Schutzgut Kriterien Rechtliche Kriterien "harte Tabuzonen" Planerische Setzungen "weiche Tabuzonen"

Ähnliche Dokumente
Beispiele für harte Tabuzonen (Ausschlusskriterien für die Windenergienutzung)

Regionalplanung und Windenergie

Herzlich Willkommen. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Steuerung von Windenergieanlagen auf Grundlage einer Potenzialstudie

Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen

Variantenuntersuchung Einführung

Anhang 1: Übersicht Ausschluss- und Abwägungskriterien

Der Windenergie substantiell Raum geben Regionalisierte Flächenansätze im niedersächsischen Windenergieerlass

Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom

Variantenuntersuchung

Beschreibende Darstellung

Windkraft in der Planungsregion Landshut

Die Steuerung raumbedeutsamer Anlagen nach 35 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BauGB

1. Potenzialflächenbeschreibung

Windkraft im Hürtgenwald?

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage

Windenergiestudie im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des FNP der Stadt Vreden

Alte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft

Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 2008 für den Großraum Braunschweig 1. Änderung bzgl. der Weiterentwicklung der Windenergienutzung

Methoden und Kriterien für die Ermittlung der technisch-ökologischen Potenziale der Windenergienutzung an Land in Deutschland

Bundesländer Erlass / Empfehlung / Hinweispapier Vorrang Vorbehalt Eignung Anmerkungen

Anhang 1: Kategorisierung der Ausschlusskriterien für die Windenergienutzung

Ja Nein Nein. Ja Ja Nein. Nein Nein Ja

Windenergie - Rechtsfragen

Begründung / Erläuterung

Verbandsgemeinde Hermeskeil

Ostbayernring: Bürgerbeteiligung Schwandorf

Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

STADT BAD IBURG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie V O R E N T W U R F

Seminar Windkraftanlagen. Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechtes. Dr. Dietrich Kratsch, RP Tübingen

Windenergie in der Region Rhein-Neckar: Aktueller Stand der Regionalplanung

SAMTGEMEINDE FLOTWEDEL LANDKREIS CELLE UNTERSUCHUNG DER EIGNUNG VON FLÄCHEN FÜR DIE WINDENERGIENUTZUNG. Samtgemeindeausschuss

Bundesländer Erlass / Empfehlung / Hinweispapier Vorrang Vorbehalt Eignung Anmerkungen. Nein Nein Ja

Öffentliche Informationsveranstaltung

Tank- und Rastanlage March-Holzhausen. Öffentliche Gemeinderatssitzung Festhalle Holzhausen 13. Juli 2015

Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen

Regionales Raumordnungsprogramm 2015 für den Landkreis Rotenburg (Wümme) - Entwurf -

B 213 / B 322 OU Delmenhorst. Vorbereitende Planungsraumanalyse. OU Delmenhorst. Freiraumplanung I Umweltplanung

Teilflächennutzungsplan Windenergie Fichtenau. Stufe I: Ausschlusskriterien. A) Allgemeine Ausschlusskriterien. Siedlung Wohnbauflächen (WA)

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung)

TEILFORTSCHREIBUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE MORBACH IM TEILBEREICH NUTZUNG DER WINDENERGIE

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 51

380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Variantenuntersuchung

NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9.

zur 1. Änderung Festlegung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie, die gleichzeitig die Wirkung von Eignungsgebieten haben

Gesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford

Große Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung

Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg

Standortalternativenprüfung Windenergie

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht. für Anlagen nach dem BImSchG

Stufe 1 und 2. Anlage 1

Gemeinde Friedland z. Hd. Herrn Schäfer Bönneker Straße Friedland

Klima- und Energiekonferenz des Landkreises Traunstein Potenziale und Ziele des Landkreises Windkraft Regionalplanfortschreibung Südostoberbayern

Windkraft im Visier Akzeptanz der Windenergie. Landesplanung und Windkraft. Dr. Natalie Scheck Referat: Landesentwicklungsplan, Landesplanung

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz

Stadt Rheda-Wiedenbrück

Windplan im kommunalen Dialog

Anhang C. Prüfbögen der im Regionalplan Arnsberg, Sachlicher Teilplan Energie, nicht dargestellten Windenergiebereiche (Alternativen)

Steuerung der Standorte von Windenergieanlagen im Außenbereich

Beschreibende Darstellung

Workshop Regionalplanung Dezember 2011, Tangermünde. Nutzung der Windenergie in MV

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Der ländliche Raum als Energiestandort - Erneuerbare Energien im Konflikt mit Landschaft und Wohnen

Energie-Atlas Bayern. als Planungshilfe für die Energiewende

IFE Eriksen AG. 11. Juni Regionalplan als Hemmnis der Windenergienutzung?

Flächennutzungsplanung Verbandsgemeinde Meisenheim - Sachlicher Teil-FNP Windkraft` (1. Änderung)

Windkraft in der Planungsregion Landshut

Umweltprüfung im Braunkohlenplanverfahren Umsiedlung. Morschenich

Flächennutzungsplan. der Verbandsgemeinde Trier-Land. Teilfortschreibung Windenergie. Verbandsgemeinde Trier-Land Landkreis Trier-Saarburg

Umfang und Detaillierungsgrad der erforderlichen Umweltprüfung zur 230. Änderung des Flächennutzungsplanes

bis einschließlich

Windenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema

STANDORTBEZOGENE VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS

TOP 6. Prüfung der Umweltauswirkungen. The world s leading sustainability consultancy

Stadt Bad Salzuflen: 129. Änderung des Flächennutzungsplans Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im gesamten Stadtgebiet

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG

Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß

Bauen im Außenbereich - naturschutzrechtliche Betrachtung

Windenergie in Waldgebieten mit Praxisbezug aus der Planung

Anforderungen an die planerische Steuerung und Zulassung naturverträglicher PV-Freiflächenanlagen

Windenergie im Wald. Planung, Errichtung und Betrieb. Michael Scheckel, Projektentwicklung OSTWIND-Gruppe, Regensburg

Energiepflanzenanbau in Niedersachsen aus regionaler Sicht: Wechselwirkungen mit anderen Raumnutzungen

Zukunftskonzept Gnarrenburger Moor

Möglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung für die Windenergienutzung Bericht aus der aktuellen Rechtsprechung

Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass -

Windkraft-Anlagendichte in Raumordnungsgebieten im Spiegel des Raumordnungsplan-Monitors

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Welchen Beitrag kann eine gute Planung zu einer naturverträglichen Energiewende leisten?

Planen und Bauen in Überschwemmungsgebieten

BERGEN STADT LANDKREIS CELLE FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 43. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT PLANZEICHNUNGEN. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB

Kommunale Steuerung der Windenergie - LEP IV eröffnet Chancen vor Ort Expertenworkshop der Stiftung Umweltenergierecht

Marktflecken Weilmünster

Naturschutzfachliche Einschätzung von Potentialflächen

Windkraft und die 10-H-Regelung Das Urteil. Konsequenzen für die Regional- und Bauleitplanung in der Region Donau-Wald

Rahmenbedingungen für die 125. FNP-Änderung der Stadt Paderborn. Dr. Andre Unland Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Planerische Steuerungsmöglichkeiten bei der Errichtung von Windkraftanlagen am Beispiel der Industrieregion Mittelfranken

Transkript:

Mensch Siedlungsstruktur Siedlungsflächen, Wohnbebauung, geplante Wohnbebauung (rechtsverbindliche FNP Darstellung + 1.000 m Siedlungsabstand Erklärung: Errichtung und Betrieb von WEA ist aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen > ohne Ausnahmen Wohnbebauung (Siedlungsflächen Bestand und Planung) + Erdrückende Wirkung (2H = 400 m) / Einhaltung gebotener immissionsschutzrechtlicher Abstände Begründung für die Tabuzone Vorschriften des Bundes Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); TA Lärm Immissionsrichtline 6.1 Begründung für die Tabuzone Runderlass ML 26.01.2004 Empfehlung zur Festlegung von Vorrang oder Eignungsgebieten für die Windenergienutzung Rücksichtnahmegebot ( 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB) Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg 2. Senat OVG 2 A 2.09 24.02.2011 Normenkontrollantrag gegen Darstellung von Konzentrationflächen mit Ausschlusswirkung für Windkraftanlagen im Teilflächennutzungsplan Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg 2. Senat OVG 2 A 2.09 24.02.2011 Errichtung und Betrieb von WEA wird aus planerischen Gründen bzw. raumordnerischen oder städtebaulichen Belangen des Umwelt und Naturschutzes ausgeschlossen. > Ausnahmen und Abweichungen nach Abwägung und nachvollziehberer Begründung Vorsorgebereich > 1000 m Siedlungsabstand 37154 Northeim Seite 1 von 11

Mensch Siedlungsstruktur Einzelhäuser/ Einzelgehöfte/ Splittersiedlungen im Außenbereich plus 500 m Abstand Einzelhäuser/ Einzelgehöfte/ Splittersiedlungen Außenbereich (alle Gebäude, die dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen zu Wohn und Arbeitszwecken dienen und nicht gemäß 34 Abs. 1,2 und 4 BauBG den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen zuzurechnen sind) plus Erdrückende Wirkung (2H = 400m) / Einhaltung gebotener immissionsschutzrechtlicher Abstände plus Vorsorgebereich > 500 m Abstand Vorschriften des Bundes Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); TA Lärm Immissionsrichtline 6.1 Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg 2. Senat OVG 2 A 2.09 24.02.2011 Normenkontrollantrag gegen Darstellung von Konzentrationflächen mit Ausschlusswirkung für Windkraftanlagen in Teilflächennutzungsplan Rücksichtnahmegebot ( 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB) Vorranggebiete für ruhige Erholung Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg 2. Senat OVG 2 A 2.09 24.02.2011 Vorranggebiete für ruhige Erholung sofern durch Vorranggebiete für ruhige Erholung naturschutzfachliche Belange belegt und bestätigt Ziel der Raumordnung; Das vorrangige Ziel "ruhige Überprüfung in der Neuaufstellung RROP durch Erholung" ist mit WEA (Geräuschentwicklung und Tag und die neue Erarbeitung des Nachtkennzeichnung) nicht vereinbar. Landschaftsrahmenplanes plus Landschaftsbildbewertung plus das in Bearbeitung befindliche Tourismuskonzept des LK Göttingen kein Mindestabstand 37154 Northeim Seite 2 von 11

Wasser Wasserschutzgebiete Zone I und II, Wassergewinnungsgebiete Kein Mindestabstand Wasserschutzgebiete Zone I und II, Wassergewinnungsgebiete > wenn zoniert nur Zone I und II Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Wasserschutzgebiete werden im Abschnitt Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz ( 50 53) des WHG geregelt. (Gemäß Abs. 1. können bestimmte Handlungen für verboten oder für nur eingeschgränkt zulässig erklärt werden dies trifft z.b. auch bauliche Anlagen zu) Hinweis zur Wasserschutzgebiete Zone I: > Aufgrund von Kleinflächigkeit raumorderisch nicht darstellbar, sondern auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung einzuhalten Vorranggebiete Hochwasserschutz/ Überschwemmungsge biete/ HQ 100 kein Mindestabstand Vorranggebiete Hochwasserschutz Überschwemmungsgebiete/ HQ 100 RROP 2010 Ziel der Raumordnung; Das vorrangige Ziel "Hochwasserschutz" ist mit WEA nicht vereinbar. WHG 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern und 78 Besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete 37154 Northeim Seite 3 von 11

Infrastruktur Bundesautobahnen, Bundes, Landes und Kreisstraßen Baubeschränkungszone Abstand von Bundesautobahnen, Bundesstraßen plus 40 m Bauverbotszone, Abstand Landes und Kreisstraßen plus 20 m Bauverbotszone Bundesfernstraßengesetz ( 9 Bauliche Anlagen an Bundesstraßen) Niedersächsisches Straßengesetz ( 24 Bauliche Anlagen an Straßen) > Aufgrund von Kleinfächigkeit raumordnerisch nicht darstellbar, sondern auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung einzuhalten Bundesfernstraßengesetz ( 9 Bauliche Anlagen an Bundesstraßen) Die straßenrechtliche Abstandsregelungen des 9 Bundesfernbstraßengesetz beziehen sich bei Windkraftanlagen auf die äußerste Rotorblattspitze. > Aufgrund von Kleinfächigkeit raumordnerisch nicht darstellbar, sondern auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung einzuhalten Gleisanlagen und Schienenwege plus 1H Abstand Gleisanlagen und Schienenwege plus 1H Abstand, Gesamtanlagenhöhe Handreichung zu Windenergieanlagen an Infrastrukturtrassen (18.06.2012 Bundes Länder Initiative Windenergie (BLWE) > Aufgrund von Kleinfächigkeit raumordnerisch nicht darstellbar, sondern auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung einzuhalten 37154 Northeim Seite 4 von 11

Infrastruktur Höchst und Hochspannungsleitungen Schutzstreifen (z.b. 380 KV Leitungen 40 m bis 60 m) Vorranggebiet 380 KV Wahle Mecklar Leitungstrasse 1 H Abstand Freileitungen > 45 KV nach neuer Norm DIN/ EN 50341 3 4 (Formel bemessung der Abstände zu äußeren Objekten. Del elektrischer Grundabstand, DS Sicherheitsabstand; C= Del plus DS einzuhaltender Absand zum Leiter) 1H Abstand, Gesamtanlagenhöhe Handreichung zu Windenergieanlagen an Infrastrukturtrassen (18.06.2012 Bundes Länder Initiative Windenergie (BLWE) Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes Raumordnungsprgramm Niedersachsen Ziffer 07 Satz 14 > Aufgrund von Kleinfächigkeit raumordnerisch nicht darstellbar, sondern auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung einzuhalten Gasleitungen Schutzstreifen > Aufgrund von Kleinfächigkeit raumordnerisch nicht darstellbar, sondern auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung einzuhalten Gasleitungen Schutzstreifen z.b. Fernleitungen mit 1 m Durchmesser erfordern 10 m Abstand DIN EN 1594 Regelwerk des DVGW > Aufgrund von Kleinfächigkeit raumordnerisch nicht darstellbar, sondern auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung einzuhalten 37154 Northeim Seite 5 von 11

Infrastrukur Rohstoffsicherungsflächen Kein Mindesabstand Sonstige Vorrranggebiete plus 1 H Abstand Rohstoffsicherungsflächen (Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung) Vorranggebiete Rohstoff sind grundsätzlich nicht mit WEAs vereinbar/ RROP 2010/ ROG 8 Abs. (5) u. (7) Sonstige Vorranggebiete raumbedeutsame Sportanlagen Güterverkehrszentrum industrielle Anlagen und Gewerbe Ziel der Raumordnung; der innergebietliche Vorrang (z,.b. Golfsport) schließt die Nutzung der WEA aus; RROP 2010 Rohstoffsicherungsflächen (Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung) Vorbehaltsgebiete Rohstoff/ RROP 2010/ ROG 8 Abs. (5) u. (7) plus Vorsorgebereich 1 H Abstand, Gesamtanlagenhöhe > Aufgrund von Kleinfächigkeit raumordnerisch nicht darstellbar, sondern auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung einzuhalten Natur und Landschaft EU Vogelschutzgebiet V 19 Kein Mindestabstand EU Vogelschutzgebiet V 19 "Unteres Eichsfeld" plus Ausgesparte Flächen V 19 Rittmarshausen gehört naturschutzfachlich (faktisch) zu V 19 Artikel 3 u. 4 der EU Vogelschutzrichtline (2009/147/ EG) speziell auf den Artenschutz von Rotmilan und Schwarzstorch bezogen WEA sind mit dem vorrangigen Schutzziel "Erhalt plus Wiederherstellung der Lebensräume" der geschützten Vogelarten nicht vereinbar. 37154 Northeim Seite 6 von 11

Natur und Landschaft Fauna Flora Habit Gebiete (FFH) FFH Gebiete (Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung), deren Schutzzweck einer Windenrgienutzung grundsätzlich entgegen steht Kein Mindesabstand Naturschutzgebiete (NSG) Kein Mindesabstand Landschaftsschutzgebiete Kein Mindestabstand Naturschutzgebiete (NSG) 23 BNatSchG Die jeweiligen Verordnungen der Naturschutzgebiete WEA sind mit der vorrangigen Zweckbestimmung nicht vereinbar. Erfordert vorab eine Prüfung des Schutzzwecks Fauna Fora Habitatrichtlinie (92/43/EWG) "zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebenden Tiere und Pflanzen" Landschaftsschutzgebiete (LSG) deren Schutzzweck einer Windernergienutzung grundsätzlich entgegen steht Erfordert vorab eine Prüfung des Schutzzwecks 26 BNatSchG LSGVO Einhaltung des Schutzzwecks der einzelnen Verordnung 37154 Northeim Seite 7 von 11

Natur und Landschaft Natur und Landschaft Vorranggebiete für Natur und Landschaft Vorranggebiete für Natur und Landschaft Geschützte Landschaftsbestandteile und Gesetzlich geschützte Biotpe Kein Mindesabstand sofern durch naturschutzfachliche Belange belegt und bestätigt Ziel der raumordnung; Das vorrangige Ziel ist es, für den Naturhaushalt, die Tier und Pflanzenwelt und für das Landschaftsbild wertvolle Gebiete, Landschaftsbestandteile und Lebensräume zu erhalten und zu sichern. Demnach sind WEA mit den Vorranggebieten für die Natu und landschaft nicht vereinbar. Geschütze Landschaftsbestandteile und Gesetzlich geschütze Biotope "Geschützte Landschaftsbestandteile" sind nach 29 BNatSchG und "Gesetzlicch geschützte Biotope" sind nach 30 BNatSchG vor Zerstörung und sonstiger erheblicher Beeinträchtigung geschützt. > Aufgrund von Kleinfächigkeit raumordnerisch nicht darstellbar, sondern auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung einzuhalten Überprüfung der Vorranggebiete für Natur und Landschaft des RROP 2010 durch die Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans (LRP) 37154 Northeim Seite 8 von 11

Natur und Landschaft Kulturerbe/ Denkmäler Artenschutz Rotmilan Rotmilan Horst plus 1.250 m Radius zu den Bauplätzen (artspezifischer Mindestabstand) EU Vogelschutzrichtline, ; BNatSchG 44 Abs. 1 Nr. 1 (Tötungs und Verletzungsverbot) 1.250 m Abstand Europaweite Datenbank der Vogelschutzwarte Brandenburg über Kollisionopfer an WEA Telemetrische Untersuchung an Rotmilanen im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz Arbeitshilfe NLT Papier (Empfehlung Artenschutz Schwarzstorch Schwarzstorch Horst plus Radius 1.500 m zu den Brutplätzen (artenspezifischer Mindestabstand) Schwarzstorch Horst plus radius 3.000 m zu den Brutplätzen (artenspezifischer Mindestabstand) 3.000 m Abstand BNatSchG 44 Abs. 1 Nr. 2 (Störungsverbot) Eu Vogelschutzrichtline, Arbeitshilfe NLT Papier (Empfehlung) Archivböden Archivböden Kleinräumige ausgeprägte Archivfunktion: Bodendenkmale, archäologische Fundstellen, historische Nutzfunktionen, Stadorte Bodenmessnetze Kein Mindestabstand > Aufgrund von Kleinfächigkeit raumordnerisch nicht darstellbar, sondern auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung einzuhalten Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodenSchG) 37154 Northeim Seite 9 von 11

Wald Waldflächen Waldflächen Vorbelastete Waldflächen, Wald ist nur antastbar, wenn nicht genügend Windpotenzialflächen im Offenland zur Verfügung stehen und es sich um vorbelastete Flächen /Bauten, techn. Anlagen) handelt Novelle LROP 24.09.2012 Prüfung nur bei vorbelasteten Waldflächen Als vorbelastet im Sinne des LROP gelten Waldflächen im Sinne des 2 des cniedersächsischen Gesetzes üner Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Vorbelastungen finden sich regelmäßig bei Waldflächen im Bereich von: Industrie und Gewerbeflächen und brachen, Bergbaufolgelandschaften (Halden, Zechengelände) Abgeschlossenen Deponieflächen sowie sonstigen antropogenen Ablagerungen und Aufschüttungen Erschöpfung Rohstoffabbauflächen, Kraftwerksgeländen, Großsilos, Raffinerien, usw. augegebenen Gleisgruppen Altlastenstadorten Munitionsdepots, Munitionsabfüllanstakten, Bunkeranlagen und sonstige Konversionsflächen Sonstigen infrastrukturell genutzten Sonderstadorten (z.b. Teststrecken, großflächigen Kreuzungswegen) 37154 Northeim Seite 10 von 11

Sonstige Windhöffigkeit Flächen mit zu geringer Windhöffigkeit Begründung für die Tabuzone Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg 2. Senat OVG 2 A 2.09 24.02.2011 Cube Gutachten Dez. 2011 Bei < 60 % Referenzertagswert (Bezugshöhe 140 m) keine witschaftliche Nutzung der Windkraftenergie möglich (gemäß 10 Abs. 4 EEG) Mindestflächengröße Vorranggebiete Flächen > 20 ha für Vorranggebiete für Windenergienutzung Bergründung für die Tabuzone Flächen > 20 ha Um dem Bündelungsgebot zu entsprechen sollen Windparks mit mindestens 3 WEA errichtet werden, als Mindestflächengröße werden > 20 ha angesetzt (ca. 6 7 ha pro Anlage) 37154 Northeim Seite 11 von 11