STAATSMI NISTERìU]\4 Der Sttsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM Hospillstrße 7 01097 Dr sd n Präsidenten des Sächsischen Lndtges Herrn Dr. Mtthis Rößler Bern h rd-von-li nden u-pltz 1 01067 Dresden Durchwhl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefx +49 (0)351 564-1509 sttsminister@ smj.justiz.schsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort ngeben) 1 040E-KLR-5053/00 Dresden, J3,. Jnut 2016 Kleine Anfrge der Abgeordneten Kerstin Köd tz, Frktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3529 Them: Tötungsdelikte mit möglichem politisch rechts motivierten Tthintergrund im Lndkreis Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Frgen sind folgende Ausführungen vorngestellt:,,aus einer Durchsicht zeitgenössischer Presseberichte ergeben sich für den Lndkreis Leipzig Hinweise uf drei Tötungsdelikte bzw. Delikte mit Todesfolge, in denen im Zuge der Berichterstttung Hinweise uf einen möglichen politisch rechts motivierten Tthintergrund ge' nnnt worden sind: 22.12.1995, gewlttätiger Übergriff uf Mrio Lessig (15) uf einem fl::jä,ï,*, o1os7 Dresden Schulhof in Grimm. Ds Opfer strb infolge des Übergriffs. Die Täter wurden der rechten Szene zugeordnet und sollen m Tttg 3ffiå!;ti.ori.""utsche Post im Stdtgebiet rndliert hben Husnschrlft: Sächslsches Sttsmlnlsterlum www.justiz schsen.de/smj (Vgf. LVZ vom 27.12.1995, S. 5, dp/eb:,,grimm: Zwei Hftbefehle nch Messerstecherei uf dem Schulhof"; LYZ vom 28.12.1995, S. 4; dp:,,täter nch Messerstecherei in Grimm geständig"; LYZ vom 12.10.1996, S. 13; S.K.:,,Mehrjährige Hft für Messerstecher") Seite 1 von 5 Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Strßen b h n lin ie n 3,6,7,8,11 Prken und behindertengerechter Zugng über Einfhrt Hospitlskße 7 'Zugng fiir elekkonisch signi rt sowie fur verschlussolte eloktron sch Dokumente nur úber ds Elektron sch Gorichts- und VcMltungspostfâch; M êgvp de
STAATSMINISTERìUM il V rj NlJ S ;v 30.06.2002, gewlttätiger Übgergr ff uf Christel G. (65) in deren Wohnung in der Mrienstrße in Wurzen. Ds Opfer strb infolge des Übergriffs. Ds Opfer sei ls,,trinkerin" beknnt gewesen. Der Täter wurde der rechten Szene zugeordnet. (Vgl. LVZ vom 02.07.2002, S. 4, Eig. Ber.:,,Ds Motiv wr Wut: l7-jähriger ersticht Rentnerin in Wurzen"; Jungle World vom 04.09.2002, Nr. 2912002, Arthur Leone:,,Einfch ml getötet") 20.10.2012, gewlttätiger Übergriff uf Helmut E. (63) in dessen Wohnung in Nunhof. Ds Opfer verstrb infolge des Übergriffs Anfng Jnur 2013. Ds Opfer wr querschnittsgelähmt und nutzte dher einen Rollstuhl. Die beiden Täter sollen der rechten Szene ngehören. (Vgl. LVZ vom 22.10.2012:,,Einbrecher verletzen querschnittgelähmten Mnn in Nunhof schwer"; LYZ vom 23.10.2012, Robert Nößler:,,Versuchter Mord: Brüder-Pr nch Ü ertll uf Behinderten in Nunhof bei Leipzig in Hft"; Bild Online vom 14.01.2013, Juli Kynst:,,Nch Rubüberfll in seinem Hus - Verprügelter Gelähmter tot!"; LVZ vom 14.01.2013:,,Gelähmtes Überfll- Opfer us Nunhof stirbt zwei Monte nch der Tt"; LVZ-Muldentl vom 06.02.2013, FP:,,Rubüberfll - Mordnklge gegen Brüder us Lindhrdt")" Nmens und im Auftrg der Sächsischen Sttsregierung bentworte ich die Kleine Anfrge wie folgt: Frge 1: Zu welchen Verurteilungen wie vieler Täter bzw. Ttbeteiligten wegen welcher jeweiligen Strfttbestände ist es in den vorbezeichneten Fällen jeweils gekommen und inwiefern ist dbei der sozile Sttus der Opfer sowie die womöglich gegen ihren sozilen Sttus, ihre Beeinträchtigungen oder ihre politischen Orientierungen gerichteten Motivtionen der Tt sowie die politische Einstellung der Täter gewürdigt oder nicht gewürdigt worden? Seite 2 von 5
STAATSMINISTERIUì\4 DER JUSTìZ Gewlttätiger Übergriff uf Mrio Lessig Wegen der Tötung seines Opfers und weiterer Strftten wurde der zur Ttzeit hernwchsende Angeklgte unter Einbeziehung zweier Verurteilungen in nderer Sche wegen Totschlgs zu der Einheitsjugendstrfe von cht Jhren und sechs Monten verurteilt. Der mitngeklgte Hernwchsende wurde wegen gefährlicher Körperverletzung des Geschädigten zu der Jugendstrfe von zwei Jhren, deren Vollstreckung zur Bewährung usgesetzt wurde, verurteilt. Gewlttätiger Übergriff uf Ghristel G Der zur Ttzeit Jugendliche wurde wegen Totschlgs und gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung zweier Verurteilungen in nderer Sche zu der Einheitsjugendstrfe von sieben Jhren und sechs Monten verurteilt. Gewlttätiger Ubergriff uf Helmut E Der Angeklgte wurde wegen Mordes in Tteinheit mit Rub mit Todesfolge zu der Freiheitsstrfe von 14 Jhren, der weitere Angeklgte wegen Rub mit Todesfolge zu der Freiheitsstrfe von 13 Jhren verurteilt. ln llen drei Fällen werden in den Udeilsfeststellungen und Urteilsgründen keine Angben zu einer etwigen politischen Gesinnung der Täter gemcht. Aus den jeweiligen Feststellungen ergeben sich uch keine Anhltspunkte dfür, dss der sozile Sttus der Opfer, deren politische Gesinnung bzw. gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Tt eine Rolle gespielt hben. Frge 2: Bei welchen der vorbezeichneten Fälle wird us welchen jeweiligen Gründen ein politisch rechts motivierter Tthintergrund ngenommen oder usgeschlossen? Sowohl die Ermittlungen ls uch die Vorstrfen, soweit in den Urteilen festgestellt, ergben jeweils keine Anhltspunkte für eine politisch rechts motivierte Tt. Die Feststellungen Seite 3 von 5
STAATSMINISTERìUI\4 ÑF.Ft llil l{æi FÑg.g -v zu den Personen der Angeklgten, insbesondere zu Alkoholmissbruch und psychischen Störungen, legen eher nhe, dss die Tten keinen politischen Hintergrund hben. Eine Auseinndersetzung mit der politischen Motivtion des Täters wie uch mit nderen Umständen, die nch dem Strfgesetzbuch für den Ttbestnd, die Rechtswidrigkeit die Schuld oder die Strfzumessung von Bedeutung sind, ist nur dnn erforderlich, wenn sich Anhltspunkte dfür ergeben. Frge 3: Wren die vorbezeichneten Fälle jeweils Bestndteit einer Überprüfung von,,attfällen" von Tötungsdelikten hinsichtlich der Frge, ob und inwieweit ein politisch rechts motivierter Tthintergrund vorliegen könnte, und mit welchem Ergebnis ist diese Überprüfung jeweils bgeschlossen worden? Ausgehend von Erkenntnissen us dem Ermittlungskomplex zum,,ntionlsozilistischen Untergrund" (NSU) werden seit 2012 im Rhmen eines bundesweit bestehenden Anlyseprojekts unter dem Dch des Gemeinsmen Extremismus- und Terrorismusbwehrzentrums gegen Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GETZ-R) sogennnte Altfälle uf mögliche Bezüge zum NSU bzw. zur politisch motivierten Kriminlität - rechts - untersucht. Wie in den Antworten der Sttsregierung zu LT-Drs. 5113323,5/13588, 5/13589 und 6/407 drgelegt, wurden in der ersten Phse der Altfllnlyse ungekläfte vollendete und versuchte Tötungsdelikte ohne Ttverdächtige us den Jhren 1990 bis 2011 überprüft. ln diese Phse mit einbezogen wurde uch die von Journlisten der Zeitungen,,DER TAGES- SPIEGEL" und,,dle ZEIT" recherchierte Liste von 137 Todesopfern rechter Gewlt. Die in der Vorbemerkung bezeichneten Fälle fllen nicht drunter und sind insoweit uch nicht Gegenstnd der bisherigen Überprüfung von Altfällen gewesen. Über eine Ausweitung der Altfllnlyse uch uf Tötungsdelikte, deren Täter bereits einer Verurteilung zugeführt wurden, ist bislng noch nicht entschieden worden. Ds zwischen Bund und Ländern bgestimmte Vorgehen sieht zunächst eine Evluierung der o. g. ersten Überprüfungsphse vor. Deren Ergebnisse werden gegenwärtig in den polizeilichen Gremien der Seite 4 von 5
STAATSMINISTERIUM lnnenministerkonferenz (lmk) hinsichtlich der Überprüfung weiterer Fllgruppen erörtert. Derzeit ist nicht bsehbr, wnn die Gremienbehndlung beendet sein wird. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung Thoms Schmidt Seite 5 von 5