Prüfungsschemata Verwaltungsrecht

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Transkript:

Start ins Rechtsgebiet Prüfungsschemata Verwaltungsrecht Grundlagen und Erläuterungen von Lutz Treder, Wolfgang Rohr überarbeitet C.F. Müller 2008 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 8114 4440 9 Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

V Vor orwor wort Worum geht es im Ver erwaltungsrecht? Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung müssen alle ihre Entscheidungen vor allem an dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit orientieren. Diese Forderung ist in einem Rechtsstaat selbstverständlich leicht zu stellen, aber im Einzelfall bei aller Redlichkeit durchaus schwer zu erfüllen. Bei der Frage, wie dies denn kommt, stößt man sofort auf die Erkenntnis, dass die Rechtswissenschaft eben keine Mathematik ist, dass der Rechtsanwender häufig erhebliche Spielräume bei seiner Entscheidung hat. Spielräume aber bergen in besonderem Maße die Möglichkeit in sich, Fehler zu begehen, Fehler, die nicht nur zu einem Verstoß gegen das Prinzip der Gesetzmäßigkeit führen, sondern auch deswegen ärgerlich sind, weil sie Kosten (z. B. Widerspruch, Klage, verzögerte Baugehmigung) verursachen. Bei der Analyse, wo genau die Spielräume des Rechtsanwenders denn eigentlich liegen, ergibt sich, orientiert am juristischen Syllogismus, folgendes: Im Obersatz, also der Norm mit Tatbestand und Rechtsfolge, finden sich fast immer mehr oder weniger unbestimmte Rechtsbegriffe (deskriptive und normative Tatbestandsmerkmale). Dass bei der Auslegung (Definition) Spielräume denkbar sind, liegt auf der Hand. Im Untersatz, also dem Lebenssachverhalt, also der Akte, gibt es keinen Spielraum, hier gilt es nur, den Lebenssachverhalt korrekt zu ermitteln. Ein Spielraum ist wieder denkbar bei der Subsumtion, also dem Vergleich der ausgelegten Norm (Obersatz) mit dem ermittelten Lebenssachverhalt (Untersatz). Es ist z. B. nicht völlig klar, ob ein Verstoß eines Gastwirts gegen das Gaststättengesetz die Unzuverlässigkeit des Gastwirts begründet. In der Schlussfolgerung (Rechtsfolge) gibt es nur dann einen erheblichen Spielraum des Rechtsanwenders, wenn es sich um eine Ermessensnorm handelt (z. B. Verstoß gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit). Wie dargelegt, gibt es also verschiedene Möglichkeiten, Fehler zu machen. Und dies natürlich nicht nur dann, wenn der Rechtsanwender Entscheidungsspielräume hat, sondern auch sonst: z. B. Verstoß gegen das Prinzip vom Vorbehalt des Gesetzes, Verfahrensfehler, Formfehler etc. Zu prüfen ist also, wie sich diese Fehler am besten, und orientiert am ökonomischen Prinzip, vermeiden lassen. Und hier liegt der große Vorteil von Prüfungsschemata, die den größten Teil des Buches bilden. Sie sind nichts anderes als eine sinnvolle Bündelung aller Aspekte, die zu beachten sind, damit der Rechtsanwender nicht gegen das Prinzip der Gesetzmäßigkeit verstößt. Bei den Schemata handelt es sich nicht um Erfindungen der Verfasser. Die Rechtswissenschaft ist eine sehr alte Wissenschaft! Vielmehr sind in ihnen die Prüfschritte wiedergegeben, wie sie sich in langer Entwicklung heute zeigen und wie sie auch von den Gerichten praktiziert werden. Es gilt zwar das Sprichwort Viele Wege führen nach Rom. Das ist richtig. Nur erreicht der eine Rom schneller als der andere, der sich mangels Kompass permanent verirrt. Die Schemata sollen also Ihr Kompass sein. Ihre Benutzung muss natürlich sinnvoll geschehen. Vor allem und mit Nachdruck muss davor gewarnt werden, das vorliegende Werk schematisch (also ohne Denken) anzuwenden. Sie werden dann nie zu Transferleistungen auf unbekannte Probleme fähig sein. Sie können also jederzeit

VI Vorwort mit einsichtigen Gründen von den Schemata abweichen. Sie stellen keine Dogmen dar! Die einzelnen Punkte werden, sofern sie unproblematisch sind, kurz abgehakt, um dann schnell zum eigentlichen Problem des Falles zu kommen. Wenn Sie später Kompetenz erworben haben, erfolgt der Durchlauf der Punkte in Sekundenschnelle. Welche Änderungen en sind durch die 5. Auflage erfolgt? Nachdem die 2. Auflage grundlegend neu konzipiert wurde, haben sich in der Zeit seit ihrem Erscheinen keine Erkenntnisse ergeben, die Anlass zu einer erneuten Neukonzeption geboten hätten. Die hohe Zustimmung ausgewiesen durch Verkauf, Rezensionen und die eigene tägliche Arbeit mit Studenten hat vielmehr bestätigt, dass das gewählte Konzept richtig ist. Dennoch hat sich wie schon bei der 3. und 4. Auflage die Notwendigkeit zahlreicher kleinerer Veränderungen, Aktualisierungen und Verbesserungen ergeben, die in die 5. Auflage eingearbeitet worden sind. So ist etwa der Abschnitt über die Bekanntgabe von Verwaltungsakten (Rn 722 ff.) wegen der Neufassung des Verwaltungszustellungsgesetzes grundlegend verändert worden. Auch enthält das Buch jetzt ein Verzeichnis empfehlenswerter Literatur. Es werden auch bedeutend mehr als bisher Hinweise auf Gerichtsurteile und Literaturaussagen eingearbeitet, damit man wichtige Aspekte dort nachlesen und vertiefen kann. Schließlich sind überall zusätzliche Beispiel eingefügt worden, damit der Leser einen allerersten Eindruck davon bekommt, worum es bei dem folgenden Kapitel geht. Nun einige e Worte zu den einzelnen elnen Teilen des Buchs: Zum Ersten Teil: Er enthält eine Einführung in das Allgemeine Verwaltungsrecht, die Grundlage für die folgenden Teile ist: Verwaltungsrecht als Teil des Öffentlichen Rechts, Begriff der Verwaltung, Träger der Verwaltung, Arten der Verwaltung, Arten des Verwaltungshandelns und Arten der Verwaltungsverfahren. Zum Zweiten Teil: Auch er bildet eine Grundlage für die folgenden Teile. Jetzt wird es aber schon konkreter: Funktionen, Begriff, Merkmale, Arten und Nebenbestimmungen des Verwaltungsakts. Zum Dritten Teil: Er bildet den Abschluss der Grundlegung. Hier sind die möglichen Fehler, an denen ein Verwaltungsakt leiden kann, systematisch dargestellt und mit Beispielen versehen. Hierauf wird in dem abstrakter gehaltenen Teil 4 immer wieder verwiesen, um so auch den Teil 4 verständlicher zu machen. Zum Vierten Teil: Das Kernstück des Vierten Teils ist das Schema über die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines belastenden Verwaltungsakts. Auf dieses Schema wird in den übrigen Schemata immer wieder verwiesen, so dass die Inhalte nicht immer wiederholt werden müssen.

Vorwort VII Damit soll das allem verwaltungsrechtlichen Handeln zugrunde liegende Gemeinsame deutlich werden. Die wichtigen Schemata zur Prüfung eines begünstigenden Verwaltungsakts, der Ablehnung eines begünstigenden Verwaltungsakts, der Aufhebung von Verwaltungsakten sind wie diejenigen zum Polizei- und Ordnungsrecht und zum Vollstreckungsrecht bedeutsame Anwendungsfelder. Ein zweites zentrales Prüfungsschema ist das zum Widerspruchsverfahren, da dieses Verfahren von erheblicher Bedeutung für die Praxis ist. Ihm zugeordnet sind die Schemata zur aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs und zur Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsakts. Hinzu kommen die Schemata zur Prüfung von Anträgen nach 80 (5) und nach 123 VwGO. Die Schemata zu den verwaltungsgerichtlichen Klagen zeigen die möglichen gerichtlichen Folgen des Verwaltungshandels auf. Außerdem können mit ihnen Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede zum Widerspruchsverfahren aufgezeigt und dieses damit verständlicher gemacht werden. Weitere wichtige Prüfungsschemata sind die zum Ordnungswidrigkeitenrecht, da dieses Rechtsgebiet einen breiten Anwendungsbereich in der Verwaltung besitzt. Die Schemata zum Staatshaftungsrecht zeigen etwaige haftungsrechtliche Folgen des Verwaltungshandelns auf. Das Datenschutzrecht spielt überall in der Verwaltung eine wichtige Rolle. Deshalb enthält das Buch hierzu zwei grundlegende Schemata. Die Schemata zu den öffentlich-rechtlichen Verträgen führen in die neben dem Verwaltungsakt zweite wichtige Handlungsform der Verwaltung ein. Das Schema zur Prüfung eines Amtshilfeersuchens dient der Bewältigung eines Alltagsproblems der Verwaltung Schließlich enthält das Buch Hinweise für die Anfertigung und Bekanntgabe von Verwaltungsakten. Ihre Beherrschung gehört zum elementaren Handwerkszeug von Verwaltungsmitarbeitern. Das Besondere Ver erwaltungsrecht ist berücksichtigt, soweit es in allen Behörden jenseits der jeweiligen speziellen Rechtsmaterien von Bedeutung ist: Widerspruchs- und Prozessrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Vollstreckungsrecht, Staatshaftungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Datenschutzrecht. Hinweise zu Literatur und Rechtsprechung Das Buch gibt zu den einzelnen Inhalten jeweils die herrschende Meinung wieder. Deshalb sind Inhalte und Definitionen auch i. d. R. nicht mit Rechtsprechung und Literatur besonders belegt worden, um die Darstellung nicht unübersichtlich werden zu lassen bzw. endlose Fußnoten zu vermeiden. Bei wichtigeren Aspekten, bei denen vielleicht eine Vertiefung angebracht ist, haben wir jedoch auf entsprechende Gerichtsurteile und Literaturstellen hingewiesen.

VIII Vorwort Das Buch kann und soll kein Lehrbuch im herkömmlichen Sinne sein. Deswegen empfehlen wir die Benutzung von Lehrbüchern zur ergänzenden Lektüre und von Kommentaren zur punktuellen Vertiefung einzelner Aspekte. Eine Übersicht über empfehlenswerte Literatur finden Sie auf den Seiten XIX ff. Hamburg, im Juni 2008 Lutz Treder Wolfgang Rohr