unternehmenswert:mensch unternehmenswert:mensch plus 1. Beratertag Beratungsförderung IHK Bonn/Rhein-Sieg 5. Oktober 2017

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Transkript:

unternehmenswert:mensch unternehmenswert:mensch plus 1. Beratertag Beratungsförderung IHK Bonn/Rhein-Sieg 5. Oktober 2017 Das Programm unternehmenswert:mensch wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Agenda Das Beratungsprogramm unternehmenswert:mensch Inhaltliche Einbettung: Die Initiative Neue Qualität der Arbeit Der Ablauf des Programms: Erstberatung, Prozessberatung und Ergebnisgespräch Die Webseite: www.unternehmens-wert-mensch.de Erweiterung des Programms: unternehmenswert:mensch plus 2

Das Beratungsprogramm unternehmenswert:mensch 3

Ziele und Ansatz des Förderprogramms unternehmenswert:mensch Eine mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur ist die Voraussetzung für gesunde, engagierte Beschäftigte, Innovation und einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. KMU verfügen in der Regel nicht über die nötigen Ressourcen zur strategischen Ausrichtung ihrer Personalpolitik. Ziel von unternehmenswert:mensch (uwm) ist es, KMU mit einem niedrigschwelligen Angebot für zukünftige Herausforderungen zu sensibilisieren und bei der Entwicklung einer zukunftsfähigen und mitarbeiterorientierten Personalpolitik zu unterstützen. Um dies zu erreichen, bietet uwm den KMU professionelle Prozessberatung in vier personalpolitischen Handlungsfeldern: Personalführung Chancengleichheit & Diversity Gesundheit Wissen & Kompetenz 4

Die zentralen Akteure des Programms Die Erstberatungsstellen fungieren als erste Ansprechpartner für interessierte Unternehmen und lotsen diese durch das Programm. Sie führen auch die sogenannte Erstberatung sowie das Ergebnisgespräch durch und leisten bei Bedarf Unterstützung bei der Antragstellung auf Förderung und Erstattung. Die Prozessberater/innen sind erfahrene Experten/innen. Sie werden für uwm autorisiert und führen gemeinsam mit den Unternehmen die Prozessberatung durch. Fachlich koordiniert und inhaltlich begleitet wird das Programm durch die Programmkoordinierungsstelle (PKS) im BMAS. Zudem stellt sie einheitliche Qualitätsstandards bei Erst- und Prozessberatung sowie beim Ergebnisgespräch sicher. Für die finanztechnische Abwicklung des Programms ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Es ist für die Bewilligung der Förderung und Erstattung sowie für die Verwaltung der Fördergelder verantwortlich. 5

Das Programm auf einen Blick ZIELGRUPPE EE Kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte, mind. 2 Jahre alt, Jahresumsatz < 50 Mio *) Beschäftigte Unternehmensführung ZIEL niedrigschwellige Unterstützung von KMU bei der Entwicklung und Umsetzung maßgeschneiderter Lösungen für eine mitarbeiterorientierte und zukunftsfähige Personalpolitik durch professionelle Prozessberatung FÖRDERUNG die Inanspruchnahme der Beratung kann mit bis zu 50% bzw. bis zu 80 % (Kleinstunternehmen) bezuschusst werden Beratungsscheck * In Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt sind Förderungen nur für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten möglich. Landesprogramme bieten jedoch vergleichbare Angebote an. 6

INHALTLICHE EINBETTUNG Die Initiative Neue Qualität der Arbeit 7

Kontext und Förderung unternehmenswert:mensch... speist sich inhaltlich aus dem Expertenwissen der Initiative Neue Qualität der Arbeit. steht im Gesamtkontext der Fachkräfte-Offensive der Bundesregierung. wird gefördert durch den Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union (ESF)......und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). 8

Vier personalpolitische Handlungsfelder Unternehmen der Zukunft Personalführung Chancengleichheit & Diversity Gesundheit Wissen & Kompetenz Führung und Kommunikation Partizipation und Motivation Arbeitsorganisation und Arbeitszeit Familie und Beruf Demografie Inklusion Frauenförderung Physische und psychische Gesundheit Organisationelle und individuelle Resilienz Personalentwicklung Lebenslanges Lernen Wissenstransfer Faire und verlässliche Arbeitsbedingungen 9

Das Expertenwissen der Initiative dient als Grundlage für uwm Die Praxis-Angebote der Initiative umfassen: Bestandsaufnahme & Handlungshilfen Beratung & Auditierung Datenbank Top 100 Impulse aus der Praxis Projektförderung Veranstaltungen Regionale und bundesweite Partnernetzwerke weitere Angebote zur Vernetzung Darüber hinaus unterstütze die Initiative mit regelmäßigen Studien die öffentliche Debatte um die Zukunft der Arbeit. Auch diese können Sie gerne als Grundlage für Ihre Arbeit im Rahmen von uwm nehmen. Führungskultur im Wandel Tarifverträge zur Gestaltung der Qualität der Arbeit... Alle Angebote der Initiative finden Sie auf www.inqa.de. 10

DER ABLAUF DES PROGRAMMS Erstberatung, Prozessberatung und Ergebnisgespräch 11

Schritt 1 Die Erstberatung Erstberatung Prozessberatung Ergebnisgespräch 12

Die vier Phasen des Erstberatungsgespräches für KMU 1. Information und Prüfung der Förderfähigkeit Aufklärung über die Förderkonditionen des Programms uwm Prüfung formaler Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Prozessberatung 2. Analyse der Ausgangslage des Unternehmens Bestimmung der Bedarfs- und Problemlagen im Unternehmen Sensibilisierung für weitergehende Fragestellungen 3. Handlungsempfehlung Erstellen einer konkreten Handlungsempfehlung Formulierung von notwendigen Handlungsschritten im Unternehmen (z. B. Veränderungsprozesse) 4. Förderempfehlung sofern Förderfähigkeit und Beratungsbedarf gegeben Ausstellung Beratungsscheck Hinweis auf den Prozessberatertool, Alternativ: Hinweis auf weitere Förderprogramme und Handlungshilfen 13

Das Handlungsradar dokumentiert den konkreten Handlungsbedarf Im Rahmen der Erstberatung analysieren Unternehmen und Erstberater/in gemeinsam vorhandene Problemlagen. Mit Hilfe des Handlungsradars wird der konkrete Handlungsbedarf in den vier Handlungsfeldern von uwm erfasst. 14

Schritt 2 Die Prozessberatung Erstberatung Prozessberatung Ergebnisgespräch Antragstellung auf Förderung und Erstattung sowie Feedback 15

Professionelle Beratung vor Ort Die Prozessberatung findet direkt im Unternehmen statt und wird durch Sie als autorisierte Prozessberater/innen durchgeführt. Gemeinsam mit der Unternehmensführung und den Beschäftigten/der Mitarbeitervertretung erarbeiten Sie passgenaue Lösungsstrategien für den identifizierten Handlungsbedarf in dem jeweiligen Unternehmen. Auf Basis einer individuellen Analyse des Unternehmens werden konkrete Handlungsziele und Maßnahmen erarbeitet. Die Umsetzung der ersten Schritte erfolgt ebenfalls im Rahmen der Prozessberatung in enger Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und Ihnen. Auf diese Weise initiiert uwm nachhaltige Veränderungsprozesse. Für die Prozessberatung stehen dem Unternehmen die im Beratungscheck festgelegten Beratungstage zur Verfügung. Die Förderung der Beratung beträgt pro Beratungstag à 1.000 netto bis zu 50% bzw. 80 % bei Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigte. Die Prozessberatung muss innerhalb eines Zeitraums von max. neun Monaten erfolgen. 16

Bedingungen zur Förderfähigkeit einer Prozessberatung Als förderfähige Prozessberatungen werden nur Beratungen anerkannt, die... grundsätzlich mit Beteiligung von Unternehmensvertretern/innen, Beschäftigten/Belegschaftsvertretern/innen sowie in der Regel im Unternehmen stattgefunden haben durch eine/n für das Programm autorisierte Prozessberater/in durchgeführt wurden auf die Stärkung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern/innen sowie zur Fachkräftesicherung in Unternehmen ausgerichtet sind Darüber hinaus zeichnet sich eine förderfähige Prozessberatung durch folgende Elemente aus: Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens hinsichtlich der in der Erstberatung ausgewiesenen Handlungsempfehlungen und Handlungsfelder Entwicklung von Lösungswegen in den ausgewählten Handlungsfeldern Maßnahmen-Festlegung in einem verbindlichen betrieblichen Handlungsplan erste Maßnahmen-Umsetzung gemäß zeitlicher und finanzieller Möglichkeiten des jeweiligen Unternehmens 06.10.2017 17

Dokumentationspflichten für Prozessberater/innen Prozessberater/innen dokumentieren ihre Tätigkeit für das auftraggebende Unternehmen und für die zuständige Erstberatungsstelle mit folgenden Dokumenten: 1. Übersichtsliste der Beratungstage Übersicht aller Tagesprotokolle jeweils mit zeitlichem Umfang der Beratung Übersichtsliste dient später als Verwendungsnachweis im Rahmen der Antragstellung des Unternehmens auf Förderung und Erstattung der Beratung beim BVA 2. Tagesprotokoll der Prozessberatung für jeden Beratungstag ist ein separates Dokument durch den/die Prozessberater/in auszufüllen ist jeweils innerhalb einer Woche beim Auftrag gebenden Unternehmen vorzulegen jeweils Unterzeichnung von Prozessberater/in und Unternehmen Versand des ersten Tagesprotokolls an die zuständige Erstberatungsstelle (als Information über Beginn der Prozessberatung) 3. Betrieblicher Handlungsplan Ergebnisdokumentation der Prozessberatung und Vorausplanung der Nach-Beratungsphase enthält u. a. Ziele, Aufgaben, Zuständigkeiten, Zeitangaben und (angestrebte) Ergebnisse Vorlagen für diese drei Dokumente erhalten die teilnehmenden Unternehmen von ihren zuständigen EBS. 18

Im Anschluss: Antrag auf Förderung und Erstattung sowie erstes Feedback Unmittelbar nach der Prozessberatung erfolgt die Antragstellung auf Förderung und Erstattung der Beratung. Der Antrag wird beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingereicht. Dies sollte innerhalb eines Monats nach Abschluss der Prozessberatung erfolgen. Bei Bedarf unterstützt dabei die Erstberatungsstelle. Anschließend wird auch ein Feedbackbogen zur Evaluation der Erst- und Prozessberatung ausgefüllt. Mit diesem Feedback kann das Programm uwm kontinuierlich verbessert werden. Der Antrag auf Förderung und Erstattung sowie auch das Feedback werden in ZUWES (Zuwendungsmanagement des Europäischen Sozialfonds) erfasst. Für das Programm uwm ergeben sich mit dem Feedback auch Möglichkeiten, gute Praxisbeispiele zu identifizieren und diese im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in die Breite zu tragen. So können weitere KMU motiviert werden, an dem Programm teilzunehmen. 19

Schritt 3 Das Ergebnisgespräch Erstberatung Prozessberatung Ergebnisgespräch 20

Bilanzierung und Evaluation im Rahmen eines Ergebnisgesprächs Ca. drei bis sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung erfolgt eine Bilanzierung und Evaluation der umgesetzten Maßnahmen durch Erstberatungsstelle, Unternehmensführung und Beschäftigte/Mitarbeitervertretung in der Erstberatungsstelle. Ziel des Ergebnisgesprächs ist es zu reflektieren, wie die Handlungsempfehlungen aus der Erstberatung umgesetzt und ob die damit verbundenen Zielsetzungen erreicht wurden. Sofern weiterer Beratungs- und Unterstützungsbedarf besteht, kann entweder ein zweiter Beratungsscheck ausgestellt werden vorausgesetzt der Umfang der maximal möglichen 10 Beratungstage ist noch nicht ausgeschöpft oder die Unternehmen erhalten Hinweise auf alternative Förderoptionen und Handlungshilfen. Mögliche weiterführende Angebote werden besprochen, damit die durch die Prozessberatung angestoßenen Veränderungen langfristig ihre Wirkung entfalten können. 21

Erstberatungen und Beratungsschecks 250 Ausgestellte Beratungsschecks im Zeitverlauf, absolut Erstberatungen: 2900, Beratungsschecks: 2600 213 185 166 173 150 125 125 152 123 137 109 114 112 124 128 100 91 94 59 70 50 0 Okt 15 Nov 15 Dez 15 Jan 16 Feb 16 Mrz 16 Apr 16 Mai 16 Jun 16 Jul 16 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Stichprobe: Erstberatungsgespräche bis zum 28.03.2017 mit Ausgabe eines Beratungsschecks Laufzeit bis Juli 2020 geplant 22

Unternehmensgröße n=2300, nur Unternehmen mit Beratungsscheck 23

Verteilung auf Branchen n=2300, nur Unternehmen mit Beratungsscheck, Anzahl der Unternehmen 24

Zugang zum Programm n=2300, nur Unternehmen mit Beratungsscheck, teilweise wurden Mehrfachnennungen gemacht (2537 Nennungen gesamt) Die durchschnittliche Anzahl von Beratungstagen pro Scheck liegt bei 7,4. 25

Gründe für die Nutzung des Programms n= 906 26

DIE WEBSEITE www.unternehmens-wert-mensch.de 27

WEITERE HINWEISE (Re-) Autorisierung 28

Hinweise zum Erhalt der Autorisierung/Re-Autorisierung als Prozessberater/in Nach der Teilnahme an einer Informationsveranstaltung zum Programm ist die Autorisierung als Prozessberater/in ein Jahr gültig. Für den Erhalt der Autorisierung/Re-Autorisierung ist die jährliche Teilnahme an einem Erfahrungsaustausch notwendig (Erfahrungsaustausch für Prozessberatern/innen). Der Erfahrungsaustausch wird jeweils regional angeboten und durch regionale EBS organisiert und durchgeführt. Die Autorisierung als Prozessberater/in ist nicht übertragbar und gilt immer für Einzelpersonen, nicht für Unternehmen. Das BVA behält sich vor, die Bewerbungsunterlagen, Nachweise und Selbsterklärungen von Prozessberatern/innen stichprobenartig zu prüfen. Der Prozessberaterpool mit den Kontaktdaten der autorisierten Prozessberater/innen ist auf der Programm-Website öffentlich zugänglich. Die Adressen im Prozessberaterpool dürfen nicht für Werbezwecke genutzt werden. 29

unternehmenswert:mensch plus Überblick, Autorisierung 30

Ziele und Ansatz des Förderprogramms unternehmenswert:mensch plus Die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend einzusetzen, ist für KMU eine wirtschaftliche Notwendigkeit geworden. Um den digitalen Umbruch in der Arbeitswelt als Chance zu nutzen, benötigen Betriebe nachhaltige Strategien und neue Konzepte. Hier setzt der neue Programmzweig unternehmenswert:mensch plus (uwm plus) an. Es werden Beratungen gefördert, die personalpolitische und arbeitsorganisatorische Innovationsprozesse unterstützen, die im Zusammenhang mit konkreten digitalen Veränderungen im Betrieb stehen. Die Beratungen durch speziell autorisierte Prozessberater müssen unter Beteiligung der Beschäftigten und auf der Grundlage spezifischer Vorgaben zur methodischen Durchführung von Lern- und Experimentierräumen durchgeführt werden. Die Förderung umfasst maximal 10 bis 12 Beratungstage, die Förderquote beträgt 80%, bei einem Beratungshonorar von 1.000 Euro. 31

Ziele und Ansatz des Förderprogramms unternehmenswert:mensch plus Die methodische Durchführung von Lern- und Experimentierräumen erfolgt in drei Phasen: Initialphase: Lern- und Experimentierraum aufsetzen, Durchführung Kick-off, (1 Monat; 2,5 TW) Innovationsphase: Lern- und Experimentierräume durchlaufen drei Arbeitsphasen (3-4 Monate; 7,5 TW) Lernphase: Erfahrungen und erzielte Ergebnisse werden evaluiert, (1 Monat; 2 TW) Für die Durchführung werden insgesamt 5-6 Monate und max. 12 TW für die Prozessberatung veranschlagt. 32

Ziele und Ansatz des Förderprogramms unternehmenswert:mensch plus 33

Ziele und Ansatz des Förderprogramms unternehmenswert:mensch plus 34

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Heike Ruelle G.I.B. mbh Im Blankenfeld 4 46238 Bottrop Telefon: 02041 767-214 E-Mail: h.ruelle@gib.nrw.de Internet: www.gib.nrw.de 35