NACHVERSICHERUNG IN DEN GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNGEN



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Transkript:

NACHVERSICHERUNG IN DEN GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNGEN Zusammenfassende Darstellung und Erläuterung der gesetzlichen Bestimmungen WOLFGANG BRIGMANN Oberamtsrai und MATTHIAS BINZ Verwaltungsamtmann 1968 CARL HEYMANNS VERLAG KG Köln Berlin Bonn Mündjen

Inhaltsverzeichnis VII E. Verlust der Versorgungsansprüche 43 F. Mitglieder von Gemeinschaften 45 Zweiter Abschnitt: Voraussetzungen und Durchführung der Nachversicherung. 48 A. Voraussetzungen der Nachversicherung 48 I. Ausscheiden 1. - aus dem Beamtenverhältnis 49 2. - aus dem Richterverhältnis 52 3. - der sonstigen Beschäftigten 52 4. - der Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten 53 5. - der Angehörigen des Zivilschutzkorps 54 6. - der Geistlichen 54 7. - der nicht Versicherungspflichtigen Grundwehrdienstleistenden vor dem 1. 5. 1961 54 8. der Mitglieder von Gemeinschaften 55 II. Nichtgewährung der Versorgung oder Hinterbliebenenversorgung... 56 B. Durchführung der Nachversicherung 57 I. Entstehen der Nachversicherungspflicht 57 II. Zuständiger Versicherungszweig 1. Beamte, Richter, sonstige Beschäftigte, Geistliche, Polizeivollzugsbeamte a. W. und auf Antrag Befreite 59 2. Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten der Bundeswehr 60 III. Nachversicherungszeitraum 1232 Abs. 1 RVO 1. Nach --; - r-v>, nachzuversichernde Personen 61 9 Abs. 1 AVG 2. Soldaten der Bundeswehr 62 3. Angehörige des Zivilschutzkorps 63 IV. Beitragsschuldner 64 V. Beitragshöhe 65 1. Beitragssatz 66 2. Maßgebende Entgelte 66 3. Berechnung des Beitrages nach einem Mindestentgelt 69 4. Beitragsbemessungsgrenzen 69 5. Versicherungspflichtgrenze in der Angestelltenversicherung 71 6. Abführung der Beiträge 71 VI. Rechtliche Wirkung der nachzuentrichtenden Beiträge 71 VII. Erstattung irrtümlich entrichteter Beiträge 72 VIII. Verjährungs- und Ausschlußfristen 73 C. Aufschubrecht I. Aufschubgründe 74 II. Fälligkeit der Beiträge bei Aufschub 79 III. Entscheidung über den Aufschub der Nachentrichtung der Beiträge... 80 IV. Erteilung der Aufschubbescheinigung 80 D. Entfallen der Nachversicherung 83

VIII Inhaltsverzeichnis E. Übergangsrecht 84 I. Berücksichtigung der vor dem 1. 3. 1957 liegenden versicherungsfreien Beschäftigungszeiten 85 II. Nachholen der Nachversicherung bei unehrenhaftem oder freiwilligem Ausscheiden vor dem 1. 3. 1957 91 III. Nachholen der auf Grund des 141 Abs. 2 DBG unterbliebenen Nachversicherung 92 IV. Nachversicherung der Mitglieder der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen 95 V. Nachversicherung der Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten der Bundeswehr für Zeiten nach dem 31. 3. 1956 96 F. Streitigkeiten aus der realen Nachversicherung 96 Teil III: Sonderregelungen 99 Erster Abschnitt: Die fiktive Nachversicherung 99 A. Die Nachversicherung nach 72 G 131 100 I. Allgemeines II. Die fiktive Nachversicherung nach 72 G 131 100 1. Personenkreis 100 2. Nachversicherungszeitraum 104 3. Versicherungszweig 106 4. Maßgebende Entgelte 107 5. Wirkung der Nachversicherung 109 6. Freiwillige Weiterversicherung 109 7. Gewährung von Leistungen 109 8. Rentenbeginn, Rentenfeststellung 111 9. Berücksichtigung von Kriegsdienstzeiten 112 10. Wirkung eines abgelehnten Versorgungsantrages 112 11. Versorgungslast 115 12. Nachversicherung bei Dienstunfall 117 13. Regelung bei Neufeststellung eines Versorgungsanspruchs oder bei Erlöschen des Anspruchs - Allgemein 118 - Regelung und Anrechnung gewährter Renten 119 14. Übergangsregelungen 127 B. Die fiktive Nachversicherung nach 99 AKG 128 C. Die fiktive Nachversicherung nach Artikel 6 18, 19, 21, 22 und 23 des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes vom 25. 2. 1960 (BGB1. I S. 39) 130 - Verordnung über die Nachversicherung nach Artikel 1 18 bis 20 des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes (Fremdrenten- Nachversicherungs-Verordnung - FNV) vom 1. 8. 1962 (BGB1. I 546).. 133-1. Verordnung zur Durchführung des Artikels 6 21 des Fremdrentenund Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes (FANG) vom 27. 1. 1961) (BGB1. I S. 1111) 135

Inhaltsverzeichnis IX D. Die fiktive Nachversicherung nach 20 bis 23 a des Gesetzes zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen 141 E. Rechtsweg bei Streitigkeiten aus der fiktiven Nachversicherung 148 Zweiter Abschnitt: Nachentrichtung von Beiträgen in Sonderfällen 149 Nachentrichtung von Beiträgen nach dem Eignungsübungsgesetz 149 - hierzu: Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 1. 4. 1965 (VMBl. S. 178): I. Voraussetzung für die Nachentrichtung von Beiträgen zu den gesetzlichen Rentenversicherungen 151 II. Nachweis des Bestehens der Versicherungspflicht zum Beginn der Eignungsübung 154 III. Beibringen von Unterlagen 155 IV. Beitragshöhe 155 V. Entgeltberechnung 155 VI. Freiwillige Weiterversicherung 156 VII. Sonstiges 157 VIII. Rechtsstreitigkeiten 157 Anhang A I. Leitsätze aus Entscheidungen des fr. Reichsversicherungsamtes 161 II. Leitsätze aus Urteilen des Bundessozialgerichtes 163 III. Urteile verschiedener Landessozialgerichte 172 Anhang B Gewährungsbescheide der obersten Bundes- und Landesbehörden 1229 Abs. 2 RVO naa -TÄbT I. Bund 1. Beamte und Richter beim Bund, der Deutschen Bundesbank, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 173 2. Beamte (Beamtenanwärter) der Deutschen Bundespost 174 3. Verwaltungslehrlinge bei der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 175 4. DO-Angestellte, Dienstanwärter und technische Aufsichtsbeamte auf Probe der bundesunmittelbaren Träger der Sozialversicherung 176 II. Baden-Württemberg 1. Beamte, Richter und sonstige Beschäftigte des Landes 180 2. Beamte und sonstige Beschäftigte der Gemeinden und Gemeindeverbände " 189 3. Beamte, DO-Angestellte und sonstige Beschäftigte der landesunmittelbaren Träger der Sozialversicherung 189

X Inhaltsverzeichnis III. Bayern 1. Beamte, Richter und sonstige Bedienstete des Freistaates Bayern... 191 2. Beamte und sonstige Bedienstete der Gemeinden und Gemeindeverbände 193 3. DO-Angestellte der landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger.. 194 4. Geistliche der katholischen und evangelischen Kirche 196 IV. Berlin Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung 198 V. Bremen Versicherungsfreiheit der Beamten 200 VI. Hamburg 1. Beamte, Richter und sonstige Beschäftigte der freien und Hansestadt Hamburg 201 2. Geistliche und sonstige Bedienstete der Religionsgesellschaften 202 VII. Hessen 1. Beamte, Richter und sonstige Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.. 206 2. Beamte der öffentlich-rechtlichen Sparkassen 207 3. Versicherungsfreiheit der DO-Angestellten nach 6 Abs. 1 Nr. 3 AVG n. F 207 VIII. Niedersachsen 1. Beamte, Richter und sonstige Beschäftigte des Landes 209 2. Nachwuchskräfte der berufsbildenden Schulen 217 3. DO-Angestellte der landesunmittelbaren Träger der Kranken- und Unfallversicherung 218 IX. Nordrhein-Westfalen 1. Beamte, Richter und sonstige Beschäftigte bei der Landesverwaltung 219 2. DO-Angestellte der Orts-, Land- und Innungskrankenkassen 224 3. Beamte der öffentlich-rechtlichen Sparkassen 224 4. Geistliche und sonstige kirchliche Bedienstete 225 X. Rheinland-Pfalz 1. Beamte, Richter und sonstige Beschäftigte des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der landesunmittelbaren Träger der Sozialversicherung 226 2. Krankenkassenangestellte 227 XI. Schleswig-Holstein 1. Beamte, Richter und sonstige Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.. 228 2. Verwaltungslehrlinge der Gemeinden und Gemeindeverbände 229 XII. Saarland 1. Beamte, Richter und sonstige Bedienstete 231