Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 13 / Wahlperiode. der Abg. Birgit Kipfer u. a. SPD.

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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 1495 12. 11. 2002 Antrag der Abg. Birgit Kipfer u. a. SPD und Stellungnahme des Staatsministeriums DeutschlandRadio in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. auf welchen UKW-Frequenzen und in welcher Leistungsstärke jeweils in Baden-Württemberg die beiden Programme des Deutschlandfunks derzeit ausgestrahlt werden; 2. in welchen Landesteilen die Programme gar nicht oder nur schwach empfangen werden können terrestrisch, analog bzw. digital; 3. welche technische Reichweite jeweils die Programme des DeutschlandRadio in Baden-Württemberg bzw. in den anderen Bundesländern haben; 4. welche technischen und gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sein müssten, damit die Programme in Baden-Württemberg flächendeckend terrestrisch empfangen werden können sowohl analog, als auch künftig digital (DAB); 5. mit welchem Anteil an der Rundfunkgebühr die Programme des Deutschland- Radios finanziert werden; 6. ob sie die Auffassung teilt, dass die Programme des DeutschlandRadios von hohem kulturellen und informationspolitischen Wert für die Gebührenzahler in Baden-Württemberg sind; 7. ob sie bereit ist, sich für eine flächendeckende Verbreitung der Programme des DeutschlandRadios in Baden-Württemberg einzusetzen und welche Maßnahmen sie ggf. dafür zu ergreifen bereit ist. 12. 11. 2002 Kipfer, Bebber, Birzele, Braun, Maurer, Weckenmann, Wichmann SPD Eingegangen: 12. 11. 2002 / Ausgegeben: 14. 01. 2003 1

Begründung Nach wie vor sind die Programme des werbefreien, nationalen öffentlich-rechtlichen Senders DeutschlandRadio in Baden-Württemberg nicht flächendeckend zu empfangen, obwohl alle Rundfunkteilnehmer diesen Sender mit ihrer Rundfunkgebühr mitfinanzieren. Auch namhafte Vertreter der Wirtschaft, die diesen Programmen eine große Bedeutung im Kultur- und Informationsbereich beimessen, betrachten diese Situation als unbefriedigend. Die vom DeutschlandRadio bei der Landesanstalt für Kommunikation (LfK) mühsam erkämpfte Planungsfreigabe für UKW-Frequenzen wird allein nicht ausreichen, diesem Mangel künftig abzuhelfen, wenn die politische Unterstützung ausbleibt. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 18. Dezember 2002 Nr. I 03455.00 nimmt die Landesregierung wie folgt Stellung: 1. Auf welchen UKW-Frequenzen und in welcher Leistungsstärke jeweils in Baden-Württemberg die beiden Programme des Deutschlandfunks derzeit ausgestrahlt werden; Die UKW-Verbreitung der beiden von DeutschlandRadio verbreiteten Programme "Deutschlandfunk" und "DeutschlandRadio Berlin" in Baden-Württemberg stellt sich gegenwärtig wie folgt dar: *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2

2. In welchen Landesteilen die Programme gar nicht oder nur schwach empfangen werden können terrestrisch, analog bzw. digital; Grundsätzlich gewährleisten die genannten Frequenzen in den durch die jeweiligen Senderstandorte gekennzeichneten Gebieten eine terrestrische analoge Versorgung. Daneben sind beide Programme des Deutschlandradios über Digital Audio Broadcasting (DAB) in den L-Band-Bereichen Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart und Ulm zu empfangen. Die Empfangbarkeit der beiden Programme von DeutschlandRadio sind den in Anlage 1 befindlichen Reichweitenkarten zu entnehmen. Genauere Aussagen zur Empfangbarkeit der Programme in Gestalt von Versorgungsdarstellungen bedürfen weitergehender frequenztechnischer Untersuchungen, die derzeit von der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) vorgenommen werden. Diese werden unaufgefordert nachgereicht, sobald sie der Landesregierung vorliegen. 3. Welche technische Reichweite jeweils die Programme des DeutschlandRadio in Baden-Württemberg bzw. in den anderen Bundesländern haben; Eine Aufstellung über die technischen Reichweiten von Deutschlandfunk und DeutschIandRadio Berlin differenziert nach Bundesländern sowie Fläche bzw. Bevölkerung ergibt sich aus Anlage 2. Diese Angaben beruhen auf Auskünften von DeutschlandRadio. Eine eigene Berechnung der technischen Reichweite in den anderen Bundesländern ist der Landesregierung nicht möglich. 4. Welche technischen und gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sein müssten, damit die Programme in Baden-Württemberg flächendeckend terrestrisch empfangen werden können sowohl analog, als auch künftig digital (DAB); Ein Rechtsanspruch auf eine landesweite flächendeckende terrestrische Verbreitung der beiden Programme des Deutschlandfunks ist weder dem DeutschlandRadio-Staatsvertrag noch dem baden-württembergischen Landesmediengesetz zu entnehmen. Vielmehr beauftragt der Gesetzgeber in 18 Abs. 2 Nr. 4 Landesmediengesetz die Landesanstalt für Kommunikation (LFK), für die in 18 Abs. 2 Nr. 3 Landesmediengesetz aufgezählten privaten Hörfunkprogramme eine vollflächige Versorgung zu schaffen. Erst danach können Übertragungskapazitäten für DeutschlandRadio Berlin und Deutschlandfunk ausgewiesen werden. Das DeutschlandRadio und die LFK haben im Mai 2001 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen, in dem die LFK dem DeutschlandRadio mit Wirkung zum 1. September 2001 die medienrechtliche landesweite Planungsfreigabe für Baden-Württemberg erteilt. Die Vereinbarung enthält die gegenseitige Verpflichtung von DeutschlandRadio und LFK, die vom anderen selbst koordinierten Frequenzen diesem zur Nutzung zu überlassen. Auf Grundlage dieser Vereinbarung hat die LFK seither sämtliche vom DeutschlandRadio koordinierten Frequenzen in allen Fällen im Nutzungsplan ausgewiesen und dem DeutschlandRadio zur Nutzung zugewiesen. In technischer Hinsicht ist eine flächendeckende UKW-Versorgung in Baden- Württemberg allein durch neu zu koordinierende Frequenzen kaum noch zu realisieren, da das äußerst enge Frequenzspektrum nur noch wenig Planungsspielraum eröffnet. Dem Einsatz von bereits für andere Hörfunkangebote vergebenen UKW- Frequenzen stehen die dargestellten rechtlichen Vorgaben entgegen. 5. Mit welchem Anteil an der Rundfunkgebühr die Programme des DeutschlandRadios finanziert werden; Gemäß 9 Abs. 1 des Rundfunkfinanzierungs-Staatsvertrages erhält DeutschlandRadio von dem Aufkommen aus der Grundgebühr einen Anteil von 7,7297 v. H. Dies entspricht einem Betrag von 0,40 pro Teilnehmer und Monat. 6. Ob sie diese Auffassung teilt, dass die Programme des DeutschlandRadios von hohem kulturellen und informationspolitischen Wert für die Gebührenzahler in Baden-Württemberg sind; Ja. 3

7. Ob sie bereit ist, sich für eine flächendeckende Verbreitung der Programme des DeutschlandRadios in Baden-Württemberg einzusetzen und welche Maßnahmen sie ggf. dafür zu ergreifen bereit ist; Baden-Württemberg hat gemeinsam mit Bayern bei Abschluss des Deutschlandradio-Staatsvertrags eine Protokollerklärung abgegeben, wonach das Ziel einer bundesweit möglichst gleichwertigen terrestrischen Verbreitung nicht zu Lasten der eigenen Landesrundfunkanstalt und der privaten Anbieter verfolgt werden könne. Zu dieser Erklärung bekennt sich die Landesregierung ausdrücklich. Dr. Palmer Minister beim Staatsministerium und für europäische Angelegenheiten 4

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