Was heißt eigentlich erben? automatischer Vermögensübergang mit dem Tod des Erblassers auf den oder die Erben Vermögen
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrTestament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt die Ehefrau als Alleinerbe ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:
MehrVon Notar Nico Matheis, Mallersdorf-Pfaffenberg am 05.04.2011 in der Sparkasse Mallersdorf
Von Notar Nico Matheis, Mallersdorf-Pfaffenberg am 05.04.2011 in der Sparkasse Mallersdorf Mit dem Tod eines Menschen geht dessen gesamtes Vermögen (Immobilien, Bar- und Anlagevermögen, Auto, etc., aber
MehrErbe, Erbschaft, Testament. Notar Dr. Jens Fleischhauer
Erbe, Erbschaft, Testament Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rahmenbedingungen: - die gesetzliche Erbfolge - das Pflichtteilsrecht - die
MehrDas neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten
Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten Dr. Reinhard Geck Kapp, Ebeling 1 & Partner A. Grundlagen im Überblick 1. Verhältnis von Erbschaft-
MehrInsbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere.
Erbengemeinschaft Insbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere. Erben mehrere, wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der
MehrDas Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen.
Das Erbrecht Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen. Es wird unterschieden zwischen der: gesetzlichen Erbfolge und der gewillkürten Erbfolge (Testament, Erbvertrag)
MehrGesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung?
Gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung? Freitag, 11. April 2014 Referent: Rechtsanwalt Jörg Heuser Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Zertifizierter Testamentsvollstrecker Gesetzliche
MehrInformationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken
Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Haben Sie sich auch schon gefragt? Wie wird das Vermögen verteilt, wenn meinem Mann etwas zustossen sollte? Kann ich weiterhin
MehrGestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig
Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Definitionen im Erbrecht Risiken der gesetzlichen Erbfolge Grundstücke Gesellschaftsanteile
MehrBankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Annemarie Gaugel Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter und Tod Bankvollmacht Durch eine Bankvollmacht
MehrNotar Schwarzer, Tegernsee. Erben und Vererben. Erben und Vererben. Notar Wilfried Schwarzer Tegernsee
Notar Wilfried Schwarzer Tegernsee Erben und Vererben Rathausplatz 5 83684 Tegernsee Telefon (08022)7052-0 Telefax (08022) 705252 Mail: info@notariat-tegernsee.de Erben und Vererben 1. Notwendigkeit letztwilliger
MehrNichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.
Erben und Vererben Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin Briefe an Leroy 1789 2 Überblick
MehrDie Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes -
Erben und Vererben Die Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes - V. V. V. V. V. V. V. V. IV. IV. IV. IV. 1928 1928 III. III. II. 1925 1926 Geliebte I.
MehrImmobilien richtig weitergeben und vererben.
Immobilien richtig weitergeben und vererben. Was soll aus meiner Immobilie einmal werden? Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt wird sich eines Tages fragen, was damit passieren soll. Wer soll sie einmal
MehrErbrecht und Vorsorgevollmacht
Folie 1 Herzlich Willkommen zum Kurzvortrag über Erbrecht und Vorsorgevollmacht Referent: Notar Dr. Ernst Wahl Notare Königstraße 21 90402 Nürnberg Tel.: 0911/23086-0 Fax: 0911/23086-31 Mobil: 0173/3920439
MehrHandbuch Erben und Vererben interna
Handbuch Erben und Vererben interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1) Wie Sie ein Berliner Testament aufsetzen... 7 2) So setzen Sie ein Einzeltestament auf... 25 3) Alles zur Erbengemeinschaft... 42
MehrLiteraturverzeichnis
Literaturverzeichnis Beitzke, Familienrecht (Kurzlehrbuch), 25. Auflage 1988 Brox, Erbrecht, 12. Auflage 1990 Münchener Kommentar zum BGB, Band IV, Familienrecht (1977 - mit Ergänzungslieferungen) Gemhuber,
MehrDER NOTAR INFORMIERT. Erbe und Schenkung. Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe. notar. DNotV. GmbH
DER NOTAR INFORMIERT Erbe und Schenkung Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe notar DNotV GmbH Vererben und Erben Wer soll mein Erbe sein? Wer bekommt den Schmuck? Soll ich schon jetzt
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer
1 Erbschaft- und Schenkungsteuer Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit seinem Vermögen und seinen Schulden geschieht. Mit dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen
MehrHinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUKosten TU3)UT TUHaftung Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 1 der TestamentsvollstreckungUT... 4 des TestamentsvollstreckersUT... 5 1) Allgemeines
MehrFragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages. 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser)
Gz.: 520.50 SE (wird von der Auslandsvertretung ausgefüllt) Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) Familienname Vorname(n) Geburtsname geboren am in
MehrVererben und Verschenken an ein behindertes Kind
Themen: Vererben und Verschenken an ein behindertes Kind Ziele bei Vermögenszuwendungen an behinderte Menschen Der Nachrang der Sozialhilfe ( 2 SGB XII) Erben und gesetzliche Erbfolge Pflichtteilsminderung
MehrErbrecht Vorlesung 5. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 5 Gewillkürte Erbfolge 21. Mai 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Der Widerruf der Verfügung Fall: E hatte 2000 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Kirche zum Erben eingesetzt
MehrErbfolgeplanung. RA Uwe Frosch. Rechtsanwälte Görgen & Frosch, Andernach 1
Erbfolgeplanung RA Uwe Frosch Andernach 1 In sechs Schritten zum erfolgreichen Testament Persönliche Verhältnisse klären Was wird vererbt? Wer soll was bekommen? Lebzeitige Übergabe Steuern Start Andernach
MehrRECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.
RECHTSANWÄLTE Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung einschließlich steuerrechtlicher Aspekte Dienstag, 23. Juni 2015 Referenten am heutigen Abend: Rechtsanwältin Christa Smeets-Koch Rechtsanwalt
MehrGesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist? Nur ca. 20 % der Bundesbürger haben ein Testament errichtet. Dies obwohl viele nicht die gesetzliche Erbfolge kennen und diese tatsächliche
MehrKapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene
Inhalt Abkürzungen... 17 Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene 1. Wer für die Bestattung zuständig ist... 19 2. Welche Bestattungsformen sind erlaubt?... 20 2.1 Erdbestattung... 20 2.2
MehrNachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus
Nachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus Das Testament Ein Testament ermöglicht Ihnen, selbst über Ihren Nachlass zu bestimmen. Sie können eine Verteilung Ihres Besitzes in Ihrem Sinne festlegen, Erben einsetzen
MehrReferent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der
Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Baurecht und Erbrecht des DAV 1. Gesetzliche
MehrBehindertentestament Erbvertrag
Formulierungsvorschlag: Behindertentestament Erbvertrag I. Allgemeines Wir, die Ehegatten Egon und Franziska Mustermann, sind in beiderseits erster Ehe verheiratet. Unsere Ehe haben wir am 1. April 1951
MehrErbrecht Vorlesung 8. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive
MehrErben und Vererben mit Kindern
Erben und Vererben mit Kindern Gliederung 1. Problem Geschwisterstreit 2. Problem Kind aus früherer Ehe/Außereheliches 3. Problem ungleiche Verteilung durch Eltern 4. Problem Patchworkfamilie 5. Problem
MehrErbrecht: Grundzüge und Neuerungen Di., 16. April 2013. Dr. jur. Marie-Theres Frick 1
1 Erbrecht: Grundzüge und Neuerungen Dr. iur. Marie-Theres Frick Frick & Partner Rechtsanwälte AG, Vaduz 2 Themen Gesetzliche Erbfolge Pflichtteilsrecht Was erbt der/die überlebende PartnerIn? Was ist
MehrIhr Generationenmanagement. Unser Leistungsversprechen
Ihr Unser Leistungsversprechen Unser Angebot: Unser Private Banking beginnt da, wo weit mehr als eine herkömmliche Beratung gefragt ist. Wo Sie eine höchst individuelle Betreuung durch ausgewiesene Experten
MehrDeutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015
Studie Erben und Vererben 2015 Jeder Zweite erbt Haben Sie schon einmal eine Erbschaft gemacht, oder ist zu erwarten, dass Sie in den nächsten zwei, drei Jahrzehnten eine Erbschaft machen werden? 52% 48%
MehrSteuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz
Steuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz Stand: ab Steuerreform 2009 Das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) kennt folgende Begrifflichkeiten:
Mehr1. Frankfurter Sachwerte-Kongress am 8. März 2013. Vorteile der Sachwertanlagen beim Erben & Schenken
1. Frankfurter Sachwerte-Kongress am 8. März 2013 Vorteile der Sachwertanlagen beim Erben & Schenken Andreas Otto Kühne Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht Balzer Kühne Lang Rechtsanwälte Steuerberater
MehrT A X W R K beraten gestalten vertreten
Erbanfall und Erbschaftsteuer Weil der Verstorbenen (d.h. der Erblasser) Ihnen seinen Nachlass oder einen Teil davon vererbt bzw. vermacht, hat ist es für Sie wichtig, sich über die erbschaftsteuerlichen
MehrEhe- und Erbrecht. Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht
Ehe- und Erbrecht 10. November 2011 Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht Übersicht I. Zu meiner Person II. III. IV. Was bedeutet erben? Wer erbt nach Gesetz wie viel? 1.
MehrWissenswertes zu Testament und Erbe
Wissenswertes zu Testament und Erbe Sie können über Ihr Hab und Gut weitgehend frei verfügen. Zu Lebzeiten und auch in der Nachlassregelung. Viele Menschen machen jedoch zu Lebzeiten davon keinen Gebrauch.
MehrDas liebe Geld Vom Sparen und Erben
Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Béatrice Peterhans, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Amtshaus Helvetiaplatz, 8004 Zürich 1 Haben Sie gewusst, dass das Einkommen aus der
MehrWer erbt eigentlich was?
Wer erbt eigentlich was? Die sogenannte gesetzliche Erbfolge kurz erklärt Jeder weiß es, jedem ist es bewusst: Sterben müssen wir alle. Und doch wird oft die Frage an mich herangetragen, wer denn nun eigentlich
MehrIBM AG Seminar zur Vorbereitung auf die Pensionierung Nachlassplanung, Erbrecht, Testament
IBM AG Seminar zur Vorbereitung auf die Pensionierung Zürich, 26./27. September 2013 Nachlassplanung, Erbrecht, Testament Dr. René Strazzer Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Übersicht I. Gegenstand
MehrRICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG
RICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG Die 11 wichtigsten Fragen an Ihren Notar WOLFGANG TEXTOR Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht CARINA TEXTOR Rechtsanwältin Hagener Straße
MehrErben und Vererben. Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe. 3. Auflage. Beratung inklusive. Der Notar.
Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe 3. Auflage Wer soll mein Erbe sein? Wer bekommt mein Haus, wer mein Geld, wer meinen Schmuck? Wer soll sich um die Grabpflege einmal kümmern? Oder
MehrGenerationenmanagement. Heute schon an morgen denken. wenn Ihnen GESTERN etwas zugestoßen wäre? 2. Göttinger Erbrechttag 20.
Generationenmanagement Heute schon an morgen denken 2. Göttinger Erbrechttag 20. November 2010 Walter Schmidt CFEP Privates Finanzmanagement Wie wäre Ihre HEUTIGE Situation wenn Ihnen GESTERN etwas zugestoßen
MehrHandwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt
Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt Christian Prasse Betriebswirtschaftlicher Berater Handwerkskammer Dresden Unternehmer
MehrFrohberg. Meurer. Das Testament. Ist ein Testament überhaupt erforderlich? Wie sieht die gesetzliches Erbfolge aus? Frohberg. Meurer.
Das Testament Die nachstehenden Hinweise geben den Rechtsstand Oktober 2010 wieder und gehen davon aus, dass das deutsche Recht Anwendung findet. Letzteres ist z. B. bei Personen mit anderer Staatsangehörigkeit
MehrLeonberger Straße 36, 70839 Gerlingen. Tel.: 07156/178099-0 Fax: 07156/178099-11. Leitfaden Erbrecht
Leonberger Straße 36, 70839 Gerlingen Tel.: 07156/178099-0 Fax: 07156/178099-11 Leitfaden Erbrecht Einleitung: Auch wenn man Gedanken über den eigenen Todesfall lieber aus dem Weg geht, so gilt doch der
MehrAlarm für Thomas Britzger
Herrschinger Jungunternehmertagung 2013 Alarm für Thomas Britzger Rechtsfragen rund um Familie, Haus und Hof Rechtsanwalt Thomas Britzger Hauptgeschäftsstelle Schwaben Problemfelder: Eherecht Erbrecht
MehrErben und Vererben. Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe. Beratung inklusive. Der Notar.
Erben und Vererben Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe Beratung inklusive. Der Notar. Erben und Vererben Wer soll mein Erbe sein? Wer bekommt mein Haus, wer mein Geld, wer meinen Schmuck?
MehrERBRECHT. Die wichtigsten Stichpunkte zum Ehe-, Familien- und Erbrecht. CHRISTINA ANJA GIESE Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht
ERBRECHT Die wichtigsten Stichpunkte zum Ehe-, Familien- und Erbrecht CHRISTINA ANJA GIESE Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Liebe Mandanten, Einzeltestamente, Ehegattentestamente, Vorsorgevollmachten
Mehr