Sparkasse Neu-Ulm -Illertissen. Gut für Deutschland. Und Europa.

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Transkript:

Neu-Ulm -Illertissen. Gut für Deutschland. Und Europa. Stand

Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Ihre Neu-Ulm -Illertissen begleitet Sie als zuverlässiger Partner.

Agenda SEPA - Migrationsverordnung SEPA - Überweisung SEPA - Lastschriftmandat SEPA - Mandatsverwaltung SEPA Migration im Unternehmen vorbereiten SEPA Wichtige Vorteile der Migration Seite 3

Die SEPA-Migrationsverordnung Seite 4

SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses ezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. argeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Partner Ihre Neu-Ulm - Illertissen unterstützt Sie als Kunden bei der Umsetzung der SEPA und bietet Ihnen neue, zukunftsorientierte SEPA-Produkte an. Seite 5

Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land elgien ulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Seite 6

SEPA wird Wirklichkeit Einheitliche asisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-asis Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren 1. Schritt 2. Schritt 3. Schritt SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer SCT) am 28.01.2008 eingeführt SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit SDD) am 01.11.2010 in der n-finanzgruppe eingeführt Nationale Zahlverfahren in Euro werden am 01.02.2014 abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt 4. Schritt Ausnahmeregelung laufen am 01.02. 2016 aus * EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc. Seite 7

Der EU-Gesetzgeber schreibt Abschaltung nationaler Euro-Zahlverfahren zum 01.02.2014 vor 31.03.2012 01.02.2014 01.02.2016 Für die 17 Länder mit Euro-Landeswährung ist die Erreichbarkeit für SEPA-Überweisungen und SEPA-asis- Lastschriften gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus sind viele Zahlungsdienstleister in den weiteren 15 Ländern des SEPA- Raumes bereits erreichbar. Kunden und Zahlungsdienstleister in Deutschland müssen SEPA-ready sein Die nationalen Euro- Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften werden abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt Für inländische SEPA- Zahlungen ist die Angabe der IAN ausreichend (IC ist optional) Auch für grenzüberschreitende SEPA-Zahlungen ist die Angabe der IAN ausreichend (IC ist optional) Die geplante Ausnahmeregelung des deutschen Gesetzgebers für karteninitiierte Lastschriften im DTAUS-Format(ELV) läuft aus Seite 8

IAN und IC Die neue Kontokennung IAN International ank Account Number/ Internationale ankkontonummer esteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der ankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen IC usiness Identifier Code/Internationale ankleitzahl esteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut eispiel: Länderkennzeichen DE Prüfziffer 2-stellig 07 ankleitzahl 8-stelllig 73050000 Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) 0012345674 YLA DE M1 NUL! IAN und IC sind auf Ihren Kontoauszügen, im Online-anking und auch auf neuen ncards zu finden. Seite 9

Die SEPA-Überweisung Seite 10

SEPA Überweisung Testkunde DE 93 7305000 0 0610 0594 16 Y L A D E M 1 N UL Testzahlung 123,45 eachten Sie bitte, dass andere Länder auch längere IAN- Nummernbis zu 34 Stellen haben können! Max Mustermann 99 73050000 00 1 2 3 4 5 6 7 8 Seite 11

Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen lick 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. IAN und ggf. IC statt Kontonummer und ankleitzahl Auftragswährung ist immer Euro Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages Überweisungen werden in voller Original-etragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts XML-basiertes SEPA-Datenformatstatt DTAUS Seite 12

Die SEPA-Lastschrift Seite 13

Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-asis-Lastschriftverfahren im Überblick (I) Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Lastschriftmandat ist eine Ermächtigungfür den Zahlungsempfänger, fällige eträge einzuziehenund eine Weisungan die ank des Zahlungspflichtigen Lastschriften einzulösen. Ein exaktes Fälligkeitsdatumzur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformationdes Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z.. durch einen Vertrag oder eine Rechnung). Seite 14

Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-asis-Lastschriftverfahren im Überblick (II) Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (5 Geschäftstage* bei Erst-/Einmalund 2 Geschäftstage* bei Folgelastschriften). Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach elastung. Erfolgt eine elastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monatenach der elastungsbuchung. Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format). Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online). Nationales egleitgesetz: ei SEPA-Lastschrifteninnerhalb Deutschlands Verkürzung der Vorlagefrist auf einen Geschäftstag * Einreichung der Lastschrift bei Ihrer Neu- Ulm - Illertissen jeweils einen Geschäftstag vorher Seite 15

Vergleich: SEPA-asis-Lastschriftverfahren und deutsches Einzugsermächtigungsverfahren Nutzungsmöglichkeit Festes Fälligkeitsdatum Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats Kundenkennung Geltungsdauer des Mandats Aufbewahrung des Originalmandats SEPA-asis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in Euro) Ja 8 Wochen ab elastung Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) IAN und ggf. IC (IC ab 2014 bzw. 2016 optional) Unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung eim Zahlungsempfänger Einzugsermächtigungsverfahren National (in Euro) Nein (bei Sicht) 8 Wochen ab elastung* Nein Kontonummer und LZ Unbefristet, bis auf Widerruf eim Zahlungsempfänger * Ab 09.07.2012 mit Änderung der Lastschriftbedingungen Seite 16

Frühe Finalität bei Lastschriftzahlungen: Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Die SEPA-Firmen-Lastschrift hat folgende esonderheiten: Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch. Verbraucher sind als Zahlungspflichtige nicht zugelassen. Die Vorlagefrist bei der Zahlstelle beträgt einheitlich einen Tag*. Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kreditinstitut bestätigen (Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie des Mandats). * Einreichung der Lastschrift bei Ihrer Neu- Ulm - Illertissen jeweils einen Geschäftstag vorher Seite 17

Vergleich SEPA-asis-/ SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Nutzungsmöglichkeit Vorlage der Lastschrift bei ank des ZP estätigung der Mandatserteilung durch den ZP gegenüber Zahlstelle Erstattungsanspruch des ZP für autorisierte Zahlungen Erstattungsanspruch des ZP für nichtautorisierte Zahlungen Rückgabefrist Zahlstelle Kundenkennung SEPA-asis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in EUR) 2 bzw. 5 Tage vor Fälligkeit Nicht erforderlich 8 Wochen 13 Monate Spätestens 5 Tage nach Fälligkeit IAN und ggf. IC (IC ab 2014 bzw. 2016 optional) SEPA-Firmen-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in EUR) 1 Tag vor Fälligkeit Erforderlich (in der mit dem Kunden vereinbarten Art und Weise) Ausgeschlossen (durch Verzicht) Nicht relevant (durch estätigung gegenüber der Zahlstelle) Spätestens 2 Tage nach Fälligkeit IAN und ggf. IC (IC ab 2014 bzw. 2016 optional) Seite 18

ei der SEPA-Lastschrift müssen alle relevanten Fristen eingehalten werden (SEPA-asis-Lastschrift) Vorlagefristen der Zahlstelle Zu beachten von Einreicher (ZE) und seiner ank D Rückgabefristen Zu beachten vom Zahlungspflichtigen (ZP) und seiner ank D-14 Kalendertage Absendung Vorabinformation (Pre-Notification) über etrag und Datum des Lastschrifteinzugs durch den ZE an den ZP (zwischen ZP und ZE vertraglich, Vereinbarung anderer Frist möglich) D-5 Arbeitstage (TARGET) Spätester Vorlagezeitpunkt von Erst-und Einmallastschriften bei Zahlstelle* D-2 Arbeitstage (TARGET) Spätester Vorlagetermin von Folgelastschriften bei Zahlstelle* D = Fälligkeitsdatum = elastungsdatum = Interbanken Verrechnungsdatum D+8 Wochen Erstattungsanspruch des ZP D+5 Arbeitstage (TARGET) Rückgabefrist durch die Zahlstelle D+13 Monate Erstattungsanspruch des ZP für unautorisierte Transaktion (SONDER- FALL), bei der kein gültiges Mandat besteht Seite 19

Rücklastschriften Seite 20

Das SEPA-Lastschriftmandat Seite 21

Die SEPA-Lastschrift: Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigtden Zahlungsempfänger, den fälligen etrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weistdie ankdes Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriftenund muss vom Zahlungsempfänger eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren Seite 22

Das SEPA-Lastschriftmandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IAN und ggf. IC Unterschrift und Unterschriftsdatum esonderheit SEPA-Firmen-Lastschriftmandat: Der Autorisierungstext enthält eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch. Daher ist die SEPA-Firmen-Lastschrift für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen Abbildung: SEPA-asis-Lastschriftmandat Ausführliche Erläuterungen und eispiele finden Sie unter www.sparkasse-neu-ulm-illertissen.de/sepa Seite 23

Das SEPA-Lastschriftmandat Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale Die Gläubiger-Identifikationsnummer(kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner ankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ 01234567890 Quelle: Deutsche undesbank Sie kann ausschließlich bei der Deutschen undesbank im Internet beantragt werden: http://glaeubiger-id.bundesbank.de Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) Die Mandatsreferenzdient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z.. Vertrags-/Kundennummer) Seite 24

ereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-asis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden Mit der Änderung der edingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-asis-Lastschriftverfahren zum 09.07.2012 ist der Grundstein für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschrift-Mandat gelegt. ei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: Eine Inkassovereinbarungfür die Nutzung von SEPA-asis-Lastschriften mit Ihrer abschließen. Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen. Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. Die unterschriebene Einzugsermächtigung muss vorliegen (andernfalls Rückgabefrist 13 Monate) Seite 25

Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge werden neue Mandate benötigt isherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden. Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen einziehen will, muss der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmenlastschrift-Mandatvom Zahlungspflichtigen einholen der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmen-Lastschriftmandatsvor dem ersten Einzug bei seinem Institut bestätigen! SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucherals Zahlungspflichtige nicht zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern können nur SEPA-asis-Lastschriften vereinbart werden Seite 26

Die SEPA-Mandatsverwaltung Seite 27

Gestaltung des Mandates innerhalb der Vordrucke Fragestellung: Erhält jeder Vertrag mit dem Kunden ein eigenes Mandat oder gibt es ein Mandat für alle Verträge mit dem Kunden? Auswirkungen auf Vergabe der Mandatsreferenz und die Mandatsverwaltung! Im Rahmen des Vertragsabschlusses muss sowohl der Verweis auf ein bestehendes Mandat als auch die Erfassung eines neuen Mandates möglich sein. Seite 28

Die Gestaltung der Struktur der Mandatsreferenz ist eine Grundsatzentscheidung Wie Mandatsreferenzen beim Zahlungsempfänger aufgebaut werden, hat weitreichende organisatorische und technische Auswirkungen, z..hängt davon ab ob bei der Erweiterung einer Kundenbeziehung neue Mandate erforderlich sind, wie mit Mandatsänderungen und -widerrufen umgegangen werden muss. Grundsätzliche Möglichkeiten einer Vergabe sind ezug zum Kunden ezug zum Vertrag ei der Entscheidung für eine Variante sind je Anwendungsspartedie Vor-und Nachteile der einzelnen Varianten zu bewerten. Seite 29

Aspekte zur Entscheidungsfindung Kunden-ezug bedeutet Einholung von Rahmenmandaten. Dies minimiert die Mandatsanzahl (+) Aber: Es ist nur ein Zahlerkonto pro Kunde darstellbar (-) Widerruf eines Mandats betrifft alle Verträge / Grundgeschäfte des Kunden (-) Der ezug zum Vertrag erfordert die Einholung eines neuen Einzelmandates pro Grundgeschäft. Der Widerruf eines Mandats betrifft hier nur einen Vertrag (+) Aber: Es ist nur ein Zahlerkonto pro Vertrag darstellbar (-) Hoher Pflegeaufwand bei Mandatsänderungen, z.. bei Änderung der Zahlerkontoverbindung (-) Seite 30

Die SEPA-Migration im Unternehmen vorbereiten Seite 31

Die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren tangiert unterschiedlichste Aufgabenfelder In Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld Finanzbereich Rechnungsstellung(IAN/IC- Angabe/Zahlungsbedingungen/ Formulare, Mandate oder Verträge) uchhaltung(kontoabstimmung/ Erfassung IAN/ICs/Aktualisierung der Datenbanken) Nachforschungen(Kundenanfragen) Treasury(Liquiditätsmanagement/ ankbeziehungen) Andere betroffene Abteilungen Vertrieb/Einkauf(Information der Geschäftspartner/ggf. neue Verträge/Mandate/Formulare) Kundenservice (SEPA-spezifische Kundenanfragen) Personalabteilung (Umstellung Gehaltskonten) Rechtsabteilung(insbes. bei Lastschriften mit Mandatsneuerungen) Externe Anbieter (z.. Call Center) Informationstechnologie Seite 32

Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden Wichtige Handlungsfelder: Eigene IAN und IC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IAN und IC umstellen Organisation und Abläufe anpassen Software (Finanzbuchhaltung, Electronic anking ) an SEPA-Datenformat* anpassen Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten Zahlungen möglichst beleglos einreichen Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren! Zum Umrechnen von Kontonummer/LZ in IAN und IC stellt Ihnen Ihre Konvertierungstools zur Verfügung * ISO 20022 XML-Standard Seite 33

Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift sind weitere Handlungen erforderlich Entscheidung, ob SEPA-asis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll Gläubiger-ID bei der undesbank beantragen SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung dermandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen) Information der Zahlungspflichtigen über Start der SEPA Einzüge, inkl. Nennung der Gläubiger ID, Mandatsreferenz, elastungstermine Seite 34

Nutzen Sie die neueste Electronic anking Software SFirm 2.5 ist bereits SEPA-ready und enthält u. a. folgende Funktionen: SEPA-Konvertierung alter Datenbestände (Konto/LZ auf IAN/IC) Im-/Export-Schnittstellen für SEPA-Aufträge oder -Mandate SEPA-Mandatsverwaltung Online-anking und S-Terminals Umwandlungshilfen (Konto/LZ auf IAN/IC) sind geplant SEPA-Account-Converter Kundenstammdaten mit Konto/LZ auf IAN/IC wandeln Für Einzelkonten und Dateien mit vielen Kontodatensätzen! Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem erater des Medialen Vertriebs Seite 35

Die wichtigsten Vorteile der SEPA-Migration Seite 36

Die Vorteile von besserer Liquiditätssteuerung und Effizienzgewinnen nutzen! Die SEPA-Zahlverfahren können für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden. Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift erlaubt taggenaue Liquiditätsplanung/-steuerung. Effizienzgewinne insbesondere für europaweit tätige Unternehmen durch: EU-weit vereinheitlichte Prozesse und einheitlichen Rechtsrahmen Verbesserung der Kontoabstimmung durch Wegfall der Formatvielfalt und Nutzung eines einheitlichen Datenformats einheitliche, klare Rückgaberegeln ei international tätigen Unternehmen kann die bisherige Kontoführung in verschiedenen EU-Ländern oft entfallen. Der gesamte Euro-Zahlungsverkehr kann zentral über Ihr Konto bei Ihrer abgewickelt werden. Das spart Zeit und Kosten. Gerne berät und unterstützt Sie Ihre Neu-Ulm -Illertissen bei der Umstellung auf die neuen SEPA-Zahlungen Seite 37

Fazit Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Migrations-Endtermin zum 01.02.2014 stehen insbesondere Sie als Unternehmer vor der Herausforderung, die SEPA-Umstellung erfolgreich und rechtzeitig zu meistern. Ihre begleitet Sie gern als zuverlässiger Partner bei Ihrer SEPA-Migration und hält zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten für Sie bereit.! Es gilt: Nur die frühzeitige Ermittlung des erforderlichen Anpassungsbedarfs und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen sichert eine reibungslose SEPA-Migration Seite 38

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 39