Nr.34/2014 17.Dezember2014 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplanverfahren776/2 Clausewitzstraße1.Änderung; 2 Bebauungsplanverfahren506 Dieselstraße3.Änderung Bebauungsplanverfahren506 Dieselstraße4.Änderung/28.ÄnderungdesFNP; Bebauungsplanverfahren1092V JesinghauserStraße/Clausewitzstraße/28.Än derungdesfnp; Bebauungsplanverfahren1162VJesinghauserStraße/Clausewitzstraße/FNP Berichtigung66B; Bebauungsplanverfahren1180 JesinghauserStraße/Clausewitzstraße Bebauungsplan1212 NathratherStraße/Homannstraße 8 94.ÄnderungdesFlächennutzungsplansNathratherStraße/Homannstraße 11 Bebauungsplan366Mühle1.Änderung 14 Bebauungsplan435Forestastraße 17 Bebauungsplan896BerlinerStraße/WupperfelderMarkt1.Änderung 20 85.ÄnderungdesFlächennutzungsplans 23 Bebauungsplan983Ahrstraße1.Änderung 26 Bebauungsplan1203AndenFriedhöfen;Bebauungsplan266Schenkstraße 29 Bebauungsplan846Schwarzbach1.Änderung 32 Planfeststellungfürden6streifigenAusbauderA46Düsseldorf Wuppertal 35 Wahldes/derOberbürgermeisters/inderStadtWuppertalam13.September2015, 38 hier:aufforderungzureinreichungvonwahlvorschlägenfürdiewahldes/derober bürgermeisters/inderstadtwuppertal AnerkennungalsTrägerderfreienJugendhilfe 44 Tierseuchen(Allgemeinverfügung)zumSchutzgegendieAmerikanischeFaulbrutin 45 derstadtwuppertal Jahresabschlusszum31.12.2013derAltenundAltenpflegeheimederStadtWupper 52 tal AufgeboteundKraftloserklärungenvonSparkassenbüchern 54 ÖffentlicheZustellungen 55 Hinweis: DieöffentlichenZustellungenwerdennachca.2MonatenausdemelektronischenArchivgelöscht. AlleöffentlichenBekanntmachungenfindensiekostenlosimInternetunter: www.wuppertal.de/bekanntmachungen.
35 von 68 Bekanntmachung Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 46 Düsseldorf Wuppertal zwischen der Brücke Westring bei Bau-km 20+300 und dem Sonnborner Kreuz bei Bau-Km 22+982,929 (Fahrtrichtung Düsseldorf) bzw. bei Bau-km 23+077,041 (Fahrtrichtung Wuppertal) einschließlich Neubau eines Regenklärbeckens an der Werderstraße und Anpassung des Entwässerungssystems von Bau-km 20+300 bis ca. Bau-km 23+500 der A46, sowie Anpassung der Lärmschutzanlagen von Bau-km 20+300 bis Bau-km 23+232 der A 46 im Gebiet der Stadt Wuppertal, einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie die Anlage von Kompensationsmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Wuppertal - Gemarkung Vohwinkel, Flur 6, 35, 44, 66 und Gemarkung Langerfeld, Flur 514, 518 und 519. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßenbaubehörde) hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Vohwinkel, Flur 6, 35, 44, 66 und Langerfeld, Flur 514, 518, 519 beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 07.01.2015 bis einschließlich 06.02.2015 im Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal während der Dienststunden a) im Geodatenzentrum (Zimmer C 078, Eingang Große Flurstraße) montags, dienstags und freitags: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr donnerstags: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr b) im Raum A 227 (Rathaus Haupteingang) montags und dienstags: mittwochs: donnerstags: zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr Die ausgelegten Unterlagen können auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter http://www.brd.nrw.de/verkehr/planfeststellungsverfahren_ausbau_a46.html eingesehen werden. 1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 20.02.2015, bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 25, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, oder bei der Stadtverwaltung Wuppertal, Ressort 101, Johannes- Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
36 von 68 Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen ( 17a Nr. 7 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz - FStrG -). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 17a Nr. 7 Satz 2 FStrG). Die Bezirksregierung Düsseldorf bietet die Möglichkeit an, Einwendungen in rechtsverbindlicher elektronischer Form gemäß 3a VwVfG NRW über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zu senden. Wegen der diesbezüglichen Zugangsvoraussetzungen wird auf die Internetveröffentlichung unter www.brd.nrw.de/wirueberuns/egvp.html verwiesen. Eine einfache E-Mail erfüllt diese Anforderungen nicht und bleibt daher unberücksichtigt. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 63 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereine b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), von der Auslegung des Plans. 3. Die Planfeststellungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten ( 17a Nr. 5 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter von dem Termin gesondert benachrichtigt ( 17 VwVfG NRW). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
37 von 68 7. Vom Beginn der Auslegung des Plans treten die Anbaubeschränkungen nach 9 FStrG und die Veränderungssperre nach 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu ( 9a Abs. 6 FStrG). 8. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen, - dass die für das Verfahren zuständige Behörde Bezirksregierung Düsseldorf und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde die Bezirksregierung Düsseldorf ist, - dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird, - dass die ausgelegten Planunterlagen die nach 6 Abs. 3 UVPG notwendigen Angaben enthalten und - dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß 9 Abs. 1 UVPG ist. Wuppertal, den 10.12.2014 i.v. gez. Meyer (Beigeordneter)
Der Stadtbote 68 von 68 Herausgeber DerOberbürgermeisterderStadtWuppertal JohannesRauPlatz1 42275Wuppertal Redaktion,VertriebundAbonnementsbestellung Rechtsamt Rathaus JohannesRauPlatz1 42275Wuppertal Telefon 02025636450 EMail bekanntmachungen@stadt.wuppertal.de InternetundNewsletterBestellung www.wuppertal.de/bekanntmachungen DerStadtbote AmtsblattderStadtWuppertal erscheintbeibedarfinderregelalle 2Wochen.EinzelexemplaresindzumPreisvon2,00EURO(einschließlichMwSt.)erhält lichim RathausBarmen JohannesRauPlatz1 42275Wuppertal Jahresbezugspreis:100,00EURO(einschließlichMwSt.undPostzustellungsgebühr)