Staatliche Arbeitsschutzaufsicht zwischen Deregulierung, Verwaltungsreform und neuen Herausforderungen

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Transkript:

Staatliche Arbeitsschutzaufsicht zwischen Deregulierung, Verwaltungsreform und neuen Herausforderungen

Staatliche Arbeitsschutzaufsicht zwischen Deregulierung, Verwaltungsreform und neuen Herausforderungen Ziele und Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden Europäischer Rechtsrahmen und seine Umsetzung in Deutschland Grundlagen der Arbeitsschutzverwaltung Deregulierung Arbeitsschutz in einer sich verändernden Arbeitswelt Neue Strategien für Arbeit und Gesundheit

Ziele und Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden Garantenstellung des Staates Der Staat gemäß Artikel 2 (2) GG die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger zu gewährleisten. Ziele des Arbeitsschutzes Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit für die Beschäftigten sowie menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Überwachung und Beratung Adressat der Behörden sind Arbeitgeber, Beschäftigte und deren Vertretungen sowie Verbände

Europäischer Rechtsrahmen und Umsetzung in Deutschland Arbeitschutzrahmenrichtlinie (89/391/EWG vom 12.6.89) zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit Einzelrichtlinien zu Arbeitsstätten Sicherheit auf Baustellen persönliche Schutzausrüstungen Bildschirmarbeitsplätzen Arbeitsmitteln Lärm Vibrationen biologischen Arbeitsstoffen

Europäischer Rechtsrahmen und Umsetzung in Deutschland Richtlinien zum Umgang mit Gefahrstoffen Arbeitszeitrichtlinie Mutterschutzrichtlinie Maschinenrichtlinie Produktsicherheitsrichtlinie

Europäischer Rechtsrahmen und Umsetzung in Deutschland Zentrale Bestimmungen aller EU-Richtlinien: Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten liegen in der Verantwortung der Arbeitgeber Grundlegende Maßnahmen sind Gefährdungsbeurteilung Menschengerechte Arbeitsgestaltung Arbeitsschutzorganisation Anwendung des Standes der Technik Rangfolge der Schutzmaßnahmen Beteiligung der Beschäftigten Arbeitsmedizinische Vorsorge Beratung

Europäischer Rechtsrahmen und Umsetzung in Deutschland Arbeitsschutzgesetz vom August 1996 Umsetzung der Arbeitsschutzrahmenrichtlinie von 1989 Ziel Sicherung und Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit, zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit, der Arbeitsorganisation, der Arbeitsbedingungen

Europäischer Rechtsrahmen und Umsetzung in Deutschland Philosophie des Arbeitsschutzgesetzes Ganzheitlicher Begriff von Gesundheit: WHO: physisches, psychisches, soziales Wohlbefinden Vorschrift mit Zielvorgaben, die Handlungsspielräume eröffnen Zielorientierung, Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein der Normadressaten Kommunikation und Beteiligung aller Betroffenen

Grundlagen der Arbeitsschutzverwaltung Arbeitsschutzgesetzgebung im Föderalismus Kompetenz des Bundes für Gesetzgebung und Erlass von Rechtsverordnungen mit Zustimmung der Länder (konkurrierende Gesetzgebung) Verantwortung gegenüber EU Vollzugkompetenz der Länder Umsetzung der Bundesrechts in eigener Verantwortung Einrichtung kompetenter Behörden zur Überwachung Ca. 4000 Aufsichtsbeamte

Grundlagen der Arbeitsschutzverwaltung Organisation der Arbeitsschutzverwaltungen Je nach Verwaltungsaufbau der Länder: ein-, zwei- oder dreistufig Gewerbeaufsichtsämter Ämter für Arbeitsschutz Landesämter für Arbeitsschutz Landesämter für Arbeits-, Immissions-, Verbraucherschutz, Gesundheitsschutz Teilorganisation der allgemeinen staatlichen Verwaltung Teilorganisation des Senats Teilorganisation der Landräte

Grundlagen der Arbeitsschutzverwaltung Staat - UVT Funktion der Arbeitsschutzbehörden Sicherstellung der allgemeinverbindlichen Arbeitsschutzmindeststandards in allen Unternehmungen Information und Beratung Hoheitliche Überwachung Neues Selbstverständnis Früher: Gewerbepolizei Heute: Berater und Auditor

Grundlagen der Arbeitsschutzverwaltung Staat UVT Funktion der Unfallversicherungsträger Zweig der Sozialversicherung: Haftungsablösung der Unternehmer Entschädigung des Versicherungsfalles Prävention des Versicherungsfalles mit allen geeigneten Mitteln Selbstverständnis Berater und Unterstützer der Mitgliedunternehmen

Grundlagen der Arbeitsschutzverwaltung Verwaltungsreform Anlass: Haushaltslage Kernfrage: Rolle des Staates Wie viel staatliche Aufsicht braucht/verträgt die Wirtschaft? Was sind staatliche Kernaufgaben? Was können Private/Dritte besser erledigen?

Grundlagen der Arbeitsschutzverwaltung Verwaltungsreform Ziele: Straffung der Verwaltung Neue Steuerungsmodelle Effizienzsteigerung Ressourceneinsparung

Grundlagen der Arbeitsschutzverwaltung Verwaltungsreform Probleme der Arbeitsschutzbehörden: Konflikt zwischen altem Rollenverständnis als Eingriffsverwaltung und neuem Staatsverständnis Fehlenden Akzeptanz und Unterstützung in Wirtschaft und Gesellschaft Überkommenes Arbeitsschutzverständnis Unzureichende Zielorientierung und Prioritätensetzung Unzureichender Wirkungsnachweis des Aufsichtshandelns

Deregulierung und Neuordnung des Arbeitsschutzrechts Anlässe der Deregulierungsdebatte waren Überregulierung Kleinteiligkeit der Regelungen Inflexibilät der Vorschriften Doppelregelungen Doppelvollzug

Deregulierung und Neuordnung des Arbeitsschutzrechts Aufgabenübertragung ( 21 Abs. 4 ArbSchG) Absicht: Ablösung des Dualismus im Vollzug Konzentration bei den UVT

Deregulierung und Neuordnung des Arbeitsschutzrechts Aufgabenübertragung ( 21 Abs. 4 ArbSchG) Konsequenzen: Dualismus im Vorschriften- und Regelwerk bleibt erhalten Verantwortung der Länder über den Vollzug staatlicher Vorschriften besteht weiter Ordnungspolizeiliche Funktionen nicht übertragbar Doppelvollzug wegen eingeschränktem Anwendungsbereich Erweiterte Fachaufsicht über die UVT durch die Länder Kostenerstattungspflicht für die Länder Vielzahl unterschiedlicher Vereinbarungen Verwaltungsaufwand zur Pflege der Vereinbarungen

Deregulierung und Neuordnung des Arbeitsschutzrechts Zweck der öffentlich geführten Deregulierungsdiskussion scheint zu sein, Arbeitsschutzvorschriften grundsätzlich als Maßnahmen darzustellen, die die Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung hemmen. Eine fundierte Debatte über eine Neuordnung des Arbeitsschutzrechts hat trotz vorhandener Ansätze bis jetzt nicht stattgefunden.

Deregulierung und Neuordnung des Arbeitsschutzrechts 1999 Konsens aller beteiligten Kreise über Grundsätze zur Neuordnung des Arbeitsschutzrechts Ziel ist ein konsistentes Vorschriftenwerk durch Umsetzung der EU-Richtlinien durch staatliches Recht Flexible Grundvorschriften Im Bedarfsfall konkretisierende Regelungen auf verschiedenen Ebenen Keine Mehrfachregelungen in staatlichen Vorschriften und UVT-Recht

Neue Anforderungen an den Arbeitsschutz Strukturwandel in der Arbeitswelt Globalisierung und Vernetzung führen zu Aufhebung der Dimensionen Raum-Zeit- Organisation im betrieblichen Kontext Intensivierung der Arbeit Veränderung der klassischen Belastungsfaktoren Zunahme psychischer und psycho-sozialen Belastungen

Neue Anforderungen an den Arbeitsschutz Neues Paradigma der staatlichen Arbeitsschutzbehörden Gewährleistung des betrieblichen Gesundheitsschutzes durch Sicherstellung der menschengerechten Gestaltung von Produkten, Arbeitsmitteln, Arbeitsplätzen und Arbeitssystemen Unterstützung betrieblicher Gesundheitsförderung Initiierung betrieblicher Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme Moderation der überbetrieblichen Kommunikation und Kooperation

Neue Strategien für Arbeit und Gesundheit EU-Gemeinschaftsstrategie 2002 2006 Verbesserung der Qualität der Arbeit Konsolidierung einer Kultur der Prävention Stärkung des Wohlbefindens bei der Arbeit Aufbau von Partnerschaften zwischen allen Akteuren Förderung des sozialen Dialogs

Neue Strategien für Arbeit und Gesundheit Strategische Ziele der EU Verringerung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Berücksichtigung der Geschlechterperspektive Prävention sozialer Risiken Berücksichtigung des demografischen Wandels Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen Berücksichtigung des Wandels der Beschäftigungsformen, der Arbeitsorganisation, der Arbeitszeit KMU Analyse neuer Risiken Ausbildung und Sensibilisierung Förderung innovativer Instrumente Verbesserung der Anwendung geltenden Rechts Förderung freiwilliger Vereinbarungen der Sozialpartner

Neue Strategien für Arbeit und Gesundheit Integration und Systemorientierung Integration in die Unternehmenspolitik Integration in das Management und KVP Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung als Prozess zur Stärkung von Motivation und Innovation Schaffung regionaler Netzwerke Informationsaufbereitung und Informationsbereitstellung

Neue Strategien für Arbeit und Gesundheit Erarbeitung einer nationalen Arbeitsschutzpolitik Stärkung und Intensivierung der bundesweiten Kooperation und Koordination der Arbeitsschutzinstitutionen Erarbeitung gemeinsamer überregionaler Entwicklungsziele und Prioritäten Entwicklung verbindlicher Strategien der staatlichen Arbeitsschutzbehörden von Bund und Ländern und der UVT Vereinbarungen über Arbeitsteilung und Zusammenarbeit in den Ländern