vereinfachte Gegenüberstellung Riester - Rente vs. Rürup - Rente



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Transkript:

vereinfachte Gegenüberstellung Riester - Rente vs. Rürup - Rente Inhaltsverzeichnis: Seite Was ist die Riester- bzw. Rürup-Rente 2 Wer kann eine Riester-/Rürup-Rente abschließen? 2 Ansprüche im Erlebensfall 2 Mindestlaufzeit der Versicherung 2 Ansparphase: staatliche Zulagen und steuerliche Betrachtung 3 Freiwillige Sonderzahlungen 4 Besonderheiten bei der Ansparphase 4 Zahlung der Rente: steuerliche Betrachtung 5 Besonderheiten nach Rentenbeginn 5 Anrechnung der privaten Rente an die Grundsicherung 6 Fazit: Vorteile und Nachteile 7 Seite 1 von 7

Was ist Riester- / Rürup-Rente? Privater kapitalgedeckter Altersvorsorgevertrag, der über staatliche Zulagen und Sonderausgabenabzug gefördert wird. Private kapitalgedeckte Rentenversicherung, die steuerlich gefördert wird. Wer kann eine Riester- / Rürup- Rente abschließen? Grundsätzlich kann Jeder eine Riester-Rente abschließen. Ein Anspruch auf staatliche Förderung durch Zulagen und Freibeträge besteht nur für: - in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer, Selbstständige und deren Ehegatten - Beschäftige im öffentlichen Dienst - Berufs- und Zeitsoldaten - Nicht erwerbstätige in der dreijährigen Kindererziehungszeit - Wehr- und Zivildienstleistende - Geringfügige Beschäftige (bis 400 Euro), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben - In der Altersicherheit für Landwirte pflichtversicherte Landwirte - Bezieher von Altersruhegeld, Arbeitslosengeld oder hilfe, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld - Mitglieder geistlicher Genossenschaften - Behinderte Menschen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen - Seelotsen - Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind Jeder kann eine Rürup-Rente zur Altersvorsorge abschließen. Ansprüche im Erlebensfall - lebenslange Rente - es besteht bei Auszahlungsbeginn die Möglichkeit sich bis zu 30% des angesparten Kapitals auszahlen zu lassen - lebenslange Rente - kein Kapitalwahlrecht Mindestlaufzeit Der Vertrag muss bis zum 65. Lebensjahr laufen. Frühestens ab dem 60. Lebensjahr ist die Zahlung der Rente möglich. Der Vertrag muss bis zum 65. Lebensjahr laufen. Frühestens ab dem 60. Lebensjahr ist die Zahlung der Rente möglich. Seite 2 von 7

Ansparphase: Staatliche Zulagen und steuerliche Betrachtung Die eingezahlten Beiträge können als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer-Erklärung abgesetzt werden. Die Fördergelder (Grund- und Kinderzulagen) zählen mit. Staatlichen Zulagen: Veranlagungsjahr (maximal) Eigeneinlage Grundzulage Kinderzulage ab 2008 jährlich 154 185 (300 ) bis 2100 Bei Ehepaaren, bei denen jeder einen eigenen Riester-Vertrag hat, fällt die staatliche Zulagen folgendermaßen aus: ab 2008 = 308 Euro Die Kinderzulage bekommt ausschließlich die Person, die auch das Kindergeld bezieht. Sobald das Kind nicht mehr kindergeldbezugsberechtigt ist, fällt die Kinderzulage weg. Änderung ab 2008! Für ab 2008 geborene Kinder wurde die Zulage auf 300 erhöht. Die bislang im Gesetz festgelegte Zulage von 185 bleibt für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurde, bestehen. Es gibt eine Extraprämie von 200 für BerufseinsteigerInnen, die bis zum 25. Lebensjahr einen Riester-Vertrag abschließen. Beispiel (in 2008): Ein verheirateter Arbeitnehmer hat zwei Kinder. Sein sozialversicherungspflichtiges Jahreseinkommen beträgt 30.000 Euro. Seine Ehefrau ist nicht berufstätig. Spart das Paar insgesamt (Eigenbeitrag + Zulagen) die erforderlichen 4% (=1200 Euro), erhält es vom Staat Zulagen von insgesamt 678 Euro (2x 154 Euro für Mann und Frau + 2x 185 Euro für die Kinder). Der Eigenbeitrag liegt bei nur 522 Euro. (1200 Euro 678 Euro). Die Zulage macht somit mehr als die Hälfte der insgesamten Sparsumme aus. Die eingezahlten Beiträge sind als Altersvorsorgeaufwendung bis zum maximalen Höchstbetrag von 20.000 Euro (bei Verheirateten 40.000 Euro) als Sonderausgaben (nach 10 EStG) von der Steuer absetzbar. Allerdings gilt bis 2025 eine Übergangsregelung. Die Abzugsmöglichkeiten beginnen ab 2005 mit zunächst 60% und steigen jährlich um 2%, so dass ab 2025 der Höchstbetrag in voller Höhe steuerfrei gestellt werden kann. Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge Jahr Prozentsatz Höchstsatz Alleinstehende Ehegatten 2008 66 % 13.200 26.400 2009 68 % 13.600 27.200 2010 70 % 14.000 28.000 2011 72 % 14.400 28.800 2012 74 % 14.800 29.600 2013 76 % 15.200 30.400 2014 78 % 15.600 31.200 2015 80 % 16.000 32.000 2016 82 % 16.400 32.800 2017 84 % 16.800 33.600 2018 86 % 17.200 34.400 2019 88 % 17.600 35.200 2020 90 % 18.000 36.000 2021 92 % 18.400 36.800 2022 94 % 18.800 37.600 2023 96 % 19.200 38.400 2024 98 % 19.600 39.200 2025 100 % 20.000 40.000 Seite 3 von 7

Freiwillige Sonderzahlungen Ob Sonderzahlungen möglich sind und in welcher Höhe sind je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich. Bis 5 Jahre vor Rentenbeginn können Sonderzahlungen zur Erhöhung der Basis-Rente entrichtet werden. Je nach Versicherer ist die maximale Höhe der Sonderzahlung variierbar. Die Erhöhung der Versicherungsleistung wird nach Zahlungseingang als Nachversichersicherung gegen Einmalbeitrag durchgeführt. Die Nachversicherung ist ein eigenständiger Vertrag. Die geregelten Fristen bestimmen sich neu. Der Rentenbeginn entspricht dem Beginn des zugrundeliegende Vertrages. Die Versicherungsleistungen aus den eventuell eingeschlossen Zusatzversicherungen werden durch die Sonderzahlung nicht erhöht. Besonderheiten bei der Ansparphase Der Mindestbeitrag bei den Versicherungsgesellschaften liegt zwischen 60 und 120 jährlich. Es gibt keinen Mindestbeitrag, um die volle steuerliche Förderung zu erhalten. Mindestbeitrag Tod der versicherten Person während der Ansparphase Bei Tod der versicherten Person kann das im Vertrag enthaltene Vermögen (Eigeneinlage + staatliche Zulagen) ausschließlich der Ehegatte in seinen eigenen Riester-Vertrag einbinden. In der Regel kann der Vertrag auch nach dem Todesfall der versicherten Person abgeschlossen werden.. Sofern eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung vereinbart wurde, erfolgt die Auszahlung des bis dahin gesammelten Kapitals an den Ehegatten bzw. Kinder (Kindergeldbezugsberechtigkeit muss bestehen). Die staatlichen Zulagen müssen zurückgezahlt werden. Lediglich die bis dahin eingezahlten Eigeneinlage geht an die Hinterbliebenen. Das Vermögen kann erbschaftssteuerpflichtig sein. Bei Tod der versicherten Person während der Ansparphase geht das bis dahin angesammelte Kapital verloren. Sofern eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung vereinbart wurde, kann die Auszahlung des bis dahin gesammelten Kapitals an den Ehegatten bzw. Kinder (Kindergeldbezugsberechtigkeit muss bestehen) erfolgen. Seite 4 von 7

Zahlung der Rente: steuerliche Betrachtung Ab dem Altersrentenbeginn wird die lebenslange Rente inklusive der erwirtschaften Überschüsse monatlich im Voraus an dem Empfänger gezahlt. Die Rente ist mit dem individuellen Steuersatz in voller Höhe zu versteuern. Ab 2005 unterliegen Renten abzüglich der Freibeträge (Ledige bis 18.900 Euro /Verheiratete bis 37.800 Euro) zu 50% der Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil steigt bis 2020 jährlich um 2%, ab 2021 beträgt die Steigerung jährlich 1%, so dass ab 2040 die volle Rente der Besteuerung unterliegt. Der Rest, hierzu gehören auch regelmäßige Rentenanpassungen, unterliegen der vollen Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil der Rente unterliegt dem individuellen Steuersatz. Beispiel: Ein Arbeitnehmer geht 2030 in Ruhestand. Steuerpflichtig sind 90% seiner Rente, die verbleibenden 10% sind steuerfrei. Auf dieser Grundlage wird nun errechnet, wie hoch der Freibetrag des Rentners ist, der für die Zukunft festgeschrieben wird. Grundlage hierfür ist die Rente des darauffolgenden Jahres, also 2031. Wenn die Rente in 2031 10.000 Euro beträgt, dann sind hiervon 10% steuerfrei. Der Betrag von 1.000 Euro und nicht der Satz von 10% - bleibt auch in Zukunft steuerfrei. Jede künftige Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig. Besonderheiten nach Rentenbeginn Wenn die versicherten Person nach Rentenbeginn stirbt ist das angesparte Kapital weg. Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn und es sind keine Hinterbliebenen vorhanden, ist das angesparte Kapital weg. Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn Sofern eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde, in der Regel zwischen 5 und 10 Jahren, erhält der Hinterbliebene (Ehegatte bzw. kindergeldbezugsberechtigten Kinder) die Rente für den verbleibenden Zeitraum. Beispiel: Wenn die versicherte Person zwei Jahre nach Rentenbeginn stirbt und eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren ausgemacht wurde, zahlt der Versicherer an die Hinterbliebenen für die restlichen 8 Jahren die monatliche Rente. Sofern eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung vereinbart wurde, läuft die Hinterbliebenenleistung bis maximal 10 Jahre nach Rentenbeginn. Ansprüche bestehen für den Ehegatten lebenslang oder für die Kinder als Waisenrente, längstens jedoch für den Zeitraum des Bezuges von Kindergeld bzw. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Je nach Versicherungsgesellschaft sind die Varianten unterschiedlich. Seite 5 von 7

Anrechnung der privaten Rente an die Grundsicherung Grundsicherung ist eine eigenständige, der Sozialhilfe vorgelagerte Sozialleistung zur Vermeidung von Armut im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Leistungen unterliegen wie bei der Sozialhilfe einer Bedürftigkeitsprüfung, d. h., der Anspruch besteht nur dann, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen des Antragstellers bestritten werden kann. Unter eigenem Einkommen fällt auch die Zahlung der privaten Rente aus einer Riester- Rentenversicherung. Grundsicherung ist eine eigenständige, der Sozialhilfe vorgelagerte Sozialleistung zur Vermeidung von Armut im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Leistungen unterliegen wie bei der Sozialhilfe einer Bedürftigkeitsprüfung, d. h., der Anspruch besteht nur dann, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen des Antragstellers bestritten werden kann. Unter eigenem Einkommen fällt auch die Zahlung der privaten Rente aus einer Rürup- Rentenversicherung. Sollte Grundsicherung beantragt und gewilligt werden, kann die Zahlung der privaten Rente angerechnet werden. Sollte Grundsicherung beantragt und gewilligt werden, kann die Zahlung der privaten Rente angerechnet werden. Seite 6 von 7

F A Z I T : Riester-Rente Vorteile Hartz-IV-fest während der Ansparphase Staatliche Förderung in Form von jährlichen Grund- und Kinderzulagen Sonderausgabenabzug in der Ansparphase Teilkapitalauszahlung Besonders lohnend ist der Abschluss einer Riester-Rente für Familien und untere Einkommensgruppen, Hausfrauen ohne eigenes Einkommen Rürup-Rente Vorteile Hartz-IV-fest während der Ansparphase Sonderausgabenabzug in der Ansparphase Attraktive geförderte Altersvorsorge Die später ausgezahlte Altersrente ist bis 2040 anteilig zu besteuern. (2008 = 56% steuerpflichtiger Anteil) Besonders lohnend ist der Abschluss einer Rürup-Rente für Selbstständige aufgrund der steuerlichen Förderung in der Ansparphase Die Beantragung der staatlichen Zulagen kann der Versicherer über einen Dauerzulageantrag übernehmen. Die Beauftragung erfolgt meist bei Vertragsabschluss. Nachteile hohe Verwaltungskosten (je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich) Unverheiratete ohne Kinder erhalten kaum staatliche Zulagen Nachteile kein Kapitalwahlrecht ohne Hinterblieben-Zusatzversicherung ist das gesparte Kapital weg Bei Tod und Kündigung müssen die bis dahin geleisteten staatlichen Zulagen zurück gezahlt werden Seite 7 von 7